[Deutscher Bundestag Drucksache 17/10506
17. Wahlperiode 21. 08. 2012 Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Beate Walter-Rosenheimer,
Dr. Tobias Lindner, Kerstin Andreae, weiterer Abgeordneter und der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 17/10274 –
Corporate Social Responsibility in Deutschland
Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Im Herbst 2010 hat die Bundesregierung die „Nationale Strategie zur
gesellschaftlichen Verantwortung von Unternehmen – Aktionsplan Corporate Social
Responsibility (CSR)“ beschlossen. Dieser sieht unter anderem vor, CSR in
den Unternehmen und öffentlicher Verwaltung besser zu verankern,
Sichtbarkeit und Glaubwürdigkeit von CSR zu erhöhen und die politischen
Rahmenbedingungen zu optimieren. Der Aktionsplan setzt keinen zeitlichen Horizont für
seine Umsetzung, genauso wenig sind konkret messbare Ziele hinsichtlich der
Umsetzung zu finden. Deshalb ergeben sich mehrere Fragen hinsichtlich der
weiteren, genauen Ausgestaltung und Konkretisierung des Aktionsplans.
Die Umsetzung und Einbindung von CSR in privatwirtschaftlichen, aber auch
und vor allem in Unternehmen mit mehrheitlicher Bundesbeteiligung wird in
dieser Kleinen Anfrage ebenfalls eingehend erfragt, um einen umfassenden
Überblick über die gegenwärtige Situation in Deutschland zu erhalten.
1. Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung seit dem Beschluss zum
Aktionsplan CSR bisher konkret umgesetzt (bitte einzeln auflisten)?
a) Welche konkreten Maßnahmen plant die Bundesregierung bis
September 2013 umzusetzen (bitte einzeln auflisten)?
b) Welche Bundesministerien sind für die bisher begonnenen bzw. bis
September 2013 geplanten Maßnahmen zuständig (bitte auf einzelne
Maßnahmen aufschlüsseln)?
c) Welche zusätzlichen Ausgaben der Bundeshaushalte des Jahres 2010
und 2011 gehen allein auf bereits begonnene Maßnahmen des
Aktionsplans CSR der Bundesregierung zurück (bitte mit Einzelplannummer,
Haushaltstitel für jede konkrete Maßnahme auflisten)?
d) Welche zusätzlichen Ausgaben der Bundeshaushalte der Jahre 2012 und
2013 gehen allein auf geplante Ausgaben des Aktionsplans CSR der Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales vom
17. August 2012 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Drucksache 17/10506 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeBundesregierung zurück (bitte Einzelplan und Haushaltstitel für jede
konkrete Maßnahme auflisten)?
Gesellschaftlich verantwortliches Verhalten von Unternehmen (Corporate
Social Responsibility, CSR) fördert die Lösung gesellschaftlicher Probleme,
trägt zur nachhaltigen Entwicklung bei und kann die Wettbewerbsfähigkeit der
Unternehmen stärken. Dies gilt gerade auch für den Wettbewerb auf
internationalen Märkten. Dies unterstützt und fördert die Bundesregierung. Aus diesem
Grunde hat die Bundesregierung am 6. Oktober 2010 die „Nationale Strategie
zur gesellschaftlichen Verantwortung von Unternehmen“ in Form des
„Aktionsplans CSR der Bundesregierung“ beschlossen, der derzeit umgesetzt wird. Das
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) koordiniert diesen Prozess
federführend.
Der Aktionsplan CSR basiert auf den Empfehlungen des Nationalen CSR-
Forums, eines Multistakeholdergremiums mit Vertreter/-innen aus Wirtschaft,
Unternehmen, Sozialpartnern, Nichtregierungsorganisationen, der
Wissenschaft und Politik (Empfehlungsbericht vom 22. Juni 2010). Das CSR-Forum
begleitet die Umsetzung des Aktionsplans.
Der Aktionsplan baut auf bestehenden CSR-Initiativen und Netzwerken von
Bundesregierung, Wirtschaft und Zivilgesellschaft auf. Darüber hinaus nimmt
er Bezug auf die nationalen und internationalen Anstrengungen zur Förderung
von CSR im Rahmen einer nachhaltigen Entwicklung (u. a. Nationale
Nachhaltigkeitsstrategie der Bundesregierung, Langzeitstrategie „Europa 2020“ der
Europäischen Union).
Der Aktionsplan CSR kombiniert CSR-relevante Maßnahmen der einzelnen
Ressorts der Bundesregierung. Bei der Umsetzung des Aktionsplans CSR setzt
die Bundesregierung auf die strategische Partnerschaft mit den relevanten
Stakeholdern. Dies sind insbesondere auch Unternehmen und
Unternehmensverbände und -initiativen. Gerade Unternehmen, die bereits jetzt vorbildlich
CSR praktizieren, können eine „Leuchtturmfunktion“ zur Verbreitung und
Bekanntmachung nachhaltigen Wirtschaftens in der Praxis übernehmen. Im Fokus
steht dabei die Förderung von kleinen und mittleren Unternehmen, die
insbesondere im Rahmen des ESF-Förderprojektes „Gesellschaftliche
Verantwortung im Mittelstand“ erfolgt.
Ziel des Aktionsplans CSR ist es, einen Bewusstseinswandel dahin gehend
herbeizuführen, dass CSR sich für Unternehmen und Gesellschaft lohnt.
Gleichzeitig beabsichtigt die Bundesregierung, den politischen Rahmen für CSR zu
optimieren. Der Aktionsplan CSR soll darüber hinaus einen Beitrag zur
sozialen und ökologischen Gestaltung der Globalisierung leisten. Ziel ist es auch,
erfolgreiche Ansätze zu unterstützen und das hohe Niveau der Sozial- und
Umweltstandards der deutschen Wirtschaft mittels der Leitidee „CSR – Made in
Germany“ im Ausland stärker sichtbar machen.
Das für CSR federführend zuständige BMAS hat zur Flankierung und
Implementierung der Entwicklung einer Nationalen CSR-Strategie (Aktionsplan
CSR) einen Titel für gesellschaftliche Verantwortung von Unternehmen im
Einzelplan 11 02 Titel 684 08 eingerichtet. Weitere Bundesressorts leisten
Maßnahmen des Aktionsplans CSR aus bestehenden Titeln. Eine Einordnung, ob
diese Maßnahmen im Sinne der Fragen 1c und 1d zusätzliche Ausgaben der
Bundeshaushalte, die allein auf Maßnahmen des Aktionsplans CSR
zurückgehen, sind, ist nicht immer trennscharf möglich. Eine detaillierte Aufstellung
zur Umsetzung der einzelnen Maßnahmen ist der als Anlage beigefügten
tabellarischen Übersicht zu entnehmen.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 3 – Drucksache 17/105062. Bis zu welchem Zeitpunkt will die Bundesregierung den Aktionsplan CSR
vollständig umgesetzt haben?
Ein Großteil der Maßnahmen des Aktionsplans CSR befinden sich in einem
fortgeschrittenen Stadium der Umsetzung. Weitere Maßnahmen sollen zeitnah
beginnen.
Das Förderprogramm „Gesellschaftliche Verantwortung im Mittelstand“ (siehe
auch die Antworten zu den Fragen 26, 30 und 31) beispielsweise hat eine
Laufzeit bis Ende 2014. Weitere Maßnahmen sind so konzipiert, dass der
Umsetzungsschwerpunkt vor Ende 2014 gelegt wird, die Maßnahmen jedoch über
diesen Zeitpunkt hinaus fortgesetzt werden. Aufgrund der Komplexität der im
Aktionsplan CSR enthaltenen Maßnahmen ist ein fester Umsetzungszeitraum
bzw. Schlusszeitpunkt nicht zu benennen. Zielsetzung des Aktionsplans ist eine
dauerhafte Implementierung von CSR-Managementmethoden in Wirtschaft und
Verwaltung, um Veränderungsprozesse im Sinne von Marktinnovation,
sozialem Fortschritt und Nachhaltigkeit zu fördern.
3. Wie wird der Aktionsplan CSR der Bundesregierung an die Öffentlichkeit
und insbesondere die Unternehmen herangetragen?
Die Bundesregierung unterstützt Maßnahmen zur Erhöhung der Sichtbarkeit
von CSR. Dabei wird sie vom Nationalen CSR-Forum und weiteren
strategischen Partnern unterstützt. Wesentliche Maßnahmen sind beispielsweise
solche, die die öffentliche Anerkennung von CSR-Aktivitäten von Unternehmen
fördern, wie die Einführung eines neuen CSR-Preises der Bundesregierung, der
im April 2013 erstmals vergeben wird.
Der Aktionsplan CSR und der Empfehlungsbericht des CSR-Forums wurden
als Broschüren ebenso veröffentlicht, wie deutschsprachige Informationen zu
den OECD-Leitsätzen für Multinationale Unternehmen oder zur DIN-Norm
ISO 26000. Sämtliche Informationen und aktuelle Hinweise sind auf der
Homepage
www.csr-in-deutschland.de zu erhalten.
Die Bundesregierung trägt den Aktionsplan CSR ferner über Veranstaltungen
und medial an die Unternehmen heran. So hat die Bundesregierung
beispielsweise im Dezember 2011 eine zweitägige internationale CSR-Konferenz
veranstaltet, die auch der Bekanntmachung des Aktionsplans CSR der
Bundesregierung und der Leitidee „CSR – Made in Germany“ diente. Das
Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie hat am 7. Februar 2012 eine Konferenz
mit dem Titel „Die Ethik der Sozialen Marktwirtschaft“ durchgeführt, auf der
Leitbilder für verantwortliches Handeln in der Wirtschaft diskutiert wurden.
Zum ESF-Programm „Gesellschaftliche Verantwortung im Mittelstand“ fand
im April 2012 eine große Auftaktveranstaltung des Bundesministeriums für
Arbeit und Soziales statt.
Auch auf dem 4. Außenwirtschaftstag der Agrar- und Ernährungswirtschaft, der
gemeinsam vom Auswärtigen Amt, Bundesministerium für Ernährung,
Landwirtschaft und Verbraucherschutz sowie der Bundesvereinigung der Deutschen
Ernährungsindustrie veranstaltet wurde, war CSR eines der Leitthemen.
Insbesondere auf dem Panel „Verantwortliches Wirtschaften in einer globalen Welt“
wurde im Sinne der Nationalen CSR-Strategie über das CSR-Engagement von
Unternehmen (best practice) berichtet und für die Ausweitung dieses
Verantwortungsengagements im Agribusiness und der Ernährungsindustrie geworben.
Darüber hinaus wurde der Aktionsplan CSR gemeinsam mit strategischen
Partnern des CSR-Forums mit einem eigenen Informationsstand im Rahmen der
Hannover Messe 2011 präsentiert und durch vorbildliche Initiativen von
Unternehmen und Verbänden exemplarisch illustriert.
Drucksache 17/10506 – 4 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode4. Welche konkreten Schritte unternimmt die Bundesregierung zur Stärkung
der CSR in international agierenden Unternehmen?
Die Bundesregierung unterstützt international anerkannte CSR-Instrumente wie
den Global Compact der Vereinten Nationen, die OECD-Leitsätze für
multinationale Unternehmen und die Dreigliedrige ILO-Grundsatzerklärung über
Multinationale Unternehmen und Sozialpolitik.
Um die Rahmenbedingungen für verantwortungsvolles unternehmerisches
Handeln zu fördern, berät die Bundesregierung zudem Regierungen bei der
Entwicklung von Leitfäden und Standards zur Förderung verantwortungsvoller
Unternehmensführung (z. B. Indien und China, wobei die Vorhaben in China im
Rahmen der Folgestrukturen nach Beendigung der klassischen
Entwicklungszusammenarbeit noch bis 2014 ordentlich zu Ende geführt werden). In Afrika
südlich der Sahara begleitet das vom Bundesministerium für wirtschaftliche
Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) geförderte „Centre for Cooperation
with the Private Sector“ Dialogprozesse international agierender Unternehmen
mit Zivilgesellschaft und Regierung, um landes- und sektorspezifische CSR-
Handlungsfelder zu identifizieren und konkrete Maßnahmen zu unterstützen.
Zur Stärkung privatwirtschaftlichen Engagements fördert die Bundesregierung
u. a. Entwicklungspartnerschaften mit der Wirtschaft. Zudem unterstützt die
Bundesregierung das Deutsche Global Compact Netzwerk (DGCN), welches
eine Lern- und Dialogplattform bietet, in deren Rahmen sich Unternehmen,
Nichtregierungsorganisationen, Wissenschaft und Politik zu aktuellen CSR-
Themen austauschen und voneinander lernen können. Das DGCN bietet ferner
Coachings zum Thema Wirtschaft und Menschenrechte und seit 2010 zum
Nachhaltigen Lieferkettenmanagement in Unternehmen an.
Ein weiteres Instrument ist der vom BMZ mitinitiierte und moderierte Runde
Tisch Verhaltenskodizes, welcher die Förderung der vermehrten Einführung
und der verbesserten Umsetzung von Arbeits- und Sozialstandards in
Entwicklungsländern durch Verhaltenskodizes von Unternehmen und Verbänden
verfolgt. 2012 wurde zudem das Forum Nachhaltiger Kakao eingerichtet.
5. Fördert die Bundesregierung auch die Unternehmensverantwortung auf
europäischer Ebene?
a) Wenn ja, inwiefern?
b) Wenn nein, aus welchem Grund?
Die Bundesregierung – vertreten durch das BMAS – ist Mitglied der High
Level Group CSR der Mitgliedstaaten bei der Europäischen Kommission. Eine
aktuelle Aktivität, an denen sich die Bundesregierung in diesem Rahmen
beteiligt, ist beispielsweise das Peer-Review-Programm der Europäischen
Kommission zu den Nationalen CSR-Politiken; das BMAS nimmt am Pilotprojekt teil.
Im Rahmen der Förderung des Global Compact arbeitet das von der
Bundesregierung unterstützte DGCN eng mit den anderen europäischen Netzwerken
zusammen. Dazu gehören etwa die Teilnahme von Unternehmensvertretern aus
dem europäischen Ausland an Menschenrechtscoachings und Lerngruppen,
Netzwerktreffen zum Thema Green Economy, Engagement im Rahmen des
Global Compact European Local Networks Forum sowie Webinare u. a. zum
Thema Menschenrechte.
6. Inwiefern hat die Europäische Kommission mittlerweile ihre „Initiative für
eine obligatorische Berichterstattung über soziale und ökologische
Aktivitäten von Unternehmen (Nachhaltigkeitsberichterstattung)“ konkretisiert,
wie im Februar 2012 von der Bundesregierung gefordert wurde (vgl. Ant-
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 5 – Drucksache 17/10506wort auf die Schriftliche Frage 78 des Abgeordneten Uwe Kekeritz vom
10. Februar 2012 auf Bundestagsdrucksache 17/8637)?
Die Konkretisierung steht noch aus. Die Europäische Kommission hat einen
Regelungsvorschlag bis Jahresende 2012 angekündigt.
7. Zu welchen Ergebnissen haben die, von der Bundesministerin für Arbeit
und Soziales, Dr. Ursula von der Leyen, angekündigten, ergebnisoffenen
Gespräche der Bundesregierung mit der Europäischen Kommission über
die gesetzliche Einführung von sozialen und ökologischen
Berichtspflichten geführt (vgl. Antwort auf die Schriftliche Frage 78 des Abgeordneten
Uwe Kekeritz vom 10. Februar 2012 auf Bundestagsdrucksache 17/8637)?
Das BMAS ist im Gespräch mit der Europäischen Kommission über die
Umsetzung der CSR-Strategie und Fragen der Nachhaltigkeitsberichterstattung. Stand
dieser Gespräche ist weiterhin, dass zunächst von Seiten der Europäischen
Kommission eine Konkretisierung ihrer Absichten erfolgen soll und dabei die
Belange der Unternehmen zu berücksichtigen sind. Die Europäische
Kommission hat einen Regelungsvorschlag bis Jahresende 2012 angekündigt.
8. Sollte die Bundesregierung die Initiative der Europäischen Kommission zu
Berichtspflichten weiterhin ablehnen, hat sie mittlerweile Bedingungen
entwickelt, die eine Kooperation mit der Europäischen Kommission in
diesem Bereich ermöglichen würden, und wenn ja, welche (in der Antwort auf
die Schriftliche Frage 40 des Abgeordneten Uwe Kekeritz vom 21. Februar
2012 auf Bundestagsdrucksache 17/8724, hatte die Bundesregierung
„Vorfestlegungen“ noch abgelehnt)?
Bedingungen für eine Gesetzesinitiative auf nationaler Ebene stehen nicht zur
Beratung. Bezüglich der Pläne auf europäischer Ebene werden zunächst die
Konkretisierungen der Pläne der Europäischen Kommission abgewartet.
9. Wie sollte aus Sicht der Bundesregierung eine Berichtspflicht zu
menschenrechtlichen, sozialen und ökologischen Informationen konkret
qualitativ ausgestaltet werden (insbesondere im Hinblick auf Ausgewogenheit,
Vergleichbarkeit, Genauigkeit, Aktualität, Klarheit und Zuverlässigkeit)?
Die Bundesregierung setzt auf der Grundlage des im Oktober 2010
verabschiedeten Nationalen Aktionsplans CSR auf das Primat der Freiwilligkeit von CSR-
Aktivitäten, d. h. von sozial, ökologisch oder ökonomisch nachhaltigem
Wirtschaften von Unternehmen über die derzeitig geltenden gesetzlichen Vorgaben
hinaus.
Vor diesem Hintergrund spricht sich die Bundesregierung gegen neue
Berichtspflichten zu nichtfinanziellen Informationen im Rahmen von CSR aus. Solche
gesetzlichen Berichtspflichten würden eine Abkehr vom Prinzip der
Freiwilligkeit bedeuten und wären mit erheblichem Bürokratieaufwand verbunden.
Davon abgesehen gibt es auch Unternehmen, die zwar freiwilliges CSR-
Engagement leisten, darüber aber nicht berichten wollen.
Vor diesem Hintergrund sieht die Bundesregierung keinen Bedarf für eine
Prüfung der konkreten Ausgestaltung der Berichtspflichten.
Im Übrigen sieht die Bundesregierung eine Verbreitung der freiwilligen
Anwendung des vom Rat für Nachhaltige Entwicklung beschlossenen Deutschen
Nachhaltigkeitskodex über Deutschland hinaus in der Europäischen Union
sowie international als wünschenswert an. Wegen Einzelheiten wird auf die
Antworten zu den Fragen 19 und 20 verwiesen.
Drucksache 17/10506 – 6 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode10. Hat die Bundesregierung Kenntnis über die Auswirkungen der
gesetzlichen Berichts- bzw. Offenlegungspflichten in Frankreich, Schweden,
Norwegen und Kanada, und welche Schlussfolgerungen zieht sie daraus
(bitte einzeln ausführen)?
Die Bundesregierung hat keine auf wissenschaftlichen Ermittlungsgrundlagen
basierende Kenntnis über die Auswirkungen der gesetzlichen Berichts- bzw.
Offenlegungspflichten in Frankreich, Schweden, Norwegen und Kanada.
11. Wie müssten aus Sicht der Bundesregierung Berichtspflichten zu sozialen
und ökologischen Informationen ausgestaltet sein, um kleine und mittlere
Unternehmen nicht übermäßig zu belasten?
Es wird auf die Antwort zu Frage 9 verwiesen.
12. Welche Initiativen plant die Bundesregierung, um Steuervermeidung von
transnationalen Unternehmen zu unterbinden?
a) Welche Initiativen plant die Bundesregierung, um Steuervermeidung
von transnationalen Unternehmen durch die Nutzung von
Verrechnungspreisen zu unterbinden?
b) Wie hoch schätzt die Bundesregierung den finanziellen
Einnahmeverlust ein, der Entwicklungs- und Schwellenländern durch die
Steuervermeidung durch transnationale Unternehmen entsteht?
c) Wie hoch schätzt die Bundesregierung den finanziellen
Einnahmeverlust ein, der Deutschland durch die Steuervermeidung durch
transnationale Unternehmen jährlich entsteht?
Die innerstaatlichen Regelungen zur grenzüberschreitenden Besteuerung von
Unternehmenserträgen (vor allem § 1 des Gesetzes über die Besteuerung bei
Auslandsbeziehungen – AStG) orientieren sich am Fremdvergleichsgrundsatz,
der in Artikel 7 und 9 des OECD-Musterabkommens niedergelegt und in den
Doppelbesteuerungsabkommen Deutschlands enthalten ist. Der
Fremdvergleichsgrundsatz ist international von Wirtschaft und Verwaltung als Maßstab
zur Aufteilung der Besteuerungsrechte zwischen den Staaten und zur
Vermeidung und Lösung von Besteuerungskonflikten anerkannt. Eine sachgerechte
Anwendung dieses Grundsatzes ist auch dazu geeignet, der Steuervermeidung
durch transnationale Unternehmen unter Nutzung von Verrechnungspreisen
entgegen zu wirken. Die Bundesregierung beteiligt sich fortlaufend an den
Diskussionen zur internationalen Entwicklung und an den Arbeiten für
einheitliche, international anerkannte und faire Standards im Bereich der Besteuerung
transnationaler Unternehmen, insbesondere bei der OECD und der EU. So
unterstützt die Bundesregierung insbesondere die (Weiter-)Entwicklung von
einheitlichen und praktikablen OECD-Verrechnungspreisleitlinien für
transnationale Unternehmen und von Grundsätzen für die internationale
Betriebsstättenbesteuerung. Die Bundesregierung sieht die Notwendigkeit, die innerstaatlichen
Regelungen zeitnah an internationale Entwicklungen anzupassen. Dadurch soll
die Steuervermeidung von transnationalen Unternehmen durch die Verwendung
nicht sachgerechter Verrechnungspreise erschwert, international eingeräumte
Besteuerungsrechte auch national durchsetzbar gemacht und
Besteuerungskonflikte – auch im Interesse der Steuerpflichtigen – von vornherein vermieden
bzw. nachträglich gelöst werden. Diese Praxis wird die Bundesregierung auch
zukünftig fortführen.
Der Bundesregierung liegen keine Schätzungen in diesem Bereich vor, weder
zu den finanziellen Einnahmeverlusten der Entwicklungs- und Schwellenländer
noch zu den finanziellen Einnahmeverlusten Deutschlands, die aufgrund der
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 7 – Drucksache 17/10506Verwendung nicht sachgerechter Verrechnungspreise durch transnationale
Unternehmen entstehen.
13. Plant die Bundesregierung die Einführung eines Systems des Country-by-
Country-Reporting, um die Steuervermeidung von transnationalen
Unternehmen zu verhindern?
Wenn nein, warum nicht?
Die Einführung einer länderspezifischen Berichterstattung (sog. Country-by-
Country-Reporting) ist in Kapitel 9 des Vorschlags der Europäischen
Kommission für eine neue Rechnungslegungsrichtlinie vom 25. Oktober 2011 (KOM
[2011] 684 endg.) vorgesehen. Am 21. Juni 2012 haben die Mitgliedstaaten im
Rat eine allgemeine Ausrichtung zu diesem Vorschlag beschlossen, die an dem
Country-by-Country-Reporting festhält. Der Vorschlag betrifft nur die Sektoren
Erkundung und Gewinnung mineralischer Rohstoffe einerseits und
Holzeinschlag in Primärwäldern andererseits und dient in erster Linie der Förderung
von Good Governance und der Bekämpfung der Korruption durch mehr
Transparenz im Rohstoffsektor. Es bleibt abzuwarten, wie sich das Europäische
Parlament zu den Vorschlägen positioniert.
Eine Erweiterung des Country-by-Country-Reporting auf andere Bereiche,
Angaben oder Ziele plant die Bundesregierung nicht. Zunächst sollten die
Auswirkungen der jetzt vorliegenden Vorschläge in der Praxis abgewartet und
analysiert werden.
14. Wann genau soll die laut dem Aktionsplan CSR geplante Einrichtung
einer zentralen Informations- und Anlaufstelle für fachliche Beratung in
Fragen zur Unternehmensverantwortung errichtet werden, und welche
konkreten Aufgaben übernimmt sie?
Die Bundesregierung setzt zunächst vorrangig auf eine projektbezogene
Beratung kleiner und mittlerer Unternehmen im Rahmen des ESF-Förderprogramms
„Gesellschaftliche Verantwortung im Mittelstand“. Durch regionale Vernetzung
der Projektverbünde sollen Anlaufstellen für fachliche Beratung zu Fragen der
Unternehmensverantwortung aufgebaut und dauerhaft funktionsfähig gehalten
werden.
Hierzu wird auf die Antworten zu den Fragen 26 und 30 verwiesen.
15. Welche konkreten Maßnahmen hat die Bundesregierung hinsichtlich der
Vermittlung des Wissens über CSR in der allgemeinen Schulbildung
sowie in der Berufs-, Hochschul- und Weiterbildung bereits unternommen,
und welche hat sie geplant?
Frühzeitige schülerorientierte/jugendorientierte Information und
Wissensvermittlung sowie Problemsensibilisierung hinsichtlich des Bereichs CSR und den
Umgang mit CSR als Verbraucher wird als wichtiger Teil einer modernen
Verbraucherbildung angesehen. Dazu dient u. a. das Projekt mit der Stiftung
Bildung und Jugend „MitVerantwortung – sozial und ökologisch handeln“ zur
Erarbeitung von (evaluierten) Unterrichtseinheiten/Unterrichtsfilme und
Arbeitsmaterialien einschließlich internetbasierter Zugänge in den Schulstufen/
Schulformen Berufsschulen, Sek I, Sek II; eine Fortsetzung ist geplant. Dieses
Projekt ist mehrfach (2009, 2010, 2011) mit dem Comenius-EduMedia-Siegel
ausgezeichnet worden. Zugleich ist es offizielles Projekt der UN-Dekade
„Bildung für nachhaltige Entwicklung“.
Drucksache 17/10506 – 8 – Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeDie Festlegung und Gestaltung der jeweiligen Lehrinhalte der Einrichtungen
der allgemeinen und akademischen Bildung fällt in die Zuständigkeit der
Länder.
16. Welche Anreize hat die Bundesregierung geschaffen, um CSR Themen an
deutschen Hochschulen in Forschung und Lehre mehr Gewicht zu geben?
Die Bundesregierung prüft derzeit, inwieweit im Rahmen der Projektförderung
von Hochschulen entsprechende Anreize geschaffen werden können. Im
Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 15 verwiesen.
17. Wie fällt nach Ansicht der Bundesregierung die Bilanz bezüglich der
bisherigen Umsetzung des Aktionsplans aus, und welche weiteren
Maßnahmen sind geplant?
Die Bundesregierung beurteilt die bisherige Umsetzung des CSR-Aktionsplans
als gut und berichtet dem CSR-Forum und dessen Lenkungsgremium
regelmäßig über die Entwicklung der einzelnen Maßnahmen. Ein Newsletter mit
aktuellen Informationen zum Umsetzungsstand wird auf der Homepage
www.csr-in-deutschland.de veröffentlicht.
18. Welche anerkannten Initiativen (zum Beispiel Global Compact der
Vereinten Nationen, Business Social Compliance Initiative, Deutscher
Nachhaltigkeitskodex) setzen die Unternehmen mit mehrheitlicher
Bundesbeteiligung um?
Die Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH ist
seit 2004 aktiver Teilnehmer im UN Global Compact.
19. Wie viel Prozent der Unternehmen mit mehrheitlicher Bundesbeteiligung
wenden den Deutschen Nachhaltigkeitskodex vollständig an?
a) Welche Unternehmen mit mehrheitlicher Bundesbeteiligung wenden
den Deutschen Nachhaltigkeitskodex an (bitte einzeln aufführen)?
b) Aus welchen Gründen findet der Deutsche Nachhaltigkeitskodex in
den restlichen Unternehmen mit mehrheitlicher Bundesbeteiligung
keine Anwendung?
20. Was konkret unternimmt die Bundesregierung, um die Anwendung des
Kodex zu fördern?
21. Welche eigenen Initiativen und Normen zu CSR haben die Unternehmen
mit mehrheitlicher Bundesbeteiligung entwickelt und angewendet, und
was genau beinhalten diese?
Die Entscheidung über die Anwendung der aufgeführten Initiativen gehört zum
operativen Geschäft von Unternehmen, da sie die Unternehmenspolitik und
- führung betreffen. Ob und inwieweit in internationalen oder nationalen
Kodizes enthaltene Regelungen z. B. zur nachhaltigen Unternehmensführung
konkret im Unternehmen verankert werden, obliegt grundsätzlich allein der
Entscheidung der Geschäftsführung eines Unternehmens.
Unabhängig davon tritt der Bund als Eigentümer jedoch generell für eine gute
Corporate Governance bei seinen Unternehmen ein. Zu einer guten Corporate
Governance gehört auch das nachhaltige Wirtschaften von Unternehmen. Die
Bundesregierung unterstützt ausdrücklich den vom Rat für Nachhaltige Ent-
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 9 – Drucksache 17/10506wicklung im Dialog mit Wirtschaft, Wissenschaft und Zivilgesellschaft
entwickelten Kodex. Nach Einschätzung der Bundesregierung kann der Kodex
Unternehmen – ungeachtet ihrer öffentlichen oder privaten Trägerschaft – eine
gute Orientierung für nachhaltiges Wirtschaften bieten. Die Bundesregierung
würde es daher begrüßen, wenn noch mehr Unternehmen den Kodex anwenden.
Unter den derzeit 18 Unternehmen, die Entsprechungserklärungen zum Kodex
abgegeben haben (vgl.
www.nachhaltigkeitsrat.de/projekte/eigene-projekte/
deutscher-nachhaltigkeitskodex; Stand: 13. August 2012), befindet sich derzeit
noch kein Unternehmen mit Bundesbeteiligung. Das Bundesministerium der
Finanzen hat jedoch mit Schreiben vom Juni 2012 die innerhalb der
Bundesregierung jeweils beteiligungsführenden Stellen gebeten, eine Prüfempfehlung an
Unternehmen mit Bundesbeteiligung zur Anwendung des Kodex zu richten.
Eine Rückmeldung zu den Ergebnissen der Prüfung durch die Unternehmen soll
bis Dezember 2012 erfolgen.
Die Bundesregierung hat darüber hinaus betont, dass eine Verbreitung des
Kodex über Deutschland hinaus in der Europäischen Union sowie international
wünschenswert wäre. Um die Anwendung des Kodex auch international zu
fördern, informiert die Bundesregierung bei geeigneten Anlässen über diese
Aktivität des Nachhaltigkeitsrates. Unter anderem war der Kodex Gegenstand
einer gemeinsamen Informationsveranstaltung von Bundeskanzleramt und
Auswärtigem Amt zur nationalen Nachhaltigkeitsstrategie am 4. Juni 2012
anlässlich des Deutschen Aktionstags Nachhaltigkeit gegenüber Vertretern von mehr
als 80 ausländischen Botschaften.
22. Was tut die Bundesregierung konkret, um den Frauenanteil im
Management der Unternehmen mit mehrheitlicher Bundesbeteiligung zu erhöhen
und für geschlechtergerechte Arbeitsbedingungen zu sorgen?
Folgende drei Regelwerke haben eine stärkere Teilhabe von Frauen in
Unternehmen mit (mehrheitlicher) Bundesbeteiligung zum Ziel: Der Deutsche
Corporate Governance Kodex (DCGK), der Public Corporate Governance Kodex
(PCGK) sowie das Bundesgremienbesetzungsgesetz (BGremBG).
Der Deutsche Corporate Governance Kodex stellt wesentliche gesetzliche
Vorschriften zur Leitung und Überwachung deutscher Gesellschaften
(Unternehmensführung) dar und enthält international und national anerkannte Standards
guter und verantwortungsvoller Unternehmensführung. Der Kodex richtet sich
an börsennotierte Gesellschaften mit oder ohne Bundesbeteiligung. Seit 2010
enthält er explizit Empfehlungen zur angemessenen Berücksichtigung von
Frauen in Aufsichtsräten und Vorständen sowie in sonstigen
Führungspositionen. Den Gesellschaften steht die Befolgung der Empfehlungen des Kodex
zwar grundsätzlich frei („soll“). Sie sind jedoch gemäß § 161 Absatz 1 des
Aktiengesetzes (AktG) verpflichtet, jährlich zu erklären, dass den
Empfehlungen entsprochen wurde oder welche Empfehlungen nicht angewendet wurden
(„comply or explain“). Abweichungen sind zu begründen. Die Erklärung ist
gemäß § 161 Absatz 2 AktG auf der Internetseite der Gesellschaft dauerhaft
öffentlich zugänglich zu machen.
Der Public Corporate Governance Kodex richtet sich an Unternehmen in der
Rechtsform einer juristischen Person des Privatrechts, sofern der Bund
mehrheitlich an ihnen beteiligt ist. Verfügt der Bund nicht über eine
Mehrheitsbeteiligung an einem Unternehmen in der Rechtsform einer juristischen Person des
Privatrechts, wird diesem die Beachtung des PCGK empfohlen. In Abgrenzung
zum DCGK betrifft der PCGK die nicht börsennotierten Unternehmen.
Unternehmen in der Rechtsform einer juristischen Person des öffentlichen Rechts
wird die Anwendung des Kodex empfohlen, soweit rechtliche Bestimmungen
Drucksache 17/10506 – 10 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiodenicht entgegenstehen. Der Public Corporate Governance Kodex bestimmt, dass
in das Regelwerk des jeweiligen Unternehmens eine Verpflichtung zu
implementieren ist, sich jährlich zu den Empfehlungen des PCGK zu erklären.
Ziel des 1994 in Kraft getretenen Bundesgremienbesetzungsgesetzes
(BGremBG) ist es, eine gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern in
Gremien zu schaffen oder zu erhalten. Das Gesetz gilt für alle Gremien im
Einflussbereich des Bundes, für deren Mitglieder der Bund Berufungs- oder
Entsendungsrechte hat. Dabei benennt es neben weiteren Gremien in § 2 Absatz 1
Vorstände sowie Verwaltungs- und Aufsichtsräte explizit als Geltungsbereich.
Der Anwendungsbereich des BGremBG erstreckt sich nach § 2 Absatz 2
BGremBG nicht auf Personen, bei denen die Begründung ihrer Mitgliedschaft
in einem Gremium auf einem Wahlverfahren beruht. In Form des durch § 9
BGremBG gesetzlich festgeschriebenen Gremienberichts besteht ein
übergeordnetes Monitoring, das einmal in jeder Legislaturperiode aktiviert wird.
Näheres ist dem Fünften Gremienbericht der Bundesregierung zum
Bundesgremienbesetzungsgesetz (Bundestagsdrucksache 17/4308 (neu), S. 26 ff.) zu
entnehmen.
23. Durch welche konkreten Maßnahmen will die Bundesregierung die
Themen Umweltstandards und menschenwürdige Arbeitsbedingungen in ihre
auswärtige Politik einbeziehen, wie in dem vom Bundeskabinett am
15. Februar 2012 beschlossenen Fortschrittsbericht zur nationalen
Nachhaltigkeitsstrategie festgehalten?
Die Bundesregierung setzt sich in allen relevanten internationalen Foren, z. B.
in den Vereinten Nationen, der G8 und G20, ebenso in OECD und EU, dafür
ein, dass Umwelt- und Sozialstandards in internationalen Beschlüssen,
Verträgen und Diskussionen besonders verankert werden. Derartige Maßstäbe werden
auch im Rahmen bilateraler Beziehungen in Verhandlungen, Gesprächen und
über Public Diplomacy-Maßnahmen fortlaufend thematisiert. Um dies in
Zukunft noch aktiver betreiben zu können, findet die weltweite Thematisierung
von Umweltstandards z. B. auch zunehmend Eingang in die regelmäßigen
Fortbildungsmaßnahmen des Auswärtigen Amts, einschließlich der Kurse mit
Teilnehmern aus anderen Staaten.
Im Fortschrittsbericht 2012 zur nationalen Nachhaltigkeitsstrategie hat die
Bundesregierung die Notwendigkeit einer grenzüberschreitenden Kooperation für
eine nachhaltige Entwicklung betont und die Bedeutung des Leitprinzips der
Nachhaltigkeit auch für die auswärtigen Beziehungen Deutschlands
hervorgehoben.
Hierzu zählt die Einbeziehung in internationale Strategien. So wird etwa im
vom Auswärtigen Amt vorgelegten und vom Bundeskabinett im Februar 2012
beschlossenen Konzept „Globalisierung gestalten – Partnerschaften ausbauen –
Verantwortung teilen“ Entwicklung und Nachhaltigkeit als eines von sechs
Aktionsfeldern genannt und werden hierzu Ziele der Bundesregierung und
operative Maßnahmen für die Zusammenarbeit mit neuen Gestaltungsmächten
dargestellt.
In Vorbereitung auf die Konferenz der Vereinten Nationen in Rio de Janeiro im
Juni 2012 hat die Bundesregierung eine Darstellung zu den Inhalten der
nationalen Nachhaltigkeitsstrategie mit dem Titel „10 Jahre Nachhaltigkeit ,made in
Germany‘“ erstellt und diese in alle offiziellen Sprachen der Vereinten
Nationen übersetzt. Auf dieser Basis erfolgte die Information vor Ort über die Inhalte
der Strategie im Rahmen u. a. einer Veranstaltung im Deutschen Pavillion am
19. Juni 2012 unter Beteiligung des Rats für Nachhaltige Entwicklung.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 11 – Drucksache 17/10506Derzeit werden vom Auswärtigen Amt Informationsmaterialien zu nachhaltiger
Entwicklung für den Einsatz in Botschaften und Konsulaten vorbereitet und die
Zuständigkeit für Themen der nachhaltigen Entwicklung auch in der
Organisation der Auslandsvertretungen Deutschlands verankert.
Weltweit anwendbare Umwelt- und Sozialstandards sind zudem in
verschiedenen Instrumenten enthalten. Hierzu zählen Umweltmanagementsysteme nach
EMAS oder ISO 14001, aber auch sonstige internationale Initiativen wie der
VN-Global Compact, die OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen und
die „Global Reporting Initiative“. Im Bereich der Garantieinstrumente des
Bundes zur Außenwirtschaftsförderung kommen systematisierte Verfahren zur
angemessenen Berücksichtigung von Umwelt- und Sozialaspekten, insbesondere
Förderung menschenwürdiger Arbeitsbedingungen, zur Anwendung.
Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit
(BMU) führt zurzeit Pilotprojekte zur Anwendung des
Umweltmanagementsystems EMAS außerhalb der EU durch und erarbeitet daneben einen
vergleichenden Katalog der Kennzahlen der verschiedenen genannten Instrumente, um
Unternehmen Entscheidungshilfen an die Hand zu geben.
Insbesondere über ihre kontinuierliche Zusammenarbeit mit der Internationalen
Arbeitsorganisation (IAO) setzt sich die Bundesregierung dafür ein,
menschenwürdigen Arbeitsbedingungen weltweit Geltung zu verschaffen. So unterstützt
die Bundesregierung die internationalen Aktivitäten im Rahmen der IAO-
Agenda für menschenwürdige Arbeit, einschließlich der Einbeziehung von
Arbeits- und Sozialthemen in den Rio+20-Prozess. Zuletzt hat die
Bundesregierung aktiv zur Abfassung der IAO-Empfehlung 202 (2012) zu Sozialen
Basisschutzsystemen und zu ihrer Verabschiedung durch die Internationale
Arbeitskonferenz beigetragen. Nicht zuletzt auf Initiative der Bundesregierung hat sich
in den vergangenen Jahren auch die Zusammenarbeit wichtiger internationaler
Organisationen (IWF, Weltbank, OECD) mit der IAO im Themenbereich
menschenwürdige Arbeit erheblich verbessert.
24. Unterstützt die Bundesregierung die Energiewende und die Erzeugung
von Strom aus erneuerbaren Energien auch dadurch, dass Unternehmen
mit mehrheitlicher Bundesbeteiligung Strom von anerkannten
Ökostromanbietern beziehen (bitte Unternehmen, die Strom aus
ausschließlich erneuerbaren Energiequellen beziehen auflisten)?
Die Bundesregierung stellt im Rahmen der vergabe- und haushaltsrechtlichen
Möglichkeiten den Strombezug für die Gebäude der Bundesministerien in Bonn
und Berlin schrittweise auf Ökostrom um. Bei der Neuausschreibung der
Stromlieferverträge hat die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben für alle
Dienstsitze der Obersten Bundesbehörden in Bonn und Berlin (außer BMVg)
einen Ökostromanteil von 100 Prozent berücksichtigt und für einen
zweijährigen Lieferzeitraum zzgl. Verlängerungsoption vereinbart. Die
Leistungsbeschreibung für die Ökostromlose wurde in Abstimmung mit dem BMU und
dem Umweltbundesamt erstellt. Die beiden Ökostromlose (je eins in Berlin und
Bonn) umfassen ein jährliches Verbrauchsvolumen von rd. 74 500 000 kWh.
Der Zuschlag wurde im November 2011 an die Anbieter Vattenfall
(Ökostromlos Berlin, Beginn 1. Juli 2012) und Stadtwerke Bonn (Ökostromlos Bonn,
Beginn 1. Januar 2012) erteilt. Das BMVg bezieht am Dienstsitz Bonn bereits
100 Prozent Ökostrom (Vertragslaufzeit bis 31. Dezember 2013). Am
Dienstsitz Berlin läuft der aktuelle Vertrag (Strommix) bis zum 31. Dezember 2012,
danach wird ebenfalls 100 Prozent Ökostrombezug angestrebt. Die
Bundesregierung stellt es Unternehmen mit mehrheitlicher Bundesbeteiligung frei,
ebenfalls Strom von anerkannten Ökostromanbietern zu beziehen. Derzeit liegen
keine Unternehmenslisten vor.
Drucksache 17/10506 – 12 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode25. Welche Erfahrungen hat die Bundesregierung mit der Einführung einer
„Soll-Bestimmung“ zur sozial-ökologischen Beschaffung im
Beschaffungsamt des Bundesministeriums des Innern?
Im Dezember 2010 hat der Staatssekretärsausschuss für nachhaltige
Entwicklung das Maßnahmenprogramm Nachhaltigkeit („Nachhaltigkeit konkret im
Verwaltungshandeln umsetzen“) beschlossen. Es zielt u. a. auf die Stärkung der
nachhaltigen Beschaffung durch anspruchsvolle Vorgaben für einzelne
Produktbereiche und ergänzende Maßnahmen.
In Umsetzung des Programms wurde die Schaffung einer Kompetenzstelle für
nachhaltige Beschaffung beschlossen. Zu den Einzelheiten wird auf die Antwort
der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN „Zukünftige Kompetenzstelle für nachhaltige Beschaffung“
(Bundestagsdrucksache 17/9709) verwiesen.
Aus dem Maßnahmenprogramm Nachhaltigkeit – „Nachhaltigkeit konkret im
Verwaltungshandeln umsetzen“ haben sich auch für das Beschaffungsamt
zahlreiche Umsetzungspflichten ergeben. In allen Beschaffungsverfahren des
Beschaffungsamtes des BMI wird die Berücksichtigung von
Nachhaltigkeitskriterien geprüft und wo möglich auch umgesetzt. Die Prüfungs- und
Entscheidungsvorgänge werden dokumentiert. Der Grad der Umsetzung soll
ausgewertet werden. Eine erste Auswertung wird derzeit vorbereitet.
26. Durch welche konkreten Anreize und Maßnahmen will die
Bundesregierung die kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) für die Übernahme
gesellschaftlicher Verantwortung gewinnen?
Vor dem Hintergrund der deutschen Wirtschaftsstruktur setzt der Aktionsplan
CSR der Bundesregierung gezielt auch bei KMU an. Mit über 99 Prozent der
Unternehmen und über 60 Prozent der Beschäftigten bildet der Mittelstand das
Rückgrat der deutschen Wirtschaft. Vor dem Hintergrund kann durch eine
gezielte CSR-Förderung bei KMU eine große Wirkung für Gesellschaft und
Umwelt erzielt werden.
Eine der zentralen Maßnahmen des Aktionsplans CSR ist das aus Mitteln des
Europäischen Sozialfonds und des Bundes geförderte Programm
„Gesellschaftliche Verantwortung im Mittelstand“. Mit dem Förderprogramm hat das
Bundesministerium für Arbeit und Soziales bundesweit für ein passgenaues
Angebot an Qualifizierungsmaßnahmen gesorgt, damit kleine und mittlere
Unternehmen Konzepte für eine verantwortliche Unternehmensführung in ihren
Betrieben einführen können. Gefördert werden Qualifizierungs- und
Beratungsmaßnahmen für Geschäftsführungen, Beschäftigte und Belegschaftsvertreter/
- innen. Hierfür stellt das Bundesministerium für Arbeit und Soziales 35,7 Mio.
Euro mithilfe des Europäischen Sozialfonds zur Verfügung (siehe auch Anlage
zu Frage 1).
Nach Abschluss der Interessenbekundungsphase sowie Begutachtung durch
externe Gutachter/-innen konnten insgesamt 73 Projekte und Projektverbünde
ausgewählt werden. Nach erfolgter Antragsbewilligung durch das
Bundesverwaltungsamt konnten die Projekte ab Dezember 2011 starten. Die Projekte
werden mindestens 12 und höchstens 36 Monate laufen. Im Rahmen der
geförderten Projekte beteiligen sich in den nächsten drei Jahren mehr als 2 000
mittelständische Unternehmen und nutzen die Möglichkeit zur Qualifizierung und
Beratung.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 13 – Drucksache 17/1050627. Inwiefern verfolgt die Bundesregierung, wie die Unternehmen ihren
Selbstverpflichtungen im Bereich CSR nachkommen?
Die Bundesregierung beobachtet die Einhaltung von Selbstverpflichtungen im
Bereich CSR je nach Verantwortungsbereich.
Über ihre ökologischen Aspekte berichten in Deutschland z. B. knapp 2 000
Unternehmensstandorte in ihrer „Umwelterklärung“ nach dem freiwilligen
europäischen EG-Umweltaudit-System. Die Richtigkeit der Aussagen wird von
staatlich zugelassenen Umweltgutachtern überprüft.
Da es sich bei CSR gerade nicht um gesetzlich geregelte Pflichten handelt,
kommt in diesem Bereich auch Kontrollverantwortung der Zivilgesellschaft,
Verbraucher, Investoren, etc. zum Tragen. Die Bundesregierung unterstützt des
Weiteren die Einhaltung von Selbstverpflichtungen im Bereich CSR,
beispielsweise durch die Förderung des Rankings der Nachhaltigkeitsberichte des
Instituts für ökologische Wirtschaftsforschung und future e. V.
28. Erachtet die Bundesregierung ihr Vorhaben, die ökologischen und
sozialen Aspekte bei der Vergabe öffentlicher Aufträge voranzutreiben für
vollständig erfüllt?
Falls nicht, welche weiteren Maßnahmen plant sie in welchem
Zeitrahmen?
Die Bundesregierung hat bereits zahlreiche Maßnahmen ergriffen, um die
Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsaspekten in der öffentlichen Beschaffung zu
befördern. Die Bundesregierung hat insbesondere die geltenden europäischen
Vergaberechtsrichtlinien in dieser Hinsicht vollumfänglich in nationales Recht
umgesetzt. Weiterhin hat die Bundesregierung im Hinblick auf die
Berücksichtigung bestimmter ökologischer Aspekte bei der öffentlichen Beschaffung z. B.
die Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Beschaffung energieeffizienter
Produkte und Dienstleistungen erlassen sowie den gemeinsamen Erlass zur
Beschaffung von Holzprodukten verabschiedet. Im Rahmen der „Allianz für eine
nachhaltige Beschaffung“ widmet sich die Bundesregierung außerdem in
wechselnden Expertengruppen bestimmten Themen der nachhaltigen Beschaffung.
Die „Allianz für eine nachhaltige Beschaffung“ setzt sich darüber hinaus in
besonderem Maße für den Erfahrungsaustausch zwischen Bund, Ländern und
Kommunen zur nachhaltigen Beschaffung ein. In Nummer 6 des
Maßnahmenprogramms Nachhaltigkeit vom 6. Dezember 2010 hat die Bundesregierung
sich zudem bestimmte Ziele für die nachhaltige Beschaffung gesetzt.
Schließlich hat die Bundesregierung auf der Basis der Prüfung gemäß den Nummern 8d
und 8e des Maßnahmenprogramms Nachhaltigkeit beschlossen, sowohl eine
zentrale Kompetenzstelle für nachhaltige Beschaffung als auch eine
webbasierte Informationsplattform zur nachhaltigen Beschaffung einzurichten. Der
Aufbau der zentralen Kompetenzstelle für nachhaltige Beschaffung beim
Beschaffungsamt des Bundesministeriums des Innern wurde zwischenzeitlich
bereits in Angriff genommen. Die webbasierte Informationsplattform für
nachhaltige Beschaffung wird dort angegliedert werden.
Wegen der Details wird auf die Antwort der Bundesregierung auf die Große
Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN „Öffentliche Beschaffung
durch die Bundesregierung nach sozialen, ökologischen und
entwicklungspolitischen Kriterien“ (Bundestagsdrucksache 17/9485) verwiesen.
Drucksache 17/10506 – 14 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode29. Was konkret unternimmt die Bundesregierung, um eine einfache und
leicht zugängliche Orientierung der Verbraucher über die Tätigkeiten von
Unternehmen in Sachen CSR zu ermöglichen?
Wie will die Bundesregierung zukünftig den Informationszugang für
Verbraucher erleichtern und die Verbraucheraufklärung verbessern?
Zur frühzeitigen Verbraucherbildung wird auf die Antwort zu Frage 15
verwiesen. In diesem Zusammenhang unterstützt das BMELV auch das Handbuch
„youthXchange“ zum verantwortungsvollen Konsum von UNESCO/UNEP.
Darüber hinaus können sich Verbraucherinnen und Verbraucher über CSR auf
den Internetauftritten des BMAS (
www.csr-in-deutschland.de), BMELV (Texte,
Reden, Broschüren) und weiterer Bundesministerien informieren. Geplant sind
Aktualisierungen bestehender Broschüren. Wichtige Erkenntnisse erhofft sich
das BMELV auch aus dem Projekt „CSR-Kommunikation als
Verbraucherinformation für Konsumentenverantwortung – Sensibilisierung neuer
Verbraucherzielgruppen für CSR und nachhaltige Konsummuster“. Hinzu kommen
ständig Verweise auf die leicht zugänglichen Internetportale von
Organisationen der Zivilgesellschaft und der Verbändelandschaft.
30. Welche konkreten Ziele setzt sich die Bundesregierung bei dem Ausbau
von Beratungseinrichtungen sowie einer zentralen Informations- und
Anlaufstelle für KMU im Bereich der CSR?
Die im Rahmen des o. g. Förderprogramms (siehe Antwort zu Frage 26)
ausgewählten Projekte bedienen das gesamte Themenspektrum einer nachhaltigen
Unternehmensführung und sind geografisch ausgewogen innerhalb
Deutschlands verteilt. Dadurch sind die Voraussetzungen gegeben, dass bundesweit
Prozesse in KMU hin zu mehr Nachhaltigkeit angestoßen werden. Darüber
hinaus soll durch die Vernetzung der Projektträger und Unternehmen in den
verschiedenen Regionen eine Nachhaltigkeit der Förderung erreicht werden. Eine
zentrale Informations- und Anlaufstelle für KMU im Bereich CSR ist nicht
vorgesehen; der regionale Ansatz ist für die interessierten Unternehmen
praktikabler. Die CSR-Themen werden zentral vom Nationalen CSR-Forum und CSR-
Beirat des Programms begleitet.
31. Wie viele kleine und mittlere Unternehmen sollen bis zu welchem
Zeitpunkt an dem geplanten Beratungs- und Coachingprogramm zu CSR-
Themen teilnehmen?
Mit dem CSR-Bundesprogramm „Gesellschaftliche Verantwortung im
Mittelstand“ (siehe auch Antwort zu Frage 26) sollen insgesamt rund 2 000
Unternehmen zu CSR-Themen qualifiziert werden. Es ist zum jetzigen Zeitpunkt
schwierig, konkrete Aussagen zum Zeitpunkt der Unterstützungsmaßnahmen zu
treffen, die auf alle 73 Projekte zutreffen. Hintergrund ist, dass die Projektträger in
ihren mehrjährigen Projekten unterschiedliche Ansätze verfolgen; z. B.
Begleitung einer bestimmten Anzahl von Unternehmen während des gesamten
Projektzeitraums von drei Jahren oder Umsetzung von kleineren
Durchführungsrunden mit jeweils unterschiedlichen Unternehmen. Erste Zwischenergebnisse
werden mit dem Jahresbericht 2012 vorliegen, der im April nächsten Jahres
erscheinen wird.
Einen Überblick über die Projekte gibt die Broschüre zum Förderprogramm (s.
www.csr-in-deutschland.de).
D
eu
tsch
er B
u
n
d
estag
–
1
7
. W
ah
lp
erio
d
e
–
1
5
–
D
ru
cksach
e 17/10506
Anlage
zur Antwort (Frage 1) der Bundesregierung
Kleine Anfrage der Abgeordneten Beate Walter-Rosenheimer u. a. und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN betreffend „Corporate
Social Responsibility in Deutschland“, Bundestagsdrucksache 17/10274
Maßnahmen Antworten
ESF-Programm
„Gesellschaftliche Verantwortung
im Mittelstand“
a) Laufendes Programm (Laufzeit: bis 12/2014)
b) BMAS
c) Haushaltsjahr 2011: 202.656,39 € (Kapitel 1102, Titel 686 53)
d) Haushaltsjahr 2012: 1,8 Mio. € (Kapitel 1102, Titel 686 53)
Haushaltsjahr 2013: 1,977 Mio. € (Kapitel 1102, Titel 686 53)
Darüber hinaus stehen im Rahmen des Förderprogramms 30 Mio. € aus Mitteln des Europäischen
Sozialfonds (ESF) zur Verfügung.
Regionale Vernetzung zum
Informations- und
Erfahrungsaustausch; Aufbau
strategischer Partnerschaften zur
Verbreitung von CSR Best
Practice mit Leuchtturmfunktion
a) Aufbau eines CSR-Praxis-Kreises beim BMAS unter Leitung von Staatssekretär Hoofe; Förderprogramm
„Gesellschaftliche Verantwortung im Mittelstand“ (s. dort; Frage 1)
b) BMAS
Fortsetzung der
Mittelstandsforschung
a) Das BMWi setzt seine Unterstützung des Instituts für Mittelstandsforschung (IfM) fort. Das IfM Bonn
arbeitet seit vielen Jahren im Themenfeld Corporate Social Responsibility und hat zu dem Thema sowohl
eigene Veröffentlichungen herausgegeben als auch Beiträge zu Sammelbänden, Tagungen und
Expertenrunden verfasst. Ein Mitarbeiter des IfM Bonn ist erst kürzlich in den fünfköpfigen CSR-Beirat des
Landes Nordrhein-Westfalen berufen worden.
b) BMWi
c) und d) Der Bund fördert das IfM in 2012 institutionell in Höhe von 1,2 Millionen € (Kapitel 0902. Titel 686
02)
Ergänzung zu Antwort 3:
Veröffentlichungen des IfM Bonn im Themenfeld Corporate Citizenship / Corporate Social Responsibility (ab
D
ru
cksach
e 17/10506
–
1
6
–
D
eu
tsch
er B
u
n
d
estag
–
1
7
. W
ah
lp
erio
d
e
2010)
Maaß, F. (2010): Wirtschaftspolitische Ansätze zur Unterstützung von Corporate Social Responsibility-Aktivitäten, in:
Institut für Mittelstandsforschung Bonn (Hrsg.): IfM-Materialien Nr. 194, Bonn.
Maaß, F. (2010): Strategischer Einsatz von Corporate Citizenship im deutschen Mittelstand, in: Braun, S. (Hrsg.):
Gesellschaftliches Engagement von Unternehmen – der deutsche Weg im internationalen Kontext, Wiesbaden, S. 260-
271.
Maaß, F.; Hoffmann, M. (2012): CSR als Erfolgsfaktor für Unternehmen, in: Bizer, K.; Haverkamp, K. (Hrsg.): Der
Stellenwert der Nachhaltigkeit im Handwerk, Göttingen (im Erscheinen).
Förderung von KMU-
Engagement in Entwicklungs-
und Schwellenländern
a) Über das Programm DeveloPPP.de werden sog. Entwicklungspartnerschaften mit der Wirtschaft gefördert,
d.h. gemeinsame entwicklungspolitisch sinnvolle Projekte von Unternehmen und Organisationen der
Entwicklungszusammenarbeit in Entwicklungs- und Schwellenländern (laufendes Programm). Gegenstand
von DeveloPPP.de-Projekten können auch CSR-Themen sein.
b) BMZ
c) BMZ: Das BMZ fördert unternehmerischer Verantwortung (CSR) für nachhaltige Entwicklung bereits seit
längerem mit unterschiedlichen Maßnahmen, welche im normalen Bundeshaushalt – Einzelplan 23 (BMZ) –
eingeplant sind. Es gibt daher keine zusätzlichen Ausgaben allein aufgrund des Aktionsplans CSR.
Vergabe eines neuen CSR-
Preises und Unterstützung
bestehender Preise mit CSR-
Bezug
a) Einführung neuen CSR-Preises der Bundesregierung; Förderung des Ranking der Nachhaltigkeitsberichte
durch Institut für ökologische Wirtschaftsforschung und future e.V.
b) BMAS
c) - Förderung des Rankings der Nachhaltigkeitsberichte. 2010: 60.000 € (Kapitel 1102 Titel 68408)
2011: 122.000 € (Kapitel 1102 Titel 68408)
- Förderung des neuen CSR-Preises der Bundesregierung:
1.190 € (Kapitel 1102 Titel 68408)
d) - Förderung des Rankings der Nachhaltigkeitsberichte: 2012: 27.424,82 € (Kapitel 1102 Titel 68408)
- Förderung des neuen CSR-Preises der Bundesregierung: 2012: 201.781 € (davon: Kapitel 1102 TGR. 7
Titel 53371: 76.000 €; (Kapitel 1102 Titel 68408: 125.780 €)
2013: 233.811,30 € (davon: Kapitel 1102 TGR. 7 Titel 53371: 91.988,52 €; Kapitel 1102 Titel 68408:
141.822,78 €)
Unterstützung von
multinationalen Unternehmen bei
der Einhaltung international
anerkannter Instrumente und
Initiativen
a) - Etablierung des Forums Nachhaltiger Kakao (BMELV, BMZ)
- Herausgabe eines Handbuchs zu OECD Leitsätzen (geplant Herbst 2012, BMWi mit Nationaler
Kontaktstelle/ Ressortkreis)
- bereits seit 2004 Unterstützung der Koordination und Geschäftsstelle des Deutschen Global Compact
Netzwerks (BMZ in Abstimmung mit dem AA), heute über 280 Teilnehmer hat.
- Unterstützung des Runden Tisches Verhaltenskodizes (BMZ), einem Multistakeholder-Forum im Bereich
D
eu
tsch
er B
u
n
d
estag
–
1
7
. W
ah
lp
erio
d
e
–
1
7
–
D
ru
cksach
e 17/10506
Verhaltenskodizes (Codes of Conduct) und Sozial- und Umweltstandards. Am Runden Tisch sind
Unternehmen, Wirtschaftsverbände, Gewerkschaften, Nichtregierungsorganisationen und Bundesministerien
vertreten. Dies ermöglicht einen Erfahrungsaustausch aus unterschiedlichen Perspektiven und Branchen.
- Stärkung des CSR-Themas durch eine Ermöglichung der Teilnahme außereuropäischer Unternehmen am
Umweltmanagementsystem EMAS - Änderung des Umweltauditgesetzes 2011 (BMU).
b) BMWi, BMZ, BMAS, BMU, weitere Ressorts.
c) und d) Zu BMWi: kein eigener Haushaltstitel für Nationale Kontaktstelle OECD-Leitsätze; alle
zurechenbaren Ausgaben werden anlassbezogen aus verschiedenen Titeln (z.B. Öffentlichkeitsarbeit,
Reisekosten) bezahlt.
Unterstützung
verantwortungsvoller
Kleinstunternehmer
a) BMAS: Mikrokreditfonds Deutschland, gestartet im Januar 2010. Bisher wurden über 10.000 Mikrokredite
vergeben, unter anderem an Sozialunternehmen.
b) BMAS
c) Die Haushaltsmittel für den Mikrokreditfonds Deutschland sind bereits im Haushaltsjahr 2009 abgeflossen
(ESF-Mittel: Kapitel 1102, Titel 686 51; Bundes-Kofinanzierung: Kapitel 1102, Titel 686 53).
d) s.o.
Öffentlicher Vertrieb von
Mikrofinanzfonds
a) Im Rahmen der Umsetzung der AIFM-Richtlinie in deutsches Recht werden die Regelungen des
Investmentgesetzes zum Vertrieb von Mikrofinanzfonds beibehalten.
b) Für die 2010 erfolgte Neuregelung des Investmentgesetzes (InvG), die den öffentlichen Vertrieb von
Mikrofinanzfonds in Deutschland ermöglicht, sowie die bis Juli 2013 zu erfolgende Umsetzung der AIFM-
Richtlinie ist BMF zuständig.
c)
d)
Förderung verantwortungsvoller
Kleinstunternehmen, insb.
Mikrofinanzinitiative im Ausland
a) - Integration der Einhaltung von ethischen Standards und verantwortungsvoller Finanzierungspraxis in
allen Projekten der Mikrofinanzierung („responsible finance“), Stärkung der finanziellen Grundbildung für
Mikrofinanzkunden (Financial Literacy/ Capability), Gesetze zum Kundenschutz inklusive der regulativen
Rahmen der MFIs sowie die Förderung von freiwilligen Verhaltenstandards für MFIs und
Absicherungsmechanismen gegen Überschuldung.
b) BMZ
Ausbau bestehender CSR
Internetpräsenz der
Bundesregierung
a) Ausbau des bestehenden CSR-Internetauftrittes
www.csr-in-deutschland.de des BMAS, zentrale
Bündelung der Informationen zum CSR der Bundesregierung;
b) BMAS
c) 2011: 59.738 € (Kapitel 1102 Titel 68408)
d) 2012: 70.000 € (Kapitel 1102 Titel 68408), 2013: 70.000 € (Kapitel 1102 Titel 68408)
Unterstützung international a) - Unterstützung des Business Anti-Korruption Portal (BACP) (BMZ) mit dem Ziel, vor allem Klein und
D
ru
cksach
e 17/10506
–
1
8
–
D
eu
tsch
er B
u
n
d
estag
–
1
7
. W
ah
lp
erio
d
e
ausgerichteter CSR-Portale Mittelständischen Unternehmen (KMU) ein vielseitiges und praxisorientiertes Instrument zur Unterstützung an
die Hand zu geben, um Korruption zu verhindern und zu bekämpfen und so ihr unternehmerisches Umfeld zu
verbessern.
- Von 2010-2011 aktive Unterstützung der Weiterentwicklung von BASESwiki, als Teil des Mandats des
ehemaligen UN-Sonderbeauftragter für Wirtschaft und Menschenrechte John Ruggie.
- 2012-2013 (geplant) Förderung des unabhängigen Business and Human Rights Resource Center, einer
Online-Plattform für Unternehmen und andere Stakeholder, welche in enger Abstimmung und
Zusammenarbeit mit der UN Working Group on Business and Human Rights und dem UN Global Compact
arbeitet.
b) BMZ
Prüfung des Aufbaus eines
zentralen Informationsportals für
Unternehmensverantwortung
a) Prüfung des Aufbaus eines zentralen Informationsportals für Unternehmensverantwortung;
Marktsondierung
b) BMAS
c) 2011: 8.925 € (Kapitel 1102 Titel 68408)
Bekanntmachung von CSR in
breiter Öffentlichkeit
- Aktionsplan CSR der Bundesregierung
- Broschüre zum Förderprogramm „Gesellschaftliche Verantwortung im Mittelstand” (BMAS)
- Broschüre „CSR - Made in Germany“ (BMAS)
- Projekt „CSR-Kommunikation als Verbraucherinformation für Konsumentenverantwortung“ (BMELV)
- CSR und Agribusiness (BMELV) (in Planung)
- Broschüre zu Kernthemen und Handlungsfeldern der DIN ISO 26000 mit Schwerpunkt Umwelt (BMU, Ende
2012)
- Broschüre „Green Economy-Mit CSR den Wandel gestalten“ (BMU, im Erscheinen)
b) BMELV, BMU, BMAS
c) BMELV: Die bisherigen Maßnahmen/Projektzuschüsse sind im normalen Bundeshaushalt – Einzelplan
BMELV , Bereich Verbraucherinformation - eingeplant. Es gibt daher keine zusätzlichen Ausgaben.
d) BMELV: Die bisherigen Maßnahmen/Projektzuschüsse sind im normalen Bundeshaushalt – Einzelplan
BMELV , Bereich Verbraucherinformation - eingeplant. Es gibt daher keine zusätzlichen Ausgaben.
Entwicklung einer Leitidee „CSR -
Made in Germany“
a) Entwicklung einer Leitidee „CSR - Made in Germany“; Entwicklung eines Kommunikationskonzepts mit
Unterstützung u.a. der Deutschen Botschaften und DIHK/Auslandshandelskammern
b) BMAS
c) 2011: Erstellung einer Publikation: 67.099,70 € (Kapitel 1102 Titel 68408)
d) 2012: Übersetzung der Publikation ins Deutsche: 6.719,60 € (Kapitel 1102 Titel 68408)
Förderung der Vernetzung von
Schule und Wirtschaft
a) Der Bundesminister für Wirtschaft und Technologie fördert durch zwei Preise im Rahmen des
bundesweiten Netzwerkes SCHULEWIRTSCHAFT die Berufsorientierung junger Menschen. Ziel ist es, die
D
eu
tsch
er B
u
n
d
estag
–
1
7
. W
ah
lp
erio
d
e
–
1
9
–
D
ru
cksach
e 17/10506
- Netzwerk
SCHULEWIRTSCHAFT
Schülerinnen und Schüler an die Wirtschafts-, Arbeits- und Berufswelt heranzuführen und ihnen
wirtschaftliche Zusammenhänge zu vermitteln. Zum einen erhalten Unternehmen, die sich in einem
SCHULEWIRTSCHAFT-Arbeitskreis ganz besonders engagieren, eine Auszeichnung. Zum anderen werden
herausragende Lehr- und Lernmethoden, die Schülerinnen und Schülern wirtschaftliche Themen sachgerecht
erschließen und ökonomische Kompetenzen vermitteln, ausgezeichnet.
b) BMWi
c) Für die unter a) beschriebenen Maßnahmen wurden folgende Haushaltsmittel aufgewendet:
2010: 0,00 €
2011: 10.200,26 € (Kapitel 0902 Titel 686 05)
d) Für die unter a) beschriebenen Maßnahmen wurden bzw. werden folgende Haushaltsmittel aufgewendet:
2012: 135.223,62 € (Kapitel 0902 Titel 686 05)
2013: 109.295,76 € (Kapitel 0902 Titel 686 05)
Förderung der Vernetzung von
Schule und Wirtschaft
- Netzwerk
SCHULEWIRTSCHAFT
Ostdeutschland
a) Netzwerk SCHULEWIRTSCHAFT Ostdeutschland
b) BMI
c) Kapitel 0602, Titel 544 41: 2010 (Kasse): 235.950 €; 2011 (Kasse): 300.000 €
d) Kapitel 0602, Titel 544 41; 2012: 152.500 €; 2013: 132.364 €; 2013 (Option): 53.550 €
Verbesserung der Aus- und
Fortbildung im Hinblick auf CSR-
Fragestellungen für
Fachlehrer/innen sowie
Entwicklung von
Unterrichtsmaterialien
a) BMELV: Projekt „MitVerantwortung – sozial und ökologisch handeln (CSR), Erarbeitung von
schulstufenorientierten Unterrichtseinheiten
b) BMELV, BMU
c) und d) Die bisherigen Maßnahmen/Projektzuschüsse sind im normalen Bundeshaushalt – Einzelplan
BMELV , Bereich Verbraucherinformation - eingeplant. Es gibt daher keine zusätzlichen Ausgaben.
Unterstützung von Unternehmen
bei der Entwicklung von CSR
Aktivitäten
(‚Deutschlandstipendium’)
a) Gesetz (keine zeitliche Begrenzung) Das Deutschlandstipendium dient der Förderung des
wissenschaftlichen Nachwuchses und wird je zur Hälfte von privaten Mittelgebern und vom Bund finanziert.
Das Programm ist zum Sommersemester 2011 angelaufen. Ende 2011 waren rund 5.300 Stipendien
vergeben. Diese Zahl wird weiter gesteigert.
b) BMBF
c) Haushaltsjahr 2010 Soll: 10.000.000 €; Ist: 2.072.000 €; Einzelplan 30 Kapitel 3002
Titel 681 12
Haushaltsjahr 2011 Soll: 10.000.000 €; Ist: 5.723.000 €; Einzelplan 30 Kapitel 3002
Titel 681 12
d) Haushaltsjahr 2012 Soll: 36.689.000 €; Einzelplan 30 Kapitel 3002 Titel 681 12
Haushaltsjahr 2013 Plansoll: 45.500.000; Regierungsentwurf zu Einzelplan 30 Kapitel
D
ru
cksach
e 17/10506
–
2
0
–
D
eu
tsch
er B
u
n
d
estag
–
1
7
. W
ah
lp
erio
d
e
3002 Titel 681 12
Unterstützung von Hochschulen
und akademischen Netzwerken
in Entwicklungs- und
Schwellenländern
a) Partnerschaft mit dem Asian Institute of Management (AIM), Manila, zum Thema CSR (Integration von
CSR Aspekten in Curricula von MBA Programmen).
b) BMZ
Intensivierung des internationalen
Dialogs zum CSR
Ordnungsrahmen
a) - Unterstützung des UN Global Compacts (BMZ, AA) als Teil der Global Compact Donor Group
- G 20 Pillar Private Investment and Job Creation (BMZ, BK), dort u.a. Entwicklung von Prinzipien für
erfolgreiche Investitionsstandards und Politikempfehlungen zur Förderung von verantwortungsvollem
Investieren (in Zusammenarbeit mit UNCTAD, OECD, ILO, UNDP, WB)
- Responsible and Inclusive Business Hubs (RIBH) (BMZ) in Lateinamerika, der MENA-Region und in
Südostasien zur Intensivierung des regionalens Engagement im Themenbereich CSR.
- Das Center for Cooperation with the Private Sector (CCPS)(BMZ) in Pretoria unterstützt seit 2006 regionale
CSR Initiativen und Multi-Stakeholder Foren im südlichen Afrika.
- Unterstützung des UN Global Compact Corporate Sustainability Forums anlässlich der Rio+20 Konferenz
(BMZ) durch Beteiligung und Organisation mehrerer Workshops vor Ort
- Pilotprojekte zur Etablierung europäischer Umweltstandards in außereuropischen Unternehmen über die
Einführung des Umweltmanagementsystems EMAS, zurzeit Südkorea und China (BMU)
b) BMZ, BMWi, BMAS
Weiterentwicklung der OECD
Leitsätze
a) Die novellierten OECD-Leitsätze für Multinationale Unternehmen wurden am 25.5.2011 verabschiedet. Ihre
verbesserte Umsetzung in Deutschland wird kontinuierlich auf die Agenda gebracht, z.B. in Gesprächen mit
Sozialpartnern und NGOs.
b) BMWi
c) und d) kein eigener Haushaltstiteltitel für die Nationale Kontaktstelle OECD-Leitsätze; alle zurechenbaren
Ausgaben werden anlassbezogen aus verschiedenen Titeln (z.B. Öffentlichkeitsarbeit, Reisekosten) bezahlt.
Politische und finanzielle
Unterstützung weiterer CSR-
Instrumente und Initiativen
a) - Förderung des Prozesses der Entwicklung der ISO Norm 26000 „Gesellschaftliche Verantwortung“;
Förderung einer Informationsbroschüre zur Bekanntmachung des Leitfadens (BMAS)
- Zusammenarbeit mit ISO 26.000: Durchführung von Workshops in Lateinamerika zur Anwendung der ISO
26000 für Unternehmen (bis 2012, ggf. Fortführung). Ab 2012 gemeinsam mit ISO, Genf, und nationalen
Standardorganisationen Workshops im östlichen Afrika (BMZ)
- Unterstützung des UN Global Compact auf internationaler Ebene durch die Global Compact Donor Group
und in Deutschland durch die Bereitstellung der Geschäftsstelle des Deutschen Netzwerks (BMZ)
- Unterstützung der Initiative zur Verbesserung der Transparenz im Rohstoffsektor, EITI (BMZ)
b) BMZ, BMAS
c) BMAS: Förderung des Prozesses der Entwicklung der ISO Norm 26000 „Gesellschaftliche
D
eu
tsch
er B
u
n
d
estag
–
1
7
. W
ah
lp
erio
d
e
–
2
1
–
D
ru
cksach
e 17/10506
Verantwortung“; Förderung einer Informationsbroschüre zur Bekanntmachung des Leitfadens
2010: 50.000 € (Kapitel 1102 Titel 68408)
2011: 16.179 € (Kapitel 1102 Titel 68408)
Verstärkung der Aufklärungs- und
Informationsaktivitäten zu
international anerkannten CSR
Instrumenten- und Initiativen
a) - Durch das Deutsche Global Compact Netzwerks (DGCN) fördert das BMZ aktiv den Austausch und
Dialog von Unternehmen zum Thema unternehmerischer Verantwortung untereinander und mit Vertretern
aus Politik und Gesellschaft. Die Geschäftsstelle des DGCN organisiert bis zu drei Netzwerktreffen jährlich,
bietet Coachings sowie öffentliche Fachgespräche rund um die zentralen Themen des Global Compact
Menschenrechte, Arbeitsnormen, Umweltschutz und Korruptionsbekämpfung sowie
Nachhaltigkeitsberichterstattung an (BMZ)
- Internationale CSR-Konferenz im Dezember 2011 in Berlin (BMAS);
b) BMZ, BMAS
c) BMAS: 2011: 406.158,90 € (Kapitel 1102 Titel 68408);
d) BMAS: 2012: 10.705,39 € (Kapitel 1102 Titel 68408)
Unterstützung der Wirtschaft bei
Engagement in
Entwicklungsländern
a) Förderung von CSR-Engagement über die Instrumente der Entwicklungspartnerschaften mit der Wirtschaft
(BMZ), u.a. über develoPPP.de.
b) BMZ
Förderung von fairen
Arbeitsbedingungen und
Umsetzung der
Milleniumsentwicklungsziele im
Rahmen der
Entwicklungszusammenarbeit
(u.a. Runder Tisch)
a) - Runder Tisch Verhaltenskodizes (BMZ) wird fortgesetzt
- DeveloPPP.de: im Rahmen von Entwicklungspartnerschaften mit der Wirtschaft (s.o.) wird gemeinsam mit
Partnerunternehmen auf die wirkungsvolle die Umsetzung von Umwelt- und Sozialstandards in Entwicklungs-
und Schwellenländern hingewirkt (Bsp. Kaffee, Textilien, nachwachsende Rohstoffe) (BMZ)
- Die Förderung fairer Arbeitsbedingungen und die Einbindung der Privatwirtschaft zur nachhaltigen
Entwicklung sind zentrale Themen des UNGC und des DGCN. Unter dem Oberbegriff „Wirtschaft und
Menschenrechte“ hat das deutsche Netzwerk u.a. mit Fragen des Zugangs zu Wasser, aber auch mit
Diversity-Management/ Inklusion und der Etablierung einer nachhaltigen Lieferkette beschäftigt und
gemeinsames Lernen gefördert (BMZ)
b) BMZ, BMAS
Bilaterale und regionale
Vorhaben der
entwicklungspolitischen
Zusammenarbeit im Bereich CSR
a) Das BMZ fördert CSR sowohl im bilateralen, als auch im regionalen und globalen Bereich. Die im
folgenden aufgelisteten Vorhaben sind eine Auswahl:
- bilaterales Vorhaben in Bangladesch zur Förderung von Sozial- und Umweltstandards (BMZ)
- Aufbau von Responsible & Inclusive Business Hubs in LA, MENA und SO Asien (BMZ)
- Indo-German CSR Initiative: Beratung der indischen Regierung bei der Erstellung von Instrumenten einer
nationalen CSR Strategie. Teil dessen ist die Entwicklung der freiwilliger Standards (National Voluntary
Guidelines) (BMZ)
- Aktivitäten im Bergbausektor in der Mongolei und in der DR Kongo (BMZ)
D
ru
cksach
e 17/10506
–
2
2
–
D
eu
tsch
er B
u
n
d
estag
–
1
7
. W
ah
lp
erio
d
e
- Programm „Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen in Peru, Bolivien, Ecuador und Paraguay“
(ComVoMujer) (BMZ)
- Das Sino-German CSR Projekt unterstützt die chinesische Regierung bei der Erstellung und Umsetzung
einer wirksamen CSR-Strategie. Teil dessen sind Dialogforen und integrierte Entwicklungspartnerschaften mit
der Wirtschaft (Vorhaben läuft 2014 aus) (BMZ).
b) BMZ, AA, BMAS
Unterstützung von positiven
Rahmenbedingungen für ein
demografiesensibles,
lebensverlaufs- und
mitarbeiterorientiertes
Personalmanagement
BMAS:
a) Maßnahmen und Projekte im Rahmen der Initiative Neue Qualität der Arbeit und des Modellprogramms zur
Bekämpfung arbeitsbedingter Erkrankungen
b) BMAS
c) + d) Ansätze insgesamt im BMAS Haushalt unter: „Strukturwandel der Arbeitswelt“, 2010: 7,998 Mio. €;
2011: 9,45 Mio. €; 2012: 10,2 Mio. €; 2013: 10,5 Mio. € (Kapitel 1102 TGR 07)
BMBF:
BMBF-Forschungs- und Entwicklungsprogramm „Arbeiten – Lernen – Kompetenzen entwickeln.
Innovationsfähigkeit in einer modernen Arbeitswelt“ (Förderschwerpunkt „Innovationsfähigkeit im
demografischen Wandel“)
a) Laufendes Programm (Laufzeit: bis 12/2013)
b) BMBF
d) Haushaltsjahr 2012: Ist 7,4 Mio. € (Kapitel 3004 Titel 68324)
Haushaltsjahr 2013: Plan 13,3 Mio. € (Kapitel 3004 Titel 68324)
Förderung einer
lebensverlaufsorientierten
Unternehmenspolitik,
Initiative Neue Qualität der Arbeit, Modellprogramm zur Bekämpfung arbeitsbedingter Erkrankungen
Maßnahmen und Projekte im Rahmen der Initiative Neue Qualität der Arbeit und des Modellprogramms zur
Bekämpfung arbeitsbedingter Erkrankungen
(HH-Ansätze siehe oben)
Unternehmensprogramm „Erfolgsfaktor Familie“
a) BMFSFJ: Unternehmensprogramm „Erfolgsfaktor Familie“ (laufend)
b) BMAS, BMFSFJ, BMBF
c) BMFSFJ (Unternehmensprogramm): Die bisherigen Maßnahmen sind im normalen Bundeshaushalt –
Einzelplan BMFSFJ, Titel 684 21 - eingeplant. Es gibt daher keine zusätzlichen Ausgaben.d) BMFSFJ
(Unternehmensprogramm): Die bisherigen Maßnahmen sind im normalen Bundeshaushalt – Einzelplan
BMFSFJ, Titel 684 21 - eingeplant. Es gibt daher keine zusätzlichen Ausgaben.
D
eu
tsch
er B
u
n
d
estag
–
1
7
. W
ah
lp
erio
d
e
–
2
3
–
D
ru
cksach
e 17/10506
Aktionsprogramm „Perspektive Wiedereinstieg“
a) Aktionsprogramm „Perspektive Wiedereinstieg“
b) BMFSFJ
c) Die bisherigen Maßnahmen sind im normalen Bundeshaushalt – Einzelplan BMFSFJ, Titel 684 21-
eingeplant. Es gibt daher keine zusätzlichen Ausgaben.
d) Die bisherigen Maßnahmen sind im normalen Bundeshaushalt – Einzelplan BMFSFJ, Titel 684 21-
eingeplant. Es gibt daher keine zusätzlichen Ausgaben.
BMFSFJ (Gleichstellungsbericht): Der Erste Gleichstellungsbericht: Neue Wege-Gleiche Chancen -
Gleichstellung von Frauen und Männern im Lebensverlauf, wurde vom Bundeskabinett am 15. Juni 2011
verabschiedet.
Förderung der gesellschaftlichen
Vielfalt in der Belegschaft von
Unternehmen und Verbesserung
der Beschäftigungsmöglichkeiten
für bisher unterrepräsentierte
Gruppen
a) Durchführung der Initiative Neue Qualität der Arbeit und des Modellprogramms zur Bekämpfung
arbeitsbedingter Erkrankungen
b) BMAS
c) + d) (HH-Ansätze siehe oben)
Kommunikation bereits
bestehender Maßnahmen im
Aktionsfeld „Beitrag von CSR zur
Bewältigung gesellschaftlicher
Herausforderungen“
a) Durchführung der Initiative Neue Qualität der Arbeit und des Modellprogramms zur Bekämpfung
arbeitsbedingter Erkrankungen
b) BMAS
c) + d) (HH-Ansätze siehe oben)
Unterstützung von betrieblichen
Lösungen für faire Bezahlung
a) Beratungsunterstützte Einführung des Analyseinstruments „Logib-D“ (Lohngleichheit im Betrieb)
b) BMFSFJ
c) Die bisherigen Maßnahmen sind im normalen Bundeshaushalt – Einzelplan BMFSFJ, Titel 684 21-
eingeplant. Es gibt daher keine zusätzlichen Ausgaben.
d) Die bisherigen Maßnahmen sind im normalen Bundeshaushalt – Einzelplan BMFSFJ, Titel 684 21-
eingeplant. Es gibt daher keine zusätzlichen Ausgaben.
Fortsetzung der Nationalen
Nachhaltigkeitsstrategie
(Beschluss des
Fortschrittsberichts 2012 zur
nationalen
Nachhaltigkeitsstrategie am 15.
b) Zuständigkeit: BK-Amt
c) Finanzierung der Geschäftsstelle des Rates für Nachhaltige Entwicklung erfolgte 2010 und 2011 durch
BMBF (Kapitel 3004, Titel 685 42. 2010: 1,917 Mio. €, 2011: 2,352 Mio. € ).
d) Finanzierung der der Geschäftsstelle des Rates für Nachhaltige Entwicklung erfolgt seit 2012 durch BK-
Amt (Kapitel 0402, Titel 547 01. 2012: 2,286 Mio. €, 2013: 2,459 Mio. € )
D
ru
cksach
e 17/10506
–
2
4
–
D
eu
tsch
er B
u
n
d
estag
–
1
7
. W
ah
lp
erio
d
e
G
esam
therstellung: H
. H
eenem
ann G
m
bH
&
C
o., B
uch- und O
ffsetdruckerei, B
essem
erstraß
e 83–91, 12103 B
erlin, w
w
w
.heenem
ann-druck.de
V
ertrieb:B
undesanzeigerV
erlagsgesellschaftm
bH
,P
ostfach
10
05
34,50445
K
öln,Telefon
(02
21)97
66
83
40,F
ax
(02
21)97
66
83
44,w
w
w
.betrifft-gesetze.de
IS
S
N
0722-8333
Februar 2012)
Festigung und Weiterentwicklung
des Kriteriums der Nachhaltigkeit
in der öffentlichen Beschaffung
a) Im Bereich der öffentlichen Beschaffung hat die Bundesregierung zahlreiche Maßnahmen ergriffen, um die
Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsaspekten zu befördern. Die Bundesregierung hat insbesondere die
geltenden europäischen Vergaberechtsrichtlinien in dieser Hinsicht vollumfänglich in nationales Recht
umgesetzt. Die Bundesregierung hat auch die Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Beschaffung
energieeffizienter Produkte und Dienstleistungen erlassen sowie den Gemeinsamen Erlass zur Beschaffung
von Holzprodukten verabschiedet. Im Rahmen der „Allianz für eine nachhaltige Beschaffung“ widmet sich die
Bundesregierung in wechselnden Expertengruppen bestimmten Themen der nachhaltigen Beschaffung. Die
„Allianz für eine nachhaltige Beschaffung“ setzt sich darüber hinaus in besonderem Maße für den
Erfahrungsaustausch zwischen Bund, Ländern und Kommunen zur nachhaltigen Beschaffung ein. In Ziffer 6
des Maßnahmenprogramms Nachhaltigkeit vom 6. Dezember 2010 hat die Bundesregierung sich zudem
bestimmte Ziele für die nachhaltige Beschaffung gesetzt. Schließlich hat die Bundesregierung auf der Basis
der Prüfung gemäß den Ziffern 8 d) und e) des Maßnahmenprogramms Nachhaltigkeit beschlossen, sowohl
eine zentrale Kompetenzstelle für nachhaltige Beschaffung als auch eine webbasierte Informationsplattform
zur nachhaltigen Beschaffung einzurichten. Der Aufbau der zentralen Kompetenzstelle für nachhaltige
Beschaffung im Beschaffungsamt des Bundesministeriums des Innern wurde zwischenzeitlich bereits in
Angriff genommen. Die webbasierte Informationsplattform für nachhaltige Beschaffung wird dort angegliedert
werden.
b) Die Maßnahmen im Bereich der öffentlichen Beschaffung betreffen alle Ressorts.
Erstellung aussagekräftiger CSR-
Berichte einzelner
Bundesministerien;
Veröffentlichung
a) BMAS: Vorbereitung eines Nachhaltigkeitsberichts des BMAS
b) BMAS, BMU, ggfs. weitere Ressorts
c) BMAS: 2011: 26.180 € (Kapitel1102 Titel 68408)
Beitritt bzw Unterstützung
öffentlicher Einrichtungen und
Unternehmen gegenüber
internationalen Instrumenten wie
UN Global Compact
a) Das BMZ unterstützt den UN Global Compact und das Deutsche Netzwerk, welches am Global Compact
teilnehmende Unternehmen zu allen GC Themenbereichen zu beraten. Darüber hinaus tritt das DGCN aktiv
auf relevanten Deutschen CSR Veranstaltungen auf, um für eine Teilnahme zu werben und Unternehmen,
aber auch andere Stakeholder diesbezüglich zu beraten.
b) BMZ
Prüfung von neuen Anreizen für
die weitere Entwicklung des
Kapitalmarkts für nachhaltige
Entwicklung (SRI)
a) BMZ: Für die deutsche Entwicklungszusammenarbeit ist SRI ein interessanter Interventionsbereich,
welcher zukünftig insgesamt stärker an Bedeutung gewinnen wird.
BMU: Erarbeitung eines Handbuchs zur Umsetzung der Principles of Responsible Investment (PRI) in
Deutschland
b) BMZ, BMF, BMU]