Der Conterganskandal – 40 Jahre nach Gründung der Conterganstiftung
der Abgeordneten Dr. Ilja Seifert, Diana Golze, Dr. Martina Bunge, Katja Kipping, Jutta Krellmann, Yvonne Ploetz, Kathrin Vogler, Harald Weinberg, Sabine Zimmermann und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Vor 55 Jahren begann der größte Medikamentenskandal der Bundesrepublik Deutschland. Das angeblich harmlose Schlafmittel „Contergan“ wurde 1957 von der Firma Grünenthal GmbH auf den Markt gebracht.
Der in Contergan enthaltene Wirkstoff heißt Thalidomid. Er wurde – laut Grünenthal – 1954 von der Firma Grünenthal GmbH entwickelt. Ohne entsprechende Tests des Medikaments wurde es von der Firma Grünenthal GmbH als „völlig ungiftig“ beworben und verkauft. Zahlreiche Hinweise auf den Einfluss von Thalidomid auf den menschlichen Embryo vor und nach der Markteinführung wurden ignoriert. Erst am 27. November 1961 erfolgte der Verkaufsstopp thalidomidhaltiger Produkte in der Bundesrepublik Deutschland. In der Folge erlitten weltweit ca. 15 000 im Mutterleib heranwachsende Embryos Missbildungen. Allein in Deutschland leben noch ca. 2 700 Contergangeschädigte, darunter viele ohne Gliedmaßen, mit weiteren erheblichen Schäden und zunehmend gravierenden Folgeschäden.
Die Bundesrepublik Deutschland steht für die Schäden aus dem Conterganskandal in der Verantwortung, da sie – nach jahrelanger Verschleppung des Prozesses und mit Abschluss eines sittenwidrigen Vertrages – sämtliche Ansprüche gegen die Schädigerin, die Firma Grünenthal GmbH, ausgeschlossen hat (§ 23 Absatz 1 des Gesetzes über die Errichtung einer Stiftung „Hilfswerk für behinderte Kinder“). Demnach steht der Staat in der Verpflichtung, den Contergangeschädigten wirksame und dauerhafte Hilfen zu gewährleisten (siehe auch Urteil des Bundesverfassungsgerichtes vom 8. Juli 1976).
Die Conterganstiftung für behinderte Menschen wurde am 31. Oktober 1972 als öffentlich-rechtliche Stiftung, zunächst unter dem Namen Stiftung „Hilfswerk für behinderte Kinder“, gegründet. Die Stiftung speist sich aus Mitteln eines am 10. April 1970 zwischen den Eltern der betroffenen Kinder und der Herstellerfirma geschlossenen Vergleichs in Höhe von damals 100 Mio. DM sowie aus einer Aufstockung des Stiftungskapitals durch Haushaltsmittel des Bundes. Mit Inkrafttreten des Gesetzes über die Conterganstiftung für behinderte Menschen (Conterganstiftungsgesetz) am 19. Oktober 2005 erhielt die Stiftung ihren heutigen Namen. Bis heute sind die Stiftungsgremien mehrheitlich von Vertreterinnen und Vertretern der Bundesregierung besetzt, die Betroffenen sind durch demokratisch legitimierte Vertretungen lediglich (als Minderheit) im Stiftungsrat präsent.
Am 14. Mai 2009 wurde das Zweite Gesetz zur Änderung des Conterganstiftungsgesetzes im Deutschen Bundestag beschlossen. Gleichzeitig wurden der Antrag der Fraktion DIE LINKE. „Soforthilfe zur Teilhabe-Ermöglichung für Conterganbetroffene“ (Bundestagsdrucksache 16/11639) sowie der Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE. zum Gesetzentwurf (Bundestagsdrucksache 16/13030) abgelehnt, obwohl in beiden Anträgen maßgebliche und berechtigte Forderungen der Betroffenen aufgegriffen wurden.
Auch nach Inkrafttreten des Gesetzes kritisieren Betroffene und ihre Organisationen, dass die Situation der Contergangeschädigten weiterhin nicht bedarfsgerecht bzw. angemessen ist und ihre Mitwirkungsmöglichkeiten in der Conterganstiftung für behinderte Menschen und deren Gremien völlig unzureichend sind.
Am 27. Juni 2012 stellte das Institut für Gerontologie der Universität Heidelberg in einem „Zusammenfassenden Bericht über die ersten Untersuchungsergebnisse und Ableitung erster Handlungsempfehlungen“ ihre Längsschnittstudie zur Lebenssituation contergangeschädigter Menschen im Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend des Deutschen Bundestages vor. Grundlage war der Beschluss des Deutschen Bundestages auf Bundestagsdrucksache 16/11625 vom 20. Januar 2009. Bestandteil der Studie sind 13 Handlungsempfehlungen, welche durch den Stiftungsrat der Conterganstiftung für behinderte Menschen konkretisiert wurden (siehe www.conterganstiftung.de).
In der Studie heißt es zusammenfassend auf S. 60: „Die Gruppe der Contergangeschädigten wird sich zahlenmäßig nicht mehr verändern. Allerdings unterliegen die Beschwerden, die durch vorgeburtliche Schädigungen bedingt sind, wie auch die Folgeschäden einer kontinuierlichen Zunahme. In den nächsten Jahren werden die Folgeschäden, die heute schon eindeutig erkennbar sind, und auch die Spätschäden mehr und mehr an Bedeutung gewinnen. Nach Aussagen der Contergangeschädigten sind die Folgeschäden in den letzten fünf bis zehn Jahren zunehmend in den Mittelpunkt gerückt. Die Verschlechterung der Gesundheit und die zunehmenden Einbußen der Selbstständigkeit erfordern vermehrt Personalassistenz, technische Assistenz und Umbaumaßnahmen.“
Bereits am 20. Mai 2009 stellte die Fraktion DIE LINKE. eine Kleine Anfrage „Der Conterganskandal – Vergangenheit, Gegenwart und Zukunft“ auf Bundestagsdrucksache 16/13086, am 23. August 2010 folgte eine gleichlautende Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 17/2801. Die Antworten der Bundesregierung vom 5. Juni 2009 auf Bundestagsdrucksache 16/13308 und vom 14. September 2010 auf Bundestagsdrucksache 17/2915 waren zum Teil unvollständig oder nichtssagend. Dieser Umstand und neu hinzugekommene Fragen, Entwicklungen und Erkenntnisse führen nunmehr zu dieser dritten Kleinen Anfrage zum Thema Contergan.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen46
Was hat die Bundesregierung bisher getan, um die Forderungen 1, 2, 5, 6 und 7 aus dem am 22. Januar 2009 im Deutschen Bundestag beschlossenen Antrag der Fraktionen der CDU/CSU, SPD und FDP „Angemessene und zukunftsorientierte Unterstützung der Contergangeschädigten sicherstellen“ auf Bundestagsdrucksache 16/11223 zu erfüllen, was wurde bisher erreicht, und was ist darüber hinaus noch im Jahr 2012 geplant (bitte zu den Punkten einzeln Stellung nehmen)?
Wie viele Petitionen von Contergangeschädigten an den Deutschen Bundestag im Zeitraum 2010 bis 2012 sind der Bundesregierung bekannt, und inwieweit haben diese Petitionen Handlungen und Entscheidungen durch die Bundesregierung bzw. die Conterganstiftung für behinderte Menschen ausgelöst?
Ist die Bundesregierung bereit, die Homepage der Conterganstiftung für behinderte Menschen mit Gebärdensprachenvideos sowie angesichts von Anspruchsberechtigten aus verschiedenen Ländern auch mehrsprachig anzubieten?
Wenn ja, bis wann, und wenn nein, warum nicht?
Wie viele Contergangeschädigte in Deutschland sowie im Ausland lebend (bitte die einzelnen Länder und die jeweilige Personenzahl nennen) erhalten gemäß deutschem Recht derzeit noch Zahlungen von der Conterganstiftung für behinderte Menschen und in welcher Höhe (monatliche Leistungen, Einmalzahlungen, jährliche Durchschnittsrente, weitere staatliche Leistungen)?
Wie viele der Contergangeschädigten sind seit dem Jahr 2010 verstorben (bitte Zahl der Verstorbenen, aufgeschlüsselt nach Jahren, Geschlecht und Schadenseingruppierung nennen)?
Welche (neuen) Erkenntnisse hat die Bundesregierung hinsichtlich der Mortalitätsrate (Sterberate) von Contergangeschädigten im Vergleich zu den übrigen Personen ihrer Geburtsjahrgänge?
Wie hoch sind die insgesamt an einen Contergangeschädigten gezahlten Leistungen vom Inkrafttreten des Conterganstiftungsgesetzes bis heute aus der Stiftung im Minimum, Maximum und Durchschnitt?
Wie viele Contergangeschädigte erhalten Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II, „Hartz IV“), Elften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XI, Pflegeversicherung) oder Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII, Eingliederungshilfe), und wie viele Contergangeschädigte sind von Leistungen ihrer Lebens- oder Ehepartner sowie von anderen Verwandten nach Kenntnis der Bundesregierung abhängig?
Inwieweit verfügt die Bundesregierung inzwischen über Erkenntnisse hinsichtlich der Fragen 26 sowie 28 bis 31 (Berufstätigkeit, Rentenansprüche usw.) aus der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 16/13086?
Wie ist gewährleistet, dass contergangeschädigte Personen einen angemessenen Ausgleich ihrer Renten-/Pensionsverluste erhalten, die sie aufgrund ihrer schädigungsbedingt verkürzten Erwerbsbiographien bzw. ihrer fehlenden Erwerbsbiographie erleiden?
Was ist aus Sicht der Bundesregierung in dieser Hinsicht „angemessen“?
Wie hoch würden die durchschnittlich zu gewährenden Leistungen nach Einschätzung der Bundesregierung sein, wenn das Arzneimittel „Contergan“ in den Verkehr gebracht worden wäre und die zivilrechtliche Herstellerhaftung aus § 823 ff. des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) greifen würde?
Wie hoch würden die durchschnittlich zu gewährenden Leistungen nach Einschätzung der Bundesregierung sein, wenn das Arzneimittel „Contergan“ nach dem 1. Januar 1978 in den Verkehr gebracht worden wäre und bei der zivilrechtlichen Haftung zusätzlich § 84 ff. des Arzneimittelgesetzes (AMG) anzuwenden wäre?
Inwieweit reichen nach Auffassung der Bundesregierung die nach den Sozialleistungsgesetzen sowie dem Conterganstiftungsgesetz für Contergangeschädigte gewährten Hilfen, um – auch mit Blick auf die UN-Behindertenrechtskonvention – ein selbstbestimmtes Leben führen zu können?
Welche Schlussfolgerung zieht die Bundesregierung aus der Entscheidung der Firma Grünenthal GmbH „einzelne Contergan-Betroffene zu unterstützen, die sich in akuter Not befinden. Dieses Angebot richtet sich vor allem an jene Betroffene, die unter besonders schwerwiegenden Schädigungen leiden. Die Unterstützung erfolgt durch die Kostenübernahme für individuelle Sachleistungen, deren Finanzierung die Sozialkassen (Krankenkasse, Sozialamt etc.) nicht übernehmen.“ (siehe www.gruenenthal.de), auch unter dem Gesichtspunkt, dass es solche akuten Notfälle eigentlich nicht geben dürfte?
Wie viele solcher „Härtefallbeihilfen“ durch die Firma Grünenthal GmbH gab es nach Kenntnis der Bundesregierung bisher?
Inwieweit kompensieren die Leistungen an Contergangeschädigte nach Einschätzung der Bundesregierung anfallende Heilungskosten, den erlittenen Verdienstausfall, die behinderungsbedingten Mehrkosten, die entgangenen Dienste und den Anspruch auf ein angemessenes Schmerzensgeld (im Vergleich zum BGB, insbesondere §§ 249, 842, 843, 845, 847)?
Welche Schlussfolgerung zieht die Bundesregierung aus der ersten Handlungsempfehlung aus der aktuellen Studie (Folgeschäden) einschließlich der durch den Stiftungsrat dazu vorgeschlagenen acht Punkte?
Wie und ab wann werden nach Auffassung der Bundesregierung künftig Folgeschäden bei der Bemessung der Höhe der Zahlungen aus der Conterganstiftung für behinderte Menschen berücksichtigt?
Wie bewertet die Bundesregierung die zweite Handlungsempfehlung aus der aktuellen Studie (Einkommensnachteile) einschließlich der durch den Stiftungsrat dazu vorgeschlagenen zwei Punkte?
Wie bewertet die Bundesregierung die dritte Handlungsempfehlung aus der aktuellen Studie (einkommens- und vermögensunabhängige Nachteilsausgleiche) einschließlich der durch den Stiftungsrat dazu vorgeschlagenen drei Punkte?
Wie bewertet die Bundesregierung die achte Handlungsempfehlung aus der aktuellen Studie (persönliche Assistenz) einschließlich der durch den Stiftungsrat dazu vorgeschlagenen drei Punkte?
Was hat die Bundesregierung in den letzten zwei Jahren unternommen, um die medizinische Versorgung der Contergangeschädigten inklusive der Bereitstellung und Kostenübernahme von Hilfs- und Heilmitteln spürbar zu verbessern?
In welchem Umfang werden durch die Geschäftsstelle der Stiftung psychosoziale Beratungen und Einzelfallbetreuungen für die Betroffenen angeboten?
Wie bewertet die Bundesregierung die vierte und fünfte Handlungsempfehlung aus der aktuellen Studie (medizinische Versorgung) einschließlich der durch den Stiftungsrat dazu vorgeschlagenen acht Punkte?
Wie bewertet die Bundesregierung die elfte Handlungsempfehlung aus der aktuellen Studie (zahnärztliche Versorgung) einschließlich der durch den Stiftungsrat dazu vorgeschlagenen Konkretisierung?
Wie bewertet die Bundesregierung die zwölfte Handlungsempfehlung aus der aktuellen Studie (Folgeschäden) einschließlich der durch den Stiftungsrat dazu vorgeschlagenen sechs Punkte?
Wie bewertet die Bundesregierung die 13. Handlungsempfehlung aus der aktuellen Studie (Untersuchung von Spätschäden) einschließlich der durch den Stiftungsrat dazu vorgeschlagenen drei Punkte?
Hat die Bundesregierung Kenntnis von vererbbaren genetischen Schäden bei Contergangeschädigten, und wenn ja, von welchen?
Wie bewertet die Bundesregierung die sechste und siebte Handlungsempfehlung aus der aktuellen Studie (Pkw und Rollstühle) einschließlich der durch den Stiftungsrat dazu vorgeschlagenen vier Punkte?
Wie bewertet die Bundesregierung die neunte Handlungsempfehlung aus der aktuellen Studie (barrierefreie Wohnung) einschließlich der durch den Stiftungsrat dazu vorgeschlagenen drei Punkte?
Wie bewertet die Bundesregierung die zehnte Handlungsempfehlung aus der aktuellen Studie (zusätzliche Bedarfe) einschließlich der durch den Stiftungsrat dazu vorgeschlagenen zwei Punkte?
Wie viele Anträge auf Anerkennung als Contergangeschädigte sowie auf Neubewertung der Schadenseingruppierung sind seit Inkrafttreten des Zweiten Gesetzes zur Änderung des Conterganstiftungsgesetzes bei der Stiftung eingegangen (bitte nach Herkunftsländern aufschlüsseln)?
Wie viele Anträge wurden jeweils bereits positiv oder mit einer Ablehnung entschieden?
Wie lange ist die durchschnittliche Bearbeitungszeit?
Wie viele dieser Antragstellerinnen und Antragsteller hatten bereits in den Jahren 1984 bis 2008 schon einmal einen Antrag auf Anerkennung als Contergangeschädigte oder auf Neubewertung der Schadenseingruppierung gestellt?
Wie ist die medizinische Kommission der Conterganstiftung für behinderte Menschen zusammengesetzt?
Wie oft hat sie in den letzten drei Jahren getagt, und welche Verträge zwischen dem Bund bzw. der Conterganstiftung für behinderte Menschen und der Firma Grünenthal GmbH gibt es zur Finanzierung der medizinischen Kommission und der medizinischen Gutachten?
Inwieweit kann die Bundesregierung die von den Antragstellerinnen und Antragstellern kritisierten zu langen Bearbeitungszeiten bestätigen, und was unternahm bzw. unternimmt die Bundesregierung, um eine zügige Antragsbearbeitung zu sichern?
Für welche Projekte und Forschungsvorhaben wurden seit dem Jahr 2010 Mittel aus der Conterganstiftung für behinderte Menschen oder (im Zusammenhang mit dem Thema Contergan) aus dem Bundeshaushalt zur Verfügung gestellt (bitte einzeln das Vorhaben, Bewilligungsdatum, die Höhe der Mittel und die Träger des Projektes bzw. Forschungsvorhabens benennen)?
Wo, wann, wie und von wem wurde das von der Universität Heidelberg derzeit realisierte Forschungsvorhaben „akrobatik@home – Evidenzbasierte Trainingsunterstützung zur alltäglichen Bewegungsaktivierung für Conterganbetroffene und Menschen mit körperlichen Behinderungen“ nach Kenntnis der Bundesregierung ausgeschrieben, und wer hat über die Vergabe des Auftrages entschieden?
Wie hoch sind nach Kenntnis der Bundesregierung die Kosten für dieses Projekt, und woraus wird es finanziert?
In welcher Weise waren die Contergangeschädigten und ihre Organisationen nach Kenntnis der Bundesregierung in die Planung und Entscheidung einbezogen?
Wann hat die Bundesregierung Auskünfte von der Firma Grünenthal GmbH über die Geschichte und Herkunft des für „Contergan“ verwendeten Wirkstoffes sowie die Tätigkeit von SS-Angehörigen und anderen NS-belasteten Personen in der Firma Grünenthal GmbH erbeten, und welche Auskünfte erhielt sie?
In welcher Weise hat die Bundesregierung selbst diesbezügliche Untersuchungen durchgeführt bzw. in Auftrag gegeben?
Wo, wann, wie und von wem wurde der Forschungsauftrag für die Längsschnittstudie (siehe Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Familie, Senioren, Frauen und Jugend auf Bundestagsdrucksache 16/11625 vom 21. Januar 2009) öffentlich ausgeschrieben, und wer hat über die Vergabe des Auftrages entschieden?
Wie hoch sind die Kosten für diese Studie, und woraus wird sie finanziert?
In welchen Ländern wurde das Medikament „Contergan“ (ggf. auch unter anderem Namen) der Firma Grünenthal GmbH nach Kenntnis der Bundesregierung verkauft bzw. über die Firma Grünenthal GmbH direkt vertrieben?
In welchen Ländern wurde das Medikament nach Kenntnis der Bundesregierung über Lizenznehmer vertrieben?
Wer waren diese Lizenznehmer?
Wo, wann, wie und von wem wurde die von der Rechtsanwaltskanzlei DLA Piper erstellte „Internationale Studie zu Leistungen und Ansprüchen thalidomidgeschädigter Menschen in 21 Ländern“ (siehe www.conterganstiftung.de) öffentlich ausgeschrieben, und wer hat über die Vergabe des Auftrages entschieden?
Wie hoch waren die Kosten für diese Studie, und woraus wurden sie finanziert?
Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über mögliche Interessenkollisionen infolge der Tätigkeit von DLA-Piper-Anwälten für die Firma Grünenthal GmbH oder deren Lizenznehmer (z. B. die Firma Distillers)?
Inwieweit hält die Bundesregierung das Niveau der Entschädigungsleistungen für Contergangeschädigte in Deutschland im Vergleich zu den Leistungen in anderen westeuropäischen Ländern für angemessen?
Wie hoch sind die durch den Bund aus Steuermitteln sowie nach Kenntnis der Bundesregierung durch die Firma Grünenthal GmbH aufgebrachten Kosten (einschließlich Folgekosten) infolge des Conterganskandals seit 2010 (gesamt sowie aufgeschlüsselt nach Kostenarten und Jahren)?
Wie hoch ist darunter der Anteil der Zahlungen an die Contergangeschädigten bzw. deren Angehörige?
Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass die Firma Grünenthal GmbH über die 2008 angekündigte Zahlung von 50 Mio. Euro an die Stiftung hinaus weitere Leistungen für die Contergangeschädigten erbringen sollte?
Wenn ja, wie ist der diesbezügliche Gesprächsstand?
Wenn nein, warum nicht?