[Deutscher Bundestag Drucksache 17/10557
17. Wahlperiode 29. 08. 2012 Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Yvonne Ploetz, Dr. Martina Bunge,
Heidrun Dittrich, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE.
– Drucksache 17/10474 –
Pille und „Pille danach“
Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Orale Kontrazeptiva (Verhütungspillen) für Frauen sind in der Bundesrepublik
Deutschland seit 1961 auf dem Markt. Laut einer Repräsentativerhebung der
Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung zum Verhütungsverhalten
nutzen mehr als die Hälfte der befragten 20 bis 44-Jährigen die Pille. Bei den
20 bis 29-Jährigen sind es sogar fast drei Viertel aller Befragten. Somit ist die
Pille das beliebteste Verhütungsmittel, gefolgt vom Kondom.
Auf internationaler Ebene fordern die Überprüfungsverfahren von CEDAW
(Übereinkommen zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau)
und CESCR (Internationaler Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle
Rechte, auch ICESCR) „bestmögliche Standards sexueller und reproduktiver
Gesundheit“ als ein Menschenrecht. Dazu zählen nicht nur das Recht auf
Gesundheit, sondern auch das Recht auf Zugang zu Verhütungsmitteln und
umfassenden Informationen über diese sowie das Recht auf Gesundheitsvorsorge.
Die „Pille danach“ ist in mehr als 20 europäischen Ländern rezeptfrei
erhältlich. Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) empfiehlt, die Medikamente
mit dem Wirkstoff Levonorgestrel allen Frauen frei zugänglich zu machen.
Seit Oktober 2009 ist mit EllaOne® (Wirkstoff Ulipristalacetat) ein weiteres
Präparat als „Pille danach“ zugelassen. Auf dieses beziehen sich die
Forderungen nach rezeptfreier Abgabe in der Regel nicht.
Es handelt sich bei der „Pille danach“ keineswegs um Abtreibungspillen. Bei
bereits bestehenden Schwangerschaften wirkt das Präparat nicht. Vielmehr
handelt es sich um eine Notfallverhütung nach einem ungeschützten
Geschlechtsverkehr. Da seine Wirksamkeit zeitlich eng begrenzt ist, muss den
betroffenen Frauen ein rascher und niedrigschwelliger Zugang ermöglicht
werden. Die Erfahrungen zeigen, dass die Rezeptfreiheit zu keinem Anstieg
von riskantem Verhütungsverhalten führt und die reguläre
Schwangerschaftsverhütung nicht beeinträchtigt. Die notwendige Beratung der Frauen kann
durch das bestehende System von Apotheken gesichert werden. Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Gesundheit vom 27. August
2012 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Drucksache 17/10557 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeIn Deutschland wird die Rezeptfreiheit vor allem durch Gynäkologinnen und
Gynäkologen und ihre gesundheitspolitischen Interessenvertretungen
kritisiert. Betroffenenverbände vermuten dahinter vor allem finanzielle Interessen.
Vo r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
In Deutschland steht die Frage einer möglichen Entlassung von
Notfallkontrazeptiva aus der Verschreibungspflicht seit einem entsprechenden Votum des
Sachverständigenausschusses für Verschreibungspflicht vom 1. Juli 2003 im
Raum. Notfallkontrazeptiva sind – die rechtzeitige Anwendung vorausgesetzt –
eine Möglichkeit, postkoital zu verhüten und eine evtl. eingetretene
unerwünschte Schwangerschaft zu verhindern. Die Wirksamkeit von
Notfallkontrazeptiva ist abhängig vom Zeitpunkt der Einnahme, die bis spätestens 72 Stunden
(Wirkstoff Levonorgestrel) bzw. 120 Stunden (Wirkstoff Ulipristalacetat) nach
dem Geschlechtsverkehr erfolgen muss. Eine mögliche Schwangerschaft wird
umso sicherer verhindert, je früher die Einnahme des Notfallkontrazeptivums
erfolgt.
Notfallkontrazeptiva können keine regelmäßige Kontrazeptionsmethode
ersetzen. Auf Grund ihrer Zulassung (und entsprechender Hinweise in den
Produktinformationen) sind diese Arzneimittel nur zur Notfallverhütung und nicht
als regelmäßige Methode der Empfängnisverhütung vorgesehen.
Notfallkontrazeptiva sind deshalb im besonderen Maße beratungsbedürftige Arzneimittel;
Informationen über Notfallkontrazeptiva sind integraler Bestandteil der
Verhütungsberatung und der Sexualaufklärung.
In Deutschland sind Notfallkontrazeptiva mit den Wirkstoffen Levonorgestrel
und Ulipristalacetat am Markt verfügbar. Für eine Entlassung aus der
Verschreibungspflicht kommen jedoch auf Grund der Vorgaben des Arzneimittelgesetzes
nur entsprechende Arzneimittel mit dem Wirkstoff Levonorgestrel in Betracht,
weil es sich dabei um eine Substanz mit in der medizinischen Wissenschaft
allgemein bekannten Wirkungen handelt; auf diesen Wirkstoff bezog sich das
Votum des Sachverständigenausschusses für Verschreibungspflicht vom 1. Juli
2003. Da die Notfallkontrazeptiva mit dem Wirkstoff Ulipristalacetat von der
EU-Kommission zugelassen wurden, kann eine Entlassung dieser Arzneimittel
aus der Verschreibungspflicht nur durch die EU-Kommission erfolgen.
1. Wie häufig wurde die „Pille danach“ nach Kenntnis der Bundesregierung
jährlich verschrieben (bitte nach Lebensalter, Wirkstoff sowie
Bundesländern aufschlüsseln)?
Nach Angaben von „INSIGHT Health ODV National“, einem privaten
Anbieter von Arzneimittelverbrauchsdaten, wurden Notfallkontrazeptiva mit den
Wirkstoffen Levonorgestrel oder Ulipristal im Jahr 2010 in 341 955 Fällen
verschrieben, im Jahr 2011 in 367 427 Fällen.
Nach Alter, Bundesländern sowie Wirkstoffen aufgeschlüsselte
Verordnungsdaten liegen der Bundesregierung nicht vor.
2. Wie bewertet die Bundesregierung die Wirksamkeit und Sicherheit der
„Pille danach“ mit dem Wirkstoff Levonorgestrel?
Es ist nicht Aufgabe der Bundesregierung eine solche Bewertung abzugeben.
Die Fachwelt sieht die Wirksamkeit und Anwendungssicherheit von
Levonorgestrel (LNG) zur Notfallkontrazeption bei bestimmungsgemäßer
Anwendung als gegeben an, stellt aber gleichwohl unerwünschte
Arzneimittelwirkungen (UAW) fest, die bei Anwendung von LNG in der Notfallkontrazeption auf-
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 3 – Drucksache 17/10557treten. Außerdem wird ein erhebliches Risiko für weibliche Feten gesehen,
wenn LNG bei einer unerkannten Schwangerschaft eingenommen wird (vgl.
dazu auch Antwort zu Frage 6).
3. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die Wirksamkeit und
Verträglichkeit des Präparats EllaOne®?
Wie bewertet die Bundesregierung die Sicherheit von EllaOne® gegenüber
den herkömmlichen Levonorgestrel-Präparaten?
Inwiefern kommt für die Bundesregierung eine unterschiedliche
Bewertung bezüglich der Verschreibungspflicht infrage?
ellaOne® (Wirkstoff Ulipristal) wurde im Mai 2009 zentral mit dem Status
verschreibungspflichtig zugelassen. Die Zulassung erfolgte von der Europäischen
Kommission im Rahmen eines zentralen Verfahrens. Eine Änderung des
Abgabestatus kann daher nur auf Grund einer Entscheidung der Europäischen
Kommission auf Empfehlung des Ausschusses für Humanarzneimittel (CHMP) der
Europäischen Arzneimittel-Agentur erfolgen.
Das Anwendungsgebiet für ellaOne® lautet: „Notfallkontrazeption innerhalb
von 120 Stunden (5 Tagen) nach einem ungeschützten Geschlechtsverkehr bzw.
Versagen der Kontrazeption“. Damit unterscheidet es sich von den LNG-
haltigen Arzneimitteln zur Notfallkontrazeption, die innerhalb von 72 Stunden
nach einem ungeschützten Verkehr eingenommen werden sollten.
4. Welche Empfehlungen hat der Sachverständigenausschuss für
Verschreibungspflicht der Bundesregierung bezüglich der „Pille danach“ bislang
gegeben, und wie hat er seine Empfehlungen begründet?
Der Sachverständigenausschuss für Verschreibungspflicht nach § 53 Absatz 2
des Arzneimittelgesetzes (AMG) hat im Rahmen seiner Sitzung vom 1. Juli
2003 empfohlen, den Wirkstoff Levonorgestrel zur Notfallkontrazeption in
Zubereitungen von 750 mcg/Einheit aus der Verschreibungspflicht nach § 48
AMG zu entlassen. Er hat sein Votum wie folgt begründet:
„Levonorgestrel (LNG) ist ein aktives Isomer von Norgestrel mit einer
gestagenen Wirkung. LNG verhindert bei prä-ovulatorischer Gabe die Ovulation und
post-ovulatorisch die Nidation. In einer Vielzahl klinischer Studien wurde
lediglich über vereinzelte schwerwiegende unerwünschte Wirkungen berichtet.
Es überwiegen nicht-schwerwiegende Wirkungen wie Übelkeit und Erbrechen,
Müdigkeit und Kopfschmerzen. Das Risiko für eine Extrauterin-Gravidität ist
nach Anwendung von LNG in dieser Indikation möglicherweise erhöht. Besteht
während der Anwendung von LNG eine unerkannte Schwangerschaft, kann im
Fall eines weiblichen Feten die Möglichkeit der Virilisierung nicht
ausgeschlossen werden. Nach Auffassung des Sachverständigen-Ausschusses für
Verschreibungspflicht überwiegen die positiven Sicherheitsaspekte einer
Freiverkäuflichkeit von LNG in dieser Indikation.“
5. Welche Argumente sprechen nach Ansicht der Bundesregierung gegen und
welche für eine rezeptfreie Abgabe der „Pille danach“?
Bei isolierter Betrachtung des Risikoprofils der betreffenden Arzneimittel
existieren aus der Sicht der zuständigen Bundesoberbehörde keine
durchschlagenden Argumente gegen eine grundsätzliche Entlassung von Notfallkontrazeptiva
mit dem Wirkstoff Levonorgestrel aus der Verschreibungspflicht.
Drucksache 17/10557 – 4 – Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeGegen die Aufhebung der Verschreibungspflicht spricht die Bedeutung der
ärztlichen Beratung im Falle einer Verhütungspanne, deren Ziel es ist, das Wissen
über wirksame Methoden der Familienplanung und die Verhütungskompetenz
zu steigern. Die Verschreibungspflicht ist insoweit im Kontext von
Schwangerschaftsverhütung und Sexualaufklärung zu sehen. Ohne ärztliche Beratung
erhöht sich außerdem im Zusammenhang mit möglicherweise unbekannten
Schwangerschaften (vgl. dazu Frage 4) das Risiko für weibliche Feten.
6. Plant oder erwägt die Bundesregierung Änderungen bei der Rezeptpflicht
der „Pille danach“ (bitte begründen)?
Für eine Entlassung von Notfallkontrazeptiva aus der Verschreibungspflicht
bedarf es einer Änderung der AMVV. Änderungen dieser Verordnung bedürfen
auf Grund von § 48 Absatz 2 Satz 1 des Arzneimittelgesetzes der Zustimmung
des Bundesrates. Eine Mehrheit für eine Entlassung von Notfallkontrazeptiva
aus der Verschreibungspflicht zeichnet sich im Bundesrat derzeit nicht ab.
7. Welche Bundesländer stimmten gegen eine Rezeptfreiheit für die „Pille
danach“, und welche enthielten sich?
8. Welche Bedenken wurden aufseiten der Bundesländer gegen eine
rezeptfreie Abgabe der „Pille danach“ geltend gemacht?
Die Fragen 7 und 8 werden wegen des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet:
Die Bundesregierung kann weder zum Abstimmungsverhalten noch zu
möglichen Bedenken einzelner Bundesländer, die eventuell in nicht öffentlichen
Sitzungen der Ländergremien geäußert wurden, Stellung nehmen.
9. Wie kann gewährleistet werden, dass das Vorhandensein, die Wirksamkeit
und die Risiken der „Pille danach“ ausreichend und in objektiver Weise in
der Öffentlichkeit bekannt gemacht werden?
Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) informiert bereits
jetzt umfangreich zur „Pille danach“. Ein ausführliches Faltblatt mit dem Titel
„Pille danach“ beschreibt Wirkungsweise, Anwendung, mögliche
Nebenwirkungen und beantwortet häufige Fragen zum Thema.
Als Notfall-Verhütung wird die „Pille danach“ in zahlreichen Medien und
Internetangeboten der Sexualaufklärung, Verhütung und Familienplanung
behandelt. Einige Beispiele:
• Sichergehn Verhütung für sie und ihn (Broschüre)
• sex’n’tipps: Verhüten eine gemeinsame Sache (Leporello)
• sex’n’tipps: Pannenhilfe (Leporello)
• Verhüten – gewusst wie! (Broschüre deutsch/russisch)
•
www.loveline.de der Internetauftritt der BZgA zur Sexualaufklärung von
Jugendlichen informiert dazu u. a. unter den Stichworten: Verhütung,
Pannenhilfe, das erste Mal.
• Im Internetauftritt
www.familienplanung.de finden sich die Informationen
unter der Rubrik „Verhütungspannen“.
Weitere Maßnahmen zur Information über die „Pille danach“ werden mit
Förderung des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 5 – Drucksache 17/10557durch den Bundesverband pro familia durchgeführt. Dazu gehören
insbesondere das Faltblatt zur „Pille danach“ und zur Spirale danach und Postkarten zur
breiten Verteilung, die auf die Möglichkeit einer Notfallkontrazeption
hinweisen. Auch das Telefon- und Internetangebot der pro familia informiert
gezielt über die „Pille danach“.
10. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Erfahrungen der
rezeptfreien Abgabe der „Pille danach“ in anderen Mitgliedstaaten der
EU wie z. B. Österreich oder Belgien?
Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung daraus?
In der Literatur finden sich mehrere Publikationen zu den Erfahrungen mit der
rezeptfreien Abgabe der „Pille danach“ in verschiedenen, auch europäischen
Ländern, auch in Bezug auf einen möglicherweise nicht bestimmungsgemäßen
Gebrauch. So liegen Publikationen zu Erfahrungen in Frankreich und
Großbritannien nach Entlassung von Arzneimitteln mit dem Wirkstoff LNG aus der
Verschreibungspflicht vor. Danach waren keine Veränderungen (insbesondere
keine Verminderung) des Gebrauchs regelmäßiger Methoden zur
Schwangerschaftsverhütung nach Aufhebung der Rezeptpflicht zu beobachten1, 2.
In einer Cochrane-Metaanalyse3 wurde untersucht, welche Auswirkungen die
Vorabbereitstellung von Notfallkontrazeptiva hat. Dabei zeigte sich, dass es
nicht zu einem Anstieg sexuell übertragbarer Erkrankungen kam. Auch zeigte
sich kein Anstieg in der Häufigkeit eines ungeschützten Geschlechtsverkehrs
und keine Änderung im kontrazeptiven Verhalten. Allerdings konnte auch keine
Verminderung der Over-all-Schwangerschaftsraten gezeigt werden.
Vergleichbare Aussagen wurden auch in einer Stellungnahme der WHO gemacht4.
11. Was würde die Entlassung aus der Verschreibungspflicht für die
Zulässigkeit von kommerzieller Werbung in der breiten Öffentlichkeit für die
„Pille danach“ bedeuten?
Wie könnten die Werbemöglichkeiten für diese Medikamentengruppe
eingeschränkt werden?
Vorrangiges Ziel des Heilmittelwerbegesetzes (HWG) ist es, die
Verbraucherinnen und Verbraucher vor unsachlicher Beeinflussung im Bereich der
Heilwerbung zu bewahren. Für verschreibungspflichtige Arzneimittel darf nach § 10
Absatz 1 HWG unter anderem nur bei Ärzten und Apothekern geworben
werden. Bei einer Entlassung aus der Verschreibungspflicht würde dieses generelle
Publikumswerbeverbot für die in Rede stehenden Arzneimittel nicht mehr
bestehen. Für den Bereich der Publikumswerbung sieht § 11 HWG einen Katalog
an Verboten vor.
Unzulässig ist nach § 3 HWG im Übrigen eine irreführende Werbung. Eine
Irreführung liegt unter anderem dann vor, wenn fälschlich der Eindruck erweckt
wird, dass ein Erfolg mit Sicherheit erwartet werden kann. Eine darüber hinaus
gehende Einschränkung der Publikumswerbung für die in Rede stehende
Arzneimittelgruppe im Fall einer Entlassung aus der Verschreibungspflicht, die
derzeit nicht ansteht, bedürfte insbesondere im Hinblick auf den voll harmonisier-
1 Moreau C et al.: Contraception 2006; 73: 602-608.
2 Marston C et al.: BMJ 2005; 331: 271.
3 Polis CB, Grimes DA, Schaffer K, Blanchard K, Glasier A, Harper C. Advance provision of emergency
contraception for pregnancy prevention. Cochrane Database of Systematic Reviews 2007, Issue 2. Art.
No.: CD005497. DOI:10.1002/14651858.CD005497.pub2.
4
http://whqlibdoc.who.int/hq/2010/WHO_RHR_HRP_10.06_eng.pdf
Drucksache 17/10557 – 6 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiodeten europäischen Rechtsrahmen für die Werbung mit Arzneimitteln einer
eingehenden Prüfung.
12. Welche Maßnahmen plant oder bietet die Bundesregierung an, um
ungewollte Schwangerschaften bei Mädchen und Frauen zu verhindern?
Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) hat seit 1992 den
gesetzlichen Auftrag, zielgruppenspezifische Konzepte, Medien und
Maßnahmen zur Sexualaufklärung, Schwangerschaftsverhütung und Familienplanung
zu entwickeln und kostenlos zugänglich zu machen. Dabei arbeitet sie mit den
Bundesländern und deren zuständigen Behörden, vor allem aber auch mit
Fachorganisationen, Expertinnen und Experten zusammen.
Der Schwerpunkt der Maßnahmen zur Vermeidung von ungewollten
Schwangerschaften zielt auf die Prävention, d. h. auf die Stärkung der eigenen
Verantwortung in Bezug auf die Verhütung bzw. auf die gemeinsame Verantwortung
für die Familienplanung.
Grundlage für die Vermeidung von ungewollten Schwangerschaften, nicht nur
bei Minderjährigen, ist die Vermittlung von Körpervorgängen im
Zusammenhang mit Sexualität in allen Lebensphasen. Die BZgA konzentriert sich darauf,
unterschiedlichen Akteuren Informationen zu Körperwissen und
Verhütungsmitteln zur Verfügung zu stellen und zu verbreiten. Die Aufklärung basiert auf
Forschungsergebnissen wie z. B. der BZgA-Studie „Jugendsexualität“ und wird
auf mehreren Ebenen umgesetzt:
• In der Massenkommunikation stehen für Jugendliche aller Altersgruppen
Medien und der Internetauftritt
www.loveline.de zur Frage der
Sexualaufklärung und Verhütung zur Verfügung. Informationen zur Familienplanung
werden auf
www.familienpanung.de zur Verfügung gestellt. Der Kanal
„schwanger unter 20“ dieses Angebotes richtet sich insbesondere an
Minderjährige und junge Frauen.
• Personalkommunikativ setzt das Projekt „komm auf Tour – meine Stärken,
meine Zukunft“ neue handlungsorientierte Impulse, um Schüler/-innen der
7./8. Klassen an Haupt- und Gesamtschulen sowie vergleichbaren
Schulformen bei der frühzeitigen Entdeckung ihrer Stärken und Interessen zu
unterstützen. Die Jugendlichen erhalten Orientierungs- sowie
Entscheidungshilfen für anstehende Betriebspraktika, die berufliche Ausbildung und
realisierbare berufliche Möglichkeiten. Altersgerecht sind auch Themen aus dem
privaten Lebensfeld wie Freundschaft, Sexualität und Verhütung
Schwerpunkte in dem Projekt. Damit sollen frühzeitig Perspektiven eröffnet
werden, die dann Alternativen zu möglichen gewollten frühen
Schwangerschaften darstellen (s. auch Antwort zu Frage 35).
• Zur Unterstützung der Aufklärungsarbeit stehen für Multiplikatorinnen und
Multiplikatoren zahlreiche Medien (z. B. die Präventionsmappe zu
Körperwissen und Verhütung) zur Verfügung.
13. Welche Maßnahmen plant oder bietet die Bundesregierung an, um
Mädchen und Frauen über die Verhütung von sexuell übertragbaren
Krankheiten aufzuklären?
Im Rahmen der nationalen Kampagne GIB AIDS KEINE CHANCE informiert
die Schutzkampagne „mach’s mit – Wissen und Kondom“ die
Allgemeinbevölkerung und insbesondere Jugendliche und junge Erwachsene über die Risiken
und Schutzmöglichkeiten zu HIV und sexuell übertragbaren Infektionen (STI).
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 7 – Drucksache 17/10557Die Informationsaufbereitung ist, insbesondere auf der Internetplattform
www.machsmit.de, so gestaltet, dass spezifische Informationen für Mädchen
und Frauen bzw. Jungen und Männer gleichermaßen angeboten werden.
Zielgruppenspezifische Anzeigenmotive speziell für Mädchen/Frauen und
Jungen/Männer werden in Printmedien geschaltet, die diese Gruppen gezielt
ansprechen. Über abgebildete Quick-Response-Codes (QR-Codes) können über
die Anzeigen vertiefende Informationen per Smartphone abgerufen werden.
Vertiefende Informationen liefert das BZgA-Wissensportal zu HIV/Aids
www.gib-aids-keine-chance.de.
Im Bereich der Printmedien stehen Broschüren der BZgA und der Deutschen
AIDS-Hilfe zu HIV und STI zur Verfügung, die spezifisch auch Frauen
ansprechen.
14. Welche Maßnahmen plant oder bietet die Bundesregierung an, um
speziell Jungen und Männer über die Verhinderung von ungewollten
Schwangerschaften und/oder die Übertragung von sexuellen Krankheiten
aufzuklären?
Grundsätzlich ist festzustellen, dass sich das Verhütungsverhalten Jugendlicher
in den letzten drei Jahrzehnten deutlich verbessert hat. Die aktuelle Studie
„Jugendsexualität“ aus 2010 belegt, dass sexuell aktive deutsche Jugendliche
zwischen 14 und 17 Jahren heute bereits beim ersten Mal besser verhüten als je
zuvor: Nur je 8 Prozent der Mädchen und Jungen geben an, keine
Verhütungsmittel benutzt zu haben. Die Zahlen zeigen zudem, dass Jungen beim
ersten Mal mittlerweile ebenso gut verhüten wie Mädchen.
Die Maßnahmen der BZgA zielen generell darauf ab, beide Geschlechter in
Verhütungsfragen und über die Vermeidung von ungewollten
Schwangerschaften gezielt zu informieren. Für die direkte Aufklärung von Jungen und Männern
stehen folgende Angebote zur Verfügung:
• Wie geht’s – wie steht’s
Wissenswertes für männliche Jugendliche und junge Männer (Broschüre)
• sex’n’tipps: Jungenfragen (Leporello)
• sex’n’tipps: Verhüten – eine gemeinsame Sache (Leporello)
•
www.loveline.de: der Internetauftritt der BZgA zur Sexualaufklärung von
Jugendlichen spricht mit der Rubrik „Jungenthemen“ speziell Jungen an.
• Mit der aktuellen Initiative zur Sexualaufklärung für Jugendliche unter dem
Motto „Bleib entspannt. Mach dich schlau.“ hat die BZgA das Ziel,
Heranwachsende zu unterstützen, bei sexuellen Kontakten rechtzeitig miteinander
über Verhütung zu sprechen und sie für riskante Situationen zu
sensibilisieren. Dabei werden insbesondere Jungen angesprochen in punkto
Verhütung mehr Verantwortung zu übernehmen.
• In der Rubrik „Wissenswertes für Männer“ des Internetauftritts
www.schwanger-info.de/ www.familienplanung.de können sich Männer
beispielsweise zu Themen wie Fruchtbarkeit oder Schwangerschaftskonflikt
informieren.
Die Aufklärung zu sexuell übertragbaren Krankheiten ist nicht Teil des
gesetzlichen Auftrags der BZgA. Informationen zu diesem Thema werden in den
Medien und Maßnahmen zur Sexualaufklärung und Familienplanung integriert
behandelt.
Drucksache 17/10557 – 8 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode15. Welchen Handlungsbedarf sieht die Bundesregierung, um ihre
Maßnahmen zur Reduktion von ungewollten Schwangerschaften sowie zur
Verhütung von sexuell übertragbaren Krankheiten zu verbessern?
Ungewollte Schwangerschaften sind sowohl auf die Nichtanwendung bzw.
falsche Anwendung von Verhütungsmitteln zurückzuführen, als auch auf die
Schwierigkeiten, mit der Partnerin oder dem Partner über Sexualität sprechen
zu können. Gerade mit ausgetragenen Schwangerschaften im Jugendalter kann
sich auch der Wunsch nach Anerkennung zeigen.
Entscheidend ist, dass jede heranwachsende Generation immer wieder erneut zu
den zentralen Inhalten der Sexualaufklärung informiert werden muss. Dieser
Handlungsbedarf muss den aktuellen Bedürfnissen und
Rezeptionsgewohnheiten der jeweils neuen Jugendgeneration angepasst werden.
Zu sexuell übertragbaren Krankheiten wird auf die Antwort zu Frage 14
verwiesen.
16. Mit welcher Begründung wurden Verhütungsmittel aus dem
Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) gestrichen, und
welche Argumente wurden von der Bundesregierung und
Interessenverbänden geltend gemacht?
Auf Grund von § 24a Absatz 1 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (SGB V)
haben Versicherte der GKV Anspruch auf ärztliche Beratung über Fragen der
Empfängnisregelung. Zur ärztlichen Beratung gehören auch die erforderliche
Untersuchung und die Verordnung von empfängnisregelnden Mitteln.
Außerdem haben Versicherte bis zum vollendeten 20. Lebensjahr nach § 24a Absatz 2
SGB V Anspruch auf Versorgung mit empfängnisverhütenden Mitteln, soweit
sie ärztlich verordnet werden.
§ 24a SGB V wurde durch das Gesetz zum Schutz des vorgeburtlichen/
werdenden Lebens, zur Förderung einer kinderfreundlicheren Gesellschaft, für Hilfen
im Schwangerschaftskonflikt und zur Regelung des Schwangerschaftsabbruchs
(Schwangeren- und Familienhilfegesetz) vom 27. Juli 1992 eingeführt. § 24a
SGB V knüpfte an die Regelung des zuvor geltenden § 200e der
Reichsversicherungsordnung (RVO) an und regelte ergänzend die Kostenübernahme für
ärztlich verordnete empfängnisverhütende Mittel. Diese Kostenübernahme ist
nach wie vor geltendes Recht und Bestandteil des Leistungskatalogs der GKV.
17. Welche Kosten für Verhütungsmethoden werden von der gesetzlichen
Krankenkasse oder einer anderen Einrichtung aus welchen Gründen
erstattet, und welche nicht?
Wie bewertet es die Bundesregierung, dass die Verhütungsmethoden hier
unterschiedlich behandelt werden?
Nach § 24a Absatz 2 SGB V haben Versicherte der gesetzlichen
Krankenversicherung bis zum vollendeten 20. Lebensjahr Anspruch auf Versorgung mit
empfängnisverhütenden Mitteln, soweit sie ärztlich verordnet werden. Damit ist
klargestellt, dass eine Kostenübernahme für z. B. Kondome nicht in Betracht
kommt.
18. Wie hoch sind die Ausgaben der gesetzlichen Krankenkassen für
Verhütungspillen für Frauen bis zum vollendeten 18. Lebensjahr, bis zum
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 9 – Drucksache 17/10557vollendeten 20. Lebensjahr und ab dem 21. Lebensjahr (bitte nach
Anwendung zur Kontrazeption bzw. zur Therapie aufschlüsseln)?
Die gesetzlichen Krankenkassen haben im Jahr 2011 für orale Kontrazeptiva
insgesamt 114 801 513 Euro aufgewendet (Quelle: INSIGHT Health ODV
National). Eine Aufschlüsselung im Hinblick auf unterschiedliche Indikationen
bzw. das Alter der Frauen, für die orale Kontrazeptiva verschrieben wurden,
liegt der Bundesregierung nicht vor.
19. Belastet die Verschreibung von Arzneimitteln zur Kontrazeption die
Arzneimittelrichtgrößen der Ärztinnen und Ärzte?
Ausgaben für die Kontrazeption (§ 24a SGB V) fallen rechtssystematisch nicht
unter die Leistungen bei Krankheit. Daher fallen sie auch nicht unter die
Arzneimittel-Richtgrößen und werden nicht auf das Arzneimittelbudget
angerechnet.
20. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung bezüglich der
Kostenübernahme der Verhütungspille durch private Krankenversicherungen?
Empfängnisverhütungsmittel, also orale Kontrazeptiva sowie intrauterine und
intravaginale Kontrazeptiva dienen nicht der Heilbehandlung. Solche
Aufwendungen sind daher nach den Versicherungsbedingungen der privaten
Krankenversicherung nicht erstattungsfähig. Bestimmte Präparate haben aber eine
erweiterte Indikation und werden auch zur Heilbehandlung eingesetzt, z. B. zur
Behandlung einer Akne oder einer Hypermenorrhoe. Wird eine solche
Indikation nachgewiesen, besteht ein Leistungsanspruch gegen das jeweilige
Versicherungsunternehmen.
21. Aus welchen Bundesländern bzw. Kommunen ist der Bundesregierung
bekannt, dass die Kosten für Verhütungsmittel von staatlichen Stellen
übernommen werden?
Welche Methoden für die Kostenerstattung sind der Bundesregierung
bekannt, und welche administrativen Hürden gibt es jeweils?
22. Inwieweit findet bei den einzelnen Modellen eine Bedürftigkeitsprüfung
statt, und welche Gruppen von Frauen und Mädchen sind jeweils
betroffen?
In welchen Kommunen in Deutschland besteht insbesondere für
Beziehende von Hartz IV und Menschen mit ähnlich niedrigem Einkommen die
Möglichkeit, die Kosten für Verhütungsmittel ersetzt zu bekommen (bitte
nach Geschlecht und Höhe der Erstattung aufschlüsseln)?
Hinsichtlich der unterschiedlichen Vorgehensweisen in den Bundesländern und
Kommunen liegt der Bundesregierung keine systematische Erhebung vor. Mit
dem Thema befasst sich ein länderoffener Ad-hoc-Arbeitskreis
„Kostenübernahme für ärztlich verordnete Mittel zur Empfängnisverhütung“, der auf der
Jugend- und Familienministerkonferenz (JFMK) am 26./27. Mai 2011 in Essen
unter Federführung von Nordrhein-Westfalen eingerichtet worden ist.
Abschlussergebnisse liegen noch nicht vor.
Darüber hinaus hat der pro familia Bundesverband eine Umfrage durchgeführt
zu den Vorgehensweisen in den Bundesländern und in den Kommunen. Diese
hat eine sehr unterschiedliche Handhabung in den Kommunen gezeigt.
Drucksache 17/10557 – 10 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode23. Ist nach Ansicht der Bundesregierung ein gleichberechtigter Zugang zu
Verhütungsmitteln für alle sozialen Schichten in Deutschland
gewährleistet (bitte begründen)?
24. Ist die Möglichkeit zur Familienplanung nach Ansicht der
Bundesregierung Bestandteil des durch Artikel 1 des Grundgesetzes (GG) geschützten
Existenzminimums?
25. Wie viel Geld haben Empfangende von Hartz IV bzw. Sozialhilfe gemäß
der Regelbedarfsermittlung monatlich für die Empfängnisverhütung zur
Verfügung?
Nach Ansicht der Bundesregierung ist ein gleichberechtigter Zugang zu
Verhütungsmitteln für alle sozialen Schichten in Deutschland gewährleistet. Nach
dem geltenden Sozialhilferecht (§ 49 in Verbindung mit § 52 Absatz 1 Satz 1
SGB XII) kommt eine Kostenübernahme für empfängnisverhütende Mittel
entsprechend den Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung in Betracht.
Danach ist eine Leistungserbringung nur bis zum vollendeten 20. Lebensjahr
möglich (§ 24a Absatz 2 SGB V).
Die Forderung nach Kostenübernahme für ärztlich verordnete Mittel zur
Empfängnisverhütung wurde zuletzt auch im Gesetzgebungsverfahren zum Gesetz
zur Ermittlung von Regelbedarfen und zur Änderung des Zweiten und Zwölften
Buches Sozialgesetzbuch diskutiert; gesonderte, die Leistungsberechtigten
nach dem SGB II bzw. SGB XII besser stellende Regelungen wurden in diesem
Zusammenhang aus den nachstehenden Gründen abgelehnt.
Grundlage für das Gesetz zur Ermittlung von Regelbedarfen und zur Änderung
des Zweiten und Zwölften Buches Sozialgesetzbuch war das Urteil des
Bundesverfassungsgerichts zur Bemessung der Regelleistungen für Erwachsene und
Kinder vom 9. Februar 2010. Darin wurde die Höhe der Regelleistungen für
Erwachsene nicht in Frage gestellt und auch nicht als offenkundig unzureichend
beurteilt.
Bei der Ermittlung der Regelbedarfe sind die durchschnittlichen
Aufwendungen für Gesundheitspflege einschließlich der durchschnittlichen Ausgaben für
Verhütungsmittel in vollem Umfang berücksichtigt worden und damit
Bestandteil des soziokulturellen Existenzminimums. Da der Regelbedarf auch weiterhin
als pauschaler Gesamtbetrag zur freien Verfügung gewährt wird, ist die Angabe
von Teilbedarfen mit der pauschalen Gewährung nicht vereinbar.
Dementsprechend gibt es auch keinerlei Vorgaben zum individuellen Konsum.
Grundsätzlich ist zu beachten, dass Leistungsberechtigte nach dem Zweiten und
Zwölften Buch Sozialgesetzbuch in die gesetzliche Krankenversicherung
einbezogen sind. Durch eine zusätzliche Finanzierung von Verhütungsmitteln
würden hilfebedürftige Frauen weiterreichende Gesundheitsleistungen erhalten als
die übrigen Versicherten der gesetzlichen Krankenversicherung. Dies würde
einem gleichberechtigten Zugang zu Verhütungsmitteln für alle sozialen
Schichten entgegenstehen.
Ungeachtet dessen sieht das Gesetz bereits besondere Regelungen vor, wenn die
Verordnung eines teuren alternativen Verhütungsmittels u. a. wegen
Pillenunverträglichkeit oder die Finanzierung einer Spirale erforderlich ist. Im Zwölften
Buch Sozialgesetzbuch erfolgt dies durch eine abweichende
Regelsatzfestsetzung. Im Zweiten Buch Sozialgesetzbuch ist in seltenen, besonderen
Härtefällen, wenn ein laufender atypischer Bedarf geltend gemacht wird, die
sogenannte Härtefallregelung anwendbar. Das Vorliegen eines solchen Umstandes
ist jeweils im konkreten Einzelfall zu prüfen.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 11 – Drucksache 17/1055726. Wie wurde die Erstattung von Verhütungsmitteln in der Bundesrepublik
Deutschland im Zeitverlauf geregelt (bitte nach Übernahme durch die
GKV bzw. andere Kostenträger aufschlüsseln)?
Wann und in welchen Fällen gab es vorab eine Bedürftigkeitsprüfung?
Auf die Antwort zu Frage 16 wird verwiesen. Bis zur Einführung des § 24a
SGB V durch das Schwangeren- und Familienhilfegesetz vom 27. Juli 1992
wurde in § 200e RVO geregelt, dass Versicherte der GKV einen Anspruch auf
ärztliche Beratung über Fragen der Empfängnisregelung haben; zur ärztlichen
Beratung gehörten auch die erforderliche Untersuchung und die Verordnung
von empfängnisregelnden Mitteln.
Nach dem mit Wirkung vom 1. Dezember 1975 eingefügten § 37b des
Bundessozialhilfegesetzes (BSHG) konnten die Kosten für ärztlich verordnete
empfängnisverhütende Mittel übernommen werden. Seit dem 1. Januar 2001
entsprechen diese Leistungen denen der gesetzlichen Krankenversicherung (§ 38
BSHG). Auch nach dem derzeit geltenden Sozialhilferecht (§ 49 in Verbindung
mit § 52 Absatz 1 Satz 1 SGB XII) kommt eine Kostenübernahme für ärztlich
verordnete empfängnisverhütende Mittel bei nicht krankenversicherten
Personen nur entsprechend den Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung in
Betracht. Nach dem Sozialhilferecht findet eine Bedürftigkeitsprüfung statt.
27. Wie wurde die Kostenübernahme von Verhütungsmitteln in der DDR
nach Kenntnis der Bundesregierung im Zeitverlauf geregelt?
Nach Kenntnis der Bundesregierung wurde die Kostenübernahme für
Verhütungsmittel im Gesetz über die Unterbrechung der Schwangerschaft vom
9. März 1972 bis zur Aufhebung durch den Einigungsvertrag vom 31. August
1990 geregelt. Nach § 4 Absatz 2 dieses Gesetzes erfolgte die Abgabe ärztlich
verordneter schwangerschaftsverhütender Mittel an sozialversicherte Frauen
unentgeltlich.
28. Stimmt die Bundesregierung der Aussage zu, dass der ungehinderte
Zugang zu Angeboten der Familienplanung Teil des Übereinkommens zur
Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau (CEDAW) ist, das
Deutschland unterzeichnet hat (bitte begründen)?
Falls ja, was tut die Bundesregierung, um dieser Verpflichtung
nachzukommen?
Falls nein, distanziert sich die Bundesregierung vom Inhalt des Vertrags?
Die Förderung sexueller und reproduktiver Gesundheit sowie die
Verwirklichung der entsprechenden Rechte sind zentrale gleichstellungspolitische
Themen. In nationalen und internationalen Projekten Deutschlands wird der
Zugang zu seriösen Informationen über die menschliche Sexualität,
Möglichkeiten der Familienplanung und entsprechenden Gesundheitsdiensten
unterstützt. Dazu gehört auch eine klare Positionierung der Bundesregierung in
internationalen Verhandlungen zum Beispiel im Rahmen der
Frauenrechtskommission oder der Kommission für Bevölkerung und Entwicklung der Vereinten
Nationen.
Im Übereinkommen der Vereinten Nationen zur Beseitigung jeder Form von
Diskriminierung der Frau (CEDAW) werden die Vertragsstaaten zu geeigneten
Maßnahmen zur Beseitigung der Diskriminierung der Frau im Bereich des
Gesundheitswesens aufgefordert, der Frau gleichberechtigt Zugang zu
Gesundheitsdiensten, einschließlich derjenigen im Zusammenhang mit der
Familienplanung, zu gewährleisten. Außerdem wird der Zugang zu spezifischen Bil-
Drucksache 17/10557 – 12 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiodedungsinformationen gefordert, die zur Gesunderhaltung und zum Wohlergehen
der Familie beitragen, einschließlich der Aufklärung und Beratung in Bezug auf
Familienplanung.
In Artikel 10 Buchstabe h des o. g. Übereinkommens ist festgelegt, dass Frauen
über Verhütungsmaßnahmen und ihre Anwendung informiert werden müssen
und ihnen der Zugang zu Aufklärungsunterricht und Familienplanungsdiensten
garantiert sein muss, damit sie eine Entscheidung über sichere und zuverlässige
Verhütungsmaßnahmen auf der Grundlage ausreichender Informationen treffen
können.
Zur Sicherstellung dieser Forderung führt die Bundesregierung in Kooperation
mit der BZgA umfangreiche Maßnahmen durch. Ziel ist es, die Bevölkerung
über Verhütungsmaßnahmen und ihre Anwendung zu informieren und den
Zugang zu Aufklärungsunterricht und Familienplanungsdiensten sicherzustellen,
um eine Entscheidung über sichere und zuverlässige Verhütungsmaßnahmen
auf der Grundlage ausreichender Informationen treffen zu können. Jede Frau
und jeder Mann haben in Deutschland das Recht, sich zu Fragen der
Sexualaufklärung, Verhütung, Familienplanung und Schwangerschaft an eine hierfür
vorgesehene Beratungsstelle zu wenden. Gesetzlich Versicherte bis zum
vollendeten 20. Lebensjahr haben Anspruch auf Versorgung mit empfängnisverhütenden
Mitteln, soweit sie ärztlich verordnet werden.
Wesentlich ist auch die Arbeit und die Fachkenntnis der in diesem Bereich
engagierten Nichtregierungsorganisationen, um Aufklärung und Beratung in
Bezug auf die Sexualaufklärung, Familienplanung und Schwangerschaft für
Frauen und Männer in allen Bevölkerungsgruppen anbieten zu können. Aus
diesem Grund legt die Bundesregierung besonderen Wert auf die
Zusammenarbeit mit in diesem Bereich tätigen Verbänden unterschiedlicher Weltanschauung
und unterstützt deren Arbeit durch die Förderung von Einzelaktivitäten wie
Tagungen, Publikationen und Fortbildungsveranstaltungen.
29. Stimmt die Bundesregierung der Aussage zu, dass sich das Recht auf
Zugang zu Informationen und zu Verhütungsmitteln aus dem von
Deutschland ratifizierten UN-Sozialpakt ergibt (bitte begründen)?
Falls ja, was tut die Bundesregierung, um dieser Verpflichtung
nachzukommen?
Falls nein, distanziert sich die Bundesregierung vom Inhalt des Vertrags?
Die Interpretation des Artikels 12 im Allgemeinen Kommentar des VN-
Ausschusses für wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte schließt das Recht
auf Zugang zu Informationen und Diensten zu sexueller und reproduktiver
Gesundheit ein. Der Zugang zu Verhütungsmitteln muss nach dem o. g.
Allgemeinen Kommentar diskriminierungsfrei für alle gewährleistet und erschwinglich
sein. Nach Ansicht der Bundesregierung ist ein gleichberechtigter Zugang
gewährleistet (s. Antwort zu den Fragen 23 bis 25).
30. Stimmt die Bundesregierung der Aussage zu, dass nach der
Menschenrechtsproklamation von Teheran und der Proklamation nachfolgender
Menschenrechtserklärungen die Erreichung des bestmöglichen Standards
sexueller und reproduktiver Gesundheit als Menschenrecht gilt (bitte
begründen)?
Falls ja, inwieweit ist nach Ansicht der Bundesregierung der Zugang zu
Verhütungsmitteln von diesem Recht betroffen, und was tut die Bundes-
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 13 – Drucksache 17/10557regierung, um dieses Recht im Hinblick auf den Zugang zu
Verhütungsmitteln umzusetzen?
Zur Sicherstellung der sexuellen und reproduktiven Rechte von Frauen und
Männern ist der Zugang zu Verhütungsmitteln nach Auffassung der
Bundesregierung eine wichtige Voraussetzung. Im Hinblick auf die dazu
durchgeführten Maßnahmen der Bundesregierung siehe Antwort zu Frage 28.
31. Welche Erkenntnisse besitzt die Bundesregierung bezüglich des
Krebsrisikos von Frauen und Mädchen bei der Einnahme der hormonellen
Kontrazeptiva?
Im Folgenden wird zur Beantwortung auf die häufig angewendeten
kombinierten oralen Kontrazeptiva (KOK) fokussiert.
Brustkrebs
Zusammenfassend wird in der wissenschaftlichen Literatur von einem leicht
erhöhten Risiko einer Brustkebsdiagnose bei Anwendung hormonaler
Kontrazeptiva ausgegangen.
Zervixkarzinom
Zusammenfassend wird in der wissenschaftlichen Literatur von einem leicht
erhöhten Risiko für die Diagnose eines Zervixkarzinoms (Gebärmutterhalskrebs)
bei der Anwendung hormonaler Kontrazeptiva ausgegangen. Kontrovers
diskutiert wird nach wie vor, in welchem Ausmaß dieses Ergebnis durch das
Sexualverhalten und andere Faktoren, wie eine Infektion mit dem humanen
Papillomavirus (HPV), beeinflusst wird.
Lebertumore
In der Literatur ist ein mäßig erhöhtes Risiko für die Entwicklung gutartiger und
bösartiger Lebertumore bei aktueller KOK-Anwendung beschrieben5. Der
Zusammenhang zwischen der Anwendung von KOK und dem Auftreten
bösartiger Lebertumore wird aber z. T. kontrovers diskutiert.
In einer Metaanalyse wurde ein mäßig erhöhtes Risiko für die Entstehung von
Leberkrebs berechnet (Odds Ratio von 1,57, 95 Prozent KI 0,96 bis 2,54)6. Die
absolute Häufigkeit von Leberkrebserkrankungen bei (jungen) Frauen ist
allerdings sehr gering. So wird die Anzahl der Krebsneuerkrankungen in dem
Organsystem Leber-Galle bei Frauen in Deutschland für das Jahr 2009 mit
2,9 pro 100 000 Einwohner angegeben7.
Eierstock- und Gebärmutterkrebs
In der Literatur wird ein vermindertes Risiko für Eierstock- und
Gebärmutterkrebs bei Anwendung von KOK beschrieben8.
32. Wie viele Arzneimittel zur Verhütung wurden nach Kenntnis der
Bundesregierung seit 2002 verschrieben (bitte nach Alter, Bundesländern und
5 Cibula H et al. Human Reprod Update 2010;16:631-650.
6 Maheshwari S et al. J of Hepatol 2007;47:506-13.
7
www.ekr.med.uni-erlangen.de/GEKID/Atlas/CurrentVersion/Tabellen/Tabellen_D.php
8 Cibula H et al. Human Reprod Update 2010;16:631-650
Drucksache 17/10557 – 14 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiodenach Pillengeneration sowie vaginalen, dermalen und implantativen
hormonellen Kontrazeptiva aufschlüsseln)?
Wie viele nichthormonelle vaginale Kontrazeptiva wurden seit 2002 nach
Kenntnis der Bundesregierung umgesetzt (bitte nach Art des
Verhütungsmittels aufschlüsseln)?
Die Verordnungszahlen für Kontrazeptiva (ohne „Pille danach“) stehen der
Bundesregierung erst seit dem Jahr 2005 zur Verfügung (Quelle: INSIGHT
Health ODV National):
Eine Aufschlüsselung der Verordnungszahlen nach Alter, Bundesländern,
„Pillengeneration“ und Darreichungsform liegt der Bundesregierung nicht vor.
33. Wie viele Sterilisationen wurden seit 2002 nach Kenntnis der
Bundesregierung zum Zwecke der Empfängnisverhütung durchgeführt (bitte
nach Geschlecht aufschlüsseln)?
Der Bundesregierung liegen Zahlen zu Sterilisationen zum einen aus der
Krankenhausstatistik sowie zum anderen aus der Abrechnungsstatistik der
Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) vor.
Laut Krankenhausstatistik haben sich zwischen 2002 und 2010 insgesamt
68 405 Frauen und 8 155 Männer im Krankenhaus sterilisieren lassen
(Diagnosedaten zu „ICD Z30.2 Sterilisierung“ in der Rubrik „Z 30 Kontrazeptive
Maßnahmen“;
www.gbe-bund.de).
Laut Abrechnungsstatistik der KBV wurden in den Jahren 2002 und 2003
110 459 Sterilisationen bei Frauen und 92 413 Sterilisationen bei Männern
ambulant im Rahmen der vertragsärztlichen Versorgung durchgeführt. Seit dem
Jahr 2004 können nur noch medizinisch begründete Sterilisationen zu Lasten
der gesetzlichen Krankenkassen vergütet werden. Dadurch hat sich nach
Angaben der KBV die Zahl der Sterilisationen in der vertragsärztlichen Versorgung
im Jahr 2004 auf 1 265 und bis zum Jahr 2011 auf 201 reduziert.
34. Wie viele Teenagerschwangerschaften und -schwangerschaftsabbrüche
gab es nach Kenntnis der Bundesregierung in der Bundesrepublik
Deutschland seit 2002 (bitte nach Jahren, Alter der Mädchen und jungen
Frauen sowie dem jeweiligen Bundesland aufschlüsseln)?
Die nachfolgenden Tabellen geben einen Überblick über die Entwicklungen bei
Teenagerschwangerschaften und -abbrüchen in der Bundesrepublik
Deutschland seit 2002 (Quelle: Statistisches Bundesamt):
Jahr 2005 Jahr 2006 Jahr 2007 Jahr 2008 Jahr 2009 Jahr 2010 Jahr 2011
18 998 623 16 908 130 16 222 028 16 152 881 15 998 783 15 692 425 15 918 308
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 15 – Drucksache 17/10557Die Gesamtzahl der Schwangerschaftsabbrüche hat sich im Jahr 2011 im
Vergleich zum Jahr 2002 um 16,5 Prozent verringert. Im früheren Bundesgebiet
sank die Gesamtzahl um 16,7 Prozent, in den neuen Ländern um 18 Prozent und
in Berlin um 17,2 Prozent.
Die Zahl der Schwangerschaftsabbrüche Minderjähriger hat sich in dem o. g.
Zeitraum um 45,9 Prozent verringert. Im früheren Bundesgebiet sank die Zahl
um 39,3 Prozent, in den neuen Ländern um 66,6 Prozent und in Berlin um
40,9 Prozent.
Der Anteil der Schwangerschaftsabbrüche der unter 18-Jährigen an der
Gesamtzahl aller Schwangerschaftsabbrüche betrug 5,7 Prozent im Jahr 2002,
3,7 Prozent im Jahr 2011.
Die Gesamtzahl der Geburten hat sich von 2002 zu 2010 um 5,7 Prozent
verringert. Im früheren Bundesgebiet sank die Gesamtzahl um 8,7 Prozent,
demgegenüber stieg sie in den neuen Ländern um 6,1 Prozent und in Berlin sogar um
15,9 Prozent.
Die Zahl der Geborenen minderjähriger Mütter hat sich in diesem Zeitraum um
39,5 Prozent verringert. Im früheren Bundesgebiet sank die Zahl um 36,7
Prozent, in den neuen Ländern um 48,4 Prozent und in Berlin um 35,4 Prozent.
Geburten von minderjährigen Frauen (exaktes Alter)
nach Wohnland
2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010
unter 15 bis unter 15 bis unter 15 bis unter 15 bis unter 15 bis unter 15 bis unter 15 bis unter 15 bis unter 15 bis
15 unter 18 15 unter 18 15 unter 18 15 unter 18 15 unter 18 15 unter 18 15 unter 18 15 unter 18 15 unter 18
Baden-Württemberg.......... 13 657 12 597 11 542 13 563 13 509 14 494 7 452 9 382 6 357
Bayern................................ 25 815 27 753 16 730 20 643 17 646 13 600 14 601 12 502 11 474
Berlin.................................. 9 426 10 377 14 396 6 332 10 293 9 276 4 262 7 258 5 276
Brandenburg...................... 14 317 13 314 6 295 3 283 5 304 7 252 4 199 5 170 3 172
Bremen.............................. 0 78 3 79 2 73 3 60 1 81 1 62 1 56 0 67 3 42
Hamburg............................ 3 156 4 130 2 135 0 131 1 97 0 112 0 106 0 82 1 100
Hessen............................... 9 444 4 435 3 389 1 378 6 340 8 319 11 316 5 259 4 267
Mecklenburg-Vorpommern 7 260 4 274 8 229 7 203 3 201 5 177 8 166 6 127 4 125
Niedersachsen................... 17 722 17 707 21 672 27 638 6 606 13 532 19 507 9 513 16 453
Nordrhein-Westfalen.......... 39 1 639 33 1 602 34 1 536 38 1 508 34 1 349 36 1 346 24 1 321 18 1 155 18 1 092
Rheinland-Pfalz.................. 5 368 4 380 2 349 2 331 4 331 0 302 6 335 8 255 10 244
Saarland............................. 4 92 2 97 3 102 5 96 3 63 3 96 1 80 5 91 1 77
Sachsen............................. 18 509 17 453 17 481 11 443 8 418 19 386 11 365 9 283 13 235
Sachsen-Anhalt.................. 20 360 11 371 11 365 13 337 9 320 10 278 11 292 11 232 8 227
Schleswig-Holstein............. 1 233 5 247 10 243 1 219 11 215 3 199 7 216 9 186 2 190
Thüringen........................... 13 322 16 297 10 262 12 265 10 249 7 233 2 209 7 155 6 156
Deutschland insgesamt...... 197 7 398 182 7 113 170 6 799 162 6 430 141 6 022 148 5 664 130 5 483 120 4 717 111 4 487
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Schwangerschaftsabbrüche minderjähriger Frauen
nach Wohnland
2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011
Alter: unter 15 bis unter 15 bis unter 15 bis unter 15 bis unter 15 bis unter 15 bis unter 15 bis unter 15 bis unter 15 bis unter 15 bis
15 unter 18 15 unter 18 15 unter 18 15 unter 18 15 unter 18 15 unter 18 15 unter 18 15 unter 18 15 unter 18 15 unter 18
Baden-Württemberg.......... 69 599 47 692 61 728 48 671 44 637 47 539 41 521 26 422 38 424 30 374
Bayern................................ 103 751 51 780 75 843 68 752 52 617 50 624 54 546 35 505 38 438 48 416
Berlin.................................. 47 516 55 506 50 456 39 463 40 463 29 419 19 355 32 330 20 317 20 313
Brandenburg...................... 48 310 46 344 41 365 36 283 25 286 22 245 17 169 30 153 21 125 25 110
Bremen.............................. 10 83 10 88 5 86 6 98 6 107 9 103 5 69 7 70 3 72 4 43
Hamburg............................ 14 192 8 202 19 181 10 157 14 139 13 150 18 129 12 148 12 124 11 118
Hessen............................... 44 497 53 556 55 540 50 522 50 418 35 430 28 360 20 353 36 299 18 318
Mecklenburg-Vorpommern 27 260 39 270 31 243 29 227 12 206 6 144 11 121 12 121 13 77 17 85
Niedersachsen................... 59 551 62 600 74 635 54 608 57 561 52 515 50 520 35 441 58 420 27 359
Nordrhein-Westfalen.......... 129 1 350 147 1 344 146 1 386 137 1 350 94 1 257 96 1 251 94 1 059 78 1 032 82 908 78 802
Rheinland-Pfalz.................. 25 224 27 238 24 246 27 253 24 248 26 239 25 234 22 196 18 174 15 164
Saarland............................. 11 57 8 74 14 64 6 73 10 52 2 79 10 59 6 51 7 66 4 47
Sachsen............................. 55 429 60 390 70 420 43 372 27 326 29 285 34 203 19 195 22 171 29 130
Sachsen-Anhalt.................. 53 323 38 307 49 331 32 282 39 256 21 226 20 179 24 150 26 125 17 94
Schleswig-Holstein............. 21 229 28 250 16 269 30 227 24 243 25 228 26 217 26 187 22 172 11 158
Thüringen........................... 45 295 35 276 45 265 44 233 24 215 32 185 22 111 14 136 24 108 18 91
Ausland.............................. 1 16 1 13 4 17 0 17 0 17 0 19 1 20 1 20 0 24 2 30
Deutschland insgesamt...... 761 6 682 715 6 930 779 7 075 659 6 588 542 6 048 494 5 681 475 4 872 399 4 510 440 4 044 374 3 652
Deutschland ohne Ausland 760 6 666 714 6 917 775 7 058 659 6 571 542 6 031 494 5 662 474 4 852 398 4 490 440 4 020 372 3 622
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Drucksache 17/10557 – 16 – Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeDer Anteil der Geborenen von unter 18-Jährigen an der Gesamtzahl aller
Geburten ist im gleichen Zeitraum von 1,1 Prozent auf 0,7 Prozent gesunken.
Um die demografische Komponente auszuschließen, die durch unterschiedliche
Bevölkerungszahlen in den einzelnen Bundesländern und auch im zeitlichen
Vergleich hervorgerufen wird, wird eine Quotenberechnung der
Schwangerschaftsabbrüche bzw. Lebendgeborenen von Minderjährigen je 10 000 Frauen
im Alter von 10 bis unter 18 Jahren vorgenommen.
In der Altersgruppe der Minderjährigen (10 bis unter 18 Jahre) ist ein Rückgang
in der Bevölkerungszahl festzustellen. Waren es im Jahr 2002 noch rund
3,62 Millionen, so sank deren Zahl im Jahr 2010 um 14,1 Prozent auf rund
3,11 Millionen. Die berechnete Quote der Schwangerschaftsabbrüche je 10 000
minderjährige Frauen im Alter von 10 bis unter 18 Jahren lag bei 20 für 2002,
für 2011 betrug sie 13. Für das frühere Bundesgebiet wurde als Quote 18
beziehungsweise 11 errechnet, für die neuen Länder 28 beziehungsweise 19 und für
Berlin 42 für 2002 und 33 für 2011.
Die berechnete Quote der Lebendgeborenen je 10 000 minderjähriger Frauen
im Alter von 10 bis unter 18 Jahren lag bei 21 für 2002, für 2010 betrug sie 15.
Für das frühere Bundesgebiet wurde als Quote 19 beziehungsweise 13
errechnet, für die neuen Länder 28 beziehungsweise 29 und für Berlin 33 für 2002 und
28 für 2010.
35. Worin sieht die Bundesregierung gesellschaftliche Ursachen für die
Entwicklung der Zahl der Teenagerschwangerschaften?
Bewertet man die Teenagerschwangerschaften im internationalen Vergleich,
sind die Zahlen in der Bundesrepublik Deutschland auf eher niedrigem Niveau.
Unabhängig von der Entwicklung der Zahl der Teenagerschwangerschaften in
Deutschland geht die BZgA davon aus, dass jede unerwünschte
Schwangerschaft Minderjähriger ein individuell ernsthaftes Problem darstellt und
individuelle Unterstützung gewährleistet sein muss. Die Studie der BZgA
„Schwangerschaft und Schwangerschaftsabbruch bei minderjährigen Frauen“,
zeigt, dass das Risiko minderjährig schwanger zu werden, bei einer
Hauptschülerin etwa fünfmal so hoch liegt wie bei einer Gymnasiastin. Geringe Bildung
und Perspektivlosigkeit erhöhen das Risiko, ungewollt schwanger zu werden,
enorm.
Um Jugendlichen frühzeitig Hilfestellung bei ihrer Berufs- und Lebensplanung
zu bieten, hat die BZgA das Projekt „Komm auf Tour“ entwickelt. Es
ermöglicht Erfahrungsräume, in denen sich die biografische Perspektive und
Lebenswelt der Hauptschülerinnen und Hauptschüler mit einer breiten wie flexiblen
beruflichen Orientierung verbindet (s. auch Antwort zu Frage 12).
Der Blick muss verstärkt auf strukturelle Bedingungen gerichtet werden, z. B.
auf die Bereitstellung von Ausbildungs- und Arbeitsplätzen. Voraussetzungen
für eine sicherere Lebensplanung zu schaffen, ist damit eine wichtige
gesellschaftliche Aufgabe zahlreicher Akteure.
36. In wie vielen Fällen werden nach Kenntnis der Bundesregierung sozial
benachteiligte Mädchen und Frauen schwanger, weil sie die finanzielle
Belastung für ein zuverlässiges Verhütungsmittel nicht tragen können?
Belastbare Daten liegen der Bundesregierung derzeit nicht vor. Erkenntnisse
sind zu erwarten durch ein von der BZgA 2011 beauftragtes
Forschungsvorhaben „frauen leben 3: Familienplanung von 20- bis 44-jährigen Frauen –
Schwerpunkt Schwangerschaftskonflikte“. Ziel ist es, die Datenlage zum Fami-
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 17 – Drucksache 17/10557lienplanungsverhalten von 20- bis bis 44-jährigen Frauen zu aktualisieren. Im
Fokus der Untersuchung stehen ungewollte Schwangerschaften und die
Gründe, diese auszutragen oder abzubrechen. Die Studie wird ein stärkeres
Augenmerk auf sozialstrukturelle und versorgungsbezogene Rahmenbedingungen
für Entscheidungen im reproduktiven Lebenslauf richten. Auch Ursachen für
ungeplante Schwangerschaften werden in den Blick genommen. Die Ergebnisse
werden Ende 2013 vorliegen.
37. Gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung einen Zusammenhang
zwischen dem Sozialstatus einerseits und frühen und/oder ungewollten
Schwangerschaften und Schwangerschaftsabbrüchen andererseits?
Welche Ursachen können für einen Zusammenhang geltend gemacht
werden?
Welche Rolle spielt die finanzielle Belastung für zuverlässige
Verhütungsmittel?
Zu Motiven von Schwangerschaftsabbrüchen im Erwachsenenalter liegen
Erkenntnisse aus der BZgA-Städtestudie von 2010 („frauen leben-
Familienplanung und Migration im Lebenslauf“) zu Frauen mit türkischem und
osteuropäischem Migrationshintergrund vor. Hier werden unterschiedlich, je nach
Migrationsgruppe, folgende Gründe für einen Abbruch angegeben:
• gesundheitliche Gründe,
• ein zu kurzer Abstand zur vorangegangen Geburt,
• berufs- und ausbildungsbezogene Gründe,
• Altersgründe (bei Frauen unter 25 Jahren).
Bei der westdeutschen Vergleichsgruppe dieser Studie dominieren berufs- oder
ausbildungsbezogene gefolgt von partnerbezogenen Gründen. Ebenfalls
werden Altersgründe (zu jung) angegeben.
38. Wie viele minderjährige Mädchen sterben nach Kenntnis der
Bundesregierung während einer Schwangerschaft oder einer Geburt (bitte absolute
und relative Zahlen angeben)?
In wie vielen Fällen spielt die Schwangerschaft bzw. die Geburt eine
maßgebliche Rolle?
Nach aktuellen Daten des Statistischen Bundesamtes (Todesursachenstatistik)
starb sowohl im Jahr 2010 als auch im Jahr 2009 jeweils eine junge Frau im
Alter zwischen 15 und 20 Jahren an den Folgen der Schwangerschaft, der
Geburt oder des Wochenbettes. Über die Zahl der während einer Schwangerschaft
an anderen Ursachen gestorbenen Mädchen oder jungen Frauen liegen der
Bundesregierung keine Informationen vor.
39. Wie wirkt sich eine Schwangerschaft beziehungsweise ein
Schwangerschaftsabbruch nach Kenntnis der Bundesregierung auf das Erwerbsleben
und die finanzielle Situation der Mädchen und Frauen aus?
Die in der Antwort zu Frage 36 erwähnte BZgA-Studie wird u. a. auch zu
diesen Aspekten Erkenntnisse liefern.
Ferner können die Ergebnisse der jährlichen Sozialdatenstatistik der
Bundesstiftung „Mutter und Kind“ dazu gewisse Hinweise bieten. Schwangere Frauen
in einer finanziellen Notlage unterstützt die Bundesstiftung „Mutter und Kind“
Drucksache 17/10557 – 18 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiodemit ergänzenden finanziellen Hilfen, auf die kein Rechtsanspruch besteht.
Ausweislich der Sozialdatenstatistik der Bundesstiftung erhielten zuletzt jährlich
rund 20 Prozent aller schwangeren Frauen in Deutschland Unterstützung durch
die Stiftung, befanden sich also nach der Definition des MuKStiftG in einer
Notlagensituation. Von den Hilfeempfängerinnen im Jahr 2011 bezog ein
Viertel Einkommen aus selbständiger und nichtselbständiger Arbeit, knapp die
Hälfte bezog Leistungen nach SGB II oder SBG XII, 13 Prozent verfügten über
keinerlei Einkünfte, 4 Prozent bezogen Leistungen nach dem BAföG.
Die Zahlen lassen jedoch keine Rückschlüsse darüber zu, inwieweit die Notlage
bereits vorher bestand oder durch die Schwangerschaft begründet oder
zumindest verschärft wurde.
40. Wie schätzt die Bundesregierung die Chancen von minderjährigen
Müttern und von Müttern unter 25 Jahren, eine Ausbildung zu finden,
abzuschließen und in das Erwerbsleben einzutreten, ein?
Es stellt für junge Mütter eine besondere Herausforderung dar, einer
Mehrfachbelastung durch Ausbildung, Organisation der Kinderbetreuung, Versorgung
des Kindes und eigenem Entwicklungsprozess gerecht zu werden und den
Einstieg in eine Ausbildung sowie das erfolgreiche Durchlaufen der Ausbildung zu
bewältigen.
Um jungen Müttern eine Berufsausbildung zu erleichtern, unterstützt die
Bundesregierung die verstärkte Nutzung von Teilzeitberufsausbildungen in
Betrieben durch flankierende Aktivitäten z. B. im Rahmen einer umfassenden
Initiative zur Verbesserung der Ausbildungsplatzsituation von Jugendlichen im
Ausbildungsstrukturprogramm JOBSTARTER und durch geeignete
Werbemaßnahmen im Internet und in Broschüren. Die Bundesagentur für Arbeit adressiert
dieses Thema im Internet, in ihren Medien und im persönlichen
Beratungsgespräch. Die Berufsberatung der Agentur für Arbeit und der Berater beim
Jobcenter unterstützen und ermutigen (alleinerziehende) Mütter und Väter bei der
Suche nach einem Teilzeitausbildungsplatz. Das Arbeitsförderungsrecht
flankiert Teilzeitausbildung bei Bedarf durch Förderungsmöglichkeiten. Eine
Einstiegsqualifizierung kann bei Erziehung eigener Kinder auch in Teilzeit mit
halbierter Wochenstundenzahl durchgeführt werden.
Die Bundesregierung hat sich zum Ziel gesetzt, insbesondere die Integration
von Alleinerziehenden (darunter junge Mütter) auf dem Arbeitsmarkt weiter zu
verbessern. Dazu wurde ein bis Ende 2012 laufender Ideenwettbewerb „Gute
Arbeit für Alleinerziehende“ mit dem Ziel der Entwicklung von Konzepten zur
Verbesserung der Erwerbs- und Verdienstchancen von Alleinerziehenden, die
Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem Zweiten Buch
Sozialgesetzbuch (SGB II) beziehen, initiiert. Den Jobcentern sollen nach dem
Ende des Ideenwettbewerbs gute Ansätze und Konzepte zur Verfügung stehen,
die – unter Berücksichtigung der Möglichkeiten des SGB II – im Rahmen der
arbeitsmarktpolitischen Regelförderung eingesetzt werden können.
41. Welche Erkenntnisse besitzt die Bundesregierung über die soziale und
berufliche Situation von minderjährigen Vätern und von Vätern unter 25
Jahren?
Zur sozialen und beruflichen Situation von minderjährigen Vätern und von
Vätern unter 25 Jahren liegen nach Kenntnis der Bundesregierung keine
differenzierten empirischen Erkenntnisse vor. Dies ist auch durch den Umstand
begründet, dass die genannte Teilpopulation einen quantitativ nur geringen
Umfang besitzt. Nach den Ergebnissen des Mikrozensus gab es im Jahr 2011 insge-
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 19 – Drucksache 17/10557samt ca. 70 000 Väter im Alter zwischen 20 und 25 Jahren. Die Anzahl der
minderjährigen Väter ist nach Angaben des Statistischen Bundesamtes zu klein, um
nach weiteren Kriterien statistisch ausgewertet werden zu können.
In der genannten Altersgruppe zwischen 20 und 25 Jahren waren ca. 53 000 Väter
erwerbstätig, davon arbeiteten ca. 49 000 in der Berichtswoche (sog. aktiv
Erwerbstätige, ohne vorübergehend Beurlaubte, z. B. wegen Elternzeit). Etwa
9 000 der jungen Väter waren erwerbslos, weitere ca. 9 000 zählten zu den
Nichterwerbspersonen. Ergänzende Informationen lassen sich der Publikation
„Haushalte und Familien – Ergebnisse des Mikrozensus – Fachserie 1 Reihe 3 – 2011“
des Statistischen Bundesamts entnehmen.
Da die besonderen Arbeitsmarktrisiken junger Eltern aus verschiedenen
Untersuchungen bekannt sind, aber aktuell keine spezifischen Studien zu deren
Arbeitsmarkt- und sozio-ökonomischen Situation vorliegen, hat das
Bundesministerium für Arbeit und Soziales eine wissenschaftliche Studie
„Arbeitsmarktübergänge junger Eltern – Einflussfaktoren und Rahmenbedingungen
unter besonderer Berücksichtigung der Familienform“ in Auftrag gegeben. Im
Rahmen dieses Forschungsauftrags sollen die Erwerbsbeteiligung und der
Sozialleistungsbezug von jungen Müttern und Vätern auf Basis repräsentativer
Datenquellen analysiert werden. Die Ergebnisse dieser Studie werden im
zweiten Quartal 2013 vorliegen.
Hinsichtlich der beruflichen Situation junger Väter wird auch auf die Antwort
zu Frage 40 verwiesen.
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ISSN 0722-8333]