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Kleine AnfrageWahlperiode 17Beantwortet

Rehabilitation von Berufsverbotsbetroffenen

Schreiben von 255 Berufsverbotsopfern mit der Forderung nach Rehabilitierung und Wiedergutmachung, Beurteilung des Radikalenerlasses und Haltung zu internationaler Kritik, insbes. der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO), Vergangenheitsbewältigung, rentenrechtliche Benachteiligung<br /> (insgesamt 5 Fragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium des Innern

Datum

14.09.2012

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 17/1057028. 08. 2012

Rehabilitation von Berufsverbotsbetroffenen

der Abgeordneten Ulla Jelpke, Jan Korte, Herbert Behrens, Karin Binder, Heidrun Dittrich, Jens Petermann, Kersten Steinke, Halina Wawzyniak, Jörn Wunderlich und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

40 Jahre nach dem 1972 von der Ministerpräsidentenkonferenz von Bund und Ländern unter Vorsitz des ehemaligen Bundeskanzlers Willy Brandt (SPD) beschlossenen sogenannten Radikalenerlass fordern Berufsverbotsopfer eine Anerkennung des ihnen widerfahrenen Unrechts. Am 14. Juni 2012 übergab eine Delegation eine von 255 Berufsverbotsgeschädigten unterzeichnete Resolution an das Bundeskanzleramt. Darin fordern sie von den Verantwortlichen in Verwaltung und Justiz, Bund und Ländern ihre vollständige Rehabilitierung, die Herausgabe und Vernichtung der sie betreffenden Verfassungsschutzakten, die Aufhebung der diskriminierenden Urteile und eine materielle Entschädigung.

Während Abgeordnete der Fraktionen DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die Abordnung der Berufsverbotsopfer empfing, war kein Vertreter der Bundesregierung bereit, die schließlich einem Angestellten der Poststelle übergebene Resolution persönlich entgegenzunehmen.

Infolge des Radikalenerlasses waren etwa 3,5 Millionen Bewerberinnen und Bewerber bzw. Anwärterinnen und Anwärter des öffentlichen Dienstes vom Verfassungsschutz auf ihre politische Zuverlässigkeit durchleuchtet worden. Es kam zu 11 000 offiziellen Berufsverbotsverfahren, 2 200 Disziplinarverfahren, 1 250 Ablehnungen von Bewerbern und 265 Entlassungen aus dem öffentlichen Dienst. Betroffen waren Lehrer und Lehramtsanwärterinnen und -anwärter, Sozialarbeiterinnen und -arbeiter, Juristinnen und Juristen, Post- und Bahnbedienstete.

Aufgrund massiver in- und ausländischer Kritik an der innerhalb der Europäischen Gemeinschaft einmaligen Berufsverbotspraxis stellte der Bund im Jahr 1979 die Regelanfrage beim Verfassungsschutz über Bewerberinnen und Bewerber zum öffentlichen Dienst ein. Die Länder folgten nach, zuletzt Bayern 1991.

Die Internationale Arbeitsorganisation (ILO) hatte im Jahr 1987 im „Bericht des gemäß Artikel 26 der Verfassung der Internationalen Arbeitsorganisation eingesetzten Ausschusses zur Prüfung der Einhaltung des Übereinkommens (Nr. 111) über die Diskriminierung (Beschäftigung und Beruf), 1958, durch die Bundesrepublik Deutschland“ die Berufsverbotspraxis verurteilt. Im Jahr 1995 entschied der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Straßburg, dass der Radikalenerlass gegen die Menschenrechte der Meinungsfreiheit und Koalitionsfreiheit sowie gegen das Prinzip der Verhältnismäßigkeit verstoßen habe (Urteil des EGMR im Fall D. Vogt vom 26. September 1995).

Die durch den Radikalenerlass bewirkte Entlassung aus dem öffentlichen Dienst bedeutet für die Betroffene heute Renteneinbußen von mehreren Hundert Euro im Monat aufgrund fehlender Berufsjahre. Andere, die aufgrund von Berufsverboten eine kurz bevorstehende Lehramtskarriere gar nicht erst antreten konnten, beklagen gegenüber der Fraktion DIE LINKE., aufgrund des so erzwungenen Berufswechsels, „Armutsrenten“ beziehen zu müssen.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen15

1

Hat die Bundesregierung das am 14. Juni 2012 bei der Poststelle des Bundeskanzleramtes abgegebene Schreiben von 255 Berufsverbotsopfern erhalten?

1

Warum war die Bundesregierung nicht bereit, am 14. Juni 2012 persönlich durch eine Regierungsvertreterin oder einen Regierungsvertreter eine von 255 Berufsverbotsopfern unterzeichnete Forderung nach Rehabilitierung und einer Entschuldigung für das erlittene Unrecht entgegenzunehmen?

1

Wie steht die Bundesregierung zu den in diesem Schreiben enthaltenen Forderungen nach Rehabilitierung und einer Entschuldigung für das erlittene Unrecht?

1

Wie steht die Bundesregierung zu der in diesem Schreiben erhobenen Forderung nach Herausgabe und Vernichtung der betreffenden Verfassungsschutzakten?

1

Wie steht die Bundesregierung zu der in diesem Schreiben erhobenen Forderung nach Aufhebung der diskriminierenden Urteile?

1

Haben die Unterzeichnerinnen und Unterzeichner dieser Forderung eine Antwort der Bundesregierung erhalten, und wenn ja, wann, in welcher Form, und mit welchem Inhalt?

2

Warum unterblieb von Seiten der Bundesregierung trotz der Verurteilung der Berufsverbotspraxis durch die ILO im Jahr 1987 und das Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte im Fall D. Vogt im Jahr 1995 bis heute jedes öffentliche Eingeständnis, dass der Radikalenerlass Unrecht war?

3

In welcher Form gedenkt die Bundesregierung die politische Auseinandersetzung über eine aus Sicht der Fragestellenden schwerwiegende Beschädigung der demokratischen Kultur durch die Berufsverbotspolitik zu führen?

4

Inwieweit kann die Bundesregierung eine rentenrechtliche Benachteiligung von Personen erkennen, die aufgrund des Radikalenerlasses jahrelang an der Ausübung ihres erlernten Berufes gehindert wurden?

4

Auf welche Weise gedenkt die Bundesregierung, ein solches Rentenunrecht wieder gut zu machen?

4

Falls die Bundesregierung keine Maßnahmen plant, in welcher Form können die von Rentenunrecht aufgrund von Berufsverboten Betroffenen nach Meinung der Bundesregierung zu ihrem Recht auf einen Ausgleich oder eine Entschädigung kommen?

5

Inwieweit teilt die Bundesregierung heute die von einem Unterausschuss der ILO im Jahr 1987 im „Bericht des gemäß Artikel 26 der Verfassung der Internationalen Arbeitsorganisation eingesetzten Ausschusses zur Prüfung der Einhaltung des Übereinkommens (Nr. 111) über die Diskriminierung (Beschäftigung und Beruf), 1958, durch die Bundesrepublik Deutschland“ geäußerte Kritik an der deutschen Berufsverbotspraxis, oder wie bewertet sie sie andernfalls?

5

Aufgrund welcher Überlegungen hat die Bundesregierung den Streitfall um die von ihr zurückgewiesene Verurteilung der Berufsverbotspraxis als Verstoß gegen die Konvention 111 durch die ILO im Jahr 1987 nicht dem Internationalen Gerichtshof in Den Haag unterbreitet?

5

Wann, wie oft, und in welcher Form hat der ständige Untersuchungsausschuss der ILO seit seinem Bericht vom 20. Februar 1987 die Bundesregierung zur Einhaltung der Konvention 111 angemahnt, zur Beendigung der Berufsverbotspraxis und zur Rehabilitation der Betroffenen aufgefordert?

5

Wie hat die Bundesregierung jeweils im Einzelnen auf die Ermahnungen der ILO reagiert?

Berlin, den 28. August 2012

Dr. Gregor Gysi und Fraktion

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