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Kleine AnfrageWahlperiode 17Beantwortet

Petitionen und Bürgerbeteiligungsprojekte der Bundesregierung

Petitionen als wesentliche Form der Bürgerbeteiligung bei der Planung von Infrastrukturprojekten, Einbeziehung von Petitionen in Gesetzgebungs- und Planungsverfahren der Bundesregierung, v.a. des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung<br /> (insgesamt 11 Einzelfragen)

Fraktion

SPD

Ressort

Bundesministerium des Innern

Datum

05.11.2012

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 17/1107317. 10. 2012

Petitionen und Bürgerbeteiligungsprojekte der Bundesregierung

der Abgeordneten Michael Groß, Hans-Joachim Hacker, Klaus Hagemann, Petra Ernstberger, Iris Gleicke, Ute Kumpf, Steffen-Claudio Lemme, Thomas Oppermann, Marlene Rupprecht (Tuchenbach), Axel Schäfer (Bochum), Ottmar Schreiner, Stefan Schwartze, Sonja Steffen, Dr. Frank-Walter Steinmeier und der Fraktion der SPD

Vorbemerkung

Bürgerbeteiligung bei Verkehrsinfrastrukturprojekten gewinnt eine immer größere Bedeutung, um die spätere Akzeptanz dieser Projekte zu gewährleisten. Neben den planungsrechtlichen Instrumenten für die Beteiligung der Bürger stellen Petitionen eine wichtige Option dar, um berücksichtigungswerte Hinweise auf die öffentliche Meinung zu Projekten und deren Planungsverfahren zu erhalten. Befürwortende und ablehnende Positionen zu Infrastrukturprojekten werden in den eingereichten Petitionen in formal sachlicher Art und aus persönlicher Perspektive dargestellt. Neben der in Petitionen sich widerspiegelnden Meinungsbreite geben auch die zeitnah zu einzelnen Verfahrensstufen zu verzeichnenden Petitionsneuzugänge wichtigen Aufschluss darüber, ob Projekte in der Bürgerschaft kontrovers diskutiert werden. Zudem können Anstiege oder Rückgänge von Petitionen als wichtige Indikatoren für sich ändernde Rahmenbedingungen wie zum Beispiel die Zunahme von Verkehren und die damit steigende Verkehrslärmbelästigung angesehen werden, die in Planungsprozessen zu berücksichtigen sind.

Petitionen sind das älteste und bewährteste Mittel der Bürgerbeteiligung und gehören zu den unveräußerlichen Grundrechten. Sie sind gleichzeitig auch die direkteste Form der Bürgeranhörung. Bei der Umsetzung einer verbesserten Form der Bürgerbeteiligung mit einer optimierten Einbindung von Bürgern bei der Planung von Infrastrukturprojekten ist das Instrument der Petition daher mit einzubinden. In den vorliegenden Leitfäden und Handbüchern für gute Bürgerbeteiligung, wie zum Beispiel im Entwurf zum „Handbuch für eine gute Bürgerbeteiligung bei der Planung von Großvorhaben im Verkehrssektor“ des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) ist dies bislang noch nicht ausreichend berücksichtigt.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen11

1

Betrachtet die Bundesregierung Petitionen als eine wesentliche Form der Bürgerbeteiligung?

2

Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, um die in Petitionen vorgetragenen Anliegen im Zusammenhang mit der Planung von Infrastrukturprojekten in Verfahren der Bürgerbeteiligung einzubringen bzw. mit diesen rückzukoppeln?

3

Welche konkreten Pläne verfolgt die Bundesregierung, um in Petitionen vorgebrachte Anliegen gezielt und verstärkt im Sinne einer guten Bürgerbeteiligung in Gesetzgebungs- und Planungsverfahren und Aktivitäten der Bundesregierung einzubinden?

4

Bezieht das BMVBS Petitionen an den Deutschen Bundestag, die dem BMVBS mit der Bitte um Stellungnahmen zugeschickt werden sowie Petitionen, die dem BMVBS mit Beschlüssen des Deutschen Bundestages (einfach, als Material, zur Erwägung bzw. zur Berücksichtigung) überwiesen werden, in das Konzept für die Beteiligung der Öffentlichkeit an der Bundesverkehrswegeplanung 2015 ein?

Wenn ja, auf welche Art und Weise geschieht dies, welche öffentlichen Petitionen (bitte nach Thema und Art der Zuleitung bzw. Überweisung an das BMVBS auflisten), und wie viele nicht öffentliche Petitionen hat das BMVBS in das Konzept bereits mit einbezogen?

Wenn nein, warum nicht?

5

In wie vielen Fällen haben Petitionen maßgeblich zu Änderungen von laufenden Gesetzgebungsverfahren und zu nachträglichen Verbesserungen bestehender Gesetze beigetragen (bitte nach Ressort auflisten)?

6

Warum werden Petitionen in dem Entwurf des „Handbuchs für eine gute Bürgerbeteiligung bei der Planung von Großvorhaben im Verkehrssektor“ nicht erwähnt?

7

Wertet das BMVBS die Diskussionsforen zu öffentlichen Petitionen aus den Bereichen Verkehr, Bauen und Stadtentwicklung aus, und wenn ja, welche und wie wurden diese bereits ausgewertet (bitte auflisten), und plant das BMVBS eigene (weitere) Foren zu solchen Themen, und wenn ja, welche?

8

Wie und in welcher personellen Form ist die Bearbeitung von Petitionen in die einzelnen Bundesministerien der Bundesregierung integriert?

9

Sieht die Bundesregierung hier die Notwendigkeit personeller Aufstockung?

10

Sieht die Bundesregierung hier (bezogen auf die Fragen 8 und 9) die Notwendigkeit, eine Schnittstelle für verbesserte Bürgerbeteiligung einzurichten?

Wenn nein, warum nicht?

11

Hält die Bundesregierung eine Verbesserung der Zusammenarbeit mit den Gremien der Bundesländer hinsichtlich der Berücksichtigung von Petitionen für notwendig, und wie könnte diese konkret ausgestaltet werden?

Berlin, den 17. Oktober 2012

Dr. Frank-Walter Steinmeier und Fraktion

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