[Deutscher Bundestag Drucksache 17/10667
17. Wahlperiode 12. 09. 2012
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und
Verbraucherschutz vom 10. September 2012 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Cornelia Behm, Hans-Josef Fell, Bettina
Herlitzius, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 17/10561 –
Zwischenbilanz der Charta für Holz
Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Die im Jahr 2004 von der Bundesregierung beschlossene Charta für Holz
verfolgte als Hauptziel die Steigerung des Pro-Kopf-Verbrauchs von Holz und
Holzprodukten in Deutschland um 20 Prozent. Dabei ging es vor allem um die
stoffliche Verwertung von Holz, insbesondere im Baubereich.
Seither haben sowohl die Holzeinschläge in Deutschland als auch der
Holzverbrauch, insbesondere zur Erzeugung von Wärme und Strom, erheblich
zugenommen. Laut Inventurstudie 2008 sind im Zeitraum von 2002 bis 2008 bereits
93 Prozent des Zuwachses durch Holzeinschlag und natürlichen Abgang
abgeschöpft worden. Spätestens die Bundeswaldinventur III wird zeigen, inwieweit
dieser Anteil weiter gestiegen ist und ob womöglich bereits eine Trendwende
zum Vorratsabbau stattgefunden hat. Experten haben prognostiziert, dass im
Jahr 2020 die Holzbereitstellung in Deutschland jährlich mehr als 30 Millionen
Kubikmeter unter dem Bedarf liegen könnte (sog. Holzlücke).
Acht Jahre nach Verabschiedung der Charta für Holz durch die Bundesregierung
ist daher eine Zwischenbilanz überfällig, um zu überprüfen, welche der
gesetzten Ziele erreicht, welche Maßnahmen in welchem Maße umgesetzt
wurden, und ob und welche Ungleichgewichte es bei der Entwicklung des
Holzverbrauchs gegeben hat. Vor allem aber ist es nötig zu überprüfen, welche der
Ziele heute noch aktuell sind, welche Ziele durch die Entwicklungen der letzten
Jahre nicht mehr weiterverfolgt werden sollten, um einer Übernutzung und
nichtnachhaltigen Nutzung der Wälder rechtzeitig entgegenwirken zu können,
und wo gegebenenfalls weiter an der Umsetzung gearbeitet werden sollte.
1. Welche Gesamtbilanz zieht die Bundesregierung acht Jahre nach
Verabschiedung der Charta für Holz?
2. Welche der quantitativen und der qualitativen Ziele konnten im
Wesentlichen erreicht bzw. welche Maßnahmen im Großen und Ganzen umgesetzt
werden, und welche nicht?
3. Welche der nicht erreichten Ziele und nicht umgesetzten Maßnahmen hält
die Bundesregierung in Anbetracht der Entwicklung der letzten Jahre nicht
mehr für zeitgemäß bzw. ihre Umsetzung nicht mehr für erforderlich?
4. An welchen nicht erreichten Zielen und nicht umgesetzten Maßnahmen
sollte aus ihrer Sicht festgehalten werden?
Erstes Teilziel: Nachfrage nach heimischem Holz steigern
6. In welchem Maß wurde das erste Teilziel, den Pro-Kopf-Verbrauch von Holz
und Holzprodukten aus nachhaltiger Erzeugung in Deutschland um
20 Prozent von 1,1 Kubikmetern auf 1,3 Kubikmeter zu steigern, erreicht?
7. Wie bewertet die Bundesregierung diese Entwicklung angesichts der
aktuellen Diskussion über den knapper werdenden Rohstoff Holz und von
Prognosen, dass im Jahr 2020 die Holzbereitstellung in Deutschland jährlich
mehr als 30 Millionen Kubikmeter unter dem Bedarf liegen könnte?
Die Fragen 1 bis 4, 6 und 7 werden wegen des Sachzusammenhangs zusammen
beantwortet.
Die Charta für Holz ist eine Initiative der Bundesregierung, gemeinsam mit der
forst- und holzwirtschaftlichen Branche, den Ländern und Verbänden, um den
Pro-Kopf-Verbrauch von Holz bis zum Jahr 2014 um 20 Prozent auf 1,3
Kubikmeter (Rohholzäquivalent) zu steigern. Die Bundesregierung ist sich bewusst,
dass es zukünftig eine Lücke zwischen dem prognostizierten Angebot und der
Nachfrage nach Rohholz geben kann, sofern keine entsprechenden
Vorsorgemaßnahmen ergriffen werden. Die Bundesregierung hat deshalb gemeinsam mit
der Branche eine Verlagerung der Schwerpunktmaßnahmen auf die
Verbreiterung der Rohstoffbasis beschlossen. Die stoffliche Nutzung steht aufgrund
ihrer höheren Wertschöpfung und ökologischer Vorteile im Vordergrund.
Zwei Jahre vor Ende der Laufzeit ist es noch zu früh für eine Gesamtbilanz.
In einer Zwischenbilanz ist festzustellen, dass seit Verabschiedung der Charta
für Holz und ihrer umfangreichen Maßnahmen die Holzverwendung merklich
gestiegen ist. Für das Jahr 2011 errechnete sich ein Pro-Kopf-Holzverbrauch
von 1,33 Kubikmeter (Rohholzäquivalent). Damit wäre bereits jetzt das Ziel der
Charta für Holz erreicht. Wie die Folgen der Immobilien- und Finanzkrise auch
im Forst- und Holzsektor gezeigt haben, sind Rückschläge allerdings nicht
auszuschließen und eine stabile Entwicklung nicht sicher. Daher werden die in der
Charta für Holz genannten Maßnahmen weiter umgesetzt und zum Ende der
Laufzeit in 2014 ein abschließendes Fazit gezogen.
5. Welche wesentlichen Ziele und Maßnahmen fehlen aus heutiger Sicht in der
Charta für Holz, die man bei einer heute zu formulierenden Charta
aufnehmen sollte?
Die nachhaltige, naturnahe Waldbewirtschaftung sowie die Substitution
energieintensiver Materialien mit nachteiliger CO2-Bilanz durch Holz leistet einen
wichtigen Beitrag zum Schutz des Klimas und zur Verminderung der
Treibhausgasemissionen in Deutschland. Dieser Beitrag würde bei einer heute zu
formulierenden Charta für Holz in Verbindung mit dem in der Waldstrategie 2020
festgelegten Ziel, dass der Wald eine CO2-Senke bleiben soll, eine bedeutendere
Rolle spielen.
8. In welchen Verwendungsbereichen (Energie, Holzbau und sonstige
stoffliche Verwertung) ist der Holzverbrauch nach Kenntnis der Bundesregierung
in welchem Maß gestiegen?
Da der Holzverbrauch aus einer Gesamtholzbilanz heraus berechnet wird und
sich nicht aus der Addition einzelner Warengruppenverbräuche ergibt, lässt er
sich nicht nach Warengruppen differenzieren.
9. Wie bewertet die Bundesregierung diese Entwicklung?
Sieht sie darin ein Ungleichgewicht?
Wenn nein, warum nicht?
Es ist vorgesehen, nach Ende der Laufzeit der Charta für Holz eine umfassende
Bewertung durch die Bundesregierung vorzunehmen. Siehe auch die Antworten
zu den Fragen 1 bis 4, 6 und 7.
10. In welchem Maß haben Bund und nach Kenntnis der Bundesregierung
Länder und Gemeinden mit dem Bau repräsentativer, holzbetonter
öffentlicher Bauten Signale gesetzt?
Die Bundesregierung hat zahlreiche Maßnahmen ergriffen, um repräsentative
holzbetonte Bauten zu unterstützen. Beispielsweise wurde 2006 ein
Förderschwerpunkt „Stoffliche und konstruktive Nutzung von Holz“ bei der
Fachagentur für Nachwachsende Rohstoffe e. V. eingerichtet. Darüber hinaus wurde vom
Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
(BMELV) der Bundeswettbewerb „Landwirtschaftliches Bauen“ im Jahr 2006
durchgeführt. In Gülzow/Mecklenburg-Vorpommern wurde im Jahr 2011 ein
neues Bürogebäude in Holzrahmenbauweise unter besonderer Berücksichtigung
von nachhaltigen Baustoffen, Energieeffizienz und erneuerbaren Energien in
Betrieb genommen. Im Juli 2012 wurde in Dresden-Pillnitz eine
Mehrzweckhalle in Holzbauweise fertig gestellt und wird vom Institut für
Züchtungsforschung an gartenbaulichen Kulturen und Obst genutzt.
Das Demonstrationsprojekt des Bundesministeriums Verkehr, Bau und
Stadtentwicklung (BMVBS) „Energieeffizienzhaus-Plus“ in Berlin, das unter
wesentlicher Verwendung von Holz im Jahr 2011 erstellt wurde, ist ebenfalls ein gutes
Beispiel für innovative Holzverwendung.
Aktuell läuft der BMELV-Wettbewerb „Holzbau Plus“ (
www.holzbauplus-wett-
bewerb.info). Das Institut für Ökonomie im Johann Heinrich von Thünen-
Institut (vTi) startet in Kürze eine bundesweite Studie zur Erfassung der Potenziale
für Holz basierte Produkte zur Modernisierung von Bestandsgebäuden.
Die sehr umfangreichen Aktivitäten der Länder und Kommunen wurden noch
nicht zusammengestellt.
11. In welchem Maß und durch welche Maßnahmen haben Bund und nach
Kenntnis der Bundesregierung Länder und Gemeinden durch
öffentlichkeitswirksames Eintreten für eine stärkere Holzverwendung
Vorbildfunktion entfaltet?
Die Bundesregierung nutzt weiterhin öffentliche Auftritte und Erklärungen, um
für eine stärkere Holzverwendung zu werben. Beispielsweise durch
Messeauftritte auf Bundesgartenschauen, der Internationalen Grünen Woche, der
Holzbearbeitungsmaschinenmesse LIGNA, Fachtagungen und Veranstaltungen
im Rahmen des Internationalen Jahres der Wälder 2011. Das BMELV prüft
jeweils bei größeren Baumaßnahmen die Möglichkeiten eines verstärkten
Holzeinsatzes auch im nachgeordneten Bereich, um in öffentlichen Gebäuden
Vorbildfunktion zu entfalten. Allerdings muss sich auch der Werkstoff Holz dem
Wettbewerb anderer Werkstoffe stellen. Siehe auch die Antwort zu Frage 10.
12. In welchem Maß und durch welche Maßnahmen haben Bund und nach
Kenntnis der Bundesregierung Länder und Gemeinden die
Beschaffungsregeln so ausgestaltet, dass eine präferierte Verwendung von Holz unter
Beachtung des Grundsatzes der Wirtschaftlichkeit im konkreten Fall
erreicht wird?
Bei der Beschaffungsregelung des Bundes steht die Sicherstellung der
Nachhaltigkeit der zu beschaffenden Holzprodukte im Vordergrund (siehe auch die
Antwort zu Frage 26). Mit welcher Technologie und mit welchem Werkstoff diese
Nachhaltigkeit erreicht wird, bleibt den Bietern überlassen. Insoweit besteht
keine generelle Präferenz für die Holzverwendung. Die Beschaffungsregelung
des Bundes wurde von einigen Ländern (Baden-Württemberg, Bayern,
Hamburg) als Grundlage für eigene Beschaffungsregelungen herangezogen, für die
nach Kenntnis der Bundesregierung das Gleiche gilt.
13. In welchem Maß und durch welche Maßnahmen konnten bestehende
Hemmnisse im Bereich Bauen mit Holz durch den Bund und nach
Kenntnis der Bundesregierung die Länder und die Kommunen abgebaut und
zukünftige verhindert werden?
Durch eine Anpassung der brandschutztechnischen Vorschriften der Länder für
den Holzbau ist vor einigen Jahren die Errichtung von mehrgeschossigen
Gebäuden in Holzbauweise ermöglicht worden, früher bestehende Hemmnisse für
den Einsatz von Holz im mehrgeschossigen Wohnungs- und Verwaltungsbau
wurden beseitigt.
Nach Aufhebung der EU-weiten gesetzlichen Vorschriften über die
Rohholzsortierung in 2008 wird von der Forst- und Holzwirtschaft an einer
entsprechenden freiwilligen Rahmenvereinbarung gearbeitet, in der auch die Anforderungen
auf den globalisierten Holzmärkten berücksichtigt sind.
Die Beschaffungsregelung zur Sicherstellung der Nachhaltigkeit der
Holzverwendung wird sich unter anderem bei der nachhaltigen Gebäudezertifizierung
positiv auswirken (entsprechende Zertifikate von Bund und Wirtschaft wurden
gemeinsam entwickelt).
14. In welchem Maß und durch welche Maßnahmen konnten bestehende
Hemmnisse im Bereich Heizen mit Holz durch den Bund und nach
Kenntnis der Bundesregierung die Länder und die Kommunen abgebaut und
zukünftig verhindert werden?
Die Charta für Holz konzentriert ihre Maßnahmen auf den Bereich der
stofflichen Holznutzung, weil die energetische Holznutzung infolge steigender
Energiepreise und Förderungsmaßnahmen für erneuerbare Energien einer solchen
Initiative nicht bedarf.
15. Konnte der Abschluss einer freiwilligen Selbstverpflichtungserklärung des
Holzhandels zum Ausschluss illegal eingeschlagenen Holzes erreicht
werden?
Ja, im Verhaltenskodex des Gesamtverbandes Deutscher Holzhandel e. V. (GD
Holz) vom 18. Juni 2009 verpflichten sich die Mitgliedsunternehmen unter
anderem den Handel mit illegal eingeschlagenem Holz auszuschließen. Zukünftig
wird die Bedeutung freiwilliger Selbstverpflichtungen aber abnehmen, da der
Ausschluss illegal eingeschlagenen Holzes inzwischen EU-weit rechtlich
geregelt ist. Ab 3. März 2013 wird die Holzhandelsverordnung (Verordnung (EU)
Nr. 995/2010 vom 20. Oktober 2010) vollständig angewendet. Sie verbietet die
Vermarktung von illegal eingeschlagenem Holz und verpflichtet alle
Marktteilnehmer, die innerhalb der EU Holz oder Holzprodukte erstmalig in Verkehr
bringen, bestimmte Sorgfaltspflichten einzuhalten. Dazu gehören unter anderem
Informationspflichten zur Art und Herkunft des Holzes sowie Verfahren zur
Einschätzung und Reduzierung des Risikos, dass das Holz aus illegalem Einschlag
stammen könnte. In Deutschland wird hierzu das Gesetz gegen den Handel mit
illegal eingeschlagenem Holz (Holzhandels-Sicherungs-Gesetz, HolzSiG) bis
März 2013 entsprechend ergänzt.
16. In welchem Maß und durch welche Maßnahmen haben nach Kenntnis der
Bundesregierung die umfassenden Vorteile von Holz als moderner,
nachhaltiger Rohstoff stärker Eingang in die Öffentlichkeitsarbeit der Länder,
der beteiligten holz- und forstwirtschaftlichen Verbände und der Holz- und
Forstwirtschaft gefunden?
Mit Bekanntgabe des BVerfG-Beschlusses zur Verfassungswidrigkeit des
Holzabsatzfondsgesetzes im Juni 2009 war der Wegfall der Aufklärungsaktivitäten
des Holzabsatzfonds eine besondere Herausforderung. Die Branchen haben auf
freiwilliger Basis die Weiterführung des Internetportals „Informationsdienst
Holz“ sichergestellt (
www.informationsdienst-holz.de). Darüber hinaus wird
über die Landesbeiräte Holz auf Länderebene weiterhin für die Holzverwendung
aktiv geworben (
www.allianz-holz.de). Zwischen den Ressorts, Ländern und
Verbänden besteht im Rahmen verschiedener Gremien ein regelmäßiger
Informationsaustausch über die Aktivitäten im Bereich der Öffentlichkeitsarbeit.
Eine Bewertung, inwiefern die Vorteile von Holz als moderner, nachwachsender
Rohstoff Eingang in das Handeln der Verbraucher gefunden hat, wird nach Ende
der Laufzeit der Charta für Holz vorgenommen. Eine wesentliche Messgröße
zum Zielerreichungsgrad ist der Pro-Kopf-Holzverbrauch. Siehe auch die
Antworten zu den Fragen 1 bis 4, 6 und 7.
17. In welchem Maß konnte nach Kenntnis der Bundesregierung die verstärkte
Einbindung bzw. Schaffung von unabhängigen Beratungseinrichtungen
(z. B. Verbraucherzentralen, Holzkompetenzzentren) auf regionaler Ebene
erreicht werden?
Über die Fachagentur Nachwachsende Rohstoffe (FNR) hat das BMELV eine
unabhängige und kostenlose Beratung zum Bauen und Wohnen mit
nachwachsenden Rohstoffen einschließlich Holz eingerichtet. Die mit zwei Vollzeitstellen
ausgestattete Beratung (
www.natur-baustoffe.info) ist mit entsprechenden
Kompetenzstellen auf Landes- und Bundesebene intensiv vernetzt und richtet sich in
erster Linie an Verbraucher, unterstützt darüber hinaus aber auch die gesamte
Baubranche bei der Suche nach innovativen Lösungen auf der Basis von Holz
und anderen nachwachsenden Rohstoffen.
Mit der 2009 initiierten Wanderausstellung BAUnatour (
www.bau-natour.de)
unterstützt das BMELV über die FNR die direkte Verbraucher- und
Fachansprache zum Bauen mit Holz und anderen nachwachsenden Rohstoffen vor Ort. Die
Wanderausstellung BAUnatour gastiert pro Jahr an etwa 15 Standorten im
gesamten Bundesgebiet und kooperiert dort mit regionalen Akteuren und
Beratungseinrichtungen.
Darüber hinaus gibt es zahlreiche regionale Holzkompetenzzentren, die in
Initiative der Länder und zum Teil mit finanzieller Unterstützung des
Holzabsatzfonds (bis 6/2009) eingerichtet wurden. Siehe auch die Antwort zu Frage 35.
18. In welchem Maß wurden überzeugende Referenzobjekte zum Bauen mit
Holz stärker in die Öffentlichkeitsarbeit für eine verstärke
Holzverwendung eingebunden?
Siehe auch die Antwort zu Frage 10.
Daneben hat die Bundesregierung auch andere Referenzobjekte in die
Öffentlichkeitsarbeit einbezogen, zum Beispiel das erste siebengeschossige Holzhaus
in Berlin bzw. andere Holzgebäude, die mit dem Deutschen Holzbaupreis
ausgezeichnet wurden.
Zweites Teilziel: Holzangebot qualitativ und quantitativ optimieren
19. In welchem Maß und durch welche Maßnahmen konnte das zweite
Teilziel, das Holzangebot qualitativ und quantitativ zu optimieren, insgesamt
erreicht werden?
Die Bundesregierung hat mit den Ergebnissen der zweiten Bundeswaldinventur
(2002) und der Inventurstudie 2008 die großräumigen Waldverhältnisse, die
forstlichen Produktionsmöglichkeiten, insbesondere das potenzielle
Rohholzangebot in Höhe und Struktur dargestellt. Darauf aufbauend wurde im Rahmen
der Charta für Holz eine bundesweite Clusterstudie durchgeführt, die auf
regionaler Ebene das qualitative und quantitative Angebot den regionalen
Kapazitäten spezifischer Nachfrager gegenüber gestellt hat. Darüber hinaus wurde die
Holzeinschlagsstatistik den Marktverhältnissen angepasst und entbürokratisiert.
Mit diesen Maßnahmen wurden wesentliche Beiträge zur Markttransparenz
geleistet. Damit wurde die Basis dafür geschaffen, dass die Marktpartner ihr
Holzangebot qualitativ und quantitativ optimieren können.
20. In welchem Maß und durch welche Maßnahmen konnten die
Bereitstellungskosten für Holz gesenkt werden?
Die Bundesregierung unterstützt die Weiterentwicklung und Prüfung von
leistungsfähiger und waldschonender Forsttechnik über die finanzielle Förderung
des Kuratoriums für Waldarbeit und Forsttechnik e. V. (KWF).
Darüber hinaus hat das BMELV im Rahmen der Charta für Holz in den Jahren
2008 und 2012 Preise für Forsttechnik speziell für den Kleinprivatwald
vergeben (
www.bmelv.de/SharedDocs/Standardartikel/Landwirtschaft/Wald-Jagd/
ForsttechnikPreis.html).
21. In welchem Maß und durch welche Maßnahmen konnte die Kooperation
zwischen Forst- und Holzwirtschaft verbessert werden?
Siehe die Antwort zu Frage 23.
22. In welchem Umfang und durch wen wurde dazu eine Analyse der
regionalen Ressourcen und Kapazitäten (Clusteranalyse) vorgenommen?
Hierzu wurde regionalisiert für 44 Regierungsbezirke Gegenüberstellungen im
Rahmen der bundesweiten Clusterstudie des BMELV im Rahmen der Charta für
Holz durchgeführt (2006 bis 2008). Die einzelnen Teilstudien wurden durch die
Ressortforschung und Externe bearbeitet. Ebenso wurden von weitgehend allen
Bundesländern Clusterstudien durchgeführt.
23. In welchem Umfang wurde darauf aufbauend ein Clustermanagement für
Modellregionen entwickelt?
Ein institutionalisiertes und aktives Management des Clusters Forst und Holz
findet auf Ebene der Bundesländer, z. B. in Bayern, Baden-Württemberg und
Rheinland-Pfalz sowie in zahlreichen Regionen dieser und anderer
Bundesländer statt.
24. In welchem Maß und mit welchen Maßnahmen wurde der Prozess der
Standardisierung und Qualitätssicherung fortgeführt, um mit dem Roh-
und Werkstoff Holz breitere und neue Märkte zu erschließen?
Das Johann Heinrich von Thünen-Institut führt jährlich bis zu 400
Holzartenbestimmungen für Behörden (Zoll, Artenschutz), Holzhandel und Verbraucher
durch, um die international gehandelten Hölzer eindeutig nach DIN EN 13556
„Nomenklatur der in Europa verwendeten Handelshölzer“ zu bestimmen.
Zudem hat das Johann Heinrich von Thünen-Institut maßgeblich an der
Entwicklung eines innovativen Systems zur Herkunftserkennung von Holz mit Hilfe des
genetischen Fingerabdrucks mitgewirkt.
Damit wird ein Beitrag geleistet, um
– Falschdeklarationen in Handelsortimenten zu vermeiden und aufzuklären,
– den Handel mit minderwertigen Austauschhölzern zu vermeiden und
– den Handel mit Holz aus illegalem Einschlag zu verhindern.
25. In welchem Maß und mit welchen Maßnahmen wurde die Holznormung
z. B. im Bereich des konstruktiven und chemischen Holzschutzes an den
Stand von Wissenschaft und Technik angepasst?
Mit der Veröffentlichung der neuen DIN 68800 Teile 1 bis 4 im Frühjahr 2012
wurde der Bereich Holzschutzmittel umfassend neu geregelt, nachdem Fragen
zum baulichen und chemischen Holzschutz in den Normungsgremien
umfassend beraten wurden. Schon über viele Jahrzehnte wurde in der Norm die
Anwendung von Holzschutzmitteln präzisiert, Schutz- und Gebrauchsklassen
definiert und der bauliche Holzschutz gestärkt. Holzschutzmittel durchlaufen
ein Zulassungsverfahren und erhalten eine bauaufsichtliche Zulassung, um
Aspekte wie die Gefahrenabwehr, den Gesundheits- und Verbraucherschutz
angemessen zu berücksichtigen.
Darüber hinaus stellt die Bundesregierung seit 2004 den Verbraucherleitfaden
Holzschutzmittel zur Verfügung, von dem seither ca. 20 000 Exemplare verteilt
wurden (
www.bmelv.de/SharedDocs/Downloads/Broschueren/Verbraucherleit-
fadenHolzschutzmittel.html;jsessionid=C22536229D83AFEAC86984FBD449
38AA.2_cid238). Diese Broschüre zur Verbraucheraufklärung soll in der
Übergangszeit bis zum Abschluss des laufenden Altstoffprogramms zur Umsetzung
der EU-Biozidverordnung (EU/528/2012) in einer aktualisierten Neuauflage
weiter zur Verfügung gestellt werden.
26. In welchem Maß und durch welche Maßnahmen konnten zur
Qualitätssicherung vorhandene Zeichen stärker genutzt und durch weitere
Informationselemente angereichert werden?
Zur Qualität von Holz kann auch der Nachweis gerechnet werden, dass es aus
legaler und nachhaltiger Waldbewirtschaftung stammt. Dies wird in
Deutschland insbesondere durch die Kennzeichnung der Zertifizierungssysteme FSC
oder PEFC gewährleistet. Hierzu hat die Bundesregierung am 17. Januar 2007
in einem gemeinsamen Erlass vom BMWi, BMU, BMVBS und BMELV
geregelt, dass Holzprodukte, die durch die Bundesverwaltung beschafft werden,
nachweislich aus legaler und nachhaltiger Waldwirtschaft stammen müssen und
dass der Nachweis vom Bieter durch Vorlage eines Zertifikats von FSC, PEFC,
eines vergleichbaren Zertifikats oder durch Einzelnachweise zu erbringen ist.
Der gemeinsame Erlass galt zunächst für vier Jahre und wurde am 17. Januar
2011 unbefristet verlängert.
27. Konnten zur Verbesserung der Logistik ein Navigations- und
Routingsystem „Forst“ (Geodat) fertiggestellt und die Anwender entsprechend
geschult werden?
Das gemeinsame Projekt Navlog der Forst- und Holzwirtschaft zum Aufbau
eines bundesweiten, routingfähigen Datensatzes mit klassifizierten Waldwegen
(z. B. Befahrungseinschränkungen) zur Navigation im Wald ist abgeschlossen
(
www.navlog.de). Der Datensatz ist bundesweit verfügbar. Die Aufgabe der
Navlog GmbH besteht nun darin, die Daten aktuell zu halten und gegebenenfalls
Anpassungen vorzunehmen. Die Navigationsendgeräte sind auf dem Markt.
Damit ist ein wesentlicher Schritt der Charta für Holz abgeschlossen,
Rationalisierungspotenziale innerhalb der Logistikketten auszuschöpfen.
28. In welchem Maß und durch welche Maßnahmen konnte eine europaweite
Angleichung der Transportbedingungen für Holz erreicht werden?
In diesem Bereich sind Verbesserungen wünschenswert.
29. In welchem Maß und durch welche Maßnahmen konnten zur Optimierung
der Holzbereitstellung die Organisationseinheiten im Kleinprivatwald
nach Kenntnis der Bundesregierung vergrößert werden?
30. In welchem Maß und durch welche Maßnahmen konnte die
Holzvermarktung durch forstwirtschaftliche Zusammenschlüsse nach Kenntnis der
Bundesregierung erleichtert werden?
Die Fragen 29 und 30 werden wegen des Sachzusammenhangs zusammen
beantwortet.
Durch Verschmelzen von Forstbetriebsgemeinschaften und Gründung von
Forstwirtschaftlichen Vereinigungen konnten die Organisationseinheiten des
Privatwaldes vergrößert werden. Begünstigt wurde dies durch die Änderung des
Bundeswaldgesetzes vom 1. Juli 2010 (BGBl. I S. 1050), nach der nunmehr
auch Forstwirtschaftliche Vereinigungen Holz vermarkten dürfen. Des Weiteren
wurde diese Entwicklung durch die Förderung der Forstwirtschaftlichen
Zusammenschlüsse im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der
Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK) in den Bereichen durch Förderung von
Investitionen, Geschäftsführung sowie Mobilisierungsprämie zur
Zusammenfassung des Holzangebots unterstützt.
31. In welchem Maß und durch welche Maßnahmen konnte das
Betriebsmanagement in der Forstwirtschaft zur Optimierung der Holzbereitstellung
nach Kenntnis der Bundesregierung professionalisiert werden?
Siehe die Antworten zu den Fragen 30 und 33.
32. In welchem Maß und durch welche Maßnahmen wurden zur Optimierung
der Holzbereitstellung selbstständige Existenzen z. B. im Rahmen der
Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des
Küstenschutzes“ gefördert (bitte nach Jahren, Fördermitteln, Projekten
aufschlüsseln)?
Mit welchen Maßnahmen und in welchem Maße selbstständige Existenzen zur
Optimierung der Holzbereitstellung gefördert wurden, kann aus den Meldungen
der Länder über den Vollzug der Gemeinschaftsaufgabe zur Verbesserung der
Agrarstruktur und des Küstenschutzes nicht entnommen werden.
33. Welche gemeinsamen Anstrengungen zur Motivation und Schulung der
privaten Waldbesitzer mit dem Ziel der Optimierung der
Holzbereitstellung gab es nach Kenntnis der Bundesregierung?
Mit welchem Ergebnis?
In den Jahren 2008 und 2009 wurden mit finanzieller Unterstützung der FNR
drei Coaching-Seminare für Führungskräfte in Forstwirtschaftlichen
Vereinigungen durchgeführt. Ziel war ein verbessertes Holzmobilisierungsmanagement
im Privatwald. Das Projekt schloss mit einer Erfolgsevaluierung und einem
Musterleitfaden für derartige Coaching-Seminare ab. Die Wirkungen der
Seminarreihe wurden von den Teilnehmern nach den Seminaren als durchweg positiv
eingestuft.
34. In welchem Maß und durch welche Maßnahmen wurde nach Kenntnis der
Bundesregierung die Forsttechnik zur bedarfsgerechten und
kostengünstigen Holzbereitstellung weiterentwickelt und ihre Akzeptanz verbessert?
Auf Betreiben der Bundesregierung wurden die Messen und Tagungen des KWF
für interessierte Nichtfachbesucher mit dem Ziel geöffnet, die Akzeptanz für
hoch mechanisierte Holznutzung im Wald zu steigern. Die letzte KWF-Expo
fand im Juni 2012 in Bopfingen/Baden-Württemberg statt. Darüber hinaus
wurde die Öffentlichkeitsarbeit in diesem Bereich verstärkt.
Drittes Teilziel: Forschung, Entwicklung und Bildung
35. In welchem Maß und durch welche Maßnahmen ist das Ziel insgesamt
erreicht worden, Forschung und Entwicklung im Forst-, Holz- und
Holzproduktbereich zu intensivieren?
Im Zeitraum 2004 bis 2009 ist ein wesentlicher Teil der Maßnahmen der Charta
für Holz (Forschung, Normung, Holzbaufachberatung, Fortbildung für
Architekten, Mobilisierung, Öffentlichkeitsarbeit, Markterschließung, etc.) mit einem
beträchtlichen Mitteleinsatz (z. B. 2008: 17,1 Mio. Euro) vom Holzabsatzfonds
umgesetzt worden. Nach der Entscheidung des BVerfG zur
Verfassungswidrigkeit der Zwangsabgabe an den Holzabsatzfonds sind diese Maßnahmen eines
Hauptakteurs der Charta für Holz weggefallen und konnten bis heute trotz
Gründung einer freiwilligen Zukunft Holz GmbH im März 2010 durch die Forst- und
Holzwirtschaft nicht kompensiert werden.
Im Förderprogramm Nachwachsende Rohstoffe des BMELV wurde der
Schwerpunkt „Holz/Lignocellulose“ konkretisiert und ein Förderschwerpunkt
„Stoffliche und konstruktive Nutzung von Holz“ eingerichtet. Dieser richtet sich
insbesondere an Forschungsaktivitäten zur Sicherung der Ressource Holz und der
Entwicklung innovativer Produkte und Verfahren. Mit dem Start der Charta für
Holz wurden im Schwerpunkt „Holz/Lignocellulose“ 24 Vorhaben mit einem
Fördermittelbedarf in Höhe von rund 7,3 Mio. Euro von der Fachagentur
Nachwachsende Rohstoffe betreut. Dies konnte deutlich gesteigert werden, so dass
im Jahr 2011 insgesamt 65 Vorhaben mit einer Zuwendung von rund 13 Mio.
Euro gefördert wurden.
Die BMBF-Fördermaßnahme „Nachhaltige Waldwirtschaft“ (26
Verbundvorhaben, Fördersumme rund 30 Mio. Euro, Laufzeit 2004 bis 2010;
www.nach-
haltige-waldwirtschaft.de) hat einen Beitrag zur Charta für Holz der
Bundesregierung geleistet. Zur Internationalisierung dieser Fördermaßnahme beteiligte
sich das BMBF an den inzwischen abgeschlossenen ERA-Nets „WoodWisdom-
Net 1 und 2“ (
www.woodwisdom.net) mit der Förderung von 39 transnationalen
Verbundvorhaben (41 deutsche Teilprojekte, Laufzeit 2007 bis 2014,
Fördersumme rund 6,5 Mio. Euro). Unabhängig davon leisten auch
Forschungsprojekte aus themen- bzw. sektor-offenen Fördermaßnahmen (z. B. KMU innovativ,
CLIENT, Nachhaltiges Landmanagement) Beiträge zur Charta für Holz.
36. In welchem Maß ist nach Kenntnis der Bundesregierung die Forschung zu
Ökobilanzen und zur CO2-Bilanzierung verstärkt worden?
Mit der Einführung des Leitfadens des BMVBS zum Nachhaltigen Bauen für
Baumaßnahmen des Bundes wurde eine Vorreiterrolle bei der Ökobilanzierung,
zu der auch die CO2-Bilanzierung gehört, übernommen.
Bei den BMBF-Fördermaßnahmen, die in der Antwort auf die Frage 35 genannt
wurden, sind unter anderem auch Öko- und CO2-Bilanzierung (z. B. Ökopot
www.knauf-consulting.de/www/oekopot/projekt.html, C-Sequestrierung (www.
cswh.worldforestry.de), ECO2 (
www.eco2wood.com) gefördert worden.
Unabhängig davon ist diese Forschung Bestandteil des umfassenden Ansatzes des
BMBF-Rahmenprogramms „FONA – Forschung für nachhaltige
Entwicklungen“.
37. Wie viele spezielle Lehrstühle für den Holzbau sind nach Kenntnis der
Bundesregierung eingerichtet worden?
In Deutschland wird das Fach Holzbau in der Regel innerhalb der Studiengänge
Architektur und Bauingenieurwesen von 41 Ausbildungsstätten als Bachelor-
und Masterstudiengänge angeboten (Stand 2011):
– Universitäten, Technische Universitäten 13,
– Fachhochschulen 17,
– Sonstige
(Hochschulen für Technik und Wirtschaft, duale Hochschulen etc.) 11.
38. Welche Maßnahmen sind nach Kenntnis der Bundesregierung im Bereich
der Aus- und Fortbildung für Architekten ergriffen worden?
Mit Einführung des Leitfadens Nachhaltiges Bauen (siehe auch die Antwort zu
Frage 36) werden auch Auditoren in der Bauverwaltung ausgebildet, die in der
täglichen Praxis das Nachhaltige Bauen gewährleisten. Weiterhin hat das
BMVBS den Architekten- und Ingenieurkammern empfohlen, das Nachhaltige
Bauen in ihre Fortbildungsprogramme aufzunehmen.
Ansonsten siehe die Antwort zu Frage 35.
39. Welche Maßnahmen sind nach Kenntnis der Bundesregierung im Bereich
der Aus- und Fortbildung im Bereich der Bioenergie ergriffen worden?
Seit 2009 informieren Beratungsteams in 12 Flächenbundesländern im Rahmen
des vom BMELV geförderten Projekts „Regionale Bioenergieberatung“ land-
und forstwirtschaftliche Unternehmen zur Bioenergieerzeugung und -nutzung.
Weiterhin informieren sie die breite Öffentlichkeit zum Energiepflanzenanbau.
Seit April 2012 bietet das KWF ein Qualitätssiegel für Motorsägenkurse an. Ziel
ist es, inhaltliche und formale Mindeststandards für Brennholzwerber im
Nichtprofibereich einzuführen und für mehr Markttransparenz zu sorgen. Die
Leistungsstandards werden damit auf Bundesebene vereinheitlicht.
40. Welche Maßnahmen sind nach Kenntnis der Bundesregierung für den
Lernort Wald ergriffen worden?
Mit welchem Ergebnis?
Die Länder führen vielfältige Bildungsmaßnahmen im Wald durch. Dies wurde
2011 durch die bundesweite Kampagne des BMELV zum Internationalen Jahr
der Wälder verstärkt. So war die Schutzgemeinschaft Deutscher Wald, gefördert
durch das BMELV, mit vier Waldmobilen deutschlandweit unterwegs und lud
Schulklassen zum Mitmachen beim waldpädagogischen Programm SOKO Wald
ein. Darüber hinaus wurden in den Innenstädten auch interessierte Passanten
einbezogen. Aufgrund des großen Erfolges wird diese Aktion in diesem Jahr
fortgeführt.
Im Rahmen der BMBF-Fördermaßnahme „Nachhaltige Waldwirtschaft“
wurden Lehrmaterialien und Elemente für den Lernort Wald entwickelt, die der
Öffentlichkeit zur Verfügung stehen (z. B. Enforchange
www.enforchange.de,
Holz Cluster Nord
http://holzclusternord.wismar.net, Newal-Net
www.zalf.de/
de/forschung/institute/lsa/forschung/Folgenab/newal-net/Seiten/default.aspx,
Oakchain
http://lsb-server.umwelt.tu-cottbus.de/Projekte/Wald/ger/Index.htm).
Begleitend zu dieser Fördermaßnahme ermittelte das Bundesinstitut für
Berufliche Bildung BIBB (
http://bbne.bibb.de/de/nh_26460.htm) neue
Qualifikationserfordernisse für die berufliche Bildung im Bereich der Forst- und
Holzwirtschaft.
41. In welchem Maß und durch welche Maßnahmen ist das Ziel erreicht
worden, innovative Einkommensquellen für die Forstwirtschaft zu erschließen?
Innovative Einkommensquellen waren wiederholt Thema auf den
Bundeskongressen für Führungskräfte forstwirtschaftlicher Zusammenschlüsse, die
gemeinsam vom BMELV und der Arbeitsgemeinschaft Deutscher
Waldbesitzerverbände durchgeführt werden.
Die oben genannte BMBF-Forschungsförderung leistete Beiträge zur
Entwicklung und Erschließung neuer Geschäftsfelder für die Forst- und Holzwirtschaft
und damit auch zu den Teilzielen der Charta für Holz – Teilziel 1: „Nachfrage
nach heimischem Holz steigern“ und Teilziel 2: „Holzangebot qualitativ und
quantitativ steigern“. Auf europäischer Ebene wurden die Ziele der Charta für
Holz insbesondere durch die BMBF-Förderung der German National Support
Group der „European Forest Based Sector Technology Platform“ (FTP;
www.forestplatform.de) gefördert.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44,
www.betrifft-gesetze.de
ISSN 0722-8333
Umsetzung (Charta-Management)
42. Hat die Steuerungsgruppe, die zur Umsetzung der Charta für Holz
eingesetzt werden sollte, wie geplant die Mitglieder der Managementgruppen
für die einzelnen Maßnahmenblöcke und den jeweiligen
hauptverantwortlichen Akteur benannt?
Wenn nein, warum nicht?
Zwischen den beteiligten Akteuren besteht ein regelmäßiger
Informationsaustausch. Dieser findet im Rahmen verschiedener Gremien statt. Beispielsweise
tagte der gemeinsame Ausschuss „Entwicklung und Zusammenarbeit der Forst-
und Holzwirtschaft beim BMELV“ sieben Mal seit der Veröffentlichung der
Charta für Holz im September 2004. Das Thema wurde bei den Sitzungen
ausführlich behandelt. Auch auf der nächsten Sitzung des Ausschusses im
September 2012 steht die Charta für Holz auf der Tagesordnung. Neben den üblichen
Bund-Länder-Fachsitzungen fanden spezielle Arbeitstreffen mit den
Geschäftsführern der beteiligten Verbände statt. Darüber hinausgehende Sitzungen der
Steuerungsgruppe waren aus Sicht der Bundesregierung nicht erforderlich.
43. In welchem Maß haben die Managementgruppen wie geplant die
Umsetzung der Maßnahmen gemeinsam organisiert und vorangebracht und
zielorientierte Umsetzungskonzepte mit entsprechenden Zeitplänen erarbeitet
und die konkrete Umsetzung bis zum Abschluss begleitet?
Siehe die Antwort zu Frage 42.
44. Hat die Bundesforschungsanstalt für Forst- und Holzwirtschaft mindestens
alle zwei Jahre den Pro-Kopf-Verbrauch von nachhaltig erzeugtem Holz
und von nachhaltig erzeugten Holzprodukten in Deutschland berechnet
und der Steuerungsgruppe vorgelegt, und wenn ja, wie lauteten diese
Zwischenergebnisse?
Wenn nein, warum nicht?
Das Johann Heinrich von Thünen-Institut (ehemals Bundesforschungsanstalt für
Forst- und Holzwirtschaft) erhebt den Pro-Kopf-Holzverbrauch jährlich seit
Beginn der Charta für Holz.
Siehe auch die Antworten zu den Fragen 1 bis 4, 6 und 7.
45. Hat die Steuerungsgruppe die vorgelegten Daten bewertet und
gegebenenfalls über Anpassungen entschieden?
Wenn ja, wie wurden diese Daten bewertet, und welche Anpassungen
wurden beschlossen?
Wenn nein, warum nicht?
Siehe die Antworten zu den Fragen 1 bis 4, 6, 7 und 42.]