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Kleine AnfrageWahlperiode 17Beantwortet

Zukunft des deutschen Polizeieinsatzes in Afghanistan und Menschenrechtsverletzungen der afghanischen Polizei (Nachfrage zur Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 17/10665)

Aufbau der afghanischen Polizei, Widersprüche bei der Angabe der Stärke der Afghan Public Protection Forces (APPF) sowie bei Aussagen zur Polizeiausbildung, Kooperation der APPF mit deutschen Kräften und mit der Mission EUPOL AFG, Vorgänge um einen Tötungsversuch durch afghanische Polizisten, deutsche Finanzmittel für die afghanische Polizei, Umfang des deutschen Polizeieinsatzes in Afghanistan nach 2014, afghanische Innentäter-Angriffe, Prognose des BND, Schutzmaßnahmen, ISAF-Entscheidung zum Partnering vom September 2012<br /> (insgesamt 14 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium des Innern

Datum

19.11.2012

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 17/1127130. 10. 2012

Zukunft des deutschen Polizeieinsatzes in Afghanistan und Menschenrechtsverletzungen der afghanischen Polizei (Nachfrage zur Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 17/10665)

der Abgeordneten Ulla Jelpke, Jan van Aken, Christine Buchholz, Sevim Dağdelen, Annette Groth, Andrej Hunko, Stefan Liebich, Niema Movassat, Kathrin Vogler und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Die überwiegend optimistischen Einschätzungen der Bundesregierung zum Aufbau der afghanischen Polizei, die den Tenor diesbezüglicher Antworten auf Kleine Anfragen ausmachen, werden aus Sicht der Fragesteller durch reale Entwicklungen gleich mehrfach konterkariert. Am schwersten wiegt dabei der immer wieder von Menschenrechtsorganisationen erhobene Vorwurf, die afghanischen Sicherheitskräfte (ANSF) begingen schwere Menschenrechtsverbrechen und genössen weitgehende Straflosigkeit. In aktuellen Einschätzungen sowohl des Bundesnachrichtendienstes (BND) als auch der International Crisis Group (ICG) wird davon ausgegangen, dass die Entwicklung nach dem Abzug zumindest einiger Kampfeinheiten der ISAF-Truppensteller nach 2014 äußerst unsicher ist und die ANSF nicht in der Lage sind, die Sicherheit in eigener Verantwortung zu garantieren (zum BND: DER SPIEGEL vom 1. Oktober 2012, zur ICG: www.crisisgroup.org).

Auch die immer zahlreicher werdenden Innentäterangriffe durch afghanische Soldaten oder Polizisten erwecken eher den Eindruck, dass sich deren „Eigenständigkeit“, die ihr von der Bundesregierung zugeschrieben wird, in eine andere als die von den ISAF-Staaten gewünschte Richtung bewegt. Der BND geht offenbar davon aus, dass sich solche Innentäterangriffe in Zukunft noch vermehren.

Fragen wirft aus Sicht der Fragesteller weiterhin der in der „Süddeutschen Zeitung“ vom 2. Juli 2012 beschriebene Vorfall auf, bei dem afghanische Polizisten einen – nach Darstellung eines Hauptmanns der Bundeswehr unbewaffneten – Mann von hinten zu erschießen versuchten, ohne dass die Bundeswehr versucht hat, sie daran zu hindern (der Bericht ist auch auf der Bundeswehrhomepage eingestellt, www.bundeswehr.de/portal/a/bwde/!ut/p/c4/NYvBCs IwEET_KNsgonizVNCriLVeyrZZymKalGRjQfx4k4Mz8C5vBp6Q6_DNEwp 7hxYe0I18GFY1rIYUviSRtRQVptgbmntiF1E0JZnXozekRQKOeHMKaD4o BYfxBaTQshGsYGu0k2td9U_-ru_307ndrPVzaW-wjLPxx-LKKnR/, Abruf am 9. Oktober 2012).

Drucksache 17/11271 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen14

1

Wie erklärt die Bundesregierung den Widerspruch zwischen ihrer Antwort zu Frage 4 auf der mit dem Datum vom 10. September 2012 erstellten Antwort auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 17/10665, die aktuelle Stärke der Afghan Public Protection Forces (APPF) betrage 12 027 Mann, und der Angabe der NATO Training Mission – Afghanistan (NTM-A), den APPF hätten mit Stand vom 4. Juni 2012 schätzungsweise 16 000 Mann angehört (http://ntm-a.com/archives/ 11425)?

2

Inwiefern werden die APPF von Deutschland unterstützt, und inwiefern gibt es eine Zusammenarbeit zwischen den APPF und der Bundeswehr, dem deutschen Polizeiprojektteam GPPT oder der EU-Mission EUPOL AFG?

3

Auf welche Gesamtstärke sollen nach Kenntnis der Bundesregierung Kräfte wie die APPF, die CIP-Guards und ggf. weitere regierungsfreundliche Sicherheitskräfte, die nicht den ANSF angehören, anwachsen, und bis zu welchem Zeitpunkt?

4

Kann die Bundesregierung bereits absehen, wie viele deutsche Polizistinnen und Polizisten nach 2014 noch in Afghanistan eingesetzt werden (ggf. bitte nach GPPT und EUPOL AFG trennen), und wenn nein, bis zu welchem Zeitpunkt will sie ihre diesbezüglichen Planungen vorstellen?

5

Woher rühren die Informationen der Bundesregierung (Antwort zu Frage 11 auf Bundestagsdrucksache 17/10665), die im Bericht „Afghanistan: Gemeinsam einsam“ beschriebene Person habe zum Zeitpunkt des Vorfalls eine Handfeuerwaffe geführt?

a) Seit wann verfügt die Bundesregierung über diese Information?

b) Hat die Bundesregierung Anlass, daran zu zweifeln, dass der in dem Bericht zitierte Hauptmann der Bundeswehr sich geweigert hat, auf den Mann zu schießen und dies mit den Worten begründete: „Vielleicht war der Mann nur ein Hirte, der es mit der Angst bekam. Ich weiß es nicht und er hat uns ja nicht bedroht.“, und wenn ja, woher rühren diese Zweifel? Hat der Hauptmann nach Kenntnis der Bundesregierung rechtliche Schritte gegen die „Süddeutsche Zeitung“ eingeleitet?

c) Ist nach Auffassung der Bundesregierung die Annahme der Fragesteller richtig, ein Hauptmann der Bundeswehr wisse einen Fotoapparat von einer Schusswaffe zu unterscheiden, und wenn ja, für wie glaubwürdig hält die Bundesregierung die ihr zugetragene Information, der fragliche Mann habe eine Schusswaffe geführt?

d) Warum hat der Hauptmann, der zumindest nach eigenen Worten davon überzeugt war, die beschriebene Person habe keine Bedrohung dargestellt, nach Kenntnis der Fragesteller keine Meldung über ein mutmaßlich strafrechtlich relevantes Verhalten der afghanischen Polizei erstattet, wozu er eigentlich verpflichtet gewesen wäre, da zumindest nach seiner eigenen Überzeugung von dem Mann keine Bedrohung ausging und es auch in Afghanistan strafbar sein dürfte, einer unbewaffneten, keine Bedrohung darstellenden Person in den Rücken zu schießen?

e) Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus dem Vorfall?

6

Warum kann die Bundesregierung keine Angaben darüber machen, ob Angehörige der in dem Bericht geschilderten Polizeieinheit eine Ausbildung durch deutsche Polizisten absolviert hatten, was Aufschluss darüber geben könnte, wie effektiv diese Ausbildung – sowohl in praktischer als auch menschenrechtlicher Hinsicht – ist?

a) Gehen die Fragesteller recht in der Annahme, dass die Namen derjenigen afghanischen Polizisten, die an Ausbildungskursen durch deutsche Polizisten teilnehmen, erfasst werden, und wenn ja, warum ist es nicht möglich, diese Namen mit den Namen jener Polizisten zu vergleichen, die an dem beschriebenen Vorfall beteiligt waren?

b) Gehen die Fragesteller recht in der Annahme, dass der Bundeswehr jedenfalls einige der Polizisten, die an dem Vorfall beteiligt waren, namentlich bekannt sind bzw. durch Befragen der anwesenden Bundeswehrsoldaten ermittelbar wären?

c) Falls eine Rekonstruktion der Teilnehmernamen und ihr Abgleich mit den Polizisten, die an dem Vorfall beteiligt waren, möglich sein sollte, wurde sie vorgenommen, und wenn nein, warum nicht?

7

Warum ist für die Finanzierung der afghanischen Polizei ab 2015 eine drastische Steigerung der deutschen Ausgaben (von jetzt 20 Mio. Euro auf 70 Mio. Euro pro Jahr, vgl. die Antwort zu Frage 16 auf Bundestagsdrucksache 17/10665) vorgesehen?

a) Reduzieren andere Staaten ihre Beiträge an dem von der UNO verwalteten LOTFA-Fonds, aus dem die Gehälter der afghanischen Polizisten maßgeblich finanziert werden, und wenn ja, welche Staaten reduzieren ihre Beiträge, und was sind hierfür nach Kenntnis der Bundesregierung die Gründe?

b) Welche Planungen bestehen hinsichtlich der Ausstattung des LOTFA- Fonds für die Jahre ab 2014 durch die Geberstaaten insgesamt (bitte erwartete Gesamtbeiträge und soweit möglich die wichtigsten Geberländer mit jeweiligen Beiträgen anführen)?

c) Falls nicht nur die deutschen Beiträge, sondern auch das LOTFA- Gesamtvolumen signifikant ansteigen sollten, wodurch erklärt sich ein derart gestiegener Finanzierungsbedarf der afghanischen Polizei?

d) Für wie realistisch hält die Bundesregierung vor diesem Hintergrund die Erwartung, dass die afghanische Regierung den Eigenanteil an der Finanzierung ihrer Sicherheitskräfte steigert, und wie beziffert sie diese Erwartungen konkret?

8

Wie erklärt die Bundesregierung den Widerspruch zwischen ihrer Aussage auf Bundestagsdrucksache 17/8039 (Antwort zu Frage 23), im Rahmen der Basiskurse fänden „keine Abschlussprüfungen“ statt, und ihrer Aussage auf Bundestagsdrucksache 17/10665, die Lehrinhalte der Basiskurse würden innerhalb einer „Final Patrol Exercise praktisch überprüft“?

a) Worin sieht sie den Unterschied zwischen einer Abschlussprüfung und der von ihr genannten finalen Übung?

b) Worin besteht die „Final Patrol Exercise“?

c) Inwiefern ist sie mit einer Prüfung vergleichbar, bei der Wissen abgefragt wird und ein (objektiv messbares) Bestehen oder Nichtbestehen darüber entscheidet, ob ein Polizeirekrut die Prüfung besteht und regulärer Polizist werden kann?

d) In welchem Maße werden bei der „Final Patrol Exercise“ – oder in anderem Rahmen – neben polizei-handwerklichen auch theoretische Kenntnisse überprüft, und inwiefern gehören hierzu Kenntnisse über die Kompetenzen der Polizei, Menschenrechte und die Rechte Beschuldigter (bitte den Verlauf der entsprechenden Prüfung beschreiben)?

e) Welche Bedeutung hat nach Kenntnis der Bundesregierung der Verlauf der „Final Patrol Exercise“ für die Frage, ob ein Rekrut in den regulären Polizeidienst übernommen wird?

f) Nach welchen konkreten Kriterien entscheiden nach Kenntnis der Bundesregierung die afghanischen Funktionsträger (Leiter der Ausbildungsstätten) darüber, ob ein Polizeirekrut in den regulären Polizeidienst übernommen wird oder nicht?

g) Worin unterscheidet sich diese Praxis von der in Deutschland üblichen?

9

Inwiefern teilt die Bundesregierung die Annahme des ISAF-Kommandeurs John Allen, ein Viertel der Angriffe Angehöriger der ANSF (Innentäterangriffe) sei auf die Infiltration durch Aufständische zurückzuführen (Reuters, 23. August 2012, www.reuters.com/article/2012/08/23/us- usaafghanistan-idUSBRE87M0S220120823)?

10

Wie begründet sie ihre ggf. abweichende Meinung?

11

Wie teilen sich nach Kenntnis der Bundesregierung Innentäter der Jahre seit 2002 jeweils auf Angehörige der afghanischen Polizei, der afghanischen Armee und, soweit erfasst, auf Angehörige regierungsfreundlicher Milizen auf (bitte die absolute Zahl zumindest jener Angriffe nennen, bei denen es erheblichen Sachschaden, Verletzte oder Tote gegeben hat)?

12

Inwiefern ist von der im September 2012 getroffenen Entscheidung des ISAF-Kommandos (www.isaf.nato.int/article/isaf-releases/isafclarifies- information-on-partnering-with-ansf.html), das Partnering mit afghanischen Sicherheitskräften unterhalb der Bataillonsebene nur noch nach Einzelfallprüfung und nach expliziter Zustimmung durch hohe Führungsgremien durchzuführen, auch die Zusammenarbeit der Bundeswehr sowie des GPPT mit der Afghanischen Nationalpolizei betroffen?

13

Inwiefern werden für Angehörige des GPPT intensivierte Schutzmaßnahmen vor Innentäterangriffen getroffen?

14

Trifft nach Kenntnis der Bundesregierung die Meldung des Nachrichtenmagazins „DER SPIEGEL“ vom 1. Oktober 2012, der zufolge der BND davon ausgehe, dass die Zahl solcher Innentäterangriffe weiter zunehmen werde, zu, und wenn ja, welche Informationen veranlassen den BND zu dieser Annahme, und inwiefern wird diese von der Bundesregierung geteilt?

Berlin, den 30. Oktober 2012

Dr. Gregor Gysi und Fraktion

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