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Kleine AnfrageWahlperiode 17Beantwortet

Verkauf von Bundesimmobilien in Heiligendamm

Mit dem Einigungsvertrag dem Bund insgesamt zugeordnete, weiterverkaufte oder im Bundesbesitz verbliebene Immobilien in Heiligendamm, beim Verkauf vereinbarte Auflagen und Bedingungen, Vertragsstrafen oder Rückfallklauseln<br /> (insgesamt 5 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium der Finanzen

Datum

13.11.2012

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 17/1122825. 10. 2012

Verkauf von Bundesimmobilien in Heiligendamm

der Abgeordneten Heidrun Bluhm, Dr. Dietmar Bartsch, Steffen Bockhahn, Dr. Martina Bunge und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Der Bund hat in den 90er-Jahren entweder selbst oder durch eine von ihm beauftragte Institution Grundstücke mit aufstehenden Immobilien in Heiligendamm (Mecklenburg-Vorpommern) an eine oder mehrere Gesellschaften veräußert, die sich heute im Besitz der Jagdfeld-Unternehmensgruppe befinden.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen5

1

Welchen Immobilienbestand bekam der Bund mit dem Einigungsvertrag in Heiligendamm insgesamt zugeordnet (bitte alle Grundstücke nach Fluren, Flurstücken aufführen, und deren Größe für jedes Grundstück angeben)?

2

Wann wurden welche Grundstücke mit welchen aufstehenden Immobilien (nach Flurstücken bezeichnet) an wen verkauft (bitte auch den oder die Verkäufer, die im Auftrag der Bundesregierung handelten, nennen)?

3

Gibt es Grundstücke und aufstehende Gebäude in Heiligendamm, die sich heute noch im Besitz des Bundes befinden (wenn ja, bitte nach Flurstücken und aufstehenden Gebäuden benennen)?

4

Welche Auflagen und Bedingungen wurden für die verkauften Grundstücke und Immobilien in den jeweiligen Kaufverträgen vereinbart (bitte diese Auflagen und Bedingungen geordnet nach Flurstücken mit der Bezeichnung der aufstehenden Gebäude aus den Kaufverträgen aufführen und als Liste darstellen)?

5

Welche Vertragsstrafen oder Rückfallklauseln wurden für die Grundstücke und aufstehenden Gebäude vereinbart, und hat der Bund jeweils davon Gebrauch machen müssen (bitte wie in Frage 4 als Liste sortiert nach Flurstücken und aufstehenden Gebäuden aufführen)?

Berlin, den 25. Oktober 2012

Dr. Gregor Gysi und Fraktion

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