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Kleine AnfrageWahlperiode 17Beantwortet

Gemeinsames Abwehrzentrum Rechtsextremismus

Personal, Organisation und Arbeitsweise, Erkenntnisgewinn zu Strukturen, Erscheinungsformen, Vernetzung, Ausmaß und Umfang der Szene, Zusammenarbeit mit anderen deutschen und internationalen Behörden, legaler Waffenbesitz, Aufgaben der koordinierten Internetauswertung Rechtsextremismus (KIAR), Dokumentation, Bewertung und Verfolgung rechtsextremer Straftaten<br /> (insgesamt 30 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium des Innern

Datum

31.08.2012

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 17/1039324. 07. 2012

Gemeinsames Abwehrzentrum Rechtsextremismus

der Abgeordneten Ulla Jelpke, Heidrun Dittrich, Jens Petermann, Dr. Petra Sitte, Frank Tempel, Jörn Wunderlich und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Im Dezember 2011 hat das Gemeinsame Abwehrzentrum gegen Rechtsextremismus (GAR) seinen Betrieb aufgenommen. Es soll laut Mitteilung des Bundesministeriums des Innern (BMI) vom 16. Dezember 2011, der „Bekämpfung von Rechtsextremismus und Rechtsterrorismus“ dienen. Im GAR wirken die Sicherheitsbehörden von Bund und Ländern in einer Polizeilichen und einer Nachrichtendienstlichen Informations- und Analysestelle (PIAS bzw. NIAS) an getrennten Standorten zusammen. Ergänzt wird das GAR durch eine Koordinierte Internetauswertung Rechtsextremismus (KIAR).

Die Fragesteller stehen der im GAR praktizierten institutionalisierten Zusammenarbeit von Polizei- und Geheimdiensten grundsätzlich kritisch gegenüber. Die Trennung polizeilicher und geheimdienstlicher Tätigkeiten wird unterlaufen, wenn nicht nur anlass- und einzelfallbezogen, etwa bei akuten Gefahren, sondern anlasslos Erkenntnisse ausgetauscht werden, die auf Grundlage jeweils unterschiedlicher Kompetenzen gewonnen wurden.

Gleichwohl gilt es, das GAR ein halbes Jahr nach seiner Gründung auf seine Effektivität im Kampf gegen Nazi-Gewalttäter zu prüfen. So haben die Fragesteller in der Vergangenheit immer wieder die Erfahrung gemacht, dass die Bundesregierung keine Angaben zu Entwicklungen im rechtsextremen Milieu machen konnte, weil die jeweilige Zuständigkeit nicht bei ihr, sondern bei den Bundesländern lag. Zwar haben sich diese Kompetenzen durch das GAR nicht verändert, wohl aber – jedenfalls nach den Vorstellungen des BMI – der Informationsfluss: Dieser werde „erleichtert, die erforderlichen Bekämpfungsmaßnahmen werden enger aufeinander abgestimmt“, so die Ankündigung des BMI.

Wenn dies zutrifft, so die Annahme der Fragesteller, müsste die Bundesregierung in der Lage sein, unter Rückgriff auf die Vertreter von Bundessicherheitsbehörden im GAR relativ kurzfristig Informationen aus allen 16 Bundesländern zu beschaffen, die bisher nur per umständlicher Abfrage zu erhalten waren.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen30

1

Wie viele Mitarbeiter arbeiten derzeit im GAR (bitte nach PIAS und NIAS sowie nach entsendenden Behörden aufschlüsseln)?

a) Wie viele arbeiten ständig und in welchem Umfang dort, und wie viele nur zeitweise und in welchem Umfang (bitte ggf. nach den verschiedenen Behörden aufgliedern)?

b) Sind die Informationen in der Sitzung des Innenausschusses des Deutschen Bundestages vom 23. Mai 2012 so zu verstehen, dass die Beschäftigten des GAR lediglich von ihren normalen Dienststellen aus zeitweise oder anlassbezogen zum GAR pendeln?

Wenn ja, wie häufig, und wie lange sind die Mitarbeiter durchschnittlich am GAR (bitte nach Behörden aufgliedern), wenn nein, bitte klarstellen, was mit dem Hinweis auf Pendeln zwischen Landesbehörden und GAR gemeint war?

2

Inwiefern handelt es sich bei diesen Mitarbeitern um zusätzliche Angestellte der jeweiligen Sicherheitsbehörden, bzw. fehlen diese dort bei ihrer bisherigen Tätigkeit?

Wie viele dieser Kräfte haben sich bisher schwerpunktmäßig mit dem Rechtsextremismus beschäftigt?

3

Welche Überlegungen führten zur Entscheidung, das GAR an den zwei verschiedenen Standorten in Meckenheim und Köln einzurichten?

4

Welche Arbeitsgruppen hat das GAR eingerichtet?

a) Welchen Themen widmen sich diese jeweils?

b) Wie sind sie jeweils zusammengesetzt (bitte Anzahl der Mitarbeiter und entsendende Behörden nennen)?

c) Welche weiteren Arbeitsgruppen sind derzeit in Planung?

d) Welche Ergebnisse wurden bis jetzt erarbeitet?

5

Welchen praktischen Gewinn für die Bekämpfung des Neofaschismus hat das GAR bislang erbracht?

a) Hat das GAR nachrichtendienstliche oder polizeiliche Einsätze initiiert oder unterstützt (bitte soweit möglich Einzelheiten nennen)?

b) Inwiefern hat das GAR bislang messbare Erfolge im Kampf gegen den Neofaschismus erzielt?

6

Welche neuen Erkenntnisse über Strukturen, Erscheinungsformen, Vernetzungen, Ausmaß, Umfang usw. der rechtsextremen Szene sind mittlerweile über das GAR gewonnen worden, und inwiefern geht damit eine messbare Verbesserung bei der Bekämpfung des Rechtsextremismus einher?

7

Wie gestaltet sich die Arbeitsweise des GAR, und nach welchen Kriterien wird entschieden, welche Themen besprochen und welche Erkenntnisse ausgetauscht werden?

8

Wer ist jeweils für die Tagesordnung und Vorbereitung der GAR-Plena zuständig?

a) Welche Punkte standen bislang auf den Tagesordnungen?

b) Inwiefern werden auf den GAR-Plena jeweils bestimmte thematische Schwerpunkte oder Einzelfälle behandelt?

c) Werden im GAR Beschlüsse, Resolutionen, Absichtserklärungen oder dergleichen getroffen, und wenn ja, welche (verbindlichen oder nicht verbindlichen) Abmachungen gab es bislang?

9

Welche Regelungen gibt es für den Austausch von Informationen, die die Nachrichtendienste durch ihre originäre Tätigkeit erlangen konnten, mit polizeilichen Behörden und umgekehrt?

10

Inwiefern werden vom GAR, im GAR oder von einzelnen der im GAR Beschäftigten Dateien mit personengebundenen Daten angelegt?

a) Welche Dateien gibt es bislang?

b) Was ist Zweck dieser Dateien?

c) Auf welcher Rechtsgrundlage wurden sie angelegt, und welche Regelungen gelten hinsichtlich Speicherberechtigungen, Zugriffsrechten und Löschfristen?

11

Inwiefern ist der Bundesnachrichtendienst (BND) bislang in das GAR eingebunden worden, was waren die Anlässe, welche Schritte wurden dabei verabredet?

12

Inwiefern ist das Europäische Polizeiamt (Europol) in das GAR eingebunden worden, was waren die Anlässe, welche Schritte wurden dabei verabredet?

13

Wird erwogen, auch das Zollkriminalamt in das GAR einzubeziehen, oder ist dies bereits geschehen, und wenn Letzteres, inwiefern?

14

Nimmt Europol weiterhin an den Sitzungen des GAR teil?

15

Inwiefern hat das GAR in Zusammenarbeit mit Europol vertiefte Erkenntnisse über europäische Netzwerke von Rechtsextremisten gewinnen können (bitte soweit möglich darstellen)?

16

Welche monatlichen Kosten werden durch das GAR hervorgerufen (bitte nach den größten Posten aufgliedern), welchen Anteil hieran trägt der Bund, und auf welche Summe belaufen sich die vom Bund getragenen Mehrkosten durch das GAR?

17

Worin bestehen Aufgaben und Arbeitsweisen der KIAR?

a) Wer hat die fachliche und juristische Aufsicht über die KIAR?

b) Welche Aufgaben hat die KIAR, und was kann die Bundesregierung über die Vorgehensweise mitteilen?

c) In welchem Verhältnis steht die KIAR zu jener Arbeitsgruppe beim GAR, die sich mit Internetauswertung im Rechtsextremismusbereich beschäftigt?

d) Wie viele Mitarbeiter sind bei der KIAR beschäftigt, und aus welchen Sicherheitsbehörden oder anderen Institutionen stammen diese jeweils?

e) Welchen Mehrwert bringt die KIAR gegenüber den bislang schon im Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV), im Bundeskriminalamt (BKA), in den Landesämtern für Verfassungsschutz (LfV) und den Landeskriminalämtern (LKÄ) usw. vorhandenen einschlägigen Kompetenzen hinsichtlich der Auswertung des Internets?

f) Werden die Kompetenzen einschließlich Mitarbeiter additiv zu den bisher in Bund und Ländern vorhandenen Kapazitäten genutzt?

g) Wurden in Bund oder Ländern Mitarbeiter, die sich bisher mit der Internetauswertung des Rechtsextremismus befasst haben, von ihrer Arbeit abgezogen, um bei der KIAR zu arbeiten, so dass sie jetzt an der früheren Stelle fehlen, und wenn ja, in welchem Umfang?

h) Welche Kosten werden durch die KIAR verursacht (bitte Vollkosten und zusätzliche Kosten darstellen und den Anteil des Bundes nach den wichtigsten Kostenpunkten untergliedern)?

i) Welche Formen der Zusammenarbeit bestehen zwischen der KIAR und dem GAR, und in welcher Form erfolgt der Austausch von Erkenntnissen oder Anregungen?

j) Wie gestaltet sich die Einbeziehung von Polizei und Verfassungsschutz in die KIAR konkret (bitte soweit möglich nach Bund- und Landesämtern aufgliedern)?

k) Gehört zur Vorgehensweise der KIAR auch der Einsatz verdeckter Ermittlungsmethoden, beispielsweise das Anmelden in rechtsextremen Netzwerken?

l) Welche messbaren Erfolge im Kampf gegen Rechtsextremismus hat die KIAR bislang erzielt bzw. zu welchen beigetragen?

18

Hat die Innenministerkonferenz einen Beschluss getroffen, an dessen Umsetzung das GAR beteiligt ist, im Rahmen waffenrechtlicher Zuverlässigkeitsprüfungen relevante, gegebenenfalls verwaltungsgerichtlich verwertbare und länderübergreifende Erkenntnisse von Polizei und Waffenbehörden auszutauschen und so zu verknüpfen, dass offenbar wird, wenn Angehörige rechtsextremistischer Organisationen und Parteien legal Waffen besitzen oder erwerben wollen, welche Schritte wurden seither in dieser Hinsicht unternommen und welche Erkenntnisse gewonnen?

19

Falls noch keine derartigen Schritte unternommen wurden, ist die Bundesregierung bereit, im Rahmen des GAR eine Abfrage durchzuführen, inwieweit bei den beteiligten Sicherheitsbehörden die Bereitschaft zu einem Vorgehen im oben beschriebenen Sinne besteht, und wenn nein, warum nicht?

20

Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung, gegebenenfalls unter Hinzuziehung einer Abfrage des Kenntnisstandes der Länder im GAR, über das Ausmaß legalen Waffenbesitzes durch Rechtsextremisten?

a) Wie viele Rechtsextremisten besitzen legal Waffen?

b) Wie viele Rechtsextremisten besitzen mehr als eine Schusswaffe?

c) Wie viele Waffen befinden sich legal in Händen von Rechtsextremisten?

d) Wie vielen Rechtextremisten wurden seit November 2011 die Waffenberechtigungen entzogen, in wie vielen Fällen wurde dabei die Initiative im GAR entwickelt?

e) Ist gewährleistet, dass diejenigen Rechtsextremisten, die seit einem entsprechenden Beschluss des Schiedsgerichtes des Verbandes der Reservisten der Deutschen Bundeswehr e. V. vom November vergangenen Jahres aus diesem Verein ausgeschlossen worden sind, auch die Waffenberechtigung entzogen wird, so sie eine haben?

Wie viele Rechtsextremisten wurden seither aus dem Verein ausgeschlossen, wie viele verfügten zum Zeitpunkt des Ausschlusses über eine Waffenberechtigung, und wie vielen wurde diese mittlerweile entzogen bzw. ein Entzugsverfahren eingeleitet?

21

Welche Schritte werden auf Bundes- und nach Kenntnis der Bundesregierung auf Länderebene getan, um Rechtsextremisten Waffenscheine zu entziehen bzw. zu verhindern, dass sie überhaupt welche erhalten?

22

Welche weiteren Vereinbarungen wurden getroffen bzw. sind in Vorbereitung, um das Problem des legalen Waffenbesitzes durch Rechtsextremisten aufzuklären?

23

Welche Kriterien werden zugrunde gelegt, um den Zugang von Rechtsextremisten zu Waffen zu verhindern (Mitgliedschaft in Parteien, Kameradschaften usw.)?

24

In welchen zeitlichen Abständen (vgl. Vorbemerkung der Bundesregierung in ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 17/9379) wird im GAR eine Überprüfung hinsichtlich der Zahl unvollstreckter Haftbefehle gegen Rechtsextremisten vorgenommen?

a) Wann ist die letzte derartige Überprüfung vorgenommen worden (bitte Stichtag angeben)?

b) Wie viele unvollstreckte Haftbefehle gegen Rechtsextremisten wurden dabei ermittelt?

c) Wie viele der bei der Überprüfung am 4. Januar 2012 als unvollstreckt ermittelten 160 Haftbefehle (die sich ausweislich der Angaben der Bundesregierung in ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 17/8997 bis zum 1. März 2012 auf 114 reduziert hatten) sind zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch unvollstreckt?

d) Falls es seither keine Überprüfung gegeben hat, warum nicht, und wann wird eine stattfinden?

e) Warum ist eine solche Überprüfung nur zu bestimmten Stichtagen und nicht jederzeit kurzfristig durch Zusammentragen entsprechender Kenntnisse der im GAR (PIAS) vertretenen Kriminalämter möglich?

25

Kann die Bundesregierung mit Sicherheit sagen, dass sämtliche der in ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 17/8997 aufgeführten Delikte der Volksverhetzung und Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen im Rahmen des Kriminalpolizeilichen Meldedienstes PMK erfasst wurden, und wenn nicht, warum nicht?

26

Ist die Aussage der Bundesregierung in ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 17/9379, Antwort zu den Fragen 1 bis 11, („sofern einzelne Haftbefehle im polizeilichen Informationssystem hinterlegt sind“) so zu verstehen, dass nicht alle Haftbefehle im polizeilichen Informationssystem hinterlegt sind, und wenn ja, nach welchen Kriterien werden diese in INPOL hinterlegt, und welche Kriterien gelten speziell für Haftbefehle aufgrund PMK-Delikten?

27

Gehen die Fragesteller recht in der Annahme, dass die Tabelle in der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 17/9379, Antwort zu den Fragen 1 bis 11 (Aufschlüsselung, welche Beschuldigte in elf Fällen als Straf- bzw. Gewalttäter rechts gespeichert sind) den Stand nach (nicht vor) der polizeilichen Erfassung der behandelten Delikte wiedergibt, und wenn ja, warum sind folgende Beschuldigte nicht als Straftäter rechts gespeichert, obwohl sie (ausweislich der Vorbemerkung der Bundesregierung in ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 17/8997) entweder im INPOL-System als rechtsmotivierte Straftäter markiert sind oder aufgrund einer politisch rechts motivierten Straftat gesucht werden, in jedem Fall also als Neonazis bekannt sind?

a) Der Beschuldigte zu der lfd. Nummer 134, der den rechten Arm zum „Hitlergruß“ erhoben, „Sieg Heil“ und „Heil Hitler“ sowie „Deutschland den Deutschen“ gerufen hatte,

b) der Beschuldigte zu der lfd. Nummer 70, der im Wissen um das Verbot einer anderen Person ein Hakenkreuz am Hinterkopf einrasiert hatte, damit sich dieser so auf ein Volksfest begebe,

c) der Beschuldigte zu der lfd. Nummer 94, der Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen verwendet hatte (bitte angeben, welches Kennzeichen welcher Organisation dies war)?

28

Kann es nach Ansicht der Bundesregierung korrekt sein, das Zeigen des „Hitlergrußes“ oder das Verwenden anderer Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen durch Personen, die als Rechtsextremisten bekannt sind, nicht als politisch motivierte Kriminalität zu werten und die jeweiligen Personen nach einem solchen Vorfall nicht als rechtsmotivierte Straftäter zu speichern, und wenn ja, unter welchen Umständen?

29

Beabsichtigt die Bundesregierung, die Bewertung von Straftaten durch die Landeskriminalämter im Rahmen des GAR (oder auf anderer Ebene) zu thematisieren, um die zuständigen LKÄ zu einer Neubewertung anzuregen, und wenn nein, warum nicht, wenn ja, inwiefern, und mit welchem Ergebnis ist dies bereits erfolgt?

30

Inwiefern beabsichtigt die Bundesregierung, im Rahmen des GAR auch über die Zuordnung anderer, in den angesprochenen Antworten der Bundesregierung auf die Kleinen Anfragen nicht aufgeführten Delikte in den PMK-Bereich zu beraten?

Berlin, den 24. Juli 2012

Dr. Gregor Gysi und Fraktion

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