[Deutscher Bundestag Drucksache 17/11673
17. Wahlperiode 28. 11. 2012 Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Harald Ebner, Cornelia Behm,
Bärbel Höhn, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 17/11258 –
Darstellung der Agro-Gentechnik auf den Portalen des Bundesministeriums für
Bildung und Forschung „biotechnikum.eu“ und „biosicherheit.de“ sowie Haltung
der Bundesregierung zu möglichen Interessenkonflikten unter anderem im
Zusammenhang mit dem EU-Projekt GRACE
Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Die Agro-Gentechnik ist hinsichtlich ihrer Bedeutung und Leistungsfähigkeit
als auch hinsichtlich der Risiken und Auswirkungen auf Gesundheit, Umwelt,
Wirtschaft und Verbraucher eine hoch umstrittene Technologie. Um sich eine
fundierte eigene Meinung bilden zu können, sind die Öffentlichkeit,
insbesondere Schülerinnen und Schüler, auf fachlich korrekte, ausgewogene und von
unabhängigen Institutionen erstellte Informationen und Materialien
angewiesen, die auch kritische Aspekte des Themas und über den
naturwissenschaftlichen Bereich hinausgehende relevante Fragestellungen umfassen. Diese
Maßstäbe und Kriterien sind insbesondere bei Projekten und der Arbeit von
Institutionen anzulegen, die aus Steuermitteln finanziert werden. Entsprechend muss
bei der Personalauswahl für öffentlich finanzierte Projekte und Institutionen
sichergestellt werden, dass mögliche Interessenkonflikte bzw. andere
Einflussmöglichkeiten von Lobbyorganisationen auf die Ausrichtung der Arbeit
wirksam und bestmöglich ausgeschlossen sind. Die vom Bundesministerium für
Bildung und Forschung (BMBF) zu verantwortenden Internetportale „biotech-
nikum.eu“, „biosicherheit.de“ und das Projekt GRACE unter Federführung
des Julius Kühn-Instituts werfen hinsichtlich dieser Anforderungen einige
Fragen auf. Angesichts der wesentlichen Beteiligung von Bundesministerien bzw.
Forschungseinrichtungen des Bundes an den genannten Projekten ist die
Bundesregierung zur Auskunft bzw. Stellungnahme aufgefordert. Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Bildung und Forschung vom
26. November 2012 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Drucksache 17/11673 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode1. Wie beurteilt die Bundesregierung bezüglich der Frage nach
Unabhängigkeit und möglichen Interessenkonflikten die Ernennung von Prof. Joachim
Schiemann als Projektkoordinator des EU-Projekts GRACE (GMO Risk
Assessment and Communication of Evidence), welches dem Aufbau einer
wissenschaftlichen Datenbank zur Risiko- und Nutzenbewertung von
gentechnisch veränderten Organismen (GVO) dienen soll, vor dem
Hintergrund, dass Prof. Joachim Schiemann in mehreren Institutionen zur
Förderung der Agro-Gentechnik aktiv war bzw. ist (FINAB e. V., ISBR) und in
seiner Funktion bei der Biologischen Bundesanstalt für Land- und
Forstwirtschaft an der Entwicklung gentechnischer Methoden bzw. Pflanzen
beteiligt ist?
Das Ziel des im Bereich Umwelt-Biotechnologie ausgeschriebenen integrativen
Gemeinschaftsprojektes „GRACE“ (GMO Risk Assessment and
Communication of Evidence) ist es, die vorhandene wissenschaftliche Literatur zur
Risikobewertung von gentechnisch veränderten Pflanzen und daraus hergestellten
Lebens- und Futtermitteln nach wissenschaftlichen Maßstäben zu bewerten und
allgemein über eine Datenbank zugänglich zu machen.
Das Projekt wird von der Europäischen Kommission mit fast 6 Mio. Euro
gefördert. Insgesamt nehmen 17 Partner aus 13 Ländern teil. Im Rahmen von GRACE
werden Studien in transparenter Weise und nach genau definierten
wissenschaftlichen Qualitätskriterien ausgewertet. Ziel ist, dass künftig alle Daten von
Wissenschaftlern, zuständigen Behörden für Sicherheitsbewertung und
Risikomanagement, aber auch von interessierten Dritten aus einer Datenbank
abgerufen werden können.
Experten des Julius Kühn-Instituts (JKI) koordinieren das Projekt. Das Julius
Kühn-Institut ist eine unabhängige wissenschaftliche Einrichtung im
Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und
Verbraucherschutz (BMELV). Es betreibt eigene Forschung und berät die
Bundesregierung zu allen Fragen zu Kulturpflanzen. Dazu gehören u. a. auch Fragen,
die Kulturpflanzen in Zusammenhang mit Rechtsvorschriften zum
Pflanzenschutz-, Gentechnik- und Chemikalienrecht betreffen.
Die Beteiligung an Forschungsvorhaben des 7. Forschungsrahmenprogramms
unterliegt strengen Vorgaben und ist per EU-Verordnung geregelt. Die Auswahl
der Projekte erfolgt ausschließlich nach wissenschaftlichen Kriterien durch eine
von der Europäischen Kommission berufene unabhängige Expertenkommission.
Vor diesem Hintergrund hält die Bundesregierung Prof. Dr. Joachim Schiemann
für einen geeigneten Koordinator.
Der Schutz von Mensch und Umwelt ist oberstes Ziel des deutschen und
europäischen Gentechnikrechts. Durch die mit aller Sorgfalt durchgeführte
Risikoprüfung im Zulassungsverfahren soll vermieden werden, dass gentechnisch
veränderte Produkte in die Umwelt oder die Lebensmittelkette gelangen, die eine
Gefahr für die Gesundheit von Mensch und Tier oder für die Umwelt darstellen.
Auch bei der Entscheidung zu Mais MON810 handelte es sich, wie gesetzlich
vorgeschrieben, um eine Einzelfallentscheidung, bei der Pro und Kontra auf
wissenschaftlicher Grundlage sorgfältig abgewogen wurden.
2. Inwieweit war die Bundesregierung an dem Auswahlverfahren und der
Ernennung von Prof. Joachim Schiemann beteiligt, und welche Position hat
sie zu diesem Personalvorschlag eingenommen?
Wie in der Antwort zu den Fragen 1 und 3 ausgeführt, erfolgt entsprechend den
strengen Vorgaben bei der Beteiligung an Forschungsvorhaben des 7.
Forschungsrahmenprogramms die Auswahl der Projekte ausschließlich nach wis-
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 3 – Drucksache 17/11673senschaftlichen Kriterien durch eine von der EU-Kommission berufene
unabhängige Expertenkommission.
Das Julius Kühn-Institut (JKI) als eine Forschungseinrichtung des BMELV
wurde auf Initiative des JKI zur Beteiligung am 7.
Forschungsrahmenprogramm einzig durch einen befürwortenden Brief des BMELV (letter of intent)
unterstützt.
3. Wie bewertet die Bundesregierung die Eignung von Prof. Joachim
Schiemann, seine neuen Position im Projekt GRACE fachgerecht, unabhängig
und dem Risikovorsorgeprinzip gerecht werdend ausüben zu können, vor
dem Hintergrund seiner Äußerungen, wonach von kommerziell angebauten
transgenen Pflanzen „keine Gefahren für die Umwelt oder die Gesundheit
des Menschen“ ausgehen (Akademie-Journal 1/2002 S. 39) bzw. die
„Ausbreitung eines Transgens per se kein negativer Effekt“ sei, da die
„Sicherheit der eingeführten Gene […] im Zulassungsverfahren sehr intensiv
geprüft“ würde (FAZ, 30. April 2006)?
Wie bewertet die Bundesregierung diese Aussagen von Prof. Joachim
Schiemann insbesondere vor dem Hintergrund der belegten negativen
Auswirkungen von MON810 u. a. auf Schmetterlinge und Marienkäfer, worauf
das nationale Anbauverbot für MON810 in Deutschland basiert?
Siehe Antworten zu den Fragen 1 und 2. Zu den Feststellungen zu MON810
wird ergänzend auf die Antwort zu Frage 7 verwiesen.
4. Wie bewertet die Bundesregierung hinsichtlich der Frage nach Neutralität,
Unabhängigkeit und möglichen Interessenkonflikten die Beteiligung am
Projekt GRACE von Institutionen wie der PR-Agentur genius gmbh –
wissenschaft & kommunikation und dem Netzwerk PERSEUS, welche enge
personelle bzw. geschäftliche Beziehungen zu Unternehmen aus dem
Bereich der Agro-Gentechnik unterhalten, sowie des Wissenschaftlichen
Dienstes des US-Agrarministeriums (USDA), welches eine klar
befürwortende Position zur Agro-Gentechnik einnimmt?
Das Ziel des im Bereich Umwelt-Biotechnologie ausgeschriebenen integrativen
Gemeinschaftsprojektes ЄGRACE“ist es, die vorhandene wissenschaftliche
Literatur zur Risikobewertung von GVO nach wissenschaftlichen Maßstäben zu
bewerten und allgemein über eine Datenbank zugänglich zu machen. Damit soll
ein umfassender Überblick über die wissenschaftliche Datenlage zur Risiko-
und Nutzenbewertung von gentechnisch veränderten Pflanzen und daraus
hergestellten Lebens- und Futtermitteln erstellt werden. Die EU greift dabei auf die
Expertise unterschiedlichster Organisationen zurück.
5. In welchem Ausschreibungsverfahren und aus welchen Gründen wurden
die Agentur genius gmbh – wissenschaft & kommunikation sowie der
Internetdienstleister i-bio für die inhaltliche Konzeption und Gestaltung des
Internetportals „biosicherheit.de“ ausgewählt?
Inwiefern hält die Bundesregierung angesichts der Notwendigkeit einer
argumentativ ausgewogenen Information zum Thema Agro-Gentechnik für
Schülerinnen und Schüler sowie Lehrkräfte als wesentliche Zielgruppen
dieses Portals es für sinnvoll und sachlich angemessen, solche
Unternehmen zu beauftragen, die Auftragnehmer von Agro-Gentechnik-
Unternehmen sind und PR-Arbeit für diese Unternehmen sowie für die Agro-
Gentechnik bewerbende Institutionen wie den Schaugarten Üplingen betreiben?
Die Auftragsvergabe durch das BMBF erfolgte in einer öffentlichen EU-weiten
Ausschreibung (Vergabebekanntmachung im Supplement zum Amtsblatt der
Drucksache 17/11673 – 4 – Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeEG vom 18. Oktober 2008, Akz.: 2008/S 203-270200) im
Verhandlungsverfahren mit vorheriger öffentlicher Vergabebekanntmachung nach § 3a Nummer 1
(1 und 4) VOL/A. Ziel der Auftragsvergabe war es, eine professionelle
Kommunikation von Ergebnissen und Hintergrundinformation zur
Sicherheitsforschung im Bereich „Grüne Gentechnik“ zu den Zielgruppen interessierte
Öffentlichkeit, Pressemedien, Politik und Verwaltung zu gewährleisten und damit
u. a. auch zur Versachlichung der öffentlichen Diskussion auf diesem Gebiet
beizutragen. Voraussetzung für eine Teilnahme am Vergabeverfahren war der
Nachweis der Leistungsfähigkeit, Gesetzestreue, Fachkunde und
Zuverlässigkeit. Die Prüfung der Angebote ergab, dass das Angebot der Genius GmbH das
in Bezug auf Inhalte und Kosten das beste und somit wirtschaftlichste Angebot
darstellte und diesem Bieter daher der Zuschlag zu erteilen war.
6. Wie bewertet und begründet die Bundesregierung die aus Sicht der
Fragesteller einseitige Darstellung der Agro-Gentechnik auf dem Portal „bio-
sicherheit.de“ im Untermenü Schule angesichts der Tatsache, dass bei den
Unterthemen „Bt-Mais“, „Sicherheitsforschung zu Bt-Mais“ und
„Amylosefreie Kartoffel“ keine Links bzw. Materialien mit kritischen Beiträgen
oder Argumenten aufgeführt sind und in den empfohlenen
Unterrichtsmaterialien wesentliche Argumente beispielsweise gegen den Einsatz von
Bt-Pflanzen, wie die bereits aus der Anbaupraxis in den USA bekannte
Entwicklung von Schädlingsresistenzen gegen Bt-Mais oder Studien, die
im Fall von MON810 Risiken für Nichtzielorganismen belegen und dessen
nationales Anbauverbot begründen, nicht genannt werden?
Das Schulportal der Internetseite
www.biosicherheit.de stellt die
wissenschaftliche und gesellschaftliche Diskussion um gentechnisch veränderte Pflanzen
sachlich und ausgewogen dar und lädt zum kontroversen Diskurs ein.
Dabei werden die Kernpunkte der Kritik an der Grünen Gentechnik vor allem
am Beispiel möglicher Auswirkungen des Anbaus von Bt-Mais auf
Nichtzielorganismen explizit berücksichtigt. Die Schuleinheit „Sicherheitsforschung zu
Bt-Mais: Unerwünschte Wirkung auf Nicht-Zielorganismen?“ geht dazu auf
das von einigen europäischen Ländern verhängte Anbauverbot von MON810-
Mais ein, dass z. B. vom deutschen BMELV auf Basis von sechs
wissenschaftlichen Publikationen zur möglichen Gefährdung von bestimmten Insektenarten
verhängt wurde.
Auch die Problematik einer Resistenzentwicklung bei Schädlingen im Verlauf
des Anbaus von gentechnisch verändertem Bt-Mais wird in den Schuleinheiten
berücksichtigt. Die Schüler sollen hier u. a. bei einem Rollenspiel das Für und
Wider von Bt-Mais aus Sicht der Wissenschaft, der Landwirte und der
Zulassungsbehörden beleuchten. Dazu werden verschiedene
Hintergrundinformationen angeboten, die auch detailliert auf eine mögliche Resistenzentwicklung
beim Maiszünsler sowie Strategien zur Vermeidung der Resistenzentwicklung
eingehen.
Des Weiteren bietet das Informationsportal
www.biosicherheit.de zahlreiche
weitere Artikel zum Thema Resistenzbildung bei Schädlingen, die Schüler und
Lehrer im Rahmen der Unterrichtsvorbereitung unterstützen können.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 5 – Drucksache 17/116737. Wie begründet die Bundesregierung die aus Sicht der Fragesteller einseitig
positive Darstellung der Agro-Gentechnik auf dem Portal „biotechni-
kum.eu“ am Beispiel des transgenen Maissorte MON810 (siehe
www.bio-
technikum.eu/biotechnologie/einsatz-und-nutzen/landwirtschaft.html),
ohne dass auf die offensichtlich von der Bundesregierung geteilten sowie
wissenschaftlich belegten Risiken hinsichtlich Nichtzielorganismen
hingewiesen wird, welche das nationale Anbauverbot für MON 810 begründen?
Die Internetseite dient lediglich als Einstiegsinformation und als solche ist die
enthaltene Darstellung ausgewogen und korrekt. Sie soll vor allem zu einer
vertieften Beschäftigung mit dem Thema führen, welches auch in der Wissenschaft
kontrovers diskutiert wird. Die verlinkte Seite
www.biosicherheit.de dient dabei
der vertieften Darstellung dieser sehr komplexen Sachverhalte und der
relevanten Hintergründe.
8. Wie begründet die Bundesregierung die aus Sicht der Fragesteller einseitig
positive Darstellung der gentechnisch veränderten Kartoffel mit
veränderter Stärkezusammensetzung (gemeint ist offensichtlich „Amflora“) auf
dem Portal „biotechnikum.eu“ (
www.biotechnikum.eu/biotechnologie/
einsatz-und-nutzen/landwirtschaft.html), ohne dass Risikofaktoren wie die in
dieser Kartoffel enthaltenen Antibiotikaresistenz erwähnt werden bzw. auf
die vorhandenen konventionell gezüchteten Alternativen mit
vergleichbaren Nutzeigenschaften hingewiesen wird?
Warum wird die Information verbreitet, Amflora würde auch in
Deutschland „in geringem Umfang angebaut“, obwohl ein kommerzieller Anbau
dieser transgenen Kartoffelsorte in Deutschland aufgrund fehlender
Nachfrage seit der Zulassung nach Informationen der Fragesteller nie
stattgefunden hat und es zurzeit überhaupt keinen Anbau von Amflora in
Deutschland gibt?
Die Unbedenklichkeit der Amflora ist von dem Expertengremium für
Sicherheitsfragen bei der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA)
bestätigt worden. Daher ist die Amflora in der EU zugelassen.
Laut Standortregister des Bundesamts für Verbraucherschutz und
Lebensmittelsicherheit (BVL) wurde die Amflora Kartoffel im Jahr 2011 auf einer Fläche
von 20 000 m2 an einem Standort in Ausleben angebaut, im Jahr 2010 am
Standort Zepkow auf einer Fläche von 150 000 m2. Im Jahr 2012 fand kein
Anbau statt. Somit wurde die Amflora seit 2010 auf insgesamt 170 000 m2, also
in geringem Umfang angebaut.
9. Wie bewertet die Bundesregierung hinsichtlich der Problematik von
Interessenkonflikten im Zusammenhang mit der Bewertung der Agro-
Gentechnik die Tatsache, dass in der Argumentation auf dem vom BMBF
verantworteten Internetportal „biotechnikum.eu“ (
www.biotechnikum.eu/
biotechnologie/einsatz-und-nutzen/landwirtschaft.html) bezüglich
behaupteter Pestizideinsparungen durch Bt-Mais auf eine US-Studie des „National
Center for Food and Agricultural Policy“ verwiesen wird, das eng mit der
Agrochemie-Industrie der USA zusammenarbeitet und finanzielle
Förderung für Projekte u. a. von CropLife America und „Educational
Endowment Fund of the American Chemical Society Division of Agrochemicals“
erhält?
Nach Ansicht der Bundesregierung kann die Tatsache, dass wissenschaftliche
Institutionen für einzelne Projekte unterschiedliche Auftraggeber haben, keine
pauschale Grundlage für eine Vorverurteilung von wissenschaftlichen
Ergebnissen darstellen.
Drucksache 17/11673 – 6 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode10. Inwieweit plant die Bundesregierung eine Korrektur bzw. Ergänzung der
Aussagen zur Agro-Gentechnik auf „biotechnikum.eu“ bezüglich
angeblicher Pestizideinsparungen durch Bt-Pflanzen insofern, dass auch die in
den letzten Jahren zunehmende und gut belegte Problematik von
Schädlingsresistenzen (u. a. bei Bt-Mais in den USA und bei Bt-
Baumwolle in China und Indien) thematisiert sowie auf den stark gestiegenen
Herbizideinsatz beim Anbau von herbizidtolerantem GV-Soja in den
USA, Argentinien und Brasilien hingewiesen wird?
Wenn nein, mit welcher Begründung wird eine entsprechende Ergänzung
abgelehnt?
Der Anbau von Bt-Pflanzen kann nachweislich zu Einsparungen von
Insektiziden führen (Pray et al., 2002; Shelton et al., 2002; Fitt, 2008; Naranjo, 2011;
Benbrook, 2012). Die Darstellung ist somit grundsätzlich richtig. Die Seiten
„biotechnikum.eu“ bilden die Biotechnologie in ihrer Breite ab. Die hier
thematisierte Seite gilt lediglich der Einstiegsinformation. Eine diesbezügliche
vertiefte Darstellung – inklusive der Thematik der Resistenzen erfolgt auf den
Seiten von biosicherheit.de, die verlinkt sind.
11. Wie erklärt die Bundesregierung die Widersprüchlichkeit von Aussagen
auf dem Portal „biotechnikum.eu“, dass „Ertragssicherung generell einer
der wichtigsten Gründe für den Einsatz gentechnisch optimierter
Pflanzen“ sei und „grüne Biotechnologie [= Agro-Gentechnik] auch
hinsichtlich Ertragssteigerung einen wichtigen Beitrag für ein sicheres Morgen“
leisten könne (
www.biotechnikum.eu/biotechnologie/einsatz-und-nutzen/
landwirtschaft.html) im Vergleich zur Aussage der Bundesregierung in
ihrer Antwort zu Frage 14 der Kleinen Anfrage der Fraktion BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN auf Bundestagsdrucksache 17/8819, worin eingeräumt
wird, dass Ertragsleistung ein sehr komplexes Merkmal unter Beteiligung
vieler Gene darstellt und keine der aktuell angebauten gentechnisch
veränderten Pflanzen Modifikationen enthalten, die „Einfluss auf die
Ertragsleistung per se haben“ bzw. „zu einer Verbesserung des genetischen
Potenzials hinsichtlich der Ertragsleistung führen“?
12. Plant die Bundesregierung die auf dem Portal zur BMBF-Initiative „BIO-
Technikum“ getätigten Aussagen in Bezug auf die Auswirkungen der
Agro-Gentechnik auf die Welternährung entsprechend ihrer Antwort zu
Frage 14 der Kleinen Anfrage auf Bundestagsdrucksache 17/8819 zu
ändern, und wird sie die Einschätzungen der wichtigsten deutschen
Entwicklungshilfeorganisationen zu dieser Frage ergänzen?
Wenn nein, warum nicht?
Frage 11 und Frage 12 werden gemeinsam beantwortet.
Ein Widerspruch besteht nicht. Hierzu ist es allerdings notwendig, die obigen
Anführungen aus der Antwort zu Frage 14 der besagten Kleinen Anfrage in
ihrem vollständigen Zusammenhang zu lesen. Dieser lautet dort
(Unterstreichung hier neu):
„[…] Die Ertragsleistung ist ein extrem komplexes Merkmal an dem eine
Vielzahl von Genen beteiligt ist, die häufig einzeln nur einen geringen Einfluss auf
die Höhe der Ertragsleistung haben und untereinander sowie mit der Umwelt
wechselwirken. Die Identifikation von genetischen Netzwerken und
Schlüsselgenen der Ertragsbildung ist Gegenstand intensiver Forschung. Demgegenüber
sind Resistenzen, z. B. gegenüber Schaderregern oder Herbiziden, häufig
wesentlich einfacher vererbt, d. h. im Falle gentechnisch modifizierter Sorten
durch ein einzelnes Gen bedingt. Die bisher zugelassenen gentechnisch
modifizierten Sorten bei verschiedenen Kulturarten – im Wesentlichen
herbizidresistente und insektenresistente Sorten, z. B. bei Mais, Sojabohne, Baumwolle,
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 7 – Drucksache 17/11673Raps und Zuckerrübe – wurden mit dem Ziel der Verbesserung dieser
Eigenschaften (Resistenz) erstellt und enthalten daher keine gentechnischen
Modifikationen (Fremdgene), welche einen Einfluss auf die Ertragsleistung per se
haben, d. h. zu einer Verbesserung des genetischen Potentials hinsichtlich der
Ertragsleistung führen. Diese gentechnischen Modifikationen können jedoch
einen erheblichen Einfluss auf die Ertragssicherheit und damit letztendlich auf
die Ertragsleistung pro Hektar und die weltweite Erntemenge haben, z. B.
insektenresistente Mais und Baumwollsorten, insbesondere in
landwirtschaftlichen Produktionssystemen in welchen Insektizide nicht in hinreichender
Menge zur Verfügung stehen. Sie können daher ebenso wie die
pflanzenzüchterische Verbesserung von Resistenzeigenschaften gegen biotische Schaderreger
unter Nutzung der im Genpool einer Kulturart vorkommenden natürlichen
genetischen Variation – wo ebenfalls erhebliche Verbesserungen erzielt werden
konnten (Friedt und Ordon, 2012) – einen Beitrag zur züchterischen
Verbesserung der Ertragssicherheit darstellen. Darstellungen zur Ertragssteigerung
bedingt durch eine verbesserte Ertragssicherheit durch gentechnisch modifizierte
Sorten finden sich z. B. in der Studie von Graham Brookes und Peter Barfoot
(2010).
Friedt W, Ordon F, 2012: Barley Production and Breeding in Europe: Modern
Cultivars Combine Disease Resistance, Malting Quality and High Yield, The
11th International Barley Genetics Symposium, 15.-20. April 2012, Hangzhou,
China, 235–243 aktualisiert.
Brookes, G., Barfoot P. (2010) GM crops: global socio-economic and
environmental impacts 1996–2008. PG Economics Ltd, UK. […]“
13. Warum wird auf dem Portal „biotechnikum.eu“ zum Thema
„Biotechnologie in der Landwirtschaft“ die klassische Züchtung anhand eines
einzigen und veralteten Beispiels der Zuckerrübe als „enorm
zeitaufwändig“ dargestellt (
www.biotechnikum.eu/biotechnologie/einsatz-und-nutzen/
landwirtschaft.html), ohne – wie in der Antwort der Bundesregierung zu
Frage 14 der Kleinen Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
auf Bundestagsdrucksache 17/8819 zu Recht geschehen – auf enorme
Ertragssteigerungen durch konventionelle Züchtung (z. B. von 50 Prozent
bei der Wintergerste) und eine erhebliche Beschleunigung der
konventionellen Züchtung in den letzten Jahren durch Nutzung moderner Methoden
wie Smart Breeding und markergestützte Selektion hinzuweisen?
Aus welchen Gründen werden gleichzeitig die lange Dauer von mehreren
Jahren sowie die extrem hohen Kosten von bis zu 136 Mio. US-Dollar pro
„trait“ (Eigenschaft) für die Entwicklung von gentechnisch veränderten
Pflanzen bis zur Vermarktung verschwiegen?
Die Beispiele auf dem Portal „biotechnikum.eu“ wurden so gewählt, dass sie
fachlich korrekt und plastisch sind sowie Anreize geben, sich mit dem Thema
vertieft auseinander zu setzen.
In der Tat können moderne Verfahren der konventionellen Pflanzenzüchtung
(wie Smart Breeding und markergestützte Selektion) den Fortschritt in der
Pflanzenzüchtung beschleunigen. Die Verfahren setzten aber zunächst einmal
das Vorhandensein von Markern für gewünschte Merkmale voraus. Diese
müssen durch zunächst oft jahrelange Arbeit gefunden und entwickelt werden, und
oft genug scheitern entsprechende Bemühungen gänzlich. Trotz der
Anwendung dieser modernen biotechnologischen Verfahren in der konventionellen
Pflanzenzüchtung dauert es typischerweise 10 bis 15 Jahre, bis eine neue Sorte
zugelassen und auf den Markt gebracht werden kann. Die Prozesse sind somit
sehr zeitaufwändig.
Drucksache 17/11673 – 8 – Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeAuch die Markteinführung einer GV-Pflanze kann sehr zeitaufwändig und mit
hohen Kosten verbunden sein. Dies ist aber neben dem klassischen
Forschungsrisiko insbesondere auch durch die umfangreichere Prüfung bei der Zulassung
bedingt. GV-Pflanzen werden im Rahmen einer strengen Regulierung einer
schrittweisen Fall-zu-Fall-Bewertung unterzogen, die eine Fülle von
Untersuchungen und Prüfungen beinhaltet.
Die Entwicklungskosten von Produkten werden als unternehmensinterne
Informationen üblicherweise nicht veröffentlicht. Belastbare Informationen liegen
der Bundesregierung hier nicht vor.
14. Wie viele im Anbau befindliche transgene Pflanzen mit
Trockenheitsoder Salzresistenz sind der Bundesregierung aktuell bekannt, und worauf
stützt die Bundesregierung ihre (auf „biotechnikum.eu“) geäußerte
Einschätzung, „Biotechnologie könne künftig dabei helfen, Wasser
einzusparen“ (
www.biotechnikum.eu/biotechnologie/einsatz-und-nutzen/land-
wirtschaft.html), während die Wissenschaft und die Bundesregierung
selbst in ihrer Antwort zu Frage 7 der Kleinen Anfrage auf
Bundestagsdrucksache 17/8819 davon ausgehen, dass auch Salz- und
Trockenheitsresistenzen in der Regel multigenetisch und multifaktoriell bedingte
komplexe Eigenschaften darstellen und folglich die Erfolgsaussichten
gentechnischer Methoden in diesem Bereich als sehr begrenzt einzuschätzen
sind?
Die Bundesregierung hat in ihren Antworten zu den Fragen 7 und auch 14 der
zitierten Kleinen Anfrage nicht „die Erfolgsaussichten gentechnischer
Methoden in diesem Bereich als sehr begrenzt“ eingeschätzt. Sie antwortete: „Die
molekularbiologische Grundlagenforschung an Trocken- und Salztoleranz hat
gezeigt, dass es sich hierbei um komplexe genetische Zusammenhänge handelt,
die über eine Vielzahl regulatorisch wirkender Gene gesteuert werden.“ (Frage
7) „Die Identifikation von genetischen Netzwerken und Schlüsselgenen der
Ertragsbildung ist Gegenstand intensiver Forschung.“ (Frage 14)
Derzeit befinden sich keine Pflanzen mit diesen Eigenschaften im
kommerziellen Anbau. Sie werden aber in unterschiedlichen Stadien erprobt.
Beispielsweise wird in den USA DroughtGard™ Mais (MON 87460, Monsanto
in Kooperation mit BASF) mit 15 Hybriden im Erprobungsanbau durch rund
250 Landwirte auf mehreren Tausend Hektar unter Praxisbedingungen getestet.
Monsanto geht aktuell von einer Markteinführung im Jahr 2013 aus.
In den USA werden zudem AquaMax (Pioneer-HiBred) und Agrisure
Artesian™ (Syngenta) angebaut. Diese sind konventionell gezüchtet worden (MAS,
molecularbreeding), das Programm zur Entwicklung dieser Hybridsorten
beinhaltet aber auch Ansätze mittels Gentechnik (Pioneer: Drought II program).
Die GV Linien sind derzeit noch im Erprobungsanbau durch Pioneer.
Die Commonwealth Scientific and Industrial Research Organisation (CSIRO)
hat salztolerante Weizenlinien (Durum) in Anbau, die Salztoleranz durch
Einkreuzen aus einer wildverwandten Triticum Art erworben haben. Die CSIRO
verfolgt in anderen Bereichen auch GV Ansätze (GV Weizen mit veränderter
Stärkezusammensetzung, Trockentoleranz, Nährstoffnutzungseffizienz). Sie
arbeitet mit Bayer CropScience an einem GV Weizen mit gesteigertem
Ertragspotential. Die University of Adelaide arbeitet ebenfalls an GV Weizen,
auch ein GV Reis mit erhöhter Salztoleranz ist in Entwicklung. Insgesamt gab
es in den letzten drei Jahren mehrere Freisetzungen von GV Weizen mit
verschiedenen Eigenschaften in Australien. Das International Rice Research
Institute IRRI arbeitet ebenso an GV Reislinien mit Trockenheitstoleranz.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 9 – Drucksache 17/11673In Argentinien wurde ein Gen aus der Sonnenblume in Sojabohnen transferiert,
um damit Ertrag unter Trocken- und Salzstress zu steigern. Die Firmen Bioceres
und ArcadiaBiosciences haben hierfür ein Joint Venture gegründet. Eine
Markteinführung ist für 2015 anvisiert.
Auch die brasilianische EMBRAPA arbeitet an trockentoleranten Sorten von
Mais, Bohnen, Soja, Baumwolle und Zuckerrohr.
15. Wie beurteilt die Bundesregierung die aus Sicht der Fragesteller einseitig
positiven Aussagen auf dem Portal „biotechnikum.eu“ zu angeblich
„gesundheitsfördernden Zusätzen“ wie (mittels GVO hergestellte) Vitamine
sowie zu funktionellen Lebensmitteln (Functional Food) (siehe
www.bio-
technikum.eu/biotechnologie/einsatz-und-nutzen/gesundheit-und-ernaeh-
rung.html) vor dem Hintergrund, dass viele Ernährungswissenschaftler
solche Produkte bzw. Zusätze sehr kritisch sehen, da eine
gesundheitsfördernde Wirkung durch Studien meist nicht belegt wurden oder sogar
Hinweise auf negative Auswirkungen auf die Gesundheit bestehen (siehe u. a.
www.br.de/themen/ratgeber/inhalt/ernaehrung/functional-food100.html
und
www.focus.de/gesundheit/ernaehrung/gesundessen/tid-24606/
functional-food-funktionelle-lebensmittel-fuer-die-zellen_aid_698824.html)?
Die präventive Wirkung von funktionellen Inhaltsstoffen in Nahrungsmitteln
(z. B. Flavonoide und andere sekundäre Pflanzeninhaltsstoffe) wird in
zahlreichen Studien als wahrscheinlich eingestuft. Mögliche oder auch nicht
realisierbare Potentiale zur Ergänzung des Nahrungsmittelangebotes im Zuge der
Prävention vieler Volkskrankheiten wie Herz-Kreislauf-Erkrankungen,
Diabetes, verschiedener Krebserkrankungen werden daher weiter erforscht.
Bei einer Markteinführung sind hierbei die jeweils geltenden Regelungen der
Novel-Food-Verordnung zu beachten.
16. Auf welche konkreten und aktuellen Projekte bzw. Praxisbeispiele mit
welchen Ergebnissen bezieht sich das BMBF auf dem Portal „biotechni-
kum.eu“ (
www.biotechnikum.eu/biotechnologie/einsatz-und-nutzen/ge-
sundheit-und-ernaehrung.html) bei der Aussage, mittels transgener
Pflanzen (sogenannter Pharma-Pflanzen) ließen sich Arzneimittelwirkstoffe
produzieren, und wie beurteilt die Bundesregierung das aus Sicht der
Fragesteller besondere Risikopotenzial des Anbaus von Pharma-Pflanzen für
Umwelt und menschliche Gesundheit?
Ein Beispiel ist das Fraunhofer Institut IME in Aachen, welches Pflanzen als
Expressionssystem zur rekombinanten Herstellung biotechnologischer und
pharmazeutischer Wirkstoffe nutzt. Dabei können stabil transgene Pflanzen
oder Wildtyp-Pflanzen mit Hilfe einer transienten Expression verwendet
werden. Im Rahmen eines achtjährigen Projektes werden seit 2009 Antikörper
gegen den Malariaerreger Plasmodium falciparum entwickelt. Für den
Produktionsprozess wurde Anfang 2012 eine neue Anlage errichtet. Diese kann für die
pflanzenbasierte Produktion von Biopharmaka eingesetzt werden und ist als
geschlossenes System konzipiert. Die Anlage verfolgt ein neuartiges Konzept
zur vertikalen Pflanzenanzucht (Fraunhofer Institut für Molekularbiologie und
angewandte Ökologie, IME, Jahresbericht 2011/2012).
Hinsichtlich der biologischen Sicherheit ergeben sich beim Anbau von
Pflanzen, die veränderte Inhaltsstoffe und pharmazeutisch wirksame Substanzen
bilden, spezifische Anforderungen. Arzneimittel produzierende Pflanzen
erfordern besondere Sicherheitsmaßnahmen, um sie strikt von Lebens- und
Futtermittelpflanzen zu trennen und eine ungewollte Verbreitung in der Umwelt zu
verhindern. Neben verschiedenen Maßnahmen, solche Pflanzen physikalisch
Drucksache 17/11673 – 10 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiodeoder auch biologisch „einzuschließen“, wäre auch die Verwendung von Non-
Food-Pflanzen eine Möglichkeit, Risiken einzugrenzen. Außerdem wird die
Nutzung steriler Pflanzen diskutiert. Grundsätzlich ist aber je nach Pflanzenart
und der neu eingebrachten Eigenschaft zu entscheiden, welche Maßnahmen
sinnvoll sind (Einzelfall-Betrachtung). Die Beurteilung des Risikopotentials
erfolgt in allen Fällen durch die zuständigen nationalen bzw. europäischen
Zulassungsbehörden. Bislang liegen hierfür noch keine Zulassungsanträge vor.
17. Über welche Kenntnisse verfügt die Bundesregierung bezüglich der
Risikobewertung hinsichtlich möglicher Gefahren für die Gesundheit durch
die Aufnahme von Antikörpern mittels eines Joghurts aus gentechnisch
veränderten Joghurtkulturen gegen das Magengeschwüre verursachende
Bakterium Helicobacter pylori, wie es auf dem Portal „biotechnikum.eu“
als Therapieidee genannt wird (
www.biotechnikum.eu/biotechnologie/
einsatz-und-nutzen/gesundheit-und-ernaehrung.html)?
Das Beispiel eines Joghurts mit Antikörpern gegen Helicobacter pylori wird auf
dem Portal „biotechnikum.eu“ unter dem Stichwort Perspektiven der
Biotechnologie erwähnt und stellt ein visionäres potentielles zukünftiges Feld dar.
Kenntnisse über Risiken, die im Falle der Entwicklung eines solchen Produktes
insbesondere in der Zulassungsphase überprüft werden würden, liegen daher
nicht vor.
Potenzielle Produkte dieser Kategorie unterliegen den Zulassungsbedingungen
für Arzneimittel gemäß den Regularien des Bundesinstituts für Arzneimittel
und Medizinprodukte und müssten demnach einer umfangreichen
Risikobewertung im Rahmen von klinischen Studien unterzogen werden.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
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ISSN 0722-8333]