[Deutscher Bundestag Drucksache 17/11238
17. Wahlperiode 26. 10. 2012 Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Andrej Hunko, Halina Wawzyniak,
Jan Korte, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE.
– Drucksache 17/10945 –
Mitarbeit der Bundesregierung in der EU-Initiative „Clean IT“ gegen eine
vermeintlich „illegale Nutzung“ des Internets
Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Fünf Innenministerien von EU-Mitgliedstaaten haben sich in der Initiative
„Clean IT“ zusammengeschlossen, um sich über Möglichkeiten gegen die
„illegale Benutzung des Internets“ auszutauschen. Beteiligt sind die
Niederlande (Nationaler Koordinator für Terrorismusbekämpfung und Sicherheit),
Deutschland und Großbritannien (Innenministerium), Belgien
(Koordinationsstelle zur Bewertung der Bedrohungslage) und Spanien (Nationales Anti-
Terrorismus-Zentrum). Das Europäische Polizeiamt Europol, das selbst die
Kontrolle des Internets zur Chefsache erhob, ist ebenfalls dabei. Von „Clean IT“
erfasste Themen sind „Computerkriminalität, Hate Speech, Diskriminierung,
illegale Software, Kinderpornographie und Terrorismus“ (
https://netzpolitik.org/
wp-upload/CLEAN+ IT+DRAFT+DOCUMENT+02.doc). Diverse Formate
könnten nach Vorschlägen der Behörden automatisiert „detektiert“ werden:
Audionachrichten, Blogs, Chats, Dokumente, Mail, Messenger, Bezahlsysteme,
Soziale Netzwerke, Webseiten, Videonachrichten und Webforen.
Projektkoordinator ist der „Koordinator für Terrorismusbekämpfung und Sicherheit“ But
Klaasen von der niederländischen sozialliberalen Partei. But Klaasen bemüht
einen biologistischen Vergleich und fordert, dass „jeder Computer, der kein
Gesundheitszertifikat vorweisen kann, […] vom Internet ausgeschlossen werden
[sollte]“ (https:// netzpolitik.org/2012/clean-it-die-eu-will-das-internet-
sauberund-gesund-halten).
Die Europäische Kommission fördert „Clean IT“ mit 400 000 Euro. Wichtiges
Ziel der Initiative ist die Einbindung der Telekommunikationsindustrie bzw.
von Providern. Diese sollen sich – zunächst „freiwillig“ – verpflichten,
unerwünschte Inhalte den Strafverfolgungsbehörden zu melden und diese
herauszufiltern. Strafverfolgungsbehörden sollen die Möglichkeit erhalten, Inhalte
zu entfernen, und dabei gängige Praxen wie „Notice & Takedown“ umgehen
dürfen. Die „Hilfsbereitschaft“ von Providern soll zudem für die Vergabe
öffentlicher Aufträge maßgeblich sein (
http://edri.org/cleanIT).
Allerdings könnten laut einem von der Initiative „European Digital Rights“
(EDRI) ins Netz gestellten Papier auch „komplett legale Inhalte“ entfernt wer- Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern vom 24. Oktober 2012
übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Drucksache 17/11238 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiodeden dürfen (
www.edri.org/CleanIT). Zudem könnte die anonyme Nutzung des
Internets abgebaut werden, indem Anbieter Sozialer Netzwerke nur noch
Zugänge mit echten Namen und Passfotos gewähren. Nach Angaben der
Projektwebseite soll „Clean IT“ lediglich die Nutzung des Internets „für terroristische
Zwecke“ beschränken. Das Verlinken auf „terroristische Inhalte“ könnte
hierfür unter Strafe gestellt werden. Jedoch bleibt offen, wer diese „terroristischen
Inhalte“ definieren soll. Die vorgebliche Bekämpfung von
„Kinderpornographie“ und „islamistischem Terrorismus“ soll für Zustimmung in der
Bevölkerung werben. Jedoch erläutert das von EDRI zur Verfügung gestellte Papier,
dass hierunter auch die Themenfelder „animal rights“ und „left-wing“ sowie
„all other terrorist and extremist organizations and individuals“ gehören.
„Clean IT“ wird von der Generaldirektion für Inneres der Europäischen Union
finanziert, die zuständig ist für „Terrorismus“. Die Projektbeschreibungen
zeigen aber Parallelen zur „CEO Coalition“, die von der Generaldirektion
Kommunikationsnetzwerke finanziert wird und für „Kinderschutz“ zuständig ist.
Beide entwickeln Vorschläge für „Meldebuttons“ und die Kennzeichnung
„illegaler“ Materialien.
Zunächst sollen Grundsätze und Praktiken von „Clean IT“ nicht legislativ
sein, also unter den beteiligten „Partnern“ bzw. Ländern auf freiwilliger Basis
abgestimmt werden. Dies betont auch die zuständige EU-Innenkommissarin
Cecilia Malmström auf Twitter: „Huge misunderstandings about the #Clean IT
project. Brings together public & private partners for open debate on
phenomenon of terrorism /JL“ (
https://twitter.com/MalmstromEU). Cecilia
Malmström verschweigt aber, dass „Clean IT“ auch die Veröffentlichung eines
Vorschlags zum Ziel hat, wie die zunächst „freiwilligen“ Regelungen in eine
Initiative zur – vermutlich EU-weiten – Rechtssetzung münden kann: Gemäß
Wikipedia ist es (ausweislich eines auf der Webseite von „Clean IT“
inzwischen entfernten Links) möglich, „dass eines der Ergebnisse der Ruf nach
einer besseren Regulierung durch Regierungen ist“ (
http://de.wikipedia.org/
wiki/Clean_IT).
„Clean IT“ verfolgt also eine Politik, die von Bürgerrechtsgruppen als „Policy
Laundering“ bezeichnet wird: Vorhaben, die auf nationaler Ebene nicht
durchsetzbar sind, werden auf eine supranationale Ebene verschoben. Auch die
vorgeblich „freiwillige“ Regelung vernebelt das eigentliche Ziel, perspektivisch
eine gesetzliche Bestimmung einzuführen. Es besteht Anlass zur Vermutung,
dass „Clean IT“ früher erfolglose Initiativen in einem neuen Anlauf in EU-
weit geltendes Recht überführen soll: So haben die dort behandelten Inhalte
Ähnlichkeiten mit dem nur durch massive Proteste verhinderten ACTA-
Abkommen (etwa bezüglich von Urheberrechten oder der unerwünschten
Vervielfältigung von Inhalten im Internet). Weitere Parallelen sind zur
Durchsetzung von Inhalten der umstrittenen Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung
erkennbar. Es ist aus Sicht der Fragesteller daher unerlässlich zu erfahren, wer an
den Diskussionen in „Clean IT“ teilgenommen hat und welche Positionen dort
jeweils vertreten wurden. Die Zivilgesellschaft muss in Kenntnis gesetzt
werden, welche Inhalte auf dem nächsten Treffen von „Clean IT“ im November
2012 in Wien thematisiert werden.
Vo r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Vorab stellt die Bundesregierung fest, dass sich Europol entgegen der Annahme
der Fragesteller nicht aktiv an „Clean IT“ beteiligt. Ebenso ist klarzustellen,
dass Computerkriminalität im Allgemeinen, strafrechtlich nicht relevante „Hate
Speech“ oder „Diskriminierung“ und überhaupt „illegale Software“ oder
Kinderpornographie nicht Gegenstand des Vorhabens sind und auch nicht zum
Inhalt der Sachgespräche wurden. Es bestehen zudem entgegen der Annahme
der Fragesteller im Zusammenhang mit „Clean IT“ auch keine „Vorstellungen
der Behörden“ zu Formaten, die automatisiert detektiert werden könnten.
Zudem ist klarzustellen, dass es sich bei But Klaasen nicht um den
niederländischen Koordinator für Terrorismusbekämpfung und Sicherheit handelt, sondern
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 3 – Drucksache 17/11238dass But Klaasen der verantwortliche Koordinator des Projekts „Clean IT“ ist,
und dass etwaige Vorstellungen, wie sie ihm in der Vorbemerkung
zugeschrieben worden sind, im Rahmen des Vorhabens „Clean IT“ niemals auch nur
erwähnt worden sind. Klarzustellen ist zudem, dass „Clean IT“ nicht darauf
abzielt, so genannte Notice and Take Down-Verfahren zu ersetzen. Vollständig
legale Inhalte sind ausdrücklich nicht Gegenstand der Beratungen bei „Clean
IT“. Ebenso beschränkt sich „Clean IT“ auf gewalttätige oder -befürwortende
Formen des Terrorismus und Extremismus. Die weiteren geäußerten
umfassenden Vermutungen der Fragesteller weist die Bundesregierung zurück. Die in
ihrer Vorbemerkung spekulativ unterstellten taktischen Absichten sind nicht
Gegenstand der Vorhabens „Clean IT“. Umfassende Darstellungen des
Projektteams zu den Zielen der Projekts „Clean IT“ können auf der Internetseite
www.cleanitproject.eu eingesehen werden.
1. Wie und auf wessen Initiative ist das Projekt „Clean IT“ entstanden?
Das Projekt „Clean IT“ ist auf Initiative der Niederlande entstanden, welche im
Jahr 2009 erste Projektskizzen erstellten, im Jahr 2010 einen Projektvorschlag
bei der Europäischen Kommission einreichten und im Jahr 2011 die
Bewilligung der Projektfinanzierung durch die Europäische Kommission erhielten.
a) Trifft es zu, dass eine erste Besprechung der Projektpartner/
Projektpartnerinnen im Rahmen des Kongresses „European Dialogue on Internet
Governance“ am 31. Mai 2011 in Belgrad stattfand?
Ja, eine erste Besprechung fand am 30. Mai 2011 am Rande des genannten
Kongresses statt.
b) Falls ja, wer hat zu dem Treffen eingeladen, wer bereitete es vor, und
wer nahm daran teil?
Eingeladen hatten zu dem Treffen die federführenden Niederlande, die das
Treffen auch vorbereitet hatten. Teilgenommen hatten Vertreter der
Projektpartner.
2. Inwiefern werden innerhalb von „Clean IT“ jene Inhalte behandelt bzw.
jene „terroristische Nutzung“ verfolgt, die Deutschland beim
Ministertreffen der G5 in Florenz 2004 auf die Tagesordnung setzte und die schließlich
in die „EU-Zusammenarbeit gegen die terroristische Nutzung des Internets
– Check the Web“ mündete?
Das beim Ministertreffen der G 5 in Florenz im Jahr 2004 von Deutschland
erstmals vorgestellte Projekt „EU-Zusammenarbeit gegen die terroristische
Nutzung des Internets – Check the Web“ hat eine gemeinsame, arbeitsteilige
Analyse der terroristischen Nutzung des Internet durch Sicherheitsbehörden zum
Inhalt. Diese Fragestellung wird im Rahmen von „Clean IT“ nicht behandelt.
3. Inwiefern wurde innerhalb von „Clean IT“ klar definiert, ob sich das
Projekt mit „Terrorismus“, „islamistischem Terrorismus“ oder einer
allgemeinen „illegalen Nutzung“ des Internets befasst?
Inwiefern hat sich der Fokus von „Clean IT“ hierzu im Verlauf des Projekts
verändert?
Der Teilnehmerkreis aus dem öffentlichen Sektor setzt sich aus
Verantwortlichen für den Bereich der Terrorismusbekämpfung einschließlich der Bekämp-
Drucksache 17/11238 – 4 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiodefung des gewalttätigen oder gewaltbefürwortenden Extremismus zusammen, so
dass lediglich diese Themenfelder Gegenstand der Erörterung sind.
4. Trifft es nach Kenntnis der deutschen Beteiligten an „Clean IT“ zu, dass am
Ende des Projekts möglicherweise ein Vorschlag zur zukünftigen
legislativen Umsetzung der zunächst freiwilligen Verabredungen veröffentlicht
werden soll?
Das Vorhaben ist noch nicht abgeschlossen, so dass über die künftigen
Ergebnisse des Vorhabens zu diesem Zeitpunkt nichts mitgeteilt werden kann.
a) Aus welchem Grund wurde auf der Webseite der Link entfernt aus dem
hervorgeht, dass „eines der Ergebnisse der Ruf nach einer besseren
Regulierung durch Regierungen ist“ (
http://de.wikipedia.org/wiki/
Clean_IT)?
Die genannte Webseite wird von der federführenden niederländischen
Regierung betrieben. Der Bundesregierung ist nicht im Einzelnen bekannt, ob und aus
welchem Grund einzelne Veränderungen vorgenommen werden. Dies betrifft
auch die in der Frage genannte angebliche Veränderung.
b) Wie kommentiert die Bundesregierung den Vorschlag innerhalb von
„Clean IT“ zur „Aufhebung aller gesetzlichen Bestimmungen, die der
Filterung/Überwachung der Internetanschlüsse von Angestellten in
Betrieben entgegenstehen“, wie es der österreichische SPÖ-
Europaabgeordnete Josef Weidenholzer, Mitglied im Ausschuss für bürgerliche
Freiheiten, Justiz und Inneres (LIBE) berichtet und gleichsam als
dringliche Frage an die Europäische Kommission richtete (
http://tinyurl.com/
c7y7p6b)?
c) Welche Haltung haben Angehörige der Bundesregierung innerhalb von
„Clean IT“ hierzu vertreten?
Der Vorschlag ist in dieser Form nicht in den Dokumenten zu „Clean IT“
enthalten.
5. Worin bestehen die Aufgaben der „Partner“ Deutschland, die Niederlande,
Großbritannien, Belgien und Spanien in „Clean IT“, und wodurch ist dieser
Status begründet?
Auf welche Art und Weise wurden Deutschland, die Niederlande,
Großbritannien, Belgien und Spanien als steuernde Beteiligte bestimmt?
Die Aufgaben bestehen in der Ko-Finanzierung des Vorhabens sowie der
Teilnahme an den Sitzungen zur Planung des Fortganges des Vorhabens. Die
federführenden Niederlande leiten die Sitzungen, organisieren weitgehend die
Treffen und erarbeiten Papiere, Entwürfe und Diskussionsmaterial. Die
federführenden Niederlande traten an das Bundesministerium des Innern mit der Bitte
heran, dass Deutschland sich als Partner am Projekt „Clean IT“ beteiligen
möge. Dem kam das Bundesministerium des Innern nach. Auf welche Art und
Weise Großbritannien, Belgien und Spanien bestimmt wurden, ist der
Bundesregierung nicht bekannt. Die Beteiligung der Niederlande ergibt sich aus ihrer
Gesamtfederführung.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 5 – Drucksache 17/112386. Was ist mit dem Status einer „unterstützenden Regierung“ gemeint, die
nach Kenntnis der Fragesteller aus Ungarn, Rumänien, Dänemark,
Griechenland und Österreich bestehen, und worin ist dieser Status begründet,
bzw. worin besteht deren Aufgaben im Projekt?
Die Unterstützung der genannten weiteren Regierungen beruht auf einem
Schreiben des niederländischen Ministers für Sicherheit und Justiz an die
zuständigen Amtskollegen der bislang nicht am Projekt teilnehmenden
Mitgliedstaaten der Europäischen Union, in dem um Unterstützung geworben wurde.
Eine unterstützende Regierung unterstützt dementsprechend förmlich die
Projektziele (wie etwa die Mitgestaltung allgemeiner Grundsätze, die für
Gegenmaßnahmen zur rechtswidrigen Nutzung des Internet für terroristische Zwecke
in einer öffentlich-privaten Zusammenarbeit dienlich sind), nehmen aktiv durch
die Einbringung von Inhalten und Ratschlägen an der Projektarbeit teil und
kommentieren (online) Zwischenergebnisse und werden die Projektergebnisse
prüfen, um zu entscheiden, ob sie das Endergebnis förmlich übernehmen
können. Die unterstützenden Regierungen können dabei an den „Clean IT“-
Arbeitssitzungen und -Konferenzen auf eigene Kosten teilnehmen. Es ist auch
möglich, mit dem Projektteam von „Clean IT“ zusammenzuarbeiten, um lokale
„Clean IT“-Arbeitssitzungen mit der nationalen Wirtschaft durchzuführen.
7. Welche deutschen Behörden waren oder sind mit welchen Abteilungen an
„Clean IT“ beteiligt?
Als deutsche Behörden war bisher das Bundesministerium des Innern mit der
Abteilung ÖS beteiligt. Mitarbeiter des Bundeskriminalamts (Abteilung ST)
und des Bundesamts für Verfassungsschutz (Abteilung 6) begleiteten das
Bundesministerium des Innern zu einzelnen Sitzungen von „Clean IT“. An der
Konferenz in Berlin am 3./5. Juni 2012 hat zudem ein Vertreter von „jugend-
schutz.net“ teilgenommen.
a) Welche deutschen Unternehmen und sonstigen Stellen waren oder sind
an „Clean IT“ beteiligt?
Eine aktuelle Liste der an „Clean IT“ teilnehmenden Unternehmen und sonstigen
Stellen, die mit ihrer öffentlichen Nennung in diesem Zusammenhang
einverstanden sind, ist im Internet unter
www.cleanitproject.eu/partners-and-participants/
veröffentlicht. Danach ist ein damaliger Mitarbeiter der Stiftung Wissenschaft
und Politik, Berlin, beteiligt. Ansonsten liegen der Bundesregierung keine
weiteren Erkenntnisse, insbesondere keine aktuelle Liste sämtlicher beteiligter
Unternehmen und sonstigen Stellen vor, die nicht nur aus dem der
Bundesregierung bekannten Kreis der Teilnehmer an den Arbeitstreffen und der Konferenz
bestehen müssen; vgl. hierzu die Antwort zu Frage 13c.
Die niederländische Regierung hat hierzu mitgeteilt, dass eine Übermittlung
einer solchen Liste gegen niederländisches Recht verstoßen würde und daher
nicht in Betracht kommt.
b) Auf wessen Initiative kam die Beteiligung Deutschlands im
Steuerungsgremium von „Clean IT“ zustande?
Die federführenden Niederlande traten an das Bundesministerium des Innern
mit der Bitte heran, dass Deutschland sich als Partner am Projekt „Clean IT“
beteiligen möge. Dem kam das Bundesministerium des Innern nach.
Drucksache 17/11238 – 6 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiodec) Was ist die Rolle der Behörden aus Deutschland, und welche Stellen
bzw. Abteilungen sind konkret in „Clean IT“ eingebunden?
Die Behörden aus Deutschland entsenden Experten auf Arbeitsebene als
Diskussionsteilnehmer ohne politisches Verhandlungsmandat. Im Vordergrund
steht entsprechend der Ausgestaltung des Vorhabens nicht die Einbringung
einer politischen Haltung der Bundesregierung, sondern die Einbringung von
Fachkenntnissen, auch etwa durch Fachvorträge. Dementsprechend sind die
Ergebnisse oder auch Zwischenergebnisse des Projekts nicht notwendig
Gegenstand eines politischen Konsenses der beteiligten Regierungen. Im Übrigen
wird auf die Eingangsbemerkung zu Frage 7 verwiesen.
d) Auf welche Art und Weise, und seit wann, sind Facebook, Google,
Twitter und Ebay beteiligt?
Auf die Antwort zu Buchstabe a wird verwiesen. Der Bundesregierung liegen
hierzu keine weiteren Erkenntnisse vor.
8. Auf welche Art und Weise und mit welchen Positionen beteiligten sich
deutsche Teilnehmer/Teilnehmerinnen an einer Identifizierung von
innerhalb von „Clean IT“ zu behandelnden Problemen?
Auf die Antwort zu Frage 7 Buchstabe c wird verwiesen.
9. Welche deutschen Beteiligten an „Clean IT“ sind nach Kenntnis der
Bundesregierung gleichzeitig in anderen internationalen Initiativen zur
Regulierung des Internets engagiert?
Die an „Clean IT“ beteiligten Vertreter der Bundesregierung sind an derartigen
Initiativen nicht beteiligt.
10. Auf welche Art und Weise wird „Clean IT“ von der Europäischen
Kommission unterstützt und gefördert?
Das Projekt „Clean IT“ wird von der Europäischen Kommission finanziert
sowie durch fachliche Beiträge (siehe die Antwort zu Frage 11) unterstützt.
a) Wann und vom wem wurde von der Europäischen Kommission eine
Finanzierung für „Clean IT“ beantragt?
Die Finanzierung wurde von den federführenden Niederlanden im Jahr 2010
beantragt.
b) Welche Gelder wurden daraufhin mit welcher Zweckbindung
vergeben, bzw. für welche zukünftigen Ausgaben sind Gelder bewilligt?
Deutschland beteiligt sich als Partner des Projekts „Clean IT“ mit einem Anteil
von einmalig 10 000 Euro an den Projektkosten. Insgesamt stehen dem Projekt
407 134,55 Euro zur Verfügung, wovon 80 Prozent von der Europäischen
Union getragen werden. Weitere Fragen der Vergabe, Zweckbindung und
Bewilligung für künftige Ausgaben liegen in der Federführung der Niederlande
und sind der Bundesregierung nicht bekannt.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 7 – Drucksache 17/1123811. Welche Agenturen oder sonstigen Stellen der Europäischen Union sind
oder waren an „Clean IT“ mit welchen Anliegen und Aktivitäten
beteiligt?
a) Welche Rolle übernimmt Europol in „Clean IT“?
b) Welche Abteilungen sind hierfür mit welchen Aufgaben betraut?
c) Inwieweit bringt Europol Erfahrungen oder Praxen weiterer von ihr
betriebener Projekte zur Überwachung und Kontrolle des Internets
ein?
An „Clean IT“ war der Anti-Terror-Koordinator der Europäischen Union durch
die Teilnahme einer Mitarbeiterin an Sitzungen beteiligt. Zudem nahmen an
einigen Sitzungen Mitarbeiter der Europäischen Kommission teil, ohne dass die
Europäische Kommission als Projektpartner beteiligt ist. Europol hat sich an
„Clean IT“ nicht beteiligt.
12. Welche Angehörigen der Generaldirektion Kommunikationsnetzwerke,
der Generaldirektion Binnenmarkt oder der CEO Coalition nehmen auch
an „Clean IT“ teil?
a) Inwiefern befasst sich die von der Generaldirektion
Kommunikationsnetzwerke finanzierte CEO Coalition zu „Kinderschutz“ mit Themen,
die auch innerhalb von „Clean IT“ behandelt werden, insbesondere
hinsichtlich Filtertechnologien, Meldebuttons oder der
Kennzeichnung von illegalen Materialien?
b) Inwiefern befasst sich die Generaldirektion Binnenmarkt mit Themen,
die auch innerhalb von „Clean IT“ behandelt werden, insbesondere
hinsichtlich Filtertechnologien, Meldebuttons oder der
Kennzeichnung von illegalen Materialien?
Am Arbeitstreffen am 21. und 22. März 2012 in Brüssel hatte ein Angehöriger
der Arbeitsebene der Generaldirektion Binnenmarkt teilgenommen.
Zu den in den Buchstaben a und b aufgeworfenen Fragen hat die
Bundesregierung keine Erkenntnisse.
13. Welche Treffen von „Clean IT“ fanden bislang statt, und welche Themen
standen auf der Tagesordnung?
Bislang fanden neben der Auftaktveranstaltung am 30. Mai 2011 in Belgrad am
Rande der Konferenz „Eurodig“, bei der erste Koordinierungsgespräche der
beteiligten Regierungspartner erfolgten, folgende Treffen statt:
– 24./25. Oktober 2011 in Amsterdam,
– 18./19. Januar 2012 in Madrid,
– 21./22. März 2012 in Brüssel,
– am 4./5. Juni 2012 in Berlin und
– am 12./13. September 2012 in Utrecht.
Zur Auftaktveranstaltung in Belgrad lag keine Tagesordnung vor. Die
Veröffentlichung von Tagesordnungen für die übrigen Treffen würde die
Vertraulichkeit laufender internationaler Beratungen gefährden; die Tagesordnungen
werden daher gesondert an die Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages
übermittelt.*
* Das Bundesministerium des Innern hat die Antwort als „VS – Vertraulich“ eingestuft. Die Antwort ist
in der Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort nach Maßgabe der
Geheimschutzordnung eingesehen werden.
Drucksache 17/11238 – 8 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiodea) Wer hat die Treffen jeweils vorbereitet, und wie wurden die
Verantwortlichen hierfür bestimmt?
Die Treffen wurden inhaltlich von den federführenden Niederlanden
vorbereitet. Wie dort die Verantwortlichen bestimmt wurden, ist der Bundesregierung
nicht bekannt. Logistisch haben mit Ausnahme des Treffens in Belgrad die
jeweiligen Staaten, in denen die Veranstaltungen stattfanden, die Vorbereitung
unterstützt.
b) Wie wurde die zu behandelnde Tagesordnung jeweils festgelegt?
Die Tagesordnungen wurden von den federführenden Niederlanden erstellt.
c) Wer hat an den Treffen in Amsterdam, Madrid, Brüssel, Berlin jeweils
teilgenommen (bitte als Tabelle angeben)?
Die erbetenen Angaben sind VS-VERTRAULICH eingestuft und werden
gesondert als nicht zur Veröffentlichung bestimmte Anlage an Geheimschutzstelle
des Deutschen Bundestages übermittelt. Die Veröffentlichung von Angaben zu
den Teilnehmern kann den Interessen der Bundesrepublik Deutschland
schädlich sein. Sie würde die Vertraulichkeit internationaler Beratungen gefährden,
da sie eine im Projekt auf Veranlassung der federführenden Niederlande
getroffene Verabredung brechen würde, wonach Teilnehmer sich als Experten im
Interesse eines ungehinderten Meinungsaustauschs am Projekt beteiligen und sich
äußern können, ohne dass zunächst ihre Beteiligung offengelegt wird. Denn sie
sollen nicht befürchten müssen, dass sie vor dem Vorliegen eines Ergebnisses
für die eventuell noch nicht umfassend konsentierten Zwischenstände des
Projekts – die wegen des dynamischen Projektverlaufs auch nicht notwendig
innerhalb der eigenen Organisation der Teilnehmer umfassend rückgekoppelt
worden sind – verantwortlich gemacht werden. Zudem sollen insbesondere
teilnehmende Unternehmen sich auch aus dem Projekt zurückziehen können, ohne
dass ihnen wegen ihrer früheren Beteiligung ein – möglicherweise von ihnen
nicht mitgetragenes – Endergebnis zugerechnet wird.*
d) Sofern den deutschen Beteiligten keine Teilnahmeliste vorliegt,
welche Teilnehmer/Teilnehmerinnen neben den auf der Projektwebseite
Genannten (
www.cleanitproject.eu/partners-and-participants) sind
diesen wenigstens erinnerlich?
Die Beantwortung entfällt, da Angaben zu Teilnehmern vorliegen.
e) Welche der anwesenden Unternehmen entwickeln oder vertreiben
nach Anhörung durch deutsche Beteiligte in „Clean IT“
Filtertechnologien?
Deutsche Beteiligte haben keine Anhörungen zur Geschäftstätigkeit anderer
Teilnehmer durchgeführt.
f) Sofern die Bundesregierung die Teilnehmer/Teilnehmerinnen nicht
nennt, wie soll sich eine kritische Öffentlichkeit über die dortigen
Prozesse zur Meinungsbildung und möglicherweisen Verabschiedung
eines Legislativvorschlags in Kenntnis setzen?
Die Öffentlichkeit hat jederzeit die Möglichkeit, sich über den Sachstand des
Vorhabens „Clean IT“ auf der Internetseite des Projektes zu informieren oder
* Das Bundesministerium des Innern hat die Antwort als „VS – Vertraulich“ eingestuft. Die Antwort ist
in der Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort nach Maßgabe der
Geheimschutzordnung eingesehen werden.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 9 – Drucksache 17/11238Fragen, Ideen und inhaltliche Anregungen unter anderem an die federführende
Stelle in den Niederlanden zu richten.
14. Welche Haltung hat die Bundesregierung hinsichtlich einer „illegalen
Nutzung des Internets” auf den Treffen zu folgenden Punkten vertreten:
a) Aufhebung gesetzlicher Bestimmungen zur Filterung/Überwachung
der Internetanschlüsse von Angestellten in Betrieben;
b) Möglichkeit für Strafverfolgungsbehörden, Inhalte zu entfernen, ohne
sich an Prozeduren wie „Notice & Takedown“ zu halten;
c) Strafbarkeit der Verlinkung auf „terroristische Inhalte“;
d) gesetzliche Grundlagen zur Verwendung von „Klarnamen“ in
Onlinediensten;
e) Haftbarkeit von Providern oder Anbietern von Filtersystemen sofern
diese zu wenig Überwachungsmaßnahmen zur Identifizierung einer
„terroristischen“ Nutzung einrichten;
f) Speicherung von IP-Adressen von Nutzern/Nutzerinnen;
g) Strafbarkeit, wenn Nutzer/Nutzerinnen wissentlich auf die Meldung
„illegaler Inhalte“ verzichten;
h) „Hilfsbereitschaft“ von Providern als Kriterium für die Vergabe von
öffentlichen Aufträgen;
i) Sperr- und Warnsysteme für Soziale Netzwerke hinsichtlich des
Zugangs zu „illegalen Inhalten“;
j) Uploadfilter, um hochgeladene Inhalte zu kontrollieren;
k) „freiwillige“ Änderung der Geschäftsbedingungen von Providern, um
auch gegen „illegale Inhalte“ vorgehen zu können;
l) „Gesetzgebung und Regulierung“ der innerhalb von „Clean IT“
behandelten Themen?
Auf die Antwort zu Frage 7 Buchstabe c wird verwiesen. Die Teilnehmer haben
nicht das politische Mandat, im Namen der Bundesregierung verbindliche
Vereinbarungen zu treffen, sondern lediglich Expertenwissen eingebracht. Insofern
wurde bei den Treffen keine Haltung der Bundesregierung zum Ausdruck
gebracht, die zu den genannten Einzelthemen auch nicht jeweils formal gebildet
worden ist. Die weitere Beantwortung der Frage entfällt demnach.
15. Welche Haltung vertritt die Bundesregierung zu einem Klarnamenzwang
(„Real Identity Policies“) im Internet und zur Überwachung von Sozialen
Netzwerken („Virtual community policing“), und wie hat sie dies
innerhalb von „Clean IT“ vertreten?
Die Bundesregierung verfolgt nicht die Einführung eines Klarnamenzwangs im
Internet über die bisherigen gesetzlichen Regelungen (z. B. Impressumspflicht
nach § 5 des Telemediengesetzes [TMG]) hinaus. Gemäß § 13 Absatz 6 Satz 1
TMG hat ein Diensteanbieter die Nutzung von Telemedien und ihre Bezahlung
anonym oder unter Pseudonym zu ermöglichen, soweit dies technisch möglich
und zumutbar ist. Mit dem Telemediengesetz hat Deutschland im Übrigen die
Richtlinie 2000/31/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 8. Juni
2000 über bestimmte rechtliche Aspekte der Dienste der
Informationsgesellschaft, insbesondere des elektronischen Geschäftsverkehrs, im Binnenmarkt
(„Richtlinie über den elektronischen Geschäftsverkehr“) umgesetzt. Betreiber
sozialer Netzwerke unterliegen denselben Regelungen wie alle anderen
Anbieter von Telemediendiensten.
Drucksache 17/11238 – 10 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode16. Inwiefern trifft es zu, dass innerhalb von „Clean IT“ auch über die
Verfolgung der Themenfelder „animal rights“ und „left-wing“ sowie „all other
terrorist and extremist organizations and individuals“ diskutiert wurde?
a) Welche Haltung hat die Bundesregierung hier vertreten?
b) Welchen Ausgang nahmen die Diskussionen, bzw. welche
Verabredungen wurden hierzu hinsichtlich der weiteren Befassung innerhalb
von „Clean IT“ getroffen?
Eine Diskussion speziell zu den in den Fragen genannten einzelnen
Themenfeldern fand im Rahmen von „Clean IT“ nicht statt. Die Beantwortung der Fragen
in den Buchstaben a und b entfällt daher.
17. Welche Rolle hat der Programmdirektor But Klaasen bei „Clean IT“
inne?
Welche Haltung vertritt die Bundesregierung innerhalb von „Clean IT“
hinsichtlich des von But Klaasen vorgeschlagenen
„Gesundheitszertifikats“, ohne das Computer vom Internet ausgeschlossen werden sollten
oder im Falle einer „Infektion“ unter „Quarantäne“ gestellt werden soll?
Die Rolle von But Klaasen besteht in der verantwortlichen Koordinierung des
Projekts bei den federführenden Niederlanden auf Arbeitsebene. Im Übrigen
wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.
18. Inwiefern werden Diskussionen, Ergebnisse oder Vorschläge von den
deutschen Beteiligten innerhalb von „Clean IT“ mit weiteren Behörden
oder sonstigen Stellen abgestimmt?
Eine Abstimmung findet bei Bedarf statt.
a) Auf welche Art und Weise sind das Bundeskriminalamt, die Polizeien
der Länder, der Bundesnachrichtendienst, der Militärische
Abschirmdienst, das Bundesamt für Verfassungsschutz und die
Generalbundesanwaltschaft in „Clean IT“ oder einschlägige Diskussionen zur
Beseitigung einer „illegalen Nutzung“ des Internets involviert?
Mitarbeiter des Bundeskriminalamtes und das Bundesamtes für
Verfassungsschutz haben an einigen Sitzungen von „Clean IT“ begleitend teilgenommen.
b) Inwiefern ist hieran auch die „Kommission Grundlagen der
Überwachungstechnik“ (KomGÜT) beteiligt?
c) Inwieweit ist der „Unterausschuss Information und Kommunikation“
(UA IuK) des Arbeitskreises II „Innere Sicherheit“ der
Arbeitsgemeinschaft der Innenministerien der Länder eingebunden?
d) Inwieweit ist die „Kommission Grundlagen der
Überwachungstechnik“ des UA IuK 1 eingebunden?
Die in den Fragen genannten Stellen sind mit „Clean IT“ nicht befasst.
e) Inwieweit wird „Clean IT“ von deutschen Beteiligten mit der
umstrittenen Initiative „White IT“ des Ministers für Inneres und Sport des
Landes Niedersachsen Uwe Schünemann in Verbindung gebracht?
Es besteht keine Verbindung.
f) Inwieweit werden innerhalb von „Clean IT“ Vorschläge eines „Jetzt-
Löschen“-Buttons eingebracht, der laut heise.de von der EU-Kommis-
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 11 – Drucksache 17/11238sion und „verschiedenen Polizeieinheiten“ vorangetrieben wird
(
www.heise. de/newsticker/meldung/Clean-IT-Nutzer-sollen-illegale-
Seiten-melden-1403883.html)?
Es wurden keine Vorschläge für einen „Jetzt-Löschen“-Button im dargestellten
Sinne eingebracht.
19. Auf welche Art und Weise haben deutsche Behörden auf den innerhalb
von „Clean IT“ verteilten „Questionnaire to identify best practices used to
limit Internet use by terrorists and extremists“ geantwortet (bitte in Kopie
beilegen)?
Die aktiv am Projekt beteiligten Staaten, darunter Deutschland, brauchten den
in der Frage genannten Fragebogen nicht auszufüllen. Deutschland hat ihn nicht
ausgefüllt.
a) Wer hat den Fragebogen erarbeitet, und welche Vorgaben existierten
hierzu?
Der Fragebogen wurde von den federführenden Niederlanden erstellt.
b) Sofern die Bundesregierung keine Kopie des Fragebogens übermitteln
möchte, welche Angaben kann sie diesbezüglich zu den folgenden
Fragen machen?
c) Welche „best practices“ existieren hinsichtlich der Verhinderung einer
„illegalen Nutzung“ bzw. „terroristischen Nutzung“ des Internets in
Deutschland?
d) Welche weiteren „best practices“ sind zukünftig geplant?
e) Welche Details dieser „best practices“ kann die Bundesregierung
hinsichtlich der Akteure, Aktionen, Regierungsführung, Kosten, Effekte
angeben?
f) Welche „terroristische Nutzung“ des Internets wird in Deutschland als
problematisch angesehen?
g) Welche Beispiele existieren, um diese zu begrenzen?
h) Welche deutschen Firmen, Provider, Behörden, Organisationen oder
sonstigen Stellen würden aus Sicht der Bundesregierung Interesse
haben, Einladungen zum „Clean IT“-Projekt zu erhalten?
Die Fragen werden dahingehend verstanden, dass sie sich auf deutsche
Antworten zum Fragebogen beziehen. Die Beantwortung entfällt, weil Deutschland
den Fragebogen nicht ausgefüllt hat.
20. Welchen Fortgang nahm die von der früheren ungarischen EU-
Präsidentschaft vorgeschlagenen Initiative „Auf dem Weg zu einem gemeinsamen
sicheren europäischen Cyberspace“, der bei einer Zusammenkunft der
Gruppe „Strafverfolgung“ mit der Gruppe „Zusammenarbeit im
Zollwesen“ des Rates der Europäischen Union von einem Sachverständigen
vorgestellt wurde?
Nach dem Verständnis der Bundesregierung bezieht sich die Fragestellung auf
TOP 8 der gemeinsamen Sitzung der vorgenannten Ratsarbeitsgruppen am
22. Februar 2011. Dabei hat die ungarische Präsidentschaft in einer
Präsentation auf das zunehmende Problem von Internetseiten mit strafrechtlichem Inhalt
(Videos von Ermordungen, Diskriminierungsseiten, Kinderpornographie)
aufmerksam gemacht. Diese Präsentation wurde auf der Sitzung nicht vertieft be-
Drucksache 17/11238 – 12 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiodehandelt, und auch in den weiteren Sitzungen wurde das Thema bisher nicht
wieder aufgegriffen. Auf der von der Präsidentschaft veranstalteten Cybercrime-
Konferenz in Budapest (12. bis 13. April 2011) spielte das Thema keine Rolle.
21. Welche Details kann die Bundesregierung zum gegenwärtigen Stand der
bei Europol angesiedelten Initiative „Check the Web“ schildern?
Die ehemals als Projekt „Check the Web“ gestartete Initiative wird als
Analysearbeitsdatei bei Europol geführt. Es handelt sich um eine Datenbank zur
strukturierten Ablage von relevanten Internetseiten und Propagandaveröffentlichungen
aus dem Bereich des islamistischen Terrorismus. Zugriff auf diese Datenbank
haben alle Europol-Mitgliedstaaten sowie die Schweiz und Australien. Innerhalb
der Bundesrepublik Deutschland besitzen das Bundeskriminalamt und die
Landeskriminalämter limitierte Zugänge.
a) Mit welchem Hintergrund hatte Deutschland 2007 die Initiative zur
Einrichtung von „Check the Web“ ergriffen?
Ziel des Projekts „Check the Web“ war es, einen Rahmen zu schaffen, in dem
die Sicherheitsbehörden der Mitgliedstaaten auf freiwilliger Basis
Informationen über beobachtete Internetseiten im Bereich des islamistischen Terrorismus
und deren spezielle Auswertungen austauschen können.
b) Was ist gemeint, wenn die Bundesregierung „Check the Web“ als eine
„gemeinsame, arbeitsteilige Analyse“ beschreibt (Antwort der
Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 17/
9904)?
Bei der Analysearbeitsdatei „Check the Web“ handelt es sich um eine
Datenbank zur strukturierten Ablage von Erkenntnissen aus dem offenen Internet.
Zudem können Auswertungen zu einzelnen Propagandaveröffentlichungen, die
durch Mitgliedsstaaten oder Europol erstellt wurden, abgerufen werden. Die
Mitgliedstaaten können auch einzelne Auswertungen bei Europol beantragen,
die dann von Europol auf Grundlage der in „Check the Web“ eingestellten
Daten erstellt werden. Aufgrund dieser Möglichkeiten zur Einstellung, zum
Abrufen und zur Beauftragung von Auswertungen ermöglicht „Check the Web“ eine
„gemeinsame, arbeitsteilige Analyse“.
c) Auf welche Art und Weise und worüber kommuniziert das
„Gemeinsame Internetzentrum“ (GIZ) hinsichtlich „Check the Web“ mit
Europol?
Das „Gemeinsame Internetzentrum“ (GIZ) kommuniziert nicht direkt mit
Europol betreffend „Check the Web“. Für die Bundesrepublik Deutschland
übernimmt das Bundeskriminalamt die Koordinierung und Kommunikation mit
Europol. Der Informationsaustausch erfolgt über den allgemeinen
Kommunikationsweg mit Europol per SIENA-Nachrichten über das deutsche
Verbindungsbüro bei Europol.
22. Wer ergriff die Initiative, für „Check the Web“ 2009 eine eigene
Analysedatei einzurichten (Austausch über „islamistisch-extremistische
Internetauftritte“)?
Europol.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 13 – Drucksache 17/11238a) Wie viele Personendaten sowie Kontakt- und Begleitpersonen sind
derzeit in „Check the Web“ gespeichert, und wie hat sich dies seit ihrer
Einrichtung entwickelt?
Die Analysearbeitsdatei kennt keine Unterteilung nach Personendaten,
Kontakt- und Begleitpersonen. Strukturiert gespeichert werden lediglich Angaben
zu den Namen von Autoren der eingestellten Propagandaveröffentlichungen.
Derzeit sind nach Kenntnis der Bundesregierung zwischen 400 und 500
Autoren mit vollständigem Namen in der Datei erfasst.
b) Wie wird die vom „EU-Terrorismus-Koordinator“ Gilles de Kerchové
geforderte Integration der kurdischen PKK in die „Check the Web“-
Datensammlung diskutiert, und welche Haltung vertrat die
Bundesregierung hierzu?
Die Bundesregierung nimmt Anregungen des Koordinators des Rates für
Terrorismusbekämpfung lediglich zur Kenntnis, macht sich dessen Empfehlungen
und Schlussfolgerungen jedoch nicht generell zu Eigen. Daher nimmt die
Bundesregierung auch nicht zwangsläufig eine abgestimmte Bewertung der
Vorschläge des Koordinators vor. Desweiteren wird auf Absatz 4 der Antwort der
Bundesregierung (Bundestagsdrucksache 17/1882) vom 25. Mai 2010 auf
Frage 5 verwiesen. Im Hinblick auf die dort gemachten Ausführungen gibt es
nach Kenntnis der Bundesregierung keinen neuen Sachstand.
c) Wie wurde die von der früheren belgischen Ratspräsidentschaft
geforderte Aufnahme von Tierrechtsaktivismus und Rechtsextremismus
diskutiert, und welche Haltung vertrat die Bundesregierung hierzu?
Auf der Sitzung der EU-Ratsarbeitsgruppe Terrorismus am 6. September 2010
informierte der damalige belgische Vorsitz, dass er das Ziel verfolge, neben
islamistischem Terrorismus auch andere Phänomenbereiche in den
Informationsaustausch im Rahmen von „Check the Web“ aufzunehmen. Es fand keine
Diskussion hierüber in der EU-Ratsarbeitsgruppe statt. Auf der Sitzung der EU-
Ratsarbeitsgruppe Terrorismus am 16. November 2010 informierte der
damalige belgische Vorsitz, ein Seminar bei Europol am 5./6. Oktober 2010 habe
gezeigt, dass kein Bedarf für eine Ausweitung von „Check the Web“ auf andere
Phänomenbereiche bestehe. Die Bundesregierung hat in diesem
Zusammenhang keine abgestimmte Bewertung des belgischen Vorstoßes vorgenommen.
d) Inwieweit wurden Überlegungen geäußert, „Check the Web“ auf
andere Kriminalitätsbereiche auszudehnen, und welche Haltung vertritt
die Bundesregierung hierzu?
Es wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Buchstabe b verwiesen.
23. Inwiefern fühlt sich die Bundesregierung auch bezüglich des Ausspähens
des Internets an internationale Vereinbarungen oder Chartas gebunden,
und wie setzt sie diese in der Praxis um?
Die Bundesregierung fühlt sich an sämtliche völkerrechtliche Vereinbarungen
und Verträge verbunden, die für die Bundesrepublik Deutschland gelten. Die
Umsetzung erfolgt durch die Beachtung dieser Vereinbarungen und Verträge im
jedem Einzelfall.
a) Inwiefern stehen die im Projekt „Clean IT“ diskutierten
Filtertechnologien und ein vorgeschlagener Zwang zur Verwendung von Klarna-
Drucksache 17/11238 – 14 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiodemen im Einklang mit der Charta der Grundrechte und dem
Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte (ICCPR)?
b) Sofern die Bundesregierung hier kein Problem sieht, wie begründet sie
dies?
Filtertechnologien stehen an sich nicht im Widerspruch zu völkerrechtlichen
Vereinbarungen und Verträgen, sondern allenfalls eine bestimmte Art und
Weise des Einsatzes solcher Technologien. Ein Zwang zur Verwendung von
Klarnamen ist nicht völkerrechtswidrig, soweit damit ein legitimer Zweck
erfüllt werden soll und dies im spezifischen Kontext nicht unverhältnismäßig ist,
wie etwa beim Klarnamenzwang bei der Impressumspflicht nach dem TMG.
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ISSN 0722-8333]