[Deutscher Bundestag Drucksache 17/10468
17. Wahlperiode 13. 08. 2012 Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Ilja Seifert, Diana Golze,
Dr. Martina Bunge, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE.
– Drucksache 17/10401 –
Der Conterganskandal – 40 Jahre nach Gründung der Conterganstiftung
Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Vor 55 Jahren begann der größte Medikamentenskandal der Bundesrepublik
Deutschland. Das angeblich harmlose Schlafmittel „Contergan“ wurde 1957
von der Firma Grünenthal GmbH auf den Markt gebracht.
Der in Contergan enthaltene Wirkstoff heißt Thalidomid. Er wurde – laut
Grünenthal – 1954 von der Firma Grünenthal GmbH entwickelt. Ohne
entsprechende Tests des Medikaments wurde es von der Firma Grünenthal GmbH
als „völlig ungiftig“ beworben und verkauft. Zahlreiche Hinweise auf den
Einfluss von Thalidomid auf den menschlichen Embryo vor und nach der
Markteinführung wurden ignoriert. Erst am 27. November 1961 erfolgte der
Verkaufsstopp thalidomidhaltiger Produkte in der Bundesrepublik Deutschland.
In der Folge erlitten weltweit ca. 15 000 im Mutterleib heranwachsende
Embryos Missbildungen. Allein in Deutschland leben noch ca. 2 700
Contergangeschädigte, darunter viele ohne Gliedmaßen, mit weiteren erheblichen
Schäden und zunehmend gravierenden Folgeschäden.
Die Bundesrepublik Deutschland steht für die Schäden aus dem
Conterganskandal in der Verantwortung, da sie – nach jahrelanger Verschleppung des
Prozesses und mit Abschluss eines sittenwidrigen Vertrages – sämtliche
Ansprüche gegen die Schädigerin, die Firma Grünenthal GmbH, ausgeschlossen
hat (§ 23 Absatz 1 des Gesetzes über die Errichtung einer Stiftung „Hilfswerk
für behinderte Kinder“). Demnach steht der Staat in der Verpflichtung, den
Contergangeschädigten wirksame und dauerhafte Hilfen zu gewährleisten
(siehe auch Urteil des Bundesverfassungsgerichtes vom 8. Juli 1976).
Die Conterganstiftung für behinderte Menschen wurde am 31. Oktober 1972
als öffentlich-rechtliche Stiftung, zunächst unter dem Namen Stiftung
„Hilfswerk für behinderte Kinder“, gegründet. Die Stiftung speist sich aus Mitteln
eines am 10. April 1970 zwischen den Eltern der betroffenen Kinder und der
Herstellerfirma geschlossenen Vergleichs in Höhe von damals 100 Mio. DM
sowie aus einer Aufstockung des Stiftungskapitals durch Haushaltsmittel des
Bundes. Mit Inkrafttreten des Gesetzes über die Conterganstiftung für
behinderte Menschen (Conterganstiftungsgesetz) am 19. Oktober 2005 erhielt die
Stiftung ihren heutigen Namen. Bis heute sind die Stiftungsgremien mehrheit- Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und
Jugend vom 9. August 2012 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Drucksache 17/10468 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiodelich von Vertreterinnen und Vertretern der Bundesregierung besetzt, die
Betroffenen sind durch demokratisch legitimierte Vertretungen lediglich (als
Minderheit) im Stiftungsrat präsent.
Am 14. Mai 2009 wurde das Zweite Gesetz zur Änderung des
Conterganstiftungsgesetzes im Deutschen Bundestag beschlossen. Gleichzeitig wurden der
Antrag der Fraktion DIE LINKE. „Soforthilfe zur Teilhabe-Ermöglichung für
Conterganbetroffene“ (Bundestagsdrucksache 16/11639) sowie der
Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE. zum Gesetzentwurf
(Bundestagsdrucksache 16/13030) abgelehnt, obwohl in beiden Anträgen maßgebliche und
berechtigte Forderungen der Betroffenen aufgegriffen wurden.
Auch nach Inkrafttreten des Gesetzes kritisieren Betroffene und ihre
Organisationen, dass die Situation der Contergangeschädigten weiterhin nicht
bedarfsgerecht bzw. angemessen ist und ihre Mitwirkungsmöglichkeiten in der
Conterganstiftung für behinderte Menschen und deren Gremien völlig
unzureichend sind.
Am 27. Juni 2012 stellte das Institut für Gerontologie der Universität
Heidelberg in einem „Zusammenfassenden Bericht über die ersten
Untersuchungsergebnisse und Ableitung erster Handlungsempfehlungen“ ihre
Längsschnittstudie zur Lebenssituation contergangeschädigter Menschen im Ausschuss für
Familie, Senioren, Frauen und Jugend des Deutschen Bundestages vor.
Grundlage war der Beschluss des Deutschen Bundestages auf Bundestagsdrucksache
16/11625 vom 20. Januar 2009. Bestandteil der Studie sind 13
Handlungsempfehlungen, welche durch den Stiftungsrat der Conterganstiftung für behinderte
Menschen konkretisiert wurden (siehe
www.conterganstiftung.de).
In der Studie heißt es zusammenfassend auf S. 60: „Die Gruppe der
Contergangeschädigten wird sich zahlenmäßig nicht mehr verändern. Allerdings
unterliegen die Beschwerden, die durch vorgeburtliche Schädigungen bedingt
sind, wie auch die Folgeschäden einer kontinuierlichen Zunahme. In den
nächsten Jahren werden die Folgeschäden, die heute schon eindeutig
erkennbar sind, und auch die Spätschäden mehr und mehr an Bedeutung gewinnen.
Nach Aussagen der Contergangeschädigten sind die Folgeschäden in den
letzten fünf bis zehn Jahren zunehmend in den Mittelpunkt gerückt. Die
Verschlechterung der Gesundheit und die zunehmenden Einbußen der
Selbstständigkeit erfordern vermehrt Personalassistenz, technische Assistenz und
Umbaumaßnahmen.“
Bereits am 20. Mai 2009 stellte die Fraktion DIE LINKE. eine Kleine Anfrage
„Der Conterganskandal – Vergangenheit, Gegenwart und Zukunft“ auf
Bundestagsdrucksache 16/13086, am 23. August 2010 folgte eine gleichlautende
Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 17/2801. Die Antworten der
Bundesregierung vom 5. Juni 2009 auf Bundestagsdrucksache 16/13308 und vom
14. September 2010 auf Bundestagsdrucksache 17/2915 waren zum Teil
unvollständig oder nichtssagend. Dieser Umstand und neu hinzugekommene
Fragen, Entwicklungen und Erkenntnisse führen nunmehr zu dieser dritten
Kleinen Anfrage zum Thema Contergan.
1. Was hat die Bundesregierung bisher getan, um die Forderungen 1, 2, 5, 6
und 7 aus dem am 22. Januar 2009 im Deutschen Bundestag beschlossenen
Antrag der Fraktionen der CDU/CSU, SPD und FDP „Angemessene und
zukunftsorientierte Unterstützung der Contergangeschädigten
sicherstellen“ auf Bundestagsdrucksache 16/11223 zu erfüllen, was wurde bisher
erreicht, und was ist darüber hinaus noch im Jahr 2012 geplant (bitte zu den
Punkten einzeln Stellung nehmen)?
Mit dem genannten Entschließungsantrag wurden der Bundesregierung
Prüfaufträge erteilt mit dem Ziel, eine ganzheitliche Strategie zur Verbesserung der
Lebenssituation der Betroffenen zu verfolgen. Diese Zielstellung entspricht der
Intention der Bundesregierung. Daher wird kontinuierlich an der Umsetzung
des Auftrags gearbeitet.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 3 – Drucksache 17/10468Im Einzelnen ist festzuhalten:
• Forderung 1: Notwendigkeit weiterer Maßnahmen zur Erleichterung der
Lebenssituation der Betroffenen.
Die Forderung 1 ist im Zusammenhang mit dem unter Forderung 7
genannten Forschungsauftrag zu sehen. Die Teilprojekte „Aufbau einer Datenbank
personenbezogener Daten Betroffener“ sowie „Installation eines
Beratungstelefons“ werden seit der Verlagerung der Geschäftsstelle der
Conterganstiftung für behinderte Menschen zum Bundesamt für Zivildienst (jetzt
Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben) am 1. Oktober 2010
von diesem im Rahmen der Geschäftsstellentätigkeit umgesetzt. Das
Teilprojekt „Wiederholt durchzuführende Befragungen zu Problemen, speziellen
Bedarfen und Versorgungsdefiziten von contergangeschädigten Menschen“
wurde als Ergebnis einer Ausschreibung an das Institut für Gerontologie der
Ruprechts-Karls-Universität Heidelberg vergeben. Die Laufzeit des zum
1. September 2010 begonnenen Projekts endet am 31. Dezember 2012. Erste
Ergebnisse wurden bereits am 27. Juni 2012 im Bundestagsausschuss für
Familie, Senioren, Frauen und Jugend vorgestellt. Die daraus abgeleiteten
Empfehlungen sollen kontinuierlich zur weiteren Verbesserung der
Lebenssituation der Betroffenen beitragen.
Bei dem Teilprojekt „Aufbau eines elektronisch gestützten Informations-
und Beratungsnetzwerks“ wurde die erste Ausschreibung wegen fehlenden
wirtschaftlichen Ergebnisses aufgehoben. Um das Verfahren nicht weiter zu
verzögern, wurde Kontakt mit einem Anbieter aufgenommen, der bereits
andere Projekte der Bundesregierung erfolgreich realisiert hat. Die
Verhandlungen führten jedoch nicht zum Erfolg. Daher soll nun ein
Teilnahmewettbewerb durchgeführt werden. Es ist vorgesehen, die Texte für das Portal
unter Mitwirkung Betroffener zu erstellen.
• Forderung 2: Einsatz für die Beseitigung von Hemmnissen bei der Gewährung
von Leistungen in den Bereichen Gesundheit/Pflege/Assistenz und Mobilität.
Im Rahmen der Arbeit der seit Januar 2008 existierenden Interministeriellen
Arbeitsgruppe zu Conterganschäden wird an Lösungen zu diesen Problemen
und Hemmnissen gearbeitet. Die AG wird ihren Arbeitsauftrag weiter
wahrnehmen und anlassbezogen auch Vertreterinnen und Vertreter der
Betroffenen in den Dialog mit den Ressorts einbeziehen.
• Forderung 5: Verbesserung von Vernetzung und Beratung Betroffener.
Die Umsetzung der Forderung erfolgt durch Teilprojekte des
Forschungsauftrags. Insofern wird auf die Antwort zur Forderung 1 verwiesen.
• Forderung 6: Ermittlung des Beratungs- und Informationsbedarfs sowie der
dazu erforderlichen Kosten.
Die Notwendigkeit des verstärkten Beratungs- und Informationsbedarfs
Betroffener wie Angehöriger steht außer Frage. Deshalb wurde ein Contergan-
Beratungstelefon, angesiedelt bei der Geschäftsstelle der Stiftung, installiert.
• Forderung 7: Vergabe eines Forschungsauftrags bis Ende 1. Halbjahr 2009
zur
a) Darstellung der Beeinträchtigung der Lebenssituation unter Einbeziehung
der Folge- und Spätschäden sowie Entwicklung von
Handlungsempfehlungen sowie
b) Aufbau eines Netzwerks für Dysmelie, das deutsche und europäische
Erfahrungen nutzt und zusammenführt.
Drucksache 17/10468 – 4 – Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeZum Stand der Umsetzung wird auf die Ausführungen zur Umsetzung der
Forderung 1 verwiesen. Das Bundesministerium für Familie, Senioren,
Frauen und Jugend ist als Mitglied des Nationalen Aktionsbündnisses für
Menschen mit seltenen Erkrankungen der Bundesregierung NAMSE an der
Erarbeitung von Konzepten zur medizinischen Versorgung auch
Contergangeschädigter beteiligt. Ergebnisse dieses Prozesses fließen in einem nächsten
Schritt in Maßnahmen auf europäischer Ebene ein.
2. Wie viele Petitionen von Contergangeschädigten an den Deutschen
Bundestag im Zeitraum 2010 bis 2012 sind der Bundesregierung bekannt, und
inwieweit haben diese Petitionen Handlungen und Entscheidungen durch
die Bundesregierung bzw. die Conterganstiftung für behinderte Menschen
ausgelöst?
Der Bundesregierung sind beim Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages
vier eingegangene Petitionen (nebst ergänzenden Eingaben) von
contergangeschädigten Menschen im Zeitraum 2010 bis 2012 bekannt. Einzelne
Anregungen wurden von der Bundesregierung geprüft, andere hatten sich bereits
erledigt.
3. Ist die Bundesregierung bereit, die Homepage der Conterganstiftung für
behinderte Menschen mit Gebärdensprachenvideos sowie angesichts von
Anspruchsberechtigten aus verschiedenen Ländern auch mehrsprachig
anzubieten?
Wenn ja, bis wann, und wenn nein, warum nicht?
Nach § 3 Absatz 2 der Barrierefreie Informationstechnik – Verordnung vom
12. September 2011 (BGBl. I S. 1843) sind im Internetauftritt der
Conterganstiftung auf der Startseite Erläuterungen in Deutscher Gebärdensprache oder in
Leichter Sprache als Informationen zum Inhalt, Hinweise zur Navigation sowie
Hinweise auf weitere im Internetauftritt vorhandene Informationen in
Deutscher Gebärdensprache oder in Leichter Sprache bereitzustellen. Für die
Gestaltung nach diesen Standards setzt die Verordnung in § 4 Absatz 2 Satz 2 eine
Frist bis zum 22. September 2014. Die Stiftungsorgane werden für eine
Umsetzung spätestens bis zu diesem Zeitpunkt Sorge tragen.
4. Wie viele Contergangeschädigte in Deutschland sowie im Ausland lebend
(bitte die einzelnen Länder und die jeweilige Personenzahl nennen)
erhalten gemäß deutschem Recht derzeit noch Zahlungen von der
Conterganstiftung für behinderte Menschen und in welcher Höhe (monatliche
Leistungen, Einmalzahlungen, jährliche Durchschnittsrente, weitere staatliche
Leistungen)?
Die Conterganstiftung zahlt derzeit Conterganrenten an 2 681
contergangeschädigte Menschen. Davon leben 2 393 in Deutschland und 288 Personen im
Ausland.
Länder Anzahl
Deutschland 2 393
Österreich 21
Australien 2
Belgien 33
Bolivien 1
Brasilien 63
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 5 – Drucksache 17/10468Die Leistungen für die 2 681 Rentenempfänger gliedern sich in folgende
Leistungsstufen auf:
Bis zum 30. Juni 2012 betrug die monatliche Durchschnittsrente 961 Euro, die
durchschnittliche Jahresrentenzahlung lag bei 11 535 Euro.
Kanada 5
Schweiz 17
Dänemark 1
Dominikanische Republik 1
Spanien 9
Ägypten 2
Frankreich 2
Finnland 7
Großbritannien 8
Griechenland 1
Ungarn 1
Kroatien 1
Italien 3
Israel 1
Iran 1
Irland 28
Kuwait 1
Laos 1
Malaysia 1
Mexiko 4
Norwegen 1
Nicaragua 1
Niederlande 21
Portugal 9
Peru 1
Schweden 4
Sudan 1
Syrien 6
Thailand 1
Türkei 2
USA 25
Südafrika 1
Anzahl Art der Leistung Höhe monatlich in Euro
66 Conterganrente 250
98 Conterganrente 375
135 Conterganrente 501
149 Conterganrente 627
216 Conterganrente 753
192 Conterganrente 877
201 Conterganrente 1 003
1624 Conterganrente 1 127
Drucksache 17/10468 – 6 – Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeSeit dem 1. Juli 2012 wurden die Conterganrenten erhöht und es ergeben sich
folgende Beträge:
Die monatliche Durchschnittsrente beträgt 982 Euro, die durchschnittliche
Jahresrentenzahlung beträgt 11 789 Euro.
Weiterhin erhalten die Leistungsberechtigten der Conterganstiftung seit 2009
jährliche Sonderzahlungen. Die nächste Sonderzahlung erfolgt am 1. März
2013. Die durchschnittliche Höhe der Sonderzahlungen beträgt 2 206 Euro.
Darüber hinaus können contergangeschädigte Menschen neben den Leistungen
der Conterganstiftung die nach den Sozialleistungsgesetzen für alle Menschen
vorgesehenen sozialrechtlichen Leistungen in Anspruch nehmen, sofern die
rechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind.
5. Wie viele der Contergangeschädigten sind seit dem Jahr 2010 verstorben
(bitte Zahl der Verstorbenen, aufgeschlüsselt nach Jahren, Geschlecht und
Schadenseingruppierung nennen)?
Welche (neuen) Erkenntnisse hat die Bundesregierung hinsichtlich der
Mortalitätsrate (Sterberate) von Contergangeschädigten im Vergleich zu
den übrigen Personen ihrer Geburtsjahrgänge?
Sterbefälle von Leistungsempfängern nach dem Conterganstiftungsgesetz:
(Stand 30. Juni 2012)
Verstorbene nach Schadenseingruppierung
Anzahl Art der Leistung Höhe monatlich in Euro
66 Conterganrente 255
98 Conterganrente 383
135 Conterganrente 512
149 Conterganrente 641
216 Conterganrente 769
192 Conterganrente 896
201 Conterganrente 1 025
1 624 Conterganrente 1 152
Jahr männlich weiblich Summe
2010 7 4 11
2011 7 3 10
2012 4 5 9
Gesamt 18 12 30
Schadenspunkte Anzahl der Verstobenen
10 – 14,99 1
15 – 19,99 3
20 – 24,99 1
25 – 29,99 0
30 – 34,99 0
35 – 39,99 1
40 – 44,99 3
45 und mehr 21
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 7 – Drucksache 17/10468Über die Mortalitätsrate von contergangeschädigten Menschen im Vergleich zu
den übrigen Personen ihrer Geburtsjahrgänge liegen der Bundesregierung keine
Erkenntnisse vor.
6. Wie hoch sind die insgesamt an einen Contergangeschädigten gezahlten
Leistungen vom Inkrafttreten des Conterganstiftungsgesetzes bis heute aus
der Stiftung im Minimum, Maximum und Durchschnitt?
Die Gesamtleistungen der Conterganstiftung seit Errichtung der Stiftung bis
heute betragen:
7. Wie viele Contergangeschädigte erhalten Leistungen nach dem Zweiten
Buch Sozialgesetzbuch (SGB II, „Hartz IV“), Elften Buch
Sozialgesetzbuch (SGB XI, Pflegeversicherung) oder Zwölften Buch Sozialgesetzbuch
(SGB XII, Eingliederungshilfe), und wie viele Contergangeschädigte sind
von Leistungen ihrer Lebens- oder Ehepartner sowie von anderen
Verwandten nach Kenntnis der Bundesregierung abhängig?
Die Zahlen sind der Bundesregierung nicht bekannt. Die Erfassung solcher
Daten ist durch das Conterganstiftungsgesetz nicht gedeckt.
8. Inwieweit verfügt die Bundesregierung inzwischen über Erkenntnisse
hinsichtlich der Fragen 26 sowie 28 bis 31 (Berufstätigkeit, Rentenansprüche
usw.) aus der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf
Bundestagsdrucksache 16/13086?
Fragen aus Bundestagsdrucksache 16/13308:
26. Wie viele Contergangeschädigte sind 1960 oder früher geboren und haben
einen Anspruch auf eine Erwerbsminderungsrente bzw.
Berufsunfähigkeitsrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung, und wie viele haben diesen
Anspruch nicht?
28. Wie viele Contergangeschädigte konnten keiner Arbeit nachgehen, wie
viele sind derzeit noch berufstätig, und wie viele sind vorzeitig berentet
worden?
29. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung hinsichtlich der
durchschnittlichen Einkünfte aus Arbeit und erworbenen Rentenansprüche von
Contergangeschädigten im Verhältnis zu den durchschnittlichen Einkünften
der übrigen Bevölkerung?
30. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung hinsichtlich der
durchschnittlichen Einkünfte aus Arbeit und erworbenen Rentenansprüche von
betreuenden Angehörigen im Verhältnis zu den durchschnittlichen
Einkünften der übrigen Bevölkerung?
31. Wie viele der Contergangeschädigten leben allein bzw. mit Angehörigen,
und wie viele in Heimen?
Stand 30. Juni 2012 Betrag in Euro
Minimum (niedrigste Conterganrente plus einmalige
Kapitalentschädigung plus Sonderzahlung)
57 836,43
Maximum (höchste Conterganrente plus einmalige
Kapitalentschädigung plus Sonderzahlung)
262 191,77
Durchschnittsbetrag
(gewichtet unter Berücksichtigung der unterschiedlichen
Verteilung der Renten in den verschiedenen
Leistungsstufen)
219 277,15
Drucksache 17/10468 – 8 – Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeEs wird auf den zusammenfassenden Bericht über die ersten
Untersuchungsergebnisse der Studie „Wiederholt durchzuführende Befragungen zu
Problemen, speziellen Bedarfen und Versorgungsdefiziten von contergangeschädigten
Menschen“ verwiesen.
Danach sind 61,3 Prozent der contergangeschädigten Menschen erwerbstätig
(S. 19 des Berichts). In der Befragung wurde nicht nach der Höhe des
Einkommens gefragt (S. 22). 48,5 Prozent der Frauen und 47,7 Prozent der Männer
sind verheiratet. 10 Prozent der Männer und 20,1 Prozent der Frauen sind
geschieden. 29,1 Prozent der Frauen und 39,9 Prozent der Männer sind ledig.
53,2 Prozent der Frauen und 48,2 Prozent der Männer haben Kinder.
28,7 Prozent der Männer und 26,7 Prozent der Frauen erhalten Unterstützung
von den Eltern. Bei 21,6 Prozent der Männer und 36,4 Prozent der Frauen
übernehmen die Kinder Aufgaben, die der Assistenz zuzuordnen sind (S. 15).
9,8 Prozent der Befragten geben an, dass die Eltern im selben Haushalt leben
(S. 16). Ein Viertel der Betroffenen wird noch von den Eltern unterstützt. In
geringem Umfang beteiligen sich die contergangeschädigten Söhne und Töchter
heute an der Pflege und Betreuung ihrer Eltern (S. 16).
Weitere Daten liegen der Bundesregierung dazu nicht vor. Die Erfassung
solcher Daten ist durch das Conterganstiftungsgesetz nicht gedeckt.
9. Wie ist gewährleistet, dass contergangeschädigte Personen einen
angemessenen Ausgleich ihrer Renten-/Pensionsverluste erhalten, die sie aufgrund
ihrer schädigungsbedingt verkürzten Erwerbsbiographien bzw. ihrer
fehlenden Erwerbsbiographie erleiden?
Was ist aus Sicht der Bundesregierung in dieser Hinsicht „angemessen“?
Das Gesetz über die Errichtung einer Stiftung ‚Hilfswerk für behinderte Kinder‘
und seine mehrfachen Änderungen haben in verfassungskonformer Weise die
privatrechtlichen Vergleichsansprüche der am Vergleich Beteiligten durch
gesetzliche Ansprüche ersetzt. Dies hat das Bundesverfassungsgericht mehrfach
in seinen Entscheidungen festgestellt. Eine Verletzung der gesetzgeberischen
Überwachungspflichten hinsichtlich der Angemessenheit der
Stiftungsleistungen wurde durch das Bundesverfassungsgericht nicht festgestellt.
Neben einer einmaligen Kapitalleistung für hervorgerufene
Körperfunktionsstörungen wurden und werden mehrfach erhöhte, laufende monatlich fällige
Rentenleistungen gewährt. Dies geschieht nicht als Entschädigung für die
erlittenen Missbildungen, sondern zur Hilfe im Leben. Mit dem Zweiten Gesetz zur
Änderung des Conterganstiftungsgesetzes vom 25. Juni 2009 wurde zudem die
Grundlage für eine zusätzliche jährliche Sonderzahlung geschaffen.
Alle Leistungen nach dem Conterganstiftungsgesetz richten sich nach der
individuell festgestellten Betroffenheit der Empfängerin oder des Empfängers der
Leistung, sind einkommensteuerfrei und bleiben bei der Ermittlung von
Einkommen und Vermögen nach anderen Gesetzen außer Betracht. Seit 1997
werden die Renten ausschließlich aus Bundeshaushaltsmitteln finanziert.
Dem Gesetzgeber oblag und wird es auch in Zukunft obliegen darüber zu
wachen, dass die Leistungen der Stiftung der übernommenen Verantwortung
gerecht werden.
Nach einer weiteren Befassung im Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen
und Jugend des Deutschen Bundestages in dieser Legislaturperiode soll mit
Hilfe der vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und
Jugend in Auftrag gegebenen Studie ermittelt werden, welche weiteren
Maßnahmen zur individuellen Verbesserung der Lebenssituation der
Betroffenen zur Teilhabe am Leben der Gesellschaft eingeleitet werden können.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 9 – Drucksache 17/10468Dies geschieht vor allem mit Blick auf den gesonderten und persönlichen
Bedarf der älter werdenden Contergangeschädigten, um deren Spätfolgen durch
die hervorgerufenen Beeinträchtigungen zu mildern. Inwieweit eine Neu- bzw.
Nachbewertung der vorliegenden vom Schweregrad der Fehlbildung
abhängenden Punktebewertung erfolgen wird und ob bzw. welche anderen Regelungen
getroffen werden, bleibt dem Ergebnis der Studie und dem Ergebnis der
Gespräche mit den Betroffenenverbänden vorbehalten. In jedem Fall wird es
weiterhin die Aufgabe der Conterganstiftung sein, angemessene Hilfen und
kompensierende Leistungen zu gewähren, um ein selbstbestimmtes Leben zu
ermöglichen.
10. Wie hoch würden die durchschnittlich zu gewährenden Leistungen nach
Einschätzung der Bundesregierung sein, wenn das Arzneimittel
„Contergan“ in den Verkehr gebracht worden wäre und die zivilrechtliche
Herstellerhaftung aus § 823 ff. des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) greifen
würde?
11. Wie hoch würden die durchschnittlich zu gewährenden Leistungen nach
Einschätzung der Bundesregierung sein, wenn das Arzneimittel
„Contergan“ nach dem 1. Januar 1978 in den Verkehr gebracht worden wäre und
bei der zivilrechtlichen Haftung zusätzlich § 84 ff. des
Arzneimittelgesetzes (AMG) anzuwenden wäre?
Wegen des sachlichen Zusammenhangs werden die Fragen 10 und 11
gemeinsam beantwortet.
Die hypothetischen Fragen 10 und 11 betreffen die Rechtsfolgen einer
unterstellten Anwendbarkeit der Produkthaftung nach § 84 AMG und einer
unterstellten Anwendbarkeit der Produzentenhaftung nach § 823 Absatz 1 BGB auf
Contergangeschädigte. Diese Rechtsfolgen sind nach geltendem Recht im
Wesentlichen nicht mehr davon abhängig, ob ein Anspruch aus § 84 AMG oder
§ 823 Absatz 1 BGB folgt: Es werden aus beiden Rechtsgrundlagen
Vermögens- und Nichtvermögensschäden (Schmerzensgeld) ersetzt. Anders als die
Haftung nach § 823 Absatz 1 BGB ist die Haftung nach § 84 AMG allerdings
durch Haftungshöchstbeträge von 600 000 Euro Kapitalbetrag oder 36 000
Euro Jahresrente für den einzelnen Geschädigten und 120 Mio. Euro
Kapitalbetrag oder 7,2 Mio. Euro Jahresrente für den gesamten Schadensfall begrenzt
(§ 88 AMG). Bis zur Reform des Schadensersatzrechts durch das 2.
Schadensersatzrechtsänderungsgesetz zum 1. August 2002 wurden nach § 84 AMG nur
Vermögensschäden ersetzt. Die Höchstbeträge dieser Haftung beliefen sich auf
1 Mio. DM Kapitalbetrag oder 60 000 DM Jahresrente für den einzelnen
Geschädigten und 200 Mio. DM oder 12 Mio. DM Jahresrente für den gesamten
Schadensfall (§ 88 AMG a.F.).
Welcher Schadensersatz im Einzelnen einem nach § 84 AMG oder § 823
Absatz 1 BGB zu entschädigenden Arzneimittelanwender von dem
Arzneimittelhersteller zu leisten ist, hängt zunächst von dem Umfang der auf die
Arzneimittelanwendung zurückzuführenden Vermögensschäden ab. Für den Ausgleich
der Nichtvermögensschäden (Schmerzensgeld) kommt es sodann vor allem auf
Art und Umfang der Körperverletzung oder Gesundheitsbeschädigung, bei
heilbaren Schäden auf die Dauer der Heilung und bei Dauerschäden auf die mit den
Körperschäden verbundenen Einschränkungen der Lebensführung an. Diese
Schäden sind – bei der Haftung nach § 84 AMG in den Grenzen des § 88 AMG
– vollständig auszugleichen.
Die Bemessung von Schadensersatz für Contergangeschädigte bei
Anwendbarkeit der Haftungen nach §§ 84 AMG oder 823 Absatz 1 BGB wäre daher
einzelfallabhängig und im Hinblick auf die unterschiedlichen körperlichen
Beeinträchtigungen Contergangeschädigter und ihre unterschiedlichen Lebensver-
Drucksache 17/10468 – 10 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiodehältnisse für jeden Geschädigten unterschiedlich. Ihre hypothetische
Bemessung im Einzelfall und die Errechnung einer einem Contergangeschädigten
hiernach durchschnittlich zu gewährenden Leistung wären daher rein
spekulativ.
12. Inwieweit reichen nach Auffassung der Bundesregierung die nach den
Sozialleistungsgesetzen sowie dem Conterganstiftungsgesetz für
Contergangeschädigte gewährten Hilfen, um – auch mit Blick auf die UN-
Behindertenrechtskonvention – ein selbstbestimmtes Leben führen zu
können?
Contergangeschädigte Menschen können neben den Leistungen der
Conterganstiftung die nach den Sozialleistungsgesetzen für alle Menschen vorgesehenen
sozialrechtlichen Leistungen in Anspruch nehmen, sofern die rechtlichen
Voraussetzungen erfüllt sind. Betroffene, die pflegebedürftig im Sinne des Elften
Sozialgesetzbuchs (SGB XI) sind, können beispielsweise wie andere Personen
auch Leistungen der Pflegeversicherung erhalten. Auf der Grundlage des
geltenden Sozialgesetzbuches werden – orientiert am jeweiligen Bedarfsfall –
für Menschen mit Behinderung finanzielle Leistungen zur wirtschaftlichen und
gesellschaftlichen Teilhabe erbracht. Contergangeschädigten Menschen stehen
neben diesen Leistungen des Sozialstaats, abhängig vom Grad der Behinderung,
auf Sozialleistungen nicht anrechenbare persönliche Leistungen der
Conterganstiftung zu, insbesondere die seit dem 1. Juli 2008 verdoppelten und zuletzt im
Juli 2012 erhöhten monatlichen Conterganrenten und die seit 2009 erfolgenden
zusätzlichen jährlichen Sonderzahlungen.
Die Anforderungen der UN-Behindertenrechtskonvention lassen nach
Einschätzung der Bundesregierung keine konkreten Rückschlüsse auf den Einsatz
finanzieller Hilfen für Contergangeschädigte zu. Damit können auch keine
Aussagen zur Zahl der contergangeschädigten Menschen getroffen werden, für die
die derzeitigen finanziellen Mittel ausreichen, um eine umfassende Teilhabe am
Leben in der Gesellschaft nach dem Maßstab der UN-Konvention zu
ermöglichen. Die nach dem Conterganstiftungsgesetz gezahlten Leistungen und die
möglichen Leistungen des sozialen Sicherungssystems erfüllen aus Sicht der
Bundesregierung grundsätzlich die geltenden Anforderungen der UN-
Behindertenrechtskonvention.
13. Welche Schlussfolgerung zieht die Bundesregierung aus der
Entscheidung der Firma Grünenthal GmbH „einzelne Contergan-Betroffene zu
unterstützen, die sich in akuter Not befinden. Dieses Angebot richtet sich
vor allem an jene Betroffene, die unter besonders schwerwiegenden
Schädigungen leiden. Die Unterstützung erfolgt durch die Kostenübernahme
für individuelle Sachleistungen, deren Finanzierung die Sozialkassen
(Krankenkasse, Sozialamt etc.) nicht übernehmen.“ (siehe
www.gruenen-
thal.de), auch unter dem Gesichtspunkt, dass es solche akuten Notfälle
eigentlich nicht geben dürfte?
Wie viele solcher „Härtefallbeihilfen“ durch die Firma Grünenthal GmbH
gab es nach Kenntnis der Bundesregierung bisher?
Bei der Entscheidung der Grünenthal GmbH zur Unterstützung einzelner
contergangeschädigter Menschen handelt es sich um eine Angelegenheit
ausschließlich des Unternehmens, aus der die Bundesregierung keine
Schlussfolgerungen zieht. Der Bundesregierung liegen keine Kenntnisse über die Anzahl der
„Härtebeihilfen“ vor.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 11 – Drucksache 17/1046814. Inwieweit kompensieren die Leistungen an Contergangeschädigte nach
Einschätzung der Bundesregierung anfallende Heilungskosten, den
erlittenen Verdienstausfall, die behinderungsbedingten Mehrkosten, die
entgangenen Dienste und den Anspruch auf ein angemessenes
Schmerzensgeld (im Vergleich zum BGB, insbesondere §§ 249, 842, 843, 845, 847)?
Es wird auf die Antwort zu Frage 9 verwiesen.
15. Welche Schlussfolgerung zieht die Bundesregierung aus der ersten
Handlungsempfehlung aus der aktuellen Studie (Folgeschäden) einschließlich
der durch den Stiftungsrat dazu vorgeschlagenen acht Punkte?
16. Wie und ab wann werden nach Auffassung der Bundesregierung künftig
Folgeschäden bei der Bemessung der Höhe der Zahlungen aus der
Conterganstiftung für behinderte Menschen berücksichtigt?
Die Fragen 15 und 16 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Die Neubewertung und Anerkennung von Folgeschäden ist eine
Handlungsempfehlung aus dem Bericht der aktuell noch laufenden Studie „Wiederholt
durchzuführende Befragungen zu Problemen, speziellen Bedarfen und
Versorgungsdefiziten contergangeschädigter Menschen“ des Instituts für Gerontologie
der Universität Heidelberg. Bei dem Bericht handelt es sich um einen
„zusammenfassenden Bericht über die ersten Untersuchungsergebnisse und Ableitung
erster Handlungsempfehlungen“. Er hat daher vorläufigen Charakter. Noch sind
nicht alle Daten erhoben und ausgewertet. Der endgültige Abschlussbericht
wird erst zum Jahresende 2012 vorliegen.
Die Bundesregierung prüft schon jetzt die Empfehlungen. Nach Vorlage des
Endberichts wird der Deutsche Bundestag entscheiden, welche Konsequenzen
daraus zu ziehen sind. Eine Aussage darüber, ob und für welche Gesetze sich
Änderungsbedarf ergibt, kann deshalb zum jetzigen Zeitpunkt nicht erfolgen.
17. Wie bewertet die Bundesregierung die zweite Handlungsempfehlung aus
der aktuellen Studie (Einkommensnachteile) einschließlich der durch den
Stiftungsrat dazu vorgeschlagenen zwei Punkte?
18. Wie bewertet die Bundesregierung die dritte Handlungsempfehlung aus
der aktuellen Studie (einkommens- und vermögensunabhängige
Nachteilsausgleiche) einschließlich der durch den Stiftungsrat dazu
vorgeschlagenen drei Punkte?
19. Wie bewertet die Bundesregierung die achte Handlungsempfehlung aus
der aktuellen Studie (persönliche Assistenz) einschließlich der durch den
Stiftungsrat dazu vorgeschlagenen drei Punkte?
Die Fragen 17 bis 19 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Beim Bericht des Gerontologischen Instituts der Universität Heidelberg handelt
es sich um einen „zusammenfassenden Bericht über die ersten
Untersuchungsergebnisse und Ableitung erster Handlungsempfehlungen“ der aktuell noch
laufenden Studie „Wiederholt durchzuführende Befragungen zu Problemen,
speziellen Bedarfen und Versorgungsdefiziten contergangeschädigter Menschen.“
Der Bericht wie die abgeleiteten Handlungsempfehlungen haben daher
vorläufigen Charakter. Noch sind nicht alle Daten erhoben und ausgewertet. Der
endgültige Abschlussbericht wird erst zum Jahresende 2012 vorliegen. Die
Bundesregierung prüft zurzeit die Empfehlungen. Nach Vorlage des Endberichts
Drucksache 17/10468 – 12 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiodewird der Deutsche Bundestag entscheiden, welche Konsequenzen daraus zu
ziehen sind. Eine Aussage darüber, ob und für welche Gesetze sich
Änderungsbedarf ergibt, kann deshalb zum jetzigen Zeitpunkt nicht erfolgen.
20. Was hat die Bundesregierung in den letzten zwei Jahren unternommen,
um die medizinische Versorgung der Contergangeschädigten inklusive
der Bereitstellung und Kostenübernahme von Hilfs- und Heilmitteln
spürbar zu verbessern?
Die Bundesregierung nimmt die medizinische Versorgungssituation von
contergangeschädigten Menschen sehr ernst. Mit einem Schreiben vom 15. Mai 2008
an die Spitzenverbände der Krankenkassen hatte der damalige Staatssekretär im
Bundesministerium für Gesundheit, Dr. Klaus Theo Schröder, Defizite bei der
Rechtsanwendung in Bezug auf Leistungen der gesetzlichen
Krankenversicherung angesprochen. Zudem hat er darauf hingewiesen,
Verordnungsmöglichkeiten und Ausnahmetatbestände auszuschöpfen, um die Versorgungssituation der
contergangeschädigten Menschen zu verbessern und Genehmigungen – soweit
möglich – zügig und unbürokratisch zu erteilen.
Die Bundesregierung geht davon aus, dass die mit dem Schreiben vom 15. Mai
2008 beigefügten Hinweise zur Verordnung und Bewilligung von
bedarfsgerechten Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung von den
Krankenkassen bei der Erfüllung ihres Versorgungsauftrages beachtet werden.
Mit dem GKV-Versorgungstrukturgesetz, das am 1. Januar 2012 in Kraft
getreten ist, wird Versicherten, die langfristig Heilmittel benötigen, die Möglichkeit
eingeräumt, sich die erforderlichen Heilmittel für einen geeigneten Zeitraum
von ihrer Krankenkasse genehmigen zu lassen. Mit der gesetzlichen
Neuregelung wurde eine vom Gemeinsamen Bundesausschuss in der Heilmittel-
Richtlinie getroffene Regelung aufgegriffen und weiterentwickelt. Insbesondere
unterliegen die entsprechenden Verordnungen nicht mehr den
Wirtschaftlichkeitsprüfungen.
Der Nationale Aktionsplan der Bundesregierung vom 15. Juni 2011 zur
Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention sieht u. a. vor, dass die
Bundesregierung gemeinsam mit den Ländern ein Programm „Barrierefreie Arztpraxen“
initiiert mit dem Ziel, die Anzahl barrierefreier Praxen in den nächsten zehn
Jahren zu erhöhen.
Schließlich sieht das Patientenrechtegesetz, dessen Entwurf das Bundeskabinett
am 23. Mai 2012 beschlossen hat und das möglichst Anfang Januar 2013 in
Kraft treten soll, eine Stärkung der Rechtspositionen der Versicherten im
Bereich der gesetzlichen Krankenversicherung vor, die auch
contergangeschädigten Menschen zugutekommen wird. Geplant ist beispielsweise, dass die
Versicherten sich bei nicht rechtzeitiger Entscheidung ihrer Krankenkasse
Leistungen selbst beschaffen können.
Um die gesetzliche Krankenversicherung verstärkt für die Problematik der
Versorgung contergangeschädigter Menschen zu sensibilisieren, hat sich der
Vorstand der Conterganstiftung mit einem Schreiben vom 24. Januar 2012 an die
Vorstände der Krankenkassenverbände und an die Kassenärztliche
Bundesvereinigung gewandt. Darüber hinaus fand am 16. Mai 2012 ein Gespräch
zwischen dem Vorstand der Conterganstiftung und dem Staatssekretär im
Bundesministerium für Gesundheit, Herrn Thomas Ilka, statt.
Im Übrigen wird auf die entsprechende Antwort der Parlamentarischen
Staatssekretärin beim Bundesminister für Gesundheit, Frau Annette Widmann-Mauz,
vom 23. Mai 2012 (Bundestagsdrucksache 17/9677) auf die Mündliche Frage 38
des Abgeordneten Dr. Ilja Seifert verwiesen.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 13 – Drucksache 17/1046821. In welchem Umfang werden durch die Geschäftsstelle der Stiftung
psychosoziale Beratungen und Einzelfallbetreuungen für die Betroffenen
angeboten?
In den meisten Fällen erfolgen die Beratungen und Einzelfallbetreuungen
telefonisch. Die Anzahl der telefonischen Anfragen ergeben sich aus der
Telefonstatistik, die seit Beginn des Jahres 2012 geführt wird:
22. Wie bewertet die Bundesregierung die vierte und fünfte
Handlungsempfehlung aus der aktuellen Studie (medizinische Versorgung)
einschließlich der durch den Stiftungsrat dazu vorgeschlagenen acht Punkte?
23. Wie bewertet die Bundesregierung die elfte Handlungsempfehlung aus
der aktuellen Studie (zahnärztliche Versorgung) einschließlich der durch
den Stiftungsrat dazu vorgeschlagenen Konkretisierung?
24. Wie bewertet die Bundesregierung die zwölfte Handlungsempfehlung aus
der aktuellen Studie (Folgeschäden) einschließlich der durch den
Stiftungsrat dazu vorgeschlagenen sechs Punkte?
25. Wie bewertet die Bundesregierung die 13. Handlungsempfehlung aus der
aktuellen Studie (Untersuchung von Spätschäden) einschließlich der
durch den Stiftungsrat dazu vorgeschlagenen drei Punkte?
Die Fragen 22 bis 25 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Es wird auf die Antwort zu den Fragen 17 bis 19 verwiesen.
26. Hat die Bundesregierung Kenntnis von vererbbaren genetischen Schäden
bei Contergangeschädigten, und wenn ja, von welchen?
Der Bundesregierung liegen hierüber keine Erkenntnisse vor.
27. Wie bewertet die Bundesregierung die sechste und siebte
Handlungsempfehlung aus der aktuellen Studie (Pkw und Rollstühle) einschließlich der
durch den Stiftungsrat dazu vorgeschlagenen vier Punkte?
28. Wie bewertet die Bundesregierung die neunte Handlungsempfehlung aus
der aktuellen Studie (barrierefreie Wohnung) einschließlich der durch den
Stiftungsrat dazu vorgeschlagenen drei Punkte?
Monat Eingang
Jan 2012 408
Feb 2012 369
Mrz 2012 385
Apr 2012 433
Mai 2012 481
Jun 2012 539
Gesamt 2 615
Drucksache 17/10468 – 14 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode29. Wie bewertet die Bundesregierung die zehnte Handlungsempfehlung aus
der aktuellen Studie (zusätzliche Bedarfe) einschließlich der durch den
Stiftungsrat dazu vorgeschlagenen zwei Punkte?
Die Fragen 27 bis 29 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Es wird auf die Antwort zu den Fragen 17 bis 19 verwiesen.
30. Wie viele Anträge auf Anerkennung als Contergangeschädigte sowie auf
Neubewertung der Schadenseingruppierung sind seit Inkrafttreten des
Zweiten Gesetzes zur Änderung des Conterganstiftungsgesetzes bei der
Stiftung eingegangen (bitte nach Herkunftsländern aufschlüsseln)?
Wie viele Anträge wurden jeweils bereits positiv oder mit einer
Ablehnung entschieden?
Wie lange ist die durchschnittliche Bearbeitungszeit?
Seit dem Inkrafttreten des Zweiten Gesetzes zur Änderung des
Conterganstiftungsgesetzes wurden folgende Neuanträge bei der Conterganstiftung für
behinderte Menschen gestellt (Stand 30. Juni 2012):
Neuanträge 567
Inland 258
Ausland 309
Argentinien 3
Belgien 28
Brasilien 38
Chile 5
Costa Rica 2
Finnland 3
Frankreich 2
Honduras 1
Iran 1
Israel 2
Italien 6
Kanada 1
Niederlande 6
Österreich 47
Paraguay 1
Philippinen 1
Polen 1
Portugal 4
Schweden 2
Schweiz 3
Serbien 1
Sierra Leone 1
Spanien 138
Südafrika 1
Syrien 6
Tschechien 1
USA 4
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 15 – Drucksache 17/10468Alle vollständigen Anträge liegen der Medizinischen Kommission zur Prüfung
vor. Bei einigen unvollständigen Anträgen werden bzw. wurden die fehlenden
Unterlagen nachgefordert.
Zur Überprüfung und Neubewertung der Einstufung der bereits anerkannten
Schädigungen wurden zudem folgende Anträge gestellt:
Das Antragsverfahren ist komplex und für die Bearbeitung von Anträgen sind
verschiedene Einflussfaktoren zu berücksichtigen. Die Bearbeitungszeit ist
abhängig von der vorherigen Aufbereitung des Antrags durch die antragstellende
Person und von der Anzahl der einzusetzenden medizinischen Gutachterinnen
und Gutachter. Daher kann die Frage zur durchschnittlichen Bearbeitungszeit
nicht generell beantwortet werden.
31. Wie viele dieser Antragstellerinnen und Antragsteller hatten bereits in den
Jahren 1984 bis 2008 schon einmal einen Antrag auf Anerkennung als
Contergangeschädigte oder auf Neubewertung der
Schadenseingruppierung gestellt?
Diese Angaben werden statistisch nicht erfasst.
32. Wie ist die medizinische Kommission der Conterganstiftung für
behinderte Menschen zusammengesetzt?
Wie oft hat sie in den letzten drei Jahren getagt, und welche Verträge
zwischen dem Bund bzw. der Conterganstiftung für behinderte Menschen
und der Firma Grünenthal GmbH gibt es zur Finanzierung der
medizinischen Kommission und der medizinischen Gutachten?
Gemäß § 16 des Conterganstiftungsgesetzes besteht die Medizinische
Kommission aus mindestens fünf Mitgliedern, wobei der oder die Vorsitzende der
Kommission die Befähigung zum Richteramt haben muss.
Die Medizinische Kommission besteht derzeit aus 12 Mitgliedern.
Neben der Vorsitzenden und deren Vertreter wurde für die nachstehend
genannten Bereiche folgende Anzahl von Sachverständigen berufen:
Die Mitglieder der Medizinischen Kommission stehen in ständigem Kontakt
untereinander. In den Jahren 2010 und 2011 hat je eine Sitzung der Mitglieder
der Medizinischen Kommission stattgefunden.
Bewilligungsbescheide 67
Inland 50
Ausland 17
Ablehnungsbescheide 371
Inland 132
Ausland 239
Revisionsanträge 290
Bewilligungsbescheide 102
Ablehnungsbescheide 80
Humangenetik Orthopädie Innere
Medizin
HNO
Augenheilkunde
Endokrinologie Neurologie Urologie
1 3 1 1 1 1 1 1
Drucksache 17/10468 – 16 – Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeEs besteht eine vertragliche Vereinbarung der Conterganstiftung mit der
Grünenthal GmbH, wonach an die Stiftung eine jährliche Pauschalzahlung in
Höhe von 24 000 Euro und die ggf. nicht ausgeschöpften Restbeträge der
beiden Vorjahre zur Finanzierung der Kosten der Kommission gezahlt werden. Die
darüber hinaus gehenden Kosten für die Medizinische Kommission werden aus
Bundesmitteln gezahlt.
33. Inwieweit kann die Bundesregierung die von den Antragstellerinnen und
Antragstellern kritisierten zu langen Bearbeitungszeiten bestätigen, und
was unternahm bzw. unternimmt die Bundesregierung, um eine zügige
Antragsbearbeitung zu sichern?
Zum Gang des komplexen Antragsverfahrens wird zunächst auf die Antwort zu
Frage 30 verwiesen. Aufgrund der individuellen Begutachtung und der Vielzahl
der wegen der Aufhebung der Ausschlussfrist zum Juli 2009 seit dem Zweiten
Gesetz zur Änderung des Conterganstiftungsgesetzes eingegangenen Anträge
haben sich die Bearbeitungszeiten bei der Medizinischen Kommission
verlängert. Daher wurden zwei zusätzliche Orthopäden und zudem ein
stellvertretender Leiter in die Medizinische Kommission berufen.
34. Für welche Projekte und Forschungsvorhaben wurden seit dem Jahr 2010
Mittel aus der Conterganstiftung für behinderte Menschen oder (im
Zusammenhang mit dem Thema Contergan) aus dem Bundeshaushalt zur
Verfügung gestellt (bitte einzeln das Vorhaben, Bewilligungsdatum, die
Höhe der Mittel und die Träger des Projektes bzw. Forschungsvorhabens
benennen)?
Neben dem in Frage 35 erwähnten Projekt, das nicht aus Mitteln der
Conterganstiftung finanziert wird, wurden seit dem Jahr 2010 folgende vier Projekte
bewilligt:
35. Wo, wann, wie und von wem wurde das von der Universität Heidelberg
derzeit realisierte Forschungsvorhaben „akrobatik@home –
Evidenzbasierte Trainingsunterstützung zur alltäglichen Bewegungsaktivierung
für Conterganbetroffene und Menschen mit körperlichen Behinderungen“
nach Kenntnis der Bundesregierung ausgeschrieben, und wer hat über die
Vergabe des Auftrages entschieden?
Wie hoch sind nach Kenntnis der Bundesregierung die Kosten für dieses
Projekt, und woraus wird es finanziert?
Vorhaben Bewilligung Höhe der Mittel Träger
Spracherkennung und Sprachsteuerung des
Computers für contergangeschädigte Menschen
22.06.2010 74 000,00 € Brandt Spracherkennung
Wiederholt durchzuführende Befragungen zu
Problemen, speziellen Bedarfen und
Versorgungsdefiziten in Deutschland lebender
contergangeschädigter Menschen
17.06.2010 496 296,00 € Ruprecht-Karls-Universität
Heidelberg, Institut für
Gerontologie
Erstellung einer vergleichenden Übersicht zur
Erfassung aller Leistungen an
thalidomidgeschädigte Menschen im Einzelfall in 21
ausgewählten Ländern
08.09.2010 242 451,70 € DLA Piper UK LLP, Köln
Erstellung eines Gutachtens zur Klärung
gedachter Ansprüche aus Arzneimittelhaftung bei
Thalidomidschäden im Inland
01.03.2011 18 088,00 € Rechtsanwälte Freytag und
Prof. Schmalz
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 17 – Drucksache 17/10468In welcher Weise waren die Contergangeschädigten und ihre
Organisationen nach Kenntnis der Bundesregierung in die Planung und Entscheidung
einbezogen?
Am 21. Dezember 2010 wurde die Förderbekanntmachung „Mensch-Technik-
Kooperation: Assistenzsysteme zur Unterstützung körperlicher Funktionen“
durch das Referat „Demographischer Wandel; Mensch-Technik-Kooperation“
des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) im
Bundesanzeiger veröffentlicht. Das Verbundprojekt „Akrobatik@home Evidenzbasierte
Trainingsunterstützung zur alltäglichen Bewegungsaktivierung für Contergan-
Betroffene und Menschen mit körperlichen Behinderungen – Akrobats“ wurde
auf Basis von Fachgutachten durch das BMBF zur Förderung ausgewählt. Die
Gesamtkosten für das Verbundprojekt belaufen sich auf 1 990 147 Euro, davon
übernimmt das BMBF 1 235 794 Euro. Das Vorhaben wird aus dem Haushalt
des BMBF, Kapitel 30 04 Titel 68322, finanziert. Auf Bestreben des BMBF hin
werden Menschen mit Conterganschädigungen intensiv in das Vorhaben
eingebunden, besonders in die nutzerzentrierte Entwicklung und Evaluation.
36. Wann hat die Bundesregierung Auskünfte von der Firma Grünenthal
GmbH über die Geschichte und Herkunft des für „Contergan“
verwendeten Wirkstoffes sowie die Tätigkeit von SS-Angehörigen und anderen
NS-belasteten Personen in der Firma Grünenthal GmbH erbeten, und
welche Auskünfte erhielt sie?
In welcher Weise hat die Bundesregierung selbst diesbezügliche
Untersuchungen durchgeführt bzw. in Auftrag gegeben?
Die Bundesregierung hat keine entsprechenden Auskünfte von der Grünenthal
GmbH erbeten oder erhalten.
37. Wo, wann, wie und von wem wurde der Forschungsauftrag für die
Längsschnittstudie (siehe Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses
für Familie, Senioren, Frauen und Jugend auf Bundestagsdrucksache
16/11625 vom 21. Januar 2009) öffentlich ausgeschrieben, und wer hat
über die Vergabe des Auftrages entschieden?
Der Forschungsauftrag für die Längsschnittstudie ist im Auftrag der
Conterganstiftung für behinderte Menschen am 11. August 2009 europaweit im Amtsblatt
der Europäischen Union 2009/S 512-222343 ausgeschrieben worden. Darüber
hinaus wurde die Bekanntmachung am 12. August 2009 auf
www.bund.de
veröffentlicht. Die Vergabeart war ein Verhandlungsverfahren mit öffentlichem
Teilnahmewettbewerb gemäß § 3a Nummer 1 Absatz 5c VOL/A (alte Fassung),
§ 3 EG Absatz 3c VOL/A (neue Fassung). Über die Vergabe des Auftrages hat
der Vorstand der Conterganstiftung entschieden.
38. Wie hoch sind die Kosten für diese Studie, und woraus wird sie
finanziert?
Die Kosten für die Studie betragen 496 296 Euro und werden aus Mitteln nach
Abschnitt 3 des Conterganstiftungsgesetzes finanziert.
39. In welchen Ländern wurde das Medikament „Contergan“ (ggf. auch unter
anderem Namen) der Firma Grünenthal GmbH nach Kenntnis der
Bundesregierung verkauft bzw. über die Firma Grünenthal GmbH direkt
vertrieben?
Drucksache 17/10468 – 18 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode40. In welchen Ländern wurde das Medikament nach Kenntnis der
Bundesregierung über Lizenznehmer vertrieben?
Wer waren diese Lizenznehmer?
Die Fragen 39 und 40 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Der Bundesregierung liegen keine entsprechenden Informationen vor.
41. Wo, wann, wie und von wem wurde die von der Rechtsanwaltskanzlei
DLA Piper erstellte „Internationale Studie zu Leistungen und Ansprüchen
thalidomidgeschädigter Menschen in 21 Ländern“ (siehe
www.contergan-
stiftung.de) öffentlich ausgeschrieben, und wer hat über die Vergabe des
Auftrages entschieden?
Das Vergabeverfahren für die „Internationale Studie zu Leistungen und
Ansprüchen thalidomidgeschädigter Menschen in 21 Ländern“ wurde im Auftrag der
Conterganstiftung durchgeführt. Es erfolgte eine freihändige Vergabe nach § 3
Nummer 1 Absatz 4 Buchstabe f VOL/A (alte Fassung), § 3 Nummer 5 g VOL/A
(neue Fassung). Im Rahmen dieser Vergabe wurden am 31. Mai 2010 geeignete
Bieter angeschrieben und um Abgabe eines Angebotes bis zum 21. Juni 2010
gebeten. Da bis dahin lediglich nur ein Angebot eingegangen war, wurden
nochmals geeignete Bieter, dieses Mal auch international tätige, um die Abgabe eines
Angebotes gebeten. Hierauf gingen zwei Angebote ein, so dass insgesamt drei
Angebote vorlagen.
Nach Auswertung dieser Angebote hat der Vorstand der Conterganstiftung den
Auftrag an die Rechtsanwaltskanzlei DLA Piper vergeben.
42. Wie hoch waren die Kosten für diese Studie, und woraus wurden sie
finanziert?
Die Kosten betrugen 242 451,70 Euro und wurden aus Mitteln nach Abschnitt 3
des Conterganstiftungsgesetzes finanziert.
43. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über mögliche
Interessenkollisionen infolge der Tätigkeit von DLA-Piper-Anwälten für die Firma
Grünenthal GmbH oder deren Lizenznehmer (z. B. die Firma Distillers)?
Der Bundesregierung liegen hierzu keine über die Erkenntnisse des
Stiftungsrates der Conterganstiftung hinausgehenden Informationen vor.
44. Inwieweit hält die Bundesregierung das Niveau der
Entschädigungsleistungen für Contergangeschädigte in Deutschland im Vergleich zu den
Leistungen in anderen westeuropäischen Ländern für angemessen?
Die Leistungen an contergangeschädigte Menschen in anderen
westeuropäischen Ländern sind ganz überwiegend nicht mit denen der deutschen
Conterganstiftung vergleichbar. So gibt es lediglich in zwei westeuropäischen
Ländern laufende staatliche Zahlungen.
In Italien werden erst seit 2011 Zahlungen geleistet, die als solche höher sind. In
Irland werden die Leistungen seit 1975 erbracht und entsprechen in etwa den
Zahlungen der Conterganstiftung, die bereits seit 1972 leistet. Allerdings
erfolgen die Zahlungen des irischen Staates an 32 Betroffene, während die
Conterganstiftung weltweit an rund 2 700 Betroffene Leistungen erbringt. Die Leis-
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 19 – Drucksache 17/10468tungen in Großbritannien und Nordirland werden hingegen nicht durch den
Staat, sondern durch den Thalidomide Trust und damit vor allem durch
Schädigerfirmen erbracht. Diese Leistungen erfolgen ohne gesetzliche Grundlage und
schwanken. In früheren Jahren lag deren Höhe nur bei etwa der Hälfte oder
sogar nur bei rund einem Drittel des heutigen Betrages.
45. Wie hoch sind die durch den Bund aus Steuermitteln sowie nach Kenntnis
der Bundesregierung durch die Firma Grünenthal GmbH aufgebrachten
Kosten (einschließlich Folgekosten) infolge des Conterganskandals seit
2010 (gesamt sowie aufgeschlüsselt nach Kostenarten und Jahren)?
Wie hoch ist darunter der Anteil der Zahlungen an die
Contergangeschädigten bzw. deren Angehörige?
Die Gesamtkosten sowie die Leistungen an die Betroffenen ab dem 1. Januar
2010 sind nach Jahren getrennt aufgelistet.
Die Gesamtkosten seit 2010 betrugen 98 898 230 Euro. Hierin sind die Kosten
der Grünenthal GmbH von 24 000 Euro jährlich für die Medizinische
Kommission enthalten.
Die Gesamtleistungen an die Betroffenen seit 2010 betrugen 95 520 984 Euro.
Hierin ist der Anteil der Grünenthal GmbH an den Sonderzahlungen enthalten.
2010 Ausgaben
Verwaltungskosten (inkl. Medizinische Kommission) 1 259 720 Euro
Projekte 289 163 Euro
Rente 27 104 728 Euro
Kapitalentschädigung 147 474 Euro
Kapitalisierung 1 620 633 Euro
Sonderzahlung 5 367 303 Euro
Summe 35 789 021 Euro
2011 Ausgaben
Verwaltungskosten (inkl. Medizinische Kommission) 833 671 Euro
Projekte 731 330 Euro
Rente 30 510 407 Euro
Kapitalentschädigung 498 858 Euro
Kapitalisierung 2 327 596 Euro
Sonderzahlung 6 045 506 Euro
Summe 40 947 368 Euro
2012 (bis 30.06.) Ausgaben
Verwaltungskosten (inkl. Medizinische Kommission) 114 199 Euro
Projekte 149 164 Euro
Rente 15 143 186 Euro
Kapitalentschädigung 170 887 Euro
Kapitalisierung 639 480 Euro
Sonderzahlung 5 944 925 Euro
Summe 22 161 841 Euro
Drucksache 17/10468 – 20 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode46. Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass die Firma Grünenthal
GmbH über die 2008 angekündigte Zahlung von 50 Mio. Euro an die
Stiftung hinaus weitere Leistungen für die Contergangeschädigten erbringen
sollte?
Wenn ja, wie ist der diesbezügliche Gesprächsstand?
Wenn nein, warum nicht?
Mit Inkrafttreten des Gesetzes über die Errichtung einer Stiftung „Hilfswerk für
behinderte Kinder“ 1972 besteht für die Grünenthal GmbH keine rechtliche
Verpflichtung zu weiteren Leistungen. Gleichwohl hat das Unternehmen auf
freiwilliger Basis 50 Mio. Euro für die contergangeschädigten Menschen in die
Stiftung eingezahlt.
Die Bundesregierung hat seit 2009 weder mit der Grünenthal GmbH noch mit
der Familie Wirtz Gespräche über weitere Leistungen für contergangeschädigte
Menschen geführt. Jedoch werden die Gespräche des Vorstandes der
Conterganstiftung mit der Familie Wirtz über weitere Leistungen auf freiwilliger
Basis fortgesetzt.Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44,
www.betrifft-gesetze.de
ISSN 0722-8333]