[Deutscher Bundestag Drucksache 17/11245
17. Wahlperiode 26. 10. 2012 Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Marieluise Beck (Bremen),
Manuel Sarrazin, Volker Beck (Köln), weiterer Abgeordneter und der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 17/10950 –
Montenegro auf dem Weg in die Europäische Union
Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Ende Juni 2012 haben die Regierungschefs der Mitgliedsländer der
Europäischen Union (EU) grünes Licht für die Aufnahme von
Beitrittsverhandlungen mit Montenegro gegeben. Nach Slowenien, das bereits seit 2004 EU-
Mitglied ist, und Kroatien, dessen Beitritt für den 1. Juli 2013 beschlossen wurde,
ist Montenegro damit das dritte früher zu Jugoslawien gehörende Land, mit
dem Beitrittsverhandlungen geführt werden.
Der Beitritt dieser Länder (sowie Albaniens) – und damit auch Montenegros –
zur EU ist ausgesprochen bedeutsam für die Zukunft Europas. Denn die
Region liegt im Herzen des Kontinents. Ohne ihren Beitritt bliebe die EU als
historische Errungenschaft unvollendet. Zudem soll die Heranführung der
Region an die EU-Standards die Transformation der Nachkriegsgesellschaften
unterstützen. Die Aufnahme von Beitrittsverhandlungen mit Montenegro ist
daher ein richtiger und wichtiger Schritt auf dem Weg zur europäischen
Integration der Länder des westlichen Balkans. Deren Gelingen muss für alle
am Beitrittsprozess Beteiligten höchste Priorität haben.
Von großer Bedeutung ist daher eine umfassende Vorbereitung der
Beitrittskandidaten auf ihre Mitgliedschaft in der EU. Die Erfahrungen der EU mit
zurückliegenden Erweiterungen zeigen, dass ein übereiltes Vorgehen zu
unbefriedigenden Ergebnissen führt und die Funktionsfähigkeit der EU belastet.
Eine kritische Begleitung nicht nur des montenegrinischen Beitrittsprozesses
ist notwendig, um sicherzustellen, dass Reformen tatsächlich auch umgesetzt
werden und die EU-Integration schlussendlich erfolgreich und zum Wohle der
Bürgerinnen und Bürger des Landes verläuft. Das Tempo und die Dauer der
Beitrittsverhandlungen werden durch die Ergebnisse der Reformen bestimmt.
Eine strikte Konditionalität in allen Phasen der Verhandlungen ist die
Grundlage für erfolgreiche Beitrittsverhandlungen. Die vollständige Erfüllung der
Kopenhagener Kriterien ist auch für Montenegro Bedingung für den Beitritt
zur EU. Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Auswärtigen Amts vom 25. Oktober 2012 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Drucksache 17/11245 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeDer aktuelle Fortschrittsbericht der Europäischen Kommission (vom 12.
Oktober 2011), in dessen Kontext die Kommission die Aufnahme von
Beitrittsverhandlungen empfahl, betont die Fortschritte, die Montenegro in zahlreichen
Feldern gemacht habe. Unbestritten hat sich Montenegro bislang bemüht
gezeigt, Auflagen der EU zu erfüllen. Dennoch bestätigt nicht nur die jüngste
Studie der Stiftung Wissenschaft und Politik Deutsches Institut für
Internationale Politik und Sicherheit (SWP) zu Montenegro, dass bis zum EU-
Beitritt Montenegros noch zahlreiche Probleme angegangen und deshalb
unbedingt im Zuge der Beitrittsverhandlungen thematisiert werden müssen.
So hat das Land seit über zwanzig Jahren keinen Regierungswechsel erlebt.
An seiner Spitze stand bis 2010 Milo –Dukanović und dessen Partei DPS
(„Demokratische Partei der Sozialisten Montenegros“). Vieles spricht dafür,
dass führende Persönlichkeiten um den weiterhin als Parteichef agierenden
Milo –Dukanović auch nach dessen Rücktritt vom Amt des Regierungschefs
politischen und ökonomischen Einfluss ausüben. Internationale und
zivilgesellschaftliche Organisationen sowie die Medien berichten seit Jahren über
rechtsstaatliche Defizite und erhebliche Probleme mit Korruption,
Klientelismus und organisierter Kriminalität. Gleichzeitig leben etwa 40 Prozent der
knapp 650 000 Einwohnerinnen und Einwohner Montenegros an der
Armutsgrenze.
Damit unter diesen Vorzeichen die Integration Montenegros in die EU
gelingen kann, muss die EU dem Land besondere Aufmerksamkeit widmen. Die
Entscheidung der EU, künftig die Kapitel 23 (Grundrechte und Justiz) und 24
(Kampf gegen organisierte Kriminalität und Korruption) im Zuge der
Beitrittsverhandlungen als erste zu öffnen und als letzte zu schließen, ist ausdrücklich
zu begrüßen. Allein das bürokratische Abprüfen von Gesetzesreformen, das
Setzen von Anreizen und das Verhängen von Sanktionen durch die EU werden
jedoch nicht ausreichen, um einen gesellschaftlichen Wandel in Montenegro
zu bewirken. Voraussetzung für den Erfolg der Beitrittsverhandlungen ist
vielmehr eine realistische und kritische Bewertung der politischen und
ökonomischen Verhältnisse, anstatt die Situation zu beschönigen, wie dies in den
Bewertungen durch die EU erkennbar ist. Instrumente und Verfahren der EU
müssen gegebenenfalls angepasst werden. Es gilt, die Chancen, welche der
Beitrittsprozess für positive gesellschaftliche Veränderungen bereithält, zu
nutzen.
1. Hält die Bundesregierung es für hinreichend, in den Beitrittsverhandlungen
mit Montenegro die Kapitel 23 (Grundrechte und Justiz) und 24 (Kampf
gegen organisierte Kriminalität und Korruption) als erste zu öffnen und als
letzte zu schließen, um die erheblichen Probleme mit fehlenden
rechtsstaatlichen Standards, Korruption, Klientelismus und organisierter Kriminalität
im Sinne einer gelingenden EU-Integration Montenegros zu bewältigen?
Wegen der besonderen Bedeutung der Bereiche Rechtsstaatlichkeit und
Bekämpfung von organisierter Kriminalität und Korruption legt der
Verhandlungsrahmen erstmals einen Schwerpunkt auf die Kapitel 23 und 24. Dies
bedeutet, dass diese Kapitel früh eröffnet und am Ende der Verhandlungen
geschlossen werden. Der Rat beschließt sogenannte „interim benchmarks“, an
Hand derer sich Reformfortschritte auch vor Schließung der Kapitel messen
lassen. Diese „interim benchmarks“ können im Verlauf der Verhandlungen auch
auf Vorschlag der Europäischen Kommission vom Rat der Europäischen Union
angepasst werden. Bei unbefriedigenden Fortschritten in diesen
Verhandlungskapiteln hat der Rat ferner die Möglichkeit, die Öffnung oder Schließung
weiterer Kapitel vorerst auszusetzen.
Zudem werden Reformen in den Bereichen Rechtsstaatlichkeit und
Bekämpfung von Korruption und organisierter Kriminalität im Rahmen des
Beitrittsprozesses durch die Bereitstellung von Expertenwissen und finanzieller
Unterstützung aus dem Instrument für Vorbeitrittshilfen (Instrument for Pre-Accession
Assistance, IPA) gefördert.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 3 – Drucksache 17/112452. Teilt die Bundesregierung die von der Europäischen Kommission in ihrem
aktuellen Fortschrittsbericht zu Montenegro vorgenommenen
Bewertungen hinsichtlich der Fortschritte des Landes bei der Durchführung
notwendiger Reformen, und wie bewertet die Bundesregierung insbesondere die
tatsächliche Umsetzung rechtsstaatlicher Reformen sowie die nachhaltige
Bekämpfung von Korruption und organisierter Kriminalität durch die
zuständigen Stellen in Montenegro?
Die Bundesregierung teilt die nuancierte Bewertung der Europäischen
Kommission. Montenegro hat wichtige Gesetzesreformen zur Stärkung
rechtsstaatlicher Strukturen und zur Bekämpfung der Korruption auf den Weg gebracht.
Die Bundesregierung teilt die Auffassung, dass es nunmehr auf die effektive
Umsetzung dieser Reformen ankommt. Sie verfolgt diesen Prozess aufmerksam
und erwartet von Montenegro insbesondere bei der Bekämpfung von
Korruption und organisierter Kriminalität konkrete Fortschritte in der Praxis.
Gleichzeitig leistet Deutschland durch die Entsendung von Experten in Ministerien der
montenegrinischen Regierung, über Schulungen unter anderem von Richtern,
Staatsanwälten und Rechnungsprüfern und die finanzielle Förderung von und
Beteiligung an diversen zivilgesellschaftlichen Projekten vielfältige praktische
Unterstützung.
3. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Beweggründe einiger
EU-Mitgliedstaaten, sich skeptisch gegenüber der Eröffnung von
Beitrittsverhandlungen mit Montenegro zum jetzigen Zeitpunkt zu äußern?
Die Eröffnung von Beitrittsverhandlungen wurde beim Rat für Allgemeine
Angelegenheiten am 26. Juni 2012 einstimmig von sämtlichen EU-
Mitgliedstaaten beschlossen.
4. Hält die Bundesregierung es für geeignet, anhand der bloßen Anzahl von
parlamentarischen Anfragen, Anhörungen und Berichtsdiskussionen die
Kontrollfunktion des Parlaments zu beurteilen, wie dies in den
Fortschrittsberichten der Europäischen Kommission unter anderem übliche Praxis ist,
und falls ja, wie begründet sie diese Ansicht?
Die Bundesregierung zieht neben den Fortschrittsberichten der Europäischen
Kommission auch andere Quellen heran, um ein umfassendes Bild des
Reformstandes in den Kandidatenländern, einschließlich der Wirksamkeit der
Kontrollfunktion der Parlamente, zu erhalten. Hierzu zählen unter anderem die
Berichterstattung der deutschen Botschaften sowie Gespräche mit Oppositionspolitikern
und Vertretern der Zivilgesellschaft des jeweiligen Landes. Auch die
Europäische Kommission stützt sich in der Beurteilung der Rolle des
montenegrinischen Parlaments auf mehr Indikatoren als lediglich die Anzahl von
Anfragen, Anhörungen und Berichtsdiskussion. So bezieht sie sich im diesjährigen
Fortschrittsbericht unter anderem auf die Veröffentlichungspraxis von
Abstimmungsergebnissen, den gesetzlichen Rahmen für Beziehungen der
Parlamentarier zu Lobbyisten, die Beziehungen des Parlaments zu zivilgesellschaftlichen
Akteuren, die Geschäftsordnung des Parlaments sowie die personelle
Ausstattung der Parlamentsverwaltung.
Drucksache 17/11245 – 4 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode5. Wie bewertet die Bundesregierung die Reformbereitschaft der
montenegrinischen Regierung, angesichts der Tatsache, dass Angehörige der
Regierungskoalition am 26. Juni 2012 in der Parlamentarischen Versammlung
des Europarats in einer konzertierten Aktion zahlreiche Änderungsanträge
zum Monitoringbericht über Montenegro mit dem Ziel einbrachten,
kritische Passagen zu Verstößen gegen Medienfreiheit und Minderheitenrechte
aus der Resolution zum Monitoringbericht des Europarates zu Montenegro
zu tilgen, Forderungen nach Stärkung der Unabhängigkeit der Justiz sowie
nach konkreten Maßnahmen zur Demokratisierung des Wahlrechts zu
beseitigen und das Monitoringverfahren vorzeitig zu beenden?
Die montenegrinische Regierung hat ihre Reformbereitschaft durch viele
konkrete Reformschritte unter Beweis gestellt. Insoweit wird auch auf die
Antworten zu den Fragen 6 und 14 verwiesen. Nachvollziehbarerweise bemüht sich die
montenegrinische Regierung um eine möglichst positive Bewertung des bisher
Erreichten. Kritische Bereiche bleiben jedoch für die Bundesregierung ein
wichtiger Teil des vollständigen Bildes.
6. Teilt die Bundesregierung die von der Europäischen Kommission in ihrem
Fortschrittsbericht zu Montenegro vorgenommene Bewertung, dass die
Freiheit der Meinungsäußerung in Montenegro insgesamt respektiert wird
und zahlreiche Fortschritte auf diesem Gebiet erzielt wurden, und wenn ja,
welche Bedeutung misst die Bundesregierung den vielen Fällen von
Drohungen und Attacken gegen Medien, Journalistinnen und Journalisten,
deren mangelnder juristischer Aufarbeitung sowie den weiterhin
rechtskräftigen Verurteilungen von Journalistinnen und Journalisten unter anderem
wegen Verleumdung bei (vgl. unter anderem Monitoringbericht des
Europarates 2012)?
Die Bundesregierung teilt die Auffassung, dass die in der Verfassung
garantierte Freiheit der Meinungsäußerung in Montenegro auch in der Praxis
insgesamt respektiert wird, und dass weitere Fortschritte in den vergangenen Jahren
erzielt worden sind. Hierzu zählt insbesondere die Abschaffung des
Straftatbestandes der Verleumdung, der zuvor als Druckmittel verwendet wurde. In
Montenegro besteht insgesamt eine pluralistische Medienlandschaft (allein fünf
Tageszeitungen bei ca. 650 000 Einwohnern), die ein sehr breites Spektrum an
Überzeugungen abbildet. Dabei entfällt auf die regierungskritischen Medien der
bei weitem größte Marktanteil.
Bei einer insgesamt positiven Entwicklung hat es allerdings auch in der
jüngeren Vergangenheit Versuche von Einschüchterungen oder Fälle von Übergriffen
auf Journalisten gegeben. Letztere werden durch Vertreter der Regierung
mittlerweile unzweideutig verurteilt und führen zu Ermittlungen – so zuletzt ein
Handgemenge nach einer Wahlveranstaltung der „Demokratischen Partei der
Sozialisten“ in Pljevlja am 4. Oktober 2012. Die polizeiliche und juristische
Aufarbeitung ist allerdings oft nicht oder nur teilweise erfolgreich. Der Mord an
dem Besitzer der Tageszeitung „Dan“, Dus ¬ko Jovanović, aus dem Jahr 2004 ist
weiterhin nicht aufgeklärt.
a) Worin liegen nach Kenntnis der Bundesregierung die Gründe dafür,
dass der Hauptschuldige am Mord an Dusko Jovanovic, Redakteur und
Miteigentümer der regierungskritischen Tageszeitung „Dan“, seit mehr
als acht Jahren nicht ermittelt und rechtskräftig verurteilt werden
konnte, und erachtet die Bundesregierung die Maßnahmen der
montenegrinischen Justiz zur Aufklärung des Verbrechens als ausreichend?
Im Mordfall Jovanović, der im Mai 2004 vor der Redaktion seiner Zeitung
„Dan“ ermordet wurde, ist bislang eine Person wegen Mittäterschaft zu einer
19-jährigen Gefängnisstrafe verurteilt worden. Haupttäter und Auftraggeber
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 5 – Drucksache 17/11245konnten bislang nicht ermittelt werden. Auch die vom montenegrinischen
Polizeichef Vuksanović eingerichtete Kommission zur Wiederaufnahme von
Ermittlungen in unaufgeklärten Mordfällen hat bislang keine neuen Erkenntnisse
hervorgebracht.
b) In welcher Weise waren deutsche Behörden an den Ermittlungen zum
Todesfall Dusko Jovanovic beteiligt, und in welcher Weise flossen die
Erkenntnisse der deutsche Seite in die Untersuchungen der
montenegrinischen Behörden ein?
Auf Ersuchen Montenegros reisten Beamte des Bundeskriminalamtes (BKA)
im Jahr 2004 nach Podgorica/Montenegro und nahmen dort Untersuchungen an
dem mutmaßlichen Tatfahrzeug und den darin befindlichen Asservaten vor. Das
mutmaßliche Opferfahrzeug und ein weiteres Fahrzeug wurden in Augenschein
genommen und fotografisch dokumentiert. Es wurden Schmauchabriebe und
einige Asservate nach Deutschland verbracht. Der überwiegende Teil der
Asservate (zum Beispiel Langwaffen) wurden später von montenegrinischer
Seite nach Deutschland verbracht und dem BKA übergeben. Dort fanden auf
Grundlage von Amts- und Rechtshilfeersuchen Montenegros daktyloskopische
und weitere kriminaltechnische Untersuchungen (zum Beispiel Waffen,
Munitionsteile, Schmauch, Fasern, DNA) statt. In welchem Umfang die
Untersuchungsergebnisse und Gutachten des BKA in das Ermittlungsverfahren der
montenegrinischen Behörden eingeflossen sind, ist nicht bekannt.
c) Ist nach Ansicht der Bundesregierung eine freie Berichterstattung in den
montenegrinischen Medien auch bei politisch sensiblen Themen
möglich, wenn die Beauftragte der Organisation für Sicherheit und
Zusammenarbeit in Europa (OSZE) für Medienfreiheit, Dunja Mijatović,
mehrere Brandanschläge auf Firmenwagen der regierungskritischen
Tageszeitung „Vijesti“ im Juli und August 2011 als Einschüchterung von
Journalistinnen und Journalisten wertet, welche entgegen den Interessen von
mächtigen Personen an der Aufdeckung von Fakten arbeiten (vgl.
OSZE, 29. August 2011)?
Montenegro verfügt über eine pluralistische Presselandschaft mit zahlreichen
Medien, die kritisch gegenüber der Regierung eingestellt sind. Die
Bundesregierung misst einer ungefährdeten Tätigkeit kritischer Journalisten große
Bedeutung zu. Sie hat begrüßt, dass sowohl Premierminister Igor Luks ¬ić als
auch Staatspräsident Filip Vujanović die Brandanschläge auf Firmenwagen der
Zeitung „Vijesti“ verurteilt haben. Die Abschaffung des Straftatbestands der
Verleumdung ist ein wichtiger Beitrag zu einer freien Berichterstattung auch zu
politisch sensiblen Themen.
d) Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die polizeiliche und
juristische Aufarbeitung der Brandanschläge?
Die Ermittlungen im Falle der Brandanschläge sind nach Kenntnis der
Bundesregierung bisher zu keinem Ergebnis gekommen.
e) Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die polizeiliche und
juristische Aufarbeitung des gewaltsamen Überfalls auf die Journalistin
der Tageszeitung „Vijesti“, Olivera Lakivić, welche zuvor bedroht
wurde, sie und ihre Familie seien in Gefahr, wenn Olivera Lakivić ihre
Berichterstattung über die Tabakplantage Tara nicht einstelle (vgl.
Pressemitteilung der OSZE, 8. März 2012)?
Im Falle des Übergriffes auf Olivera Lakić wurde der Täter ermittelt und zu
einer neunmonatigen Haftstrafe verurteilt. Olivera Lakić und ihre Familie hat-
Drucksache 17/11245 – 6 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiodeten vorübergehenden Personenschutz erhalten. Ermittlungen zu etwaigen
Hintermännern hingegen haben keine Ergebnisse hervorgebracht.
f) Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über den Fall des
Journalisten Petar Komnenic, welcher Anfang 2011 zur Zahlung einer
Geldstrafe wegen Verleumdung verurteilt wurde, nachdem er über die
heimliche Überwachung von Richtern durch Regierungsangehörige
berichtete, und der, nachdem er sich weigerte, diese zu zahlen, im April 2012
zu vier Monaten Haft verurteilt wurde, obwohl die Strafbarkeit von
Verleumdung zwischenzeitlich aufgehoben worden war (vgl. Radio Free
Europe/Radio Liberty, 19. April 2012)?
Nach Kenntnis der Bundesregierung hat Petar Komnenić die Haftstrafe nicht
verbüßen müssen. Als Reaktion auf diesen in der montenegrinischen
Öffentlichkeit viel diskutierten Fall ist vom montenegrinischen Justizministerium ein
Begnadigungsgesetz eingebracht und vom Parlament verabschiedet worden,
auf dessen Grundlage der Staatspräsident Begnadigungen auch ohne
Gnadengesuch des Verurteilten aussprechen kann.
g) Hat die Bundesregierung gegenüber Montenegro gegen die
Inhaftierung Petar Komnenics protestiert, und wenn nein, warum nicht?
Auf die Antwort zu Frage 6f wird verwiesen.
7. Teilt die Bundesregierung die Einschätzung, dass in staatlichem Besitz
befindliche Zeitungen und öffentliche Rundfunkanstalten häufig einseitig
zugunsten der montenegrinischen Regierung und ihr nahestehenden Parteien
berichten, wie u. a. die OSZE in ihrem Wahlbeobachtungsbericht zur
montenegrinischen Parlamentswahl 2009 mit Blick auf das Fernsehen
kritisierte?
Die Bundesregierung teilt diese Einschätzung hinsichtlich der Tageszeitung
„Pobjeda“ in vollem Umfang und bedingt mit Blick auf den Sender RTCG, in
dessen Verwaltungsrat auch Mitglieder der Oppositionsparteien und der
Zivilgesellschaft vertreten sind. Insgesamt entfällt auf regierungskritische Zeitungen
und Fernsehsender der größte Marktanteil.
a) Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die seit 2002 trotz
eines entsprechenden Gesetzes unterlassene Privatisierung der in
Staatsbesitz befindlichen Tageszeitung „Pobjeda“ (vgl. Monitoringbericht des
Europarates 2012)?
Nach Kenntnis der Bundesregierung hat sich der einzige Bewerber um eine
Übernahme von „Pobjeda“, die Tageszeitung „Dnevni Avaz“ (Bosnien und
Herzegowina), nicht mit der Regierung über die Bedingungen der Übernahme,
insbesondere die Frage der Übernahme von Kreditschulden, einigen können.
8. Welche Position hat die Bundesregierung bezüglich der Funktionsweise
und der Arbeit des für die Selbstregulierung der Medien zuständigen
Gremiums in Montenegro?
Aufgrund der starken Polarisierung der Medienlandschaft in Montenegro ist es
nicht gelungen, eine Selbstregulierungsbehörde zu schaffen, der alle Medien
angehören. Stattdessen existieren derzeit drei solcher Organe, denen jeweils die
regierungskritischen, die regierungsnahen und die lokalen Medien angehören.
Aus Sicht der Bundesregierung wäre es wichtig, diese Fragmentierung zu über-
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 7 – Drucksache 17/11245winden und über die politischen Lager hinweg berufsethische Standards zu
etablieren.
9. Welche Empfehlungen des Büros für demokratische Institutionen und
Menschenrechte (ODIHR) der OSZE und der Venedig-Kommission des
Europarats wurden bei der im Jahr 2011 verabschiedeten Änderung des
Wahlgesetzes in Montenegro noch nicht umgesetzt, und inwieweit
beeinträchtigt dies die Legitimität, Unabhängigkeit oder Funktionsfähigkeit
der Parlamente auf staatlicher und kommunaler Ebene (vgl.
Monitoringbericht des Europarates 2012)?
Mit der Reform des Wahlrechts im Jahre 2011 wurde der wesentliche Teil der
Empfehlungen des Büros für Demokratische Institutionen und Menschenrechte
(ODIHR) und der Venedig-Kommission in montenegrinisches Recht
umgesetzt. Nicht aufgenommen wurde insbesondere eine Regelung, wonach die
erstmalige Registrierung als Wähler grundsätzlich an einen zweijährigen Wohnsitz
in Montenegro gekoppelt ist.
10. Welche Position hat die Bundesregierung bezüglich der Unabhängigkeit
der montenegrinischen Justiz, insbesondere hinsichtlich der geltenden
Verfahrensregeln zur Ernennung von Richterinnen und Richtern und
bezüglich Transparenz und sachlicher Nachvollziehbarkeit, der seit der
Einsetzung eines hierfür zuständigen Gremiums im Jahr 2007 erfolgten
Ernennungen, und welche Gründe sind der Bundesregierung dafür
bekannt, dass eine entsprechende Verfassungsrevision zur Stärkung der
Unabhängigkeit der Justiz durch Änderung des Verfahrens für die
Richterernennung immer noch nicht vom montenegrinischen Parlament
beschlossen wurde?
Die Bundesregierung hält es für unabdingbar, dass die Benennung von Richtern
und Staatsanwälten durch Ausschreibungen transparent und nach dem
Kriterium von Eignung und Befähigung erfolgt. 2012 hat es eine solche
Ausschreibung gegeben. Hieraus muss nach Auffassung der Bundesregierung eine fest
etablierte und landesweite Praxis werden.
Die für die Reform des Justizrates notwendige Verfassungsänderung ist bislang
nicht zustande gekommen, da Oppositionsparteien ihre zur Erlangung der
benötigten Mehrheiten erforderliche Zustimmung von Zugeständnissen im Bereich
nationaler Symbole (Hymne, Flagge) und der Sprache abhängig gemacht
haben. Gleichwohl konnte sich der zuständige Ausschuss im Parlament auf
einen Entwurf einigen, welcher der Venedig-Kommission zur Bewertung
vorgelegt worden ist.
11. Wie beurteilt die Bundesregierung die Arbeitsfähigkeit der
montenegrinischen Justiz hinsichtlich der ihr zur Verfügung stehenden finanziellen
Mittel angesichts der Tatsache, dass der diesjährige Bericht der
Parlamentarischen Versammlung des Europarates die unzureichende Finanzierung
des Justizsektors als eine wesentliche Ursache rechtsstaatlicher Defizite
identifiziert?
Nach Auffassung der Bundesregierung sind die Defizite im Justizsektor nicht in
erster Linie auf eine mangelnde finanzielle Ausstattung zurückzuführen. So ist
die Anzahl an Richtern und Staatsanwälten gemessen an der Bevölkerungszahl
Montenegros vergleichsweise hoch und das Gehaltsniveau ortsangemessen. Die
mangelnde Effizienz des Justizsystems liegt nach Auffassung der
Bundesregierung in erster Linie am unzureichenden Zusammenwirken von Polizei,
Staatsanwaltschaft und Richtern sowie der Notwendigkeit, die fachliche Qualifizie-
Drucksache 17/11245 – 8 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperioderung von Richtern und Staatsanwälten zu verbessern. Deutschland engagiert
sich hier unter anderem durch die Deutsche Stiftung für internationale
rechtliche Zusammenarbeit e. V. (IRZ), die Ausbildungsprogramme für Richter
und Staatsanwälte durchführt. Die IRZ-Stiftung führt in Montenegro ein EU-
Twinning-Projekt „Support to the penitentiary reform in Montenegro“ durch.
Ziel des voraussichtlich Ende 2012 startenden Projekts mit einer Laufzeit von
18 Monaten ist die Verbesserung des Strafvollzugssystems in Montenegro im
Einklang mit EU-Standards. Darüber hinaus fördert die Deutsche Gesellschaft
für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) aus Mitteln des Offenen
Regionalfonds in einem Rechtsberatungsprojekt die interregionale Zusammenarbeit der
Staatsanwaltschaften.
12. Wie schätzt die Bundesregierung die fachliche Qualifikation des
montenegrinischen Justizpersonals ein, und wird sie sich – angesichts der
Tatsache, dass der diesjährige Bericht der Parlamentarischen Versammlung
des Europarates das Fehlen kompetenten Personals sowie unzureichende
Fortbildungsmaßnahmen und Ausbildung der Richter, insbesondere in
Bezug auf die Reform der Strafprozessordnung und die Implementierung
der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte,
beklagt – dafür einsetzen, diese durch Weiterbildungs- und
Austauschprogramme nachhaltig zu verbessern?
Auf die Antwort zu Frage 11 wird verwiesen.
13. Wird sich die Bundesregierung auf europäischer Ebene dafür einsetzen,
im Rahmen der EU-Beitrittsverhandlungen mit Montenegro, eine
umfassende Beobachtung und kontinuierliche Begleitung von Ermittlungen und
Gerichtsverfahren nicht nur im Zusammenhang mit
Korruptionsvorwürfen durch die EU durchzuführen (vgl. Solveig Richter, SWP-Aktuell 36,
Juni 2012)?
Wenn nein, warum nicht?
Die Bundesregierung wird sich, wie in den Beitrittsverhandlungen mit anderen
Ländern, für eine umfassende Evaluierung auch des Justizwesens einschließlich
Ermittlungs- und Gerichtsverfahren einsetzen. Das Bundesministerium der
Justiz und die IRZ-Stiftung unterstützen den Justizaufbau in Montenegro
allgemein. Hierzu wird auf die Antwort zu Frage 11 verwiesen. Dies beinhaltet
jedoch keine inhaltliche Begleitung/Beobachtung von konkreten
Gerichtsverfahren.
14. Teilt die Bundesregierung die Einschätzung, dass es in Montenegro auch
im regionalen Vergleich und angesichts der Tatsache, dass die
Regierungspartei DPS (Demokratische Partei der Sozialisten Montenegros) und ihr
Vorsitzender Milo –Dukanović seit über 20 Jahren die politische Szene
beherrschen, erheblich an wirtschaftlicher Transparenz und politischem
Wettbewerb mangelt, und dass dies Korruption, Patronage und
Nepotismus in den staatlichen Institutionen Montenegros begünstigt (vgl. Solveig
Richter, SWP-Aktuell 36, Juni 2012)?
Die Bundesregierung erkennt die Schritte der montenegrinischen Regierung zur
Verbesserung von Transparenz und zur Prävention von Korruption an. Hierzu
zählt eine Reihe von Gesetzen, die in den Jahren 2011 und 2012 verabschiedet
wurden, insbesondere das Gesetz zur Parteienfinanzierung, das allen Parteien
umfängliche Berichtspflichten auferlegt, das Gesetz zur Verhinderung von
Interessenskonflikten, das führende Bedienstete im Öffentlichen Dienst zur
Offenlegung ihrer Vermögen verpflichtet, das Gesetz über Staatsbedienstete, mit dem
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 9 – Drucksache 17/11245die Grundlage für die Einführung eines an Eignung und Befähigung orientierten
Einstellungs- und Beförderungsverfahrens gelegt wird, sowie das neue Gesetz
zum öffentlichen Beschaffungswesen, mit dem der Korruption bei
Ausschreibungen und Auftragsvergabe begegnet werden soll.
Die Bundesregierung verfolgt die Bemühungen Montenegros in der
Implementierung dieser Gesetze aufmerksam und fördert diesen Prozess zudem durch den
gezielten Einsatz von Twinning-Experten, etwa in dem im Justizministerium
angesiedelten „Directorate for the Anti-Corruption Inititive“. Nach
Einschätzung der Bundesregierung sind in der Implementierung erhebliche Fortschritte
notwendig, insbesondere was die Zuordnung und die aktive Wahrnehmung von
Zuständigkeiten sowie die Kooperation zwischen einzelnen Behörden der
Regierung betrifft.
Die Parlamentswahlen am 14. Oktober 2012 haben gezeigt, dass es durchaus in
Montenegro intensiven politischen Wettbewerb gibt. In ihrer Stellungnahme
vom 15. Oktober 2012 haben ODIHR sowie die Parlamentarischen
Versammlungen von OSZE und Europarat festgestellt, dass diese Wahlen in einem
friedlichen und pluralistischen Umfeld stattfanden.
15. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über den in den Medien
erhobenen Vorwurf, die zweitgrößte Privatbank Montenegros (Prva Banka
CG) habe jahrelang einen Großteil ihrer Kredite an Mitglieder der Familie
des langjährigen Regierungs- und Staatschefs und heutigen Vorsitzenden
der Regierungspartei Milo –Dukanović sowie an dessen Familie
nahestehende Personen und Firmen vergeben, und sieht die Bundesregierung die
Gefahr von Interessenkonflikten oder Anzeichen für die Veruntreuung
von Staatsgeldern angesichts der Tatsache, dass es sich bei den Einlagen
der Prva Banka überwiegend um öffentliche Gelder handelt und die
genannten Familienmitglieder einschließlich Milo –Dukanović selbst direkt
oder über in ihrem Eigentum befindliche Firmen die Mehrheit der Anteile
der 2006 privatisierten Bank halten (vgl. u. a. BBC, 29. Mai 2012)?
Der Bundesregierung ist bekannt, dass die im Mehrheitsaktienbesitz der Familie
Djukanović befindliche Prva Banka Kredite an enge Freunde des Vorsitzenden
der „Demokratischen Partei der Sozialisten“ und ehemaligen Premierministers,
Milo Djukanović, vergab. Ebenfalls bekannt ist die Recherche der OCCRP
(Organised Crime and Corruption Reporting Project) zur Vergabe von strittigen
Krediten der Prva Banka, wonach diese Bank mit begünstigten Klienten
Kreditverträge abgeschlossen habe, die einer gesunden Geschäftspraxis nicht entsprechen.
Von den staatlichen Einlagen bei inländischen Banken befindet sich ca. die
Hälfte bei der Prva Banka. Unter anderem werden die Konten der
Regierungsagenturen, Gemeinden, Fonds, aber auch der staatlichen Unternehmen wie des
Elektrizitätswerkes bei der Prva Banka geführt. Der Bundesregierung ist nicht
bekannt, ob es bislang zu einem Missbrauch dieser Gelder kam.
a) Sieht die Bundesregierung aufgrund der Tatsache, dass der
Gouverneur der Zentralbank Montenegros, Ljubisa Krgovic, im Jahr 2010
durch das frühere Vorstandsmitglied der Prva Banka CG, Radoje
Zµugi ́c, ersetzt wurde, nachdem die Zentralbank unter Ljubisa Krgovic
im Jahr 2009 die Möglichkeiten der Prva Banka CG zur Kreditvergabe
beschränkt hatte (vgl. Reuters, 21. Februar 2011), eine Gefährdung der
Unabhängigkeit der Zentralbank?
Die kürzlich getroffene Entscheidung der montenegrinischen Zentralbank, eine
Rekapitalisierung der Prva Banka anzuordnen, kann als Indiz einer
Zentralbankunabhängigkeit auch in dem vorliegenden Fall interpretiert werden.
Drucksache 17/11245 – 10 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiodeb) Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Hintergründe
sowie die polizeilichen und juristischen Konsequenzen der Anzeige
wegen Amtsmissbrauchs, welche die Nichtregierungsorganisation
MANS im Juli 2012 gegen den früheren Finanzminister und heutigen
Premierminister Igor Luks¬i ́c, den langjährigen Staats- und
Regierungschef Milo –Dukanović und den gegenwärtigen Gouverneur der
Zentralbank Radoje Zµugi ́c, gestellt hat, und was ist nach Ansicht der
Bundesregierung der Grund dafür, dass nach Öffentlichwerden der genannten
Vorgänge nicht von Amts wegen ermittelt wurde?
Der Bundesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor.
16. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über den von der
montenegrinischen Staatsanwaltschaft erhobenen Vorwurf, der wegen des
Schmuggels von ca. 2,7 Tonnen Kokain international gesuchte Da. S. und
sein Bruder Du. S hätten über die Konten des auf ihren Namen
registrierten Unternehmens „Mat Company“ bei der Prva Banka CG, die sich
mehrheitlich im Besitz von Mitgliedern der Familie Milo –Dukanovićs
befindet, sowie bei einer montenegrinischen Tochtergesellschaft der
Kärntner Hypo-Alpe- Adria mehr als 21 Mio. Euro aus dem Schmuggelgeschäft
gewaschen (vgl. Der Standard, 19. Mai 2011)?
Der Vorwurf, der flüchtige mutmaßliche Drogenboss Da. S. habe Drogengelder
über die Prva Banka und die Hypo Alpe Adria Bank gewaschen, ist der
Bundesregierung bekannt. Dessen Bruder Du. S. wurde in Montenegro im Mai dieses
Jahres zu einer Freiheitsstrafe in Höhe von acht Jahren verurteilt. Die
Ermittlungen gegen ihn führte die montenegrinische Staatsanwaltschaft in
Zusammenarbeit mit der Polizei und der Behörde zur Verhinderung der Geldwäsche.
Eine Anklage gegen Da. S. ist in Montenegro bislang nicht erfolgt. Wegen des
Verdachts, die in Verbindung zu Da. S. und Du. S. gebrachte Baufirma „Mat
Company“ diene diesen dazu, Drogengelder zu waschen, wurde das Vermögen
dieser Firma vom Staat konfisziert. Im vergangenen Jahr hat der Staat
Montenegro von den mutmaßlichen Drogenbossen Da. S. und S. K. ein Vermögen in
Höhe von ca. 50 Mio. Euro konfisziert.
17. Was sind nach Kenntnis der Bundesregierung die Gründe dafür, dass die
italienische Staatsanwaltschaft die Ermittlungen gegen den damaligen
montenegrinischen Ministerpräsidenten Milo –Dukanović wegen des
Verdachts, dieser habe als Hauptverantwortlicher durch langjährigen
Zigarettenschmuggel über Montenegro der EU erheblichen Schaden in
Millionenhöhe zugefügt, im Jahr 2009 eingestellt hat?
Der Bundesregierung liegen hierzu keine gesicherten Kenntnisse vor.
a) Wurden die Ermittlungen gegen Milo –Dukanović nach Kenntnis der
Bundesregierung nach dessen Rücktritt vom Amt des
Ministerpräsidenten Ende 2010 in Italien oder in Montenegro erneut aufgenommen
oder ist dies beabsichtigt?
Das Verfahren gegen Milo Djukanović wurde nach dessen Rücktritt nicht
erneut aufgenommen. Der Bundesregierung liegen keine Anhaltspunkte dafür
vor, dass in Italien oder in Montenegro die erneute Aufnahme eines Verfahrens
beabsichtigt ist.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 11 – Drucksache 17/1124518. Welche Informationen hat die Bundesregierung über Ermittlungen in
Deutschland oder Montenegro wegen des Verdachts auf Zahlung von
Bestechungsgeldern in Höhe von 7,35 Mio. Euro an montenegrinische
Regierungsmitglieder durch die Tochter der Deutschen Telekom AG,
Magyar Telekom, beim Erwerb der Telekom Crne Gore A.D. – vor dem
Hintergrund, dass die amerikanische Börsenaufsicht nach
Vergleichszahlungen in Höhe von insgesamt 95,16 Mio. US-Dollar ein entsprechendes
Verfahren einstellte (vgl. FOCUS Online vom 30. Dezember 2011,
www.focus.de/finanzen/news/unternehmen/korruptionsklage-telekom-
zahlt-in-usa-millionenstrafe_aid_698223.html) – und hält die
Bundesregierung den zu diesem Fall eingesetzten Untersuchungsausschuss des
montenegrinischen Parlaments für geeignet, um die Vorwürfe nicht nur
politisch sondern auch juristisch umfassend aufzuklären?
Wegen des Verdachts auf Zahlung von Bestechungsgeldern beim Erwerb der
Telekom Montenegro ermittelt die montenegrinische Staatsanwaltschaft. Auf
Druck der Opposition wurde ein Untersuchungsausschuss des Parlaments
eingerichtet, der sich mit diesen Vorwürfen befasst. Weder die Staatsanwaltschaft
noch der Untersuchungsausschuss konnten die Vorwürfe bisher erhärten.
Seitens der Deutschen Telekom und der Telekom Montenegro wurden alle
angeforderten Unterlagen der montenegrinischen Staatsanwaltschaft zur Verfügung
gestellt und frühere Vorstandsmitglieder der Telekom Montenegro von ihrer
Schweigepflicht entbunden.
Die Einrichtung eines parlamentarischen Untersuchungsausschusses unter
Leitung des Vorsitzenden der Oppositionspartei „Neue Serbische Demokratie“
(NOVA) ist aus Sicht der Bundesregierung begrüßenswert, da dies einen Schritt
zur Stärkung der Kontrollrechte des Parlaments in der Praxis darstellt. Gleiches
gilt für die mit der neuen Geschäftsordnung des Parlaments vorgesehene
Einrichtung eines ständigen Korruptionsausschusses, der ebenfalls von einem
Vertreter der Oppositionsparteien geleitet werden soll.
19. Was unternimmt die Bundesregierung, um die juristische Aufarbeitung der
in den vorhergehenden Fragen genannten Vorwürfe gegen Milo –Dukanović
und andere Mitglieder der früheren und gegenwärtigen Staatsführung
Montenegros im Rahmen des EU-Beitrittsverfahrens zu ermöglichen?
Auf die Antwort zu Frage 13 wird verwiesen. Kenntnisse über
Rechtshilfevorgänge zu den Ermittlungsverfahren bezogen auf diese Frage gibt es nicht.
20. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über den gewaltsamen
Übergriff auf das Mitglied des montenegrinischen Parlaments und Vorsitzenden
der Oppositionspartei PZP (Bewegung für den Wandel), Nebojs¬a Medojević,
nachdem dieser öffentlich über die Verwicklung eines Polizeichefs in
Schmuggel und Korruption berichtete, und dessen juristische
Aufarbeitung (vgl. Bericht der Parlamentarischen Versammlung des Europarates,
Doc. 12952, 8. Juni 2012)?
Die Bundesregierung hat keine Kenntnis von einem „gewaltsamen Übergriff“
auf den Vorsitzenden der Oppositionspartei „Bewegung für Veränderungen“
(PzP), Nebojs¬a Medojević, im Zusammenhang mit den genannten Vorwürfen.
Drucksache 17/11245 – 12 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode21. Teilt die Bundesregierung die Einschätzung des Berichterstatters des
Europäischen Parlaments für Montenegro, Charles Tannock, wonach die
Nutzung des Euro als Landeswährung, ohne dass Montenegro Mitglied
der Eurozone ist, Geldwäsche in besonderem Maße begünstige, da die
montenegrinischen Banken nicht zur Registrierung der Herkunft der
Banknoten verpflichtet seien (Interview mit
www.euractiv.com, 19. Mai
2010), und wie kann die EU im Beitrittsprozess die strukturelle
Begünstigung von Geldwäsche in Montenegro nach Meinung der
Bundesregierung abbauen?
Geldwäsche in Montenegro kann durch Übernahme der internationalen
Standards gegen Geldwäsche (Richtlinie 2005/60/EG und 40 Empfehlungen der
Financial Action Task Force vom Februar 2012) sowie deren konsequente
Umsetzung minimiert werden. Montenegro verabschiedete 2003 ein
Geldwäschebekämpfungsgesetz. Obwohl die rechtlichen Rahmenbedingungen in den
Folgejahren schrittweise internationalen Regularien angeglichen wurden, bleiben
die montenegrinischen Maßnahmen immer noch hinter den internationalen
Standards zurück.
a) Welchen Einfluss hat nach Ansicht der Bundesregierung die Nutzung
des Euro als Landeswährung auf den Beitrittsprozess Montenegros,
und könnte die aktuelle Rechtslage zum Zeitpunkt des Beitritts des
Landes zur EU die Einführung einer übergangsweise genutzten
eigenen Währung notwendig machen, bis die Maastricht-Kriterien erfüllt
sind und der Beitritt zur Eurozone erfolgen kann?
Die unilaterale Nutzung des Euro als Währung in Montenegro wird im Rahmen
der Beitrittsverhandlungen der Europäischen Union mit Montenegro spezifisch
berücksichtigt werden. Dies hat der Rat in der Festlegung des
Verhandlungsrahmens mit Montenegro am 26. Juni 2012 beschlossen. Der zwischenzeitlichen
Einführung einer eigenen Währung bedarf es nach Ansicht der
Bundesregierung nicht.
Montenegro gehört zu den Staaten, die den Kurs ihrer eigenen Währung über
ein Wechselkurssystem an den Euro gekoppelt oder als Nicht-EU-
Mitgliedstaaten einseitig den Euro eingeführt haben, weil sie auch schon vor der
Währungsumstellung die Währung eines späteren Eurozonen-Kern-Landes genutzt haben
(D-Mark, Lire, Franc).
22. Wie bewertet die Bundesregierung die Rolle zivilgesellschaftlicher
Organisationen im Erweiterungsprozess Montenegros?
a) Würde aus Sicht der Bundesregierung die Glaubwürdigkeit des
Beitrittsprozesses und die Legitimation notwendiger Reformen in der
Bevölkerung Montenegros dadurch erhöht, indem die Regierung
Montenegros die montenegrinische Zivilgesellschaft in den
Beitrittsprozess stärker einbindet und mit ihr eine öffentliche Debatte über
Fortschritte in den Verhandlungen und über die Umsetzung der
Reformen führt?
Die montenegrinische Zivilgesellschaft ist aktiv und engagiert. In den im
Aufbau befindlichen Strukturen für die Beitrittsverhandlungen mit der
Europäischen Union werden von der montenegrinischen Regierung auch Vertreter
der Zivilgesellschaft eingebunden. Dies bestätigt auch der Fortschrittsbericht
der Europäischen Kommission vom 10. Oktober 2012.
In der derzeit stattfindenden Screening-Phase ist die Einbindung von
Nichtregierungsorganisationen bereits erfolgt. Die Bundesregierung begrüßt diesen
inklusiven Ansatz nachdrücklich und sieht darin eine gute Voraussetzung für
einen transparenten und von der Bevölkerung unterstützten Beitrittsprozess.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 13 – Drucksache 17/1124523. Wird sich die Bundesregierung für gezielte Maßnahmen der EU zur
Stärkung von Personen aus dem Umfeld der montenegrinischen Justiz,
Polizei, Medienberichterstattung und Nichtregierungsorganisationen, welche
gegen Korruption, Klientelismus und organisierte Kriminalität vorgehen
und für Bürgerrechte eintreten, einsetzen, und was könnten nach Ansicht
der Bundesregierung geeignete Maßnahmen sein (vgl. etwa den Vorschlag
Solveig Richters, geeignete Akteure gezielt mit EU-Mitteln, etwa aus dem
Instrument für Heranführungshilfe, IPA, zu fördern; SWP-Aktuell 36, Juni
2012)?
EU-Hilfen aus dem IPA richten sich nach den Kriterien, die in strategischen
Dokumenten wie Fortschrittsberichten, Stabilisierungs- und
Assoziierungsabkommen, indikativen Mehrjahresplanungsdokumenten und -finanzrahmen
festgelegt sind. Für Montenegro sind die Stärkung des Rechtsstaats und die
Bekämpfung von Korruption sowie der organisierten Kriminalität bei allen
Dokumenten mit im Fokus. Die Bundesregierung setzt sich in den
Komitologieausschüssen, in denen die EU-Mitgliedstaaten über die Vergabe von IPA-
Mitteln entscheiden, für eine entsprechende Schwerpunktsetzung bei
Hilfsmaßnahmen ein.
2008 wurde eine Fazilität für die Zivilgesellschaft der EU etabliert, die dazu
beiträgt, demokratische Werte, gesellschaftliche Teilhabe und das
Rechtsstaatsprinzip stärker in EU-Beitrittskandidatenländern zu verankern. Diese wird auch
in Montenegro eingesetzt, um eine wachsame Zivilgesellschaft zu schaffen, die
politische Entscheidungsprozesse dynamisch begleitet.
Maßnahmen der Verwaltungszusammenarbeit haben sich in allen Bereichen des
EU-Außenhandelns als effizienter und effektiver Weg des Kapazitätenaufbaus
erwiesen. Die Bundesregierung unterstützt diesen Prozess in Montenegro mit
eigenen Twinning-Projekten, unter anderem im Bereich der Polizeiverwaltung.
24. Wie bewertet die Bundesregierung die Situation der Lesben, Schwulen,
Bisexuellen und Transgender (LGBT) und ihrer Rechte in Montenegro?
Nach Einschätzung der Bundesregierung sind bestehende Diskriminierungen
gegenüber Lesben, Schwulen, Bisexuellen und Transgender (LGBT) nicht auf
eine unzureichende Rechtslage in Montenegro, sondern auf mangelnde
Akzeptanz in der montenegrinischen Gesellschaft zurückzuführen.
a) Teilt die Bundesregierung die Einschätzung, dass die Regierung
Montenegros sich bislang unzureichend um eine Verbesserung der
rechtlichen Situation von LGBT bemüht hat, und wie bewertet sie
insbesondere etwaige Fortschritte Montenegros bei der Bekämpfung von
Homophobie, bei der Strafverfolgung von gegen LGBT gerichteter
Hasskriminalität (insbesondere was den Abschluss von Prozessen und
die Verurteilung von Angeklagten angeht) oder bei der Überarbeitung
von Gesetzestexten und Lehrmaterialien?
Auf die Antwort zu Frage 24 wird verwiesen. Vertreter der montenegrinischen
Regierung, darunter Premierminister Igor Luks¬ić, haben wiederholt öffentlich
und nachdrücklich gegen Diskriminierungen wegen der sexuellen Orientierung
Stellung bezogen. Der Premierminister hat zudem einen Berater für
Menschenrechtsfragen berufen, der sich nach Eindruck der Bundesregierung für eine
Verbesserung der Situation der LTBG engagiert. Im jüngsten Fall einer
handgreiflichen Auseinandersetzung zwischen Fußballfans und Filmschaffenden mit
augenscheinlich homophobem Hintergrund wurden unmittelbar Ermittlungen
eingeleitet.
Drucksache 17/11245 – 14 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiodeb) Welche Anzeichen sieht die Bundesregierung dafür, dass die
montenegrinische Regierung sich aktiv für die Gewährleistung der
Versammlungsfreiheit und der Sicherheit der Teilnehmenden einer
geplanten Pride Parade im Jahr 2013 einsetzen wird, nachdem sie in der
Vergangenheit nicht aktiv wurde, als am 17. Mai 2011 Teilnehmende
einer Versammlung anlässlich des Internationalen Tags gegen
Homophobie gewaltsam attackiert wurden und die Planungen für eine Pride
Parade daraufhin von den Veranstaltern abgebrochen werden mussten
(vgl. Balkan Insight, 17. Mai 2011; Monitoringbericht des
Europarates, 8. Juni 2012), und wie wird sich die Bundesregierung bilateral
oder auf europäischer Ebene dafür einsetzen, dass eine solche Parade
erstmalig in Montenegro stattfinden kann?
Zum Schutz der ursprünglich geplanten Pride Parade 2011 wurden gezielt
Polizisten geschult. Dass diese Veranstaltung letztlich nicht zustande kam, ist nach
den Erkenntnissen der Bundesregierung nicht den montenegrinischen Behörden
anzulasten. Die Veranstalter hatten eine Teilnahme von Premierminister Igor
Luks¬ić und Justizminister Dus¬ko Marković gefordert.
25. Wie bewertet die Bundesregierung die soziale und rechtliche Situation der
Tausenden Vertriebenen und intern Vertriebenen aus Albanien, Kosovo,
Kroatien sowie Bosnien und Herzegowina in Montenegro, und erachtet
sie insbesondere die Maßnahmen, welche die montenegrinische
Administration zur Legalisierung deren Aufenthaltsstatus ergreift, als ausreichend
(vgl. Monitoringbericht des Europarates, 8. Juni 2012)?
In Montenegro leben ca. 12 000 Flüchtlinge und Vertriebene. Die
montenegrinische Regierung bemüht sich nach Einschätzung der Bundesregierung
gemeinsam mit dem Internationalen Komitee vom Roten Kreuz und dem
Flüchtlingshilfswerk der Vereinten Nationen (UNHCR) um eine Verbesserung der
materiellen Situation sowie um eine dauerhafte Regelung des Rechtsstatus. Montenegro
ist zudem aktiv am Sarajewo-Prozess beteiligt, der die Rückführung und Re-
Integration verbliebener Flüchtlinge auf dem Westlichen Balkan zum Ziel hat.
26. Wie bewertet die Bundesregierung die Rolle Montenegros im
Aussöhnungsprozess auf dem westlichen Balkan, und wie bewertet sie die
Beziehungen Montenegros zu Albanien, Bosnien und Herzegowina, Kosovo,
Kroatien, Mazedonien und Serbien?
Montenegro hat ein konfliktfreies Verhältnis zu allen Nachbarstaaten und wird
nach Auffassung der Bundesregierung zu Recht als ein Stabilitätsfaktor im
Westlichen Balkan gesehen. Es wird ein Ausgleich von
Interessensunterschieden auf diplomatischem oder rechtlichem Wege angestrebt. Beispiel hierfür
sind die Bemühungen um eine Regelung des Grenzverlaufs mit Kroatien durch
eine gemischte Kommission. Trotz seiner Anerkennung Kosovos ist es
Montenegro gelungen, auch zu Serbien ein gutes Verhältnis aufzubauen.
27. Welche Anstrengungen unternimmt die Regierung Montenegros nach
Kenntnis der Bundesregierung, um die Lebensbedingungen der Roma,
Aschkali und Ägypter zu verbessern und insbesondere, um deren
strukturelle Nachteile beim Zugang zum Arbeitsmarkt sowie ihre anhaltenden
Diskriminierungen im Bildungs-, Gesundheits- und Sozialwesen und ihre
mangelnde Repräsentation in Politik und öffentlichem Dienst zu
überwinden?
Auf die Antwort der Bundesregierung vom 13. März 2012 zu Frage 23 der
Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 17/8984 wird
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 15 – Drucksache 17/11245verwiesen. Die dort erwähnte Strategie zur Verbesserung der Situation von
Roma und Ägyptern in Montenegro für den Zeitraum 2012 bis 2016 wurde von
der montenegrinischen Regierung am 5. April 2012 verabschiedet. Verstärkte
Anstrengungen sind hier erforderlich. Deutschland unterstützt konkrete
Maßnahmen zur Verbesserung der Bildungschancen von Roma, Ashkali und
Ägypter und hat bei einem Großbrand im Flüchtlingslager Konik bei Podgorica im
Juli 2012 die Lebensmittelversorgung sichergestellt.
a) Sind auf diesen Gebieten seit Verleihung des EU-Kandidatenstatus an
Montenegro im Jahr 2010 de facto Verbesserungen festzustellen,
insbesondere was die Arbeitslosenzahlen und den Zugang zu Bildung der
Roma, Aschkali und Ägypter betrifft?
Auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 23 der Kleinen Anfrage auf
Bundestagsdrucksache 17/8984 wird verwiesen.
b) Liegen der Bundesregierung statistische Daten vor, die
Hasskriminalität gegen Angehörige dieser Personengruppe in Montenegro
betreffend, und was weiß die Bundesregierung über die Aufklärung,
strafrechtliche Verfolgung und Verurteilung von Gewalttaten gegen Roma,
Aschkali und Ägypter durch die montenegrinischen Behörden?
Der Bundesregierung liegen keine statistischen Daten über Hasskriminalität
vor. Sie hat keine Anhaltspunkte für ein signifikant höheres Maß an Gewalt
gegen Angehörige dieser Gruppe in Montenegro.
28. Für wie ausreichend erachtet die Bundesregierung vor dem Hintergrund
der Umweltkatastrophe in Ungarn im Oktober 2010, bei der nach einem
Dammbruch hochgiftiger Rotschlamm aus der Aluminiumproduktion die
Lebensräume von Menschen und Tieren und zahlreiche Flüsse
hochgradig verseuchte, die Sicherungsmaßnahmen an der Rotschlammdeponie
des montenegrinischen Aluminiumwerkes KAP, das sich in der Nähe des
Flusses Moraa befindet, welcher wenige Kilometer südlich des Werkes in
den Nationalpark Skutarisee, das größte Trinkwasserreservoir der
Balkanregion, mündet und dessen wichtigsten Zufluss darstellt?
Seitens der Weltbank wurde eine Studie zur Sicherung der Rotschlammbecken
des Aluminiumwerkes KAP in Auftrag gegeben. Für eine akute Gefährdung
eines Dammbruchs und Verseuchung des Morac¬a-Flusses gibt es keine
Anzeichen. Gleichwohl werden Maßnahmen zum Schutz des Grundwassers
erforderlich sein.
a) Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über den drohenden
wirtschaftlichen Zusammenbruch des Aluminiumwerkes KAP und
diesbezügliche Pläne zur Rückverstaatlichung des Unternehmens?
Das montenegrinische Parlament hat die Regierung beauftragt, die
vertraglichen Bindungen mit dem russischen Investor im Aluminiumwerk KAP
aufzulösen. Dies würde für den Fall, dass keine der interessierten ausländischen
Firmen das Werk übernimmt, eine Rückverstaatlichung des Unternehmens
bedeuten.
b) Wie schätzt die Bundesregierung die wirtschaftlichen, sozialen und
ökologischen Folgen für Montenegro im Falle einer Insolvenz des
Werkes, welches den größten Arbeitgeber und Exporteur des Landes
darstellt, ein?
Angesichts des ungesicherten hohen Energiebedarfs sowie des erheblichen
Umfangs erforderlicher Investitionen in die Modernisierung und umweltgerechte
Drucksache 17/11245 – 16 – Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeGestaltung der Produktion scheint die Schließung des Werkes am Rande der
Hauptstadt eine realistische Option. Hiervon wären rund 1 000 Arbeitsplätze
betroffen.
29. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über das Fortschreiten der
Pläne der montenegrinischen Regierung, entlang des Flusses Moraa
mehrere Staudämme zur Elektrizitätsgewinnung zu errichten (vgl. Balkan
Insight, 10. November 2011), und teilt die Bundesregierung die
Einschätzung internationaler wie montenegrinischer Umweltschutzorganisationen,
der Bau der Dämme könne die Biodiversität des Skutarisees sowie des
Flusses selbst erheblich gefährden und sei zudem mit der Überflutung von
bewohntem Gebiet und Hunderter Häuser verbunden (vgl. unter anderem
WWF, 18. Oktober 2011)?
Montenegro hat ein großes ungenutztes Potential an Wasser-, Sonnen- und
Windenergie, obwohl bereits heute zwei Drittel des Stroms mit Wasserkraft
erzeugt wird. Der geplante Bau eines Unterseekabels zwischen Italien und
Montenegro wird den Export von Strom aus erneuerbaren Energien aus dem
westlichen Balkan und Montenegro nach Italien ermöglichen. Zweifellos wird
eine detaillierte Umweltfolgenabschätzung beim Bau von Wasserkraftwerken
erforderlich sein. Neben dem besonders umstrittenen Morac¬a-Projekt werden
auch andere Möglichkeiten, insbesondere der Bau von Klein-
Wasserkraftwerken, zu prüfen sein.
30. Wie bewertet die Bundesregierung die Rolle der Korruption im Bereich
Umwelt in Montenegro?
Korruption umfasst viele Lebensbereiche wie zum Beispiel Gesundheit,
Erziehung, Wirtschaft, aber auch Umwelt. Obwohl Umweltschutz in Montenegro
Verfassungsrang hat, ist das Umweltbewusstsein in der Bevölkerung bisher
lediglich schwach ausgeprägt. Abwasser- und Müllbeseitigung,
Energieeinsparung und Maßnahmen gegen die Zersiedelung kommen mit Geberhilfe und
gesetzlichem Zwang erst nach und nach zur Geltung. Deutschland engagiert sich
insbesondere im Bereich der Abwasserentsorgung und -aufbereitung an der
Küste Montenegros, aber auch im Bereich Energieeinsparung und
Energieeffizienz. Die strafrechtliche Ahndung von Umweltverstößen steht erst am
Anfang. Umweltschutz wird im Rahmen der Beitrittsverhandlungen der
Europäischen Union mit Montenegro eine wichtige Rolle spielen.Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44,
www.betrifft-gesetze.de
ISSN 0722-8333]