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Kleine AnfrageWahlperiode 17Beantwortet

Mitarbeit der Bundesregierung in der EU-Initiative "Clean IT" gegen eine vermeintlich "illegale Nutzung" des Internets

Entstehung und Aufgaben, Beteiligung deutscher und europäischer Behörden sowie von Privatunternehmen und sozialen Netzwerken, Themen der bisherigen Treffen und die dort vertretene Haltung der Bundesregierung, Rolle bei der Terrorismusbekämpfung, Finanzierung durch die Europäische Kommission<br /> (insgesamt 23 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium des Innern

Datum

26.10.2012

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 17/1094508. 10. 2012

Mitarbeit der Bundesregierung in der EU-Initiative „Clean IT“ gegen eine vermeintlich „illegale Nutzung“ des Internets

der Abgeordneten Andrej Hunko, Halina Wawzyniak, Jan Korte, Ulla Jelpke, Stefan Liebich, Thomas Nord, Kathrin Senger-Schäfer, Dr. Petra Sitte, Alexander Ulrich, Kathrin Vogler und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Fünf Innenministerien von EU-Mitgliedstaaten haben sich in der Initiative „Clean IT“ zusammengeschlossen, um sich über Möglichkeiten gegen die „illegale Benutzung des Internets“ auszutauschen. Beteiligt sind die Niederlande (Nationaler Koordinator für Terrorismusbekämpfung und Sicherheit), Deutschland und Großbritannien (Innenministerium), Belgien (Koordinationsstelle zur Bewertung der Bedrohungslage) und Spanien (Nationales Anti-Terrorismus- Zentrum). Das Europäische Polizeiamt Europol, das selbst die Kontrolle des Internets zur Chefsache erhob, ist ebenfalls dabei. Von „Clean IT“ erfasste Themen sind „Computerkriminalität, Hate Speech, Diskriminierung, illegale Software, Kinderpornographie und Terrorismus“ (https://netzpolitik.org/wp-upload/ CLEAN+ IT+DRAFT+DOCUMENT+02.doc). Diverse Formate könnten nach Vorschlägen der Behörden automatisiert „detektiert“ werden: Audionachrichten, Blogs, Chats, Dokumente, Mail, Messenger, Bezahlsysteme, Soziale Netzwerke, Webseiten, Videonachrichten und Webforen. Projektkoordinator ist der „Koordinator für Terrorismusbekämpfung und Sicherheit“ But Klaasen von der niederländischen sozialliberalen Partei. But Klaasen bemüht einen biologistischen Vergleich und fordert, dass „jeder Computer, der kein Gesundheitszertifikat vorweisen kann, […] vom Internet ausgeschlossen werden sollte“ (https://netzpolitik.org/2012/clean-it-die-eu-will-das-internet-sauber-und-gesund-halten). Die Europäische Kommission fördert „Clean IT“ mit 400 000 Euro. Wichtiges Ziel der Initiative ist die Einbindung der Telekommunikationsindustrie bzw. von Providern. Diese sollen sich – zunächst „freiwillig“ – verpflichten, unerwünschte Inhalte den Strafverfolgungsbehörden zu melden und diese herauszufiltern. Strafverfolgungsbehörden sollen die Möglichkeit erhalten, Inhalte zu entfernen, und dabei gängige Praktiken wie „Notice & Takedown“ umgehen dürfen. Die „Hilfsbereitschaft“ von Providern soll zudem für die Vergabe öffentlicher Aufträge maßgeblich sein (http://edri.org/cleanIT).

Allerdings könnten laut einem von der Initiative „European Digital Rights“ (EDRI) ins Netz gestellten Papier auch „komplett legale Inhalte“ entfernt werden dürfen (www.edri.org/CleanIT). Zudem könnte die anonyme Nutzung des Internets abgebaut werden, indem Anbieter Sozialer Netzwerke nur noch Zugänge mit echten Namen und Passfotos gewähren. Nach Angaben der Projektwebseite soll „Clean IT“ lediglich die Nutzung des Internets „für terroristische Zwecke“ beschränken. Das Verlinken auf „terroristische Inhalte“ könnte hierfür unter Strafe gestellt werden. Jedoch bleibt offen, wer diese „terroristischen Inhalte“ definieren soll. Die vorgebliche Bekämpfung von „Kinderpornographie“ und „islamistischem Terrorismus“ soll für Zustimmung in der Bevölkerung werben. Jedoch erläutert das von EDRI zur Verfügung gestellte Papier, dass hierunter auch die Themenfelder „animal rights“ und „left-wing“ sowie „all other terrorist and extremist organizations and individuals“ gehören.

„Clean IT“ wird von der Generaldirektion für Inneres der Europäischen Union finanziert, die zuständig ist für „Terrorismus“. Die Projektbeschreibungen zeigen aber Parallelen zur „CEO Coalition“, die von der Generaldirektion Kommunikationsnetzwerke finanziert wird und für „Kinderschutz“ zuständig ist. Beide entwickeln Vorschläge für „Meldebuttons“ und die Kennzeichnung „illegaler“ Materialien.

Zunächst sollen Grundsätze und Praktiken von „Clean IT“ nicht legislativ sein, also unter den beteiligten „Partnern“ bzw. Ländern auf freiwilliger Basis abgestimmt werden. Dies betont auch die zuständige EU-Innenkommissarin Cecilia Malmström auf Twitter: „Huge misunderstandings about the #Clean IT project. Brings together public & private partners for open debate on phenomenon of terrorism /JL“ (https://twitter.com/MalmstromEU). Cecilia Malmström verschweigt aber, dass „Clean IT“ auch die Veröffentlichung eines Vorschlags zum Ziel hat, wie die zunächst „freiwilligen“ Regelungen in eine Initiative zur – vermutlich EU-weiten – Rechtssetzung münden kann: Gemäß Wikipedia ist es (ausweislich eines auf der Webseite von „Clean IT“ inzwischen entfernten Links) möglich, „dass eines der Ergebnisse der Ruf nach einer besseren Regulierung durch Regierungen ist“ (http://de.wikipedia.org/wiki/Clean_IT).

„Clean IT“ verfolgt also eine Politik, die von Bürgerrechtsgruppen als „Policy Laundering“ bezeichnet wird: Vorhaben, die auf nationaler Ebene nicht durchsetzbar sind, werden auf eine supranationale Ebene verschoben. Auch die vorgeblich „freiwillige“ Regelung vernebelt das eigentliche Ziel, perspektivisch eine gesetzliche Bestimmung einzuführen. Es besteht Anlass zur Vermutung, dass „Clean IT“ früher erfolglose Initiativen in einem neuen Anlauf in EU-weit geltendes Recht überführen soll: So haben die dort behandelten Inhalte Ähnlichkeiten mit dem nur durch massive Proteste verhinderten ACTA-Abkommen (etwa bezüglich von Urheberrechten oder der unerwünschten Vervielfältigung von Inhalten im Internet). Weitere Parallelen sind zur Durchsetzung von Inhalten der umstrittenen Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung erkennbar. Es ist aus Sicht der Fragesteller daher unerlässlich zu erfahren, wer an den Diskussionen in „Clean IT“ teilgenommen hat und welche Positionen dort jeweils vertreten wurden. Die Zivilgesellschaft muss in Kenntnis gesetzt werden, welche Inhalte auf dem nächsten Treffen von „Clean IT“ im November 2012 in Wien thematisiert werden.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen85

1

Wie und auf wessen Initiative ist das Projekt „Clean IT“ entstanden?

1

Trifft es zu, dass eine erste Besprechung der Projektpartner/ Projektpartnerinnen im Rahmen des Kongresses „European Dialogue on Internet Governance“ am 31. Mai 2011 in Belgrad stattfand?

1

Falls ja, wer hat zu dem Treffen eingeladen, wer bereitete es vor, und wer nahm daran teil?

2

Inwiefern werden innerhalb von „Clean IT“ jene Inhalte behandelt bzw. jene „terroristische Nutzung“ verfolgt, die Deutschland beim Ministertreffen der G5 in Florenz 2004 auf die Tagesordnung setzte und die schließlich in die „EU-Zusammenarbeit gegen die terroristische Nutzung des Internets – Check the Web“ mündete?

3

Inwiefern wurde innerhalb von „Clean IT“ klar definiert, ob sich das Projekt mit „Terrorismus“, „islamistischem Terrorismus“ oder einer allgemeinen „illegalen Nutzung“ des Internets befasst?

3

Inwiefern hat sich der Fokus von „Clean IT“ hierzu im Verlauf des Projekts verändert?

4

Trifft es nach Kenntnis der deutschen Beteiligten an „Clean IT“ zu, dass am Ende des Projekts möglicherweise ein Vorschlag zur zukünftigen legislativen Umsetzung der zunächst freiwilligen Verabredungen veröffentlicht werden soll?

4

Aus welchem Grund wurde auf der Webseite der Link entfernt aus dem hervorgeht, dass „eines der Ergebnisse der Ruf nach einer besseren Regulierung durch Regierungen ist“ (http://de.wikipedia.org/wiki/Clean_IT)?

4

Wie kommentiert die Bundesregierung den Vorschlag innerhalb von „Clean IT“ zur „Aufhebung aller gesetzlichen Bestimmungen, die der Filterung/Überwachung der Internetanschlüsse von Angestellten in Betrieben entgegenstehen“, wie es der österreichische SPÖ-Europaabgeordnete Josef Weidenholzer, Mitglied im Ausschuss für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres (LIBE) berichtet und gleichsam als dringliche Frage an die EU-Kommission richtete (http://tinyurl.com/c7y7p6b)?

4

Welche Haltung haben Angehörige der Bundesregierung innerhalb von „Clean IT“ hierzu vertreten?

5

Worin bestehen die Aufgaben der „Partner“ Deutschland, die Niederlande, Großbritannien, Belgien und Spanien in „Clean IT“, und wodurch ist dieser Status begründet?

5

Auf welche Art und Weise wurden Deutschland, die Niederlande, Großbritannien, Belgien und Spanien als steuernde Beteiligte bestimmt?

6

Was ist mit dem Status einer „unterstützenden Regierung“ gemeint, die nach Kenntnis der Fragesteller aus Ungarn, Rumänien, Dänemark, Griechenland und Österreich bestehen, und worin ist dieser Status begründet, bzw. worin besteht deren Aufgaben im Projekt?

7

Welche deutschen Behörden waren oder sind mit welchen Abteilungen an „Clean IT“ beteiligt?

7

Welche deutschen Unternehmen und sonstigen Stellen waren oder sind an „Clean IT“ beteiligt?

7

Auf wessen Initiative kam die Beteiligung Deutschlands im Steuerungsgremium von „Clean IT“ zustande?

7

Was ist die Rolle der Behörden aus Deutschland, und welche Stellen bzw. Abteilungen sind konkret in „Clean IT“ eingebunden?

7

Auf welche Art und Weise, und seit wann, sind Facebook, Google, Twitter und Ebay beteiligt?

8

Auf welche Art und Weise und mit welchen Positionen beteiligten sich deutsche Teilnehmer/Teilnehmerinnen an einer Identifizierung von innerhalb von „Clean IT“ zu behandelnden Problemen?

9

Welche deutschen Beteiligten an „Clean IT“ sind nach Kenntnis der Bundesregierung gleichzeitig in anderen internationalen Initiativen zur Regulierung des Internets engagiert?

10

Auf welche Art und Weise wird „Clean IT“ von der Europäischen Kommission unterstützt und gefördert?

10

Wann und vom wem wurde von der Europäischen Kommission eine Finanzierung für „Clean IT“ beantragt?

10

Welche Gelder wurden daraufhin mit welcher Zweckbindung vergeben, bzw. für welche zukünftigen Ausgaben sind Gelder bewilligt?

11

Welche Agenturen oder sonstigen Stellen der Europäischen Union sind oder waren an „Clean IT“ mit welchen Anliegen und Aktivitäten beteiligt?

11

Welche Rolle übernimmt Europol in „Clean IT“?

11

Welche Abteilungen sind hierfür mit welchen Aufgaben betraut?

11

Inwieweit bringt Europol Erfahrungen oder Praxen weiterer von ihr betriebener Projekte zur Überwachung und Kontrolle des Internets ein?

12

Welche Angehörigen der Generaldirektion Kommunikationsnetzwerke, der Generaldirektion Binnenmarkt oder der CEO Coalition nehmen auch an „Clean IT“ teil?

12

Inwiefern befasst sich die von der Generaldirektion Kommunikationsnetzwerke finanzierte CEO Coalition zu „Kinderschutz“ mit Themen, die auch innerhalb von „Clean IT“ behandelt werden, insbesondere hinsichtlich Filtertechnologien, Meldebuttons oder der Kennzeichnung von illegalen Materialien?

12

Inwiefern befasst sich die Generaldirektion Binnenmarkt mit Themen, die auch innerhalb von „Clean IT“ behandelt werden, insbesondere hinsichtlich Filtertechnologien, Meldebuttons oder der Kennzeichnung von illegalen Materialien?

13

Welche Treffen von „Clean IT“ fanden bislang statt, und welche Themen standen auf der Tagesordnung?

13

Wer hat die Treffen jeweils vorbereitet, und wie wurden die Verantwortlichen hierfür bestimmt?

13

Wie wurde die zu behandelnde Tagesordnung jeweils festgelegt?

13

Wer hat an den Treffen in Amsterdam, Madrid, Brüssel, Berlin jeweils teilgenommen (bitte als Tabelle angeben)?

13

Sofern den deutschen Beteiligten keine Teilnahmeliste vorliegt, welche Teilnehmer/Teilnehmerinnen neben den auf der Projektwebseite Genannten (www.cleanitproject.eu/partners-and-participants) sind diesen wenigstens erinnerlich?

13

Welche der anwesenden Unternehmen entwickeln oder vertreiben nach Anhörung durch deutsche Beteiligte in „Clean IT“ Filtertechnologien?

13

Sofern die Bundesregierung die Teilnehmer/Teilnehmerinnen nicht nennt, wie soll sich eine kritische Öffentlichkeit über die dortigen Prozesse zur Meinungsbildung und möglichenweisen Verabschiedung eines Legislativvorschlags in Kenntnis setzen?

14

Welche Haltung hat die Bundesregierung hinsichtlich einer „illegalen Nutzung des Internets” auf den Treffen zu folgenden Punkten vertreten:

14

Aufhebung gesetzlicher Bestimmungen zur Filterung/Überwachung der Internetanschlüsse von Angestellten in Betrieben;

14

Möglichkeit für Strafverfolgungsbehörden, Inhalte zu entfernen, ohne sich an Prozeduren wie „Notice & Takedown“ zu halten;

14

Strafbarkeit der Verlinkung auf „terroristische Inhalte“;

14

gesetzliche Grundlagen zur Verwendung von „Klarnamen“ in Onlinediensten;

14

Haftbarkeit von Providern oder Anbietern von Filtersystemen sofern diese zu wenig Überwachungsmaßnahmen zur Identifizierung einer „terroristischen“ Nutzung einrichten;

14

Speicherung von IP-Adressen von Nutzern/Nutzerinnen;

14

Strafbarkeit, wenn Nutzer/Nutzerinnen wissentlich auf die Meldung „illegaler Inhalte“ verzichten;

14

„Hilfsbereitschaft“ von Providern als Kriterium für die Vergabe von öffentlichen Aufträgen;

14

Sperr- und Warnsysteme für Soziale Netzwerke hinsichtlich des Zugangs zu „illegalen Inhalten“;

14

Uploadfilter, um hochgeladene Inhalte zu kontrollieren;

14

„freiwillige“ Änderung der Geschäftsbedingungen von Providern, um auch gegen „illegale Inhalte“ vorgehen zu können;

14

„Gesetzgebung und Regulierung“ der innerhalb von „Clean IT“ behandelten Themen?

15

Welche Haltung vertritt die Bundesregierung zu einem Klarnamenzwang („Real Identity Policies“) im Internet und zur Überwachung von Sozialen Netzwerken („Virtual community policing“), und wie hat sie dies innerhalb von „Clean IT“ vertreten?

16

Inwiefern trifft es zu, dass innerhalb von „Clean IT“ auch über die Verfolgung der Themenfelder „animal rights“ und „left-wing“ sowie „all other terrorist and extremist organizations and individuals“ diskutiert wurde?

16

Welche Haltung hat die Bundesregierung hier vertreten?

16

Welchen Ausgang nahmen die Diskussionen, bzw. welche Verabredungen wurden hierzu hinsichtlich der weiteren Befassung innerhalb von „Clean IT“ getroffen?

17

Welche Rolle hat der Programmdirektor But Klaasen bei „Clean IT“ inne?

17

Welche Haltung vertritt die Bundesregierung innerhalb von „Clean IT“ hinsichtlich des von But Klaasen vorgeschlagenen „Gesundheitszertifikats“, ohne das Computer vom Internet ausgeschlossen werden sollten oder im Falle einer „Infektion“ unter „Quarantäne“ gestellt werden soll?

18

Inwiefern werden Diskussionen, Ergebnisse oder Vorschläge von den deutschen Beteiligten innerhalb von „Clean IT“ mit weiteren Behörden oder sonstigen Stellen abgestimmt?

18

Auf welche Art und Weise sind das Bundeskriminalamt, die Polizeien der Länder, der Bundesnachrichtendienst, der Militärische Abschirmdienst, das Bundesamt für Verfassungsschutz und die Generalbundesanwaltschaft in „Clean IT“ oder einschlägige Diskussionen zur Beseitigung einer „illegalen Nutzung“ des Internets involviert?

18

Inwieweit ist hieran auch die „Kommission Grundlagen der Überwachungstechnik“ (KomGÜT) beteiligt?

18

Inwieweit ist der „Unterausschuss Information und Kommunikation“ (UA IuK) des Arbeitskreises II „Innere Sicherheit“ der Arbeitsgemeinschaft der Innenministerien der Länder eingebunden?

18

Inwieweit ist die „Kommission Grundlagen der Überwachungstechnik“ des UA IuK 1 eingebunden?

18

Inwieweit wird „Clean IT“ von deutschen Beteiligten mit der umstrittenen Initiative „White IT“ des Ministers für Inneres und Sport des Landes Niedersachsen Uwe Schünemann in Verbindung gebracht?

18

Inwieweit werden innerhalb von „Clean IT“ Vorschläge eines „Jetzt- Löschen“-Buttons eingebracht, der laut heise.de von der EU-Kommission und „verschiedenen Polizeieinheiten“ vorangetrieben wird (www.heise. de/newsticker/meldung/Clean-IT-Nutzer-sollen-illegale-Seiten-melden- 1403883.html)?

19

Auf welche Art und Weise haben deutsche Behörden auf den innerhalb von „Clean IT“ verteilten „Questionnaire to identify best practices used to limit Internet use by terrorists and extremists“ geantwortet (bitte in Kopie beilegen)?

19

Wer hat den Fragebogen erarbeitet, und welche Vorgaben existierten hierzu?

19

Sofern die Bundesregierung keine Kopie des Fragebogens übermitteln möchte, welche Angaben kann sie diesbezüglich zu den folgenden Fragen machen?

19

Welche „best practices“ existieren hinsichtlich der Verhinderung einer „illegalen Nutzung“ bzw. „terroristischen Nutzung“ des Internets in Deutschland?

19

Welche weiteren „best practices“ sind zukünftig geplant?

19

Welche Details dieser „best practices“ kann die Bundesregierung hinsichtlich der Akteure, Aktionen, Regierungsführung, Kosten, Effekte angeben?

19

Welche „terroristische Nutzung“ des Internets wird in Deutschland als problematisch angesehen?

19

Welche Beispiele existieren, um diese zu begrenzen?

19

Welche deutschen Firmen, Provider, Behörden, Organisationen oder sonstigen Stellen würden aus Sicht der Bundesregierung Interesse haben, Einladungen zum „Clean IT“-Projekt zu erhalten?

20

Welchen Fortgang nahm die von der früheren ungarischen EU- Präsidentschaft vorgeschlagenen Initiative „Auf dem Weg zu einem gemeinsamen sicheren europäischen Cyberspace“, der bei einer Zusammenkunft der Gruppe „Strafverfolgung“ mit der Gruppe „Zusammenarbeit im Zollwesen“ des Rates der Europäischen Union von einem Sachverständigen vorgestellt wurde?

21

Welche Details kann die Bundesregierung zum gegenwärtigen Stand der bei Europol angesiedelten Initiative „Check the Web“ schildern?

21

Mit welchem Hintergrund hatte Deutschland 2007 die Initiative zur Einrichtung von „Check the Web“ ergriffen?

21

Was ist gemeint, wenn die Bundesregierung „Check the Web“ als eine „gemeinsame, arbeitsteilige Analyse“ beschreibt (Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 17/9904)?

21

Auf welche Art und Weise und worüber kommuniziert das „Gemeinsame Internetzentrum“ (GIZ) hinsichtlich „Check the Web“ mit Europol?

22

Wer ergriff die Initiative, für „Check the Web“ 2009 eine eigene Analysedatei einzurichten (Austausch über „islamistisch-extremistische Internetauftritte“)?

22

Wie viele Personendaten sowie Kontakt- und Begleitpersonen sind derzeit in „Check the Web“ gespeichert, und wie hat sich dies seit ihrer Einrichtung entwickelt?

22

Wie wird die vom „EU-Terrorismus-Koordinator“ Gilles de Kerchové geforderte Integration der kurdischen PKK in die „Check the Web“-Datensammlung diskutiert, und welche Haltung vertrat die Bundesregierung hierzu?

22

Wie wurde die von der früheren belgischen Ratspräsidentschaft geforderte Aufnahme von Tierrechtsaktivismus und Rechtsextremismus diskutiert, und welche Haltung vertrat die Bundesregierung hierzu?

22

Inwieweit wurden Überlegungen geäußert, „Check the Web“ auf andere Kriminalitätsbereiche auszudehnen, und welche Haltung vertritt die Bundesregierung hierzu?

23

Inwiefern fühlt sich die Bundesregierung auch bezüglich des Ausspähens des Internets an internationale Vereinbarungen oder Chartas gebunden, und wie setzt sie diese in der Praxis um?

23

Inwiefern stehen die im Projekt „Clean IT“ diskutierten Filtertechnologien und ein vorgeschlagener Zwang zur Verwendung von Klarnamen im Einklang mit der Charta der Grundrechte und dem Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte (ICCPR)?

23

Sofern die Bundesregierung hier kein Problem sieht, wie begründet sie dies?

Berlin, den 8. Oktober 2012

Dr. Gregor Gysi und Fraktion

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