Bilanz der Bleiberechtsregelungen zum 30. Juni 2012 und politischer Handlungsbedarf
der Abgeordneten Ulla Jelpke, Sevim Dağdelen, Dr. Petra Sitte, Jörn Wunderlich und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Trotz unterschiedlichster Bleiberechtsregelungen der letzten Jahre für langjährig Geduldete mit zum Teil sehr spezieller Ausrichtung auf Schülerinnen und Schüler oder Geduldete mit hohen fachlichen Qualifikationen für den Arbeitsmarkt bleibt die Zahl der in Deutschland geduldeten Personen mit 87 649 zum 31. März 2012 weiter hoch (Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 10 der Abgeordneten Ulla Jelpke auf Bundestagsdrucksache 17/9615).
Aktuell werden deshalb im Bundesrat zwei Gesetzentwürfe der Länder Schleswig-Holstein und Niedersachsen beraten. Beide wollen auf unterschiedliche Weise eine dynamische, d. h. nicht mehr stichtagsgebundene Bleiberechtsregelung schaffen, die an die Dauer des bisherigen Aufenthalts und an eine Reihe so genannter Integrationsleistungen anknüpft. Dies ist jedoch grundsätzlich problematisch, da das geltende Recht eine Integration von Personen mit noch ungeklärtem Aufenthaltsstatus geradezu verhindert (Arbeitsverbote bzw. Einschränkungen des Arbeitsmarktzugangs, kein Zugang zu Integrationskursen, isolierende Wohnheimunterbringung und Einschränkungen der Bewegungsfreiheit, gekürzte Sozialleistungen, die eine Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben nicht vorsehen usw.). Neben dem Spracherwerb und der überwiegenden oder vollständigen Sicherung des Lebensunterhaltes verlangt der niedersächsische Gesetzentwurf z. B. auch den Nachweis bürgerschaftlichen Engagements als Kriterium für eine gelungene Integration – viele Deutsche würden angesichts solcher Voraussetzungen ihr „Bleiberecht“ verlieren.
Die Fraktion DIE LINKE. fordert deshalb seit langem eine großzügige humanitäre Bleiberechtsregelung (vgl. zuletzt Bundestagsdrucksache 17/7459).
Der Verein PRO ASYL e. V. bezeichnete in einer Pressemitteilung vom 31. Mai 2012 insbesondere die Forderung nach einer vollständigen Lebensunterhaltssicherung als „unrealistisch“. Der niedersächsische Flüchtlingsrat ging in einer Stellungnahme davon aus, dass der von der niedersächsischen Landesregierung vorgelegte Gesetzentwurf „nicht mehr als 10 Prozent“ der Betroffenen den Übergang in einen regulären Aufenthalt ermöglichen könne. Nur die „Qualifiziertesten unter den Geduldeten“ kämen in Frage. Die bisherige Kritik an den unterschiedlichen Bleiberechtsregelungen, für einen großen Teil der Betroffenen zu hohe Hürden aufzustellen, scheint sich somit fortzusetzen.
Auch im Rahmen der Innenministerkonferenz (IMK) am 31. Mai/1. Juni 2012 in Göhren-Lebbin wurde das Thema Bleiberecht erörtert. In einer Protokollnotiz ließen die Länder Baden-Württemberg, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz vermerken, sie erwarteten die Vorlage eines entsprechenden Gesetzentwurfs durch die Bundesregierung. Die Konferenz der Integrationsminister hatte bereits am 31. Mai 2012 einen neuen Anlauf für eine stichtagsunabhängige Bleiberechtsregelung gefordert und dazu einen Bericht vorgelegt, der Eckpunkte einer Neuregelung enthält.
Die Beauftragte der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration, Staatsministerin Dr. Maria Böhmer, hatte sich am 16. März 2012 mit einer eigenen Pressemitteilung für den Vorschlag aus Niedersachsen ausgesprochen und um Unterstützung geworben. Sie war an den Debatten der Integrationsministerkonferenz nicht beteiligt. Ihr Eintreten für den niedersächsischen Vorschlag ist schon deshalb bemerkenswert, weil die Hauptintention dieser Regelung mehr zu sein scheint, Abschiebungshindernisse zu beseitigen, und weniger, ein Bleiberecht zu ermöglichen. Denn am Anfang des Verfahrens steht die Klärung der Identität und Passbeschaffung (d. h. die Beseitigung von tatsächlichen Abschiebungshindernissen). Bevor dann später eine (zunächst nur einjährige) Aufenthaltserlaubnis erteilt werden kann, müssen die Betroffenen noch als Geduldete innerhalb eines Zweijahreszeitraums nicht nur das Deutschsprachniveau A1 in einem Integrationskurs erlernt und nachgewiesen haben (hieran scheitern etwa 50 Prozent aller Integrationskursabsolvierenden), sondern zugleich bereits mindestens ein Jahr lang die volle Lebensunterhaltssicherung für sich und etwaige Familienangehörige erbracht haben (und dies muss zudem noch für die Zukunft gewährleistet sein). Mithin ist die Wahrscheinlichkeit nicht gering, dass die Betroffenen zwar die Voraussetzungen für ihre (spätere) Abschiebung schaffen, dann aber an den hohen Hürden für ein dauerhaftes Bleiberecht scheitern.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen3
Wie viele Personen haben bis zum 30. Juni 2012 (bzw. zum letzten verfügbaren Stand; dies gilt auch für die folgenden Fragen) nach Angaben der Bundesländer eine Verlängerung ihrer Aufenthaltserlaubnis auf Probe im Rahmen des IMK-Beschlusses vom 4. Dezember 2009 bzw. nach der „Altfallregelung“ des § 104a des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG) beantragt (bitte nach Bundesländern differenzieren)?
Wie viele dieser Anträge waren nach Angaben der Bundesländer zum Stand 30. Juni 2012 noch nicht entschieden, wie viele hatten sich erledigt, und wie viele waren zu diesem Datum abgelehnt (bitte nach Bundesländern differenzieren), und welche genaueren Erkenntnisse gibt es zu den Gründen der Ablehnung in welchem Umfang?
Wie viele Personen hatten nach Angaben der Bundesländer zum 30. Juni 2012
a) eine Aufenthaltserlaubnis infolge des IMK-Beschlusses von Ende 2009 nach § 23 Absatz 1 AufenthG wegen nachgewiesener oder glaubhaft gemachter Halbtagsbeschäftigung,
b) eine Aufenthaltserlaubnis infolge des IMK-Beschlusses von Ende 2009 nach § 23 Absatz 1 AufenthG wegen (voraussichtlich) erfolgreicher Schul- oder Berufsausbildung,
c) eine Aufenthaltserlaubnis infolge des IMK-Beschlusses von Ende 2009 „auf Probe“ nach § 23 Absatz 1 AufenthG wegen nachgewiesener Bemühungen um eine eigenständige Lebensunterhaltssicherung,
d) eine Aufenthaltserlaubnis nach § 104a Absatz 5 AufenthG aufgrund überwiegender eigenständiger Lebensunterhaltssicherung,
e) eine Aufenthaltserlaubnis nach § 104a Absatz 6 AufenthG im Rahmen einer Härtefallregelung für Auszubildende, Familien bzw. Alleinerziehende mit Kindern u. a. (bitte, soweit möglich, differenzieren),
f) eine Aufenthaltserlaubnis aus sonstigem Grunde/auf sonstiger Rechtsgrundlage erhalten (bitte jeweils nach Bundesländern differenzieren, bezüglich Nordrhein-Westfalens bitte differenzierte Angaben entsprechend der dortigen Ausführungsregelung machen)?
4. Wie viele in Deutschland lebende Personen verfügten nach Angaben des Ausländerzentralregisters (AZR) zum Stand 30. Juni 2012 über eine Aufenthaltserlaubnis nach § 104a oder § 104b AufenthG, z. T. i. V. m. § 23 Absatz 1 AufenthG (bitte – auch im Folgenden – nach Bundesländern differenzieren)?
a) Wie viele von ihnen haben eine Aufenthaltserlaubnis nach § 23 Absatz 1 i. V. m. § 104a AufenthG erhalten, weil der Lebensunterhalt vollständig durch Erwerbstätigkeit gesichert war?
b) Wie viele von ihnen haben eine Aufenthaltserlaubnis nach § 23 Absatz 1 AufenthG „auf Probe“ erhalten?
c) Wie viele von ihnen haben eine Aufenthaltserlaubnis nach § 23 Absatz 1 i. V. m. § 104a Absatz 2 Satz 1 AufenthG als bei der Einreise noch minderjährige, inzwischen aber volljährige Kinder erhalten?
d) Wie viele von ihnen haben eine Aufenthaltserlaubnis nach § 23 Absatz 1 i. V. m. § 104a Absatz 2 Satz 2 AufenthG als unbegleitete Minderjährige erhalten?
e) Wie viele von ihnen haben eine Aufenthaltserlaubnis nach § 104b i. V. m. § 23 Absatz 1 AufenthG als Minderjährige unter der Bedingung der Zusage einer Ausreise der Eltern erhalten?
5. Wie viele Menschen befanden sich nach Angaben des AZR zum Stichtag 30. Juni 2012 in Deutschland, deren Aufenthalt lediglich geduldet oder gestattet wurde (bitte differenzieren), und wie viele von ihnen lebten länger als sechs Jahre in Deutschland (bitte nach Bundesländern differenzieren und jeweils die Zahl bzw. den Anteil der länger als sechs Jahre hier Lebenden an der Gesamtzahl in Prozent angeben)?
6. Welche genaueren Angaben lassen sich zum Alter der Geduldeten bzw. der Geduldeten mit über sechsjährigem Aufenthalt in Deutschland (bitte differenzieren) zum Stand 30. Juni 2012 machen (bitte mindestens die Altersgrenzen 6, 12, 16, 18, 21, 26, 30, 40, 50, 60 und 65 Jahre berücksichtigen), und über welche Staatsangehörigkeiten verfügten diese Personen (bitte nach Bundesländern und den zehn wichtigsten Staatsangehörigkeiten differenzieren)?
7. Wie viele ausreisepflichtige Personen befanden sich nach Angaben des AZR zum Stichtag 30. Juni 2012 ohne Duldung in Deutschland, und wie viele von ihnen lebten länger als sechs Jahre in Deutschland (bitte nach Bundesländern differenzieren und jeweils die Zahl bzw. den Anteil der länger als sechs Jahre hier Lebenden an der Gesamtzahl in Prozent angeben)?
8. Welche genaueren Angaben lassen sich zum Alter dieser ausreisepflichtigen Personen ohne Duldung bzw. dieser Personen mit über sechsjährigem Aufenthalt in Deutschland (bitte differenzieren) zum Stand 30. Juni 2012 machen (bitte mindestens die Altersgrenzen 6, 12, 16, 18, 21, 26, 30, 40, 50, 60 und 65 Jahre berücksichtigen), und über welche Staatsangehörigkeiten verfügten diese Personen (bitte nach Bundesländern und den zehn wichtigsten Staatsangehörigkeiten differenzieren)?
9. Wie viele Personen lebten nach Angaben des AZR zum 30. Juni 2012 mit einer Aufenthaltserlaubnis nach Artikel 23 Absatz 1 Satz 1 AufenthG in Deutschland (bitte nach Bundesländern und den zehn wichtigsten Staatsangehörigkeiten differenzieren)?
10. Wie viele Personen lebten nach Angaben des AZR zum 31. Juni 2012 mit einer Aufenthaltserlaubnis nach § 18a AufenthG in Deutschland (bitte nach Bundesländern und den zehn wichtigsten Staatsangehörigkeiten differenzieren)?
11. Wie viele Personen lebten nach Angaben des AZR zum 31. Juni 2012 mit einer Aufenthaltserlaubnis nach § 25a Absatz 1, 2 Satz 1, 2 bzw. mit einer Duldung nach § 60a Absatz 2b AufenthG in Deutschland (bitte jeweils nach Bundesländern und den zehn wichtigsten Staatsangehörigkeiten differenzieren)?
12. Wie bewertet die Bundesregierung die Wirksamkeit der Regelungen der §§ 18a und 25a AufenthG, auch in Anbetracht der unverändert hohen Gesamtzahl der lediglich geduldeten Personen im jugendlichen Alter?
13. Welche Erkenntnisse oder ungefähren Einschätzungen hat die Bundesregierung zu der Frage, in welchem Ausmaß Betroffene zum Jahreswechsel 2011/2012 ihre Aufenthaltserlaubnis auf Probe bzw. ihre Aufenthaltserlaubnis im Rahmen der Altfall- bzw. IMK-Anschlussregelung wieder verloren haben bzw. inwieweit sie in eine Aufenthaltserlaubnis nach den allgemeinen Regeln des Aufenthaltsrechts wechseln konnten (Aufenthaltsverfestigung) oder inwieweit Personen aus diesem Personenkreis ausgereist oder abgeschoben worden sein könnten?
14. Wie erklärt die Bundesregierung den deutlichen Rückgang der im AZR erfassten Aufenthaltserlaubnisse nach § 23 Absatz 1 AufenthG vom 31. Dezember 2010 zum 31. Dezember 2011 um etwa 15 000 auf 44 382, und stimmt sie mit der Einschätzung der Fragestellerinnen und Fragesteller überein, dass es sich bei vielen dieser 15 000 Personen um solche handeln könnte, die zuvor eine Aufenthaltserlaubnis im Rahmen von Bleiberechtsregelungen (z. T. „auf Probe“) hatten, deren Verlängerung nun noch geprüft wird? Welche Erklärungen hat die Bundesregierung gegebenenfalls dafür, dass die Zahl der im AZR erfassten Personen, die einen Antrag auf einen Aufenthaltstitel gestellt haben, insgesamt von 75 000 Ende 2010 auf fast 134 000 Ende 2011 gestiegen ist?
15. Welche Auffassung vertritt die Bundesbeauftragte für Migration, Flüchtlinge und Integration zu den von ihren Länderkolleginnen und -kollegen aus der Integrationsministerkonferenz vorgelegten Vorschlägen für eine dynamische Bleiberechtsregelung, und was konkret tut sie im Bereich des Bleiberechts?
16. Welche Auffassung vertritt die Bundesregierung bzw. vertreten einzelne Ressorts zu den derzeit im Bundesrat vorliegenden Gesetzentwürfen für eine dynamische Bleiberechtsregelung?
17. Plant die Bundesregierung, in dieser Wahlperiode noch eine eigene Gesetzesinitiative für eine dynamische Bleiberechtsregelung vorzulegen? Wenn ja, mit welchen ungefähren Eckpunkten? Wenn nein, warum nicht?