[Deutscher Bundestag Drucksache 17/10668
17. Wahlperiode 12. 09. 2012 Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Eva Bulling-Schröter, Dr. Barbara Höll,
Herbert Behrens, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE.
– Drucksache 17/10528 –
Zukunft der dritten Start- und Landebahn am Münchner Flughafen
Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Am 17. Juni 2012 wurde in München ein Bürgerentscheid über eine dritte
Start- und Landebahn am Münchner Flughafen durchgeführt. 54,3 Prozent der
Münchner Bevölkerung votierten gegen die geplante dritte Bahn. In der Folge
hat der Oberbürgermeister der Stadt München, die Anteilseignerin der
Flughafen München GmbH (FMG) ist, erklärt, das Ergebnis des Bürgerentscheids
entgegen seiner bisherigen Pro-Ausbau-Position zu akzeptieren. Entsprechend
habe die Stadt laut Online-Ausgabe der „Deutschen Verkehrszeitung“ (DVZ)
vom 6. Juli 2012 von der FMG gefordert, den Bau der dritten Start- und
Landebahn nicht weiter zu verfolgen. Das Land Bayern und der Bund hätten in der
Versammlung demgegenüber weiterhin am Ausbau des Münchner Flughafens
festgehalten. Beide hätten die Anträge Münchens überstimmt. Neben der Stadt
München mit 23 Prozent Anteilen ist der Freistaat Bayern mit 51 Prozent und
der Bund mit 26 Prozent Gesellschafter der FMG.
Ob der Flughafenausbau nur mit Zustimmung aller drei Anteilseigner
umgesetzt werden kann, hängt einerseits davon ob, welche Stimmenanteile in der
Gesellschafterversammlung für Beschlüsse erforderlich sind, und andererseits,
ob und gegebenenfalls welche Beschlüsse hierzu noch zu treffen sind. Unklar
ist zudem, ob sich Bund und Land dauerhaft über das Votum der Stadt
München hinwegsetzen wollen.
Der bisherige Höchststand der Flugbewegungen am Münchner Flughafen lag
im Jahr 2008 bei etwas mehr als 432 000, seither liegt der Wert darunter
(Flughafen München GmbH: Flugbewegungen am Flughafen München von 1993
bis 2011, vom 24. Januar 2012). Auch das Argument der Befürworter der
geplanten dritten Bahn, der Flughafen sei ein Jobmotor, ist durch das Gutachten
der Technischen Universität Chemnitz widerlegt (Prof. Dr. Friedrich Thießen:
„Auswirkungen einer dritten Start- und Landebahn der Flughafen München
GmbH auf Wirtschaft und Siedlung im Flughafenumland“, vom 1. Juni 2012).
Laut § 29b Absatz 2 des Luftverkehrsgesetzes (LuftVG) ist die Bevölkerung
vor unzumutbarem Fluglärm zu bewahren. Eine künftige dritte Start- und
Landebahn hätte jedoch enorme zusätzliche Lärmbelastungen zur Folge. Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und
Stadtentwicklung vom 11. September 2012 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Drucksache 17/10668 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode1. Wie viel Prozent der Stimmen sind laut Gesellschaftervertrag der FMG in
der Gesellschafterversammlung erforderlich, um Beschlüsse zu treffen?
Die Beschlussfassung in der Gesellschafterversammlung der Flughafen
München GmbH erfolgt nach § 11 Absatz 2 des Gesellschaftsvertrags grundsätzlich
mit Stimmenmehrheit. Der Freistaat Bayern hält 51 Prozent, die Bundesrepublik
Deutschland 26 Prozent und die Landeshauptstadt München 23 Prozent des
Stammkapitals.
2. Gibt es Fälle, in denen eine Einstimmigkeit erforderlich ist?
Wenn ja, welche sind das?
Der Gesellschaftsvertrag der Flughafen München GmbH sieht bei einzelnen
Sondertatbeständen Einstimmigkeit bei der Beschlussfassung der
Gesellschafterversammlung vor. Diese sind zusammengefasst der Erwerb, die Gründung
oder Veräußerung anderer Unternehmen oder Beteiligungen davon, die
Veräußerung des Gesellschaftsanteils oder Teilen davon, der Ausbau des Flughafens
über die erste Ausbaustufe hinaus, die Auflösung der Gesellschaft, die
Änderung des Gesellschaftsvertrags, die Einforderung von Einzahlungen auf die
Gesellschaftsanteile, die Bestellung des Abschlussprüfers sowie die Auflegung
von Anleihen, Aufnahme und Gewährung von Darlehen sowie innovativen
Finanzinstrumenten.
3. Wann wurden in den letzten drei Jahren welche Beschlüsse in der
Gesellschafterversammlung der FMG für den Bau der dritten Start- und
Landebahn gefasst?
Neben den regelmäßigen Beschlüssen der Gesellschafterversammlung, den
jeweils aktuellen Sachstand zum Planfeststellungsverfahren zur Kenntnis zu
nehmen, hat die Gesellschafterversammlung der Flughafen München GmbH am
16. September 2011 folgenden Beschluss gefasst:
„1. Die Gesellschafterversammlung begrüßt den positiven
Planfeststellungsbeschluss für die 3. Start- und Landebahn einschließlich der mit diesem
Planfeststellungsbeschluss zum Schutz der Betroffenen und der Umgebung des
Verkehrsflughafens München verfügten Auflagen und
Nebenbestimmungen und nimmt diesen zur Kenntnis.
2. Die Gesellschafterversammlung stellt fest, dass der
Planfeststellungsbeschluss den Bedarf und die Notwendigkeit der dritten Start- und Landebahn
für den Verkehrsflughafen München nach eingehender Überprüfung durch
die Regierung von Oberbayern bestätigt hat. Die zügige Umsetzung des
Planfeststellungsbeschlusses ist erforderlich, um bereits bestehende und
sich verschärfende Kapazitätsengpässe beseitigen und das prognostizierte
Verkehrsaufkommen auf dem Verkehrsflughafen München bewältigen zu
können. Die zügige Umsetzung des Planfeststellungsbeschlusses sichert das
Luftverkehrsdrehkreuz München in seinem Bestand und in seiner weiteren
Entwicklung.
3. Die Gesellschafterversammlung begrüßt und bekräftigt die Entscheidung
der Geschäftsführung, von der bereits gegebenen Möglichkeit des
Sofortvollzugs keinen Gebrauch zu machen vor einer gerichtlichen Überprüfung
des Sofortvollzugs durch das oberste bayerische Verwaltungsgericht.
4. Die Gesellschafterversammlung begrüßt und bekräftigt das Konzept der
Geschäftsführung, dass die Finanzierung der 3. Bahn ausschließlich durch
die FMG erbracht werden soll und keine zusätzlichen Steuergelder
verwendet werden.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 3 – Drucksache 17/106685. Die Gesellschafterversammlung stimmt zu, die Geschäftsführung zu
ermächtigen, die notwendigen Maßnahmen im Zuge der gerichtlichen
Überprüfung des Planfeststellungsbeschlusses sowohl im Sofortvollzug wie
auch im Hauptsacheverfahren vorzunehmen, um eine schnellstmögliche
Realisierung des planfestgestellten Vorhabens zu sichern.
6. Die Gesellschafterversammlung stimmt weiter zu, die Geschäftsführung zu
ermächtigen, zur Sicherstellung des Inbetriebnahmetermins Winterflugplan
2015/16 die für den Baubeginn notwendigen und vorlaufenden Maßnahmen
zur Umsetzung in die Wege zu leiten. Diese umfassen:
• den Abruf der Planungsleistungen Block 2 bei den beauftragten Planern:
– HOAI-Leistungsphase 6 vollumfänglich (Erstellung der technischen
Leistungsbeschreibungen und Leistungsverzeichnisse)
• die Sicherung von Lieferoptionen für die lieferzeitkritische Materialien
bei den Versorgungsträgern unter Berücksichtigung der Lieferzeiten,
• den Auflagenvollzug, insbesondere in den Bereichen Schallschutz,
Entschädigung Übernahmeansprüche und naturschutzfachlicher
Kompensation organisatorisch sicherzustellen und die Umsetzung vorzubereiten,
• die Durchführung erforderlicher Änderungs- und Ergänzungsverfahren
(z. B. für technische Änderungen bei Straßen, Vorfeld und
Tunnelplanung) sowie die Vorbereitung der Besitzeinweisungsverfahren.
7. Die Gesellschafterversammlung bittet die Geschäftsführung, den seit
Langem geführten Dialog mit den von der dritten Start- und Landebahn
Betroffenen in der Flughafenregion unvermindert fortzuführen und die
berechtigten Anliegen der Bürgerinnen und Bürger mit den bewährten Instrumenten
Nachbarschaftsbeirat und Umlandfonds weiterhin bestmöglich zu
unterstützen.“
Darüber hinaus hat die Gesellschafterversammlung der Flughafen München
GmbH am 5. Juli 2012 die Anträge der Landeshauptstadt München (siehe
Antwort zu Frage 7) mehrheitlich abgelehnt.
4. Könnte die Stadt München nach den Regeln des FMG-
Gesellschaftervertrags mit einem entsprechenden Abstimmungsverhalten den Bau einer
dritten Start- und Landebahn am Flughafen München verhindern (bitte mit
Begründung)?
Nach dem Wortlaut des Gesellschaftsvertrags bedarf die Freigabe zum „Ausbau
des Flughafens über die erste Baustufe hinaus“ der Einstimmigkeit. Gemeint ist
damit die sogenannte Baufreigabeentscheidung der
Gesellschafterversammlung. Zum Bau der dritten Start- und Landebahn am Flughafen München liegt
diese bis dato noch nicht vor.
5. Gab es einen offiziellen Beschluss der Gesellschafterversammlung der
FMG zum Baustopp der dritten Start- und Landebahn bis zum Abschluss
der Klagen gegen die dritte Start- und Landebahn?
Wenn nein, wer hat den Baustopp wann in welcher Form erlassen?
Wenn ja, wann ist dieser erfolgt, und muss dieser Baustopp durch einen
erneuten Beschluss der Gesellschafterversammlung aufgehoben werden?
Auf die Antwort zu Frage 3, insbesondere die Beschlussfassung der
Gesellschafterversammlung vom 16. September 2011 in Nummer 3, wird Bezug genommen.
Drucksache 17/10668 – 4 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode6. Hat sich die Stadt München als Gesellschafter der FMG gegenüber den
anderen beiden Gesellschaftern bereits dazu geäußert, ob der
Bürgerentscheid, der am 17. Juni 2012 mit 54,3 Prozent ein klares Votum gegen den
Bau einer dritten Start- und Landebahn ergab, für eine bestimmte Frist für
die Stadt München bindend ist?
Wenn ja, um welche Frist ging es dabei?
Dem Bürgerentscheid kommt nach Artikel 18a Absatz 13 Satz 1 BayGO die
Wirkung eines Stadtratsbeschlusses der Landeshauptstadt München zu, der
durch entgegenstehenden Stadtratsbeschluss nach Artikel 18a Absatz 3 Satz 2
BayGO binnen Jahresfrist nicht geändert werden kann. Die
kommunalrechtliche Bindefrist beträgt damit ein Jahr.
7. Hat sich die Auseinandersetzung in der FMG-Gesellschafterversammlung
und im Aufsichtsrat der FMG um die Konsequenzen aus dem Münchner
Volksentscheid zur dritten Start- und Landebahn und die entsprechenden
Anträge der Stadt München am 5. Juli 2012 so abgespielt, wie in der
Onlineausgabe der „Deutsche Verkehrszeitung“ (DVZ) vom 6. Juli 2012
beschrieben („Flughafengesellschaft sagt Nein zum ‚Schildbürgerstreich‘“)?
Wenn nein, was wurde von wem beantragt, und wie und mit welchem
Ergebnis wurde darüber abgestimmt?
Die Landeshauptstadt München hat als Gesellschafterin in der
Gesellschafterversammlung am 5. Juli 2012 folgende Anträge gestellt:
Antrag 1
Die FMG verfolgt den im Planfeststellungsbeschluss der Regierung von
Oberbayern vom 5. Juli 2011 festgestellten Bau einer 3. Start-/Landebahn am
Verkehrsflughafen München nicht weiter. Die Geschäftsführung wird beauftragt,
dies auch gegenüber der Regierung von Oberbayern verbindlich zu erklären.
Antrag 2
Von der FMG ist eine aktualisierte Mittelfristplanung vorzulegen, welche die
zukünftige wirtschaftliche Entwicklung der FMG in den kommenden Jahren
ohne den Bau einer 3. Start-/Landebahn und unter Ausschöpfung sämtlicher
Optimierungsmaßnahmen darstellt. Die von der Gesellschafterversammlung
vom 16. September 2011 zur Kenntnis genommene Mittel-/Langfristplanung
(Stand: August 2011) ist daher von der FMG zu überarbeiten und den
Aufsichtsgremien in der Wintersitzung 2012 zur Beschlussfassung vorzulegen.
Antrag 3
Sämtliche bereits erteilten Planungsaufträge im Zusammenhang mit dem Bau
der 3. Start-/Landebahn und eventuelle Vorbereitungen hierzu sind von der
Geschäftsführung der FMG sofort zu stoppen.
Antrag 4
Sämtliche in der Bilanz 2011 gebildeten Rückstellungen, welche im
Zusammenhang mit der 3. Start-/Landebahn stehen – insbesondere die
Rückstellungsbildung für den Umlandfonds – sind ergebniswirksam aufzulösen.
Die Anträge der Landeshauptstadt München wurden mehrheitlich mit den
Stimmen des Bundes und des Freistaates Bayern (77 Prozent der
Gesellschafteranteile) abgelehnt (
www.muenchen.de/rathaus/Stadtinfos/Presse-Service/
Pressemitteilungen-2012/0705Stadt-stimmt-in-den-Flughafengremien-gegen-
die-3-Startbahn.html).
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 5 – Drucksache 17/106688. Hat die Stadt München nach ihrer von den zwei anderen Gesellschaftern
abgelehnten Forderung an die FMG, den Bau der dritten Start- und
Landebahn nicht weiter zu verfolgen, gegenüber den anderen beiden
Gesellschaftern erklärt, wie sich die Stadt zukünftig zu Planung und Bau
verhalten wird?
Wenn ja, wie?
Die Landeshauptstadt München hat die Ablehnung ihrer Anträge zur Kenntnis
genommen und auf die aktuelle kommunalrechtliche Bindungswirkung des
Bürgerentscheids hingewiesen.
9. Sind für den Bau der dritten Start- und Landebahn weitere Beschlüsse der
Gesellschafterversammlung erforderlich?
Wenn ja, welche?
Wenn nein, warum nicht?
Für vorbereitende Maßnahmen sowie die Durchführung der Gerichtsverfahren
ist keine weitere Beschlussfassung erforderlich. Diese wurden von der
Gesellschafterversammlung bereits gebilligt. Die Gesellschafterversammlung hat
jedoch die Baufreigabe für die dritte Start- und Landebahn noch nicht erteilt.
10. Hat sich die Stadt München gegenüber den anderen beiden
Gesellschaftern dazu geäußert, ob sie auch zukünftig Anteilseigner der FMG bleiben
möchte?
Wenn ja, wie?
Dem Vernehmen nach bestehen derzeit bei der Landeshauptstadt München
keine Bestrebungen, ihren Anteil zu veräußern. Eine offizielle Stellungnahme
liegt jedoch nicht vor.
11. Ist der Bundesregierung bekannt, ob es weitere Beteiligungen der
Öffentlichkeit mit Instrumenten der direkten Demokratie (z. B. Bürgerentscheid
oder Bürgerbegehren auf kommunaler Ebene oder Volksbegehren auf
Landesebene) zum Bau der dritten Start- und Landebahn geben wird?
Konkrete weitere Maßnahmen zur Beteiligung der Öffentlichkeit mit
Instrumenten der direkten Demokratie sind der Bundesregierung derzeit nicht
bekannt.
12. Laufen aktuell Ausschreibungs- bzw. Vergabeverfahren im
Zusammenhang mit dem Bau der dritten Start- und Landebahn?
Wenn ja, welche?
Ausschreibungs- und Vergabeverfahren im Zusammenhang mit dem Bau der
dritten Start- und Landebahn laufen insoweit, als sie von der
Gesellschafterversammlung freigegebene vorbereitende Maßnahmen betreffen. Hier wird
insbesondere auf die Beschlussfassung vom 16. September 2011 unter Nummer 6
Bezug genommen. Laufende Ausschreibungen für Bauleistungen existieren
nicht.
Drucksache 17/10668 – 6 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode13. Liegt in der FMG ein Konzept für den langfristigen Betrieb nur mit den
beiden bestehenden Start- und Landebahnen vor?
Wenn ja, wie sieht dieses aus?
Gegenstand des Planfeststellungsverfahrens war nicht nur der sogenannte
Planungsfall (künftiges 3-Bahn-System), sondern auch der sogenannte
Prognosenullfall (bestehendes 2-Bahn-System). Beide Konzeptionen sind
ausführlich beschrieben und in Bezug auf ihre Kapazität fachlich bewertet worden. Auf
die Ausführungen im Planfeststellungsbeschluss (
www.regierung.oberbayern.
bayern.de/aufgaben/wirtschaft/luftamt/planfeststellung/07727/index.php) und die
dort zugrundeliegenden und genannten Fachgutachten wird Bezug genommen.
14. Wie hoch war die Anzahl an Flugbewegungen des inländischen und des
grenzüberschreitenden Luftfrachtverkehrs und des Personenverkehrs auf
innerdeutschen und grenzüberschreitenden Flügen vom und zum
Münchner Flughafen in den Jahren 2009, 2010, 2011?
15. Welche Entwicklung der Passagierzahlen und der Anzahl der Starts und
Landungen – unterteilt in Personen- und Frachtverkehr – am Münchner
Flughafen wird für die kommenden 30 Jahre prognostiziert (bitte
Auflistung in Schritten von fünf Jahren)?
Eine Verkehrsprognose für den Flughafen München für die kommenden
30 Jahre, also bis 2042, existiert nicht. Die derzeit aktuellste, qualitätsgesicherte
Verkehrsprognose der Firma Intraplan wurde im Rahmen des
Planfeststellungsverfahrens für die dritte Start- und Landebahn erstellt und stammt vom März
2010 mit dem Prognosehorizont 2025. Sie prognostiziert bei Engpassfreiheit,
also mit dritter Start- und Landebahn am Flughafen München, für das Jahr 2020
49,8 Millionen Passagiere (536 000 Flugbewegungen, davon 8 000 Cargoflüge)
und für 2025 58,2 Millionen Passagiere (590 000 Flugbewegungen, davon
9 000 Cargoflüge) auf der Basis der wahrscheinlichsten wirtschaftlichen
Entwicklung.
16. Welche Erwartungen gibt es entsprechend den Fragen 14 und 15 für die
Entwicklung des Passagier- und Luftfrachtverkehrs in den nächsten 30
Jahren am Nürnberger Flughafen?
Die Bundesregierung verfügt nicht über die erbetenen Informationen.
INLAND 2009 2010 2011
Passagierverkehr 114 030 109 583 113 344
Luftfracht und -post 2 008 1 918 1 925
AUSLAND 2009 2010 2011
Passagierverkehr 279 012 276 940 292 902
Luftfracht und -post 2 217 1 886 2 123
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 7 – Drucksache 17/1066817. Wie groß war die Zahl der Passagierflüge vom und zum Flughafen
München bis zu einer Distanz von 1 000 km jeweils in den Jahren 2010 und
2011
a) absolut,
b) in Prozent aller Passagierflüge (bitte Gesamtzahl aller Passagierflüge
angeben),
c) und wie sind diese Flüge strukturiert nach Entfernung (in Schritten
von jeweils 100 km und unterteilt nach Inlands- und Auslandsflügen)?
Hierzu liegen keine Auswertungen vor. Ein Kreis von 1 000 km, um den
Flughafen München gezogen, deckt große Teile Europas, von Skandinavien bis
Süditalien, von Großbritannien bis in die Ukraine ab (s. Abbildung). Eine
Auswertung aller Flüge mehrerer Jahre nach 100 km Schritten ist wegen des
erheblichen Sach- und Personalaufwands nicht möglich. Im Übrigen bestehen bei einer
Vielzahl von Zielen nicht nur aufgrund der Entfernung, sondern auch sonstiger
(verkehrlicher oder geographischer) Gründe keinerlei sinnvolle Alternativen
zum Flugzeug.
18. Wie viele der Passagierflüge vom und zum Flughafen München fanden
jeweils in den Jahren 2010 und 2011 von und zu Zielen statt, die mit der
Bahn ab München Hauptbahnhof schon jetzt in höchstens vier Stunden
erreichbar sind, und wie viele waren in höchstens sechs Stunden
erreichbar?
Die Bundesregierung verfügt nicht über die erbetenen Informationen.
Es wird auf die der Drucksache 16/12733 des Bayerischen Landtags vom
27. Juni 2012 zugrundeliegende Auswertung verwiesen. Wie dort dargestellt,
sind von den vom Flughafen München angeflogenen Zielen aufgrund des
aktuellen Fahrplans der Deutschen Bahn des Jahres 2012 (unter
www.bahn.de)
Frankfurt am Main, Nürnberg und Stuttgart ab München Hauptbahnhof unter
vier Stunden Bahnfahrzeit erreichbar.
Die Flüge im Linien- und Charterverkehr auf den Relationen München-
Frankfurt (nur mit ICE unter 4 Stunden erreichbar)/Stuttgart/Nürnberg stellten sich
im Jahr 2011 wie folgt dar:
Drucksache 17/10668 – 8 – Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeWeitere Auswertungen liegen nicht vor. Dabei wäre vor allem bei ausländischen
Hub-Zielen (z. B. Wien, Zürich oder Prag) zu berücksichtigen, dass nicht die
jeweiligen Städte, sondern von dort angebotene Flugziele das eigentliche Endziel
der Reise bilden. Eine Auswertung der Bahnfahrzeit zwischen Hauptbahnhöfen
wäre hier irreführend, wenn das Ziel der Bahnfahrt der jeweilige dortige
Flughafen ist (etwa München Hbf.->Zürich Hbf.->Flughafen Zürich/Kloten->
Flughafen Porto).
19. Wie viele der Passagierflüge vom und zum Flughafen München fanden
jeweils in den Jahren 2010 und 2011 von und zu Zielen statt, die mit der
Bahn nach Realisierung aller Maßnahmen des Bedarfsplans Schiene und
der vertraglich von der Bundesregierung vereinbarten Internationalen
Schienenprojekte ab München Hauptbahnhof in höchstens vier Stunden
erreichbar wären, und wie viele wären in höchstens sechs Stunden
erreichbar?
Der Bundesregierung liegen die erbetenen Informationen nicht vor.
20. Wie viele reine Frachtflüge fanden jeweils in den Jahren 2010 und 2011
vom und zum Flughafen München statt, und wie viele waren dies in
Prozent aller Flüge vom und zum Flughafen München (bitte Gesamtzahl der
Flüge ebenfalls angeben)?
Sowohl 2010 als auch 2011 betrug der Anteil der Cargoflüge (Nurfracht- und
Postflüge) nur rd. 1,0 Prozent der Flugbewegungen. Im Übrigen siehe Antwort
zu Frage 14.
21. Wie viele reine Frachtflüge gingen in den Jahren 2010 und 2011 jeweils
von und zu nationalen, europäischen und außereuropäischen Zielen (bitte
jeweils getrennt absolute Zahlen angeben sowie in Prozent aller
Frachtflüge)?
22. Wie verteilten sich in den Jahren 2010 und 2011 diese reinen Frachtflüge
zeitlich (bitte in Intervallen von je einer Stunde angeben sowie getrennt
nach Starts und Landungen)?
Der Bundesregierung liegen die erbetenen Informationen nicht vor.
Zeitraum Flughafen Verkehrsart FBW Passagiere
2011 FRA Linie/Charter 9 495 1 083 644
2011 NUE Linie/Charter 3 342 120 830
2011 STR Linie/Charter 3 617 168 138
2011 Summe Linie/Charter 16 454 1 372 612
Jahr 2011 total 409 956 37 763 701
Anteil Summe 4,0 % 3,6 %
CARGOFLÜGE 2009 Anteil 2010 Anteil 2011 Anteil
Inland 2 008 48 % 1 918 50 % 1 925 48 %
Kont 2 103 50 % 1 797 47 % 1 944 48 %
Interkont 114 3 % 89 2 % 179 4 %
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 9 – Drucksache 17/1066823. Hat der Flughafenbetreiber die Möglichkeit, eine Maximalanzahl von
Flugbewegungen vorzugeben, um den Flächenverbrauch des Flughafens
oder die Emissionen und Immissionen in Grenzen zu halten?
Wenn ja, inwieweit nimmt er diese Aufgabe wahr?
Wenn nein, warum nicht, und wer ist dafür zuständig?
Die Flughafen München GmbH unterliegt gemäß der luftrechtlichen
Genehmigung vom 9. Mai 1974 einer Betriebspflicht und kann daher keine
Maximalanzahl von Flugbewegungen vorgeben. Allein die Luftfahrtbehörden können im
Rahmen von Genehmigung bzw. Planfeststellung unter pflichtgemäßer
Gesamtabwägung aller berührten Belange über Betriebsbeschränkungen wie eine
Limitierung der Flugbewegungen entscheiden (§ 6 Absatz 4 Satz 2, § 8 Absatz 4
Satz 2 LuftVG). Für den bestehenden Flughafen München gilt für die Nachtzeit
eine Lärmkontingentierung. Die Prüfung der Einhaltung des Lärmkontingents
obliegt der Landesluftfahrtbehörde.
Für nachträgliche Beschränkungen des luftrechtlich zugelassenen Betriebs
eines bestehenden Flughafens müssen die im Luftverkehrsgesetz genannten
Voraussetzungen vorliegen.
24. Welchen Anteil (in Prozent) machen die Einnahmen aus den anteiligen
Landeentgelten aus, die
a) lärmabhängig,
b) schadstoffbezogen
erhoben werden?
Der Anteil an den vom Flugzeugtyp abhängigen Landeentgelten beträgt nach
Angaben des Flughafens München
a) lärmabhängig 44 Prozent,
b) schadstoffabhängig 4 Prozent.
25. Welche Schadstoffe werden für die schadstoffbezogenen Landeentgelte
berücksichtigt, warum nur diese, und welche Änderungen bei den
schadstoffbezogenen Landeentgelten sind seit ihrer Einführung 2008 wann
warum erfolgt?
Als Pilotprojekt wurde für eine dreijährige Testphase zunächst an den
Flughäfen München und Frankfurt eine emissionsabhängige Komponente bei den
Start- und Landeentgelten eingeführt. Das Verfahren für die
emissionsdifferenzierten Landeentgelte wurde von der Europäischen Zivilluftfahrt-Konferenz in
einer Arbeitsgruppe (ERLIG) entwickelt. Darauf aufbauend hat die Initiative
„Luftverkehr für Deutschland“ in enger Abstimmung mit dem
Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung ein Pilotprojekt entwickelt, bei
dem alle Airlines, die München und Frankfurt anfliegen, vom 1. Januar 2008 an
drei Euro je Kilogramm emittiertem Stickoxid (NOx) zahlen müssen. Mit der
Einführung emissionsorientierter Entgelte wurde ein Anreiz gegeben,
Flugzeuge mit möglichst geringen NOx-Emissionen einzusetzen und den
Herstellern signalisiert, technologische Innovationen voranzutreiben.
Die LTO-NOx-Abgabe dient in erster Linie der Verbesserung der Luftqualität
vor Ort, indem die NOx-Emissionen in der direkten Umgebung von Flughäfen
gesenkt werden.
Drucksache 17/10668 – 10 – Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeFür eine erfolgreiche Umsetzung musste insbesondere darauf geachtet werden,
dass die entsprechenden Basisdaten als Voraussetzung für eine Berechnung der
Entgelte zur Verfügung stehen.
26. Würden sich beim Betrieb der dritten Start- und Landebahn Änderungen
für die Flugrouten der beiden bereits existierenden Bahnen ergeben?
Wenn ja, welche?
Eine mögliche dritte Piste am Verkehrsflughafen München muss unter
Berücksichtigung der bereits bestehenden An- und Abflugverfahren in das
Gesamtsystem integriert werden. Dies erfolgt aufgrund der im Planfeststellungsbeschluss
antizipierten Konzeption zur Nutzung der Pisten für den An- und
Abflugbetrieb. Beim Betrieb der 3. Bahn wäre eine grundsätzliche Verteilung wie folgt
vorgesehen:
– Anflüge finden parallel unabhängig auf die Außenpisten statt,
– Abflüge finden überwiegend von der mittleren Piste statt.
Dieses Betriebskonzept im Dreibahnsystem unterscheidet sich zur heutigen
Konzeption dahingehend, dass das bestehende Zweibahnsystem in München im
unabhängigen Modus an- und abgeflogen werden kann, sodass heute, bis auf
wenige Ausnahmen, keine Abhängigkeiten bestehen. In der Betriebskonzeption
im möglichen Dreibahnsystem bestehen jedoch Abhängigkeiten durch die
Starts auf der mittleren Piste.
Aufbauend auf den Untersuchungen für die Planfeststellung erfolgen bei der
DFS derzeit weitere Untersuchungen zu Routen-Änderungen, die mit der
3. Piste am bestehenden Zweibahnsystem notwendig wären. Details sind derzeit
noch nicht bekannt.
27. Welche Flugrouten wurden im Planfeststellungsverfahren für die dritte
Start- und Landebahn in München unterstellt?
Die im Planfeststellungsverfahren prognostizierten Flugrouten sind online
abrufbar unter
www.muc-ausbau.de/media/downloads/pfv/aenderungen/09_SAL_
A_05.pdf (für den Tag) und
www.muc-ausbau.de/media/downloads/pfv/
aenderungen/09_SAL_A_06.pdf (für die Nacht) dargestellt. Bezüglich weiterer
Details, Prüfung und Aktualisierung wird auf die Ausführungen der Regierung von
Oberbayern im Planfeststellungsbeschluss vom 5. Juli 2011 (online abrufbar
unter:
www.regierung.oberbayern.bayern.de/aufgaben/wirtschaft/luftamt/
planfeststellung/07727/index.php), auf den Seiten 1034 ff. Bezug genommen.
28. Wie hat sich die Bevölkerung in den Umlandgemeinden des Münchner
Flughafens seit 1990 entwickelt (bitte die demographische Entwicklung
in Fünfjahresschritten für alle Ortslagen bis zu einer Entfernung von
12 km zum FMG und der geplanten dritten Bahn angeben)?
Im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens zur 3. Start- und Landebahn wurde
die demographische Entwicklung des Flughafenumlands (Untersuchungsgebiet
= 72 Gemeinden im Umfeld des Flughafens München) von 1980 bis 2005 von
Ernst Basler + Partner AG gutachterlich untersucht. Das Untersuchungsgebiet
deckt einen Radius von 12 km um den Flughafen bzw. die dritte Bahn vollständig
ab. Im Datenanhang dieses Gutachtens „Auswirkungen des Vorhabens 3. Start-
und Landebahn auf Wirtschaft und Siedlung im Flughafenumland“ vom 16. Juli
2007 sind sowohl die demographische Entwicklung von 1980 bis 1992 und 1992
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 11 – Drucksache 17/10668bis 2005 prozentual als auch die jährlichen Bevölkerungsstände aller
betrachteten Gemeinden von 1980 bis 2005 detailliert dargestellt. Das Gutachten steht
unter
www.muc-ausbau.de/bahn3/pfv/unterlagen/gutachten/wirtschaft/index.jsp
online zur Verfügung.
29. Wurden Starts und Landungen – geplanter oder bislang geflogener
Verbindungen – auf andere deutsche Flughäfen aufgrund der nicht
vorhandenen dritten Start- und Landebahn verlagert (z. B. Nürnberger Flughafen,
Flugplatz Ingolstadt-Manching oder andere), und wenn ja, welche Flüge
wurden wohin verlagert?
Der Bundesregierung sind keine solchen Verlagerungen bekannt. Das Angebot
von Flügen von und zu einzelnen Destinationen ist Ergebnis der
unternehmerischen Entscheidung der Fluggesellschaften. Diese bieten Flugdienste an, wenn
die jeweiligen Destinationen eine für Direktverbindungen ausreichende
Nachfrage generieren und damit eine Strecke rentabel betrieben werden kann. Wenn
an einem Flughafen keine entsprechende Kapazität für nachgefragte
Flugverbindungen mehr zur Verfügung steht, ist ein Ausweichen auf andere Flughäfen
in höchstem Maße unüblich. Fluggesellschaften folgen der Nachfrage der
Märkte, nicht der Kapazität. Konkret zum Flughafen Nürnberg wird auch auf
die Antwort zu Frage 35 verwiesen.
Davon zu unterscheiden ist das Wachstum an Flugbewegungen im Mittel- und
Langstreckenbereich, das ohne eine dritte Start- und Landebahn am Flughafen
München nicht stattfinden kann. Es ist davon auszugehen, dass diese
zusätzlichen Flugbewegungen zukünftig über andere Luftverkehrsdrehkreuze
abgewickelt werden.
30. Trifft es zu, dass die aktuelle Gesamtkapazität des Münchner Flughafens
ohne die dritte Start- und Landebahn bei 520 000 Flugbewegungen pro
Jahr liegt, und wenn nein, bei wie vielen Flugbewegungen liegt die
Gesamtkapazität?
Die Kapazität des Flughafens München liegt weit unterhalb der genannten Zahl
von 520 000 Flugbewegungen. Dies bestätigt das Deutsche Zentrum für Luft-
und Raumfahrt (DLR) ausdrücklich. Die Stellungnahme steht online unter
www.muc-ausbau.de/media/downloads/klarstellungdlr040612.pdf zur
Verfügung.
Auf der Grundlage der gutachtlichen Feststellungen im Rahmen des
Planfeststellungsverfahrens geht das Luftamt Südbayern von einer maximalen
Kapazität des Zweibahnsystems im Jahr 2025 von 480 000 Flugbewegungen aus.
Dabei wurden optimale Verkehrsstrukturen und technische Neuerungen mit hohen
Investitionskosten vorausgesetzt, deren Realisierung derzeit nicht absehbar ist.
Hinzu kommt, dass für Fluggesellschaften Flugverbindungen zu
Tagesrandzeiten wirtschaftlich rentabel sein müssen, um auf Dauer betrieben werden zu
können; das ist jedoch vielfach nicht der Fall. Die gleichmäßige Auslastung eines
Verkehrssystems, sei es Schienen-, Straßen- oder Luftverkehr, wäre zwar
wünschenswert, lässt sich aber aus Nachfrage- und/oder Rentabilitätsgründen nicht
darstellen. Die o. g. Gesamtkapazität, also die maximale Leistungsfähigkeit des
Flughafens München als Verkehrsinfrastruktur-Einrichtung, ist daher in aller
Regel ein rein theoretischer Wert.
31. Wie erklärt die Bundesregierung den Bedarf für die dritte Start- und
Landebahn einerseits vor dem Hintergrund einer gesunkenen Zahl von
Flugbewegungen auf nur noch ca. 410 000 jährlich und andererseits der Aus-
Drucksache 17/10668 – 12 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiodesage von Flughafenchef Michael Kerkloh, dass der Flughafen München
noch eine Slotreserve von 10 Prozent besitzt (Süddeutsche Zeitung vom
22. Juni 2012 „Viele waren nicht da, als es darauf ankam“)?
Der Bedarf für die dritte Start- und Landebahn wurde im Rahmen des
Planfeststellungsverfahrens durch qualitätsgesicherte Prognosen festgestellt. Die
tatsächliche Verkehrsentwicklung unterliegt immer Schwankungen. Trotz der im
Vergleich zu den Höchstwerten in den Jahren 2007/2008 aufgrund veränderter
Verkehrsstrukturen gesunkenen Flugbewegungszahlen stieg die Nachfrage
kontinuierlich. 2011 wurde mit 37,8 Millionen Passagieren ein neuer
Höchstwert erreicht.
Die Aussage, es bestünde eine „10 % Slot-Reserve“, bezieht sich – was die Slots
selbst betrifft – auf die für Fluggesellschaften sehr unattraktiven (also
wirtschaftlich uninteressanten) frühen Lande- und Startzeiten, auf die schwächer
ausgelastete Mittagszeit sowie die generell geringere Nachfrage nach
Verkehrsleistungen am Samstagabend/Sonntag-morgen bzw. Feiertagen und Ferien.
Rechnerisch bezieht sich die Aussage auf die in der Antwort zu Frage 30
genannte maximale Gesamtkapazität von 480 000 Flugbewegungen/Jahr im
Verhältnis zu der im Jahr 2008 erreichten Zahl von 438 000 Flugbewegungen.
32. Trifft es zu, dass gemäß Planfeststellungsbeschluss zum Flughafen
München im Rauminnern von Aufenthalts- und Schlafräumen kein
Einzelschallereignis über 55 Dezibel eintreten darf (Regierung von Oberbayern,
Planfeststellungsbeschluss für den Verkehrsflughafen München, 3. Start-
und Landebahn, Band 2, S. 1087 f., 5. Juli 2011), aber sechs tägliche
Einzelschallereignisse toleriert werden, wie in der „Berliner Zeitung“ vom
26. Juni 2012 berichtet („Viel Lärm um Fluglärm“) (bitte mit
Begründung)?
33. Gab es gegen diese Tolerierung von sechs täglichen Überschreitungen
bisher Klagen, und wenn ja, wann, von wem, und wie wurde in der Sache
von welchem Gericht entschieden?
Die Fragen 32 und 33 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Gemäß Planfeststellungsbeschluss für den Verkehrsflughafen München, 3. Start-
und Landebahn vom 5. Juli 2011, Auflage VIII. 3.1.1, S. 155, gelten für die
Erstattung von Aufwendungen für den baulichen Schallschutz einschließlich der zu
Grunde liegenden Schallschutzanforderungen sowie für die Entschädigung für
Beeinträchtigungen des Außenwohnbereichs das Gesetz zum Schutz gegen
Fluglärm (FluglärmG) und die auf Grund des FluglärmG erlassenen
Rechtsverordnungen in der jeweils geltenden Fassung.
Die von der FMG für das bestehende 2-Bahn-System gemäß
Planfeststellungsbeschluss für den Flughafen München vom 8. Juli 1979, Auflage IV. 1., S. 39 ff.,
samt Fortschreibungen bereits realisierten bzw. erstatteten
Schallschutzvorrichtungen an Schlaf- und Aufenthaltsräumen innerhalb der nach
Planfeststellungsbeschluss festgelegten Tag- bzw. Nachtschutzzone gewährleisten sowohl tags
als auch nachts, dass durch An- und Abflüge vom Flughafen München im
Rauminnern bei ausreichender Belüftung (ggf. Einbau von
Belüftungseinrichtungen) in der Regel keine höheren Schallpegel als 55 dB(A) auftreten.
Lärmereignisse von Luftfahrzeugen, soweit sie nur bei Vorliegen außergewöhnlicher
Einflussfaktoren oder Umstände, aus Sicherheitsgründen oder im
Katastrophen- oder medizinischen Hilfeleistungseinsatz auftreten, sind dabei nicht zu
berücksichtigen.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 13 – Drucksache 17/10668Eine sechsmalige Überschreitung des Einzelschallpegels von 55 dB(A) pro Tag
wird nicht toleriert.
34. Wie setzt sich die Fluglärmkommission des Flughafens München
zusammen?
Im Sinne des § 32b Absatz 4 LuftVG gehören der Fluglärmkommission des
Flughafens München Vertreter der Landkreise Freising, Erding, Ebersberg,
München, Dachau und Pfaffenhofen an der Ilm, der Städte Freising, Erding und
Moosburg, der Gemeinden Neufahrn, Hallbergmoos, Fahrenzhausen,
Kranzberg, Langenbach, Marzling, Zolling, Kirchdorf an der Amper, Allershausen,
Haag an der Amper, Eching, Fraunberg, Bockhorn und Ismaning, der
Verwaltungsgemeinschaften Oberding/Eitting und Wartenberg/Berglern sowie der
Bundesvereinigung gegen Fluglärm, der Deutschen Lufthansa, der Flughafen
München GmbH, des Bayerischen Staatsministeriums für Umwelt und
Gesundheit und der Industrie und Handelskammer an.
35. Lässt sich nach Meinung der Bundesregierung ein Verzicht auf eine dritte
Start- und Landebahn am Münchner Flughafen durch eine größere
Auslastung des Nürnberger Flughafens kompensieren (bitte mit
Begründung)?
Für den Flughafen Nürnberg (NUE) sind im Falle eines Verzichts auf die Dritte
Start- und Landebahn am Flughafen München (MUC) keinerlei positiven
Effekte zu erwarten. Fluggesellschaften bieten Verbindungen entsprechend der
Nachfrage an. Durch die große Entfernung überschneiden sich die
Einzugsgebiete von NUE und MUC nur marginal – die Märkte sind als weitgehend
getrennt voneinander zu betrachten. Vor allem Langstreckenverbindungen
benötigen neben dem (in München bedeutenden Originärmarkt) zusätzlich
Umsteigepassagiere und damit Zubringerdienste. Dies ist jedoch in Nürnberg
– auch künftig – nicht gegeben. Diese Einschätzung teilt die Geschäftsführung
des Nürnberger Flughafens (
www.nordbayern.de/region/nuernberg/
flughafenchef-nurnberg-profitiert-nicht-vom-startbahn-aus-1.2150975).
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ISSN 0722-8333]