Steuergerechtigkeit und Armut in Deutschland
der Abgeordneten Dr. Volker Wissing, Jens Ackermann, Dr. Karl Addicks, Christian Ahrendt, Daniel Bahr (Münster), Uwe Barth, Angelika Brunkhorst, Ernst Burgbacher, Patrick Döring, Mechthild Dyckmans, Jörg van Essen, Ulrike Flach, Otto Fricke, Horst Friedrich (Bayreuth), Dr. Edmund Peter Geisen, Miriam Gruß, Joachim Günther (Plauen), Dr. Christel Happach-Kasan, Heinz-Peter Haustein, Elke Hoff, Birgit Homburger, Dr. Werner Hoyer, Michael Kauch, Hellmut Königshaus, Dr. Heinrich L. Kolb, Gudrun Kopp, Jürgen Koppelin, Heinz Lanfermann, Sibylle Laurischk, Harald Leibrecht, Ina Lenke, Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, Michael Link (Heilbronn), Markus Löning, Horst Meierhofer, Patrick Meinhardt, Jan Mücke, Burkhardt Müller-Sönksen, Dirk Niebel, Hans-Joachim Otto (Frankfurt), Detlef Parr, Cornelia Pieper, Jörg Rohde, Frank Schäffler, Marina Schuster, Dr. Hermann Otto Solms, Carl-Ludwig Thiele, Christoph Waitz, Dr. Claudia Winterstein, Hartfrid Wolff (Rems-Murr), Martin Zeil, Dr. Guido Westerwelle und der Fraktion der FDP
Vorbemerkung
Dem Zweiten Armutsbericht der Bundesregierung zufolge ist das Armutsrisiko von 1998 bis 2003 von 12,1 auf 13,5 Prozent gestiegen. In dem Bericht führt die Bundesregierung aus, dass „eine sozial gerechte Einkommens- und Steuerpolitik das Steuer- und Transfersystem so auszugestalten muss, dass es den Weg zu einem Einkommen aus eigener Kraft begünstigt, welches Armut vermeidet und gesellschaftliche Teilhabe ermöglicht“. Die bisherige Politik der Steuererhöhungen trägt dazu bei, dass insbesondere einkommensschwächeren Haushalten weitere Kaufkraft entzogen wird und damit auch die Möglichkeiten zur gesellschaftlichen Teilhabe weiter beschnitten werden.
Auch ohne die Einführung der Reichensteuer tragen laut Zweitem Armutsbericht der Bundesregierung „die 10 Prozent der Lohn- und Einkommensteuerpflichtigen mit den höchsten Einkommen zu fast 53 Prozent des Gesamtaufkommens bei, die unteren 30 Prozent dahingegen zu lediglich 0,7 Prozent.“ Die Einführung einer Reichensteuer ist damit auch aus Gründen der sozialen Gerechtigkeit nicht erforderlich.
Die bisher von der Bundesregierung an dem Steuersystem vorgenommenen Änderungen lassen kaum Ansätze von Armutsbekämpfung erkennen. Im Gegenteil: insbesondere die große Koalition setzt massiv auf Steuererhöhungen. Dabei trifft vor allem die Erhöhung der Verbrauchs- und indirekten Steuern einkommensschwache Haushalte, die ihr Einkommen schon heute fast vollkommen zur Bestreitung des Lebensunterhaltes benötigen. Die zwingende Schlussfolgerung der Finanz- und Steuerpolitik der Bundesregierung ist, dass weitere Haushalte unter die Armutsgrenze gedrückt werden.
Drucksache 16/3182 – 2 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen22
Welche politische Konsequenzen hat die Bundesregierung aus dem Zweiten Armutsbericht gezogen?
Welche politischen Maßnahmen mit dem Ziel der Armutsbekämpfung hat die Bundesregierung seit Veröffentlichung des Zweiten Armutsberichtes beschlossen?
Inwieweit tragen die Steuererhöhungen sowie die Erhöhungen der Sozialabgaben der letzten Jahre zu einer Verstärkung der Armut in Deutschland bei, und wie begründet die Bundesregierung ihre diesbezügliche Auffassung?
Prüft die Bundesregierung bei der Erhöhung von Verbrauchs- bzw. indirekten Steuern die Auswirkungen auf das verfügbare Einkommen einkommensschwacher Schichten; wenn ja, auf welche Weise und mit welchem Ergebnis ist dieses bisher erfolgt, und wenn nein, warum nicht?
Plant die Bundesregierung im Zusammenhang mit der Erhöhung der Umsatz- und Versicherungsteuer zum 1. Januar 2007 die Anhebung des steuerfreien Existenzminimums?
Welche Maßnahmen zur Förderung des Vermögensaufbaus einkommensschwacher Schichten hat die Bundesregierung seit Beginn der 14. Legislaturperiode beschlossen?
Werden nach Ansicht der Bundesregierung durch eine Erhöhung der Mehrwertsteuer vor allem niedrige oder hohe Einkommensgruppen belastet, und wie begründet die Bundesregierung ihre diesbezügliche Auffassung?
Welche Verbrauchs- bzw. indirekten Steuern wurden seit Beginn der 14. Legislaturperiode in Deutschland erhöht, und welche Belastungen sind damit jeweils für die Bürgerinnen und Bürger verbunden?
Auf welche Weise stellt die Bundesregierung bei der Erhöhung der Mehrwertsteuer sicher, dass diese nicht zu einer weiteren Verschlechterung der finanziellen Situation einkommensschwacher Schichten führt?
Wird die Erhöhung der Mehrwertsteuer die finanziellen Möglichkeiten einkommensschwacher Schichten weiter einschränken, und welchen Ausgleich hat die Bundesregierung dafür vorgesehen?
Wie hoch ist der Anteil (absolut und relativ) der Privathaushalte bzw. der Unternehmen am gesamten Steueraufkommen in Deutschland, und wie hat sich der Anteil der Unternehmen bzw. Privathaushalte am Gesamtsteueraufkommen in Deutschland seit Beginn der 14. Legislaturperiode verändert?
Wie hoch ist der Anteil am Aufkommen der Einkommensteuer von Personen mit einem Einkommen bis 10 000 Euro, 10 000 bis 20 000 Euro, 20 000 bis 30 000 Euro, 40 000 bis 52 151 Euro, > 52 151 Euro, und wie viele Personen lassen sich den aufgeführten Einkommensgruppen jeweils zuordnen?
Wie hoch ist der Anteil von Nichtselbständigen und Beamten sowie Selbständigen am Einkommensteueraufkommen, und wie hat sich der jeweilige Anteil der einzelnen Bevölkerungsgruppen am Einkommensteueraufkommen seit Beginn der 14. Legislaturperiode verändert?
Wie ist der Anteil am Steueraufkommen in absoluten und relativen Zahlen, die auf Handwerksbetriebe, kleine und mittelständische Unternehmen sowie große Unternehmen entfallen, und wie haben sich die Steuerbelastungen der verschiedenen Unternehmensgruppen seit Beginn der 14. Legislaturperiode verändert?
Auf welche Gesamtsumme beziffert die Bundesregierung die Steuerbelastung einer Familie mit einem durchschnittlichen Einkommen durch direkte und indirekte Steuern, und wie hat sich diese Belastung durch direkte und indirekte Steuern seit Beginn der 14. Legislaturperiode verändert?
Wie hoch ist der Anteil der Rentnerinnen und Rentner an dem Steueraufkommen in Deutschland?
Wie hoch sind nach Ansicht der Bundesregierung die Steuereinnahmen, die durch Verbrauchs- bzw. indirekte Steuern bei Rentnerhaushalten anfallen?
Wie hoch ist die Belastung von Empfängerinnen und Empfänger von Arbeitslosengeld II durch Verbrauchs- bzw. indirekte Steuern, und von welchem Belastungsbetrag ist die Bundesregierung bei der Bemessung des ALG-II-Satzes ausgegangen?
Wie hoch sind nach Ansicht der Bundesregierung die Steuereinnahmen, die durch so genannte Verbrauchs- bzw. indirekte Steuern bei Arbeitslosengeld-II-Empfängerinnen und -Empfängern anfallen?
Wie hoch sind nach Ansicht der Bundesregierung die Steuereinnahmen, die durch so genannte Verbrauchs- bzw. indirekte Steuern bei BAföG-Empfängerinnen und -Empfängern anfallen?
Über welche Informationen verfügt die Bundesregierung über die Belastung einzelner Bevölkerungsgruppen durch Verbrauchs- bzw. indirekte Steuern?
Wie hoch ist nach Ansicht der Bundesregierung die durchschnittliche Belastung (absolut und relativ) durch Verbrauchs- bzw. indirekte Steuern bei Familien- bzw. Singlehaushalten mit einem jährlichen Einkommen in Höhe von bis zu 10 000 Euro, 10 000 bis 20 000 Euro, 20 000 bis 30 000 Euro, 40 000 bis 50 000 Euro, 50 000 bis 100 000 Euro, 100 000 bis 250 000 Euro, > 250 000 Euro?