[Deutscher Bundestag Drucksache 17/10374
17. Wahlperiode 23. 07. 2012 Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Hans-Christian Ströbele, Volker Beck
(Köln), Ute Koczy, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 17/10264 –
Nigeria: Aktuelle Entwicklung um Boko Haram
Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Seit vielen Monaten kommt es vor allem im muslimisch geprägten Norden
Nigerias im Bundesstaat Borno immer wieder zu blutigen Anschlägen der
fundamental islamistischen Terrorgruppe Boko Haram mit vielen Toten und
Verletzen. Die nigerianische Regierung hat seit Jahren große Schwierigkeiten, der
Lage Herr zu werden. Trotz erhöhter Sicherheitsmaßnahmen durch Polizei und
Militär gelingt es Boko Haram immer wieder, Ziele wie Kirchen, Moscheen,
Polizeistationen, Schulen, Märkte und am 26. August 2011 sogar das
Hauptquartier der Vereinten Nationen in der Hauptstadt Abuja anzugreifen.
Erste Aktivitäten Boko Harams sind seit 2002 registriert. Allerdings hat die
Zunahme der Gewalttaten (vor allem in Maiduguri, Bundesstaat Borno) erst 2009
begonnen, nachdem der damalige Anführer der Gruppe, Ustaz Mohammed
Yusuf, in Polizeigewahrsam von Sicherheitskräften unter bis heute nicht
vollständig geklärten Umständen getötet wurde. Seitdem erhebt Boko Haram immer
wieder Vorwürfe gegen die nigerianischen Sicherheitsbehörden, diese würden
Mitglieder ihrer Gruppe illegal hinrichten.
Die Gründe für den Feldzug der islamistischen Terrorgruppe sind auch – aber
nicht allein – religiöse. Zwar strebt Boko Haram u. a. an, im säkularen
nigerianischen Staat Elemente einer islamischen Ideologie durchzusetzen – mithin
die Einführung der Scharia im ganzen Land. Inzwischen soll sie sogar fordern,
dass sämtliche Christen im Norden des Landes den muslimischen Glauben
annehmen müssten. Die in deutschen Medienberichten zuweilen als
„Christenverfolgung“ wahrgenommenen Gewalttaten (vgl. beispielsweise Frankfurter
Allgemeine Zeitung vom 27. Dezember 2011, S. 8, DER SPIEGEL vom 2. Januar
2012, S. 78, Süddeutsche Zeitung vom 24. Januar 2012, S. 4) sind aber auch
terroristische Angriffe auf unterschiedliche gesellschaftliche Gruppen und
deren Einrichtungen. So wurden beispielsweise muslimische Menschen und
Moscheen ebenfalls gezielt zu Anschlagszielen von Boko Haram. Neben religiösen
Motiven bilden zudem politische, regionale, ethnische, soziale und kulturelle
Aspekte den Hintergrund für die terroristischen Gewalttaten. Boko Haram, was
soviel heißt wie „Westliche Bildung ist Sünde“, sieht den westlichen Lebenstil
als Wurzel der politischen Missstände im Land und bekämpft ihn vehement. Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Auswärtigen Amts vom 19. Juli 2012 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Drucksache 17/10374 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeSeit Dezember 2011 hat sich die Lage insbesondere im Norden des Landes
dramatisch verschlechtert. Nach Anschlägen auf christliche Kirchen an den
Weihnachtsfeiertagen gibt es ständig neue Nachrichten über Bombenexplosionen,
Selbstmordattentate und Drive-By-Shootings. Allein im Jahr 2011 wird Boko
Haram für mindestens 510 Morde verantwortlich gemacht und auch im
laufenden Jahr sind bei Anschlägen bereits mehrere hundert Menschen ums Leben
gekommen.
Die nigerianische Regierung setzt zur Bekämpfung der Gruppe – bisher wenig
erfolgreich – weiterhin auf militärische Mittel, anstatt die Ursachen des
Problems anzugehen. Bei vielen Nigerianerinnen und Nigerianern schwindet daher
das Vertrauen in die Regierung um Präsident Dr. Goodluck Jonathan. Beim
Besuch Dr. Goodluck Jonathans in Berlin im April 2012 sagte Bundeskanzlerin
Dr. Angela Merkel dem westafrikanischen Staat Unterstützung im Anti-
Terrorkampf in Form von Experten und logistischer Hilfe zu (dpa, 19. April 2012).
Die beiden Regierungschefs beschlossen außerdem verstärkte Zusammenarbeit
im Wirtschafts- und Energiebereich.
Die anhaltend schlechte Sicherheitslage könnte ausländische Investoren und in
Nigeria tätige Unternehmen abschrecken und dazu verleiten, sich aus dem Land
zurückzuziehen bzw. sich gar nicht erst dort zu engagieren. Anfang des Jahres
2012 wurde der deutsche Ingenieur R., Mitarbeiter eines deutschen
Bauunternehmens, in Kano entführt. Ende Mai 2012 wurde er vermutlich bei einem
Einsatz der nigerianischen Sicherheitsbehörden zur Festnahme von mutmaßlichen
Terroristen tot aufgefunden.
Inzwischen soll sich Boko Haram in drei Fraktionen aufgespalten haben. Es gilt
als wahrscheinlich, dass Teile über internationale Kontakte zu den Al-Schabaab-
Milizen aus Somalia bzw. dem afrikanischen Flügel von Al-Qaida im
Islamischen Maghreb (AQMI) verfügen und von diesen bei der Ausbildung von
Mitgliedern und Beschaffung von Waffen Unterstützung erhalten.
Es besteht Anlass zur Sorge, dass Nigeria in einen Bürgerkrieg abgleitet und
sich die Aktivitäten Boko Harams auf die Region, insbesondere auf die
nördlichen Nachbarstaaten wie Tschad und Niger ausweiten. Zudem soll die Gruppe
nach neuesten Berichten auch in den Konflikt im Norden des Nachbarlandes
Mali involviert sein.
Nigeria ist in der Region (ECOWAS) und auf dem afrikanischen Kontinent
(Afrikanische Union) einer der zentralen Akteure für Frieden, Stabilität und
Integration. Eine weitere Destabilisierung des bevölkerungsreichsten Landes
Afrikas hätte daher auch aus diesem Grund erhebliche Auswirkungen weit über
die Grenzen des Landes hinaus.
Vo r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Die Bundesregierung ist hinsichtlich der Beantwortung der Kleinen Anfrage
nach sorgfältiger Abwägung zu der Auffassung gelangt, dass die erbetenen
Auskünfte zum Teil geheimhaltungsbedürftig sind. Gleichwohl ist die
Bundesregierung selbstverständlich bereit, das Informationsrecht des Parlaments unter
Wahrung berechtigter Geheimhaltungsinteressen zu befriedigen. Die als „VS-
Vertraulich“ eingestuften Informationen können Rückschlüsse auf
nachrichtendienstliche Methoden und auf die Zusammenarbeit mit ausländischen Partnern
ermöglichen. Das öffentliche Bekanntwerden solcher Informationen könnte
dazu führen, dass nachrichtendienstliche Methoden ihre Wirksamkeit verlieren
bzw. dass ausländische Partner von der Zusammenarbeit mit der Bundesrepublik
Deutschland Abstand nehmen. Die nachrichtendienstliche Aufklärung von
Vorgängen im Ausland, die von außen- und sicherheitspolitischer Bedeutung für die
Bundesrepublik Deutschland sind – unter anderem die Aufklärung
terroristischer Gefahren –, würde dadurch erheblich erschwert, was für die Interessen der
Bundesrepublik Deutschland mindestens schädlich wäre. Deshalb sind die
entsprechenden Informationen als Verschlusssache gemäß der Allgemeinen
Verwaltungsvorschrift des Bundesministeriums des Innern zum materiellen und or-
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 3 – Drucksache 17/10374ganisatorischen Schutz von Verschlusssachen (VS-Anweisung – VSA) mit dem
VS-Grad „VS-Vertraulich“ eingestuft und werden in dieser Form an die
Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages übermittelt. Die entsprechenden
Informationen sind nicht zur Veröffentlichung vorgesehen und zum Schutz
berechtigter Geheimhaltungsinteressen des Bundes gemäß den Vorgaben der
Verschlusssachenanweisung (VSA) zu behandeln.
1. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die Umstände und den
Ablauf des Einsatzes der nigerianischen Sicherheitskräfte, bei dem der
deutsche Staatsbürger R. Ende Mai 2012 in Kano tot aufgefunden wurde,
und darüber, wie und von wem die Geisel getötet wurde?
Nach Angaben der nigerianischen Regierung wurde der am 26. Januar 2012 in
Kano, Nordnigeria, entführte deutsche Staatsbürger R. am 31. Mai 2012 im
Anschluss an eine Festnahmeaktion durch nigerianische Sicherheitskräfte an
einem kurz zuvor bekannt gewordenen Treffpunkt der Boko Haram in Kano tot
aufgefunden. Die Festnahmeaktion fand im Rahmen der allgemeinen
Terrorismusbekämpfung gegen die für die Entführung des R. verantwortlich zeichnende
Boko Haram in Nigeria statt.
2. Treffen Berichte zu, dass die Bundesregierung ihr Einverständnis für einen
gewaltsamen Befreiungsversuch des Entführten R. durch nigerianische
Sicherheitskräfte gab (Meldung AFP, 12. Juni 2012)?
Dies ist nicht der Fall. Nach Kenntnis der Bundesregierung handelte es sich bei
der Operation vom 31. Mai 2012 um eine nigerianische Festnahmeaktion im
Rahmen der allgemeinen Terrorismusbekämpfung. Die Bundesregierung war an
der Entscheidungsfindung über diese nicht beteiligt.
3. Hat es vor der Geiselnahme Warnungen vor Entführungen gegeben, und
wie haben deutsche Stellen darauf reagiert?
Angesichts der Aktivitäten von Boko Haram gab es in Nordnigeria (Kano) eine
erhöhte abstrakte Gefährdung, auf die die Bundesregierung in den Reise- und
Sicherheitshinweisen hingewiesen hat. Auszug aus den Reise- und
Sicherheitshinweisen vom 24. Januar 2012 (vor der Entführung): „Angesichts von
terroristischen Anschlägen wird auf das erhöhte Sicherheitsrisiko vor allem im
Nordosten Nigerias hingewiesen. Nach den schweren Anschlägen vom 20. Januar
2012 im nordnigerianischen Kano und der dortigen Verhängung einer
nächtlichen Ausgangssperre wird vorerst vor nicht notwendigen Reisen in diesen
Bundesstaat abgeraten.“
4. Welche Bemühungen hatte die Bundesregierung unternommen, um nach
der Geiselnahme die deutsche Geisel freizubekommen?
Gab es konkrete Forderungen der Geiselnehmer für die Freilassung?
Wenn ja, welche im Laufe der Geiselhaft, und wie hat die Bundesregierung
reagiert?
Leib und Leben im Ausland entführter Deutscher haben für den Krisenstab der
Bundesregierung im Auswärtigen Amt oberste Priorität. Eine Preisgabe äußerst
sensibler Informationen zur taktischen Vorgehensweise des Krisenstabes hätte
zur Folge, dass bei laufenden und zukünftigen Entführungslagen im Ausland
eine Gefährdung von Menschenleben zu befürchten wäre. Aufgrund der Hoch-
Drucksache 17/10374 – 4 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperioderangigkeit der hier in Rede stehenden Rechtsgüter ist die Bundesregierung nach
Abwägung mit dem parlamentarischen Fragerecht zu dem Ergebnis gelangt,
dass das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit Vorrang genießt und
ein auch nur geringfügiges Risiko des Bekanntwerdens der insoweit relevanten
Informationen ausgeschlossen werden muss.
5. Hatte die Bundesregierung Vermittler beauftragt?
Auf die Antwort zu Frage 4 wird verwiesen.
6. Hat sich nach Einschätzung der Bundesregierung die generelle
Sicherheitslage in Nigeria in den letzten sechs Monaten verschlechtert?
Wenn ja, wie reagiert die Bundesregierung darauf, besonders in Bezug auf
eine Gefährdung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von deutschen
Firmen, der Botschaft, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der deutschen
Entwicklungszusammenarbeit (Deutsche Gesellschaft für Internationale
Zusammenarbeit (GIZ) GmbH, KfW Bankengruppe) usw.?
Die generelle Sicherheitslage in der Bundesrepublik Nigeria hat sich in den
letzten sechs Monaten verschlechtert. Betroffen sind hiervon insbesondere Gebiete
im sogenannten Middle Belt Zentralnigerias sowie der Nordosten des Landes.
Der Bundesnachrichtendienst erstellt regelmäßige Beurteilungen zur
Sicherheitslage. Die Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amts reflektieren dies und
enthalten eine Teilreisewarnung. Die Deutschen im Gastland Nigeria werden
über Änderungen der Sicherheitslage von der deutschen Botschaft Abuja
regelmäßig informiert. Außerdem steht der Sicherheitsbeauftragte der Botschaft
Abuja in laufendem Kontakt mit den Sicherheitsbeauftragten deutscher Firmen und
Institutionen.
7. Sieht die Bundesregierung die nigerianische Armutsbekämpfungsstrategie
und die deutsch-nigerianische Entwicklungszusammenarbeit durch die
angespannte Sicherheitslage in Nigeria in Gefahr?
Die nigerianische Armutsbekämpfungsstrategie („National Economic
Empowerment Development Strategy“ – NEEDS) lief 2007 aus und ist in der
nigerianischen Entwicklungsstrategie 2020 aufgegangen. Diese hat als Oberziel, die
nigerianische Volkswirtschaft bis 2020 unter den 20 größten
Wirtschaftsmächten zu platzieren. Armutsbekämpfung ist dort als wichtige Säule verankert, die
insbesondere durch verstärktes privatwirtschaftliches Engagement erreicht
werden soll. Hier verortet sich auch die deutsche bilaterale staatliche
Entwicklungspolitik mit Nigeria, die im Schwerpunkt „Nachhaltige Wirtschaftsentwicklung“
einen Beitrag zur Integration armer Bevölkerungsschichten in einen
nachhaltigen Wachstumsprozess und deren Befähigung zu produktiver Beschäftigung
und Unternehmertätigkeit leistet.
Die angespannte Sicherheitslage im Norden Nigerias hat Auswirkungen auf die
wirtschaftlichen Aktivitäten in der ohnehin unterentwickelten Region. Laut den
Berichten der lokalen Zeitung „Business Day“ gehen Investitionen im Norden
zurück, Firmen ziehen aufgrund der Sicherheitsprobleme ab und Arbeitsplätze
gehen damit verloren. Dies wiederum verschärft die ohnehin prekäre
wirtschaftliche Lage, insbesondere die vieler jugendlicher Arbeitsloser.
Das im Auftrag des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und
Entwicklung (BMZ) durch die Deutsche Gesellschaft für Internationale
Zusammenarbeit (GIZ) GmbH geförderte Vorhaben „Beschäftigungsorientierte
Wirtschaftsförderung“ setzt Maßnahmen in drei Bundesstaaten um (Plateau State,
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 5 – Drucksache 17/10374Niger State und Ogun State). Ziel dieser Maßnahmen ist es, durch eine
Verbesserung der wirtschaftlichen Lage – und damit einhergehender positiver
Auswirkungen auf Beschäftigung und Einkommen – eine der Hauptursachen der
Konflikte abzumildern, nämlich Armut, Jugendarbeitslosigkeit und damit
einhergehende Perspektivlosigkeit. Durch die verschärfte Sicherheitslage ist die
Arbeit im Rahmen der Maßnahmen im Plateau State beeinträchtigt, da
beispielsweise Dienstfahrten nach Plateau State nur noch sporadisch unter Einbeziehung
der aktuellen Sicherheitssituation durchgeführt werden können.
Insofern wirkt sich die Sicherheitssituation im Norden Nigerias sowohl auf
Umsetzung der nigerianischen Entwicklungsstrategie als auch auf die Umsetzung
der deutschen Entwicklungszusammenarbeit aus. Die Entwicklung der
Sicherheitssituation wird durch das Auswärtige Amt laufend überprüft, so dass
gegebenenfalls notwendige Anpassungen der regionalen Aufstellung unserer
Entwicklungszusammenarbeit hieran ausgerichtet werden.
a) War die Sicherheitslage Gegenstand der letzten deutsch-nigerianischen
Regierungsverhandlungen?
Wenn ja, was wurde dahingehend vereinbart?
Das BMZ führt mit Nigeria keine Regierungsverhandlungen durch. Die Zusagen
werden per Verbalnote über die deutsche Botschaft Abuja übermittelt.
b) Sind der Bundesregierung Bedrohungen von Mitarbeiterinnen und
Mitarbeitern der deutschen Entwicklungszusammenarbeit oder deren
Partnerorganisationen bekannt?
Wenn ja, um welche handelt es sich?
Aktuelle Bedrohungen von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der GIZ GmbH
oder privater Träger sind der Bundesregierung derzeit nicht bekannt; die KfW
Bankengruppe hat derzeit keine Mitarbeiter vor Ort. Die in Nigeria tätigen
politischen Stiftungen haben keine konkreten Bedrohungen ihrer Mitarbeiter oder
Partnerorganisationen durch Boko Haram erfahren.
Was die Partnerorganisationen anbelangt, so erhielt die Kommission der
Wirtschaftsgemeinschaft Westafrikanischer Staaten (ECOWAS) im Anschluss an
den Bombenanschlag auf das Gebäude der Vereinten Nationen im August 2011
diverse Bombendrohungen, auf die mit Räumung von Gebäuden und einer
schrittweisen, massiven Erhöhung der Sicherheitsmaßnahmen reagiert wurde.
Die Sicherheitsvorkehrungen wurden gerade in den letzten Tagen nochmals
deutlich ausgeweitet.
Die in Nigeria tätigen kirchlichen Einrichtungen erleben direkte Bedrohungen
ihrer Partnerorganisationen. Kirchen sind Ziele von Anschlägen. Aufgrund der
verschärften Sicherheitslage hat Misereor einen in der Diözese Maiduguri
tätigen deutschen Entwicklungshelfer (Berater landwirtschaftlicher Projekte in
Nordost-Nigeria) nach Deutschland zurückberufen.
Der Evangelische Entwicklungsdienst meldet, dass zwar seine nach Nigeria
vermittelten Fachkräfte keiner direkten Bedrohungssituation ausgesetzt waren, dass
aber die Partnerorganisationen vor Ort deutliche Bedrohungen erleben.
Insbesondere die Entwicklungsabteilung der „Church of Christ“ in Nigeria (Jos,
Panyam) fühle sich bedroht, die lokale Kirchengemeinde der
Partnerorganisation „Ekklesiyar Yan’uwa a Nigeria“ (EYN) in Nordostnigeria war von
Anschlägen selbst betroffen.
Drucksache 17/10374 – 6 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode8. Welche politischen, religiösen, regionalen, ethnischen, sozialen,
kulturellen oder gegebenenfalls anderen Hintergründe haben die terroristischen
Gewalttaten Boko Harams nach Wissen der Bundesregierung?
Die terroristischen Gewalttaten der Boko Haram sind auch vor dem Hintergrund
der wirtschaftlichen Unterentwicklung des Nordens sowie des Gefühls der
politischen, ökonomischen und sozialen Benachteiligung, das unter der
muslimischen Bevölkerung herrscht, zu sehen. Mängel im Ausbau der Infrastruktur, bei
der Armutsbekämpfung und der Schaffung von Arbeitsplätzen führen unter
der Bevölkerung zu weit verbreiteter Unzufriedenheit, die durch die negativen
Folgen von Korruption verstärkt wird. Extremisten der Boko Haram nutzen
diese Lage und instrumentalisieren religiöse und ethnische Unterschiede für ihre
Zwecke.
9. In welche kriminellen Aktivitäten ist Boko Haram nach Wissen der
Bundesregierung involviert (beispielsweise Menschenhandel,
Drogenschmuggel o. Ä.)?
In die in der Fragestellung beispielhaft aufgelisteten Aktivitäten Menschen- und
Drogenhandel ist die Boko Haram nach derzeitigem Kenntnisstand nicht
involviert. Der Bundesregierung liegen aber Hinweise auf kriminelle Aktivitäten in
Form von Schutzgelderpressungen und sonstigen Überfällen vor.
10. Richtet sich die von Boko Haram ausgeübte Gewalt besonders stark gegen
einzelne religiöse, politische, ethnische oder soziale Gruppierungen und
deren Einrichtungen?
Wenn ja, gegen welche?
Treffen Medienberichte (s. o.) zu, dass insbesondere Christinnen und
Christen sowie deren Kirchen Opfer und Anschlagziele von Boko Haram
werden?
In ihrem Bestreben, ein Kalifat zu gründen und die Scharia im Norden Nigerias
ohne Einschränkungen durchzusetzen, bekämpft die Boko Haram vorrangig
staatliche Institutionen oder Sicherheitskräfte in Nigeria. Unterstützer der
Regierung werden ebenso angegriffen wie auch kritisch berichtende
Medienvertreter. Im Zielspektrum der Boko Haram stehen ferner Christen (die etwa 50
Prozent der Bevölkerung ausmachen) und deren Dachorganisationen wie die
„Christian Association of Nigeria“ (CAN). Hinzu kommt, dass es der Boko
Haram zunehmend gelingt, ethnische Auseinandersetzungen, die auch entlang
religiöser Trennlinien verlaufen, zu ihren Zwecken zu instrumentalisieren oder
durch gezielte Anschläge gegen christliche Einrichtungen (Kirchen) auszulösen.
Allerdings sind von den Anschlägen der Boko Haram im Norden des Landes
Christen wie Muslime gleichermaßen betroffen.
11. Hat die Bundesregierung Erkenntnisse über Verbindungen Boko Harams
zu anderen international agierenden Terrororganisationen?
Wenn ja, welche (bitte auch auf mögliche lokal agierende
Partnerorganisationen internationaler Netzwerke eingehen)?
Boko Haram verfügt über nachweisbare Verbindungen zu al-Qaida im
islamischen Maghreb (AQM) und wahrscheinlich zu al-Schabab. Kürzlich in der
Presse thematisierte Kontakte zu al-Qaida auf der Arabischen Halbinsel (AQaH)
können seitens der Bundesregierung nicht bestätigt werden.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 7 – Drucksache 17/1037412. Welche Informationen hat die Bundesregierung dazu, woher Boko Haram
sein erweitertes „Know-how“, von Drive-by-shootings zu Hightechbomben
(Anschlag auf das UN-Hauptquartier), bezieht?
Auf die in der Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages hinterlegten, als
„VS-Vertraulich“ eingestuften Informationen wird verwiesen.*
13. Teilt die Bundesregierung die Bewertung US-amerikanischer
Sicherheitsbehörden, dass von Boko Haram auch eine Gefahr für westliche Ziele
außerhalb Nigerias ausgeht?
a) Wenn ja, wie geht die Bundesregierung mit dieser Bedrohung um?
b) Wenn nein, warum nicht?
Vor dem Hintergrund der Entwicklung der Organisation seit Ende 2009 muss
zumindest mittelfristig in Erwägung gezogen werden, dass die Boko Haram
westliche Ziele auch außerhalb Nigerias angreifen könnte. Bislang liegen
diesbezüglich aber keine konkreten Hinweise vor.
14. Hat die Bundesregierung Hinweise darauf, dass Boko Haram über
libysche Rebellen auch an deutsche Waffen aus Muammar al-Gaddafis
Beständen gelangt ist?
Wenn nein, woher stammt die Bewaffnung Boko Harams nach Kenntnis
der Bundesregierung?
Auf die in der Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages hinterlegten, als
„VS-Vertraulich“ eingestuften Informationen wird verwiesen.*
15. Hat die Bundesregierung Hinweise darauf, dass die nigerianische Polizei
bzw. das Militär Mitglieder der Gruppe Boko Harams illegal hingerichtet
hat oder andere Menschenrechtsverbrechen begangen hat?
Es gibt glaubhafte Berichte über Menschenrechtsverletzungen der
nigerianischen Sicherheitskräfte gegen mutmaßliche oder tatsächliche Mitglieder von
Boko Haram und deren Angehörige. Der bekannteste Fall betrifft den Gründer
und Anführer von Boko Haram, der 2009 in Gewahrsam der Sicherheitskräfte
getötet wurde, wenige Stunden nachdem er vor laufenden Kameras verhaftet
wurde. In diesem Fall hat die nigerianische Regierung mehrmals eine juristische
Aufarbeitung angekündigt. In den letzten Monaten ist Amnesty International
Berichten über illegale Exekutionen von Boko Haram-Mitgliedern in geheimen
„Detention Centers“ nachgegangen, ein Bericht hierzu soll in Kürze
veröffentlicht werden. Auch andere Menschenrechtsorganisationen dokumentieren
regelmäßig Menschenrechtsverletzungen von Polizei und Militär. Der Vorsitzende
der staatlichen Menschenrechtskommission hat kürzlich eingeräumt, dass die
jährliche Zahl von extra-legalen Tötungen durch die Sicherheitskräfte
landesweit im vierstelligen Bereich liegt.
Auf die in der Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages hinterlegten, als
„VS-Vertraulich“ eingestuften Zusatzinformationen wird verwiesen.*
* Das Auswärtige Amt hat die Antwort als „VS – Vertraulich“ eingestuft. Die Antwort ist in der
Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort nach Maßgabe der
Geheimschutzordnung eingesehen werden.
Drucksache 17/10374 – 8 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode16. Welche Unterstützung hat die Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel beim
Besuch des nigerianischen Präsidenten Dr. Goodluck Jonathan zur
Bekämpfung Boko Harams konkret zugesagt?
Handelt es sich auch um personelle Ausbildungs- und Ausrüstungshilfe?
Welchen Umfang hat die Hilfe konkret und finanziell?
Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel hat Präsident Dr. Goodluck Jonathan eine
allgemeine Zusage gemacht, Nigeria beim Kampf gegen den Terrorismus zu
unterstützen. Bislang gibt es diesbezüglich keine konkreten Vereinbarungen. Die
nigerianische Regierung hat Ausbildungs- und Ausrüstungshilfe angefragt, die
Anfrage ist bislang aber unspezifisch.
17. Sieht die Bundesregierung die derzeitige nigerianische Regierung unter
Präsident Dr. Goodluck Jonathan in der Lage, Boko Haram kurz- und
langfristig Einhalt zu gebieten?
Wie beurteilt die Bundesregierung angebliche Versicherungen des
Präsidenten, Boko Haram werde bis Ende Juni 2012 besiegt sein – insbesondere
angesichts der Anschläge der letzten Tage?
Die nigerianische Regierung bemüht sich, Boko Haram Einhalt zu gebieten,
bislang jedoch ohne maßgeblichen Erfolg. Sie hat eine Spezialtruppe zur
Bekämpfung von Boko Haram aufgestellt, die aus Polizei, Sicherheitsdiensten und
Militär zusammengesetzt ist. Da diese Strategie nicht greift, ist die Regierung
dabei, eine umfassendere Strategie zum Kampf gegen Boko Haram zu
entwickeln.
18. Hat die Bundesregierung Erkenntnisse darüber, woher Boko Haram seine
(finanziellen) Mittel bezieht?
Wie schätzt die Bundesregierung in diesem Zusammenhang den
generellen Rückhalt für die Gruppe und ihre Taten in der nordnigerianischen
Bevölkerung ein?
Auf die in der Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages hinterlegten, als
„VS-Vertraulich“ eingestuften Informationen wird verwiesen.*
19. Wie reagiert die Bundesregierung auf die Gefahr der Instabilität der
gesamten Region aufgrund der Situation in Nigeria und verstärkt durch die
Entwicklungen in Libyen und Mali?
Die Bundesregierung fördert die Afrikanische Union und die Westafrikanische
Wirtschaftsgemeinschaft ECOWAS beim Aufbau und der Stärkung von
Strukturen im Bereich Sicherheit, Krisenprävention und Krisenbewältigung.
Die GIZ GmbH berät im Auftrag des BMZ seit 2006 die ECOWAS-
Kommission bei der Stärkung der wirtschaftlichen und politischen Integration durch
Management- und Fachberatung. Im Rahmen dieses Vorhabens wird auch die
ECOWAS-Direktion für Politische Angelegenheiten, Frieden und Sicherheit
beraten. In diese Kommission ist zudem ein deutscher Stabsoffizier entsandt, der
in militärischen und Sicherheitsfragen berät. Deutschland unterstützt weiterhin
die Afrikanische Friedens- und Sicherheitsarchitektur, unter anderem durch die
* Das Auswärtige Amt hat die Antwort als „VS – Vertraulich“ eingestuft. Die Antwort ist in der
Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort nach Maßgabe der
Geheimschutzordnung eingesehen werden.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 9 – Drucksache 17/10374Einrichtung eines Frühwarnzentrums, den Bau eines Gebäudes für die Abteilung
für Frieden und Sicherheit der Kommission der Afrikanischen Union in Addis
Abeba und durch Kapazitätenbildung bei Mediationsverfahren.
Die Stabilität der Sahel-Zone, insbesondere der Länder Niger, Mali und
Mauretanien, ist Ziel der EU-Sahel-Strategie, die 2011 beschlossen und von der
Bundesregierung mitgestaltet wurde. Die Entwicklungen in der Region haben die
Notwendigkeit für die Stabilisierung der Region unterstrichen. Die
Bundesregierung wirbt bei den EU-Partnern dafür, dass Nigeria bei der Umsetzung der
Strategie einbezogen wird.
Die Bundesregierung versucht, der Proliferation von Waffen in und aus Libyen
vor allem in die Sahelzone sowohl durch kurzfristige Maßnahmen sowie
langfristig angelegte Programme zusammen mit anderen Hauptakteuren – wie den
Vereinigten Staaten von Amerika, den Vereinten Nationen und der Europäischen
Union – entgegenzutreten. Die Bundesregierung leistet bilaterale Beiträge zur
Verbesserung der Sicherheitslage in Libyen. Seit dem Ende der
Kampfhandlungen ist Libyen prioritär für deutsche Unterstützungsmaßnahmen im Bereich der
Nichtverbreitung und der konventionellen Rüstungskontrolle. Bis heute hat die
Bundesregierung dafür rd. 3,3 Mio. Euro eingesetzt.
Das Auswärtige Amt hat die GIZ GmbH beauftragt, bei der Erarbeitung von
Projekten mit der Polizei in Sahelländern geeignete Elemente präventiver
Kleinwaffenkontrolle einzubeziehen.
Im Übrigen wird auf die in der Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages
hinterlegten, als „VS-Vertraulich“ eingestuften Zusatzinformationen
verwiesen.*
20. Welche Verbindungen unterhält Boko Haram nach Wissen der
Bundesregierung zu Rebellengruppen im Norden Malis, zu den Tuareg der
MNLA (Mouvement National pour la Libération de l’Azawad) bzw. zu
den islamistischen Ansar Dine?
Auf die in der Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages hinterlegten, als
„VS-Vertraulich“ eingestuften Informationen wird verwiesen.*
21. Wie beurteilt die Bundesregierung die fortschreitende Destabilisierung
Nigerias im Hinblick auf Frieden und Stabilität in der Region und auf dem
afrikanischen Kontinent insgesamt? Sieht die Bundesregierung in Nigeria
einen Fall für Maßnahmen der Prävention im Rahmen ihrer und Europas
Schutzverantwortung (Responsibility to protect)?
Die Situation im Norden Nigerias hat bislang nicht zu einer Destabilisierung
geführt, die den Frieden und die Stabilität in der Region und auf dem afrikanischen
Kontinent insgesamt beeinträchtigt. Boko Haram ist in der Grenzregion zu Niger
und Tschad aktiv, worauf die drei Regierungen durch grenzüberschreitenden
Zusammenarbeit, insbesondere am Tschad-See, reagieren.
Die angesprochene Schutzverantwortung bezieht sich auf die vier Tatbestände
des Völkermords, Kriegsverbrechen, ethnische Säuberung und Verbrechen
gegen die Menschlichkeit. Es obliegt in erster Linie dem entsprechenden Staat,
seine eigene Bevölkerung vor diesen Verbrechen zu schützen. Die
Bundesregierung bestärkt die Regierung von Nigeria darin, ihre Verantwortung zum Schutz
* Das Auswärtige Amt hat die Antwort als „VS – Vertraulich“ eingestuft. Die Antwort ist in der
Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort nach Maßgabe der
Geheimschutzordnung eingesehen werden.
Drucksache 17/10374 – 10 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiodeder Bevölkerung wahrzunehmen. Sie hat keine Erkenntnisse, dass die Regierung
von Nigeria sich dieser Verantwortung nicht stellen wollte.
22. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über Aktivitäten Boko
Harams außerhalb Nigerias, insbesondere im Norden Malis?
Auf die in der Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages hinterlegten, als
„VS-Vertraulich“ eingestuften Informationen wird verwiesen.*
23. Welche Verbindungen unterhält Boko Haram nach Wissen der
Bundesregierung zu Regierungen oder staatlichen Institutionen anderer Länder
der Region?
Die Boko Haram unterhält derzeit keine für die Bundesregierung erkennbaren
Verbindungen zu Regierungen oder staatlichen Institutionen anderer Länder.
24. Plant die Bundesregierung die Entwicklung eines strategischen
ressortübergreifenden Konzeptes für den Umgang mit den Problemen in der
Region bzw. für die Region?
Die Bundesregierung hat im Herbst 2011 eine ressortübergreifende Sahel-Task
Force eingerichtet, die vom Regionalbeauftragten des Auswärtigen Amts für
Subsahara-Afrika und Sahel geleitet wird und regelmäßig zusammentritt. In
diesem Rahmen widmet sie sich der Lösung der Probleme in der Region. Die
Entwicklung im Norden Nigerias wird hierbei berücksichtigt.
25. Wie soll die beim Besuch von Präsident Dr. Goodluck Jonathan in Berlin
im April 2012 auch zugesagte verstärkte Zusammenarbeit der
Bundesrepublik Deutschland und Nigeria in den Bereichen Wirtschaft und
Energie konkret aussehen?
Anlässlich des Besuchs des nigerianischen Staatspräsidenten Dr. Goodluck
Jonathan am 19. April 2012 haben die Binationale Kommission und ihre vier
Arbeitsgruppen (Energie/Strom, Wirtschaft, Politik/Sicherheit sowie Kultur/
Migration) erstmals getagt. Bei der Ausgestaltung der bilateralen
Wirtschaftsbeziehungen zu Nigeria werden die besonderen Anforderungen Nigerias
berücksichtigt.
Die neuen, in zweijährigem Turnus tagenden Arbeitsgruppen Wirtschaft sowie
Energie/Strom sollen dazu dienen, allgemeine Rahmenbedingungen und
politische Grundsatzfragen und damit die Voraussetzungen für die konkrete
Projektarbeit zu erörtern und auszugestalten.
Die Bundesregierung prüft in diesem Zusammenhang die Möglichkeit, Aus- und
Fortbildungsmaßnahmen zu unterstützen und gemeinsam mit der deutschen
Wirtschaft den Agrar- und Lebensmittelsektor zu stärken, z. B. bei der Setzung
von Lebensmittelstandards.
Auf der 6. Jahreskonferenz der Deutsch-Nigerianischen Energiepartnerschaft
am 18. April 2012 wurde die Umwandlung des Kiri-Staudamms (Bundesstaat
Adawama) in ein Wasserkraftwerk als Vorzeigeprojekt der Energiepartnerschaft
* Das Auswärtige Amt hat die Antwort als „VS – Vertraulich“ eingestuft. Die Antwort ist in der
Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort nach Maßgabe der
Geheimschutzordnung eingesehen werden.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 11 – Drucksache 17/10374intensiv behandelt. Im Auftrag des BMZ führte die KfW Bankengruppe eine
Prüfmission für die Umsetzung des Vorhabens durch.
Einen weiteren Schwerpunkt der Zusammenarbeit bildet die politische
Flankierung privatwirtschaftlicher Vorhaben zum Aufbau von Solarkraftwerken
(Photovoltaik) in verschiedenen Provinzen Nordnigerias für deren regionale
Stromversorgung. Das erste Solarkraftwerk wird im Bundesstaat Bauchi
errichtet. Die Inbetriebnahme ist für Dezember 2013 vorgesehen. In zwei weiteren
Bundesstaaten wird die Unterzeichnung eines Momorandum of Unterstanding
für vergleichbare Projekte in Kürze erwartet, fünf weitere Bundesstaaten in
Nordnigeria bereiten ähnliche Solarvorhaben vor.
Für den Ausbau der erneuerbaren Energien benötigt Nigeria dringend
Fachkräfte. Im Rahmen der Energiezusammenarbeit soll daher die Aus- und
Fortbildung von Technikern und Ausbildern weiter verstärkt werden.
Neben dem Einsatz von erneuerbaren Energien ist ein zweiter Schwerpunkt der
Gassektor in Südnigeria. Im Rahmen der Arbeitsgruppe Energie und Strom der
Binationalen Kommission bat Nigeria um deutsche Unterstützung bei der
Reduzierung der Gasabfackelung bei der Erdölförderung durch Aufbau einer
geeigneten Gas-Gathering- und Gasverarbeitungsinfrastruktur (Gas-to-Power,
Petrochemieanlagen, LNG Export).
26. Welche Möglichkeiten der gerechteren Verteilung des Reichtums, der
Bekämpfung der Korruption und der Entwicklung des Landes, gerade im
Norden, wurden bei diesem Treffen erörtert?
Welche Unterstützung zur Erreichung dieser Ziele können die
Bundesrepublik Deutschland und die Europäische Union leisten, und gibt es Pläne
für die Realisierung solcher Maßnahmen?
Die genannten Themen sind bei dem Treffen im Zusammenhang mit der
Sicherheitslage und der Bedrohung durch Boko Haram erörtet worden. Es bestand
Einigkeit mit den nigerianischen Vertretern, dass die Entwicklung des Nordens
ein wesentlicher Faktor ist, um den Zulauf zu Boko Haram zu verringern und die
Sicherheitssituation zu verbessern. Zu dieser Entwicklung könnte eine
verstärkte wirtschaftliche Zusammenarbeit und Zusammenarbeit im Energiesektor
beitragen (vgl. Antworten zu den Fragen 25 und 28), sowie der Einsatz der
Mittel des Europäischen Entwicklungsfonds (EEF). Der derzeitige EEF läuft noch
bis Ende 2012. Die Planung für den EEF ab 2013 beginnen in Kürze. Zur
deutschen Entwicklungszusammenarbeit wird auf die Antwort zu Frage 7 verwiesen.
27. In welcher Form und Höhe bestehen Lieferbindungen in der deutsch-
nigerianischen Entwicklungszusammenarbeit?
Es bestehen keine Lieferbindungen in der deutsch-nigerianischen
Entwicklungszusammenarbeit.
28. In welcher Form fördert die Bundesregierung deutsche Unternehmen für
ein Engagement in Nigeria, und mit welchen Problemen ist sie in diesem
Zusammenhang konfrontiert?
Die Bundesregierung beabsichtigt, im kommenden Jahr Delegationsreisen als
Markterschließungs- und Markterkundungsreisen nach Nigeria insbesondere für
mittelständische deutsche Unternehmen zu unterstützen. Die Bundesregierung
unterstützt den Länderverein der deutschen Wirtschaft und andere wirtschaft-
Drucksache 17/10374 – 12 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiodelichen Interessenverbände bei der Durchführung von einem jeweils 2012 und
2013 geplanten Wirtschaftsforum.
Darüber hinaus wurde die Messe „Hotel Exhibition“ in Lagos in das
Auslandsmesseprogramm des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie 2013
aufgenommen. Wie bisher wird die Delegation der Deutschen Wirtschaft in
Lagos gefördert und in die Vorhaben mit einbezogen. Die „Germany Trade &
Invest – Gesellschaft für Außenwirtschaft und Standortmarketing“ analysiert
den Markt der Region und informiert über Geschäftschancen. Daneben stehen
auch die Garantieinstrumente des Bundes zur Auslandsgeschäftsabsicherung,
wie z. B. Hermesdeckungen, zur Verfügung.Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44,
www.betrifft-gesetze.de
ISSN 0722-8333]