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Kleine AnfrageWahlperiode 17Beantwortet

Wirtschaftliche Situation der Apotheken

Entwicklung der Apothekenlandschaft, wirtschaftliche Lage der Apotheken, Versorgungsdichte, Folgen des Arzneimittelmarktneuordnungsgesetzes (AMNOG), Großhandelsrabatt, Ausgestaltung des Apothekenhonorars und des Kassenabschlages, Kosten- und Preisentwicklung, Anpassung des Honorars für Apotheken, Änderung der Arzneimittelpreisverordnung, Abgabe verschreibungspflichtiger Arzneimittel, Arzneimittelkosten, gesetzliche Krankenversicherung (GKV), Vereinbarung zwischen den Organen der Selbstverwaltung über den Apothekenabschlag<br /> (insgesamt 25 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium für Gesundheit

Datum

10.09.2012

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 17/1053122. 08. 2012

Wirtschaftliche Situation der Apotheken

der Abgeordneten Dr. Martina Bunge, Diana Golze, Matthias W. Birkwald, Heidrun Dittrich, Dr. Dagmar Enkelmann, Klaus Ernst, Katja Kipping, Yvonne Ploetz, Dr. Ilja Seifert, Kathrin Senger-Schäfer, Kathrin Vogler, Harald Weinberg, Jörn Wunderlich, Sabine Zimmermann und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Seit Jahren wird über eine Anpassung des 2004 festgelegten Apothekenhonorars für die Abgabe verschreibungspflichtiger Arzneimittel debattiert. Auch der Apothekenabschlag nach § 130 Absatz 1 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (SGB V), der als Großabnehmerrabatt für die gesetzlichen Krankenkassen zu verstehen ist, steht auf dem Prüfstand. Die Apothekerschaft führt neben der allgemeinen Preissteigerung auch spezielle Belastungen an, so unter anderem Aufwendungen für die Umsetzung von Rabattvereinbarungen zwischen Krankenkassen und Pharmaherstellern gemäß § 130a Absatz 8 SGB V.

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWi) hat in einem Referentenentwurf zur Änderung der Arzneimittelpreisverordnung eine Erhöhung des Fixhonorars von 8,10 Euro auf 8,35 Euro vorgeschlagen, der Apothekenabschlag solle dann aber unangetastet bleiben. Die Kassen haben diese Erhöhung als „großzügig bemessen“ (GKV-Spitzenverband) bzw. „nur schwer nachvollziehbar“ (AOK-Bundesverband) bezeichnet. Die Apothekerschaft kritisiert die Erhöhung als „völlig unzureichend“ (Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände, ABDA). Auf Grundlage von Berechnungen der Treuhand Hannover GmbH -Steuerberatungsgesellschaft- forderte die ABDA die Erhöhung des Fixhonorars auf 9,14 Euro pro abgegebener Packung.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen25

1

Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Zahl der Apotheken in den letzten zehn Jahren entwickelt (bitte nach Bundesländern aufschlüsseln)? Wie viele Schließungen bzw. Neueröffnungen gab es jeweils?

2

Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Zahl der Filialapotheken seit Lockerung des Mehrbesitzverbotes durch die frühere rot-grüne Bundesregierung entwickelt?

3

Wie hat sich der Marktanteil der Versandapotheken seit Legalisierung des Arzneimittelversandhandels durch die frühere rot-grüne Bundesregierung entwickelt?

4

Wie wurde das Apothekenhonorar seit Bestehen der Bundesrepublik Deutschland ausgestaltet (bitte qualitative und quantitative Änderungen inklusive Datum und Regelwerk der Änderung angeben)?

5

Wie hat sich der Kassenabschlag seit Bestehen der Bundesrepublik Deutschland entwickelt?

6

Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung zu unterschiedlichen Kosten der Apotheken für die Gewährleistung des Bereitschaftsdienstes in Abhängigkeit von der Apothekendichte? Sind der Bundesregierung hier signifikante Unterschiede zwischen urbanen und ländlichen Regionen bekannt, und plant die Bundesregierung eine gezielte Förderung von Landapotheken?

7

Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die wirtschaftliche Situation der Apotheken entwickelt (bitte neben Umsatz auch Ertrags- bzw. Gewinnsituation heranziehen)? Welche Ursachen sieht die Bundesregierung für diese Entwicklung?

8

Wie haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Betriebs- und insbesondere die Personalkosten in den Apotheken in den letzten zehn Jahren entwickelt?

9

Wie hoch sind nach Kenntnis der Bundesregierung die zusätzlichen Kosten in den Apotheken für die Umsetzung der Rabattverträge nach § 130a Absatz 8 SGB V?

10

Wie hoch sind nach Kenntnis der Bundesregierung die zusätzlichen Kosten in den Apotheken für die Umsetzung der neuen Apothekenbetriebsordnung?

11

Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Erhöhung des Großhandelsrabattes auf die Apotheken ausgewirkt? War diese Wirkung eingeplant und erwünscht?

12

Wie haben sich weitere Regelungen des Arzneimittelmarktneuordnungsgesetzes (AMNOG) auf die Situation der Apotheken ausgewirkt? Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus Berechnungen der Treuhand Hannover GmbH -Steuerberatungsgesellschaft-, denen zufolge insgesamt 500 Mio. Euro durch die Apothekerschaft aufgebracht wurden?

13

Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die Unterschiede in der Versorgungsdichte je nach wirtschaftlicher Situation der Region, Besiedlungsdichte und Größe der Ortschaft?

14

Wie hat sich das allgemeine Preisniveau seit der letzten Anpassung des Apothekenhonorars entwickelt?

15

Wie hat sich die Anzahl der abgegebenen Packungen verschreibungspflichtiger Arzneimittel nach Kenntnis der Bundesregierung in den letzten zehn Jahren in Deutschland entwickelt? Welche Auswirkungen hat dies nach Kenntnis der Bundesregierung auf die wirtschaftliche Situation der Apotheken?

16

Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung der durchschnittliche Packungspreis der abgegebenen verschreibungspflichtigen Arzneimittel in den letzten zehn Jahren entwickelt? Welche Auswirkungen hat dies nach Kenntnis der Bundesregierung auf die wirtschaftliche Situation der Apotheken?

17

Wie teilen sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Kosten für rezeptpflichtige Arzneimittel bei Abgabe auf Kosten der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) auf (bitte in Relation zum Apothekenabgabepreis angeben)? Wie viel Prozent der GKV-Arzneimittelausgaben fällt nach Kenntnis der Bundesregierung den Apotheken als Gewinn zu, und wie hat sich diese Relation in den letzten zehn Jahren entwickelt?

18

Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus Aussagen des GKV-Spitzenverbandes, es habe „umfangreiche, über die Inflationsrate hinausgehende Kompensationen“ für die Kostenentwicklung der Apotheken gegeben (nach DAZ.online, 10. August 2012)?

19

Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus dem von der ABDA geforderten Honorar von 9,14 Euro pro abgegebener Packung, das auf betriebswirtschaftlicher Analyse von 2 500 Apotheken beruht? Wie bewertet die Bundesregierung die Aussagekraft des vorgelegten Zahlenmaterials?

20

Aufgrund welcher Berechnungen ist im Referentenentwurf des BMWi eine Erhöhung des Fixhonorars um 25 Cent vorgeschlagen worden (bitte Datenbasis, Bezugsjahr etc. angeben)?

21

Welchen Zeitplan verfolgt die Bundesregierung bei der Änderung der Arzneimittelpreisverordnung?

22

Plant die Bundesregierung Änderungen bei der Honorierung der Zuschläge beim Nacht- und Wochenenddienst, bei den Betäubungsmittelgebühren und/oder der Rezepturtaxierung?

23

Wie gestaltet sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Vereinbarung zwischen den Organen der Selbstverwaltung über den Apothekenabschlag für die Jahre 2009 und 2010?

24

Wie gestaltet sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Vereinbarung zwischen den Organen der Selbstverwaltung über den Apothekenabschlag für das Jahr 2013?

25

Bestätigt die Bundesregierung Medienberichte (u. a. DAZ.online, 10. August 2012), denen zufolge auch für das BMWi eine doppelte Anpassung, also über Erhöhung des Honorars und Verringerung des Apothekenabschlags, nicht in Betracht kommt? Ist daraus zu schlussfolgern, dass der Apothekenrabatt künftig wieder gesetzlich festgelegt werden soll?

Berlin, den 22. August 2012

Dr. Gregor Gysi und Fraktion

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