Erkenntnisse zur Weiterreise von irregulär in die EU eingereisten Migrantinnen und Migranten innerhalb des Schengenraums
der Abgeordneten Ulla Jelpke, Christine Buchholz, Sevim Dagdelen, Heidrun Dittrich, Annette Groth, Andrej Hunko, Harald Koch, Niema Movassat, Raju Sharma, Frank Tempel, Katrin Werner und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Mehrfach führten europäische Polizeien in den vergangenen Jahren so genannte Europäische Polizeioperationen durch, um dadurch Erkenntnisse zu den Reiserouten irregulär eingereister Migrantinnen und Migranten innerhalb der Europäischen Union (EU) zu gewinnen. Asylsuchende oder irreguläre Migrantinnen und Migranten reisen demnach in die EU ein, verbleiben aber nicht im Ersteinreisestaat, sondern in einem anderen Zielstaat innerhalb des Schengenraums („Sekundärmigration“), in dem sie keine regulären Grenzkontrollen fürchten müssen. Für manche Schutzsuchende ist das die einzige Chance, mit bereits in einem bestimmten EU-Staat lebenden Verwandten zusammenzukommen, oder sie erhoffen sich größere Erfolgsaussichten bei ihrer Asylantragstellung.
In der Sicherheitspolitik der EU bzw. der Schengenstaaten wird die Sekundärmigration im Wesentlichen als Problem einer ungesteuerten Migration und damit – ohne erkennbare logische Verknüpfung – als Sicherheitsproblem gesehen.
Um die Sekundärmigration wirksam unterbinden zu können, sollen möglichst viele Erkenntnisse über die genauen Verläufe der Sekundärmigration erhoben und gemeinsam ausgewertet werden. Damit soll nach Einschätzung der Fragesteller ein effizienter Einsatz der in allen Mitgliedstaaten abnehmenden Zahl von Beschäftigten im Polizeivollzugsdienst erreicht werden, indem diese verstärkt auf den Hauptrouten irregulärer Migration innerhalb der EU aktiv werden.
Um solche Erkenntnisse gemeinsam zu erheben und auszuwerten, werden seit einigen Jahren „gemeinsame Polizeioperationen“ durchgeführt. Die Teilnahme der Mitgliedstaaten ist freiwillig, koordiniert werden die Operationen von der jeweiligen Ratspräsidentschaft. Im Jahr 2008 koordinierte Frankreich eine Operation, an der die Bundesrepublik Deutschland mit 11 000 Beamtinnen und Beamten der Bundespolizei beteiligt war (Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 16/11576). Im Jahr 2010 gab es die Operation „Hermes“ auf Initiative der belgischen Ratspräsidentschaft (nicht zu verwechseln mit der Operation „Hermes“ der Europäischen Agentur für die operative Zusammenarbeit an den Außengrenzen der Mitgliedstaaten der EU – FRONTEX – im Zeitraum von 2011 bis 2012). Auf Initiative der ungarischen Ratspräsidentschaft fand vom 28. März 2011 bis 3. April 2011 die Operation „Mitras“ statt. Ebenfalls 2011 wurde unter Federführung der polnischen Ratspräsidentschaft im Oktober die Operation „Demeter“ durchgeführt. Unter dänischer Ratspräsidentschaft fand vom 16. bis 22. April 2012 die Operation „Balder“ statt. Für das zweite Halbjahr ist unter Führung der zypriotischen Ratspräsidentschaft die Operation „Aphrodite“ geplant.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen13
Welche gemeinsamen Polizeioperationen im Sinne der Fragestellung gab es in den vergangenen zehn Jahren neben den in der Vorbemerkung genannten (bitte Name, Datum, Federführung, deutsche Beteiligung und Schwerpunktsetzung nennen)?
Wie viele Kräfte der in den einzelnen beteiligten Staaten zuständigen Behörden wurden insgesamt und in Bezug auf die einzelnen Staaten jeweils eingesetzt?
Inwieweit entsprach diese Zahl nach Kenntnis der Bundesregierung in etwa den im Schnitt eingesetzten Einsatzkräften dieser Staaten auch in den Wochen des Jahres, in denen keine „gemeinsamen Polizeioperationen“ stattfanden (bitte zumindest in Bezug auf deutsche Kräfte ausführen)?
Welche strategische Fragestellung wurde bei den gemeinsamen Polizeioperationen jeweils verfolgt, und welche Daten wurden zur Beantwortung ausgewertet?
Wie erfolgte die Auswertung jeweils?
Bei welchen dieser Operationen wurden die Einsatzpläne der Bundespolizei eigens auf den Zweck der Operationen abgestimmt (inhaltlich und/oder räumlich), und in welcher Hinsicht?
Welche Verdachtsfälle von Straftaten und Ordnungswidrigkeiten wurden bei den Operationen im Einzelnen festgestellt (bezogen auf alle Teilnahmestaaten und auf die Bundesrepublik Deutschland)?
a) Welche besonderen, strategisch relevanten Erkenntnisse ergaben sich aus diesen Feststellungen?
b) Inwieweit wären diese Erkenntnisse auch gewonnen worden, wenn die Daten einer beliebigen Woche ausgewertet worden wären, ohne dem Einsatz dabei den Titel „gemeinsame Polizeioperation“ zu geben (bitte ausführen)?
Was sind die aus den gemeinsamen Polizeioperationen gewonnenen Erkenntnisse im Hinblick auf die den einzelnen Operationen jeweils zugrunde liegenden Fragestellungen?
Was waren in Bezug auf die einzelnen Operationen und in ihrer Gesamtschau gewonnene Erkenntnisse, die zu neuen Initiativen im Bereich Grenzkontrolle auf EU-Ebene geführt haben (z. B. „smart border package“)?
Welche anderen Instrumente stehen den Mitgliedstaaten zur Verfügung, im Rahmen der Maßnahmen zum Ausgleich des Wegfalls der Kontrollen an den Binnengrenzen (anlassbezogene Kontrollen im grenznahen Raum und an Transitstrecken etc.) strategische Erkenntnisse auszutauschen?
Wenn solche Möglichkeiten zur Verfügung stehen, worin besteht der spezifische Mehrwert der „gemeinsamen Polizeioperationen“ gegenüber diesen anderen Instrumenten?
Waren in der Bundesrepublik Deutschland noch weitere Behörden neben der Bundespolizei an den „gemeinsamen Polizeioperationen“ beteiligt (Zoll, Länderpolizeien etc.), und in welcher Größenordnung jeweils?
Erfolgt von Stellen des Bundes eine eigene Auswertung der Erkenntnisse aus den „gemeinsamen Operationen“, mit welchem Zweck, und mit welchen Ergebnissen für die operationelle Ausrichtung der Bundesbehörden (insbesondere der Bundespolizei)?
Welche Einrichtungen, Agenturen etc. der Europäischen Union waren an der Vorbereitung, Durchführung und Auswertung der „gemeinsamen Polizeioperationen“ jeweils beteiligt (bitte für die einzelnen Phasen der Operation getrennt angeben)?
Wird sich die Bundespolizei (und ggf. weitere Stellen des Bundes oder der Länderpolizeien) an der für die kommenden Monate geplanten Operation „Aphrodite“ beteiligen, und welchen Erkenntnisgewinn bzw. operativen Mehrwert verspricht sich die Bundesregierung von dieser Teilnahme?