[Deutscher Bundestag Drucksache 17/10739
17. Wahlperiode 21. 09. 2012 Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Thilo Hoppe, Ute Koczy, Dr. Hermann E.
Ott, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 17/10590 –
Finanzierung des Waldschutzes durch REDD+ und die Stärkung und Einhaltung
von Schutzklauseln
Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Jedes Jahr wird mit 13 Millionen Hektar eine Waldfläche von der Größe
Griechenlands zerstört. Die Entwaldung trägt nach Angaben des Intergovernmental
Panel on Climate Change (IPCC) mit 17 Prozent zu den
Treibhausgasemissionen bei und liegt damit über den Emissionen, die der weltweite Verkehr
ausmacht. Intakte Wälder können der Atmosphäre demgegenüber CO2 entziehen
und es langfristig im Holz und im Boden speichern. Der Schutz der Wälder
kann daher – bei geringen Kosten – u. a. zu einer dauerhaften Minderung von
CO2-Emissionen beitragen.
REDD+ (Reducing Emissions from Deforestation and Forest Degradation)
wurde in diesem Sinne im Rahmen der UN-Klimaverhandlungen als ein
Instrument der internationalen Klimaschutzpolitik entworfen. Es bezeichnet den
Schutz von Wäldern in Entwicklungs- und Schwellenländern vor Entwaldung
und Übernutzung, bei dem der Verzicht auf die wirtschaftliche Nutzung der
Wälder von den Industrienationen finanziell kompensiert wird. Dabei bleibt
jedoch de facto nicht nur der CO2-Speicher erhalten. Bleibt die Biodiversität
unversehrt und werden Nutzungsbestimmungen nicht verändert oder
entsprechend angepasst, birgt REDD+ die Chance als Waldschutzprogramm den
Lebensraum für 50 bis 70 Prozent der landlebenden Pflanzen- und Tierarten und
die Lebensgrundlage für Millionen Indigener und/oder Kleinbauern, die im
und vom Wald leben, zu erhalten.
Parallel zu den andauernden Verhandlungen zu REDD+ (Reducing Emissions
from Deforestation and Degradation and the role of conservation, sustainable
management of forests and enhancement of carbon stocks) befinden sich heute
bereits mehrere Programme zur „Readiness for REDD“ in Umsetzung. Im
Rahmen dieser Initiativen werden nationale Aktionspläne erarbeitet und
institutionelle und technische Kapazitäten aufgebaut. Diese Anfangsphase wird nach
Beschlusslage der Klimakonferenz von Cancún in eine zweite Phase
übergehen, in der die Aktionspläne mit Unterstützung internationaler Finanzierung
implementiert und Demonstrationsprojekte umgesetzt werden sollen. Auch von Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für wirtschaftliche
Zusammenarbeit und Entwicklung vom 19. September 2012 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Drucksache 17/10739 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiodedeutscher Seite erhalten erste Maßnahmen unter dem Namen REDD+
Finanzmittel.
Die Modalitäten der Finanzierung, Kontrolle und Umsetzung sind jedoch
bisher nicht verbindlich geregelt. Von entscheidender Bedeutung sind dabei neben
den Anforderungen an den Schutz der Wälder vor allem die Regelungen für die
Aufbringung, Verwendung und die Empfänger der eingesetzten Gelder. Auch
die Frage, wie der bei der Klimakonferenz in Cancún beschlossene Rahmen für
soziale und ökologische Standards oder Schutzklauseln (Safeguards) in
verbindlichen Überprüfungssystemen aufgehen wird, ist noch unbeantwortet.
Berichte aus der Anfangsphase zeigen, dass die Menschenrechte und
insbesondere die Rechte der indigenen Völker häufig nicht ausreichend geschützt
werden und die fehlende Beteiligung in allen Phasen der Maßnahmen zu
Nutzungseinschränkungen und Vertreibung bzw. Umsiedlung führen kann.
Berichten aus Asien, Afrika und Lateinamerika zufolge ist die Einbeziehung und
Partizipation lokaler Waldbewohner und traditionell von der Nutzung von
Waldressourcen abhängiger Bevölkerungsgruppen, beispielsweise Frauen und
Indigene, bei der Implementierung von REDD+-Strukturen sowie in der
Planung und Implementierung konkreter REDD+-Projekte noch unzureichend.
Gleichzeitig fehlen die Governance-Strukturen, inklusive Sanktions- und
Beschwerdemechanismen, die in der Lage wären, Vertreibung aufgrund von
Nutzungskonflikten oder willkürlichen Nutzungseinschränkungen Einhalt zu
gebieten, bzw. Restitution zu garantieren. Im Rahmen der Verhandlungen über
die Klimarahmenkonvention der internationalen Klimaverhandlungen wurde
inzwischen festgelegt, dass die Finanzierung von REDD+-Maßnahmen
ergebnisorientiert erfolgen soll. Dabei kann es zu einem Konflikt zwischen der
angestrebten hohen Einsparung von Treibhausgasen bei möglichst geringen
Kosten und anderen nicht weniger wichtigen Funktionen des Waldes, wie z. B. der
Erhaltung der Biodiversität und informellen Einkommen und
Lebensgrundlagensicherung für die lokale Bevölkerung kommen. Es muss sichergestellt
werden, dass wichtige Funktionen des Waldes nicht einer reinen
Emissionseinsparung untergeordnet werden. Vielmehr müssen alle Aspekte
Berücksichtigung finden.
Es gibt eine Vielzahl unterschiedlicher Prozesse, Institutionen und Initiativen,
die sich um die Definition und Umsetzung von Safeguards bemühen. Ein
anerkannter internationaler „Best practice“-Standard sowie Konsens zu
Minimalverpflichtungen, die auch in der bilateralen Implementierung unabhängig vom
Empfängerland gelten müssen, fehlen jedoch. Auch bei von Deutschland
geförderten REDD+-Maßnahmen erscheint die Partizipation der Bevölkerung
nicht immer systematisch und nach transparenten und verbindlichen Kriterien
zu erfolgen. Obwohl die Initiativen sowohl beim Bundesministerium für
Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) als auch beim
Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) angesiedelt
sind, fehlt bislang eine klare Verknüpfung zu den vom BMZ entwickelten
entwicklungspolitischen und menschenrechtlichen Leitlinien.
Vo r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Durch Waldzerstörung insbesondere in den Tropen freigesetzte Treibhausgase
stellen mit ca. 17 Prozent eine der weltweit größten Emissionsquellen dar. Die
entstehenden Emissionsmengen können durch Aufforstung nur teilweise und
nur innerhalb vieler Jahrzehnte kompensiert werden. Daher kommt dem Schutz
der bestehenden Wälder, vor allem in den Tropen, eine Schlüsselrolle im
Klimaschutz zu. Die EU hat deshalb bereits im Jahr 2009 das Ziel vorgegeben, die
weltweite Entwaldung bis zum Jahr 2030 zu stoppen. Ohne Begrenzung des
Temperaturanstiegs wird das Ökosystem Wald in besonderer Weise – auch als
Lebensraum für den Menschen – gefährdet sein und unabsehbare
Veränderungen dieses Ökosystems könnten ihrerseits zu weiteren Klimaveränderungen
beitragen. Über 1,6 Milliarden Menschen, vor allem indigene Völker und
Kleinbauern, hängen zudem für ihr Überleben direkt oder indirekt vom Wald ab, der
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 3 – Drucksache 17/10739ihnen Feuerholz, Baumaterialien, Nahrungsmittel und Medizin liefert.
Erfolgreicher Waldschutz als Klimaschutz wirkt sich unmittelbar positiv auf den Erhalt
der natürlichen und ökonomischen Lebensgrundlagen dieser
Bevölkerungsgruppen aus. Wälder und ihre vielfältigen Rohstoffe stellen eine wichtige
Einkommensquelle für große Teile der Bevölkerung in vielen Waldländern dar und
leisten wesentliche Beiträge zu ihrer Entwicklung. Außerdem beherbergen
Wälder ungefähr 75 Prozent der terrestrischen biologischen Vielfalt und bieten als
artenreiche Ökosysteme zugleich einen breiten Genpool zur Anpassung an sich
verändernde Umwelt- und Klimabedingungen.
Durch den im Rahmen der Klimarahmenkonvention (UNFCCC) entwickelten
REDD-Mechanismus werden die Themen Schutz des Waldes und der
Biodiversität unter dem Klimaaspekt thematisiert. Dabei geht REDD+ über reine
Waldschutzmaßnahmen hinaus und umfasst auch die Erhöhung des
Kohlenstoffvorrats in Wäldern über nachhaltige Waldbewirtschaftung, Rehabilitierung von
degradierten Wäldern und Aufforstung. Sämtliche REDD+-Aktivitäten müssen
dabei nicht nur einen Beitrag zum Klimaschutz und zum Erhalt der
Biodiversität, sondern auch zu lokalen Entwicklungsprozessen leisten. Dabei ist die
angemessene Beteiligung der Menschen auf lokaler Ebene und indigener Völker
unabdingbar.
Durch die vorgesehenen Kompensationszahlungen, deren dauerhafte
Finanzierung im Rahmen des künftigen Klimaabkommens derzeit noch verhandelt wird,
soll der REDD-Mechanismus Alternativen zur zerstörerischen Landnutzung
und somit einen Beitrag zur nachhaltigen Entwicklung leisten.
1. Welche Position vertritt die Bundesregierung in Bezug auf die
ausbleibenden Fortschritte im Rahmen der UN-Klimaverhandlungen zur
Weiterentwicklung von REDD+?
Die Verhandlungen zu einem REDD+-Mechanismus unter der
Klimarahmenkonvention der Vereinten Nationen (UNFCCC) haben in einigen Bereichen
bereits zu Fortschritten geführt. So wurden bei der Vertragsstaatenkonferenz in
Durban Ende 2011 Vereinbarungen zu sozialen und ökologischen Standards
(safeguards) sowie zu waldbezogenen Emissionsreferenzniveaus erzielt. Die
verabschiedeten Texte enthalten jeweils die wesentlichen Bestandteile der im
Vorfeld abgestimmten EU-Positionen. Vereinbarungen zu den Themen
Messung, Berichterstattung und Verifizierung (MRV) sowie nationale
Waldmonitoringsysteme sollen bei den nächsten Klimaverhandlungen Ende 2012 in Doha
getroffen werden. Es ist allerdings davon auszugehen, dass das Arbeitspaket, das
noch viele weitere Punkte beinhaltet, nicht bis dahin abgeschlossen wird.
2. Welchen Beitrag kann aus Sicht der Bundesregierung REDD+ beim
Begrenzen der Klimaerwärmung auf maximal 2 Grad Celsius leisten?
REDD+ kann einen wichtigen Beitrag zur Verminderung des Klimawandels
leisten, da Emissionen aus Entwaldung und Walddegradierung mit 17 Prozent
(laut Intergovernmental Panel on Climate Change – IPCC) einen beträchtlichen
Teil der derzeitigen CO2-Emissionen ausmachen. Mit dem REDD+-
Mechanismus kann auch der Wiederaufbau von Wäldern unterstützt werden
(enhancement of carbon stocks), wodurch zusätzlich CO2 gebunden und der
Nutzungsdruck auf Naturwälder gesenkt werden kann. Das World Resources Institute
(WRI) schätzt das weltweite Potenzial für den Wiederaufbau von Wäldern auf
2 Milliarden Hektar.
Drucksache 17/10739 – 4 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode3. In welchen internationalen Gremien macht Deutschland seinen Einfluss als
einer der wichtigsten Geber im Bereich Waldschutz geltend, um langfristige
Finanzierungszusagen aller Industrienationen für den Klimaschutz und den
Schutz der Biodiversität über REDD+ zu sichern?
Neben dem bilateralen Engagement zum Wald- und Klimaschutz ist
Deutschland aktiv an den internationalen Verhandlungen zur Finanzierung von
Waldschutz über REDD+ unter der VN-Klimarahmenkonvention (UNFCCC)
beteiligt. Die Bundesregierung engagiert sich auch innerhalb der Verhandlungen des
VN-Übereinkommens über die biologische Vielfalt (UNCBD) und des
Waldforums der Vereinten Nationen (UNFF) zu Themen, die für den internationalen
Waldschutz und dessen Finanzierung wichtig sind.
Darüber hinaus beteiligte sich Deutschland in führender Rolle bei der
Einrichtung und Finanzierung der multilateralen Forest Carbon Partnership Facility
(FCPF), die wichtige Standards und Maßstäbe für nationale REDD-Programme
und deren Finanzierung entwickelt und eine zentrale Lern- und Dialogplattform
darstellt, von der Partnerländer, Zivilgesellschaft und Geber profitieren. Die
Partnerschaft unterstützt in derzeit 36 Partnerländern die nationalen
Anstrengungen, REDD-Readiness zu erreichen und bereitet derzeit für bis zu ca. fünf
Länder pilothafte Kompensationszahlungen bei erfolgreicher Reduzierung von
Emissionen aus Waldzerstörung vor. Mit einem Beitrag von 84 Mio. Euro ist
Deutschland der größte Geber der FCPF.
Weiterhin engagiert sich die Bundesregierung in der Interim-REDD+-
Partnerschaft mit dem Ziel, die Koordinierung von Maßnahmen zum Waldschutz und
deren Finanzierung (insbesondere der sogenannten Fast Start Initiative) zu
verbessern. Auf dem Petersberger Klimadialog und im Rahmen des
Gründungstreffens der Interim-REDD+-Partnerschaft in Oslo im Mai 2010 hat die
Bundesregierung zugesichert, rund 350 Mio. Euro der 1,26 Mrd. Euro für Fast-Start-
Klimaschutz im Rahmen von REDD+-Maßnahmen bereitzustellen.
4. Welche Form der Finanzierung (Verkauf von Emissionszertifikaten oder
andere Formen der Finanzierung, die nicht an den Emissionshandel geknüpft
sind) befürwortet die Bundesregierung, und mit welcher Begründung?
Zur Umsetzung von REDD+ müssen Gelder aus einer Vielzahl von Quellen
genutzt werden – öffentlich, privat und aus innovativen
Finanzierungsmechanismen –, um ausreichend Mittel mobilisieren zu können. Die Bundesregierung
nimmt in Bezug auf innovative Finanzierungsmechanismen eine Vorreiterrolle
ein, in dem sie REDD+-Projekte und -Programme u. a. aus den
Versteigerungserlösen von Emissionszertifikaten fördert (Internationale Klimaschutzinitiative,
Energie- und Klimafonds).
Derzeit ist im Rahmen des REDD+-Mechanismus der Verkauf von
Emissionszertifikaten nicht vorgesehen. Die Bundesregierung würde einem solchen, im
Einklang mit einer EU-Ratschlussfolgerung, nur mittelfristig und nach
eingehender Prüfung der bis dahin gewonnenen Erfahrungen, bei strikter quantitativer
Beschränkung und unter strengen Konditionalitäten (Marktstabilität,
Umweltintegrität, robustes MRV-System) zustimmen. Sie unterstützt REDD+-Länder
derzeit im Rahmen der bi- und multilateralen Klima- und
Entwicklungszusammenarbeit – beispielsweise über die Internationale Klimaschutzinitiative des
Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) –
und über multilaterale Institutionen wie die Forest Carbon Partnership Facility
(FCPF) der Weltbank.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 5 – Drucksache 17/107395. Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass die Mittel für den Waldschutz
im Rahmen des Klimaschutzes insbesondere denjenigen zugutekommen,
die seit langer Zeit wertvolle Dienstleistungen für den Erhalt und die
nachhaltige Bewirtschaftung des Tropenwaldes leisten?
Die Umsetzung der Mittel für den waldbezogenen Klimaschutz baut auf der
jahrzehntelangen Erfahrung der deutschen Entwicklungszusammenarbeit (EZ)
im Waldschutz auf und folgt Grundsätzen zur armutsorientierten und
partizipativen Waldbewirtschaftung. Große Waldschutzprogramme der Bundesregierung
fördern Good Governance im Forstsektor und leisten technische Beratung zu
nachhaltiger Bewirtschaftung, Sozial- und Umweltstandards in der
Waldwirtschaft und Anpassung von Waldökosystemen an den Klimawandel. Dies trägt
dazu bei, die menschenrechtliche und sozioökonomische Situation indigener
Völker und waldabhängiger Gemeinschaften zu verbessern.
Die internationale Gemeinschaft strebt seit der Vertragsstaatenkonferenz in Bali
(COP 13) Waldschutz als Klimaschutzmaßnahme auf nationaler Ebene an. In
Cancún (COP 16) wurde beschlossen, für eine Übergangszeit auch subnationale
Ansätze, i. d. R. auf der Ebene von Bundesstaaten oder Provinzen/Regionen
(jurisdictional approach) zuzulassen. REDD+ setzt dementsprechend nicht auf
Projektebene an, sondern dämmt mögliche Verlagerungseffekte der
Waldzerstörung (leakage) durch den subnationalen und nationalen Ansatz ein. Über
Anreizzahlungen und die Vergütung von Emissionsreduktionen
(Kohlenstofffinanzierung) werden ökonomische Anreize zur Walderhaltung gesetzt. Gleichzeitig
liegt der Schwerpunkt der Beratung zu REDD+ darauf, Länder in der REDD-
Readiness-Phase, also bei der REDD-Strategieentwicklung, zu unterstützen.
Dabei legt die Bundesregierung besonderen Wert auf inklusive
Beteiligungsprozesse, gerechten Vorteilsausgleich (Benefit-Sharing) und soziale wie
ökologische Schutzmaßnahmen, was insbesondere den traditionellen Waldnutzern
zugutekommt.
Bei EZ-Programmen, die sich nicht auf die REDD Readiness Phase beschränken
(z. B. REDD für Early Mover, siehe Antwort zu Frage 10) erfolgt im Rahmen
von ergebnisbasierten Zahlungen zur Vergütung von Emissionsreduktionen die
Beteiligung von traditionellen Waldnutzern, wie z. B. indigenen Völkern über
einen Prozess des gerechten Vorteilsausgleichs, der mit den Partnerregierungen,
die wiederum Konsultationsprozesse zu REDD+ durchführen, vereinbart wird.
Solche Vergütungszahlungen sind weder gleichzusetzen mit dem Ankauf von
handelbaren Zertifikaten noch mit einer Marktverwertung von Zertifikaten zum
„Offsetting“ von Industrieemissionen.
Die Bundesregierung strebt dabei einen Ausgleich an zwischen indigenen
Völkern und vom Wald lebenden Gruppen, die traditionell den Wald nutzen und
schützen, und Treibern der Entwaldung wie Bauern und Siedler und anderen
externen wirtschaftlichen Akteuren, deren Verhalten über finanzielle Anreize in
Richtung Nachhaltigkeit beeinflusst werden soll. Bei Waldschutzprogrammen
in einer Übergangsphase zu REDD+ können traditionelle Waldnutzer, die
Flächen nachhaltig schützen, auch über direkten Vertragswaldschutz auf Hektar-
Basis unterstützt werden, wie dies beim Programm „Socio Bosque“ in Ecuador
der Fall ist (vgl. Antwort zu Frage 29).
6. Hält die Bundesregierung die Finanzierung von REDD+-Maßnahmen im
Rahmen von Ausgleichsmechanismen z. B. des Clean Development
Mechanism (CDM) oder ähnlicher Instrumente für vertretbar, und wenn ja,
wie möchte die Bundesregierung sicherstellen, dass trotz des dann zu
erwartenden Zustroms großer Mengen sehr günstiger Zertifikate durch
REDD+ in den europäischen Emissionshandel dessen Zertifikatspreis
ausreichend Anreizfunktionen für das Erreichen der Langfristziele der EU
beim Klimaschutz entwickelt?
Drucksache 17/10739 – 6 – Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeDer CDM ist ein vom Kyoto-Protokoll vorgesehener flexibler
Ausgleichsmechanismus, der es Industrieländern erlaubt, unter Einhaltung strenger Kriterien
eigene Emissionen durch die Finanzierung von Projekten in
Entwicklungsländern auszugleichen. REDD+-Maßnahmen sind im Rahmen sowohl des CDM
als auch des europäischen Emissionshandels (EU ETS) ausgeschlossen (s. dazu
auch Antwort zu Frage 4).
7. Welchen Stellenwert misst die Bundesregierung im Rahmen ihrer
bisherigen REDD+-Finanzierung Ansätzen bei, die nicht auf der Finanzierung
durch Emissionszertifikate basieren?
Siehe Antwort zu Frage 4.
8. Unterstützt die Bundesregierung derzeit auch solche zivilgesellschaftlichen
Gruppen, die ihr Wissen über und ihre Kapazitäten für die Einführung von
REDD+ stärken wollen, die aber einer marktbasierten Finanzierung von
REDD+ öffentlich kritisch gegenüberstehen (bitte auflisten)?
Wenn nein, warum nicht?
Die Bundesregierung fördert verschiedene zivilgesellschaftliche Organisationen
in Deutschland und in Entwicklungsländern. Dazu gehören z. B. der REDD+
kritisch gegenüberstehende Dachverband der indigenen Organisationen des
Amazonasbeckens (Coodinadora de las Organizaciones Indígenas de la Cuenca
Amazónica – COICA) und deren nationalen Dachverbände, die bei der Stärkung
von Verhandlungskapazitäten in internationalen Klimaverhandlungen, bei der
Generierung und Kanalisierung von Information über REDD+ und bei der
Erarbeitung ihrer Position unterstützt werden. Im Rahmen der FCPF gibt es ein
spezielles Förderprogramm zum Kapazitätsaufbau von Organisationen der
Zivilgesellschaft und indigenen Völkern. Die Positionierung der Antragsteller
bezüglich der Finanzierung von REDD+ über Marktmittel oder öffentliche Gelder
ist dabei für die Förderung nicht von Belang.
9. Welchen Finanzierungspfad sieht die Bundesregierung für die
Klimafinanzierung nach Ablauf der Fast Start Initiative ab 2013 vor, und in welcher
Höhe wird sie Mittel für den Ausbau von internationalen
Waldschutzmaßnahmen insgesamt und für die Kompensation von vermiedener Entwaldung
im Speziellen bereitstellen?
Die Bundesregierung wird REDD+-Maßnahmen in Entwicklungsländern auch
nach Ablauf der Fast-Start-Initiative finanzieren. Dazu werden verschiedene
Instrumente der bi- und multilateralen Klima- und Entwicklungszusammenarbeit
genutzt. In den vergangenen Jahren wurden zahlreiche Projekte und Programme
aufgelegt, die die Bundesregierung in den kommenden Jahren weiter
unterstützen wird. Die Bundesregierung sieht weiterhin den Green Climate Fund als eine
geeignete Option zur Finanzierung von REDD+. Der Umfang der zukünftigen
Finanzierung richtet sich nach Fortschritten in den internationalen
Klimaverhandlungen, den im Bundeshaushalt jeweils zur Verfügung gestellten Mitteln
und nach Umfang und Qualität der von Partnerländern zur Finanzierung
vorgeschlagenen REDD+-Maßnahmen. Im Falle der Finanzierung aus dem
Sondervermögen Energie- und Klimafonds (EKF) richtet sich die Höhe auch nach den
Bedarfen in anderen Aufgabenfeldern des EKF sowie der Entwicklung der
Zertifikatspreise im Emmissionshandelssystem (ETS) der EU.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 7 – Drucksache 17/1073910. Welche Rolle spielt in diesem Zusammenhang das Programm „REDD
Early Movers“?
Das globale Programm REDD für Early Mover (REM) ist ein Ansatz der
Bundesregierung, leistungsbasiert Mittel für den internationalen Klimaschutz durch
Walderhalt bereitzustellen.
REM ist ein gemeinsames weltweites Programm der deutschen EZ, das gezielt
diejenigen nationalen oder subnationalen Akteure unterstützen soll, die früh
REDD-Initiativen ergriffen und sich damit eigenverantwortlich in Richtung
Klimaschutz auf den Weg gemacht haben. REM will dazu beitragen, eine
Finanzierungslücke zu schließen: Es gibt heute viele vorbereitende Readiness-
Aktivitäten, aber wenig finanzielle Anreize für „Early Movers“. Gleichzeitig unterstützt
REM einen gerechten Vorteilsausgleich zum Nutzen von Kleinbauern, indigener
Völker und waldabhängiger Gemeinschaften.
Early Movers zeichnen sich dadurch aus, dass sie entweder im Readiness-
Prozess, d. h. bei der Schaffung der politischen, institutionellen und technischen
Rahmenbedingungen für einen effizienten Waldschutz, bereits so weit
vorangeschritten sind, dass eine Vergütung von verlässlichen und dauerhaften
Emissionsreduktionen möglich ist oder dass sie über großräumige sub-nationale oder
landesweite Waldschutzprogramme verfügen, die das Potenzial haben, zügig zu
ergebnisbasierten REDD-Emissionsreduktionsprogrammen weiterentwickelt zu
werden. Dies wird über Anreizzahlungen und erfolgsbasierte Vergütungen
geschehen sowie durch Unterstützung für den Aufbau von Institutionen,
Monitoringsystemen und REDD-Registern.
a) In welcher Höhe werden über das Programm Mittel bereitgestellt, und
mit welchem Zeithorizont?
REM wird aus Mitteln des Sondervermögens Energie- und Klimafonds (EKF)
der Bundesregierung in Höhe von derzeit 32,5 Mio. Euro über sechs Jahre
gefördert.
b) Welches Ressort wird die Mittel verwalten?
Auftraggeber des Programms ist das Bundesministerium für wirtschaftliche
Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ), die Durchführung erfolgt gemeinsam
über die KfW Bankengruppe und der Deutsche Gesellschaft für Internationale
Zusammenarbeit (GIZ) GmbH.
11. Aus welchen Quellen werden die entsprechenden Mittel generiert, und
über welche Instrumente und Fonds werden sie bereitgestellt?
Siehe Antworten zu den Fragen 9 und 10.
12. Wie hoch waren bzw. sind die Mittel, die die Bundesregierung in den
Jahren 2008 bis 2012 für Waldschutzprogramme insgesamt und für
REDD+-Maßnahmen im Speziellen bereitgestellt hat, und aus welchen
Titeln stammen diese Mittel?
In den Jahren 2008 bis 2012 wurden für Waldschutzprogramme insgesamt
904,74 Mio. Euro bereitgestellt bzw. im Rahmen von Regierungsverhandlungen
verbindlich zugesagt. Sie stammen aus Haushaltstiteln des BMZ, des BMU und
des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
(BMELV) sowie dem Sondervermögen des Bundes (Energie- und Klimafonds –
EKF).
Drucksache 17/10739 – 8 – Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeBMZ: Bilaterale Technische Zusammenarbeit (Titel 23 02 896 03), Bilaterale
Finanzielle Zusammenarbeit (23 02 866 01), Entwicklungswichtige
multilaterale Hilfen zum weltweiten Umweltschutz, zur Erhaltung der Biodiversität und
zum Klimaschutz (23 02 896 09), Fast Start (2010) 23 02 687 05,
Sondervermögen des Bundes „Energie- und Klimafonds – EKF“ (60 92 687 01)
BMELV: Haushaltstitel 1002 687 07
BMU: Internationale Klimaschutzinitiative (16 02 896 05).
Eine klare Abgrenzung von speziellen REDD+-Maßnahmen aus dem gesamten
Tropenwaldportfolio ist nicht möglich, da viele auf Waldschutz zielende
Maßnahmen zwar auch für REDD+ wesentliche Aspekte umfassen und umgehrt
REDD+ auch dem Waldschutz dient, aber eine Definition oder separate Kennung
bzw. Verschlüsselung, z. B. nach dem internationalen CRS-Code des OECD
Development Assistance Committee (DAC), nicht existiert. Maßnahmen, die im
engeren Sinne auf REDD+ zielen werden jedoch im Rahmen der Interim REDD+
Partnerschaft durch die Bundesregierung an die Voluntary REDD+ Database
gemeldet und regelmäßig aktualisiert (
http://reddplusdatabase.org/).
a) Über welche Institutionen werden diese Mittel umgesetzt?
Umgesetzt werden diese Mittel unter anderem über GIZ GmbH, KfW
Bankengruppe, Forest Carbon Partnership Facility (FCPF), International Tropical Timber
Organization (ITTO), European Forest Institute (EFI), United Nations Forum on
Forests (UNFF), Food and Agriculture Organisation (FAO), United Nations
Department of Economic and Social Affairs (UN-DESA), Biodiversity
International (BI), Forest Trends Association, International Institute for Applied System
Analysis (IIASA), International Union for Conservation of Nature (IUCN),
Conservation International (CI), Naturschutzbund Deutschland (NABU), The
Nature Conservancy Programme (TNC), Transparency International, United
Nations Development Programme (UNDP) und World Wide Fund for Nature
(WWF). Darüber hinaus wurden aus dem Energie- und Klimafonds vom BMZ
auch für deutsche Nichtregierungsorganisationen (NRO) Mittel zum
Biodiversitätserhalt bereitgestellt, die Waldschutzkomponenten enthalten können.
b) Wie hoch war der Anteil der bilateral zugesagten Mittel?
Der Anteil der bilateral zugesagten Mittel betrug 812,99 Mio. Euro, dies
entspricht 89,8 Prozent.
c) Wie hoch waren die Mittel, die multilateral zugesagt wurden?
Der Anteil der multilateralen Mittel betrug 92,75 Mio. Euro, dies entspricht
10,2 Prozent.
d) Wie hoch war der Anteil der von der KfW Bankengruppe verwalteten
Mittel, der jeweils an nationale Entwicklungsbanken oder Fonds
weitergeleitet wurde (Amazonasfonds Brasilien, Congo Basin Forest Fund –
Kongo, Forest Carbon Partnership Facility – FCPF, International
Forest Carbon Initiative – Indonesien, ecuadorianisches „Programa
Socio Bosque“)?
Über die KfW Bankengruppe wird der Amazonienfonds mit Mitteln in Höhe
von bis zu 21 Mio. Euro unterstützt. Die Zusagen der Bundesregierung zur
FCPF belaufen sich insgesamt auf 84 Mio. Euro. Diese Mittel werden direkt an
den FCPF Readiness Fund und den FCPF Carbon Fund ausgezahlt. Für das FZ-
Programm Socio Bosque wurden im Zeitraum 2008 bis 2012 insgesamt 21,5
Mio. Euro zugesagt. Weitere REDD-Mittel für nationale Entwicklungsbanken
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 9 – Drucksache 17/10739und die genannten Fonds werden über die KfW Bankengruppe nicht zur
Verfügung gestellt.
e) Welche Mittel wurden in diesem Zeitraum über welche Maßnahmen
für den Waldschutz in Ecuador zur Verfügung gestellt?
Für Ecuador wurden in dem Zeitraum 2008 bis 2012 insgesamt 37 Mio. Euro für
folgende Waldschutzmaßnahmen zugesagt (im Jahr 2012 sind weitere Zusagen
aus EKF geplant):
f) In welcher Höhe werden bzw. wurden in den Jahren 2008 bis 2012 jeweils
die Mittel für REDD+-Maßnahmen auf die Biodiversitätszusage der
Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel aus dem Jahr 2008 angerechnet?
Die Zusage von Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel auf der 9.
Vertragsstaatenkonferenz der Konvention über die biologische Vielfalt 2008 in Bonn, bis 2012
zusätzlich 500 Mio. Euro (Basisjahr 2008) und ab 2013 dauerhaft jährlich
500 Mio. Euro für den Erhalt von Wäldern und anderen Ökosystemen zur
Verfügung zu stellen, wird konsequent umgesetzt. Das BMZ und das BMU haben
ihre bilateralen Zusagen im Bereich Biodiversität seit 2008 signifikant
gesteigert. Da Wälder wichtige Ökosysteme darstellen, die meist eine hohe
Biodiversität aufweisen und erhebliche Ökosystemleistungen für Menschen
erbringen, sind Vorhaben zum Erhalt und zur nachhaltigen Nutzung von Wäldern
relevant für die Erreichung der Biodiversitäts-Zielgröße und werden mit einer
BTR 2-Kennung versehen. Etliche dieser Vorhaben leisten dabei gleichzeitig
einen Beitrag zur Bindung von Treibhausgasemissionen in Wäldern. Eine
trennscharfe Abgrenzung zwischen Waldvorhaben und REDD+-Vorhaben ist in der
Regel nicht möglich (siehe Antwort zu Frage 12).
Jahr der
Zusage
FZ/TZ Maßnahme Betrag
Für Waldschutz
zur Verfügung
gestellte Mittel
Bemerkung
2008 FZ Schutzgebietsprogramm 11 000 000 Euro 4 000 000 Euro
2008 TZ
Programm zum nachhaltigen
Management natürlicher
Ressourcen
8 500 000 Euro 4 250 000 Euro
50 Prozent
Waldschutz, 50 Prozent
Ländliche Entwicklung
2009 FZ
Programm Waldschutz
(Socio Bosque) und REDD
10 000 000 Euro 10 000 000 Euro
2009 TZ
Programm zum nachhaltigen
Management natürlicher
Ressourcen
8 000 000 Euro 4 000 000 Euro
50 Prozent
Waldschutz, 50 Prozent
Ländliche Entwicklung
2011 FZ
Programm Waldschutz
(Socio Bosque) und REDD
10 000 000 Euro 10 000 000 Euro noch nicht beauftragt
2011 TZ
Biodiversität, Klimawandel
und nachhaltige Entwicklung
6 500 000 Euro 3 250 000 Euro
50 Prozent
Waldschutz, 50 Prozent
Ländliche Entwicklung
2012 FZ
Programm Waldschutz
(Socio Bosque) und REDD
1 500 000 Euro 1 500 000 Euro
Reprogrammierung
aus VE 2004
Gesamt: 37 000 000 Euro
Drucksache 17/10739 – 10 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode13. In welche Kategorie von Maßnahmen des Waldschutzes und der REDD+-
Readiness-Phase wurde in den Jahren 2008 bis 2012 am stärksten
investiert (beispielsweise Management von Schutzgebieten, nationale
Kohlenstoff-Monitoringsysteme, nationale Monitoringsysteme für sogenannte
Co-Benefits, Aufbau von Governance-Strukturen, Stärkung der
Beteiligung und der Kapazität der Zivilbevölkerung)?
REDD+ ist ein neuer Förderansatz, der zwischen 2008 und 2012 nach und nach
im Einklang mit den Fortschritten bei den internationalen Klimaverhandlungen
entwickelt wurde und der klimapolitische und entwicklungspolitische Ziele
verbindet. Dabei werden sowohl Readiness-Aktivitäten (Schaffung der politischen,
institutionellen und technischen Rahmenbedingungen) als auch Investitionen
und Vergütungssysteme für Emissionsreduktionen unterstützt. Im Rahmen der
multilateralen Umsetzung durch die FCPF wurden ca. 40 Prozent in nationale
Monitoringsysteme (einschließlich Co-Benefits) sowie 60 Prozent in
Governance, Beteiligung der Zivilgesellschaft und Erarbeitung einer REDD+-
Strategie investiert (Country Needs Assessment FCPF & UN-REDD 2012, Simula
2010). Im Rahmen der bilateralen Umsetzung überwiegen die Maßnahmen zu
nachhaltiger Waldbewirtschaftung, Schutzgebieten, Vertragswaldschutz,
Governance und Stärkung der Zivilgesellschaft. Der Aufbau von nationalen
Monitoringsystemen wird auch in der bilateralen Umsetzung stark gefördert, aus der
Überzeugung heraus, dass funktionierende Informationssysteme die Grundlage
für eine transparente und effiziente Waldpolitik sind.
14. Welche Auswahlkriterien für die Finanzierung von REDD+-Maßnahmen
nutzt die Bundesregierung neben der zu erbringenden Emissionsreduktion
(wie beispielsweise Förderung geschützter Waldflächen, Schutz der
Biodiversität, Einhaltung der Rechte indigener Völker, Sicherung der
„livelihood“ lokaler, von Waldressourcen abhängiger Bevölkerungsgruppen,
Berücksichtigung von Geschlechterunterschieden in der Nutzung von und
beim Zugang zu Waldressourcen, gute Regierungsführung oder die
Klärung von Nutzungs- und Landrechtsfragen), und wie gedenkt sie, diese für
den Waldschutz relevanten Ziele abzusichern?
Alle genannten Aspekte sind wichtige Auswahlkriterien für die Finanzierung
von REDD-Maßnahmen und sehr häufig auch ihre zentralen Ansatzpunkte. Die
Absicherung dieser Ziele geschieht in Zusammenarbeit mit der Regierung und
den zivilgesellschaftlichen Gruppen des jeweiligen Partnerlandes.
Entsprechende Zielindikatoren werden gemeinsam formuliert und die finanzielle sowie
technische Unterstützung durch die Bundesregierung danach ausgerichtet. In
diesem Sinn sind Fortschritte in diesen entwicklungspolitisch wichtigen
Bereichen als kontinuierlicher Prozess zu verstehen und nicht als einmalige
Checkliste zu Beginn einer Maßnahme.
15. Inwiefern setzt sich die Bundesregierung für verbindliche
Menschenrechtsverträglichkeitsprüfungen ein, die vor der Durchführung von REDD+-
Projekten durchgeführt werden, und wie überprüft sie die Einhaltung der
Menschenrechte während der Umsetzung, wenn
a) Deutschland selbst diese umsetzt (Internationale Klimaschutzinitiative –
IKI, Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit – GIZ –
GmbH, KfW Bankengruppe, BMU, BMZ),
Das BMZ-Menschenrechtskonzept (2011) ist für die
Durchführungsorganisationen der staatlichen Entwicklungszusammenarbeit (u. a. GIZ GmbH, KfW
Bankengruppe) verbindlich. Danach müssen die Durchführungsorganisationen
Vorhaben auf menschenrechtliche Auswirkungen und Risiken prüfen. Auch bei
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 11 – Drucksache 17/10739den Prüfungsverfahren für die BMU-finanzierten IKI-Projekte sind
menschenrechtliche Grundsätze verankert. Für die Umsetzung sind ein regelmäßiger
Austausch mit Vertretern der Zivilgesellschaft und Konfliktsensibilität der
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vor Ort unerlässlich.
b) Deutschland Mittel zur Umsetzung an multilaterale Organisationen
vergibt (Entwicklungsbanken, UN REDD),
UN-REDD wird durch die Bundesregierung nicht finanziert. Die Umsetzung
von Mitteln durch die Weltbank (FCPF) unterliegt den dort bewährten Vorgaben
zur Sorgfaltspflicht (Safeguard Policies) und Beschwerdemechanismen (z. B.
Inspection Panel) der Weltbank.
c) Deutschland Mittel direkt an Fonds in Empfängerländern vergibt?
Eine Direktvergabe an Fonds in Empfängerländern findet nur nach sorgfältiger
Prüfung der jeweiligen Governance-Strukturen sowie
Mittelverwendungskriterien des Fonds statt. Dabei wird besonders auf die Beteiligung der
Zivilgesellschaft in Aufsichtsgremien, Verfahren für Sozialverträglichkeitsprüfungen und
vorhandene Beschwerdemechanismen geachtet. Darüber hinaus wird wie in der
Antwort zu Frage 15i dargestellt verfahren.
16. Inwieweit sind die von der Bundesregierung finanzierten Maßnahmen
konform mit dem im Jahr 2011 verabschiedeten Menschenrechtskonzept
der Bundesregierung (BMZ)?
a) Welche formalisierten Formen der Kooperation und des Austausches
existieren im Bereich Internationaler Waldschutz zwischen BMZ,
BMU und den Durchführungsinstitutionen?
Das im Jahr 2011 verabschiedete Konzept „Menschenrechte in der
Entwicklungspolitik“ des BMZ macht Menschenrechtsstandards und -prinzipien zu
einer verbindlichen Vorgabe der Prüfung und Umsetzung
entwicklungspolitischen Vorhaben. Dieses Konzept wurde für den Geschäftsbereich des BMZ
erstellt. Die vom BMZ finanzierten Vorhaben werden in formalisierten Verfahren
auf verschiedenen Ebenen und zu verschiedenen Zeitpunkten vom BMZ, den
Botschaften und den Durchführungsorganisationen geprüft. Im Rahmen
regelmäßiger Besprechungen und Abstimmungen zwischen BMZ und BMU sowie
der beteiligten Durchführungsorganisationen wird gemeinsam an der
Koordination und Umsetzung der Themen des internationalen Waldschutzes gearbeitet.
Im Rahmen der Internationalen Klimaschutzinitiative des BMU ist ein Review
zu sozioökonomischen Sicherheitsklauseln in der Planung, welche sich am
BMZ-Menschenrechtskonzept orientieren. Die Ressorts koordinieren sich
darüber hinaus regelmäßig im Rahmen von Ressortabstimmungen und
Abstimmungsrunden bei denen bei Bedarf auch Durchführungsorganisationen vertreten
sind.
b) Welche Ressorts prüfen und bearbeiten die Beschwerden von
indigenen Vereinigungen, die sich auf die Nichtanwendung des Rechtes auf
freie, rechtzeitige und informierte Zustimmung beispielsweise bei
Weltbankprojekten beziehen?
Das BMZ hat in Weltbankfragen die Federführung inne. Das BMZ prüft
gegebenenfalls eingehende Beschwerden zu Weltbankprojekten. Sofern erforderlich
geht das BMZ diesen Beschwerden über seine Mitwirkung in den
Aufsichtsgremien der Weltbank oder FCPF nach.
Drucksache 17/10739 – 12 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiodec) Welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung, um
Menschenrechtsverletzungen im Zusammenhang mit der Umsetzung von
REDD+-Maßnahmen zu verhindern?
Menschenrechtliche Risiken und Wirkungen der vom BMZ finanzierten
Vorhaben – einschließlich REDD+-Maßnahmen – werden auf verschiedenen Ebenen
und zu verschiedenen Zeitpunkten vom BMZ, den Botschaften und den
Durchführungsorganisationen geprüft. Auch bei der Umsetzung von Projekten der
Internationalen Klimaschutzinitiative (IKI) des BMU werden
sozioökonomische Auswirkungen beachtet und die Einhaltung der Menschenrechte in
Zusammenarbeit mit Botschaften und Durchführungsorganisationen überprüft.
17. Welche Fälle sind der Bundesregierung bekannt, in denen es zu
Verletzungen der Menschenrechte und/oder indigener Rechte gekommen ist, weil
private oder staatliche Akteure bewaldete Flächen für REDD+ nutzbar
machen wollten?
Der Bundesregierung sind keine Verletzungen der Menschenrechte und/oder
indigener Rechte in Vorhaben bekannt, die mit deutschen Mitteln gefördert
werden. Da die Bundesregierung keinen vollständigen Überblick über die
Aktivitäten von privaten Akteuren bzw. anderer Geber hat, kann dazu nicht Stellung
genommen werden.
18. Sind der Bundesregierung Beschwerden vonseiten der Betroffenen oder
ihren Vertretern beispielsweise aus Indonesien, Bangladesh, Uganda,
Brasilien, Guatemala oder Honduras bekannt, und welche Maßnahmen hat die
Bundesregierung ergriffen, um diesen negativen Entwicklungen zu
begegnen?
Einige Beschwerden sind der Bundesregierung bekannt. Die Bundesregierung
unterstützt staatliche Akteure und die Zivilgesellschaft in Entwicklungsländern
dabei, solche Fälle zu vermeiden und Konflikte zu lösen, z. B. durch
Informationskampagnen und Trainings, den Aufbau von nationalen Registern und
Prüfverfahren für REDD+-Projekte sowie die Einbindung von privaten Akteuren in
eine kohärente nationale REDD+-Politik. In einigen Fällen handelt es sich bei
Beschwerden auch um Forderungen nach stärkerer Beteiligung von
Nichtregierungsorganisationen (NRO) bei der Erarbeitung der nationalen REDD+-Politik.
In diesen Fällen unterstützt die Bundesregierung staatliche Akteure bei der
konzeptionellen und logistischen Ausgestaltung von breiten Konsultationen aller
relevanten Interessensgruppen, sowie Trainingsmaßnahmen für
zivilgesellschaftliche Akteure, um einen informierten Dialog auf Augenhöhe zu ermöglichen.
Kritik wurde geäußert in Zusammenhang mit einem Tropenwaldschutzvorhaben
in Indonesien (Schutz des „Harapan Rainforest“ auf Sumatra, von der
Internationalen Klimaschutzinitiative des BMU gefördert). Im Vorhaben bestehen gute
und partnerschaftliche Beziehungen zu den dort lebenden Indigenen, wodurch
u. a. Fehler und Ungenauigkeiten in der Berichterstattung in den Medien erkannt
wurden. Beschwerden gibt es demnach nicht von der lokalen Bevölkerung,
sondern von Neusiedlern, die die teilweise unklare Rechtssituation ausnutzen und
z. T. unter dem Deckmantel des Eintretens für Rechte von Kleinbauern illegale
Abholzung und Landnahme in Schutzgebieten vorantreiben. Ein
Klärungsprozess mit indonesischen (Regierungs-) Institutionen ist eingeleitet.
19. Wie beurteilt die Bundesregierung das Interesse privater
Projektentwickler, sogenannter Carbon Cowboys, am Kauf von Waldflächen, um durch
sie Zertifikate für den Emissionshandel zu generieren und der Nutzungs-
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 13 – Drucksache 17/10739einschränkungen, die sich daraus für (indigene) Waldbewohner und -
nutzer ergeben können, und welche Maßnahmen ergreift sie, um negative und
von den staatlichen Akteuren nicht intendierte Auswirkungen dieses
privaten Engagements einzudämmen?
Private Projektentwickler (hauptsächlich Nichtregierungsorganisationen und
private Unternehmen) engagieren sich vor allem in Hinblick auf den freiwilligen
Kohlenstoffmarkt. Viele dieser Projektentwickler arbeiten auf der Grundlage
von Erfahrungen mit dem Clean Development Mechanismus (CDM). Private
Projektentwickler sind aus Sicht der Bundesregierung nicht gleichzusetzen mit
„Carbon Cowboys“, da dieser Begriff mit „rauen“ oder gar illegalen Methoden
der Aneignung von Land und Kohlenstoffrechten assoziiert wird.
Die Aktivitäten von NRO und Unternehmen als Projektentwicklern und
Abnehmer von Zertifikaten sind häufig unter den Aspekten der
Unternehmensverantwortung (Corporate Social Responsibility) und Imagepflege motiviert.
Dabei geht es i. d. R. um Forst- und Landnutzungszertifikate mit zusätzlichen
sozialen und ökologischen Leistungen, die häufig hochwertigen Standards
entsprechen. Die Nachteile dieser Einzelprojekte liegen in der naturgemäß nicht
ausreichenden Einbindung in regionale oder nationale Prozesse und damit
möglichen Verlagerungseffekten („leakage“). Der freiwillige Markt ist im Vergleich
zum regulierten Kohlenstoffmarkt klein. Innerhalb des größten regulierten
Markts, dem Europäischen Emissionshandelssystems (ETS), ist ein
„Offsetting“, d. h. die Erfüllung von Emissionsreduktionsverpflichtungen europäischer
Unternehmen über den Ankauf von REDD-Zertifikaten, bis 2020
ausgeschlossen. Ob es in Zukunft zu einer REDD-Marktlösung kommen wird, ist heute noch
vollkommen offen.
Unter der Rubrik „Carbon Cowboys“ wären Vorgänge einzuordnen, bei denen
Unternehmen versuchen sich Kohlenstoffrechte von indigenen Gemeinschaften
auf unlauteren Wegen zu sichern. Medienberichte über solche Fälle gingen z. B.
im März 2012 durch die brasilianische Presse und lösten Befürchtungen aus,
dass REDD+ ein Hebel zur Enteignung indigenen Landes werden könnte.
FUNAI, die brasilianische Indigenenbehörde, empfiehlt indigenen Völkern,
keine Verträge mit privaten Projektentwicklern abzuschließen, solange es keine
gesetzliche Regelung der Kohlenstoffrechte gibt und kündigte gerichtliche
Schritte an. Eine abschließende Bewertung dieser Vorgänge ist der
Bundesregierung nicht möglich. Die Bundesregierung arbeitet im Rahmen der deutschen
Entwicklungszusammenarbeit nicht direkt mit privaten Projektentwicklern
zusammen. Daher obliegt es ihr nicht, diesbezügliche Maßnahmen zu ergreifen,
was in der Hand der nationalen Behörden liegt.
Über ihr REDD-Engagement und insbesondere die bilaterale
Entwicklungszusammenarbeit unterstützt die Bundesregierung jedoch ihre Partnerländer dabei
einen institutionellen Rahmen zu schaffen, der es den nationalen Regierungen
bzw. den Bundesstaaten oder Regionen erlaubt, REDD+-Prozesse so zu steuern,
dass es weder zu Landvertreibungen noch zu einer widerrechtlichen Aneignung
von Kohlenstoffrechten kommt.
20. Inwieweit setzt sich die Bundesregierung dafür ein, dass das Recht auf freie,
vorherige und informierte Zustimmung indigener Völker zu REDD+-
Projekten sowie ein Vetorecht international verbindlich und kohärent verankert
werden?
Die Bundesregierung setzt sich seit vielen Jahren für die Rechte der indigenen
Völker ein. Sie sind Bestandteil des BMZ-Menschenrechtskonzepts. Die
Bundesregierung unterstützt die „VN-Erklärung über die Rechte der indigenen
Völker“ von 2007 (UNDRIP), die das Recht indigener Völker auf die freiwillige und
Drucksache 17/10739 – 14 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiodein Kenntnis der Sachlage erteilte Zustimmung (Free, Prior and Informed
Consent – FPIC, Artikel 19, Artikel 32 Absatz 2 UNDRIPS) beinhaltet. Das BMZ
verfolgt zur Stärkung der Rechte Indigener einen dualen Ansatz: Die
Verankerung der Belange indigener Völker als Querschnittsaufgabe und die
Unterstützung spezifischer Vorhaben zur Stärkung der Rechte und der politischen
Teilhabe indigener Völker.
Bei dem gegen Ende des Jahres 2012 anstehenden Überarbeitungsprozess der
Weltbank Umwelt- und Sozialstandards (sog. Safeguard Review) wird sich die
Bundesregierung für die Verankerung höherer menschenrechtlicher Standards,
insbesondere des Rechts indigener Völker auf die freiwillige und in Kenntnis der
Sachlage erteilte Zustimmung (FPIC) bei Entscheidungen, die sie und ihre
Territorien direkt betreffen, einsetzen. In der FCPF konnte die Bundesregierung
bereits jetzt durchsetzen, dass die Weltbank die Umsetzung von FPIC in den
Ländern unterstützt, in denen bereits die ILO-Konvention 169 ratifiziert und
nationale FPIC-Richtlinien verabschiedet wurden.
Bei der bilateralen Beratung von nationalen REDD-Programmen wird die
Einbindung indigener Interessenvertretungen in Konsultationsprozesse sowie auf
die Verankerung von FPIC in den REDD-Strategien, u. a. in Maßnahmen in
Honduras, Brasilien, Laos und auf den Philippinen angegangen.
21. Inwiefern setzt sich die Bundesregierung gegenüber REDD-
Partnerländern dafür sein, dass die ILO-Konvention 169 (ILO = International Labour
Organization) über die Rechte indigener Völker ratifiziert bzw., wenn
bereits geschehen, umgesetzt wird, und inwieweit erachtet es die
Bundesregierung in diesem Zusammenhang für sinnvoll, selbst die Konvention zu
ratifizieren?
Die Bundesregierung setzt sich in ihren regelmäßigen Kontakten mit den
jeweiligen Regierungsstellen für die Verbesserung der Lage indigener
Bevölkerungsgruppen, die Wahrung ihrer Rechte, die zügige Umsetzung von
Verfassungsvorschriften und die Einbindung in die politischen Prozesse ein. Bei offiziellen
Reisen sprechen Vertreter der Bundesregierung gegenüber ausländischen
Gesprächspartnern das Thema immer wieder an.
Die Bundesregierung trägt darüber hinaus durch ihr weltweites Eintreten für die
Menschenrechte und durch ihre Mitarbeit in den Vereinten Nationen und ihren
Sonderorganisationen zur Lösung der Probleme der indigenen Völker bei. Sie
unterstützt entsprechende Resolutionen im Rahmen des Menschenrechtsrates
und der Generalversammlung der Vereinten Nationen (VN) und hat sich
insbesondere für die Einrichtung des Permanenten Forums für Indigene
Angelegenheiten bei den VN eingesetzt.
Was das ILO-Übereinkommen Nr. 169 angeht, so richtet sich der Inhalt und
Schutzzweck des Übereinkommens an Staaten, auf deren Gebiet in der Folge
von Kolonisation sogenannte indigene Bevölkerungsgruppen leben. Die
Bundesregierung hat die Entscheidung, das Übereinkommen nicht zu ratifizieren,
nach einer gründlichen Prüfung getroffen. Die Gründe für die Entscheidung
haben nach wie vor Bestand:
Als die Bundesregierung das Übereinkommen Nr. 169 bereits im Jahr 1992 den
Gesetzgebungsorganen mit einer ablehnenden Stellungnahme zuleitete, stellte
sie vor allem darauf ab, dass in Deutschland keine Völker im Sinne des
Übereinkommens leben. Daran hat sich nichts geändert.
Zudem kann eine Ratifizierung durch die Bundesrepublik Deutschland das
Anliegen, indigene Völker in anderen Staaten zu schützen, nicht voranbringen, da
sich der Schutzzweck des Übereinkommens nur an Bevölkerungsgruppen in
dem jeweiligen Staatsgebiet richtet.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 15 – Drucksache 17/10739Seit 1996 verfügt das BMZ über ein Konzept für die Zusammenarbeit mit
indigenen Völkern in Lateinamerika und der Karibik. Die ILO Konvention Nr. 169
und die „VN-Erklärung über die Rechte der indigenen Völker“ sind hierbei ein
wichtiger Bezugsrahmen und Grundlage dieses Konzeptes. In Peru unterstützt
die Bundesregierung beispielsweise die peruanische Ombudsbehörde bei der
wirksamen Implementierung des Konsultations- und Informationsrechtes
indigener Völker („Ley de Consulta Previa“), welches eine der zentralen
Bestimmungen der von Peru ratifizierten ILO Konvention Nr. 169 ist.
22. Inwiefern setzt sich die Bundesregierung dafür ein, dass die thematischen
Synergien zwischen der Convention on Biological Diversity (CBD) und der
United Nations Framework Convention on Climate Change (UNFCCC)
genutzt werden und die Empfehlungen der CBD zur Konkretisierung der
REDD+-Safeguards durch den UNFCCC-Prozess aufgenommen werden?
Die Bundesregierung unterstützt die thematischen Synergien zwischen der CBD
und der UNFCCC vor allem in den jeweiligen Verhandlungsgremien, aber auch
konkret bei der Umsetzung von Projekten in den Bereichen Wald- und
Biodiversitätsschutz. Verschiedene Forschungsprojekte unterstützen die Koordinierung
der beiden Konventionen im Waldbereich. Die Konferenz „Bonn Challenge“
verband im Jahr 2011 erstmals das Aichi-Ziel der CBD zum weltweiten
Wiederaufbau von Wald-Ökosystemen mit dem REDD+-Mechanismus der UNFCCC.
In der Interim REDD+-Partnerschaft, die den UNFCCC-Prozess durch die
Schaffung von Transparenz und Erfahrungsaustausch unterstützt, setzte sich die
Bundesregierung dafür ein, dass die Empfehlungen der CBD zu REDD+-Safeguards
präsentiert und diskutiert werden konnten. Bei der kommenden 11.
Vertragsstaatenkonferenz der CBD im Oktober 2012 in Hyderabad/Indien wird sich die
Bundesregierung dafür einsetzten, dass das Mandat der CBD zur Fortführung
der Präzisierung der REDD+-Safeguards verlängert wird und eine
entsprechende Beschlussempfehlung zur konsistenten Umsetzung der REDD-
Safeguards-Arbeiten in der CBD und UNFCCC erfolgt.
23. Wie stellt die Bundesregierung eine Geberkoordination mit anderen
Ländern sicher, und wie und über welche Foren findet ein konkreter Austausch
statt?
Die Bundesregierung steht im engen Austausch mit anderen REDD+-
Geberländern. Dieser findet zum einen über bilaterale Gespräche und
Geberkoordinierung vor Ort statt, bei Letzterem sind die Deutschen Botschaften in
entsprechende Koordinationsgremien eingebunden. Zum anderen findet Koordinierung
über multilaterale Gremien wie die FCPF und die Interim REDD+-Partnerschaft
statt.
24. Wertet die Bundesregierung die bisherigen Pilotprojekte auf ihre
ökologischen, sozialen und menschenrechtlichen Auswirkungen systematisch und
gemeinsam mit anderen Gebern aus, und wenn ja, inwieweit systematisiert
sie diese und bringt sie in die Erarbeitung von Schutzklauseln, eine
nationale Strategie und in internationale Verhandlungen ein?
Eine Auswertung der positiven und negativen Auswirkungen von REDD+-
Ansätzen und ein Erfahrungsaustausch über die aufgelegten Programme findet auf
internationaler Ebene z. B. im Rahmen der Forest Carbon Partnership Facility
(FCPF) und der Interim REDD+ Partnerschaft statt. Vor allem die auf bilateraler
Ebene gewonnenen Erfahrungen im Rahmen der Internationalen
Klimaschutzinitiative sowie von bilateralen Projekten der Technischen und Finanziellen Ent-
Drucksache 17/10739 – 16 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiodewicklungszusammenarbeit werden in den multilateralen Dialog aktiv
eingebracht. Aus diesem Austausch werden praktische Erkenntnisse und Hinweise für
die Erarbeitung und Weiterentwicklung von Schutzklauseln in die UN-
Verhandlungen eingebracht, ebenso wie in die Fortentwicklung nationaler REDD+-
Strategien.
25. In welchen nationalen oder internationalen Systemen für soziale oder
ökologische Standards sieht die Bundesregierung Vorbildcharakter und könnte
ein eigenes System an diese angelehnt werden (UN REDD SEPC, WB
FCPF, REDD+ SES), um so international Standards zu harmonisieren?
Die aufgeführten internationalen Systeme (UN-REDD SEPC, WB FCPF,
REDD+ SES) für soziale und ökologische Standards, sog. Safeguards, sind in
parallelen Prozessen und aus einem jeweiligen institutionellen Kontext heraus
entwickelt worden. Gleiches gilt für Standards nachhaltiger
Waldbewirtschaftung wie beispielsweise der ITTO. Sie bieten den REDD-Ländern
gleichermaßen wertvolle Instrumente und Orientierung bei der Entwicklung nationaler
Systeme, die in partizipativen Prozessen an den jeweiligen Länderkontext angepasst
werden müssen. Ebenso stellen sie anspruchsvolle Referenzrahmen für die
Beurteilung der Entwicklung des jeweiligen nationalen Safeguard-Systems dar. Im
Sinne nationaler Souveränität liegt die Entscheidung bei den Partnerländern, mit
welchem System sie arbeiten wollen. Ein „eigenes“ (top-down) System für die
deutsche EZ ist aus diesen Gründen nicht sinnvoll. Es ist zu vermuten, dass die
(bottom-up) Lernerfahrungen in den REDD+-Ländern im Laufe der nächsten
Jahre zu einem harmonisierten Safeguards-System im Rahmen der UNFCCC
führen werden, welches noch immer flexibel an den jeweiligen Länderkontext
angepasst werden kann und muss.
26. Was unternimmt die Bundesregierung im Rahmen der Forest Carbon
Partnership Facility (FCPF), über andere multilaterale Initiativen oder
bilateral, um aktiv die „REDD+-Länder“ dabei zu unterstützen,
a) den erforderlichen politischen und institutionellen Rahmen für den
Schutz von Wäldern zu schaffen, um die Einhaltung von Standards zu
überwachen und gegebenenfalls ihre Umgehung zu ahnden,
b) der Zivilgesellschaft vor Ort, die von den Wäldern abhängig ist, die
Möglichkeit zu geben, sich in die Gestaltung von REDD+ und die
Planung und Umsetzung von REDD+-Projekten umfassend einzubringen,
c) die technischen und strukturellen Voraussetzungen für das Monitoring
zu schaffen, das neben Emissionsreduzierung auch die Erfüllung
menschenrechtlicher, sozialer, Gender- und Umweltstandards anhand
geeigneter Indikatoren überprüft,
d) Beschwerdemechanismen auf nationaler und internationaler Ebene zu
installieren, die aktiv über Beschwerdemöglichkeiten informieren und
von negativen Auswirkungen von Schutzprogrammen Betroffene bei
Beschwerden unterstützen,
e) gewalttätigen Übergriffen von staatlichen, parastaatlichen und privaten
Akteuren auf Waldbewohner Einhalt zu gebieten,
f) die für REDD+ unbedingt notwendige Klarheit über Landrechte und
- verteilung vorab zu klären?
Sowohl im Rahmen der FCPF, als auch der bilateralen Zusammenarbeit erhalten
REDD+-Länder finanzielle Unterstützung, aber vor allem technische Beratung
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 17 – Drucksache 17/10739bei den genannten Themen. So definiert der Readiness Preparation Plan der
FCPF Best Practices, wie u. a. den Aufbau und die Konsolidierung von
Institutionen und politischen Rahmenbedingungen, transparente Governance-
Strukturen, die Klärung von Landrechten, die umfangreiche Beteiligung der
Zivilgesellschaft bei der Erarbeitung von Standards, Planung und Umsetzung von
REDD+, Monitoringsysteme für Kohlenstoff, Co-Benefits, Governance und die
Einhaltung von Safeguards sowie Beschwerdemechanismen.
Die bilaterale Zusammenarbeit orientiert sich an den Readiness-Standards der
FCPF sowie anderen Standards und leistet gezielte Unterstützung zu einzelnen
Komponenten, mit besonderem Augenmerk auf Governance, Beteiligung der
Zivilgesellschaft, Menschenrechten, Gender, Konfliktlösung, die Klärung von
Landrechten und partizipative Landnutzungsplanung.
27. In welchen Ländern findet eine solche Unterstützung statt?
In den 36 Partnerländern der FCPF sowie im Rahmen der bilateralen
Zusammenarbeit, z. B. in Brasilien, Indonesien, Ecuador, Laos und Länder der Region
Zentralamerika.
28. Welches sind die Schwerpunktländer für REDD+-Maßnahmen, und
welche Strategie verfolgt die Bundesregierung, damit eine ausgewogene
Unterstützung auch von solchen Ländern vorgenommen wird, die sich in der
REDD+-Implementierung noch in der „Phase 1“ befinden und welche
auch nicht im internationalen Geberinteresse liegen?
REDD+ bzw. REDD-relevante Maßnahmen werden in Anknüpfung an die
Länderschwerpunkte der Entwicklungszusammenarbeit des BMZ und der
klimapolitischen Aktivitäten des BMU vor allem in Brasilien, Indonesien, Vietnam,
Laos, Peru, Ecuador und Mittelamerika gefördert. Bei REDD-Maßnahmen wird
grundsätzlich eine Verknüpfung von Emissionsminderung mit
entwicklungspolitischen Zielen verfolgt. Neben REDD+ verfügt die Bundesregierung über
eine ganze Reihe von Instrumenten zur Förderung der biologischen Vielfalt
(z. B. Schutzgebiete) und der nachhaltigen Waldwirtschaft, die nicht primär auf
REDD+ gerichtet sind und stark auch in Ländern zur Anwendung kommen, in
denen die Governance Bedingungen für ein nationales oder bundesstaatliches
REDD+-Programm erst entstehen müssen.
29. Welche Rolle spielt indigenes Wissen und Waldmanagement in REDD+-
Maßnahmen der Bundesregierung?
Die Bundesregierung führt bisher keine konkreten, auf ergebnisbasierte
Kompensationszahlungen gerichteten REDD-Programme mit indigenen Völkern
durch, unterstützt aber (im Rahmen der FCPF und der bilateralen EZ, z. B. in
Honduras) die Einbindung indigener Völker bei Erarbeitung der nationalen
REDD+-Politik. Darüber hinaus investiert sie in den Aufbau von Mechanismen
zum gerechten Vorteilsausgleich bei der Entwicklung und Umsetzung
selbstbestimmter Entwicklungspläne indigener Völker.
Dies geschieht auch im Rahmen der sozialen Mindeststandards der
Klimarahmenkonvention sowie dem jeweilig gewählten internationalen Standard (z. B.
UN-REDD SES, FCPF der Weltbank, REDD+ SES), die den Respekt vor und
den Schutz von traditionellem Wissen und Land-/Nutzungsrechten indigener
Völker und waldabhängiger Gemeinden, sowie deren Einbindung in Systeme
des gerechten Vorteilsausgleichs (z. B. über Community Based Forest
Management, zertifiziertes Wald- und Agroforstmanagement) fordern.
Drucksache 17/10739 – 18 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode30. Welche Schlussfolgerung zieht die Bundesregierung aus den Kenntnissen
über die Treiber von Entwaldung, und welche Maßnahmen hält die
Bundesregierung für sinnvoll, um den direkten und indirekten Treibern von
Entwaldung (z. B. Biospritmandate und -förderpolitik, die wegen der
Flächenkonkurrenz mit der Nahrungsmittelproduktion indirekt zur
Umwandlung von Waldflächen führen können) entgegenzuwirken?
Die Treiber von Entwaldung sind regional sehr unterschiedlich. Während in
Afrika die kleinbäuerliche Brandrodung von Bedeutung ist, ist die Agrarwirtschaft
(Palmöl, Soja, Zuckerrohr) in Asien und Lateinamerika, insbesondere auch für
die Produktion von Biokraftstoffen, der größte Treiber. Speziell in
Lateinamerika spielt auch die Rodung von Wald für Viehzucht eine zentrale Rolle.
Entsprechend vielfältig sind die Maßnahmen, die ergriffen werden müssen, um diesen
Treibern entgegenzuwirken. Bei kleinbäuerlicher Brandrodung sind dies z. B.
alternative, einkommensschaffende Maßnahmen bzw. Umstellung der
Landwirtschaft auf nachhaltige Produktion (z. B. Förderung von Agroforstwirtschaft,
Maßnahmen zur nachhaltigen Produktivitätssteigerung auf bestehenden
Flächen, um Druck auf Waldflächen zu reduzieren, Integration von Viehhaltung
und Ackerbau, Nachernteschutz, um Verluste einzudämmen u. Ä.). Bei der
Agrarwirtschaft spielen die für die einzelnen Sektoren eingerichteten „runden
Tische“ (z. B. RSPO für Palmöl oder RTRS für Soja) eine wichtige Rolle. Darin
soll sich die Industrie gemeinsam mit den Partnerländern darauf verständigen,
die oben genannten Produkte auf nachhaltige und umweltverträgliche Weise zu
produzieren. Insbesondere bei der sehr extensiven Viehzucht besteht ein großes
und kostengünstiges Potential zur Intensivierung und damit zur Vermeidung von
Entwaldung. Weiterhin gibt es in Lateinamerika und Asien große Flächen, die
bereits entwaldet sind und die für eine agrarwirtschaftliche Nutzung in Wert
gesetzt werden können, anstatt immer neue Waldflächen zu roden.
Insgesamt ist eine integrierte und sozialverträgliche Landnutzungsplanung, die
partizipativ mit allen Beteiligten, insbesondere der indigenen und lokalen
Gemeinschaften erstellt wird, von grundlegender Bedeutung für nachhaltiges
Landmanagement.
REDD-Strategien im Rahmen des künftigen Klimaübereinkommens werden nur
dann langfristig in den Waldländern erfolgreich sein, wenn sie auch Lösungen
für die Treiber der Entwaldung umfassen. Vor-Ort-Maßnahmen gegen die
Treiber der Entwaldung sind durch konsumentenseitige Maßnahmen zu ergänzen.
Die Bundesregierung setzt sich auf europäischer Ebene dafür ein, die
Nachhaltigkeitskriterien der EU-Richtlinie 2009/28/EG auf feste und gasförmige
Bioenergieträger auszudehnen und unterstützt Legalitätssicherung bei
Holzimporten (FLEGT).
Auf europäischer Ebene setzt sich die Bundesregierung auch dafür ein, dass die
Nachhaltigkeitskriterien ergänzt werden mit dem Ziel der Vermeidung von
indirekten Landnutzungsänderungen. Die Bundesregierung hat hierzu im April
2012 einen Vorschlag vorgelegt, der in die aktuellen Überlegungen der
Europäischen Kommission eingeflossen ist. Es ist davon auszugehen, dass der
Vorschlag der Kommission im Oktober 2012 vorgelegt wird. In der Bundesrepublik
Deutschland ist durch die Biokraftstoff-Nachhaltigkeitsverordnung
sichergestellt, dass nur nachweislich nachhaltig hergestellte Biokraftstoffe auf die
Biokraftstoffquote angerechnet oder steuerlich gefördert werden können.
31. Inwiefern ist das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und
Verbraucherschutz in die kritische Evaluierung dieser Treiber mit einbezogen?
a) Inwiefern wird beim Import von Futtermitteln und Biokraftstoffen die
Relevanz des Anbaus oder der Herstellung für den nationalen
Waldbestand evaluiert?
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 19 – Drucksache 17/10739b) Wie wird sichergestellt, dass Naturwälder bzw. hochbiodiverse Wälder
für den Anbau von Futtermitteln und Energiepflanzen, die die
Europäische Union importiert, nicht gerodet werden?
In Bezug auf Biokraftstoffe und flüssige Biobrennstoffe ist BMELV in
Zusammenhang mit der Umsetzung der Erneuerbare-Energien-Richtlinie 2009/28/EG
und der Kraftstoffqualitätsrichtlinie 98/70/EG sowie der Biomassestrom- und
Biokraftstoff-Nachhaltigkeitsverordnung (Biokraft-NachV) einbezogen.
Auf die Fragen der Auswirkungen des Anbaus von Futtermitteln und
Energiepflanzen wird in der Antwort zu Frage 30 eingegangen. Die dort genannten
Initiativen werden z. T. auch durch die Bundesregierung gefördert. Darüber hinaus
darf bei Biokraftstoffen und flüssigen Biobrennstoffen der Anbau der Pflanzen
im Interesse des Umwelt-, Klima- und Naturschutzes keine Flächen mit hohem
Naturschutzwert (z. B. Regenwälder), Flächen mit hohem Kohlenstoffbestand
(z. B. Feuchtgebiete) und Torfmoorflächen im Rahmen der Biomassestrom- und
Biokraftstoff-Nachhaltigkeitsverordnungen zerstören. Dies betrifft sowohl
heimische als auch importierte Ware.
32. Inwiefern setzt die Bundesregierung sich dafür ein, dass auf EU-Ebene
die Landwirtschaft in die Klimaschutzanstrengungen mit einbezogen wird,
so dass landwirtschaftliche Treiber von Entwaldung stärkere Beachtung
erfahren?
Die Ausweitung der landwirtschaftlichen Produktionsflächen für die Erzeugung
von Nahrungsmitteln und Bioenergie ist einer der Hauptfaktoren für die
Entwaldung in den Entwicklungsländern. Es ist daher eine große Herausforderung, die
immer stärker anwachsende Weltbevölkerung mit ausreichend und qualitativ
hochwertiger Nahrung zu versorgen sowie fossile Brennstoffe durch
erneuerbare Energien (inklusive nachwachsender Rohstoffe) zu substituieren und
gleichzeitig darauf zu achten, dass die Ausweitung der landwirtschaftlichen
Produktion nicht zu Lasten des internationalen Waldschutzes geht.
Nachhaltiges Land- und Ressourcenmanagement verbunden mit nachhaltiger
Intensivierung der landwirtschaftlichen Produktion ist daher ein zentrales
Instrument zur Schwächung der Treiber von Entwaldung, und muss ein fester
Bestandteil der REDD-Prozesse sein. Darüber hinaus sollte die Rolle der
Landwirtschaft im Klimaschutz in einem künftigen Klimaabkommen angemessen
adressiert werden, auch um zu verdeutlichen, dass nur eine nachhaltige und
effiziente landwirtschaftliche Produktion einen wesentlichen Beitrag zum Wald-
und Klimaschutz leistet. Deutschland hat diese Positionen gemeinsam mit den
anderen EU-Mitgliedstaaten entwickelt und in die laufenden VN-
Klimaverhandlungen eingebracht.
33. Wird die Bundesregierung sich auf europäischer Ebene dafür einsetzen,
dass überschüssige Mittel aus dem Haushalt der Gemeinsamen
Agrarpolitik als Aufstockung für den Tropenwaldschutz der Europäischen Union
genutzt werden?
Nicht in Anspruch genommene Mittel der Gemeinsamen Agrarpolitik sollen aus
Sicht der Bundesregierung generell nicht für andere Politikbereiche des EU-
Haushalts zur Verfügung gestellt werden.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
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