[Deutscher Bundestag Drucksache 17/10665
17. Wahlperiode 12. 09. 2012 Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulla Jelpke, Jan van Aken, Christine
Buchholz, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE.
– Drucksache 17/10471 –
Zukunft des deutschen Polizeieinsatzes in Afghanistan
und Menschenrechtsverletzungen der afghanischen Polizei
Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Deutschland hat sich beim NATO-Gipfel in den USA verpflichtet, auch in
Zukunft die afghanische Polizei mitzufinanzieren und auszubilden. Die ISAF-
Truppensteller (ISAF = Internationale Sicherheitsunterstützungstruppe für
Afghanistan) wollen jährlich 4,1 Mrd. US-Dollar für die afghanischen
Sicherheitskräfte (ANSF) ausgeben. Die Bundesregierung hat sich auch über 2014
hinaus mit 150 Mio. Euro pro Jahr daran zu beteiligen (Antwort der
Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 4 der Abgeordneten Ulla Jelpke auf
Bundestagsdrucksache 17/9855). Die afghanische Nationalpolizei (ANP) soll in
den nächsten Monaten zunächst auf ihre Zielstärke von 157 000 Mann
ausgebaut, mittelfristig aber signifikant abgebaut werden. Dies wirft Fragen danach
auf, wie sichergestellt werden soll, dass die zu entlassenden Polizisten (wie
auch Soldaten) in die Gesellschaft integriert und insbesondere ob sie ihre
Waffen abgeben werden.
Der Erfolg der deutschen Polizeiausbildung in Afghanistan ist nach
Einschätzung der Fragesteller, aber auch zahlreicher internationaler Organisationen und
Menschenrechtsvereinigungen, zweifelhaft. Die afghanische Polizei gebärdet
sich häufig nicht als Beschützerin, sondern als Bedrohung der Bevölkerung.
Besonders viele Rechtsbrüche werden von der Afghanischen Lokalen Polizei
(ALP) berichtet. Die Unabhängige Afghanische Menschenrechtskommission
AIHRC hat erst im Frühjahr dieses Jahres festgestellt, dass die ALP-
Angehörigen „nicht unter Überwachung und Kontrolle der Regierung“ stehen,
verbreitet Straftaten an der Zivilbevölkerung begehen – Raub, Mord,
Körperverletzung usw. – und „in den meisten Fällen“ die Betroffenen nicht dagegen
vorgehen können, aus Angst vor Vergeltung.
Aber auch die ANP ist weiterhin eng mit lokalen Machthaben, Warlords und
kriminellen Netzwerken verbunden. Zu diesem Schluss kommt neben
Menschenrechtsorganisationen auch der US-ThinkTank „Center for Strategic and
International Studies“ (CSIS) in einer Studie vom 11. Juli 2012, unter Berufung
auf Berichte des US-Verteidigungsministeriums. Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern vom 10. September
2012 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Drucksache 17/10665 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeWie sehr das Verhalten der regulären Polizei zehn Jahre nach Beginn der
deutschen Ausbildungshilfe rechtsstaatlichen Standards Hohn spricht, geht auch
– wahrscheinlich ungewollt – aus einem Bericht auf der Homepage der
Bundeswehr über einen gemeinsamen Einsatz von Bundeswehrsoldaten und einer
Polizeieinheit hervor („Afghanistan: Gemeinsam einsam“, 2. Juli 2012). Dabei
wird geschildert, dass die afghanischen Polizisten eine unbewaffnete
Zivilperson, die einen Fotoapparat mit sich führte, angesprochen hatten. Der Mann
flüchtete, woraufhin die afghanischen Polizisten, ohne auch nur ansatzweise
den Versuch zu machen, der Person nachzueilen, auf diese schossen. Der
anwesende Bundeswehrkommandeur wird in dem Bericht mit den Worten zitiert,
der flüchtende Mann „hat uns ja nicht bedroht“. Nach rechtsstaatlichen
Maßstäben wäre die Tötung einer Person, von der erkennbar keine Bedrohung
ausgeht, durch die Polizei unzulässig, die Polizisten müssten mit einer
Mordanklage rechnen. Dass solche Kräfte von Deutschland gestützt werden, ist aus
Sicht der Fragesteller mit dem proklamierten Ziel, Sicherheit und Stabilität für
die afghanische Bevölkerung zu gewährleisten, schlecht vereinbar.
Der Bericht bestätigt außerdem den schon mehrfach formulierten Eindruck der
Fragesteller, dass die afghanische Polizei in großem Umfang militärische
Aufgaben wahrnimmt, was ihre Ausbildung durch deutsche Polizisten fragwürdig
macht. Afghanische Polizisten werden teilweise in gemeinsamen Lehrgängen
mit Soldaten unterrichtet, ebenfalls mit deutscher Unterstützung: So ergibt sich
aus der Unterrichtung des Parlaments 26/2012, dass Angehörige der ANP an
Lehrgängen der Afghan National Army (ANA) Combat Service Support (CSS)
School in Kabul teilnehmen, ebenso wie an der ANA Engineer School. Die
militärische Relevanz der letztgenannten Schule wird in einem Artikel in
„Bundeswehr Aktuell“ vom 9. Juli 2012 ausdrücklich genannt: „In die Ausbildung
fließen aber auch die Erfahrungen der afghanischen Soldaten aus
Kampfgebieten ein“.
1. Welche Veränderungen sind in den nächsten Jahren strukturell und
zahlenmäßig beim Einsatz deutscher Polizisten in Afghanistan beabsichtigt
(German Police Project Team – GPPT – und European Police Office
Afghanistan – EUPOL AFG)?
Derzeit sind rund 200 Polizeivollzugsbeamte (PVB) in Afghanistan beim
bilateralen Polizeiprojekt eingesetzt. Im Laufe des Transitionsprozesses ist bis Ende
2014 eine sukzessive Reduzierung des deutschen Personals in Abhängigkeit von
der Übergabe der verbleibenden Polizeitrainingszentren vorgesehen.
Deutschland wird sich auch nach 2014 im Bereich der Aus- und Fortbildung der
afghanischen Polizei engagieren. Vorgesehen ist dabei, dass sich die deutsche
Unterstützung zunehmend auf das Mentoring und die Beratung konzentriert und
darüber hinaus das Train-the-Trainer Ausbildungsprogramm maßgeblich von
Deutschland gefördert wird. Die mit Hilfe der deutschen
Polizeivollzugsbeamten fortgebildeten afghanischen Trainer übernehmen bereits jetzt zunehmend die
Ausbildung der afghanischen Polizisten in den deutschen
Polizeitrainingszentren in Mazar-e-Sharif, Kunduz und auch in dem im Juli 2012 in afghanische
Verantwortung übergebenen Trainingszentrum Faisabad.
Deutschland wird auch weiterhin die EUPOL AFG Mission unterstützen. Das
dort eingesetzte deutsche Führungspersonal wird in verantwortlicher Funktion
auch die weitere strategische und strukturelle Ausrichtung der Mission
konstruktiv begleiten. Die zukünftige Ausgestaltung von EUPOL AFG ist
Gegenstand der aktuell in den Arbeitsgruppen des Rates in Brüssel geführten Debatte
zur strategischen Überprüfung der Mission.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 3 – Drucksache 17/106652. Welchen Umfang haben gegenwärtig die verschiedenen regulären
Polizeiformationen in Afghanistan?
3. Auf welche Stärke soll der Umfang der Polizei nach gegenwärtiger Planung
bis zu welchem Zeitpunkt noch ansteigen (bitte nach verschiedenen
Polizeiformationen differenzieren)?
Die Zielstärke der Afghan National Police (ANP) beträgt 156 637 Stellen. Darin
enthalten sind 6 461 Stellen im afghanischen Innenministerium (MoI), 8 386
Stellen für sogenannte Unterstützer (Betriebspersonal) sowie 9 000 Stellen für
Anwärter, die sich in der Ausbildung befinden. Diese Stellen werden grundsätzlich
der AUP zugerechnet, beziehen sich aber nicht auf die Zielstärke der operativen
Kräfte der AUP, die bei 85 005 Polizisten liegt.
Die Gesamtstärke wird nach jetzigem Stand im Dezember 2012 erreicht.
4. Wie viele Polizisten wirken derzeit in der ALP, den Afghan Public
Protection Forces (APPF) und nach Kenntnis der Bundesregierung als CIP-
Guards (Kräfte des CIP = Critical Infrastructure Programme)
Aktuelle Stärke
(Stand: Juli 2012)
Afghan Uniformed Police – AUP (operativ) 81 240
des Weiteren zur AUP zugeordnet:
Stellen im afghanischen Innenministerium (MoI),
Betriebspersonal, Anwärter
21 300
Afghan Border Police – ABP 22 057
Afghan National Civilian Order Police – ANCOP 14 586
Afghan Anti Crime Police – AACP 8 734
Gesamtstärke 147 917
Quelle: NATO Training Mission-Afghanistan (NTM-A)
Zielstärke
Afghan Uniformed Police – AUP 108 852
davon
– operativ
– MoI
– Unterstützer (Betriebspersonal)
– Anwärter
85 005
6 461
8 386
9 000
Afghan Border Police – ABP 23 090
Afghan National Civilian Order Police – ANCOP 14 541
Afghan Anti Crime Police – AACP 10 154
Gesamtstärke 156 637
Quelle: NTM-A
Drucksache 17/10665 – 4 – Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeWie viele weitere Personen umfassen die (derzeit) regierungsfreundlichen
Milizen?
Zur zweiten Frage liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor.
5. Ist beabsichtigt, die ALP ab 2014 ebenfalls zu reduzieren, und wenn ja, auf
welchen Umfang?
Die Bundesregierung beteiligt sich weder an Aufstellung, Ausrüstung noch an
Ausbildung der ALP. Laut vorliegenden Informationen ist ein vorübergehender
Aufwuchs auf 30 000 ALP bis Ende 2014 vorgesehen. Der Bundesregierung
sind keine konkreten Pläne zu einer daran anschließenden Reduzierung bekannt.
6. Bis wann hält die Bundesregierung das Absenken der afghanischen
Sicherheitskräfte auf die angestrebte Zahl von insgesamt 228 500 für realistisch?
a) Wann wird mit dem Beginn der Reduzierung begonnen?
b) Von welchen Indikatoren werden Beginn und Tempo der Reduzierung
abhängig gemacht?
c) Wie viele Sicherheitskräfte sollen jeweils in ANA und ANP dienen?
Aufgrund der beim NATO-Gipfel am 21. Mai 2012 vereinbarten vorläufigen
Planungsgrundlage soll die Reduzierung der afghanischen Sicherheitskräfte
nach Abschluss der Präsidentschafts- und Parlamentswahlen Ende 2015
beginnen. Die Geschwindigkeit und der Umfang der Reduzierung der ANSF auf eine
nachhaltige Gesamtstärke sowie Struktur werden von der Entwicklung der
Sicherheitssituation abhängen. Die aktuelle Planungsgrundlage wird zu gegebener
Zeit von der afghanischen Regierung in Konsultation mit der internationalen
Gemeinschaft dementsprechend angepasst.
7. Wie genau soll die Personalreduzierung erfolgen?
a) Nach welchen Kriterien sollen Entlassungen vorgenommen werden?
Die Kriterien für die angestrebte Reduzierung befinden sich noch in der
Diskussion.
b) Welche Annahmen gibt es hinsichtlich der Bereitschaft der zu
entlassenden Polizisten, ihre Waffen abzugeben?
Aktuelle Stärke
Afghan Local Police – ALP
15 932
(Stand: 17. August 2012)
Afghan Public Protection Forces –
APPF
12 027
(davon 11 309 operative Stellen,
718 für Verwaltung und Organisation/
Stand: 9. August 2012)
Critical Infrastructure Protection
(CIP) Kräfte im
Verantwortungsbereich des deutschen
Einsatzkontingents in Nordafghanistan
ca. 1 550
(Stand: August 2012)
Quelle: NTM-A, BMVg
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 5 – Drucksache 17/10665Die Abgabe der personenbezogen ausgegeben Waffen soll analog zu dem bereits
geübten Abgabeprozess bei Ablauf der Zeitverträge der ANP-Angehörigen
erfolgen.
c) Inwiefern befürchtet die Bundesregierung, dass Polizisten, die
arbeitslos werden, ihre waffentechnischen Kenntnisse irregulären bewaffneten
Gruppen anbieten, und welche Konsequenzen werden daraus gezogen?
Diese Frage wird Bestandteil der noch auszugestaltenden Kriterien für die
angestrebte Reduzierung.
8. Welche Fortschritte hat es hinsichtlich der Absicht gegeben, die ALP-
Angehörigen in die regulären Sicherheitskräfte zu integrieren?
Artikel 34 des „Afghan Local Police Establishment Procedure“ legt fest, dass
qualifizierte ALP-Angehörige nach Ablauf ihres Vertrages mit der ALP für eine
Übernahme in die ANP oder die ANA infrage kommen können. Die Verträge der
Angehörigen der ALP laufen üblicherweise ein Jahr und können anschließend
verlängert werden.
a) Wie viele ALP-Angehörige sind mittlerweile in die ANP gewechselt?
Tatsächlich vollzogene Personalübernahmen sind hier nicht bekannt.
b) Gibt es immer noch keine Regelungen in diesem Zusammenhang, und
falls doch, welche, und welche Defizite sieht die Bundesregierung
hierbei?
Bereits für den Eintritt in die ALP müssen die Kandidaten Kriterien erfüllen, die
sich an den Kriterien für den Eintritt in die ANP orientieren. Insofern ist hier
grundsätzlich die Basis für die Möglichkeit einer Übernahme von Personal der
ALP in andere Organisationsbereiche der ANP gegeben.
Das Aussetzen der Ausbildung der ALP für zunächst einen Monat, das von der
ISAF-Führung anlässlich einer Sitzung am 1. September 2012 beschlossen
wurde, dient der Re-Evaluierung des beschriebenen Auf- und
Übernahmeprozederes.
c) Inwiefern wird sichergestellt, dass ALP-Angehörige, die im Verdacht
stehen, Straftaten begangen zu haben, bis zur Klärung der Vorwürfe
nicht in die ANP aufgenommen werden, und mit welcher
Zuverlässigkeit werden etwaige Regelungen von den afghanischen Behörden
umgesetzt?
Hintergrundüberprüfungen sollen bei der ANP sicherstellen, dass kein Personal
mit laufendem Strafverfahren rekrutiert wird. Die afghanische Regierung nimmt
ihre Personalverantwortung nach dem Eindruck der Bundesregierung ernst.
9. Inwiefern will die Bundesregierung bzw. wollen nach ihrer Kenntnis die an
der ALP-Rekrutierung und -Ausbildung beteiligten Nationen den
Empfehlungen der AIHRC an die internationale Gemeinschaft hinsichtlich der ALP
nachkommen, insbesondere bezüglich
a) der Verlängerung der Ausbildungszeit auf mindestens drei Monate,
b) der Einrichtung von Mechanismen, die eine Kontrolle der ALP
gewährleisten,
c) vorhandener Alphabetisierung als Bedingungen für Rekrutierung,
Drucksache 17/10665 – 6 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperioded) sorgfältiger Überprüfung potentieller ALP-Angehöriger, um
Kriminelle usw. auszuschließen,
e) des Ausschlusses von früheren Angehörigen illegaler Milizen in die ALP,
bzw. welche Schlussfolgerung zieht die Bundesregierung aus diesen
Empfehlungen?
Die Bundesregierung und die von ihr nach Afghanistan entsandten ISAF-
Soldaten der Bundeswehr sowie Polizisten des GPPT beteiligen sich nicht an
Ausbildung und Aufstellung der ALP. Die Ausbildung der ALP ist ein bilaterales
Projekt der USA im Rahmen der durch die United States Forces Afghanistan
(USFOR-A) durchgeführten VSO (Village Stability Operations). Die
Implementierung erfolgt bilateral mit dem afghanischen Innenministerium. Inwieweit
sich die USFOR-A an der Umsetzung der Empfehlungen der Unabhängigen
Menschenrechtskommission Afghanistans (AIHRC) beteiligen, entzieht sich
der Kenntnis der Bundesregierung.
10. Zu welcher Polizeiformation gehört die in dem Bericht auf der
Bundeswehrhomepage beschriebene Polizeieinheit?
Bei der in diesem Bericht beschriebenen Polizeiformation handelte es sich um
Kräfte der afghanischen Polizei (Afghan Uniformed Police, AUP) des
betroffenen Distriktes.
11. Wie bewertet die Bundesregierung den beschriebenen Tötungsversuch
eines unbewaffneten, nicht als Bedrohung erkennbaren Mannes durch
afghanische Polizisten, welche Erkundigungen hat sie hierzu eingeholt, und
welche Konsequenzen hinsichtlich des deutschen Polizei-, Militär- und
diplomatischen Engagements zieht sie daraus?
Der Bundesregierung liegen Informationen vor, nach denen die betroffene
Person zum Zeitpunkt des Vorfalls eine Handfeuerwaffe führte.
12. Wurden diese Polizeieinheit oder einzelne ihrer Angehörigen mit
deutscher Hilfe ausgebildet (durch deutsche Ausbilder oder von deutschen
Ausbildern ausgebildete Ausbilder, an von Deutschland finanzierten oder
unterhaltenen Ausbildungszentren usw.)?
Hierzu liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor. Auf die Antwort der
Bundesregierung zu Frage 26b der Großen Anfrage der Fraktion DIE LINKE.
(Bundestagsdrucksache 17/2878 vom 8. September 2010) wird verwiesen.
13. Wie wird die vereinbarte Förderung von 4,1 Mrd. US-Dollar jährlich auf
die einzelnen ISAF-Truppensteller aufgeteilt?
a) Wie verteilt sich diese Summe auf Armee und Polizei?
Der Betrag von 4,1 Mrd. US-Dollar ist als vorläufige Planungsgrundlage zu
verstehen. Nach ersten Gesprächen über eine Aufteilung dieses Betrags könnten die
Teilbeträge wie folgt bereitzustellen sein:
● rd. 1,3 Mrd. US-Dollar durch die NATO-Mitglieder und ISAF-Truppensteller-
Nationen;
● 300 bis 500 Mio. US-Dollar durch Nicht-NATO und Nicht-ISAF-
Truppensteller-Nationen;
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 7 – Drucksache 17/10665● 500 Mio. US-Dollar durch Afghanistan selbst und
● der Rest von rd. 2 Mrd. US-Dollar durch die USA.
b) Ist seitens der Bundesregierung oder eines anderen an der Erbringung
der Fördersumme beteiligten Staates beabsichtigt, auch die ALP oder
andere bewaffnete Kräfte (Milizen) zu fördern, und wenn ja, in
welchem Umfang?
Die Bundesregierung wird sich nicht an der Finanzierung der ALP beteiligen.
Wie andere Staaten dazu stehen, ist der Bundesregierung derzeit nicht bekannt.
Im Übrigen wird auf die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage
der Fraktion DIE LINKE. (Bundestagsdrucksache 17/8039 vom 29. November
2011) verwiesen.
14. Welchen Betrag genau will die Bundesregierung bis 2015 für die
Förderung der afghanischen Sicherheitskräfte ausgeben (bitte nach einzelnen
Sicherheitsbehörden aufgliedern)?
Für die deutsche Unterstützung des Polizeiaufbaus in Afghanistan sind für die
Jahre bis 2014 insgesamt 77 Mio. Euro jährlich aus Mitteln des Stabilitätspakts
Afghanistan (Einzelplan 05) vorgesehen. Hiervon sind für die Finanzierung der
Gehälter der afghanischen Polizei etwa 30 Mio. Euro jährlich vorgesehen. Die
übrigen Stabilitätspaktmittel werden aufgewendet für Infrastrukturprojekte zur
Förderung der Polizeiausbildung und des Polizeidienstes, für die im
Zusammenhang mit den Ausbildungs- und Mentoring-Maßnahmen der entsandten
deutschen Polizisten entstehenden Kosten, für ein Polizei-
Alphabetisierungsprogramm in Nordafghanistan, für die Ausbildung von afghanischem
Betriebspersonal der von Deutschland gebauten Ausbildungszentren sowie für kleinere
Projekte der europäischen Polizeimission EUPOL Afghanistan.
Zur Unterstützung des Aufbaus insbesondere der ANA werden derzeit aus dem
Einzelplan 14 des Bundesministeriums der Verteidigung Ausgaben zur
Alimentierung des auf freiwilliger Basis durch die internationale Staatengemeinschaft
zu befüllenden ANA Trust Funds geleistet. Im laufenden Haushaltsjahr 2012
steht hierfür bei Kapitel 14 02 Titel 687 02 ein Betrag in Höhe von 40 Mio. Euro
zur Verfügung, der möglichst zweckgebunden bereitgestellt werden soll.
Gleiches gilt ausweislich des Regierungsentwurfs zum Bundeshaushalt 2013/
Finanzplan für die Folgejahre bis 2016.
Für 2015 hat die Bundesregierung eine finanzielle Unterstützung der
afghanischen Sicherheitskräfte in Höhe von bis zu 150 Mio. Euro zugesagt. Die Zusage
bezieht sich auf die reine Finanzierung der afghanischen Sicherheitskräfte, d. h.
Gehälter und Betriebskosten. Fortgesetzte Ausbildung, Beratung und
Unterstützung der afghanischen Armee durch die Bundeswehr nach 2014 wird
ausschließlich im Rahmen einer noch auszugestaltenden neuen NATO-Mission auf
Basis eines neuen VN-Mandats erfolgen.
Die Umsetzung der vorgesehenen zukünftigen finanziellen Unterstützung für
die ANSF steht unter dem Vorbehalt der Verfügbarkeit entsprechender
Haushaltsmittel sowie der Zustimmung des Deutschen Bundestages.
15. Meint die Bundesregierung, wenn sie von der „Finanzierung der
afghanischen Sicherheitskräfte“ spricht, tatsächlich nur deren Finanzierung, oder
enthält diese Summe auch die Kosten etwa für den deutschen
Polizeieinsatz (diese bitte gegebenenfalls gesondert auflisten)?
Auf die Antwort zu Frage 14 wird verwiesen.
Drucksache 17/10665 – 8 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode16. In welchem Umfang wurde die afghanische Polizei in den vergangenen
Jahren mitfinanziert, und welchen Anteil der ab 2015 vorgesehenen 150
Mio. Euro ist für die ANP vorgesehen?
a) Auf welche Einzelposten in welcher Höhe verteilen sich diese
Summen?
Deutschland leistet seit 2002 über den Einzelplan 05 einen regelmäßigen Beitrag
zur Finanzierung der Gehälter der afghanischen Polizei über den durch das
Entwicklungsprogramm der Vereinten Nationen in Afghanistan (UNDP)
verwalteten Rechtsstaatlichkeitsfonds (Law and Order Trust Fund, LOTFA).
Bisherige Beiträge (Stand August 2012):
2002: 2 Mio. Euro
2006: 5 Mio. Euro
2007: 2 Mio. Euro
2008: 13 Mio. Euro
2009: 13 Mio. Euro
2010: 30 Mio. Euro
2011: 30 Mio. Euro
2012: 20 Mio. Euro.
Nach derzeitigem Planungsstand sollen ab 2015 rund 70 Mio. Euro aus dem
Einzelplan 05 zur Finanzierung der ANP verwandt werden.
b) Welche weitere, materielle Unterstützung wurde der afghanischen
Polizei außerdem in den Jahren 2010, 2011 und 2012 gewährt (bitte
jeweils dazu angeben, welchen Wert das Material hatte und ob es von
Afghanistan bezahlt worden ist)?
Im Jahr 2010 unterstützte die Bundesregierung im Rahmen einer einmaligen
Ausstattungshilfe die Polizei Kundus durch die Beschaffung von zehn
Fahrzeugen mit einem Gesamtwert von 300 000 Euro. Des Weiteren wurde die ANP
durch kleine Ausstattungsmaßnahmen wie z. B. Dokumentenprüfgeräte,
Kameras für die Kriminalpolizei, Mobiliar, Warnwesten, IT-Zubehör unterstützt
(2010: rd. 320 000 Euro, 2011: rd. 400 000 Euro, 2012: rd. 130 000 Euro).
Darüber hinaus wurden weite Teile der bilateralen EUPOL-Projektmittel
(insgesamt rund 2,1 Mio. Euro von 2010 bis 2012) für Ausstattungshilfen verausgabt.
17. Warum verzichtet die Bundesregierung darauf, ähnlich den auf der
Geberkonferenz in Tokio getroffenen Beschlüssen die Förderungen vom Erreichen
konkreter Indikatoren abhängig zu machen, etwa der Einhaltung
menschenrechtlicher Standards durch die Afghan National Security Forces (ANSF)?
In der gemeinsamen Erklärung der ISAF-Staaten und Afghanistans zum NATO-
Gipfel in Chicago vom 21. Mai 2012 wurde festgeschrieben, dass die von
Afghanistan bei der Bonn-Konferenz vom 5. Dezember 2011 eingegangenen
Verpflichtungen die Grundlage der langfristigen Partnerschaft zwischen
Afghanistan und der internationalen Gemeinschaft bilden. Hierzu zählen insbesondere
die Einhaltung aller völkerrechtlichen Verpflichtungen Afghanistans im Bereich
der Menschenrechte sowie die Wahrung eines auf demokratischen und
rechtstaatlichen Prinzipien beruhenden pluralistischen politischen Systems in
Afghanistan, das die Menschenrechte und Grundfreiheiten seiner Bürger,
einschließlich der Gleichberechtigung von Männern und Frauen, durch die Verfassung
garantiert und Fortschritte im Kampf gegen die Korruption erzielt.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 9 – Drucksache 17/1066518. Inwiefern ist bei der Kabuler Polizeikonferenz im Frühjahr 2012 das
Problem der mangelnden Kontrolle und Verantwortlichkeit der afghanischen
Polizeikräfte und deren Straflosigkeit besprochen worden, und welche
Konsequenzen wurden gezogen?
In welchen weiteren Gremien bemühen sich die an der Polizeiausbildung
beteiligten Nationen, Rechtsbrüche durch die ANSF zu erfassen und ihnen
nachzugehen, und welche genaueren Angaben kann die Bundesregierung
hierzu machen?
Die Kabuler Polizeikonferenz am 3. Mai 2012 war die erste der zweigeteilten
Konferenz zur Zukunft der ANP. Als Auftaktveranstaltung diente sie vor allem
der Bildung von Arbeitsgruppen zu den zentralen Themen der Polizeireform in
Afghanistan:
– Rolle, Aufgaben und Bedürfnisse im Hinblick auf die Professionalisierung
und Koordination der Sicherheitsinstitutionen,
– Strafverfolgung und Stärkung der Zusammenarbeit der ANP und der
Justizbehörden,
– Institutionelle Entwicklung und Stärkung der Fähigkeiten zur
Strategieentwicklung des afghanischen Innenministeriums.
Die Ergebnisse der Arbeitsgruppen werden auf der Folgekonferenz, die noch
2012 stattfinden soll, vorgestellt.
Von allen internationalen wie nationalen Konferenzteilnehmern wurde die
rechtsstaatliche Weiterentwicklung der ANP betont.
Mit Hilfe internationaler Organisationen wurde ein
Kriminalitätsanalyseprogramm NIMS (National Information Management System) entwickelt, das zur
Analyse, aber auch zur Erstellung von Statistiken dient. Künftig sollen
Straftaten bereits in den Distrikten in das System eingegeben werden und über das
Internet an die betroffenen Stellen und letztendlich auch das „Information
Evaluation and Analysis Department“ im MoI weiter geleitet werden.
19. Welche Erfahrungen haben die von EUPOL unterstützten Ombudsmänner
für Menschenrechtsbeschwerden gegen die Polizei bislang gemacht, und
wo werden diese veröffentlicht?
Für wie lange ist die Finanzierung der Stellen durch die EU gewährleistet?
Das „Office of Police Ombudsmen“ (OPO) wurde innerhalb der Unabhängigen
Menschenrechtskommission Afghanistans (AIHRC) im April 2011 gegründet.
Es verfügt über neun Mitarbeiter in Kabul sowie vier weiteren Regionalbüros in
Bamyan, Mazar-e Sharif, Herat und Jalalabad. Bis Juni 2012 wurden dort 53
polizeirelevante Vorfälle registriert (3 in Kabul, 35 in Herat, 8 in Jalalabad, 4 in
Mazar-e Sharif und 3 in Bamyan). Die Fälle werden in den vierteljährlichen
Berichten des AIHRC veröffentlicht.
Die Stellen des OPO werden von EU-Mitgliedstaaten über AIHRC finanziert.
Hierfür besteht keine zeitliche Begrenzung.
20. Warum enden die Basiskurse für Polizisten nicht mit einer
Abschlussprüfung?
Die Lehrinhalte der Basiskurse „Initial Police Training Course“ werden
innerhalb einer sogenannten Final Patrol Exercise praktisch überprüft.
Drucksache 17/10665 – 10 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiodea) In wessen Befugnis liegt die Entscheidung, einen Polizeiaspiranten
nach dem Besuch der achtwöchigen Ausbildung in den Dienst zu
übernehmen oder nicht zu übernehmen, und welche Kriterien werden hier
angelegt?
Die Entscheidung der Übernahme oder zur Entlassung eines Polizeirekruten
liegt im Sinne des „afghan ownership“ in der Verantwortung des afghanischen
Leiters der Ausbildungsstätte.
b) Wie beurteilt die Bundesregierung diese Entscheidungen, und
inwiefern gab es in der Vergangenheit Meinungsverschiedenheiten zwischen
den Entscheidungsträgern bzw. Kritik seitens deutscher Polizisten?
Die Entscheidungen liegen in der Verantwortung des jeweiligen afghanischen
Funktionsträgers. Aus Sicht der Bundesregierung liegt das auf der Linie mit den
von der internationalen Staatengemeinschaft unterstützen Prinzipien des „afghan
ownership“ sowie der Übergabe in Verantwortung.
c) Wie viele Kursteilnehmer hat es in den Jahren 2009, 2010 und 2011 bei
den Basiskursen gegeben, und wie viele hiervon sind in den
Polizeidienst übernommen worden?
d) Aus welchen Gründen sind Kursteilnehmer nicht in den Dienst
übernommen worden?
Gründe für die Nichtübernahme waren insbesondere mangelnde Disziplin oder
der Konsum von Drogen während der Aus- und Fortbildungslehrgänge.
21. Inwiefern gibt es Differenzen zwischen deutschen Polizisten und ihren
Kollegen bei der NATO Training Mission Afghanistan (NTM-A) und der
Unterstützungsmission für den Aufbau der afghanischen Streitkräfte
(CSTC-A) sowie dem afghanischen Innenministerium hinsichtlich der
Ausbildungscurricula?
Zur Gewährleistung eines einheitlichen Ausbildungsstandards in ganz
Afghanistan werden Ausbildungscurricula im sogenannten Professional Development
Board (PDB) verabschiedet. Das PDB tagt unter afghanischer Leitung; NTM-A,
EUPOL und GPPT sind gleichberechtigte Partner im Beratungs- und
Verabschiedungsprozess. Inhalte, die von den Vertretern der vier vorgenannten
Organisationseinheiten unterschiedlich bewertet werden, werden auf die
Arbeitsebene des PDB zurückverwiesen, wo gemeinsam getragene Änderungen des
Curriculums erarbeitet werden. Die existierenden Ausbildungscurricula konnten
im Einvernehmen aller beteiligten Akteure implementiert werden.
Im Übrigen wird auf die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage
der Fraktion DIE LINKE. (Bundestagsdrucksache 17/7135 vom 23. September
2012) verwiesen.
Jahr
Gesamtzahl
Ausbildung
davon
entlassen
Anzahl
Teilnehmer Basiskurs
davon
entlassen
2009 3 594
Statistische Daten
nicht vorhanden
Statistische Daten
nicht vorhanden
Statistische Daten
nicht vorhanden
2010 5 657 120
Statistische Daten
nicht vorhanden
Statistische Daten
nicht vorhanden
2011 5 705 105 2 826 84
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 11 – Drucksache 17/1066522. Mit welcher Zuverlässigkeit und Sorgfalt werden nach Ansicht der
Bundesregierung Straftaten afghanischer Sicherheitskräfte durch das
afghanische Justizwesen verfolgt?
Infolge der stetigen Ausbildung der Sicherheitskräfte und des Aufbaus eines
rechtsstaatlichen Ansprüchen genügenden afghanischen Justizwesens sind
Verbesserungen in Bezug auf die Verfolgung von Straftaten afghanischer
Sicherheitskräfte festzustellen.
Des Weiteren wird auf die Antwort zu Frage 19 verwiesen.
23. Wie viele offiziell gemeldete und bezahlte Polizisten verrichten nach
Kenntnis der Bundesregierung tatsächlich ihren Dienst?
Auf die Antwort zu Frage 2 wird verwiesen.
24. Gibt es immer noch keine Übersicht, wie viele Polizisten nach Beendigung
ihrer (waffentechnischen) Ausbildung im Dienst verbleiben, und in
welchem Umfang sie bei privaten Sicherheitsfirmen, Milizen, Warlords oder
bewaffneten Aufständischen anheuern?
Es gibt keine Statistik über die Abgänge von Polizisten zu anderen Arbeitgebern
nach der Ausbildung.
Die Polizeirekruten verpflichten sich mit Eingang des Dienstverhältnisses
vertraglich zu einer Ausbildung und anschließenden dreijährigen Verwendung bei
der Polizei.
25. Wie viele Meldungen über Straftaten von Angehörigen der ANSF sind seit
Beantwortung der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf
Bundestagsdrucksache 17/8039 von deutschen Soldaten und Polizisten erfolgt
(bitte einzeln anführen)?
a) Inwiefern sind die Meldungen, da sie laut Auskunft der
Bundesregierung nicht statistisch erfasst werden, rekonstruierbar?
b) Ist der auf der Bundeswehrhomepage genannte Vorfall ebenfalls als
mutmaßlicher Rechtsbruch gemeldet worden?
Das deutsche bilaterale Polizeiprojekt konzentriert sich auf die Aus- und
Fortbildung der ANP-Angehörigen in den deutschen Trainingszentren. Bei dieser
Aufgabenwahrnehmung wurden keine Fälle von strafrechtlich zu würdigenden
Übergriffen von Angehörigen der ANSF bekannt.
Der Bundesregierung liegen für diesen Zeitraum keine Meldungen von
deutschen Soldaten vor.
26. Wie lange dauert die Ausbildung eines afghanischen Polizeiausbilders
insgesamt?
Afghanische Polizeiausbilder, die selbständig Unterricht in den Trainingsstätten
durchführen, sollten sich mindestens auf der Qualifizierungsstufe „Satha 3“
befinden.
Voraussetzung für das Erreichen dieser Stufe ist zunächst die Teilnahme als
„Apprentice Instructor“ an mindestens zwei und bis zu maximal drei
Basiskursen (Satha 1) sowie die erfolgreiche Teilnahme am fünfwöchigen „Train-the-
Trainers-Course“ mit der abschließenden Ernennung zum „Assistant Instructor“
Drucksache 17/10665 – 12 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode(Satha 2). Nach der angeleiteten Durchführung von mindestens zwei weiteren
IPTC- oder NCO-Kursen kann der Ausbilder eine Lehrprobe zur Erreichung der
Qualifizierungsstufe „Satha 3“ ablegen. Somit dauert die Ausbildung eines
afghanischen Polizeiausbilders mindestens 37 Wochen.
a) Wie viele Polizeiausbilder wurden von deutschen Polizisten bislang
ausgebildet?
Es wurden bislang 1 167 Polizeitrainer von deutschen Polizisten ausgebildet
(Stand: 15. August 2012).
b) Wie viele dieser Polizeiausbilder sind gegenwärtig noch zur
Polizeiausbildung eingesetzt, und welche Kenntnisse hat die Bundesregierung
über den Verbleib der anderen, insbesondere über die Frage, inwiefern
sie ihre Kenntnisse mittlerweile nichtstaatlichen oder
regierungsfeindlichen Kräften anbieten?
Der Einsatz der Trainer obliegt dem afghanischen Innenministerium, statistische
Erhebungen hierzu sind der Bundesregierung nicht bekannt.
c) Inwiefern gab es bislang Widersprüche zwischen den afghanischen
Leitern der Trainingszentren und dem GPPT-Leiter, die grundsätzlich
im Einvernehmen über eine Qualifikationsaussage bezüglich eines
Ausbilders entscheiden müssen?
Das Train-the-Trainer Programm wird von deutschen Polizeiberatern im
Polizeitrainingszentrum in Kabul durchgeführt. Die fachliche Qualifikation der
Lehrgangsteilnehmer wird durch die lehrgangsverantwortlichen Trainer
festgestellt. Der weitere Einsatz der afghanischen Trainer obliegt dem afghanischen
Innenministerium bzw. der dortigen Abteilung Aus- und Fortbildung.
d) Ist die Bundesregierung davon überzeugt, dass die von einem
afghanischen Ausbilder in 312 Stunden Unterricht erworbenen
Alphabetisierungskenntnisse ausreichen, um Gesetzestexte und allgemeine
Menschenrechtsstandards zu erfassen und wiederzugeben?
Das jeweils nachzuweisende Alphabetisierungsniveau hat sich in der
praktischen Arbeit als ausreichend erwiesen.
27. Welche Art von Unterstützung leistet Deutschland für die ANA Combat
Service Support (CSS) School in Kabul sowie die ANA Engineer School?
Deutsche Mentoren bilden u. a. an den genannten Ausbildungseinrichtungen
gemeinsam mit weiteren Partnernationen afghanische Soldatinnen, Soldaten,
Polizistinnen und Polizisten im Bereich Logistik, dem Pionierwesen sowie Finanz-
und Personalmanagement aus. Neben dieser personellen Unterstützung durch
Mentoren hat Deutschland auch finanzielle Unterstützung für den
infrastrukturellen Aufbau und den Betrieb der beiden Schulen geleistet.
a) Warum werden dort auch Polizisten ausgebildet?
An der CSS School und der ANA Engineer School wird das Personal der ANA
und ANP gemeinsam ausgebildet. Dadurch werden afghanische
Ausbildungsressourcen effizient und effektiv genutzt und die Zusammenarbeit der
afghanischen Sicherheitskräfte untereinander wird dadurch deutlich verbessert.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 13 – Drucksache 17/10665Das afghanische Innenministerium verfügt über keinerlei vergleichbare
Einrichtungen, die sich auch aufgrund der antizipierten Teilnehmeranzahl von ANP-
Angehörigen unter Effizienzaspekten nicht rentieren würde.
Die Logistikausbildung der ANA CSS School dauert je nach angestrebtem
Qualifikationsgrad zwischen acht und vierundzwanzig Wochen und dient als
weiterführende Ausbildung für u. a. Warehouse-Manager und Logistikoffiziere.
Zudem sieht das Ausbildungskonzept des afghanischen Innenministeriums eine
Teilnahme für Entschärfergruppen der ANP an den Lehrgängen der ANA
Engineer School zwingend vor. Zu der dort durchgeführten Ausbildung gibt es
keine lokale Alternative. Die dort vermittelten Inhalte bilden die Grundlage u. a.
für den Einsatz von afghanischen Flughafenentschärfergruppen.
b) Welche Fähigkeiten werden den Polizisten dort vermittelt?
Auf die Antwort zu Frage 27 wird verwiesen.
c) Ist im Zuge der Transition beabsichtigt, die Ausbildung afghanischer
Polizisten durch deutsche Soldaten zu beenden?
Die weitere Unterstützung des Aufbaus der ANA CSS School und der ANA
Engineer School ist unabhängig vom Prozess der Transition. Deutschland hält
die bisherigen Planungen unverändert aufrecht.
d) Wie viele der bisherigen Lehrgangsteilnehmer an diesen Schulen
waren jeweils Polizisten, und wie viele Polizisten finden sich dort derzeit
jeweils in Ausbildung?
Bei den Lehrgängen an der ANA CSS School belief sich der Anteil der Polizei
an den Lehrgangsteilnehmern im Juli 2012 auf rund 13 Prozent.
An der ANA Engineer School haben bisher 346 Polizeiangehörige die
Lehrgänge Kampfmittelbeseitigung und Abwehr von behelfsmäßig hergestellten
Sprengvorrichtungen erfolgreich abgeschlossen. Derzeit befinden sich 29
Angehörige der ANP in der Lehrgangsausbildung.
28. An welchen weiteren Ausbildungsmaßnahmen für afghanische Polizisten
beteiligt sich die Bundeswehr?
Zum 1. August 2012 erfolgte die Außerdienststellung des von der NATO-
Ausbildungsmission in Afghanistan (NTM-A) geführten regionalen
Ausbildungszentrums der afghanischen Polizei in Kunduz (Afghan National Police Regional
Training Center, ANP RTC). Im Rahmen von NTM-A waren insgesamt 21
deutsche Soldaten in der Funktion Mentor und zwei Stabsoffiziere in der Funktion
als Leiter des RTC beziehungsweise als Stellvertreter des dienstältesten Lehrers
(Deputy Senior Advisor) im ANP RTC Kunduz eingesetzt. Die afghanischen
Ausbilder wurden vom durch GPPT betriebenen Polizeitrainingszentrum
Kunduz übernommen.
Darüber hinaus setzen Spezialkräfte der Bundeswehr ihre Unterstützung beim
Aufbau spezialisierter Einheiten der ANP in den Provinzen Kunduz und
Baghlan fort (vgl. Antwort der Bundesregierung vom 30. September 2011 auf
die Schriftliche Frage 62 des Abgeordneten Hans-Christian Ströbele,
Bundestagsdrucksache 17/7279 vom 7. Oktober 2011).
Drucksache 17/10665 – 14 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode29. In welchem Umfang finden gemeinsame Einsätze von
Bundeswehrsoldaten und afghanischen Polizisten (wie im genannten Bericht auf der
Bundeswehrhomepage beschrieben) statt?
Im Verantwortungsbereich des Deutschen Einsatzkontingentes ISAF operieren
deutsche Kräfte mit den dort vor Ort jeweils eingesetzten afghanischen
Sicherheitskräften, dabei kann es sich je nach Lage und Einsatzraum um Einheiten der
afghanischen Streitkräfte und/oder der afghanischen Polizei handeln.
30. Stimmt die Bundesregierung im Wesentlichen mit den Aussagen des CSIS
überein, bzw. kann sie bestätigen, dass
a) die afghanische Bereitschaftspolizei ANCOP einen Personalschwund
von 33,8 Prozent im vergangenen Jahr hatte (bitte gegebenenfalls
angeben, sofern davon abweichende Zahlen vorliegen),
Die Bundesregierung führt keine eigene Statistik zum Personalschwund von
ANCOP. Der angegebene Wert entspricht den von der NTM-A geführten
Statistiken. Er ist vor allem die Folge von Überlastung und Unzufriedenheit der
Polizisten infolge zahlreicher Einsätze und langer Abwesenheit von ihren
Heimatorten. Beide Faktoren kennzeichnen die Tätigkeit der ANCOP. Durch
Fürsorgeregelungen, wie zum Beispiel eine verbesserte Urlaubsregelung, konnte
die Personalschwund-Rate nach vorliegenden Informationen seit Anfang 2012
reduziert werden.
b) die Grenzpolizei besonders korrupt ist,
Der Bundesregierung vorliegende Einschätzungen zur afghanischen
Grenzpolizei gehen von einer im Mittel vergleichsweise höheren Korruptionsanfälligkeit
der afghanischen Grenzpolizei im Vergleich zu anderen Polizeieinheiten aus.
c) andere Polizeieinheiten schwerwiegende Probleme mit Führung und
Korruption haben,
Die Qualität der Führungsstrukturen der afghanischen Polizei ist nicht mit den
Polizeien westlicher Länder vergleichbar. Gerade die für Führungsaufgaben
erforderlichen Fähigkeiten sind nur durch langjährige Ausbildung und
Berufserfahrung zu erreichen, die sich eher in Jahrzehnten denn in Jahren bemisst.
Angesichts der Ausgangslage – eines quasi nichtexistenten Polizeiwesens nach
dem Sturz des Taliban-Regimes – hat die afghanische Polizei in den
vergangenen Jahren sehr beachtliche Fortschritte erzielt. Dies zeigt sich unter anderem
auch an der zunehmenden Fähigkeit, auch komplexe Situationen gut organisiert
und weitgehend eigenständig unter Kontrolle zu bringen. Hierzu zählt
beispielsweise der komplexe Anschlag in Kabul vom 15. April 2012.
Korruption ist nach wie vor ein landesweit verbreitetes endogenes Problem, von
dem auch die afghanische Polizei betroffen ist. Die Bundesregierung nimmt
diese Herausforderung sehr ernst. Aus diesem Grund unterstützt Deutschland
durch EUPOL Afghanistan aktiv die Einrichtung und Arbeit des Büros der
Ombudsmänner. Auch sind rechtstaatliche Inhalte fester Bestandteil aller durch
deutsche Polizisten betriebenen Aus- und Fortbildungsmaßnahmen sowie der
durch Deutschland durchgeführten Alphabetisierungskurse. Die Einrichtung
einer differenzierteren Staffelung der afghanischen Polizeigehälter sowie die
Einrichtung elektronisch ausgeführter Gehaltszahlungen sind weitere Schritte,
das Korruptionsrisiko innerhalb der afghanischen Polizei zu verringern.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 15 – Drucksache 17/10665d) die ISAF bei der Bewertung der ANP zu sehr auf Personalstärke,
Ausstattung und Ausbildung setzt und zu wenig auf Faktoren wie
Korruption, Loyalität und das Funktionieren des Justizsystems achtet,
und welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung jeweils daraus?
Diese Aussagen können seitens der Bundesregierung nicht bestätigt werden.
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ISSN 0722-8333]