Elektrifizierung der Südbahn
der Abgeordneten Harald Ebner, Dr. Valerie Wilms, Agnes Brugger, Dr. Anton Hofreiter, Stephan Kühn, Bettina Herlitzius, Daniela Wagner, Kerstin Andreae, Fritz Kuhn, Beate Müller-Gemmeke, Ulrich Schneider und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Die Elektrifizierung der Südbahn hat für das Land Baden-Württemberg gerade hinsichtlich einer zeitgemäßen Anbindung der prosperierenden Region Bodensee-Oberschwaben an das elektrische Fernverkehrsnetz eine besonders hohe Priorität. Im Zuge der Aufstellung des Investitionsrahmenplans 2011–2015 für die Verkehrsinfrastruktur des Bundes wurde auf Wunsch des baden- württembergischen Verkehrsministers Winfried Hermann das Projekt durch den Bundesminister für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung, Dr. Peter Ramsauer, von der Kategorie D in die Kategorie C eingruppiert und damit die Bedeutung des Projekts auch für den Bund anerkannt. Um die Elektrifizierung der Südbahn zu beschleunigen, erklärte sich das Land Baden-Württemberg ferner bereit, die Investitionskosten in Höhe von 50 Prozent mitzutragen. Im Landeshaushaltsplan 2012 sind dafür bereits 90 Mio. Euro als Landesanteil zur hälftigen Finanzierung des Projekts über Verpflichtungsermächtigungen gesichert. Für die zeitnahe Realisierung des Projekts ist nun der Abschluss einer Finanzierungsvereinbarung zwischen Bund und Land im Jahr 2012 Voraussetzung.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen8
Wie ist der aktuelle Stand der Planungen bezüglich der Elektrifizierung und des Ausbaus der Südbahn zwischen Ulm und Friedrichshafen?
Wann soll mit den Bauarbeiten begonnen werden, und wann sollen sie abgeschlossen sein?
Wann rechnet der Bund mit einer Inbetriebnahme der elektrifizierten Südbahn?
Welche vertraglichen Vereinbarungen zwischen den beteiligten Partnern wurden bereits geschlossen, bzw. welche sind in Vorbereitung?
In welchem Zeithorizont sollen die Finanzmittel der einzelnen Finanzpartner in das Projekt einfließen?
Hat der Bund bereits die notwendige und ausgehandelte sowie im Herbst 2011 öffentlich kommunizierte Finanzierungsvereinbarung mit dem Land Baden-Württemberg unterzeichnet, und wenn nein, wann beabsichtigt er, dies zu tun?
Hat der Bund die Übernahme seines Finanzierungsanteils gegenüber dem Land Baden-Württemberg schriftlich erklärt?
Ist dem Bund bekannt, dass ohne Abschluss einer Finanzierungsvereinbarung mit dem Land Baden-Württemberg die vom Land im Landeshaushaltsplan 2012 getroffenen Verpflichtungsermächtigungen erlöschen?