[Deutscher Bundestag Drucksache 17/11078
17. Wahlperiode 22. 10. 2012 Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Oliver Krischer, Hans-Josef Fell, Bärbel
Höhn, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 17/10719 –
Stand der einzelnen EnLAG-Projekte
Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Die Stromnetze müssen modernisiert und auch ausgebaut werden. Viele
bestehende Leitungen sind alt und marode. Andere Strecken müssen neu gebaut
werden, um die Netze für das Zeitalter der erneuerbaren Energien fit zu
machen. Zur besseren Netzausbauplanung haben daher erstmalig in diesem
Jahr die Übertragungsnetzbetreiber einen Netzentwicklungsplan (NEP)
erarbeitet, auf dessen Grundlage ein Bundesbedarfsplan entwickelt wird und der
noch in diesem Jahr von Seiten der Bundesregierung als Gesetz in den
Deutschen Bundestag eingebracht werden soll.
Bereits im Jahr 2009 haben der Deutsche Bundestag und der Bundesrat ein
Gesetz zum Ausbau von Energieleitungen – Energieleitungsausbaugesetz
(EnLAG) – verabschiedet, welches den Ausbau der Übertragungsnetze durch
die konkrete Benennung von 24 prioritären Vorhaben beschleunigen sollte.
Doch die Bilanz ist ernüchternd.
Erst kürzlich wieder – im Juli 2012 – hat die Bundesnetzagentur (BNetzA)
beim EnLAG-Monitoring festgestellt, dass es weitere Verzögerungen bei der
Mehrzahl der 24 Projekte gibt. Demnach blieben die Ausbauzahlen im zweiten
Quartal 2012 unverändert auf dem Stand vom ersten Quartal. Damit sind
weiterhin nur 214 (knapp 12 Prozent) von 1 834 Kilometern realisiert und bisher
lediglich zwei von 24 geplanten Leitungen in Betrieb genommen. Es wird
davon ausgegangen, dass bis zum Jahresende lediglich 35 weitere Kilometer
hinzukommen werden. Bei 15 der 24 Vorhaben kommt es demnach zu einem
Zeitverzug von voraussichtlich einem bis fünf Jahren.
In der Antwort auf die Schriftliche Frage 41 auf Bundestagsdrucksache 17/
10503 spricht die Bundesregierung von sieben Gründen für die Verzögerungen
bei den EnLAG-Projekten, die die Deutsche Energie-Agentur GmbH (dena)
für den Arbeitskreis Energiepolitik durchgeführt hat. Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie vom
15. Oktober 2012 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Drucksache 17/11078 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode1. Welche sieben Gründe haben nach Informationen der Bundesregierung die
zuständigen Übertragungsnetzbetreiber und die befragten Behörden der
Deutschen Energie-Agentur GmbH (dena), im Rahmen von deren
Untersuchung im Auftrag des Arbeitskreises Energiepolitik, für die
Verzögerungen beim Bau der EnLAG-Projekte genannt (siehe Antwort auf die
Schriftliche Frage 41 auf Bundestagsdrucksache 17/10503), und wie häufig sind
diese einzelnen Gründe für Verzögerungen beim Bau der EnLAG-
Leitungen verantwortlich (bitte einzeln aufschlüsseln)?
Die Deutsche Energieagentur (dena) hat im Auftrag des Arbeitskreises
Energiepolitik (AKE) der Wirtschaftsministerkonferenz den Stand der
Genehmigungsverfahren der EnLAG-Projekte untersucht. In diesem Zusammenhang wurden
auch Hindernisse beim Netzausbau aus Sicht der Übertragungsnetzbetreiber
und der zuständigen Behörden sowie Gründe für Verzögerungen der einzelnen
EnLAG-Trassen telefonisch abgefragt. Eine Überprüfung und Bewertung der
Aussagen war nicht Gegenstand der Untersuchung.
Im Rahmen der Diskussion des AKE am 18. April 2012 wurde die dena
gebeten, in Verbindung mit der dena-Recherche zum Stand der EnLAG-Projekte
eine kurze Einschätzung zu den zentralen Hemmnissen, die zu Verzögerungen
des Ausbaus der Stromübertragungsnetze in der Vergangenheit geführt haben,
zu geben. Nach dem Bericht des Vertreters des AKE der
Wirtschaftsministerkonferenz wurden im Rahmen der Diskussion von den Mitgliedern des AKE
und der dena folgende sieben Gründe als zentrale Hemmnisse des Netzausbaus
identifiziert:
a) Lange Zeiträume der Diskussion (langjähriger gutachterlicher Streit) über
den energiewirtschaftlichen Bedarf des Stromnetzausbaus in den
verschiedenen Stakeholderkreisen, insbesondere in den vom Netzausbau betroffenen
Regionen.
b) Geringe Präsenz des Bedarfs des Stromnetzausbaus in der breitenwirksamen
öffentlichen Kommunikation der politischen Entscheidungsträger (auf
Bundes-, Landes- und Kommunalebene) in der Vergangenheit. Hier hat sich
zwischenzeitlich ein deutlicher Wandel vollzogen: Der Bedarf bzw. die
Notwendigkeit des Stromnetzausbaus in Deutschland wird von den politischen
Entscheidungsträgern erkannt und auch aktiv kommuniziert.
c) Einen hemmenden Einfluss hatte auch der Verkauf der Netzsparten der
großen Energieversorgungsunternehmen. Im Vorfeld dieses Verkaufs war das
aktive Engagement dieser Unternehmen für den Netzausbau nur schwach
ausgeprägt.
d) Niedersächsisches Erdkabelgesetz.
e) In den vom Netzausbau betroffenen Regionen wird vielfach der Einsatz von
Erdkabeln (statt Freileitungen) im Leitungsbau als Hoffnungsträger gesehen.
Hierbei werden oftmals die Umwelteinwirkungen von Kabeltrassen
unterschätzt. Die Änderung bundesrechtlicher Vorschriften zur Erdverkabelung
(EnLAG 2011) führt insoweit bei fortgeschrittenen Netzausbauprojekten zu
Verfahrenserschwernissen und u. U. zu Verfahrensverzögerungen.
Rückblickend wäre es vermutlich sinnvoll gewesen, durch die zügige Errichtung
einer Pilot-Kabelstrecke die Technikfolgen für die Bevölkerung in einem
gewissen Maße erfahrbar zu machen und dadurch zu einer Versachlichung der
Diskussion beizutragen.
f) Einige vom Netzausbau betroffene Regionen sind überwiegend „reine
Lastenträger“, d. h. diese Regionen tragen die Lasten des Stromnetzausbaus
(z. B. Flächeninanspruchnahme, Beeinträchtigung des Landschaftsbildes,
Wertminderung von Grundstücken etc.) infolge des Stromtransportbedarfs
von Nord nach Süd, profitieren aber nicht durch eine direkte Wertschöpfung
aus dem Ausbau der erneuerbaren Energien in ihrer Region.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 3 – Drucksache 17/11078g) In den Planungs- und Genehmigungsverfahren erweist sich der Konflikt
zwischen Netzausbau und Umwelt- und insbesondere
Naturschutzvorschriften, die auf EU- Richtlinien beruhen, als besondere Schwierigkeit. Eine
Abwägung von Netzausbauerfordernissen einerseits und
Naturschutzbelangen andererseits als gleichrangige Belange ist auf der Basis des geltenden
Rechts nur schwer möglich.
Im Rahmen der Einschätzung wurde keine Aussage dazu getroffen, wie häufig
diese Gründe für Verzögerungen beim Bau der einzelnen EnLAG-Leitungen
verantwortlich sind.
2. Wann werden die Ergebnisse der Untersuchung zum Stand der
Genehmigungsverfahren der EnLAG-Projekte der Deutschen Energie-Agentur
GmbH (dena) veröffentlicht, und zu welchem Ergebnis bzw. welchen
Handlungsempfehlungen kommt die Untersuchung?
Konkrete Anfragen zur Untersuchung sind an die Deutsche Energie-Agentur
GmbH (dena) zu richten, die die Untersuchung auf Bitte des Arbeitskreises
Energiepolitik (AKE) der Wirtschaftsministerkonferenz durchgeführt hat.
3. Aus welchen Gründen kommt es nach Informationen der Bundesregierung
beim EnLAG-Vorhaben 1 (Kassø–Hamburg/Nord–Dollern) zu
Verzögerungen, und wann ist mit einer Fertigstellung des gesamten Vorhabens bzw.
der einzelnen Trassenabschnitte (bitte einzeln aufschlüsseln) zu rechnen?
Nach Angaben des verantwortlichen Netzbetreibers TenneT kam es beim
Planungsabschnitt von Dollern nach Hamburg (Nord) zu Verzögerungen im
Planfeststellungsverfahren durch Einleitung von nachträglich erforderlich
gewordenen Planänderungsverfahren.
TenneT rechnet mit einer Inbetriebnahme des niedersächsischen Abschnitts
vom Umspannwerk Dollern bis Stade (Landesgrenze) sowie des schleswig-
holsteinischen Abschnitts von Stade (Landesgrenze) bis Hamburg/Nord bis 2015,
des schleswig-holsteinischen Abschnitts von Hamburg/Nord–Audorf bis 2017;
nicht absehbar sei, wann der Abschnitt von Audorf bis (Landesgrenze–)Kassø
fertiggestellt werden könne.
Nähere Informationen zum Projekt und zur geplanten Inbetriebnahme sind
unter
www.netzausbau.de abrufbar. Angaben der Übertragungsnetzbetreiber zu
den Ursachen für die zeitlichen Verzögerungen bei der Fertigstellung des
Vorhabens werden von der Bundesregierung und der Bundesnetzagentur nicht
überprüft.
4. Aus welchen Gründen kommt es nach Informationen der Bundesregierung
beim EnLAG-Vorhaben 2 (Ganderkesee–Wehrendorf) zu Verzögerungen,
und wann ist mit einer Fertigstellung des gesamten Vorhabens bzw. der
einzelnen Trassenabschnitte (bitte einzeln aufschlüsseln) zu rechnen?
Nach Angaben des verantwortlichen Netzbetreibers TenneT kam es beim ersten
niedersächsischen Planungsabschnitt durch Änderung der gesetzlichen
Rahmenbedingung (Niedersächsiches Erdkabelgesetz, EnLAG) bereits zu
Verzögerungen in der Planungsphase. Zudem habe bei dem niedersächsischen
Planungsabschnitt über längere Zeit ein Dissens zwischen TenneT und der
Genehmigungsbehörde über die Frage der erforderlichen Erdkabelabschnitte
bestanden. Dieser wurde erst im September 2012 durch einen gerichtlichen Vergleich
vor dem Bundesverwaltungsgericht beigelegt. Daher könnten derzeit noch
Drucksache 17/11078 – 4 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiodekeine Prognosen zur Inbetriebnahme des niedersächsischen Planungsabschnitts
gemacht werden.
Den Angaben von Amprion zufolge ist sowohl für den niedersächsischen als
auch den nordrhein-westfälischen Planungsabschnitt von St. Hülfe bis
Wehrendorf mit einer Inbetriebnahme bis Ende 2014 zu rechnen. Ursächlich für
Verzögerungen sei eine für den niedersächsischen Planungsabschnitt St. Hülfe–
Wehrendorf erforderliche nachträgliche Planänderung gewesen. Zudem hätten
Klagen gegen den Planfeststellungsbeschluss in NRW den Baubeginn um 11
Monate verzögert, bevor die Klage abgewiesen wurde. Schließlich verursachten
Planung, Genehmigung und Bauausführung von Erdkabeln in der Praxis
generell einen höheren Aufwand für Übertragungsnetzbetreiber und Behörden. Dies
liege an fehlenden gesetzlichen Vorgaben und Vorerfahrungen. Auch die
Verhandlungen mit den Grundstückseigentümern würden sich bei
Erdkabelabschnitten problematischer gestalten als bei Freileitungen.
Nähere Informationen zum Projekt und zur geplanten Inbetriebnahme sind
unter
www.netzausbau.de abrufbar. Angaben der Übertragungsnetzbetreiber zu
den Ursachen für die zeitlichen Verzögerungen bei der Fertigstellung des
Vorhabens werden von der Bundesregierung und der Bundesnetzagentur nicht
überprüft.
5. Aus welchen Gründen kommt es nach Informationen der Bundesregierung
beim EnLAG-Vorhaben 3 (Neuenhagen–Bertikow/Vierraden–Krajnik) zu
Verzögerungen, und wann ist mit einer Fertigstellung des gesamten
Vorhabens bzw. der einzelnen Trassenabschnitte (bitte einzeln aufschlüsseln) zu
rechnen?
Zu Verzögerungen kommt es beim EnLAG-Vorhaben 3 nach Angaben des
verantwortlichen Übertragungsnetzbetreibers 50Hertz nur im Planungsabschnitt
Neuenhagen–Bertikow. 50Hertz erwartet eine Inbetriebnahme der Leitung bis
Ende 2016.
Laut 50Hertz wurde bereits das Raumordnungsverfahren für über ein Jahr
ausgesetzt. Auch das folgende Planfeststellungsverfahren habe sich sehr schwierig
gestaltet, unter anderem aufgrund mangelnder Akzeptanz in der Bevölkerung
und der Forderung nach Erdverkabelung im Biosphärenreservat Schorfheide/
Chorin und im Raum Eberswalde.
Nähere Informationen zum Projekt und zur geplanten Inbetriebnahme sind
unter
www.netzausbau.de abrufbar. Angaben der Übertragungsnetzbetreiber zu
den Ursachen für die zeitlichen Verzögerungen bei der Fertigstellung des
Vorhabens werden von der Bundesregierung und der Bundesnetzagentur nicht
überprüft.
6. Aus welchen Gründen kommt es nach Informationen der Bundesregierung
beim EnLAG-Vorhaben 4 (Lauchstädt–Redwitz) zu Verzögerungen, und
wann ist mit einer Fertigstellung des gesamten Vorhabens bzw. der
einzelnen Trassenabschnitte (bitte einzeln aufschlüsseln) zu rechnen?
Verzögerungen treten nach Angaben der Netzbetreiber voraussichtlich bei drei
der insgesamt fünf Planfeststellungsabschnitte des Vorhabens 4 auf. So erwartet
TenneT eine Inbetriebnahme des bayrischen Teilabschnitts der Strecke
Altenfeld–Redwitz 2015, während 50Hertz mit einer Fertigstellung der thüringischen
Teilabschnitte Altenfeld–Redwitz und Vieselbach–Altenfeld erst 2016/2017
rechnet.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 5 – Drucksache 17/11078Hauptstreitpunkt der Öffentlichkeitsbeteiligung war und ist nach Angaben der
Netzbetreiber die Frage der energiewirtschaftlichen bzw. netztechnischen
Notwendigkeit der Leitung, die derzeit auch Gegenstand im anhängigen
Gerichtsverfahren gegen den Planfeststellungsbeschluss zum Abschnitt Altenfeld–
Landesgrenze nach Bayern ist. Beim thüringischen Planungsabschnitt Altenfeld–
Redwitz habe neben der notwendigen Aktualisierung der Antragsunterlagen an
die geänderten Bestimmungen des Landesplanungsgesetzes auch eine
erforderliche Projektstudie zu Kurzstielleitung und Gebirgskabelpilottestanlage im
Bereich der Rennsteigquerung mit Umweltverträglichkeitsstudie und das
Ausweisen eines Vogelschutzgebietes (Special Protection Area – SPA) zu mehr
Zeitbedarf geführt. Durch den hierdurch verzögerten Abschluss des
Raumordnungsverfahrens hätten sich auch Verfahrensverzögerungen im Hinblick auf die
Eröffnung des Planfeststellungsverfahrens im bayrischen Teilabschnitt ergeben.
Nähere Informationen zum Projekt und zur geplanten Inbetriebnahme sind
unter
www.netzausbau.de abrufbar. Angaben der Übertragungsnetzbetreiber zu
den Ursachen für die zeitlichen Verzögerungen bei der Fertigstellung des
Vorhabens werden von der Bundesregierung und der Bundesnetzagentur nicht
überprüft.
7. Aus welchen Gründen kommt es nach Informationen der Bundesregierung
beim EnLAG-Vorhaben 5 (Diehle–Niederrhein) zu Verzögerungen, und
wann ist mit einer Fertigstellung des gesamten Vorhabens bzw. der
einzelnen Trassenabschnitte (bitte einzeln aufschlüsseln) zu rechnen?
Die insgesamt 8 Planungsabschnitte des EnLAG-Vorhabens 5 werden nach
Einschätzung der verantwortlichen Netzbetreiber Amprion und TenneT mit bis zu
zweijähriger Verzögerung sukzessive bis 2017 fertiggestellt werden.
Eine der Ursachen hierfür ist nach Angaben der Netzbetreiber, dass das
Vorhaben als Erdkabelpilotstrecke ausgelegt ist, was technische und planerische
Herausforderungen an die Netzbetreiber und Genehmigungsbehörden stellt.
Nähere Informationen zum Projekt und zur geplanten Inbetriebnahme sind
unter
www.netzausbau.de abrufbar. Angaben der Übertragungsnetzbetreiber zu
den Ursachen für die zeitlichen Verzögerungen bei der Fertigstellung des
Vorhabens werden von der Bundesregierung und der Bundesnetzagentur nicht
überprüft.
8. Aus welchen Gründen kommt es nach Informationen der Bundesregierung
beim EnLAG-Vorhaben 6 (Wahle–Mecklar) zu Verzögerungen, und wann
ist mit einer Fertigstellung des gesamten Vorhabens bzw. der einzelnen
Trassenabschnitte (bitte einzeln aufschlüsseln) zu rechnen?
Beide Planfeststellungsabschnitte des EnLAG-Vorhabens 6 werden nach
Einschätzung des verantwortlichen Übertragungsnetzbetreibers TenneT mit
einjähriger Verspätung voraussichtlich 2016 fertiggestellt.
TenneT macht hierfür vor allem die erforderlichen Anpassungen der Planungs-
und Genehmigungsunterlagen aufgrund Änderungen der gesetzlichen
Rahmenbedingungen verantwortlich (niedersächsisches Erdkabelgesetz; EnLAG).
Nähere Informationen zum Projekt und zur geplanten Inbetriebnahme sind
unter
www.netzausbau.de abrufbar. Angaben der Übertragungsnetzbetreiber zu
den Ursachen für die zeitlichen Verzögerungen bei der Fertigstellung des
Vorhabens werden von der Bundesregierung und der Bundesnetzagentur nicht
überprüft.
Drucksache 17/11078 – 6 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode9. Aus welchen Gründen kommt es nach Informationen der
Bundesregierung beim EnLAG-Vorhaben 8 (Kriftel–Eschborn) zu Verzögerungen,
und wann ist mit einer Fertigstellung des gesamten Vorhabens bzw. der
einzelnen Trassenabschnitte (bitte einzeln aufschlüsseln) zu rechnen?
Das EnLAG-Vorhaben 8 wird Angaben des verantwortlichen
Übertragungsnetzbetreibers Amprion zufolge voraussichtlich mit zweijähriger Verzögerung
2014 in Betrieb genommen.
Ursächlich hierfür sind laut Amprion insbesondere langwierige Verhandlungen
über Gestängeübernahme mit dem regionalen Verteilnetzbetreiber SÜWAG
sowie über Entschädigungsregelungen mit den betroffenen
Grundstückseigentümern.
Nähere Informationen zum Projekt und zur geplanten Inbetriebnahme sind
unter
www.netzausbau.de abrufbar. Angaben der Übertragungsnetzbetreiber zu
den Ursachen für die zeitlichen Verzögerungen bei der Fertigstellung des
Vorhabens werden von der Bundesregierung und der Bundesnetzagentur nicht
überprüft.
10. Aus welchen Gründen kommt es nach Informationen der
Bundesregierung beim EnLAG-Vorhaben 9 (Hamburg/Krümmel–Schwerin) zu
Verzögerungen, und wann ist mit einer Fertigstellung des gesamten Vorhabens
bzw. der einzelnen Trassenabschnitte (bitte einzeln aufschlüsseln) zu
rechnen?
Während der Teilabschnitt in Mecklenburg-Vorpommern mit dreijähriger
Verspätung 2010 fertig gestellt werden konnte, führten nach Angaben des
verantwortlichen Übertragungsnetzbetreibers 50Hertz insbesondere Änderungen der
Landesnaturschutzgesetze in Schleswig-Holstein zu einem überdurchschnittlich
langen Planfeststellungsverfahren von fast vier Jahren, das im April 2012
abgeschlossen werden konnte. 50Hertz hat im Mai 2012 unverzüglich mit dem
Bau begonnen, Prognosen zur Fertigstellung liegen derzeit noch nicht vor.
Nähere Informationen zum Projekt und zur geplanten Inbetriebnahme sind
unter
www.netzausbau.de abrufbar. Angaben der Übertragungsnetzbetreiber zu
den Ursachen für die zeitlichen Verzögerungen bei der Fertigstellung des
Vorhabens werden von der Bundesregierung und der Bundesnetzagentur nicht
überprüft.
11. Aus welchen Gründen kommt es nach Informationen der
Bundesregierung beim EnLAG-Vorhaben 10 (Redwitz–Grafenrheinfeld) zu
Verzögerungen, und wann ist mit einer Fertigstellung des gesamten Vorhabens
bzw. der einzelnen Trassenabschnitte (bitte einzeln aufschlüsseln) zu
rechnen?
Die zeitgerechte Fertigstellung des EnLAG-Vorhabens 10 ist aufgrund der
geplanten Stillegung des Kernkraftwerks Grafenrheinfeld von besonderer
Bedeutung für die Netzstabilität und Energieversorgung der Region. Die ursprünglich
für 2010 geplante Inbetriebnahme wurde seitens des verantwortlichen
Übertragungsnetzbetreibers TenneT aufgrund der Verzögerungen im
Genehmigungsverfahren der 380-kV-Anschlussleitung Altenfeld–Redwitz (EnLAG-
Vorhaben 4) neu terminiert und liegt derzeit bei 2013.
Nähere Informationen zum Projekt und zur geplanten Inbetriebnahme sind
unter
www.netzausbau.de abrufbar. Angaben der Übertragungsnetzbetreiber zu
den Ursachen für die zeitlichen Verzögerungen bei der Fertigstellung des
Vorhabens werden von der Bundesregierung und der Bundesnetzagentur nicht
überprüft.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 7 – Drucksache 17/1107812. Aus welchen Gründen kommt es nach Informationen der
Bundesregierung beim EnLAG-Vorhaben 11 (Neuenhagen–Wustermark) zu
Verzögerungen, und wann ist mit einer Fertigstellung des gesamten Vorhabens
bzw. der einzelnen Trassenabschnitte (bitte einzeln aufschlüsseln) zu
rechnen?
Das EnLAG-Vorhaben 11 wird nach Angaben des verantwortlichen
Übertragungsnetzbetreibers 50Hertz voraussichtlich 2018 fertiggestellt.
Verzögerungen hätten sich unter anderem durch die erforderliche
Schnittstellenabstimmung mit dem Autobahnausbauprojekt der BAB 10 ergeben.
Nähere Informationen zum Projekt und zur geplanten Inbetriebnahme sind
unter
www.netzausbau.de abrufbar. Angaben der Übertragungsnetzbetreiber zu
den Ursachen für die zeitlichen Verzögerungen bei der Fertigstellung des
Vorhabens werden von der Bundesregierung und der Bundesnetzagentur nicht
überprüft.
13. Aus welchen Gründen kommt es nach Informationen der
Bundesregierung beim EnLAG-Vorhaben 12 (Eisenhüttenstadt–Baczyna) zu
Verzögerungen, und wann ist mit einer Fertigstellung des gesamten Vorhabens
bzw. der einzelnen Trassenabschnitte (bitte einzeln aufschlüsseln) zu
rechnen?
Das länderübergreifende EnLAG-Vorhaben 12 wird nach Angaben des
verantwortlichen Übertragungsnetzbetreibers 50Hertz voraussichtlich 2017
fertiggestellt. Als Grund hierfür gab 50Hertz Verzögerungen beim staatlichen
polnischen Energieversorger Polskie Sieci Elektroenergetyczne (PSE) an, der seinen
Teilabschnitt vorraussichtlich erst 2022 in Betrieb nehmen kann.
Nähere Informationen zum Projekt und zur geplanten Inbetriebnahme sind
unter
www.netzausbau.de abrufbar. Angaben der Übertragungsnetzbetreiber zu
den Ursachen für die zeitlichen Verzögerungen bei der Fertigstellung des
Vorhabens werden von der Bundesregierung und der Bundesnetzagentur nicht
überprüft.
14. Aus welchen Gründen kommt es nach Informationen der
Bundesregierung beim EnLAG-Vorhaben 13 (Niederrhein/Wesel–Landesgrenze
Niederlande) zu Verzögerungen, und wann ist mit einer Fertigstellung des
gesamten Vorhabens bzw. der einzelnen Trassenabschnitte (bitte einzeln
aufschlüsseln) zu rechnen?
Das länderübergreifende EnLAG-Vorhaben 13 wird nach Angaben des
verantwortlichen Übertragungsnetzbetreibers Amprion voraussichtlich mit
dreijähriger Verzögerung 2016 fertiggestellt.
Eine Ursache ist laut Amprion, dass bereits das Raumordnungsverfahren wegen
Verzögerungen im niederländischen Verfahren zur Festlegung des
Grenzübergabepunktes mit zwei Jahren überdurchschnittlich lange gedauert hat.
Nähere Informationen zum Projekt und zur geplanten Inbetriebnahme sind
unter
www.netzausbau.de abrufbar. Angaben der Übertragungsnetzbetreiber zu
den Ursachen für die zeitlichen Verzögerungen bei der Fertigstellung des
Vorhabens werden von der Bundesregierung und der Bundesnetzagentur nicht
überprüft.
Drucksache 17/11078 – 8 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode15. Aus welchen Gründen kommt es nach Informationen der
Bundesregierung beim EnLAG-Vorhaben 14 (Niederrhein–Utfort–Dollern) zu
Verzögerungen, und wann ist mit einer Fertigstellung des gesamten Vorhabens
bzw. der einzelnen Trassenabschnitte (bitte einzeln aufschlüsseln) zu
rechnen?
Alle drei Planfeststellungsabschnitte des EnLAG-Vorhabens 14 werden nach
Angaben des verantwortlichen Übertragungsnetzbetreibers Amprion wie
geplant 2017 fertiggestellt werden können.
Nähere Informationen zum Projekt und zur geplanten Inbetriebnahme sind
unter
www.netzausbau.de abrufbar.
16. Aus welchen Gründen kommt es nach Informationen der
Bundesregierung beim EnLAG-Vorhaben 15 (Osterath–Weißenthurm) zu
Verzögerungen, und wann ist mit einer Fertigstellung des gesamten Vorhabens bzw.
der einzelnen Trassenabschnitte (bitte einzeln aufschlüsseln) zu rechnen?
Die Fertigstellung des EnLAG-Vorhabens 15 hatte der verantwortliche
Übertragungsnetzbetreiber Amprion für 2015 geplant. Im Zuge des von Süd nach Nord
aufgenommenen Planungs- und Baufortschritts wurden die beiden
rheinlandpfälzischen Teilabschnitte bereits fertiggestellt, während die vier
nordrheinwestfälischen Teilabschnitte sukzessive bis 2016 fertiggestellt werden sollen.
Verzögernd hätten sich unter anderem die langwierigen Vorabstimmungen mit
Grundstückseigentümern wegen technisch und privatrechtlich anspruchsvoller
Trassenführung in Hürth und Köln ausgewirkt.
Nähere Informationen zum Projekt und zur geplanten Inbetriebnahme sind
unter
www.netzausbau.de abrufbar. Angaben der Übertragungsnetzbetreiber zu
den Ursachen für die zeitlichen Verzögerungen bei der Fertigstellung des
Vorhabens werden von der Bundesregierung und der Bundesnetzagentur nicht
überprüft.
17. Aus welchen Gründen kommt es nach Informationen der
Bundesregierung beim EnLAG-Vorhaben 16 (Wehrendorf–Gütersloh) zu
Verzögerungen, und wann ist mit einer Fertigstellung des gesamten Vorhabens bzw.
der einzelnen Trassenabschnitte (bitte einzeln aufschlüsseln) zu rechnen?
Der verantwortliche Übertragungsnetzbetreiber Amprion rechnet mit einer
gegenüber der ursprünglichen Planung um zwei Jahre vorgezogenen
Inbetriebnahme des EnLAG-Vorhabens 16 bereits 2017.
Nähere Informationen zum Projekt und zur geplanten Inbetriebnahme sind
unter
www.netzausbau.de abrufbar.
18. Aus welchen Gründen kommt es nach Informationen der
Bundesregierung beim EnLAG-Vorhaben 17 (Gütersloh–Bechterdissen) zu
Verzögerungen, und wann ist mit einer Fertigstellung des gesamten Vorhabens
bzw. der einzelnen Trassenabschnitte (bitte einzeln aufschlüsseln) zu
rechnen?
Die ursprünglich für 2011 vorgesehene Inbetriebnahme der beiden
nordrheinwestfälischen Planfeststellungsabschnitte des EnLAG-Vorhabens 16 wird sich
Einschätzungen des verantwortlichen Übertragungsnetzbetreibers Amprion
voraussichtlich um drei Jahre auf das Jahr 2014 verschieben.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 9 – Drucksache 17/11078Als Grund hierfür gab Amprion unter anderem langwierige
naturschutzfachliche Untersuchungen (FFH-Gebiet) und entsprechende
Behördenabstimmungen an.
Nähere Informationen zum Projekt und zur geplanten Inbetriebnahme sind
unter
www.netzausbau.de abrufbar. Angaben der Übertragungsnetzbetreiber zu
den Ursachen für die zeitlichen Verzögerungen bei der Fertigstellung des
Vorhabens werden von der Bundesregierung und der Bundesnetzagentur nicht
überprüft.
19. Aus welchen Gründen kommt es nach Informationen der
Bundesregierung beim EnLAG-Vorhaben 18 (Lüstringen–Westerkappeln) zu
Verzögerungen, und wann ist mit einer Fertigstellung des gesamten Vorhabens
bzw. der einzelnen Trassenabschnitte (bitte einzeln aufschlüsseln) zu
rechnen?
Der verantwortliche Übertragungsnetzbetreiber Amprion rechnet mit einer
gegenüber der ursprünglichen Planung um ein Jahr verzögerten Inbetriebnahme
des EnLAG-Vorhabens 18 im Jahr 2013.
Als Verzögerungsgründe gab der Übertragungsnetzbetreiber den allgemein bei
Leitungsbauvorhaben hohen Zeitaufwand für Verhandlungen mit
Grundstückseigentümern sowie eine angemessene Bürgerbeteiligung an.
Nähere Informationen zum Projekt und zur geplanten Inbetriebnahme sind
unter
www.netzausbau.de abrufbar. Angaben der Übertragungsnetzbetreiber zu
den Ursachen für die zeitlichen Verzögerungen bei der Fertigstellung des
Vorhabens werden von der Bundesregierung und der Bundesnetzagentur nicht
überprüft.
20. Aus welchen Gründen kommt es nach Informationen der
Bundesregierung beim EnLAG-Vorhaben 19 (Kruckel–Dauersberg) zu
Verzögerungen, und wann ist mit einer Fertigstellung des gesamten Vorhabens bzw.
der einzelnen Trassenabschnitte (bitte einzeln aufschlüsseln) zu rechnen?
Der verantwortliche Übertragungsnetzbetreiber Amprion rechnet mit einer
gegenüber der ursprünglichen Planung um vier Jahre vorgezogenen
Inbetriebnahme des EnLAG-Vorhabens 19 bereits 2018.
Nähere Informationen zum Projekt und zur geplanten Inbetriebnahme sind
unter
www.netzausbau.de abrufbar.
21. Aus welchen Gründen kommt es nach Informationen der
Bundesregierung beim EnLAG-Vorhaben 20 (Dauersberg–Hünfelden) zu
Verzögerungen, und wann ist mit einer Fertigstellung des gesamten Vorhabens bzw.
der einzelnen Trassenabschnitte (bitte einzeln aufschlüsseln) zu rechnen?
Der verantwortliche Übertragungsnetzbetreiber Amprion rechnet wie
ursprünglich geplant mit einer Inbetriebnahme des EnLAG-Vorhabens 20 im Jahr 2013.
Nähere Informationen zum Projekt und zur geplanten Inbetriebnahme sind
unter
www.netzausbau.de abrufbar.
Drucksache 17/11078 – 10 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode22. Aus welchen Gründen kommt es nach Informationen der
Bundesregierung beim EnLAG-Vorhaben 22 (Weier–Villingen) zu Verzögerungen,
und wann ist mit einer Fertigstellung des gesamten Vorhabens bzw. der
einzelnen Trassenabschnitte (bitte einzeln aufschlüsseln) zu rechnen?
Die energiewirtschaftliche Notwendigkeit und der vordringliche Bedarf für das
EnLAG-Vorhaben 22 sind aus Sicht des verantwortlichen
Übertragungsnetzbetreibers TransnetBW durch Änderungen der Netztopologie in der
betreffenden Netzregion zwischenzeitlich entfallen, und das Vorhaben wurde
entsprechend im Netzentwicklungsplan 2012 gestrichen. Der Abschluss der Prüfung
und die Bestätigung des Netzentwicklungsplans durch die Bundesnetzagentur
stehen noch aus.
23. Aus welchen Gründen kommt es nach Informationen der
Bundesregierung beim EnLAG-Vorhaben 23 (Neckarwestheim–Mühlhausen) zu
Verzögerungen, und wann ist mit einer Fertigstellung des gesamten
Vorhabens bzw. der einzelnen Trassenabschnitte (bitte einzeln aufschlüsseln)
zu rechnen?
Der verantwortliche Übertragungsnetzbetreiber TransnetBW rechnet wie
ursprünglich geplant mit einer Inbetriebnahme des EnLAG-Vorhabens 23 im Jahr
2013.
Nähere Informationen zum Projekt und zur geplanten Inbetriebnahme sind
unter
www.netzausbau.de abrufbar.
24. Aus welchen Gründen kommt es nach Informationen der
Bundesregierung beim EnLAG-Vorhaben 24 (Bünzwangen–Lindach���Goldshöfe) zu
Verzögerungen, und wann ist mit einer Fertigstellung des gesamten
Vorhabens bzw. der einzelnen Trassenabschnitte (bitte einzeln aufschlüsseln)
zu rechnen?
Das Vorhaben befindet sich noch in der Vorplanungsphase. Einschätzungen des
verantwortlichen Übertragungsnetzbetreibers TransnetBW zu Abweichungen
vom ursprünglichen Zieljahr 2017 liegen nicht vor.
Nähere Informationen zum Projekt und zur geplanten Inbetriebnahme sind
unter
www.netzausbau.de abrufbar.
25. Welche konkreten Schritte will die Bundesregierung unternehmen, um
weitere Verzögerungen, beim Bau der Trassen zu beenden bzw. die
Projekte voranzubringen?
Der Bau neuer Höchstspannungsleitungen ist als nationale Aufgabenstellung
anzusehen. Die hiermit verbundenen Herausforderungen können nur in enger
Abstimmung und im Schulterschluss auf Bundesebene, Landesebene, auf
regionaler ebenso wie auf kommunaler Ebene erfolgreich abgearbeitet werden.
Die Durchführung der Genehmigungsverfahren für die EnLAG-Vorhaben liegt
in der Verantwortung der Länder. Für zukünftige Ausbauvorhaben wird die
Bundesregierung auf der Grundlage des Netzentwicklungsplans ein
Bundesbedarfsplangesetz erarbeiten. Zudem plant die Bundesregierung, durch
Transparenz und breit angelegte Information die Akzeptanz für den notwendigen
Ausbau der Übertragungsnetze zu erhöhen.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 11 – Drucksache 17/1107826. Wie steht die Bundesregierung zu ihren Plänen (u. a. im Koalitionsvertrag
zwischen CDU, CSU und FDP im Jahr 2009 festgehalten), in
Deutschland die Übertragungsnetze in eine Netzgesellschaft zu überführen, und
wann wird dies umgesetzt und wird sich die Bundesregierung als
Gesellschafter daran beteiligen?
Die Prüfungen der Bundesregierung haben ergeben, dass die Überführung der
Übertragungsnetze in eine Netzgesellschaft aufgrund des Widerstands aus den
Kreisen der Übertragungsnetzbetreiber derzeit nicht möglich ist.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44,
www.betrifft-gesetze.de
ISSN 0722-8333]