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Kleine AnfrageWahlperiode 17Beantwortet

Polizeiliche Zusammenarbeit mit Belarus

Polizeiliche Kooperationen mit belarussischen Sicherheitsbehörden, Maßnahmen der deutschen Länderpolizeien, Unterrichtungen und Kontrollen auf Bundesebene, Vorlage von Abschlussberichten, verbesserte Informationsrechte des Deutschen Bundestages, deutsche Ausstattungshilfen für Belarus, Zusammenarbeit mit dem dortigen Grenzschutz, Beobachtung von Demonstrationen durch weißrussische Sicherheitskräfte, Projekt zur &quot;Heranführung der Miliz Belarus an EU-Standards&quot;, Aktivitäten deutscher Sicherheitsunternehmen<br /> (insgesamt 17 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium des Innern

Datum

18.10.2012

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 17/1072719. 09. 2012

Polizeiliche Zusammenarbeit mit Belarus

der Abgeordneten Ulla Jelpke, Harald Koch, Stefan Liebich, Niema Movassat, Frank Tempel, Kathrin Vogler und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Die Fraktion DIE LINKE. weist schon lange darauf hin, dass die parlamentarische Kontrolle von Auslandseinsätzen deutscher Polizisten verbesserungswürdig sei. Derzeit befindet sich ein entsprechender Antrag der Fraktion in der parlamentarischen Beratung (Bundestagsdrucksache 17/8381).

Um ihrem Anliegen einer verbesserten parlamentarischen Kontrolle zu entsprechen, erkundigt sich die Fraktion DIE LINKE. seit dem Jahr 2008 jedes Quartal nach Auslandseinsätzen sowie nach Ausbildungstätigkeiten, die deutsche Polizisten im Ausland anbieten bzw. die ausländischen Polizisten innerhalb Deutschlands angeboten werden.

Im Zusammenhang mit der öffentlichen Aufmerksamkeit der polizeilichen Zusammenarbeit mit belarussischen Sicherheitsbehörden verdichten sich jetzt Hinweise, dass die Antworten der Bundesregierung nicht vollständig erfolgt sind. So wurde ein Praktikum für belarussische Sprengstoffexperten beim Bundeskriminalamt (BKA) im November 2010 nicht erwähnt. Ein Hinweis darauf befand sich lediglich in einer Mitteilung des belarussischen Innenministeriums, das auf der Homepage der belarussischen Botschaft in Deutschland eingestellt wurde (http://germany.mfa.gov.by/de/news/~page__m12=1~news__m12=749314).

Darin ist von insgesamt 50 Ausbildungsmaßnahmen allein im Zeitraum 2009/ 2010 die Rede. Das sind deutlich mehr, als aus den Antworten der Bundesregierung hervorgeht.

„DER TAGESSPIEGEL“ (7. September 2012) berichtet darüber hinaus, es gebe eine ganze Reihe von Kooperationen, die nicht in den Antworten auf die Kleinen Anfragen berücksichtigt wurden: Fünf Seminare, die für belarussische Polizisten in Deutschland angeboten, und vier Seminare, die von deutschen Polizisten in Belarus durchgeführt wurden. Hinzu kommen mehrere Einsatzbeobachtungen (Beobachtung von Demonstrationsgeschehen in Deutschland durch belarussische Polizisten). Einige dieser Maßnahmen sind offenbar von Seiten verschiedener Länderpolizeien durchgeführt und deshalb vom Bund nicht erfasst worden. Die Fraktion DIE LINKE. sieht dies als Bestätigung für ihre Meinung, dass die öffentliche Kontrolle von Polizeieinsätzen im Ausland, wie der ganze Bereich der internationalen Polizeizusammenarbeit, sehr lückenhaft ist.

Markenzeichen der konkreten Zusammenarbeit mit Belarus war offenbar – zumindest soweit die veröffentlichten Angaben hierzu zutreffen – weniger die Ausbildung im „Schlagstockeinsatz“, wie es bisweilen polemisch formuliert worden ist, sondern vielmehr die Ausbildung belarussischer Polizisten im Bereich des so genannten Migrationsmanagements. Grenzschutz, Dokumentenkontrolle, Abwehr „illegaler“ Migration lauten die Stichworte. Es geht damit vor allem gegen Flüchtlinge bzw. darum, Belarus in die Lage zu versetzen, Flüchtlinge, die das Land auf dem Weg nach Westeuropa durchqueren, zu erkennen und von der Weiterreise in die EU abzuhalten. Die Fraktion DIE LINKE. sieht auch hierin ein menschenrechtliches Problem, da es letztlich zu einer Gefährdung von Flüchtlingen führen kann.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen17

1

Inwiefern waren die Antworten der Bundesregierung auf die regelmäßigen Quartalsanfragen der Fraktion DIE LINKE. („Polizei- und Zolleinsätze im Ausland“, beginnend mit Bundestagsdrucksache 16/10252 im September 2008) unvollständig?

a) Welche Einsätze bzw. Kooperationen mit ausländischen Polizeien fehlten in den Antworten der Bundesregierung (bitte nach dem Schema der entsprechenden Anfragen beantworten)?

b) Warum wurden diese Maßnahmen nicht in den früheren Antworten aufgeführt?

c) Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus der gegebenenfalls unvollständigen Beantwortung der parlamentarischen Anfragen, und wie will sie sicherstellen, dass solche Anfragen in Zukunft vollständig beantwortet werden?

2

Welche Erklärung kann die Bundesregierung dazu geben, dass nach Mitteilung des belarussischen Innenministeriums im Zeitraum 2009/2010 insgesamt 50 Maßnahmen der polizeilichen Zusammenarbeit stattgefunden haben, und damit weit mehr, als aus den Antworten der Bundesregierung auf die parlamentarischen Anfragen der Fraktion DIE LINKE. hervorgeht?

a) Welche dieser Maßnahmen wurden bislang nicht aufgeführt, und warum nicht?

b) Um welche Maßnahmen handelt es sich im Einzelnen (bitte nach dem üblichen Antwortschema angeben)?

3

Inwiefern und mit welcher Zuverlässigkeit wird die Bundesregierung bzw. die Bundespolizei von Kooperationen, die die Länderpolizeien durchführen, unterrichtet? Inwiefern und mit welchem Erfolg versucht sie von sich aus, einen möglichst vollständigen Überblick über solche Kooperationen zu erhalten?

4

Wird der Aufenthalt von Beamten oder Mitarbeitern der Polizeien der Länder typischerweise im Vorfeld eines Einsatzes zu Ausbildungszwecken im Ausland der jeweiligen deutschen Auslandsvertretung angezeigt, oder halten sich regelmäßig deutsche Vollzugsbeamte im dienstlichen Auftrag auch ohne Kenntnis deutscher Auslandsvertretungen im Ausland auf? Welche Vereinbarungen gibt es hierzu gegebenenfalls zwischen Bund und Länder?

5

Inwiefern trifft die Angabe des „DER TAGESSPIEGEL“ zu, es seien insgesamt neun Seminare, die deutsche Polizisten in Deutschland bzw. in Belarus durchgeführt haben, nicht in den Antworten der Bundesregierung auf die parlamentarischen Anfragen der Fraktion DIE LINKE. angegeben worden? Um welche Seminare handelt es sich im Einzelnen, und wann wurden diese durchgeführt?

6

Worum handelt es sich beim vom „DER TAGESSPIEGEL“ genannten Projekt „Heranführung der Miliz Belarus an die EU-Standards am Beispiel der deutschen Polizei“?

a) Worin besteht das Projekt, und was ist bzw. war sein wesentliches Ziel?

b) Wer (Bundesministerium, Referat, Dienststelle) hat es entworfen, und wer beteiligt sich daran?

c) Wann wurde mit seiner Umsetzung begonnen, und wann wurde es beendet?

d) Wie wurde das Projekt im Einzelnen umgesetzt (bitte Einzelmaßnahmen schildern)?

e) Inwiefern wurde das Projekt in Kooperation oder Absprache mit weiteren (welchen) EU-Staaten durchgeführt, und welche Polizei- bzw. Gendarmerieformen von EU-Staaten waren daran mit welchen konkreten Maßnahmen beteiligt?

f) Welche sonstigen Projekte bzw. sonstigen Kooperationsformen gab es auf EU-Ebene (bspw. im Rahmen sogenannter EU-twinning-Projekte), die der „Heranführung der Miliz Belarus an EU-Standards“ dienten, und welche deutsche Beteiligung gab es an diesen Projekten oder sonstigen Kooperationsformen?

7

Wie viele und welche Einsatzbeobachtungen von Demonstrationsgeschehen hat es seit dem Jahr 2008 durch belarussische Sicherheitskräfte (bitte angeben, aus welcher Sicherheitsbehörde diese genau kamen) in Deutschland gegeben (bitte mit Datum, Ort und Anlass)?

a) Wer hat jeweils die Einladung ausgesprochen?

b) Inwiefern wird die Bundesregierung von solchen Beobachtungen regelmäßig und zuverlässig durch die einladenden Polizeibehörden (sofern es sich um Länderpolizeien handelt) unterrichtet?

c) Inwiefern sieht sie angesichts dieser politisch umstrittenen Einladungspraxis Handlungsbedarf, um eine verbesserte Unterrichtung zu erhalten, und welche Konsequenzen will sie ziehen?

8

Welche Motive lagen der Zusammenarbeit von Bundessicherheitsbehörden (und soweit die Bundesregierung hierzu Stellung nehmen kann, von Landessicherheitsbehörden) mit dem belarussischen Grenzschutz zugrunde?

a) Welche Bedeutung hatte Belarus in der Vergangenheit, und welche hat es gegenwärtig als Transitland für Flüchtlinge?

b) Welche Bedeutung hat aus Sicht der Bundesregierung die Abwehr sogenannter irregulärer Migration durch belarussische Sicherheitsbehörden?

c) Inwiefern gibt es hierzu Beschlüsse oder Erklärungen auf Ebene der EU?

d) Inwieweit ist nach Ansicht der Bundesregierung in Belarus die Anwendung der Genfer Flüchtlingskonvention (insbesondere das Zurückweisungsverbot) sichergestellt, und inwieweit entspricht das dortige Asylsystem menschenrechtlichen Mindeststandards?

e) Inwieweit kann Belarus nach Ansicht der Bundesregierung als ein „sicherer Drittstaat“ angesehen werden, in dem Sinn, dass Polen, Litauen oder Lettland Asylsuchende an den EU-Außengrenzen ohne inhaltliche Prüfung nach Belarus zurückweisen dürften?

f) Inwieweit trägt die polizeiliche Zusammenarbeit mit Belarus im Bereich des „Migrationsmanagements“ dazu bei, dass Asylsuchende nicht in die EU bzw. an die EU-Außengrenze gelangen?

9

Welche Formen der Zusammenarbeit mit dem belarussischen Grenzschutz hat es seit dem Jahr 2000 von Seiten anderer EU-Staaten gegeben?

10

Wer kontrolliert bei der Bundespolizei bzw. dem Bundesministerium des Innern bzw. dem BKA intern und politisch die Ergebnisse der Kurse, Seminare und weiteren Kooperationen mit ausländischen Sicherheitsbehörden, und welche Beispiele kann die Bundesregierung nennen, in denen solche Kooperationsaktivitäten nachweisbar zu rechtsstaatlich und menschenrechtlich arbeitenden Sicherheitsbehörden geführt haben?

11

Für welche der seit 2008 von der Fraktion DIE LINKE. abgefragten Polizeikooperationen wurden Abschlussberichte vorgelegt?

a) Was sind die wesentlichen Aussagen dieser Abschlussberichte, bzw. welche generelle Einschätzung hat die Bundesregierung zum Verlauf und zur Wirkung der einzelnen Polizeikooperationen im Allgemeinen und zu jenen mit Belarus im Besonderen?

b) Ist die Bundesregierung bereit, dem Deutschen Bundestag allfällige Abschlussberichte oder Erfahrungsberichte zukommen zu lassen, und wenn nein, warum nicht?

12

Welche privaten deutschen Sicherheitsunternehmen sowie wie viele ehemalige oder freigestellte Angehörige der Bundespolizei sind/waren in der Vergangenheit nach Kenntnis der Bundesregierung zu welchem Zweck und mit welchen Aktivitäten in Belarus tätig?

13

Inwiefern kann die Bundesregierung zusichern, dass die von Bundespolizei und BKA gelieferte Ausstattung für den belarussischen Grenzschutz (Computer usw.) bei diesem verblieben ist bzw. inwiefern kann sie ausschließen, dass diese an andere belarussische Sicherheitsbehörden oder Geheimdienste weitergegeben wurde?

14

Kann die Bundesregierung ausschließen, dass in der Vergangenheit von Seiten des Bundes oder der Länder polizeiliche Repressionsmittel wie Helme, Schilde, Schlagstöcke, Handfesseln, Pfefferspray usw. an die Sicherheitsbehörden Belarus’ geliefert wurden? Hat sie hierüber konkrete Erkenntnisse, und wenn ja, welche?

15

Wie erklärt die Bundesregierung ihre Aussage in der Antwort auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. (Bundestagsdrucksache 17/8119), in der es heißt: „Eine Zusammenarbeit mit Milizen oder Geheimdiensten bestand nicht“, angesichts der Tatsache, dass in den vom „DER TAGESSPIEGEL“ zitierten Unterlagen die Projekttitel mit „Stadtmiliz Minsk“ und „Miliz des Gebietes Minks“ überschrieben waren und die belarussische Polizei, wie andere in Osteuropa, die Selbstbezeichnung „Milizija“ trägt?

16

Welche Position nimmt die Bundesregierung nun, nachdem sich herausgestellt hat, dass ihre Antworten auf die parlamentarische Anfragen zum Umfang internationaler Polizeikooperationen nicht vollständig waren, zu Forderungen nach gesetzlich festgelegten verbesserten Informationsrechten des Deutschen Bundestages ein, wie sie beispielsweise im eingangs erwähnten Antrag der Fraktion DIE LINKE. gefordert werden (bitte begründen)?

17

Aus welchen Gründen und zu welchem Zeitpunkt wurde die polizeiliche Zusammenarbeit mit Belarus eingestellt, und inwiefern gibt es Überlegungen, sie wieder aufzunehmen?

Berlin, den 19. September 2012

Dr. Gregor Gysi und Fraktion

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