[Deutscher Bundestag Drucksache 17/10432
17. Wahlperiode 08. 08. 2012 Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Jutta Krellmann, Sabine Zimmermann,
Diana Golze, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE.
– Drucksache 17/10377 –
Regulierungsbedarf in der Leiharbeit
Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Die „Märkische Allgemeine“ berichtete am 22. Mai 2012 über den Einsatz
von Leiharbeitskräften in einer Niederlassung des Weltmarktführers für
Sitzsysteme in Nutzfahrzeugen. In der Niederlassung gibt es 30 Beschäftigte, von
denen allerdings nur zwei einen Festvertrag haben: „Bei uns gibt es zwei
Festangestellte, den Chef und den Qualitäter“ wird im genannten Zeitungsbericht
ein Mitarbeiter zitiert. Die restlichen Beschäftigten sind Leiharbeitskräfte.
Den betroffenen Leiharbeitskräften wurde bei der Anstellung gesagt, dass sie
ein halbes Jahr zur Probe als Leiharbeiter angestellt würden und danach eine
Festanstellung zu einem Lohn von 10 bis 12 Euro bekommen sollten. Aus
dem halben Jahr sind mittlerweile allerdings sechs Jahre geworden. Hinzu
kommt, dass viele Leiharbeitskräfte in der Niederlassung der Firma in einer
der unteren Lohngruppen (Entgeltgruppe 2 – Tätigkeiten mit Anlernzeit) des
Tarifvertrages für Leiharbeitsbeschäftigte eingruppiert sind. Dies bedeutet
derzeit 7,46 Euro pro Stunde. Nach Ansicht des zuständigen
Gewerkschaftssekretärs der IG Metall ist es fraglich, ob diese Eingruppierung als Hilfsarbeiter der
tatsächlichen Tätigkeit entspricht und somit rechtmäßig ist. Aber selbst bei
korrekter Eingruppierung wäre der Lohn der Leiharbeitskräfte deutlich
niedriger als das Entgelt vergleichbarer Festangestellter, die nach dem Tarifvertrag
der Metallbranche bezahlt werden.
Zum wiederholten Male stellt sich angesichts des hier dargestellten Beispiels
die Frage, ob die bestehende Regulierung der Arbeitnehmerüberlassung
ausreicht, um Verwerfungen auf dem Arbeitsmarkt zu verhindern.
Des Weiteren stellt sich die Frage, wie die Bundesregierung die in einzelnen
Branchen erzielten Tarifergebnisse im Bereich der Leiharbeit beurteilt und ob
sie angesichts der Reichweite der Regelungen einen gesetzgeberischen
Handlungsbedarf sieht, um Equal Pay in der Leiharbeit durchzusetzen. Die
Bundesministerin für Arbeit und Soziales, Dr. Ursula von der Leyen, hatte im Dezember
2011 gleiche Löhne für Leiharbeiter und Stammbeschäftigte gefordert (siehe:
www.n-tv.de/politik/Von-der-Leyen-fordert-Equal-Pay-article5041266.html).
In diesem Zusammenhang hatte sie die Tarifvertragsparteien aufgefordert, sich
auf einen Zeitpunkt zu verständigen, ab dem Leiharbeiter im Betrieb den glei- Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales vom
3. August 2012 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Drucksache 17/10432 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiodechen Lohn wie die Stammbeschäftigten bekommen sollen. Für diesen Weg hat
sie den Tarifvertragsparteien ein zeitliches Limit bis zum Ende des ersten
Quartals 2012 gesetzt. Sollte bis dahin keine entsprechende Einigung zustande
kommen, hat die Bundesministerin die Einrichtung einer Expertenkommission
angekündigt.
Bereits zum Zeitpunkt dieser Ankündigung gab es eine tarifliche Equal-Pay-
Lösung für die Stahlbranche und ein tarifliches Stufensystem zur Angleichung
der Löhne in der Chemiebranche. Zwischenzeitlich hat auch die IG Metall mit
dem Arbeitgeberverband der Metall- und Elektroindustrie einen Tarifvertrag
abgeschlossen, der Regelungen zur Leiharbeit enthält. Tarifgebundene
Entleihfirmen in der Metall- und Elektroindustrie werden verpflichtet,
Leiharbeitskräften nach einem Einsatzzeitraum von 18 bzw. 24 Monaten einen
unbefristeten Vertrag anzubieten. Darüber hinaus hat die IG Metall mit den
Verbänden der Leiharbeitsbranche (dem Interessenverband Deutscher
Zeitarbeitsunternehmen e. V. – iGZ – und dem Bundesarbeitgeberverband der
Personaldienstleister e. V. – BAP) Branchenzuschläge für Leiharbeitskräfte
vereinbart, die im Bereich der Metall- und Elektroindustrie eingesetzt werden.
Demzufolge sollen mit der Überlassungsdauer stufenweise ansteigende
Zuschläge gezahlt werden, die nach neun Monaten bei 50 Prozent liegen.
Vo r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Es ist das erklärte Anliegen der Bundesregierung die positiven
Beschäftigungswirkungen der Zeitarbeit zu erhalten. Neben der Einführung gesetzlicher
Regelungen zur Verhinderung von Missbrauch der Arbeitnehmerüberlassung im
Jahr 2011 und der Festlegung einer Lohnuntergrenze für die
Zeitarbeitnehmerinnen und Zeitarbeitnehmer, die seit dem 1. Januar 2012 gilt, ist die
verantwortungsvolle Gestaltung der Wirtschafts- und Arbeitsbedingungen durch die
Tarifvertragsparteien von entscheidender Bedeutung. Arbeitgeberverbände der
Zeitarbeitsbranche und Tarifvertragsparteien von Einsatzbranchen haben für
die Stahl-, Metall-, Elektro- und chemische Industrie bereits tarifvertragliche
Regelungen zum Grundsatz der Gleichstellung von Zeitarbeitnehmerinnen und
Zeitarbeitnehmern mit vergleichbaren Stammarbeitnehmerinnen und
Stammarbeitnehmern im Einsatzbetrieb hinsichtlich des Arbeitsentgelts (Equal Pay)
getroffen. Für andere Branchen sollen Regelungen zu Equal Pay folgen. Die
Bundesregierung begrüßt die Einigungen sowie die Ankündigung für weitere
Branchen und sieht sie als ein Zeichen für die Funktionsfähigkeit der
Tarifautonomie. Die weitere Entwicklung bei der Frage der Lösung der
Gleichstellungsproblematik bleibt abzuwarten.
Die Bundesministerin für Arbeit und Soziales, Dr. Ursula von der Leyen, hat
am 16. Juli 2012 in einem Spitzengespräch mit dem Präsidenten der
Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände, Herrn Prof. Dr. Dieter Hundt,
und dem Bundesvorsitzenden des Deutschen Gewerkschaftsbunds, Herrn
Michael Sommer, die Entwicklung in der Zeitarbeit bewertet und ein
Monitoring der tarifpolitischen Entwicklung vereinbart. Das nächste Spitzengespräch
ist für November 2012 geplant.
1. Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus dem in der
Vorbemerkung der Fragesteller dargestellten Fall?
Entspricht der dortige Einsatz von Leiharbeitskräften der Intention, welche
die Bundesregierung bei der Regulierung der Arbeitnehmerüberlassung
zugrunde legt?
Es wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 3 – Drucksache 17/104322. Hat die Leiharbeitsagentur, welche im genannten Fall die Leiharbeitskräfte
verleiht, eine Verleiherlaubnis der Bundesagentur für Arbeit?
Gab es Prüfungen der Leiharbeitsagentur durch die Bundesagentur für
Arbeit oder die Finanzkontrolle Schwarzarbeit?
Wenn ja, mit welchem Ergebnis?
Das in dem von den Fragestellern zitierten Zeitungsartikel genannte
Zeitarbeitsunternehmen ist im Besitz einer unbefristeten Erlaubnis zur
Arbeitnehmerüberlassung. Vor der Erteilung der unbefristeten Erlaubnis hat die
Bundesagentur für Arbeit eine Prüfung des Zeitarbeitsunternehmens durchgeführt. Die
Finanzkontrolle Schwarzarbeit der Zollverwaltung (FKS) hat das
Zeitarbeitsunternehmen bislang nicht geprüft.
3. Wie bewertet die Bundesregierung generell Geschäftsmodelle, die darauf
setzen, über einen Zeitraum von mehreren Jahren einen überwiegenden
Teil der Belegschaft auf der Basis von Leiharbeit einzusetzen und den
Leiharbeiterinnen und Leiharbeitern niedrigere Entgelte als in der
Einsatzbranche üblich zu zahlen?
4. Leitet die Bundesregierung aus der prinzipiellen Legalität solcher
Geschäftsmodelle einen gesetzgeberischen Handlungsbedarf ab, um damit
einhergehende Verwerfungen zu verhindern?
Wenn ja, welche Schritte sind geplant?
Wenn nein, warum nicht?
Es wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.
5. Ist nach Ansicht der Bundesregierung ein Einsatz von Leiharbeitskräften,
der über sechs Jahre andauert und dessen Beendigung auch nicht absehbar
ist, als vorübergehend im Sinne des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes zu
beurteilen?
Im Rahmen der Umsetzung der EU-Leiharbeitsrichtlinie mit dem Ersten Gesetz
zur Änderung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes – Verhinderung von
Missbrauch der Arbeitnehmerüberlassung hat der Gesetzgeber in § 1 Absatz 1 Satz 2
des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG) klargestellt, dass das AÜG ein
auf eine „vorübergehende Überlassung angelegtes Modell der
Arbeitnehmerüberlassung regelt, bei dem die Überlassung an den jeweiligen Entleiher im
Verhältnis zum Arbeitsverhältnis zwischen dem Verleiher und dem
Leiharbeitnehmer vorübergehend ist“ (vgl. Bundestagsdrucksache 17/4804, S. 8 f.). Der
Begriff „vorübergehend“ wird dabei als flexible Zeitkomponente ausgelegt, ohne
eine genaue Höchstüberlassungsdauer zu definieren.
Entsprechend dem Wesen einer Klarstellung ist eine Änderung der bestehenden
Rechtslage nicht beabsichtigt. Demnach ist auch weiterhin eine nicht von
vornherein zeitlich befristete Überlassung von Zeitarbeitnehmern möglich.
6. Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus den nunmehr
vorliegenden Tarifabschlüssen für einzelne Branchen, die mit
unterschiedlicher Reichweite eine Annäherung in der Bezahlung von
Leiharbeitskräften und Stammbeschäftigten beinhalten?
Drucksache 17/10432 – 4 – Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeHält die Bundesregierung diese für ausreichend, um Equal Pay zu
realisieren, oder wird sie wie angekündigt eine Expertenkommission mit
dieser Frage betrauen?
Hinsichtlich der Bewertung tarifvertraglicher Regelungen zu Equal Pay für
Zeitarbeitnehmerinnen und Zeitarbeitnehmer wird auf die Vorbemerkung der
Bundesregierung verwiesen.
7. Sind der Bundesregierung neben den in der Vorbemerkung der
Fragesteller genannten Branchen weitere bekannt, für die es derzeit tarifliche
Regelungen zum Thema Equal Pay für Leiharbeiter gibt?
Wenn ja, welche?
Der Bundesregierung sind keine weiteren Branchen bekannt, für die es derzeit
tarifliche Regelungen zu Equal Pay für Zeitarbeitnehmerinnen und
Zeitarbeitnehmer gibt.
8. Wie viele Leiharbeitsbeschäftigte werden nach Kenntnis der
Bundesregierung derzeit von solchen tariflichen Regelungen zur besseren
Bezahlung von Leiharbeitsbeschäftigten erfasst (bitte absolute und prozentuale
Zahlen nennen)?
Amtliche Daten zur Anzahl der Zeitarbeitnehmerinnen und Zeitarbeitnehmer in
der jeweiligen Einsatzbranche liegen nicht vor.
9. Wie lange ist nach Kenntnis der Bundesregierung derzeit die
durchschnittliche Verleihdauer eines Leiharbeitsbeschäftigten (falls
möglich bitte nach Einsatzbranchen differenzieren)?
Wie bewertet die Bundesregierung angesichts dieser Zahlen die
bestehenden tariflichen Lösungen zur Annäherung der Bezahlung von
Leiharbeitskräften und Stammbeschäftigten?
Amtliche Daten zur Dauer des jeweiligen einzelnen Einsatzes von
Zeitarbeitnehmerinnen und Zeitarbeitnehmern liegen der Bundesregierung nicht vor.
Hinsichtlich der Bewertung tarifvertraglicher Regelungen zu Equal Pay für
Zeitarbeitnehmerinnen und Zeitarbeitnehmer wird auf die Vorbemerkung der
Bundesregierung verwiesen.
10. Welches sind nach Kenntnis der Bundesregierung die zehn Branchen, in
denen die meisten Leiharbeiterinnen und Leiharbeiter eingesetzt werden?
Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung jeweils das
durchschnittliche Bruttomonatsentgelt der regulären Vollzeitbeschäftigten in
diesen Branchen?
Eine Differenzierung nach Einsatzbranchen ist im Rahmen der
Arbeitnehmerüberlassungsstatistik nicht möglich.
11. Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung derzeit das
durchschnittliche Bruttomonatsentgelt von Vollzeitbeschäftigten in der
Arbeitnehmerüberlassung, und wie hoch ist das durchschnittliche Brutto-
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 5 – Drucksache 17/10432monatsentgelt für Vollzeitbeschäftigte insgesamt (falls möglich bitte
jeweils das arithmetische Mittel und den Median benennen)?
Informationen zu Beschäftigten in Zeitarbeitsunternehmen stehen in der
Beschäftigungsstatistik der Bundesagentur für Arbeit zur Verfügung. Die
Auswertung aus der Beschäftigungsstatistik umfasst für die Arbeitnehmerüberlassung
die Wirtschaftsgruppen 782 „Befristete Überlassung von Arbeitskräften“ und
783 „Sonstige Überlassung von Arbeitskräften“ (nach der
Wirtschaftszweigklassifikation 2008 (WZ 08)).
Als Merkmal in der Beschäftigungsstatistik kann das Entgelt ausgewertet
werden. Diese Entgeltstatistik wird als Grundlage für die Beantwortung der o. g.
Frage herangezogen. Auswertungen liegen derzeit bis 2010 vor. Das im
Rahmen der Entgeltstatistik abgebildete sozialversicherungspflichtige
Bruttoarbeitsentgelt (kurz: Arbeitsentgelt) umfasst alle laufenden oder einmaligen
Einnahmen aus der Hauptbeschäftigung bis zur sogenannten
Beitragsbemessungsgrenze in der Rentenversicherung. Auswertungen zu den Entgelten werden
jeweils nur für Beschäftigte am 31. Dezember eines Jahres durchgeführt. Die
Angaben über das sozialversicherungspflichtige Bruttoarbeitsentgelt beziehen
sich immer auf einen spezifischen Beschäftigungszeitraum, der das gesamte
Kalenderjahr, im Extremfall aber auch nur einen Tag umfassen kann. Um
vergleichbare Angaben zu erhalten, werden die Entgeltangaben deshalb auf einen
einheitlichen Zeitraum normiert. Ergebnisse zu den Bruttomonatsentgelten
liegen klassiert in 100-Euro-Schritten vor. Aus den klassierten Daten kann
approximativ der Median (und andere Verteilungsparameter) ermittelt werden. Der
Median teilt eine nach der Höhe der Entgelte sortierte Häufigkeitsverteilung in
zwei gleich große Teile und steht damit in der Mitte der Verteilung. Die
Auswertungen sind auf sozialversicherungspflichtig Vollzeitbeschäftigte (ohne
Auszubildende) eingeschränkt, weil auf diese Weise Vergleiche zwischen
Teilgruppen durchgeführt werden können, die in ihrer Aussagekraft nicht durch
unterschiedliche Anteile von Teilzeitbeschäftigten oder Auszubildenden
beeinträchtigt sind. Weitere methodische Erläuterungen sind in dem Bericht der
Statistik der BA „Beschäftigungsstatistik: Sozialversicherungspflichtige
Bruttoarbeitsentgelte“ vom November 2010 zu finden (siehe unter
http://statistik.
arbeitsagentur.de/Statischer-Content/Statistische-Analysen/Statistische-
Sonderberichte/Generische-Publikationen/Entgeltstatistik.pdf ).
Auf Basis solcher Auswertungen für 2010 lässt sich feststellen: Das mittlere
Bruttoarbeitsentgelt (Median) ist in der Arbeitnehmerüberlassung mit 1 419
Euro niedriger als im Durchschnitt über alle Wirtschaftszweige (2 702 Euro;
vgl. folgende Tabelle). Allerdings sind bei der Bewertung der Daten zur
Arbeitnehmerüberlassung die produktivitäts- und entgeltrelevanten Merkmale der
Zeitarbeitnehmerinnen und Zeitarbeitnehmer wie etwa geringere Qualifikation
und Berufserfahrung sowie der hohe Anteil von mit Helfertätigkeiten befassten
Zeitarbeitnehmerinnen und Zeitarbeitnehmern zu berücksichtigen. Von der
Differenz zwischen den genannten Beträgen kann deshalb nicht auf den Einfluss
der Arbeitnehmerüberlassung auf die Höhe des Entgelts geschlossen werden.
Tabelle 1: Median der monatlichen Bruttoarbeitsentgelte von
sozialversicherungspflichtig Vollzeitbeschäftigten (ohne Auszubildende) –
Deutschland
Stichtag: 31. Dezember 2010 (vorläufiger Stand)
Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit
Insgesamt mit Angabe zum Entgelt Median in €
1 2 3
Insgesamt 20.849.886 20.498.959 2.702
Arbeitnehmerüberlassung 671.335 652.691 1.419
WZ08
Drucksache 17/10432 – 6 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode12. Wie viele Leiharbeiterinnen und Leiharbeiter erhalten nach Kenntnis der
Bundesregierung derzeit einen Lohn unterhalb der Niedriglohnschwelle
(bitte in absoluten und relativen Zahlen angeben und nach Geschlecht
und Alter differenzieren sowie für den Zeitraum von 2008 bis heute
darstellen)?
Auf Basis der im Antwortbeitrag zu Frage 11 beschriebenen Entgeltstatistik
kann auch dargestellt werden, wie viele sozialversicherungspflichtig
Vollzeitbeschäftigte (ohne Auszubildende) es in den Jahren 2008 bis 2010 im unteren
Lohnbereich gab. Um den unteren Lohnbereich abzugrenzen, muss dabei
zunächst definiert werden, wer als Geringverdiener gilt. In Anlehnung an die
Definition der OECD gilt als Beschäftigter im unteren Lohnbereich, wer als
sozialversicherungspflichtig Vollzeitbeschäftigter (ohne Auszubildende) weniger
als zwei Drittel des Medianentgelts aller sozialversicherungspflichtig
Vollzeitbeschäftigten (ohne Auszubildende) erzielt. Die so berechnete
Niedriglohnschwelle ist eine statistische Kennziffer der Einkommensverteilung, die keine
Aussagen über die Lebenssituation oder gar Bedürftigkeit zulässt, da weder
sonstige Einkommen noch der Haushaltskontext berücksichtigt sind.
Zum Stichtag 31. Dezember 2010 befanden sich 74 Prozent der
sozialversicherungspflichtig Vollzeitbeschäftigten (ohne Auszubildende) aus dem
Wirtschaftszweig Arbeitnehmerüberlassung nicht zuletzt aufgrund der hohen Zahl
von Helfertätigkeiten, geringer Qualifikation und geringer Berufserfahrung im
unteren Lohnbereich. Detaillierte Ergebnisse zu Beschäftigten im unteren
Lohnbereich differenziert nach Geschlecht und Alter können der
nachfolgenden Tabelle 2 entnommen werden.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 7 – Drucksache 17/10432Tabelle 2: Entwicklung der Vollzeitbeschäftigten (ohne Auszubildende)
mit Angabe zum Entgelt im unteren Lohnbereich bezogen auf
die bundeseinheitliche Niedriglohnschwelle1) – Deutschland
Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit
1) In Anlehnung an die Definition der OECD gilt hier als Geringverdiener, wer als
sozialversicherungspflichtig Vollzeitbeschäftigter (ohne Auszubildende) weniger als 2/3 des Medianentgelts aller
sozialversicherungspflichtig Vollzeitbeschäftigten (ohne Auszubildende) erzielt.
13. Wie viele Leiharbeiterinnen und Leiharbeiter erhalten ergänzend zu
ihrem Erwerbseinkommen aufstockende Leistungen gemäß dem Zweiten
Buch Sozialgesetzbuch (bitte absolut und prozentual angeben und falls
möglich jeweils nach Voll- und Teilzeit, Geschlecht und Alter
differenzieren sowie für den Zeitraum von 2008 bis heute darstellen)?
Erwerbstätige Arbeitslosengeld-II-Bezieher sind erwerbsfähige
Leistungsberechtigte, die vor dem Hintergrund des Hilfebedarfs der Bedarfsgemeinschaft,
Insgesamt mit Angabe zum
Entgelt
bundeseinheitlic
he
Niedriglohnschw elle 1) in €
Personen im
unteren
Lohnbereich
(Deutschland)
Anteil im unteren
Lohnbereich
(Deutschland)
1 2 3 4 5
Insgesamt 549.948 526.303 1.768 387.017 73,5
15 - 24 Jahre 96.374 90.283 1.768 78.829 87,3
25 - 49 Jahre 363.528 348.773 1.768 246.402 70,6
50 - 64 Jahre 89.381 86.653 1.768 61.398 70,9
Insgesamt 401.318 386.006 1.768 282.400 73,2
15 - 24 Jahre 68.695 64.567 1.768 56.566 87,6
25 - 49 Jahre 262.740 253.490 1.768 179.037 70,6
50 - 64 Jahre 69.330 67.452 1.768 46.475 68,9
Insgesamt 148.630 140.297 1.768 104.617 74,6
15 - 24 Jahre 27.679 25.716 1.768 22.263 86,6
25 - 49 Jahre 100.788 95.283 1.768 67.365 70,7
50 - 64 Jahre 20.051 19.201 1.768 14.923 77,7
Insgesamt 492.936 470.473 1.784 346.726 73,7
15 - 24 Jahre 81.060 75.869 1.784 66.438 87,6
25 - 49 Jahre 329.682 315.307 1.784 223.668 70,9
50 - 64 Jahre 81.605 78.770 1.784 56.274 71,4
Insgesamt 355.504 340.845 1.784 251.599 73,8
15 - 24 Jahre 57.883 54.278 1.784 47.900 88,3
25 - 49 Jahre 235.322 226.366 1.784 161.664 71,4
50 - 64 Jahre 61.822 59.774 1.784 41.754 69,9
Insgesamt 137.432 129.628 1.784 95.127 73,4
15 - 24 Jahre 23.177 21.591 1.784 18.538 85,9
25 - 49 Jahre 94.360 88.941 1.784 62.004 69,7
50 - 64 Jahre 19.783 18.996 1.784 14.520 76,4
Insgesamt 671.335 652.691 1.802 481.065 73,7
15 - 24 Jahre 113.564 109.169 1.802 93.407 85,6
25 - 49 Jahre 440.068 428.269 1.802 303.169 70,8
50 - 64 Jahre 116.899 114.502 1.802 83.983 73,3
Insgesamt 494.241 482.325 1.802 352.817 73,1
15 - 24 Jahre 83.577 80.466 1.802 68.695 85,4
25 - 49 Jahre 321.422 314.321 1.802 221.652 70,5
50 - 64 Jahre 88.565 86.905 1.802 62.048 71,4
Insgesamt 177.094 170.366 1.802 128.249 75,3
15 - 24 Jahre 29.987 28.703 1.802 24.712 86,1
25 - 49 Jahre 118.646 113.948 1.802 81.517 71,5
50 - 64 Jahre 28.334 27.597 1.802 21.935 79,5
31.12.2009
Arbeitnehmerüberlassung
Insgesamt
Männer
Frauen
Stichtag WZ 2008 Insgesamt Alter
31.12.2010
Arbeitnehmerüberlassung
Insgesamt
Männer
Frauen
31.12.2008
Arbeitnehmerüberlassung
Insgesamt
Männer
Frauen
Drucksache 17/10432 – 8 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiodein der sie leben, Leistungen aus der Grundsicherung für Arbeitsuchende und
gleichzeitig Bruttoeinkommen aus abhängiger oder selbstständiger
Erwerbstätigkeit beziehen.
Die abhängig beschäftigten Arbeitslosengeld-II-Bezieher können nach der
Beschäftigungsform (sozialversicherungspflichtig und geringfügig) und nach der
Arbeitszeit (Vollzeit oder Teilzeit) unterschieden werden. Aufgrund der
Umstellung der Erhebungsinhalte hinsichtlich der Angaben zur Tätigkeit (u. a.
auch zur Arbeitszeit) ist ein Nachweis für Stichtage nach dem 30. Juni 2011
derzeit aus methodischen Gründen nicht sinnvoll, da sich daraus keine
belastbaren Aussagen ableiten lassen. Im Juni 2011 waren nach Angaben der
Bundesagentur für Arbeit in der Branche Arbeitnehmerüberlassung in Deutschland
insgesamt 814 700 Personen sozialversicherungspflichtig beschäftigt. Davon
erhielten 59 300 Personen gleichzeitig Arbeitslosengeld II. Bezieht man nun
diese sozialversicherungspflichtig Beschäftigten mit Einkommen aus
Erwerbstätigkeit auf die Gesamtzahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten in
der Arbeitnehmerüberlassung ergibt sich für den Juni 2011 ein Anteilswert von
7,3 Prozent.
Wie bereits in der Antwort zu Frage 11 erläutert, sind bei der Bewertung der
Daten zur Arbeitnehmerüberlassung die produktivitäts- und entgeltrelevanten
Merkmale der Zeitarbeitnehmerinnen und Zeitarbeitnehmer wie etwa
Qualifikation, Berufserfahrung sowie der hohe Anteil von mit Helfertätigkeiten
befassten Zeitarbeitnehmerinnen und Zeitarbeitnehmern zu berücksichtigen.
Eine Aufstellung nach Arbeitszeit, Geschlecht und Alter kann der
nachfolgenden Tabelle 3 entnommen werden.
Tabelle 3: Beschäftigte und ALG II-Bezieher in der
Arbeitnehmerüberlassung – Deutschland
Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit, Datenstand: Juli 2012
1) Beschäftige im Alter von 15 bis 64 Jahre nach Wohnort in Deutschland.
14. Wie hoch ist der Anteil von ungeförderten Stellen in der
Arbeitnehmerüberlassung an allen offenen ungeförderten Stellen, die bei der
Bundesagentur für Arbeit gemeldet sind (bitte sowohl Zugänge als auch den
Bestand sowie für den Zeitraum von 2008 bis heute darstellen)?
Bei den Daten zur Arbeitnehmerüberlassung ist zu beachten, dass die
Auswertung nur nach dem Wirtschaftszweig möglich ist. In den gemeldeten
ungeförderten Arbeitsstellen für diese Branche sind demnach auch die Angebote für
das interne Personal des Verleihbetriebs enthalten. Zum Wirtschaftszweig der
Arbeitnehmerüberlassung werden alle Betriebe und damit deren gemeldeten
Arbeitsstellen gezählt, deren Haupttätigkeit in dieser Branche liegt. Die
Auswertung erfolgt nach der Wirtschaftszweigklassifikation (WZ 08) und umfasst
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11
Juni 2007 650.436 51.978 48.087 3.888 39.877 12.101 6.252 40.523 5.202 39.760 3.527
Juni 2008 705.228 51.419 46.475 4.941 39.086 12.333 5.912 39.679 5.828 41.512 3.772
Juni 2009 526.585 35.705 29.383 6.321 24.397 11.308 4.148 26.723 4.834 47.431 5.338
Juni 2010 702.158 56.919 48.454 8.461 41.060 15.859 6.410 42.976 7.533 55.695 7.618
Juni 2011 814.669 59.256 50.157 9.095 42.918 16.338 6.093 44.402 8.761 55.073 6.502
ausschließlich
geringfügig
Beschäftigte1)
(Arbeitnehmerüberlassung)
darunter:
ALG II-Bezieher
mit Einkommen
aus
Erw erbstätigkeit
Männer Frauen 15 bis unter
25 Jahre
25 bis unter
50 Jahre
50 Jahre +
Sozialversicherungspflichtig
Beschäftigte1)
(Arbeitnehmerüberlassung)
Berichtsmonat
mit Einkommen
aus
Erw erbstätigkeit
darunter (Spalte 2) davon (Spalte 2) davon (Spalte 2)
Vollzeit Teilzeit
Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte ALG II-Bezieher in der Arbeitnehmerüberlassung (782 und 783)
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 9 – Drucksache 17/10432für die Arbeitnehmerüberlassung die Wirtschaftsgruppen 782 (Befristete
Überlassung von Arbeitskräften) und 783 (Sonstige Überlassung von
Arbeitskräften).
Im Jahresdurchschnitt 2011 waren der Bundesagentur für Arbeit insgesamt
466 000 Arbeitsstellen gemeldet, davon waren 162 000 oder 35 Prozent aus
dem Wirtschaftszweig der Arbeitnehmerüberlassung. Im Verlauf des Jahres
2011 wurden insgesamt 2,32 Millionen Arbeitsstellen neu gemeldet, davon
waren 788 000 oder 35 Prozent aus dem Wirtschaftszweig der
Arbeitnehmerüberlassung. Bei der Bewertung des Anteils der gemeldeten Stellen in der
Arbeitnehmerüberlassung an allen gemeldeten Stellen ist zu berücksichtigen, dass es
aufgrund von Mehrfachmeldungen von Stellenangeboten insbesondere im
Bereich der Arbeitnehmerüberlassung, etwa durch Meldung einer offenen Stelle
bei einem Einsatzbetrieb durch mehrere Zeitarbeitsunternehmen, die vom
Einsatzbetrieb angesprochen wurden, zu Überzeichnungen kommen kann. Die
Informationen für die Jahre bis 2008 können der nachfolgenden Tabelle 4
entnommen werden.
Tabelle 4: Der Bundesagentur für Arbeit gemeldete Arbeitsstellen in der
Arbeitnehmerüberlassung – Deutschland
Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit
*) die gleitende Jahressumme (Zugang) bzw. der gleitender Jahresdurchschnitt (Bestand) umfasst den 12-
Monats-Zeitraum von Juli 2011 bis Juni 2010.
absolut Anteil in % absolut Anteil in %
1 2 3 4 5 6
2008 1.947.710 608.781 31,3 389.045 130.257 33,5
2009 1.617.824 460.868 28,5 300.641 87.369 29,1
2010 2.018.341 677.115 33,5 359.348 112.738 31,4
2011 2.232.909 788.284 35,3 466.289 161.717 34,7
2012 (gleitende Jahressumme)* 2.173.173 763.485 35,1 488.603 170.547 34,9
Zugang
Jahr
Bestand
insgesamt
darunter: Arbeitnehmerüberlassung
insgesamt
darunter: Arbeitnehmerüberlassung
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ISSN 0722-8333]