Volltext (unformatiert)
[Deutscher Bundestag Drucksache 16/3390
16. Wahlperiode 10. 11. 2006 Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Volker Wissing, Jens Ackermann,
Dr. Karl Addicks, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP
– Drucksache 16/3182 –
Steuergerechtigkeit und Armut in Deutschland
Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Dem Zweiten Armutsbericht der Bundesregierung zufolge ist das Armutsrisiko
von 1998 bis 2003 von 12,1 auf 13,5 Prozent gestiegen. In dem Bericht führt
die Bundesregierung aus, dass „eine sozial gerechte Einkommens- und
Steuerpolitik das Steuer- und Transfersystem so ausgestalten muss, dass es den Weg
zu einem Einkommen aus eigener Kraft begünstigt, welches Armut vermeidet
und gesellschaftliche Teilhabe ermöglicht“. Die bisherige Politik der
Steuererhöhungen trägt dazu bei, dass insbesondere einkommensschwächeren
Haushalten weitere Kaufkraft entzogen wird und damit auch die Möglichkeiten zur
gesellschaftlichen Teilhabe weiter beschnitten werden.
Auch ohne die Einführung der Reichensteuer tragen laut Zweitem
Armutsbericht der Bundesregierung „die 10 Prozent der Lohn- und
Einkommensteuerpflichtigen mit den höchsten Einkommen zu fast 53 Prozent des
Gesamtaufkommens bei, die unteren 30 Prozent dahingegen zu lediglich 0,7 Prozent.“ Die
Einführung einer Reichensteuer ist damit auch aus Gründen der sozialen
Gerechtigkeit nicht erforderlich.
Die bisher von der Bundesregierung an dem Steuersystem vorgenommenen
Änderungen lassen kaum Ansätze von Armutsbekämpfung erkennen. Im
Gegenteil: insbesondere die große Koalition setzt massiv auf
Steuererhöhungen. Dabei trifft vor allem die Erhöhung der Verbrauchs- und indirekten
Steuern einkommensschwache Haushalte, die ihr Einkommen schon heute fast
vollkommen zur Bestreitung des Lebensunterhaltes benötigen. Die zwingende
Schlussfolgerung der Finanz- und Steuerpolitik der Bundesregierung ist, dass
weitere Haushalte unter die Armutsgrenze gedrückt werden. Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 8. November
2006 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Drucksache 16/3390 – 2 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode1. Welche politischen Konsequenzen hat die Bundesregierung aus dem
Zweiten Armutsbericht gezogen?
2. Welche politischen Maßnahmen mit dem Ziel der Armutsbekämpfung hat
die Bundesregierung seit Veröffentlichung des Zweiten Armutsberichtes
beschlossen?
Die Fragen 1 und 2 werden zusammengefasst wie folgt beantwortet:
Der Zweite Armuts- und Reichtumsbericht der Bundesregierung hat den Blick
dafür geschärft, dass die Realisierung von gesellschaftlicher, wirtschaftlicher
und sozialer Teilhabe und die Organisation von Chancengerechtigkeit zentral für
die Bekämpfung des Armutsrisikos sind. In der Koalitionsvereinbarung vom
11. November 2005 haben die Regierungsparteien daher die Fortführung der
Armuts- und Reichtumsberichterstattung bekräftigt. Notwendig ist vor allem
eine Verbesserung der Teilhabe- und Verwirklichungschancen der Menschen.
Dazu müssen in erster Linie Bildungs-, Ausbildungs- und
Weiterbildungsmöglichkeiten ausgebaut werden, denn in einer Dienstleistungs- und
Wissensgesellschaft ist ein Mangel an Bildung eine wesentliche Ursache für geringe Teilhabe-
und Verwirklichungschancen. Die Bundesregierung sieht daher in Kooperation
mit den Ländern den Stellenwert der Bildung als entscheidenden Zukunftsfaktor
für den Zusammenhalt und die soziale Entwicklung der Gesellschaft, der weiter
zu stärken ist.
Ferner ist die enge Korrelation zwischen einer schlechten Arbeitsmarktlage und
einem erhöhten Armutsrisiko deutlich geworden. Deshalb gibt die
Bundesregierung mit ihrer Politik gezielt Impulse für Wachstum und Beschäftigung. Sie
verfolgt zudem unter dem Leitbild des aktivierenden Sozialstaats den Ansatz,
Beschäftigung zu schaffen und die Beschäftigungsfähigkeit, insbesondere von
Geringqualifizierten und Langzeitarbeitslosen, zu erhöhen sowie die
Wahrnehmung von Beschäftigungschancen zu ermöglichen, indem sie zur Schaffung
geeigneter Infrastrukturangebote beiträgt, wie z. B. Kinderbetreuung und
Ganztagsschulen, die Aufgabe von Ländern und Kommunen sind. Die Verbesserung
von Arbeitsmarktchancen – als entscheidende Voraussetzung für ein eigenes
Einkommen – vor allem für Jugendliche, ältere Menschen, Menschen mit
Behinderungen sowie Migrantinnen und Migranten bleibt politischer Schwerpunkt
der Bundesregierung.
Der am 9. August 2006 vom Bundeskabinett beschlossene „Nationale
Strategiebericht Sozialschutz und soziale Eingliederung 2006“ stellt in seinem
Schwerpunkt „Nationaler Aktionsplan Soziale Integration“ vertiefend die Maßnahmen
der Bundesregierung zur Stärkung gesellschaftlicher Teilhabe und sozialer
Eingliederung dar.
3. Inwieweit tragen die Steuererhöhungen sowie die Erhöhungen der
Sozialabgaben der letzten Jahre zu einer Verstärkung der Armut in Deutschland
bei, und wie begründet die Bundesregierung ihre diesbezügliche
Auffassung?
Wie bereits in der Antwort zu den Fragen 1 und 2 dargelegt, ist der Anstieg des
Armutsrisikos vor allem auf fehlende Teilhabechancen infolge eines Mangels an
Bildung und auf die angespannte Arbeitsmarktsituation der vergangenen Jahre
zurückzuführen. Eine steuerpolitische Bilanz der letzen Jahre weist zudem nicht
etwa Belastungen, sondern im Gegenteil erhebliche Entlastungen der
Bürgerinnen und Bürger auf. So sind insbesondere durch die Tarifsenkungen in der
Einkommensteuer und die erheblichen Verbesserungen des
Familienleistungsausgleichs in der 14. und 15. Legislaturperiode Familien und private Haushalte im
Umfang von dauerhaft rund 48 Mrd. Euro steuerlich entlastet worden. Die
Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 3 – Drucksache 16/3390Erhöhung des Beitragssatzes für kinderlose Mitglieder der Sozialen
Pflegeversicherung im Jahr 2005 erfolgte in Umsetzung eines Urteils des
Bundesverfassungsgerichts und hat eine Besserstellung der Versicherten mit Kindern
gegenüber Versicherten ohne Kinder zum Ziel. Mit der Absenkung der Beiträge
zur Arbeitslosenversicherung zum 1. Januar 2007 wird es im Bereich der
Sozialabgaben bei geringeren Anstiegen der Beiträge im Bereich der
Rentenversicherung und der Krankenversicherung zu Entlastungen für die Beitragszahler
– für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer wie auch für Unternehmen –
kommen.
4. Prüft die Bundesregierung bei der Erhöhung von Verbrauchs- bzw.
indirekten Steuern die Auswirkungen auf das verfügbare Einkommen
einkommensschwacher Schichten; wenn ja, auf welche Weise und mit welchem
Ergebnis ist dieses bisher erfolgt, und wenn nein, warum nicht?
Gesetzesvorlagen der Bundesregierung umfassen im Rahmen der Darstellung
der Gesetzesfolgen auch eine Darstellung der Auswirkungen auf Einzelpreise,
das Preisniveau sowie die Auswirkungen auf die Verbraucherinnen und
Verbraucher. Weiter reichende Prüfungen können im Rahmen des
Gesetzgebungsverfahrens, z. B. anlässlich von Sachverständigenanhörungen, erfolgen.
5. Plant die Bundesregierung im Zusammenhang mit der Erhöhung der
Umsatz- und Versicherungsteuer zum 1. Januar 2007 die Anhebung des
steuerfreien Existenzminimums?
Die Entwicklung der steuerfrei zu stellenden Existenzminima bis zum Jahr 2008
ist Gegenstand des Sechsten Existenzminimumberichts, der dem Deutschen
Bundestag mit Schreiben vom 31. Oktober 2006 zugeleitet wurde. Entsprechend
der Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts ist der sozialhilferechtliche
Mindestbedarf die Maßgröße für das von der Einkommensteuer freizustellende
sächliche Existenzminimum. Zur steuerlichen Freistellung des
Existenzminimums von Erwachsenen bzw. Kindern dienen der Grundfreibetrag von
7 664 Euro bzw. der Kinderfreibetrag von 3 648 Euro und der Freibetrag für den
Betreuungs- und Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf von 2 160 Euro;
insgesamt also 5 808 Euro je Kind. Eine Anhebung dieser Beträge ist aktuell nicht
erforderlich.
6. Welche Maßnahmen zur Förderung des Vermögensaufbaus
einkommensschwacher Schichten hat die Bundesregierung seit Beginn der 14.
Legislaturperiode beschlossen?
Die Bundesregierung hat seit der 14. Legislaturperiode den Schwerpunkt ihrer
Vermögensbildungspolitik auf die Förderung einer zusätzlichen
kapitalgedeckten Altersvorsorge gelegt. Unter anderem wird seit dem 1. Januar 2002 im
Rahmen der „Riester-Rente“ der Aufbau einer zusätzlichen Altersversorgung durch
finanzielle Zuschüsse oder zusätzlichen steuerlichen Sonderausgabenabzug
gefördert. Von den progressionsunabhängigen Zulagen profitieren Geringverdiener
überproportional. Seit Januar 2002 haben darüber hinaus auch alle abhängig
Beschäftigten das Recht, einen Teil ihres Lohns zugunsten einer steuerlich
begünstigten und bis 2008 zugleich sozialabgabenfreien betrieblichen
Altersversorgung umzuwandeln, um später eine Betriebsrente zu erhalten. Mit dem am
1. Januar 2005 in Kraft getretenen Alterseinkünftegesetz wurde u. a. die
steuerliche Förderung für betriebliche Versorgungszusagen weiter verbessert und das
Verfahren bei der „Riester- Rente“ vereinfacht.
Drucksache 16/3390 – 4 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode7. Werden nach Ansicht der Bundesregierung durch eine Erhöhung der
Mehrwertsteuer vor allem niedrige oder hohe Einkommensgruppen belastet,
und wie begründet die Bundesregierung ihre diesbezügliche Auffassung?
Die individuelle Belastung der privaten Haushalte durch eine Erhöhung der
Umsatzsteuer hängt von der Höhe und der Struktur der Verbrauchsausgaben ab. Vor
diesem Hintergrund kann mit Blick auf die mögliche Belastung niedriger und
höherer Einkommensgruppen nur eine generelle Einschätzung gegeben werden:
Die beschlossene Umsatzsteueranhebung ab Januar 2007 betrifft nur die voll
besteuerten Waren und Dienstleistungen, die nach Angaben des Statistischen
Bundesamtes rund 53 Prozent der Verbrauchsausgaben der privaten Haushalte
umfassen, nicht jedoch die Käufe zum ermäßigten Steuersatz oder steuerfreie
Ausgaben. Haushalte im unteren Einkommensbereich, die verstärkt
Konsumausgaben für Güter des „Grundbedarfs“ (insbesondere Nahrungsmittel,
Zeitschriften und Miete) tätigen, sind insgesamt betrachtet weit weniger stark von
der Steuersatzerhöhung betroffen, als es auf den ersten Blick erscheinen mag.
8. Welche Verbrauchs- bzw. indirekten Steuern wurden seit Beginn der
14. Legislaturperiode in Deutschland erhöht, und welche Belastungen
sind damit jeweils für die Bürgerinnen und Bürger verbunden?
Seit Beginn der 14. Legislaturperiode wurden im Rahmen der ökologischen
Steuerreform die Mineralölsteuer in mehreren Schritten erhöht und als neue
Verbrauchsteuer die Stromsteuer eingeführt und ebenfalls schrittweise erhöht.
Die kassenmäßigen Steuermehreinnahmen in 2005 gegenüber 1998 betrugen bei
der Mineralölsteuer 6 Mrd. Euro und bei der Stromsteuer 6,5 Mrd. Euro. Die
kassenmäßigen Veränderungen wurden jedoch auch durch außersteuerliche
Entwicklungen stark beeinflusst (u. a. Verbrauchsverhalten). Bei einer
Gesamtbetrachtung ist darüber hinaus zu berücksichtigen, dass der ganz überwiegende
Anteil des Aufkommens aus der ökologischen Steuerreform durch eine
Absenkung und Stabilisierung der Beiträge zur Rentenversicherung wieder an die
Bürgerinnen und Bürger zurückgegeben wird.
Seit Beginn der 14. Legislaturperiode haben sich im Bereich der besonderen
Verbrauchsteuern – ohne Energiesteuern – die Steuern und Preise u. a. infolge
von Steuererhöhungen wie folgt verändert:
Aussagen dazu, wie sich diese Veränderungen auf die Bürgerinnen und Bürger
auswirken, können nicht gemacht werden.
9. Auf welche Weise stellt die Bundesregierung bei der Erhöhung der
Mehrwertsteuer sicher, dass diese nicht zu einer weiteren Verschlechterung der
finanziellen Situation einkommensschwacher Schichten führt?
10. Wird die Erhöhung der Mehrwertsteuer die finanziellen Möglichkeiten
einkommensschwacher Schichten weiter einschränken, und welchen
Ausgleich hat die Bundesregierung dafür vorgesehen?
Die Fragen 9 und 10 werden zusammengefasst wie folgt beantwortet:
Verbrauchsteuerpflichtige Ware/Einheit Steuer Preis
Zigarette in Cent je Stück 6 8
Feinschnitt in Cent je Gramm 3 4
Pfeifentabak in Cent je Gramm 1 1
Zigarre/Zigarillo in Cent je Stück 0 –6
Alkopops in Cent je 0,275 l Flasche 84 97
Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 5 – Drucksache 16/3390Ob und gegebenenfalls in welcher Höhe die finanzielle Situation von
Haushalten mit geringen Einkommen durch die Anhebung des Regelsatzes der
Umsatzsteuer beeinflusst wird, hängt von dem im Einzelfall anzuwendenden Steuersatz
ab. Da der ermäßigte Umsatzsteuersatz unverändert bleibt, der vorwiegend für
Grundnahrungsmittel, Trinkwasser, Druckerzeugnisse und den öffentlichen
Personennahverkehr gilt, ergäben sich keine Auswirkungen bei einem auf diese
Waren beschränkten Konsum. Zudem ist die Annahme der vollständigen
Überwälzung auf die Endverbraucher unter Wettbewerbsbedingungen vor allem in
wettbewerbsintensiven Bereichen wenig realistisch und war auch bei früheren
Anhebungen des Steuersatzes so nicht beobachtbar. Die Anhebung der
Umsatzsteuer darf auch nicht isoliert betrachtet werden: Zusammen mit Einsparungen
bei der Bundesagentur für Arbeit ermöglicht ein Teil des hieraus resultierenden
Steuermehraufkommens eine Senkung des Beitragssatzes zur
Arbeitslosenversicherung um 2,3 Prozentpunkte. Dadurch werden Arbeitnehmerhaushalte
finanziell entlastet. Zudem führt die Senkung der Lohnnebenkosten
insbesondere bei arbeitsintensiven Leistungen zu Entlastungen, die sich Preis senkend
und damit positiv auf die finanzielle Situation von Haushalten mit geringen
Einkommen auswirken können.
11. Wie hoch ist der Anteil (absolut und relativ) der Privathaushalte bzw. der
Unternehmen am gesamten Steueraufkommen in Deutschland, und wie
hat sich der Anteil der Unternehmen bzw. Privathaushalte am
Gesamtsteueraufkommen in Deutschland seit Beginn der 14. Legislaturperiode
verändert?
Der auf Privathaushalte bzw. auf Unternehmen entfallende Anteil am
Gesamtsteueraufkommen lässt sich nicht ermitteln, da das Einkommen der
Einzelunternehmer und Gesellschafter von Personengesellschaften aufgrund des
einheitlichen Einkommensbegriffs in der Ertragsbesteuerung nicht sachgerecht von
deren Privateinkommen getrennt werden kann. Zudem liegen keine statistischen
Angaben darüber vor, inwieweit jeweils Unternehmen und Privathaushalte bei
den Verbrauchsteuern belastet sind.
12. Wie hoch ist der Anteil am Aufkommen der Einkommensteuer von
Personen mit einem Einkommen bis 10 000 Euro, 10 000 bis 20 000 Euro,
20 000 bis 30 000 Euro, 40 000 bis 52 151 Euro, > 52 151 Euro, und wie
viele Personen lassen sich den aufgeführten Einkommensgruppen jeweils
zuordnen?
Die entsprechenden Angaben sind in der nachfolgenden Tabelle ausgewiesen.
Anteil von Steuerpflichtigen am Einkommensteueraufkommen in 2006
Zu versteuerndes Einkommen
von über … Euro bis unter … Euro
(Ledige/Verheiratete)
Anteil der
Steuerpflichtigen in v. H.
Anteil am
Einkommensteueraufkommen in v. H.
10 000/20 000 35,6 0,6
10 000/20 000 20 000/40 000 24,6 10,1
20 000/40 000 30 000/60 000 21,4 21,1
30 000/60 000 40 000/80 000 9,5 16,1
40 000/80 000 52 152/104 304 4,7 12,0
mehr als 52 152/104 304 4,2 40,1
insgesamt 100 100
Drucksache 16/3390 – 6 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode13. Wie hoch ist der Anteil von Nichtselbständigen und Beamten sowie
Selbständigen am Einkommensteueraufkommen, und wie hat sich der
jeweilige Anteil der einzelnen Bevölkerungsgruppen am
Einkommensteueraufkommen seit Beginn der 14. Legislaturperiode verändert?
Wegen Überschneidungen bei den verschiedenen Einkommenskategorien
enthalten die amtlichen Lohn- und Einkommensteuerstatistiken keine
entsprechenden Angaben.
14. Wie ist der Anteil am Steueraufkommen in absoluten und relativen
Zahlen, die auf Handwerksbetriebe, kleine und mittelständische Unternehmen
sowie große Unternehmen entfallen, und wie haben sich die
Steuerbelastungen der verschiedenen Unternehmensgruppen seit Beginn der 14.
Legislaturperiode verändert?
Der Anteil am Steueraufkommen von Handwerksbetrieben, kleinen und
mittelständischen Unternehmen sowie großen Unternehmen lässt sich nicht ermitteln.
Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 11 verwiesen.
15. Auf welche Gesamtsumme beziffert die Bundesregierung die
Steuerbelastung einer Familie mit einem durchschnittlichen Einkommen durch
direkte und indirekte Steuern, und wie hat sich diese Belastung durch direkte
und indirekte Steuern seit Beginn der 14. Legislaturperiode verändert?
Das Bundesministerium der Finanzen nimmt Berechnungen zur Belastung einer
Familie (verheirateter Arbeitnehmer mit 2 Kindern; Steuerklasse III/2) mit
direkten Steuern vor (s. nachfolgende Tabelle). Danach ist die Belastung mit
Lohnsteuer von 1 606 Euro im Jahr 1998 auf 914 Euro im Jahr 2006 gesunken.
Unter Berücksichtigung des Kindergeldes und der Sozialabgabenbelastung zeigt
sich ein Anstieg des verfügbaren Einkommens im Verhältnis zum
Jahresbruttoarbeitslohn von 83,3 Prozent in 1998 auf 89,4 Prozent in 2006.
Eine Aussage zur Belastung mit indirekten Steuern ist nicht möglich, da die
individuelle Belastung von der Höhe und der Struktur der Verbrauchsausgaben im
jeweiligen Einzelfall abhängt.
Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 7 – Drucksache 16/339016. Wie hoch ist der Anteil der Rentnerinnen und Rentner an dem
Steueraufkommen in Deutschland?
Aussagen über das Steueraufkommen der Rentnerinnen und Rentner können
nicht gemacht werden. Renten fallen – neben anderen Einkünften –
einkommensteuerrechtlich unter die Einkunftsart „Sonstige Einkünfte“.
17. Wie hoch sind nach Ansicht der Bundesregierung die Steuereinnahmen,
die durch Verbrauchs- bzw. indirekte Steuern bei Rentnerhaushalten
anfallen?
Aussagen zu den Steuereinnahmen aus Verbrauchsteuern und indirekten Steuern
bei einzelnen Haushaltstypen sind nicht möglich.
18. Wie hoch ist die Belastung von Empfängerinnen und Empfängern von
Arbeitslosengeld II durch Verbrauchs- bzw. indirekte Steuern, und von
welchem Belastungsbetrag ist die Bundesregierung bei der Bemessung
des ALG-II-Satzes ausgegangen?
Belastungsrechnungen zur Belastung von Empfängerinnen und Empfängern
von Arbeitslosengeld II durch Verbrauchsteuern bzw. indirekte Steuern liegen
der Bundesregierung nicht vor.
Die Bemessung des ALG-II-Satzes erfolgt auf der Basis der empirisch
ermittelten Verbrauchsausgaben von Ein-Personenhaushalten im unteren
Einkommensbereich; die Höhe der in diesen Verbrauchsausgaben enthaltenen indirekten
Steuern muss im Rahmen der Bemessung somit nicht ermittelt oder geschätzt
werden.
19. Wie hoch sind nach Ansicht der Bundesregierung die Steuereinnahmen,
die durch so genannte Verbrauchs- bzw. indirekte Steuern bei
Arbeitslosengeld-II-Empfängerinnen und -Empfängern anfallen?
Auf die Antwort zu Frage 17 wird verwiesen.
20. Wie hoch sind nach Ansicht der Bundesregierung die Steuereinnahmen,
die durch so genannte Verbrauchs- bzw. indirekte Steuern bei BAföG-
Empfängerinnen und -Empfängern anfallen?
Auf die Antwort zu Frage 17 wird verwiesen.
21. Über welche Informationen verfügt die Bundesregierung über die
Belastung einzelner Bevölkerungsgruppen durch Verbrauchs- bzw. indirekte
Steuern?
Auf die Antworten zu den Fragen 7 und 17 wird verwiesen.
22. Wie hoch ist nach Ansicht der Bundesregierung die durchschnittliche
Belastung (absolut und relativ) durch Verbrauchs- bzw. indirekte Steuern bei
Familien- bzw. Singlehaushalten mit einem jährlichen Einkommen in
Höhe von bis zu 10 000 Euro, 10 000 bis 20 000 Euro, 20 000 bis 30 000
Euro, 40 000 bis 50 000 Euro, 50 000 bis 100 000 Euro, 100 000 bis
250 000 Euro, > 250 000 Euro?
Dazu liegen keine Informationen vor. Im Übrigen wird auf die Antworten zu den
Fragen 7 sowie 17 bis 21 verwiesen.
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