[Deutscher Bundestag Drucksache 17/10633
17. Wahlperiode 10. 09. 2012 Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Sevim Dağdelen, Annette Groth,
Heike Hänsel, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE.
– Drucksache 17/10532 –
Erkenntnisse der Bundesregierung über rassistische und antiziganistische
Gruppen in Bulgarien und deren Kontakte zur neonazistischen Szene
in Deutschland
Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Offiziell leben mit Stand von 2011 in Bulgarien 5 Prozent Roma und 8,8 Prozent
Türkinnen und Türken (
www.auswaertiges-amt.de/DE/Aussenpolitik/Laender/
Laenderinfos/01-Nodes_Uebersichtsseiten/Bulgarien_node.html). Allerdings
gehen die Schätzungen bei den in Bulgarien lebenden Roma von einem
Bevölkerungsanteil von ca. 10 Prozent (
http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.
do?uri=COM:2011:0173:FIN:DE:PDF, S. 17) aus. Immer wieder sind Roma und
Türken Ziel rassistischer und neofaschistischer Hetze und Angriffe. Wie in
anderen Staaten im Baltikum sowie in Mittel- und Südosteuropa knüpfen viele
politische Akteure wieder an nationalistischen und teilweise faschistischen
Traditionen der Zwischenkriegszeit an (vgl. Antwort der Bundesregierung auf die
Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 17/9626).
Bei den politischen Parteien sind es z. B. die Parteien „Ataka“ (Attacke) und
„VMRO-BND“ (Innere Mazedonische Revolutionäre Organisation –
Bulgarische Nationale Bewegung), die nationalistische und rassistische Positionen
offensiv vertreten. Letztere hatte 2010 eine Unterschriftensammlung für ein
Referendum gegen den EU-Beitritt der Türkei unter dem Motto „7 Millionen
Bulgaren in der EU gegen 70 Millionen Türken“ organisiert und dank ihrer
nationalistischen und rassistischen Hetze 320 000 Unterschriften zusammengebracht
(
http://bulgaria.indymedia.org/article/37014).
Auch „Ataka“ fällt vor allem durch eine antitürkische und antiziganistische
Haltung auf (
www.heise.de/tp/artikel/35/35568/1.html). „Ataka“ war 2007 neben
der „Front National“ (FN), der „Partidul România Mare“ (PRM), dem „Vlaams
Belang“ (VB) und der „Freiheitlichen Partei Österreichs“ (FPÖ) sowie zwei
italienischen und einem britischen Abgeordneten an der Gründung der extrem
rechten und neofaschistischen Fraktion „Identität, Tradition, Souveränität“ (ITS)
im Europaparlament beteiligt. Die Anhänger von „Ataka“ nahmen am 20. Mai
2011 an gewalttätigen Auseinandersetzungen mit Besucherinnen und Besuchern
der Banja-Baschi-Moschee in Sofia teil, bei denen fünf Menschen, darunter
zwei Mitglieder der Partei, verhaftet wurden. Die Menschenrechtsorganisation Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Auswärtigen Amts vom 6. September 2012 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Drucksache 17/10633 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeHelsinki-Komitee Bulgarien sprach von einer „beunruhigenden Eskalation der
Fremdenfeindlichkeit und des religiösen Hasses“ und forderte ein Verbot der
Partei (
www.tagesschau.sf.tv/Nachrichten/Archiv/2011/05/21/International/Sofia-
Rechtsextreme-greifen-Muslime-an).
Doch nicht nur die Parteien können im Schatten der Behörden rassistisch
schalten und walten. Der bulgarische „Nationale Widerstand“ nimmt dabei nicht
allein bezüglich der Slogans wie „Frei, Sozial, National“ und durch das Tragen
szenetypischer schwarzer Kleidung klaren Bezug zu den „autonomen
Nationalisten“ in Deutschland (
www.schattenblick.de/infopool/medien/altern/gras
1118.html). Auch personell bestehen gute Kontakte zur rechtsextremen bzw.
neonazistischen Szene in Deutschland. Die Integration der Faschisten des
„Bulgarischen Nationalbundes“ (BNS) und der rumänischen Faschisten der „Noua
Dreaptă“ in die Strukturen der „Europäischen Nationalen Front“ (ENF), in der
ansonsten Parteien wie die deutsche Nationaldemokratische Partei Deutschlands
(NPD), die italienische „Forza Nuova“ und die spanische „La Falange“
tonangebend sind und der auch die neofaschistische griechische Partei Chrysi Avgi
(Goldene Morgendämmerung) angehört, die zuletzt bei den Wahlen in
Griechenland im Juni 2012 knapp 7 Prozent erreichten, zeigt, dass gemeinsame
ideologische Wurzeln und historische Kooperationen heute im Sinne einer europaweiten
Kooperation und Vernetzung der Neofaschisten genutzt werden.
Ausdruck dieser Vernetzung sind regelmäßige Gegenbesuche von Mitgliedern der
ENF-Parteien bei sog. jährliche stattfindenden „Gedenkfeiern“ bzw. „-märschen“
wie die zu Ehren von Ion Mota und Vasile Marin im Januar in Madrid, anlässlich
des Imia-Zwischenfalls im Januar in Athen, anlässlich der Bombardierung
Dresdens im Februar in Dresden oder auch zu Ehren des Faschistenführers Corneliu
Codreanu im November in Bukarest (
www.stiftung-evz.de/w/files/
publikationen/n_ost_stipendien_endgueltig.pdf). Ein weiteres Beispiel ist der jährlich seit
2004 im Februar zu Ehren des faschistischen Generals Hristo Nikolov Lukov
stattfindende sog. Lukov-Marsch in Sofia, an dem sich neben „Blood and
Honour“ Angehörige des „Nationalen Widerstandes“ („Nazionalna Saprotiva“),
des „Bulgarischen Nationalbundes“, Nazi-Skinheads und Mitglieder der sog.
Ultras von Levski Sofia auch Mitglieder extrem rechter Gruppen aus mehreren
europäischen Ländern beteiligen. Hristo Nikolov Lukov war bis zu seinem Tod
1943 ein leidenschaftlicher Anhänger des Nationalsozialismus und Führer der
ehemaligen „Bulgarischen Nationalen Legionen“. 1935 wurde er zum
Kriegsminister ernannt, unterstützte die Achsenmächte und knüpfte enge Kontakte
zum Oberbefehlshaber der deutschen Luftwaffe Hermann Göring als auch zu
anderen führenden Nazi-Politikern. Auf der bulgarischen Nationalkonferenz im
November 1942 wurde beschlossen, Generalfeldmarschall Erwin Rommel und
seine „Deutschen Afrikakoprs“ in Nordafrika zu unterstützen. Durch das
Attentat kommunistischer Partisanen auf General Hristo Nikolov Lukov im Februar
1943 konnte dieser Einsatz verhindert werden.
1. Welche Erkenntnisse besitzt die Bundesregierung über bestehende Kontakte,
den Austausch und die Zusammenkünfte zwischen der NPD, den Jungen
Nationaldemokraten (JN), sog. Freien Kameradschaften und/oder anderen
Angehörigen extrem rechter Organisationen aus Deutschland mit
neofaschistischen bzw. extrem rechten Organisationen und Zusammenhängen in
Bulgarien wie der Partei „Ataka“, dem „Bulgarischen Nationalbund“ (BNS),
der „VMRO-BND“ und dem bulgarischen „Nationalen Widerstand“ (bitte
nach Anzahl, Datum, Ort und Zweck der Treffen auflisten)?
Die folgenden Antworten beruhen auf Erkenntnissen der deutschen Botschaft
Sofia und deutscher Sicherheitsbehörden. Die deutsche Botschaft Sofia
beobachtet aufmerksam die politische Lage in Bulgarien und sammelt dabei auch
Informationen über dortige rechtsextremistische Organisationen und Parteien.
Diese Erkenntnislage wird durch Erkenntnisse deutscher Sicherheitsbehörden
ergänzt, soweit Bezüge zu inländischen Rechtsextremisten und deren
Bestrebungen gegeben sind.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 3 – Drucksache 17/10633Entgegen der Darstellung der Fragesteller sind Kontakte bulgarischer und
deutscher Rechtsextremisten begrenzt. Ebenso ist nach Auffassung der
Bundesregierung der pauschalisierende Vorwurf einer weiten Verbreitung von Rassismus in
der bulgarischen Gesellschaft und bei bulgarischen Behörden unzutreffend.
Die Bundesregierung hat Kenntnis über vereinzelte Kontakte zwischen
deutschen rechtsextremistischen Organisationen und vergleichbaren bulgarischen
Organisationen.
Beispielsweise liegen Informationen über Kontakte auf europäischer Ebene im
Zusammenhang mit der im Jahr 2007 von Rechtsextremisten und
Rechtspopulisten aus Belgien, Bulgarien, Frankreich, Großbritannien, Italien, Österreich
und Rumänien gegründeten und im selben Jahr wieder aufgelösten Fraktion im
Europäischen Parlament „Identität – Tradition – Souveränität“ (ITS) vor. Dem
Bündnis gehörten keine deutschen Parteien an. Gleichwohl nahmen sowohl
Vertreter der NPD ( Nationaldemokratische Partei Deutschland) als auch der „Pro-
Bewegung“ im September 2007 an einem von der Fraktion ITS im Europäischen
Parlament organisierten Treffen in Straßburg teil.
2. Inwieweit hat die Bundesregierung Kenntnis von der Teilnahme deutscher
Nazis bzw. Angehöriger extrem rechter Organisationen wie der NPD, den
Jungen Nationaldemokraten (JN), sog. Freien Kameradschaften und/oder
anderen Angehörigen extrem rechter Organisationen aus Deutschland an
dem jährlich stattfindenden „Lukov-Marsch“ seit 2004 (bitte entsprechend
der Jahre nach Datum und Ort, Name der Organisation und Anzahl der
deutschen Teilnehmerinnen und Teilnehmer aufführen)?
Nach Medienberichten hat die rechtsextreme Organisation „Bulgarischer
Nationalbund“ im Jahr 2004 den „Lukov-Marsch“ initiiert.
Im Jahr 2009 sollen vereinzelte Rechtsextremisten aus dem Raum Dortmund am
„Lukov-Marsch“ in Sofia teilgenommen haben.
Beim „Lukov-Marsch“ 2011 wurde neben verschiedenen Fahnen von
rechtsradikalen Organisationen aus dem In- und Ausland auch die schwarz-weiß-rote
Reichsfahne geschwenkt. Es ist nicht bekannt, ob diese Fahne von deutschen
Staatsangehörigen getragen wurde.
Der „Lukov-Marsch“ am 18. Februar 2012 hatte etwa 1 000 Teilnehmer und
führte durch die Innenstadt Sofias. Viele Teilnehmer trugen Fackeln und
szenetypische Kleidung. Über die Teilnahme deutscher Staatsbürger ist nichts
bekannt.
3. Inwieweit ist der Bundesregierung bekannt, dass die Nazi-Band Civil
Disorder aus dem Raum Magdeburg, die zur musikalischen Strömung des
„National Socialist Hardcore“ gehört und in den vergangenen Jahren unter
anderem auf „Blood and Honour“-Konzerten in Belgien, Italien und
Dänemark auftrat, am 7. Februar 2009 in Sofia an einem Konzert nach dem
Nazi-Aufmarsch zu Ehren des faschistischen Generals Hristo Nikolov Lukov
am selben Tag teilnahm (
http://blog.zeit.de/stoerungsmelder/2011/12/09/
schiestraining-fur-die-kameraden-das-militante-nazinetzwerk_7755)?
Bei dem angeführten Konzert am 7. Februar 2009, das in einem Kinosaal in
Sofia stattfand, traten nach Kenntnis der Bundesregierung neben den deutschen
rechtsextremistischen Bands „Libertin“ (Dortmund) und „Civil Disorder“
(Magdeburg) noch die bulgarische Band „Paganblut“ auf.
Drucksache 17/10633 – 4 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode4. Inwieweit hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, dass das Europäische
Netzwerk gegen Rassismus (ENAR) am 15. Februar 2012 ein Schreiben an
die Bürgermeisterin Sofias, Yordanka Fandakova, die sich von der
rassistischen Partei „Ataka“ unterstützen lässt, sowie an Bulgariens
Ombudsmann, Konstantin Penchev, geschickt hat, in dem ein Verbot des
faschistischen Lukov-Gedenkmarsches gefordert wird, eine Forderung, die auch
von der Initiative „People against Racism“ (XoPa) unterstützt wurde
(
www.novinite.com/view_news.php?id=136720)?
Die Bundesregierung hat keine unmittelbaren Kenntnisse über ein Schreiben des
Europäischen Netzwerkes gegen Rassismus (ENAR) an die Sofioter
Bürgermeisterin Yordana Fandakova und den Ombudsmann Bulgariens Konstantin
Penchev.
Allerdings handelt es sich bei dem Schreiben um ein offenes Schreiben, das auf
der Webseite des bulgarischen Helsinki-Komitees (
www.bghelsinki.org)
veröffentlicht ist. Das Schreiben ist in Kopie auch an den bulgarischen
Ministerpräsidenten und an die Vorsitzende der Volksversammlung gesandt worden.
Mehrere kleinere bulgarische Nichtregierungsorganisationen aus verschiedenen
Teilen Bulgariens sollen das Schreiben des ENAR-Netzwerkes unterstützt
haben.
5. Inwieweit ist der Bundesregierung bekannt, mit welcher Begründung die
Bürgermeisterin Sofias, Yordanka Fandakova, und Bulgariens
Ombudsmann, Konstantin Penchev, auf die Forderung offenkundig ablehnend
reagiert haben?
Die Bundesregierung hat keine Kenntnisse über die Reaktion der Sofioter
Bürgermeisterin und des bulgarischen Ombudsmanns.
6. Inwieweit ist der Bundesregierung bekannt, welche Parteien, Organisationen
und Initiativen in Bulgarien bzw. in Sofia zum Protest gegen den
neofaschistischen Lukov-Marsch aufgerufen haben?
Die Bundesregierung hat keine vollständige Übersicht darüber, welche
bulgarischen Parteien, Organisationen oder Initiativen zum Protest gegen den „Lukov-
Marsch“ aufgerufen haben.
Bekannt ist, dass die Sofioter „Initiative gegen Neonazismus, Rassismus und
Xenophobie“ in einer Erklärung vom 4. Februar 2011 zu Protesten aufgerufen
hat. Auch die „Bulgarian Activist Alliance“ hat mit Schreiben vom 9. Februar
2011 gegen den „Lukov-Marsch“ protestiert. Darüber hinaus gab es Proteste der
bulgarischen Organisationen der Juden und der Roma.
Der Gouverneur der Gebietsverwaltung von Sofia genehmigte am 2. Februar
2011 unter Berufung auf Artikel 43 der bulgarischen Verfassung
(Versammlungsfreiheit) den „Lukov-Marsch“. Die Genehmigung ist mit bestimmten
Auflagen verbunden, z. B. einem Verbot des Tragens von Symbolen, die als
nationalsozialistisch, rassistisch, ethnisch oder sonst wie diskriminierend empfunden
werden könnten. Kopien des Erlasses wurden an die Bürgermeisterin sowie an
einige protestierende Nichtregierungsorganisationen geschickt (u. a. die
jüdische Organisation B’nai B’rith) und im Internet veröffentlicht (
www.baida-
lai.org).
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 5 – Drucksache 17/106337. Inwieweit sieht die Bundesregierung die Gefahr, dass nach der zum dritten
Mal erfolgreichen Verhinderung von Europas größtem Naziaufmarsch in
Dresden und der damit weggefallenen symbolhaften Zusammenkunft der
europäischen Naziszene, der neofaschistische Lukov-Marsch zu einer
Ersatzveranstaltung werden könnte, worauf möglicherweise die gestiegene
Teilnehmerzahl dieses Jahres hinweisen könnte?
Da zwischen der deutschen rechtsextremistischen Szene und der Szene in
Bulgarien lediglich vereinzelte Kontakte bestehen, ist aus Sicht der
Bundesregierung die Gefahr derzeit als gering einzuschätzen, dass sich der „Lukov-Marsch“
zu einer Ersatzveranstaltung für den „Trauermarsch“ in Dresden entwickeln
könnte.
Die äußeren Bedingungen sprechen auch eher dagegen, z. B. die große
Entfernung von Deutschland nach Bulgarien und die fehlenden bulgarischen
Sprachkenntnisse vieler potentieller Teilnehmer.
8. Inwieweit sieht die Bundesregierung in der Kriminalisierung
antifaschistischen und zivilgesellschaftlichen Engagements gegen derartige
Naziaufmärsche auch in Bulgarien einen Hauptgrund für die mangelnde
Protestkultur gegen rassistische, neofaschistische sowie antisemitische und
antiziganistische Angriffe?
Nach Auffassung der Bundesregierung wird zivilgesellschaftliches und
antifaschistisches Engagement in Bulgarien nicht kriminalisiert.
Auch wenn die Zivilgesellschaft in Bulgarien noch nicht voll entwickelt ist,
zeigte besonders das Jahr 2012 einen erheblichen Zuwachs an
zivilgesellschaftlichem, demokratisch motiviertem Engagement (Beispiele: Proteste von
Umweltschützern gegen die Novellierung des Wald-Gesetzes und gegen den Einsatz
der Schiefergas-Technologie, Protestveranstaltungen gegen das
Urheberrechtsabkommen ACTA, Proteste gegen die Verschlechterung von
Arbeitsbedingungen).
9. Inwieweit ist nach Kenntnis der Bundesregierung auch der weitverbreitete
Rassismus und Antiziganismus nicht nur in der bulgarischen Gesellschaft
allgemein, sondern auch bei staatlichen Behörden wie der Polizei im
Besonderen ein Hauptgrund dafür, dass immer wieder pogromartige Überfälle
und Gewalt vor allem auf Roma aber auch verstärkt auf Muslime möglich
sind und nicht ausreichend Versuche gemacht werden, diese seitens der
Behörden zu verhindern, wie Amnesty International in seinem Jahresbericht
zu Bulgarien kritisierte (
www.amnesty.de/jahresbericht/2012/bulgarien)?
Inwieweit sind der Bundesregierung entsprechende Vorwürfe gegen
staatliche Behörden in Bulgarien bekannt?
Nach Auffassung der Bundesregierung ist der pauschalierende Vorwurf einer
weiten Verbreitung von Rassismus und Antiziganismus bei bulgarischen
Behörden oder bei der Polizei nicht zutreffend. Die Regierung hat gerade in jüngster
Zeit ihre Bemühungen verstärkt, in Zusammenarbeit mit der EU und der
Weltbank staatliche Integrationsprogramme für Roma zu schaffen.
Es trifft weiterhin nicht zu, davon zu sprechen, dass es innerhalb der
bulgarischen Gesellschaft einen weit verbreiteten Rassismus sowie eine überbordende
Gewaltbereitschaft gegen ethnische Minderheiten wie den Roma gibt.
Unabhängig davon gibt es in Bulgarien weitverbreitete Vorbehalte gegen Roma,
weil ihre Lebensumstände oft von großer Armut, einem zumeist niedrigen
Ausbildungs- und Erwerbsniveau sowie sozialer Stigmatisierung geprägt sind. Ihre
prekäre Lebenssituation hat sich durch den Transformationsprozess der 90er-
Drucksache 17/10633 – 6 – Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeJahre verstärkt und trifft besonders die Roma-Frauen, die unter sozialer
Perspektivlosigkeit und unter patriarchalischen Familienstrukturen zu leiden haben.
Die Umstände der Auseinandersetzungen in Katounitsa/Südbulgarien zwischen
ethnischen Bulgaren und Roma im Jahr 2011 hatten deswegen zunächst mehr
mit sozialen Spannungen als mit rassistisch motivierten Angriffen zu tun.
In einer späteren Phase mutierte der örtlich und zeitlich relativ begrenzte Protest
jedoch zu ethnisch gefärbten Auseinandersetzungen in mehreren bulgarischen
Städten. Auf öffentlichen Kundgebungen forderten slawisch-stämmige
Nationalisten energische Maßnahmen gegen die vermeintlich exzessive Kriminalität der
Roma.
Der bulgarische Staatspräsident, der Ministerpräsident und andere Akteure
zeigten von Anfang an Präsenz und setzten sich intensiv für eine Befriedung der
Situation ein. Die Auseinandersetzungen endeten deswegen auch bereits nach
wenigen Tagen und sind seitdem nicht wieder aufgeflammt.
10. Inwieweit hat die Bundesregierung Erkenntnisse über die Teilnahme
deutscher Nazis bzw. Angehöriger extrem rechter Organisationen und
Zusammenhänge an den pogromartigen Übergriffen auf Roma Ende
September 2011 sowie anderen Überfällen auf Migrantinnen und Migranten sowie
auf Roma in den letzten fünf Jahren insgesamt (bitte nach Zeitpunkt, Ort,
Anzahl der Teilnehmenden aus Deutschland und Partei bzw. Organisation
auflisten)?
Die Bundesregierung hat keine Kenntnisse hinsichtlich einer Beteiligung
deutscher Rechtsextremisten an Übergriffen der nachgefragten Art.
11. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die Aufnahme von
Ermittlungen gegen deutsche Staatsangehörige in Bulgarien vor dem
Hintergrund rechtsmotivierter Straftaten?
Die Bundesregierung hat keine Kenntnisse über die Aufnahme strafrechtlicher
Ermittlungen in Bulgarien gegen deutsche Staatsangehörige vor dem
Hintergrund rechtextremistisch motivierter Straftaten.
12. Welche Informationen wurden wann, an welche zuständige Stelle in
Bulgarien durch welche deutschen Sicherheitsbehörden in Zusammenhang mit
Reisen, Treffen, geplanten bzw. verübten politisch motivierten rechten
Straftaten weitergeleitet?
Das Bundeskriminalamt (BKA) kommuniziert auf unterschiedlichen
Meldewegen mit den entsprechenden bulgarischen Sicherheitsbehörden via Interpol
und Europol, im Rahmen der „Police Working Group on Terrorism“ oder über
den Verbindungsbeamten des BKA in Bulgarien. Inhalte dieser Anfragen oder
Auskunftsmitteilungen sind u. a. der Austausch bezüglich Veranstaltungen oder
Konzerten mit rechtsextremistischem Charakter. Daraus resultieren die in der
Antwort zu Frage 15 mitgeteilten Erkenntnisse.
Im Zusammenhang mit dem vom Amtsgericht Jena Ende Januar 1998
ausgestellten Haftbefehl gegen die seit November 2011 als NSU-Trio bekannten
Personen wegen Vorbereitung eines Explosions- und Strahlungsverbrechens gemäß
§ 310 des Strafgesetzbuchs (StGB) und Verwenden von Kennzeichen
verfassungswidriger Organisationen gemäß § 86a StGB hatte das BKA im Rahmen
seiner Zentralstellenfunktion für den internationalen polizeilichen
Dienstverkehr mit Schreiben vom 7. August 1998 die bulgarischen Polizeibehörden über
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 7 – Drucksache 17/10633Interpol um Fahndung nach den genannten Personen mit dem Ziel der
Festnahme und Auslieferung gebeten, falls diese in Bulgarien angetroffen werden
sollten. Hintergrund dieses Ersuchens waren im Rahmen des
Ermittlungsverfahrens der Staatsanwaltschaft Gera aufgekommene Hinweise, wonach sich die
gesuchten Personen seinerzeit in Bulgarien aufhalten bzw. von dort per Flugzeug
nach Südafrika weiterreisen sollten. Im Ergebnis konnten die gesuchten
Personen in Bulgarien nicht festgestellt werden.
13. Inwieweit hat die Bundesregierung Kenntnis von der Teilnahme
Angehöriger neofaschistischer bzw. extrem rechter Organisationen und
Zusammenhänge aus Bulgarien wie der Partei „Ataka“, dem „Bulgarischen
Nationalbund“, der „VMRO-BND“ und dem bulgarischen „Nationalen
Widerstand“ an Veranstaltungen deutscher Nazis bzw. extrem rechter
Organisationen beispielsweise am „Fest der Völker“ (Sommer, Jena/
Altenburg), am „Gedenkmarsch“ anlässlich der Bombardierung Dresdens
(Februar, Dresden) und/oder am „Pressefest der Deutschen Stimme“ in
den letzten fünf Jahren (bitte entsprechend der Jahre aufführen)?
Zwischen deutschen und bulgarischen Rechtsextremisten bestehen seit Jahren
sporadische Kontakte, die auch die wechselseitige Teilnahme an
Veranstaltungen einschließen. So nahmen Aktivisten aus Bulgarien in den Jahren 2007 bis
2010 am „Fest der Völker“ in Jena teil. Ebenso sprachen in den Jahren 2008 bis
2011 mehrfach Gastredner aus Bulgarien anlässlich von Veranstaltungen der
rechtsextremistischen Szene zum „Antikriegstag“ in Dortmund.
Ferner unterhält die deutsche rechtsextremistische Organisation „Europäische
Aktion“ (EA) Kontakte zu Boyan Stankov (genannt Boyan Rasate), dem
ehemaligen Führer der ultranationalistischen Bulgarischen National Union. So wird
Stankov für das geplante Sommerfest der EA am 8. September 2012 als
„Landesleiter und Vertreter der EA aus Bulgarien“ angekündigt. Die Homepage
der EA (
www.europaeische-aktion.org) ist u. a. auch in bulgarischer Sprache
abrufbar. Des Weiteren ist auf der Homepage ein Bericht über eine Aktion der
EA in Sofia eingestellt, bei der am 10. Juni 2011 an der Universität Sofia die
Filmaufzeichnung eines Vortrages von Bernhard Schaub, Gründer und
ideologisch bestimmende Führungspersönlichkeit der EA, gezeigt worden sein soll.
Zudem soll nach bulgarischen Zeitungsberichten am 5./6. Mai 2012 ein Treffen
der EA an einem nicht bekannten Ort in Deutschland stattgefunden haben. An
dem Treffen soll der o.g. Boyan Stankov teilgenommen und die
Konferenzteilnehmer aufgefordert haben, die prominente bulgarische Sängerin Sophie
Marinova, die Bulgarien beim „Eurovision Song Contest“ in Baku/
Aserbaidschan vertrat, zu boykottieren. Er soll seinen Boykottaufruf damit begründet
haben, dass Sophie Marinova eine Roma sei.
Boyan Stankov, der in Bulgarien sehr bekannt ist, wuchs teilweise in
Deutschland auf. Er ist Gründer der rechtsextremen bulgarischen Sportgruppe
„Edelweiß“ und rief 2007 die „Bulgarische Nationale Garde“, eine antiziganistische
Schlägertruppe, ins Leben.
Boyan Stankov soll am 8. September 2007 beim „Fest der Völker – Für ein
Europa der Vaterländer“ in Jena aufgetreten sein. Die Veranstaltung wurde vom
NPD-Kreisverband Jena organisiert.
2010 wurde in Bulgarien gegen ihn ein Ermittlungsverfahren wegen
Volksverhetzung eingeleitet, er wurde zu einer Geldstrafe verurteilt.
Drucksache 17/10633 – 8 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode14. Inwieweit ist die Bundesregierung der Auffassung, dass die Äußerung des
Menschenrechtsbeauftragten des Europarates, Nils Muiznieks, wonach er
die größte Gefahr darin sehe, dass die rassistischen Aussagen und
Übergriffe in Griechenland als „normale Phänomene“ betrachtet würden, was
den Tätern den Eindruck vermittle, sie hätten die Unterstützung der
Gesellschaft (AFP-Meldung vom 15. Juli 2012) auch auf Bulgarien übertragbar
ist?
Die Bundesregierung hat keine verlässlichen Informationen, ob bestimmte
rechtsextremistische Vorkommnisse in Griechenland auf Bulgarien übertragbar
sind.
15. Welche Auftritte weiterer extrem rechter bzw. Nazi-Musikgruppen aus
Deutschland in Bulgarien bzw. aus Bulgarien in Deutschland sind der
Bundesregierung bekannt, und inwieweit kam es dabei zu Straftaten?
Der Bundesregierung sind folgende Auftritte von deutschen
rechtsextremistischen Musikgruppen in Bulgarien bekannt:
• 7. Februar 2009: „Civil Disorder“ und „Libertin“ (vgl. hierzu auch Antwort
zu Frage 3)
• 22. August 2009: „Eternal Bleeding“ (das von der Band dargebotene Lied
„Sturmführer“ ist nach einem Urteil des Landgerichts Berlin in Deutschland
strafbar gemäß § 86 StGB.)
• 27. November 2010: „Oidoxie“.
Inwieweit es bei den genannten Musikveranstaltungen in Bulgarien zu Straftaten
kam, ist der Bundesregierung nicht bekannt.
Zum Auftritt bulgarischer rechtsextremistischer Musikgruppen in Deutschland
liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor.
16. Inwieweit hat die Bundesregierung Erkenntnisse über die Schändung
religiöser Stätten wie Friedhöfe (z. B. türkische und jüdische Friedhöfe) sowie
andere Einrichtungen wie Schulen, in denen beispielsweise hebräisch
unterrichtet wird?
Die Bundesregierung hat keine näheren Informationen über die Schändung von
türkischen oder jüdischen religiösen Stätten wie z. B. Friedhöfen in Bulgarien.
Gelegentlich wird in bulgarischen Zeitungen über die Schändung türkischer
Gräber berichtet.
17. Welche weiteren extrem rechten Organisationen und Parteien neben den
bereits in der Vorbemerkung genannten, existieren nach Kenntnis der
Bundesregierung in Bulgarien?
Nach Kenntnis der Bundesregierung gibt es in Bulgarien eine Reihe von
rechtsextremistischen Parteien und Organisationen. Dazu gehören insbesondere die in
der Vorbemerkung zur Kleinen Anfrage genannten Parteien und Organisationen.
Es ist der Bundesregierung nicht möglich, alle einschlägigen Organisationen im
Blick zu behalten, weil es sich oft um persönlichkeitsbezogene Strukturen
handelt. Sie haben oft nicht mehr als ein oder zwei Mitglieder.
Besonders einflussreich ist nach wie vor die mit zehn Abgeordneten im
bulgarischen Parlament vertretene rechtsextreme Partei „Ataka“ von Volen Siderov.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 9 – Drucksache 17/10633Sie hatte bei den Wahlen im Jahr 2009 noch 21 Sitze erhalten, verlor aber in der
Folgezeit fortlaufend an Einfluss und Mitgliedern.
Die Partei ist jedoch nach wie vor in der Öffentlichkeit sehr präsent. Sie
unterhält in zahlreichen bulgarischen Gemeinden lokale Parteibüros. Am 3. März
2012, dem bulgarischen Nationalfeiertag, organisierte sie einen Marsch durch
die Innenstadt von Sofia, an dem ca. 3 000 Parteigänger teilnahmen.
Die Ehefrau des Gründers der Partei „Ataka“, Volen Siderov, und ihr Sohn
Dimtar Stoyanov (derzeit Mitglied des Europäischen Parlaments) haben im
Frühjahr 2012 nach Streitigkeiten in der Familie eine eigene
„Nationaldemokratische Partei“ gegründet.
Ein anderes Mitglied des Europäischen Parlaments, der Ataka-Abgeordnete
Slavi Binev, hat im vergangenen Jahr die Partei GORD („Bürgerliche
Vereinigung für Reale Demokratie“) gegründet. Sie hat auch eine nationalistisch
geprägte Plattform.
Der frühere engste Parteifreund von Volen Siderov, Pavel Chernev, hat die
rechtslastige „Partei für die Menschen aus dem Volk“ gegründet.
Der Eigentümer des Fernsehsenders SKAT, Valery Simeonov, der die
Hauptplattform für die Ataka-Propaganda ist, gründete 2011 eine eigene Partei unter
dem Namen „Nationale Front für die Rettung Bulgariens“.
Der Begründer des „Bulgarischen Nationalen Bundes“ Boyan Stankov (genannt
Boyan Rasate) hat seine politische Tätigkeit als Mitglied der „Bulgarischen
Nationaldemokratischen Partei“ begonnen. Später gründete er die
Jugendbewegung „Rechte Demokratische Bewegung“ und den Sportbund „Edelweiß“. Im
Jahr 2007 gründete er eine eigene Partei, die „Bulgarische Nationale Garde“. Sie
wurde aus formellen Gründen nicht zur Teilnahme an den bulgarischen
Parlamentswahlen 2009 zugelassen.
Die Partei „VMRO-BND“ („Glaube, Moral, Heimatliebe und Verantwortung –
Nationales Ideal für Einheit“) macht jährlich im November durch rechtsextreme
Parolen auf sich aufmerksam, z. B. durch ihren Protest gegen den Verlust
bulgarischen Staatsgebiets im Vertrag von Neuilly-sur-Seine aus dem Jahr 1919.
Umfragen zufolge nimmt die Unterstützung sehr stark ab.
Der „Bulgarische Nationalbund“, der „VMRO-BND“ und die Partei „Ataka“
mobilisierten im Juni 2012 gemeinsam einige hundert Anhänger, um gegen die
„Sofia Gay Pride Parade“ zu demonstrieren.
Die verschiedenen rechtsextremistischen Bewegungen und Parteien in
Bulgarien sind sehr oft intern zerstritten. Dadurch haben sie – mit Ausnahme der Partei
Ataka – bisher keinen größeren politischen Einfluss gewonnen und können
letztlich als marginalisiert gelten. Nach jüngsten Umfragen hat keine dieser Parteien
eine Chance, bei den nächsten Parlamentswahlen im Jahr 2013 im Parlament
vertreten zu sein.
18. Inwieweit ist der Bundesregierung bekannt, dass die rassistische Partei
„Ataka“ mit ihrer gleichnamigen Parteizeitung, die seit 2006
herausgegeben wird, an die Tradition der Zeitung „Ataka“ anknüpft, die zwischen
1932 und 1934 erschien und nach der deutschen Nazi-Zeitung „Angriff“
gezielt entsprechend der bulgarischen Übersetzung „Ataka“ benannt
wurde?
Die Bundesregierung hat keine Kenntnisse darüber, in welchem Zusammenhang
die seit 2006 herausgegebene Parteizeitung der Partei „Ataka“ mit der Zeitung
„Ataka“, die in den Jahren 1932 bis 1934 und dann erneut von 2006 bis 2012 er-
Drucksache 17/10633 – 10 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiodeschienen ist, steht. Die Zeitschrift wird nach Kenntnis der Bundesregierung seit
2012 aus finanziellen Gründen nicht mehr verlegt.
19. Inwieweit hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, welche Initiativen
und Maßnahmen seitens der bulgarischen Regierung nach dem Start der
vom Europarat und der Europäischen Union finanzierten Kampagne
„Dosta“ (Romanes für „Genug!“) in 2010 ergriffen wurden?
Die vom Europarat und der Europäischen Union finanzierten Kampagne
„Dosta“ wurde im Jahr 2006 in fünf Balkanländern gestartet und umfasst
inzwischen fast alle EU-Länder. Ihr Ziel ist die Überwindung von Vorurteilen
gegenüber den Roma und Sinti. Die bulgarische Regierung hat z. B.
Fortbildungsmaßnahmen für bulgarische Journalisten im Rahmen dieser Kampagne
durchgeführt. Träger der Maßnahme war das dortige Ministerium für Arbeit und
Sozialpolitik. Über weitere Initiativen und Maßnahmen der bulgarischen
Regierung liegen der Bundesregierung keine Informationen vor.
20. Inwieweit ist der Bundesregierung bekannt, ob und inwieweit die
bulgarische Regierung im Zuge der im ersten Halbjahr 2011 verabschiedeten
EU-Rahmenstrategie für die gesellschaftliche Integration der Roma zur
Verbesserung der Situation der Roma ergangene Aufforderung an alle
EU-Mitgliedstaaten, bis Ende 2011 eigene nationale Strategien vorzulegen,
entsprechend erfüllt hat?
Der „Nationale Rat für die Zusammenarbeit in ethnischen und demographischen
Fragen“ ist beim bulgarischen Ministerrat angesiedelt. Der Nationale Rat hat
kürzlich eine Roma-Strategie 2012–2020 ausgearbeitet, die in diesem Jahr vom
bulgarischen Kabinett gebilligt wurde.
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ISSN 0722-8333]