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Kleine AnfrageWahlperiode 17Beantwortet

Rückgabe des Tiergarten-Steins Kueka an die venezolanischen Pemón

Vorgänge um die Forderung der venezolanischen Volksgruppe der Pemón nach Rückgabe eines als Teil eines Kunstprojekts im Berliner Tiergarten befindlichen Steins (Kueka), Besitzansprüche und Entscheidungsgrundlagen, Anfrage der venezolanischen Regierung, Forderungen und rechtliche Möglichkeiten des Künstlers, Lösungsverfahren, Gespräche der deutschen Botschaft mit den Pemón, Grundlagen bzw. Überlegungen bezüglich der von Ländern des Südens erhobenen Forderungen nach Rückgabe von Kulturgütern bzw. Kultgegenständen<br /> (insgesamt 25 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Auswärtiges Amt

Datum

08.08.2012

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 17/1036320. 07. 2012

Rückgabe des Tiergarten-Steins Kueka an die venezolanischen Pemón

der Abgeordneten Wolfgang Gehrcke, Heike Hänsel, Sevim Dağdelen, Annette Groth, Andrej Hunko, Harald Koch, Niema Movassat, Katrin Werner und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Am 21. Juni 2012 demonstrierten Angehörige der Pemón vor der deutschen Botschaft in Caracas/Venezuela. Sie forderten die Rückgabe eines Steins (in der Sprache der Pemón Kueka genannt), der seit einigen Jahren als Teil eines Kunstprojektes im Berliner Tiergarten zu sehen ist.

Wenige Tage später forderte auch das venezolanische Parlament in einer Resolution die Rückkehr des Steins nach Venezuela. Der Beschluss wurde einstimmig gefasst, was, angesichts der sonstigen politischen Differenzen im Parlament, die Bedeutung des Themas in Venezuela unterstreicht.

Kueka war 1998 von dem Künstler Wolfgang Kraker von Schwarzenfeld aus dem Nationalpark Canaima im Südosten Venezuelas abtransportiert und im Rahmen seines Kunstprojektes „Global Stone“ nach Berlin verbracht worden. Der Nationalpark Canaima wird seit 1994 von der UNESCO als Weltnaturerbe aufgeführt.

Während der Künstler sich auf eine seinerzeit vom Leiter des Nationalparks unterzeichnete Schenkungsurkunde beruft, weisen die venezolanischen Behörden darauf hin, dass der Leiter des Nationalparks nicht befugt war, den Abtransport des Steins zu genehmigen. Sie sprechen von einer illegalen Ausfuhr.

Der Transport des 35 Tonnen schweren Steins war damals von Angehörigen der Pemón vorübergehend gestoppt worden und konnte Berichten zufolge nur unter Anwendung polizeilicher Gewalt fortgesetzt werden.

Von Beginn an erhoben Angehörige der Pemón die Forderung nach Rückkehr des Steins, den sie als heilig deklarieren. Die unter der Präsidentschaft von Hugo Chávez ab 1999 und insbesondere im Rahmen des Verfassungsprozesses erreichte gesellschaftliche und rechtliche Anerkennung der indigenen Gemeinschaften hat maßgeblich dazu beigetragen, auch der Rückgabeforderung der Pemón mehr Durchschlagskraft zu verleihen.

Im Sommer 2012 besuchte der Präsident des Instituts für das kulturelle Erbe Venezuelas, Raúl Grioni, Berlin, um in Deutschland über die venezolanische Rückgabeforderung zu informieren und Verhandlungslösungen zu sondieren.

Im Anschluss an eine Veranstaltung der venezolanischen Botschaft in Berlin hatte Wolfgang Kraker von Schwarzenfeld schließlich sein grundsätzliches Einverständnis mit der Rückkehr des Steins signalisiert, dieses aber mit einseitigen Bedingungen, darunter die Einrichtung einer Stiftung und deren Finanzierung durch die venezolanische Regierung, verbunden.

Unabhängig von widersprüchlichen Deutungen über die tatsächliche mythische Bedeutung des Steins in der Kultur der Pemón steht die Auseinandersetzung um dessen Rückgabe beispielhaft für den Umgang mit Kultgegenständen aus Ländern des Südens.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen24

1

Befürwortet die Bundesregierung eine Rückgabe des Steins Kueka an die venezolanischen Pemón und eine Rückführung desselben in den Canaima-Nationalpark in Venezuela?

2

Wer erhebt auf deutscher Seite Besitzanspruch auf den Stein Kueka, und auf welcher Grundlage?

3

Wer ist auf deutscher Seite gegebenenfalls befugt, darüber zu entscheiden, ob der Stein zurückgegeben wird oder nicht?

4

Gibt es nach Ansicht der Bundesregierung rechtliche Möglichkeiten des Künstlers, die Rückgabe des Steins zu verhindern, und wenn ja, welche Schritte wird die Bundesregierung unternehmen, um die Rückgabe des Steins zu unterstützen?

5

Liegt der Bundesregierung eine offizielle Anfrage der venezolanischen Regierung zu diesem Fall vor, bzw. gab es darüber bereits einen Austausch auf diplomatischer Ebene?

6

Wenn ja, wann, in welcher Form, und mit welchen Aussagen hat die Bundesregierung auf Anfragen der venezolanischen Regierung reagiert?

7

Über welche Verfahrenswege werden solche Fälle üblicherweise geklärt, bzw. welche Verfahrenswege wären in dem oben dargestellten Fall einzuschlagen, um zu einer juristisch einwandfreien, ethisch vertretbaren und politisch sinnvollen Lösung zu kommen?

8

Welche Rolle käme der Bundesregierung und welche dem Berliner Senat in einem solchen Verfahren zu?

9

Welche Vorstellung hat die Bundesregierung davon, wie sie darüber hinaus auf politisch-diplomatischem Wege zu einer Lösung des Problems beitragen könnte? Welche Schritte hat sie dazu bereits unternommen?

10

Wie schätzt die Bundesregierung die Forderung nach Rückgabe des Steins an Venezuela juristisch, politisch und ethisch ein?

11

Welche Kontakte hat die Bundesregierung im Zusammenhang mit dem Konflikt um den Stein Kueka mit Wolfgang Kraker von Schwarzenfeld unterhalten?

12

Welche Bedingungen sind der Bundesregierung bekannt, die Wolfgang Kraker von Schwarzenfeld gestellt hat, um einer Rückführung des Steins nach Venezuela zuzustimmen?

13

Hält die Bundesregierung die von Wolfgang Kraker von Schwarzenfeld gestellten Bedingungen für gerechtfertigt und für förderlich, um zu einer Lösung des Problems zu gelangen?

14

Unterstützt die Bundesregierung die Forderung des Künstlers, der Stein solle nicht an die venezolanische Regierung, sondern „den Menschen“ zurückgegeben werden?

15

Wer war nach Ansicht der Bundesregierung vor dem Abtransport aus dem Nationalpark Eigentümer des Steins?

16

Wie schätzt die Bundesregierung die Validität der von dem Künstler angeführten Dokumente ein, die ihn zum Abtransport und zur Ausfuhr des Steins berechtigt hätten?

17

Fließen Berichte darüber, dass der Abtransport des Steins gewaltsam gegen protestierende Indígenas durchgesetzt werden musste, in die Bewertung des Vorgangs durch die Bundesregierung ein?

18

Wer muss nach Ansicht der Bundesregierung die Kosten des Rücktransportes des Steins übernehmen?

19

Auf welchen rechtlichen und politischen Grundlagen und von welchen grundsätzlichen, z. B. ethischen, Überlegungen geleitet, setzt sich die Bundesregierung mit von Ländern des Südens erhobenen Forderungen nach Rückgabe von Kulturgütern bzw. Kultgegenständen auseinander?

20

Welche dieser Grundlagen und Überlegungen wären auf den Fall des Steins Kueka anzuwenden?

21

Inwiefern war die Genehmigung der Ausfuhr des Steins seinerzeit durch die deutsche Botschaft in Caracas aus heutiger Sicht der Bundesregierung rechtlich zumindest problematisch, vor dem Hintergrund, dass es sich um Material aus einem als UNESCO-Weltnaturerbe gelisteten Park handelte?

22

Ist die deutsche Botschaft in Venezuela bereits in irgendeiner Weise mit dem Fall des Steins Kueka befasst gewesen? Falls ja, in welcher Form?

23

Welche Ergebnisse hat das Gespräch des Botschafters mit den demonstrierenden Pemón am 21. Juni 2012 gebracht?

24

Hat der deutsche Botschafter in Caracas inzwischen persönlich das Anliegen der Pemón in Berlin vorgetragen, wie es auf der Website der Botschaft angekündigt wurde, und in welcher Form ist die Bundesregierung daraufhin tätig geworden?

Berlin, den 20. Juli 2012

Dr. Gregor Gysi und Fraktion

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