Finanzierung und Umfang des Forschungsprojekts zur NS-Vergangenheit im Bundesministerium der Justiz
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Jerzy Montag, Volker Beck (Köln), Claudia Roth (Augsburg), weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung der Fragesteller
Die Bundesrepublik Deutschland begreift sich als Gemeinwesen, das aus der menschenverachtenden und -vernichtenden Politik des Nationalsozialismus (NS) gelernt hat und bis heute Konsequenzen aus der Vergangenheit zieht. Um diesem Selbstverständnis gerecht zu werden, ist es notwendig, das Wissen über die Zeit des Nationalsozialismus beständig zu erweitern. Personelle und institutionelle Kontinuitäten und Brüche in den deutschen Ministerien der Nachkriegszeit wurden bislang lediglich punktuell, nicht jedoch umfassend und systematisch erforscht. Dieses Versäumnis zu beheben, gebietet der verantwortungsvolle und reflektierte Umgang mit der deutschen Vergangenheit.
Mit Antrag vom 29. Juni 2011 (Bundestagsdrucksache 17/6318) hat die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bereits gefordert, personelle und institutionelle Kontinuitäten und Brüche in deutschen Ministerien und Behörden der frühen Nachkriegszeit hinsichtlich NS-Vorgängerinstitutionen systematisch zu untersuchen und hierzu ein Gesamtkonzept vorzulegen.
Mit Antrag vom 25. Juni 2012 (Bundestagsdrucksache 17/10068) hat die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN unter anderem die Einrichtung eines Koordinierungsgremiums bei der Bundesregierung gefordert, das die Erinnerungs- und Weiterbildungsarbeit im Zusammenhang mit der NS-Geschichte von Bundesministerien und -behörden koordinieren soll.
Die Bundesministerin der Justiz, Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, hat am 11. Januar 2012 die „Unabhängige Wissenschaftliche Kommission beim Bundesministerium der Justiz zur Aufarbeitung der NS-Vergangenheit“ eingesetzt. Sie hat Prof. Manfred Görtemaker (Universität Potsdam) und Prof. Christoph Safferling (Universität Marburg) mit der Aufarbeitung der NS-Vergangenheit im Bundesministerium der Justiz (BMJ) beauftragt. Sie soll nach Darstellung auf der Internetseite des BMJ (Stand: 11. Januar 2012) schwerpunktmäßig untersuchen, wie weit der Einfluss personeller NS-Kontinuität des BMJ in den 50er- und 60er-Jahren ging. Als Fragestellungen werden hierbei benannt, welche Kriterien bei Einstellungen und Beförderungen eine Rolle spielten, wie es sich mit Amnestieentscheidungen verhielt, inwieweit ideologisches Gedankengut bei der Reform des Strafrechts und der Ausgestaltung des politischen Strafrechts fortwirkte. Beispielhaft werden die Namen Franz Maßfeller, Dr. Eduard Dreher, Ernst Kanter, Josef Schafheutle, Walter Roemer und Heinrich Ebersberg hervorgehoben. Angesprochen wird die Rolle des damaligen Ministerialdirigenten Dr. Eduard Dreher im Rahmen einer zur „kalten Verjährung“ gravierender NS-Taten führenden versteckten Regelung im Jahr 1969, die unter anderem jüngst in dem Roman „Der Fall Collini“ von Ferdinand von Schirach thematisiert wird.
Mit dem Fall Franz Maßfeller, Mitkommentator des sogenannten Blutschutzgesetzes in der NS-Zeit und als Vertreter des Reichsjustizministeriums Teilnehmer an der „Wannseekonferenz“, der bis 1960 als Ministerialrat und Abteilungsleiter für das Familienrecht zuständig war – einem Rechtsgebiet, in dem die Gleichberechtigung von Frauen und Männern trotz Artikel 3 Absatz 2 des Grundgesetzes lange Zeit blockiert wurde – wird auch die Relevanz in Rechtssetzungsgebieten jenseits des Strafrechts angesprochen. Daneben wird darauf hingewiesen, dass beim Bundesgerichtshof, der zum Geschäftsbereich des BMJ gehört, die Zahl der Richterinnen und Richter, die vor 1945 in der NS-Justiz tätig waren, bis 1962 auf 77 Prozent stieg.
In ihrer Rede beim rechtspolitischen Neujahrsempfang am 8. Februar 2012 bezog die Bundesministerin der Justiz auch den Hinweis ein, dass Mitarbeiter des Bundesministeriums in dem zu untersuchenden Zeitraum die Wiedereinführung einer Wehrgesetzgebung geplant hatten.
Nach der Unterrichtung des Rechtsausschusses des Deutschen Bundestages, Ausschussdrucksache 17(6)187, erbrachte das vom BMJ im Rahmen des Forschungsprojektes ausgerichtete Auftaktsymposion „Die Rosenburg – das Bundesministerium der Justiz und sein Umgang mit der NS-Vergangenheit“, das am 26. April 2012 im Plenarsaal des Kammergerichts in Berlin stattfand, laut dem zusammenfassenden Bericht der Kommission, weitere Gesichtspunkte und Fragestellungen, die im Verlauf des Projekts besonders beachtet werden sollten.
Vorbemerkung der Bundesregierung
Die Bundesministerin der Justiz hat am 11. Januar 2012 eine Unabhängige Wissenschaftliche Kommission unter der Leitung der Professoren Görtemaker (Universität Potsdam) und Safferling (Universität Marburg) mit der Aufarbeitung des Umgangs des Bundesministeriums der Justiz mit der NS-Vergangenheit betraut. Hierbei soll die Tätigkeit des Ministeriums insbesondere in den 50er- und 60er-Jahren grundsätzlich in den Blick genommen und auf der Grundlage der vorhandenen Akten ein quellengestütztes Gesamtbild erstellt werden. In diesem Zusammenhang soll vor allem erforscht werden, wie groß der Personenkreis ist, der in der NS-Zeit bereits im Sinne des Systems aktiv war und nach 1949 in den Dienst des Bundesjustizministeriums übernommen wurde, und welche Kriterien und Maßstäbe bei der Einstellung sowie bei Beförderungen galten; als Ausgangspunkt dient der im Nürnberger Juristenprozess entwickelte Maßstab für das Verhalten von Ministerialbeamten, Richtern und Staatsanwälten. Neben der Frage der personellen Kontinuität werden vor allem die sachlichen Bezüge zwischen der NS-Vergangenheit und der Erfüllung der Aufgaben des Ministeriums in den Aufbaujahren der Bundesrepublik Deutschland untersucht werden, wobei insbesondere die mögliche Beeinflussung der Gesetzgebungsarbeiten durch belastete Mitarbeiter im Bundesjustizministerium nach 1949 von Interesse ist.
Die Unabhängige Wissenschaftliche Kommission hat zwischenzeitlich ihre Arbeiten aufgenommen. Die Bundesjustizministerin hat in der Sitzung des Rechtsausschusses des Deutschen Bundestages am 29. Februar 2012 das Aufarbeitungsprojekt vorgestellt. Am 26. April 2012 hat im Plenarsaal des Kammergerichts das Symposium „Die Rosenburg – Das Bundesministerium der Justiz und sein Umgang mit der NS-Vergangenheit“ stattgefunden, das insbesondere der Herausarbeitung des weiteren Forschungsbedarfs diente. Hierzu hat die Bundesministerin der Justiz den Vorsitzenden des Rechtsausschusses, des Haushaltsausschusses, des Innenausschusses, des Auswärtigen Ausschusses, des Ausschusses für Menschenrechte und humanitäre Hilfe und des Ausschusses für Kultur und Medien des Deutschen Bundestages mit Schreiben vom 29. Mai 2012 einen zusammenfassenden Bericht der Unabhängigen Wissenschaftlichen Kommission über Inhalt und Verlauf des Symposiums übersandt.
Fragen und Antworten18
Wie hoch schätzt die Bundesregierung den Gesamtbedarf für die Finanzierung der Forschungsarbeit der Unabhängigen Wissenschaftlichen Kommission beim BMJ zur Aufarbeitung der NS-Vergangenheit im BMJ ein?
Dem Bundesministerium der Justiz liegt eine von der Unabhängigen Wissenschaftlichen Kommission erstellte Aufstellung der voraussichtlichen Gesamtkosten des Projekts für die Jahre 2012 bis 2015 vor, die mit einer Gesamtsumme von 998 304,74 Euro abschließt. Darin sind für das Jahr 2012 Kosten in Höhe von 50 000 Euro enthalten. Hinzu treten die Aufwendungen für die Durchführung des Symposiums am 26. April 2012 in Höhe von etwa 50 000 Euro.
Auf wie viele Jahre sollen sich die Gesamtkosten erstrecken?
Die Unabhängige Wissenschaftliche Kommission geht von einem Zeitbedarf von insgesamt 36 Monaten für das Projekt aus. Dabei steht in der ersten Phase zunächst die Literaturrecherche im Vordergrund. In der zweiten Phase geht es vor allem um die Archivrecherche, die besonders aufwendig ist und daher die meiste Zeit beanspruchen wird. In der dritten Phase finden die Ergebnissicherung und die Niederschrift der Projektmonographie statt. Vor diesem Hintergrund sollen im Jahr 2015 die Ergebnisse des Projekts vorgestellt werden.
Ist die Finanzierung des Forschungsprojekts nachhaltig gesichert?
Die Finanzierung des Projekts ist im Haushaltsjahr 2012 angelaufen. Die für das Haushaltsjahr 2012 benötigten Mittel stehen im Forschungstitel (Kapitel 07 01 Titel 544 01) zur Verfügung. Im Rahmen des Regierungsentwurfs zum Haushalt 2013 hat das Bundesministerium der Justiz bereits entsprechende Vorsorge für das kommende Jahr getroffen. Der Ausgang des noch bevorstehenden parlamentarischen Verfahrens bleibt allerdings abzuwarten. Für die Haushaltsjahre 2014 und 2015 ist eine vergleichbare Vorgehensweise geplant.
Ist eine (partielle) Drittfinanzierung vereinbart worden, und wenn ja, mit welcher Institution?
Die Fragen 4 und 5 werden im Zusammenhang beantwortet. Hierzu werden seitens der Mitglieder der Unabhängigen Wissenschaftlichen Kommission derzeit Gespräche mit Stiftungen geführt. Eine Vereinbarung ist bislang nicht abgeschlossen worden.
Wie hoch wird der Anteil der Drittfinanzierung sein?
Die Frage 5 kann deshalb gegenwärtig noch nicht beantwortet werden.
Wie schlüsseln sich die voraussichtlich zu verauslagenden Kosten auf?
Die Kosten für das Projekt fallen im Schwerpunkt für die Durchführung von Archivrecherchen an (vor allem Personal- und Reisekosten). Bislang sind Quellen, die die Tätigkeit des Bundesjustizministeriums in den 50er- und 60er-Jahren betreffen, vielfach nicht erforscht oder nur am Rande in den Blick genommen worden.
Wie lautet der genaue Arbeitsauftrag an die Kommission?
Bei der Einsetzung der Unabhängigen Wissenschaftlichen Kommission am 11. Januar 2012 hat Bundesministerin Leutheusser-Schnarrenberger hervorgehoben, dass trotz verstärkter Anstrengungen des Ministeriums seit Mitte der 1980er Jahre – etwa durch die Erstellung der Ausstellung „Im Namen des Deutschen Volkes – Justiz und Nationalsozialismus“, die seit 1989 in vielen deutschen Städten gezeigt wurde und seit 2008 ihren ständigen Platz im Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg in Berlin hat – eine umfassende Auseinandersetzung mit der NS-Vergangenheit bislang nicht geleistet werden konnte. Die Bundesjustizministerin hat die Unabhängige Wissenschaftliche Kommission deshalb damit beauftragt, eine zeithistorische Untersuchung der personellen und damit fachlich-politischen Kontinuitäten im Regierungshandeln des Bundesministeriums der Justiz in der Nachkriegszeit durchzuführen. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung Bezug genommen.
Ist der Arbeitsauftrag der Kommission auf bestimmte thematische Bereiche der NS-Vergangenheit des BMJ und auf Auswirkungen in bestimmten thematischen Bereichen der Gesetzgebung der frühen Bundesrepublik Deutschland beschränkt, oder kann die Kommission auch weitere, bisher nicht explizit benannte Bereiche nach Ermessen mit einbeziehen?
Der Arbeitsauftrag der Unabhängigen Wissenschaftlichen Kommission ist nicht auf bestimmte thematische Bereiche der Arbeiten des Bundesministeriums der Justiz beschränkt. So hat die Unabhängige Wissenschaftliche Kommission nach ihrer Einsetzung die Einbeziehung der im Bundesjustizministerium früher erfolgten Arbeiten im Zusammenhang mit dem Aufbau einer Wehrstrafgerichtsbarkeit in ihre Untersuchungen als erforderlich angesehen (vergleiche dazu auch die Antworten des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Max Stadler vom 1. Februar 2012 auf die Fragen des Abgeordneten Burkhard Lischka auf Bundestagsdrucksache 17/8538, S. 16 f.).
Ist der Arbeitsauftrag in personeller Hinsicht auf die Erforschung des Einflusses bestimmter, konkret benannter Personen beschränkt, oder umfasst er alle Personen, die im relevanten Zeitraum in leitender oder sonst für die Gesetzgebung einflussreichen Funktionen im BMJ der frühen Bundesrepublik Deutschland tätig waren?
Einschlägigen wissenschaftlichen Publikationen kann entnommen werden, dass im Bundesministerium der Justiz zahlreiche Juristen beschäftigt waren, die vor 1945 im NS-System verstrickt waren (vgl. dazu auch die Antworten des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Max Stadler vom 8. November 2011 auf die Fragen der Abgeordneten Christine Lambrecht auf Bundestagsdrucksache 17/7701, S. 26 f.). Der Arbeitsauftrag der Unabhängigen Wissenschaftlichen Kommission ist vor diesem Hintergrund nicht auf die Erforschung des Wirkens bestimmter für das Bundesjustizministerium tätiger Personen sowie des Einflusses solcher Personen auf die Gesetzgebung in den Anfangsjahren der Bundesrepublik Deutschland beschränkt.
Erstreckt sich der Auftrag zur Erforschung des Einflusses personeller NS-Kontinuität im BMJ über die 60er-Jahre hinaus, und wenn nein, warum nicht? Kann das Fortbestehen einer Forschungslücke ausgeschlossen werden?
Der Arbeitsauftrag zur Erforschung des Einflusses personeller NS-Kontinuität konzentriert sich schon aus Gründen der Altersstruktur der (früheren NS-belasteten) Mitarbeiter des Bundesministeriums der Justiz auf die 50er und 60er-Jahre. Eine starre zeitliche Beschränkung ist jedoch nicht vorgegeben, sodass in – von der Unabhängigen Wissenschaftlichen Kommission für erforderlich erachteten – Fällen die Forschungen in zeitlicher Hinsicht darüber hinausgehen können. Das Fortbestehen einer Forschungslücke kann dadurch ausgeschlossen werden.
Erstreckt sich der Forschungsauftrag auch auf Strukturen und Verhaltensweisen ehemaliger NSDAP-Mitglieder im BMJ, um andere Nationalsozialisten vor Strafverfolgung zu schützen, etwa im Rahmen der Bearbeitung oder Nichtbearbeitung von Rechtshilfeersuchen, gegebenenfalls auch in Zusammenarbeit mit dem Auswärtigen Amt?
Der Arbeitsauftrag der Unabhängigen Wissenschaftlichen Kommission schließt die Arbeiten der „Zentralen Rechtsschutzstelle“ während ihrer Zuordnung zum Bundesministerium der Justiz ein. Diese bestand von 1950 bis 1970 und war als Organisation des Rechtsschutzes für Deutsche, die für Taten im Zweiten Weltkrieg im Ausland angeklagt oder verurteilt wurden, bis 1953 im Bundesministerium der Justiz angesiedelt; danach wurde sie bis zu ihrer Auflösung Teil des Auswärtigen Amtes. Ihr langjähriger Leiter war vor 1945 Mitglied der NSDAP und Staatsanwalt am Sondergericht Breslau; nach 1945 war er als Verteidiger in den Nürnberger Prozessen tätig.
Erstreckt sich der Forschungsauftrag auch auf den Einfluss von NS-belasteten Mitarbeitern des BMJ auf die rechtliche Diskriminierung und fortdauernde strafrechtliche Verfolgung von Homosexuellen?
Ja. Der Bundesregierung ist insbesondere bekannt, dass in dem 1962 von der Bundesregierung vorgelegten Entwurf eines Strafgesetzbuches – entgegen dem Vorschlag der Großen Strafrechtskommission von 1959 – die Aufrechterhaltung des § 175 StGB a. F. unter anderem wie folgt gerechtfertigt wurde, vergleiche Bundestagsdrucksache IV/650, Begründung zu § 216, S. 375f. (377): „Wo die gleichgeschlechtliche Unzucht um sich gegriffen hat und großen Umfang angenommen hat, war die Entartung des Volkes und der Verfall seiner sittlichen Kraft die Folge.“
„Ausgeprägter als in anderen Bereichen hat die Rechtsordnung gegenüber der männlichen Homosexualität die Aufgabe, durch die sittenbildende Kraft des Strafgesetzes einen Damm gegen die Ausbreitung eines lasterhaften Treibens zu errichten, das, wenn es um sich griffe, eine schwere Gefahr für eine gesunde und natürliche Lebensordnung im Volke bedeuten würde.“
Vor diesem Hintergrund beabsichtigt die Unabhängige Wissenschaftliche Kommission ebenfalls eine Untersuchung der personellen und inhaltlichen Kontinuitäten und Brüche im Umgang des Bundesministeriums der Justiz mit § 175 StGB a. F.
Ist der Abschlussbericht zur Veröffentlichung bestimmt?
Ja. Die Veröffentlichung des Abschlussberichts ist für den Herbst 2015 vorgesehen.
Wann ist mit der Veröffentlichung des Tagungsbandes des Auftaktsymposions „Die Rosenburg – das Bundesministerium der Justiz und sein Umgang mit der NS-Vergangenheit“, das am 26. April 2012 im Plenarsaal des Kammergerichts in Berlin stattfand, zu rechnen?
Die Veröffentlichung des Tagungsbandes zu dem Symposium „Die Rosenburg – Das Bundesministerium der Justiz und sein Umgang mit der NS-Vergangenheit“ wird gegenwärtig durch die Unabhängige Wissenschaftliche Kommission vorbereitet; diese soll im März/April 2013 erfolgen. Die Buchvorstellung wird im Rahmen einer öffentlichen Veranstaltung in Berlin stattfinden. Der Publizist und Schriftsteller Dr. h. c. Ralph Giordano hat zugesagt, die Präsentationsrede zu halten.
Wann ist mit der Veröffentlichung weiterer Zwischenergebnisse zu rechnen, und ist hierzu eine Unterrichtung des Rechtsausschusses des Deutschen Bundestages vorgesehen?
Die Arbeitsergebnisse des Projekts sollen jeweils zeitnah und kontinuierlich allgemein zugänglich gemacht werden, auch um über die Ergebnisse der wissenschaftlichen Forschung hinaus einen kritischen Diskurs in der Öffentlichkeit anzustoßen. Die Unabhängige Wissenschaftliche Kommission beabsichtigt darüber hinaus, im Sommer 2013 erste Zwischenergebnisse vorzustellen; in diesem Zusammenhang ist ebenfalls vorgesehen, die zuständigen Gremien des Deutschen Bundestages zu unterrichten.
Welche weiteren Maßnahmen plant die Bundesregierung, um eine öffentliche Debatte der Ergebnisse zu befördern, etwa eine Ausstellung analog der Ausstellung „Im Namen des Deutschen Volkes – Justiz und Nationalsozialismus“ von 1989?
Professor Raphael Gross, Direktor des Leo Baeck Instituts in London, des Jüdischen Museums Frankfurt und des Fritz Bauer Instituts in Frankfurt, hat sein Interesse bekundet, nach Abschluss des Projekts dessen Ergebnisse der Öffentlichkeit im Rahmen einer Dauerausstellung zu vermitteln. Die Bundesregierung unterstützt dieses Vorhaben.
Wird die Bundesregierung auch die in der Anhörung zum Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Bundestagsdrucksache 17/6318 im Ausschuss für Medien und Kultur des Deutschen Bundestages am 29. Februar 2012 ausgesprochene Empfehlung der Expertinnen und Experten zum Umgang mit den Forschungsergebnissen aufgreifen und zur „Vertiefung des demokratischen Ethos der Beamten und Angestellten (…) die Ergebnisse der Forschung den Mitarbeitern (…) in Form einer obligatorischen Fort- und einer fakultativen Weiterbildung (…) vermitteln“ (so der Erziehungswissenschaftler Prof. Dr. Micha Brumlik), und bestehen insoweit bereits Vorstellungen und Konzepte?
Die Auseinandersetzung mit personellen und inhaltlichen Kontinuitäten dient ebenfalls der Sensibilisierung der Beschäftigten des Bundesministeriums der Justiz und in diesem Sinne deren „Vertiefung des demokratischen Ethos“. Die bisherigen Ergebnisse der Arbeiten der Unabhängigen Wissenschaftlichen Kommission wurden den Beschäftigten zugänglich gemacht; so wurde das Symposium „Die Rosenburg – Das Bundesministerium der Justiz und sein Umgang mit der NS-Vergangenheit“ am 26. April 2012 in voller Länge aus dem ehemaligen Plenarsaal des Kammergerichts in das Bundesjustizministerium übertragen, um allen Beschäftigten Gelegenheit zu geben, die dort gehaltenen Vorträge und Diskussionen zu verfolgen. Zudem ist eine Aufzeichnung weiterhin im Internet unter www.youtube.com/bmjustiz verfügbar. Ferner sind die Reden von Bundesministerin Leutheusser-Schnarrenberger sowie der Professoren Görtemaker und Safferling in einer Broschüre veröffentlicht worden. Auch künftig wird das Bundesministerium der Justiz nach geeigneten Wegen suchen, um die dann vorliegenden Forschungsergebnisse der Unabhängigen Wissenschaftlichen Kommission den Beschäftigten des Ministeriums zu vermitteln und sie zu einer Auseinandersetzung mit diesen anzuregen.
Welche Maßnahmen zur Erinnerungsarbeit plant die Bundesregierung in diesem thematischen Zusammenhang?
Auf der Grundlage der Forschungsergebnisse der Unabhängigen Wissenschaftlichen Kommission wird zu prüfen sein, welche weitergehenden Möglichkeiten bestehen, die Erinnerungsarbeit im Bundesjustizministerium in diesem thematischen Zusammenhang zu intensivieren.