Umsatzsteuerrechtliche Behandlung von Forschungseinrichtungen
der Abgeordneten Krista Sager, Dr. Tobias Lindner, Ekin Deligöz, Kai Gehring, Sylvia Kotting-Uhl, Katja Dörner, Agnes Krumwiede, Monika Lazar, Tabea Rößner, Ulrich Schneider und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Laut Medienberichten (FINANCIAL TIMES DEUTSCHLAND vom 19. April 2012) drohen zwei Einrichtungen der Helmholtz-Gemeinschaft Deutscher Forschungszentren e. V., dem Deutschen Zentrum für Luft- und Raumfahrt e. V. sowie dem Forschungszentrum Jülich GmbH, Steuerrückzahlungen im dreistelligen Millionenbereich. In laufenden Betriebsprüfungen wurde infrage gestellt, ob den Forschungsinstituten die volle Unternehmereigenschaft im steuerrechtlichen Sinne zukommt und damit auch die daraus abgeleitete Vorsteuerabzugsberechtigung und Umsatzsteuerbefreiung.
Künftige steuerliche Mehrbelastungen durch Verlust der Vorsteuerabzugsberechtigung sowie Steuernachzahlungen in erheblicher Größenordnung drohen die Forschungstätigkeiten der Einrichtungen beträchtlich einzuschränken und die Mittelaufwüchse im Pakt für Forschung und Innovation zu konterkarieren.
Die Problematik tritt allerdings nicht zum ersten Mal auf.
Bereits 2009 hat die Max-Planck-Gesellschaft zur Förderung der Wissenschaften e. V. die volle Unternehmereigenschaft im steuerrechtlichen Sinne verloren. Das führte zu Steuernachzahlungen in Höhe von 148,1 Mio. Euro und einer jährlichen steuerlichen Mehrbelastung von ca. 60 bis 70 Mio. Euro.
Damit die Forschungstätigkeit in der Max-Planck-Gesellschaft zur Förderung der Wissenschaften e. V. nicht deutlich eingeschränkt werden musste, haben Bund und Länder damals die finanzielle Förderung entsprechend erhöht.
Es ist davon auszugehen, dass auch andere Forschungseinrichtungen von der Problematik betroffen wären, insbesondere die anderen Einrichtungen der Helmholtz-Gemeinschaft Deutscher Forschungszentren e. V.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen19
Wann hat die Bundesregierung erstmals davon Kenntnis erhalten, dass die Max-Planck-Gesellschaft zur Förderung der Wissenschaften e. V. im Zuge einer Betriebsprüfung die volle Unternehmereigenschaft im steuerrechtlichen Sinne verlieren könnte?
Besteht die Problematik mit der Vorsteuerabzugsberechtigung von Forschungseinrichtungen erst seit Inkrafttreten der EU-Richtlinie über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem vom 28. November 2006 (2006/112/EG), und wenn ja, wann hat die Bundesregierung die Forschungsorganisationen und die Einrichtungen über die möglichen Auswirkungen informiert?
Hat die Bundesregierung geprüft, welche Auswirkungen die geänderte Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs in Bezug auf eine engere Auslegung der Vorsteuerabzugsberechtigung auf Forschungseinrichtungen hat, und wenn ja, mit welchem Ergebnis, und wann hat sie die Forschungseinrichtungen darüber informiert, und wenn nein, warum hat sie dies nicht getan?
Hat die Bundesregierung geprüft, welche Auswirkungen die Umsatzsteueranwendungsschreiben des Bundesministeriums der Finanzen seit 2007 in Bezug auf eine engere Auslegung der Vorsteuerabzugsberechtigung auf Forschungseinrichtungen haben, und wenn ja, wann, mit welchen Ergebnissen, und wann hat sie die Forschungseinrichtungen darüber informiert, und wenn nein, warum hat sie dies nicht getan?
Hat die Bundesregierung nach dem Bekanntwerden der Umsatzsteuerproblematik bei der Max-Planck-Gesellschaft zur Förderung der Wissenschaften e. V. geprüft, ob auch andere öffentliche Forschungseinrichtungen, insbesondere die Helmholtz-Gemeinschaft Deutscher Forschungszentren e. V. (HGF), die Wissenschaftsgemeinschaft Gottfried Wilhelm Leibniz e. V. (WGL) und die Fraunhofer-Gesellschaft zur Förderung der angewandten Forschung e. V. (FhG), von einer Kürzung der Vorsteuerabzugsberechtigung betroffen sein könnten, und wenn ja, wann, und mit welchen Ergebnis?
Hat die Bundesregierung nach dem Bekanntwerden der Umsatzsteuerproblematik bei der Max-Planck-Gesellschaft zur Förderung der Wissenschaften e. V. den Austausch mit der HGF, der WGL und der FhG über diese Frage gesucht, und wenn ja, jeweils wann, und mit welchem Ergebnis?
Hat die Bundesregierung nach dem Bekanntwerden der Umsatzsteuerproblematik bei der Max-Planck-Gesellschaft zur Förderung der Wissenschaften e. V. den Austausch mit den Ländern gesucht, um einer gleichgelagerten Problematik bei der HGF, der WGL und der FhG vorzubeugen, und wenn ja wann, und mit welchem Ergebnis?
Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung nach der Kürzung der Vorsteuerabzugsberechtigung der Max-Planck-Gesellschaft zur Förderung der Wissenschaften e. V. ergriffen, um einer Wiederholung der Problematik bei der HGF, der WGL und der FhG vorzubeugen?
Hat die Bundesregierung nach der Kürzung der Vorsteuerabzugsberechtigung der Max-Planck-Gesellschaft zur Förderung der Wissenschaften e. V. eine Anpassung oder Konkretisierung der Verwaltungsvorschriften angestrebt, und wenn ja, welche, und mit welchen Ergebnis?
Wann hat die Bundesregierung erstmals Kenntnis von den möglichen Ergebnissen der steuerlichen Betriebsprüfung und der drohenden Kürzung der Vorsteuerabzugsberechtigung beim Forschungszentrum Jülich GmbH (FZJ) und beim Deutschen Zentrum für Luft- und Raumfahrt e. V. (DLR) erhalten?
Hat die Bundesregierung nach dem Bekanntwerden der drohenden Kürzung der Vorsteuerabzugsberechtigung bei zwei Einrichtungen der HGF das Gespräch mit den anderen Einrichtungen der HGF sowie der WGL und der FhG gesucht, und wenn ja, wann, und mit welchem Ergebnis?
Hat die Bundesregierung nach dem Bekanntwerden der drohenden Kürzung der Vorsteuerabzugsberechtigung bei zwei Einrichtungen der HGF das Gespräch mit den Ländern gesucht, um negativen Auswirkungen auf die gemeinsame Forschungsförderung vorzubeugen, und wenn ja, wann, und mit welchem Ergebnis?
Welche vorsorgenden Maßnahmen hat die Bundesregierung bislang ergriffen, damit möglicherweise anfallende Steuernachzahlungen den Forschungsbetrieb beim DLR und dem FZJ nicht erheblich einschränken?
Welche vorsorgenden Maßnahmen will die Bundesregierung im Rahmen der Haushaltsaufstellung 2013 ergreifen, damit möglicherweise anfallende Steuernachzahlungen den Forschungsbetrieb bei den Einrichtungen der HGF nicht erheblich einschränken?
Was hat die Bundesregierung unternommen, um die möglicherweise fällig werdenden Steuernachzahlungen beim DLR und dem FZJ, aber auch bei anderen eventuell betroffenen Forschungseinrichtungen, möglichst genau beziffern zu können, und was hat diese Prüfung im Einzelnen ergeben, bzw. wann liegen die Ergebnisse vor?
Hat die Bundesregierung Kenntnisse darüber, seit wann die Einrichtungen der HGF, der WGL und die FhG in welcher Größenordnung jeweils Vorsteuerabzug praktizieren, und wenn ja, welche?
Hat die Bundesregierung Kenntnisse darüber, wann in den Einrichtungen der HGF jeweils die letzten steuerlichen Betriebsprüfungen stattfanden und welcher Zeitraum jeweils geprüft wurde, und wenn ja, welche?
Haben andere Einrichtungen des Bundes oder nach Kenntnis der Bundesregierung andere Einrichtungen der Länder, wie zum Beispiel die Finanzbehörden, den jeweiligen außeruniversitären Forschungseinrichtungen Hinweise darüber gegeben, in welcher Weise sie vom Vorsteuerabzug Gebrauch machen können, und wenn ja, um welche Einrichtungen handelt es sich, und wann wurden die Hinweise gegeben?
Inwieweit betrachtet die Bundesregierung die Einrichtungen der HGF in Steuerangelegenheiten als eigenverantwortlich, unter besonderer Berücksichtigung der Wissenschaftsfreiheitsinitiative?