[Deutscher Bundestag Drucksache 17/11542
17. Wahlperiode 20. 11. 2012 Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Jan van Aken, Niema Movassat,
Christine Buchholz, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE.
– Drucksache 17/11284 –
Aktuelle Situation in Mali und die geplante EU-Ausbildungsmission malischer
Streitkräfte
Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Mit dem Sturz des Regimes von Muammar al-Gaddafi in Libyen sind Teile des
dortigen hoch modernen Waffenarsenals durch vormalige in Libyen dienende
Tuareg-Soldaten nach Mali transferiert worden und haben das dortige
Machtgefüge nachhaltig verschoben. Im März 2012 gelang der Nationalen
Bewegung für die Befreiung des Azawad (MNLA) hierdurch die Eroberung der
strategisch wichtigen Stadt Kidal. Dies hatte einen Putsch in der Nacht vom 21. auf
den 22. März 2012 durch Angehörige der malischen Armee zur Folge, aus
deren Sicht die malische Regierung im Kampf um den Norden Malis versagt
habe. Nach dem Putsch der Regierung gelang es der MNLA, wichtige Städte
des Nordens unter ihre Kontrolle zu bringen und diese in Kooperation mit
islamischen Fundamentalisten (Ansar Dine und Mujao) und Al-Qaida im
islamischen Maghreb (AQMI) auf weite Teile des Nordens auszuweiten.
Seither ist Mali faktisch geteilt.
Die MNLA, deren Hauptanliegen auf säkulare Autonomie ausgerichtet ist,
proklamierte am 6. April 2012 die international von keinem Staat anerkannte
Unabhängigkeit des „Azawad“, unmittelbar nachdem sie die Kontrolle über
den Großteil von Nordmali errang. Sie wurde jedoch kurz darauf von den
fundamentalistischen Kräften von Ansar Dine, Mujao und AQMI vertrieben.
Unter der jetzigen Herrschaft dieser islamistischen Kräfte, die eine radikale Form
der Sharia eingeführt haben, leidet die ohnehin von Dürre und
Nahrungsmittelknappheit stark betroffene Bevölkerung unter schwersten
Menschenrechtsverletzungen, zu denen neben Amputationen und Steinigungen auch die
Rekrutierung von Kindersoldaten zählen soll. Die Versorgungssituation hat
sich seit Beginn der Kämpfe drastisch verschlechtert, mehr als 500 000
Menschen sind auf der Flucht.
Die jetzige Krise ist nur mittelbar auf die Kämpfe in Nordmali und den darauf
folgenden Putsch zurückzuführen. Die Krise hat ihren Ursprung in seit
Langem bestehender Verteilungsungerechtigkeit, vor allem gegenüber den
Bevölkerungsgruppen im strukturschwachen Norden, mangelnder demokratischer
Teilhabe, aber auch in den Folgen des Klimawandels, von dem die gesamte
Sahelzone stark betroffen ist. Die Sahelregion und insbesondere Nordmali Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Auswärtigen Amts vom 16. November 2012 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Drucksache 17/11542 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiodedient schon seit Längerem als Umschlagplatz für Schmugglernetzwerke.
Zudem verfügt Nordmali über größtenteils noch unerschlossene
Rohstoffreserven (insbesondere Gold-, Uran- und Erdölvorkommen), um die internationale
Akteure konkurrieren, unter ihnen die ehemalige Kolonialmacht Frankreich.
Am 12. Oktober 2012 verabschiedete der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen
(VN) eine von Frankreich eingebrachte Resolution, die nun den Weg für einen
internationalen Militäreinsatz in Mali ebnet. Zentrale Elemente der Resolution
sind die Aufforderung an die Afrikanische Union (AU) und die ECOWAS
(Economic Community Of West African States), innerhalb von maximal
45 Tagen ein Konzept für ein militärisches Eingreifen vorzulegen sowie die
Aufforderung an alle Mitgliedstaaten sowie die Afrikanische und die
Europäische Union, die malische Übergangsregierung im „Kampf gegen
Terroristen“ zu unterstützen, u. a. mit der Ausbildung und Ausstattung der malischen
Streitkräfte. Die EU-Außenminister kündigten daraufhin an, eine EU-
Militärausbildungsmission für Mali einzurichten und ein entsprechendes Konzept bis
zum 19. November 2012 zu erarbeiten. Planungen für eine EU-
Ausbildungsmission in Mali und den Nachbarstaaten laufen offenbar bereits seit spätestens
2010, als die EU hierfür eine Erkundungsmission nach Mali, Mauretanien und
Niger entsandt hatte, deren Beobachtungen in die im Jahr 2011 verabschiedete
EU-Sahel-Strategie einflossen. Am 16. Juli 2012 beschloss der Rat der EU mit
EUCAP Niger (European Union Capacity Building Mission in Niger) die
Entsendung einer als zivil deklarierten 50- köpfigen Expertenmission nach Niger
mit Verbindungsbüros in Mali und Mauretanien. Seither ist die EU
vornehmlich mit militärischem Personal im Rahmen von EUCAP Niger in der Region
präsent.
Die explizite Verknüpfung der Krisenbewältigung in Mali mit dem
Antiterrorkampf in der VN-Resolution lässt befürchten, dass das zukünftige
internationale Engagement weniger auf eine Beendigung der Gewalt und die
Verbesserung der konkreten Lebensbedingungen der malischen Bevölkerung
ausgerichtet sein wird, als auf die militärische Bekämpfung vermeintlicher
Terroristen. Über die konkreten Ziele der geplanten EU-Ausbildungsmission, deren
operative Umsetzung und deren Umfang hat die Bundesregierung bislang
ebensowenig informiert, wie über ihre politische Strategie zum Umgang mit
der Krise in Mali und der Region.
1. Wie bewertet die Bundesregierung die derzeitige politische und humanitäre
Lage im Norden und Süden Malis?
Die Bundesregierung betrachtet die politische Lage im Norden Malis mit Sorge.
Die malische Regierung ist nicht mehr in der Lage, ihre Staatsgewalt im Norden
Malis auszuüben. Es besteht die Gefahr, dass sich terroristische und
islamistische Gruppierungen und Strukturen im Norden Malis weiter vergrößern und
verfestigen. Insbesondere besteht die Gefahr, dass davon destabilisierende
Wirkungen auf ganz Mali, die Sahel-Region sowie darüber hinaus ausgehen.
Nach Auffassung der Bundesregierung hat sich die politische Lage im Süden
Malis seit der Bildung der „Regierung der nationalen Einheit“ am 22. August
2012 konsolidiert. Nach Einschätzung der Bundesregierung verfügt die
„Regierung der nationalen Einheit“ über Akzeptanz in der malischen Bevölkerung.
Darüber hinaus wird sie international als Akteur akzeptiert, um die Rückkehr
zur verfassungsmäßigen Ordnung zu organisieren. Sie strebt eine enge
Zusammenarbeit mit internationalen Partnern an. Allerdings sind seit dem Putsch nach
wie vor große Teile der internationalen Entwicklungszusammenarbeit,
insbesondere deren regierungsnahe Umsetzung, suspendiert.
Die humanitäre Lage ist in ganz Mali prekär. Hauptursache hierfür sind
wetterbedingte Ernteausfälle, insbesondere durch massive Überschwemmungen im
Süden des Landes im August und September 2012. Die politische und
Sicherheitslage im Norden des Landes haben die humanitäre Lage in diesem Teil des
Landes verschärft.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 3 – Drucksache 17/115422. Welche internationalen und deutschen Hilfsorganisationen haben nach
Kenntnis der Bundesregierung derzeit Zugang zum Norden Malis zur
humanitären Notversorgung der dort lebenden Bevölkerung, wo sind sie
jeweils mit wie vielen Kräften, welchen und wie vielen Hilfsgütern
präsent?
Infolge des begrenzten humanitären Zugangs zum Norden Malis können
humanitäre Organisationen nur in eingeschränktem Maß Hilfsleistungen erbringen.
Nach Kenntnis der Bundesregierung sind das Internationale Komitee vom
Roten Kreuz (IKRK) und mehrere internationale
Nichtregierungsorganisationen im Norden Malis aktiv.
Im Rahmen ihres humanitären Engagements fördert die Bundesregierung
Aktivitäten des IKRK, des VN-Welternährungsprogramms (WEP) sowie der
Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ). Das IKRK ist in allen drei
Regionen im Norden Malis (Timbuktu, Gao und Kidal) tätig mit den
Schwerpunkten Wasserversorgung, Notunterkünfte, Nahrungsmittelsicherheit und
Gesundheitsversorgung. Über das WEP wird die Verteilung von Nahrungsmitteln
in den besonders von Ernährungsunsicherheit betroffenen Regionen Malis,
auch im Norden, unterstützt. Im Rahmen eines GIZ-Projekts wird Reis an rund
10 000 Familien in den Regionen Timbuktu und Mopti verteilt.
3. Wie viele der ca. 500 000 Flüchtlinge werden nach Kenntnis der
Bundesregierung von internationalen Organisationen an welchen Orten versorgt
(bitte unter Angabe der jeweiligen Organisation und der Region/Land)?
Nach Kenntnis der Bundesregierung gibt es über 400 000 Flüchtlinge aus dem
Norden Malis. Über 200 000 sind in den Süden Malis geflüchtet, weitere
200 000 in die Nachbarländer Malis.
In Mauretanien halten sich über 100 000 malische Flüchtlinge auf. Das VN-
Flüchtlingshochkommissariat (UNHCR) leitet das Camp in Mbera. Darüber
hinaus sind das VN-Kinderhilfswerk (UNICEF) und VN-
Welternährungsprogramm (WEP) aktiv.
In Burkina Faso halten sich über 35 000 malische Flüchtlinge auf. Das VN-
Flüchtlingshilfswerk leitet die Camps Mentao, Damba, Ferrerio, Gandafabou,
Goudebo, Sanioniongo, Somgande und Bobo Dioulasso. Darüber hinaus sind
das WEP, der VN-Bevölkerungsfonds (UNFPA), UNICEF und das IKRK aktiv.
In Niger halten sich über 60 000 malische Flüchtlinge auf. Das UNHCR leitet
die Camps in Tabareybarey, Mangaize, Abala, Agando and Chinwaren. Darüber
hinaus sind das IKRK, UNICEF und das WEP humanitär aktiv.
Die Zahl der Binnenvertriebenen beläuft sich auf über 200 000. Die Mehrheit
hält sich in der Region Mopti auf, wo das UNHCR eine offizielle Siedlung für
Binnenvertriebene leitet. Die Internationale Organisation für Migration (IOM)
und UNICEF leisten ebenfalls Hilfe für die Binnenvertriebenen.
4. Welche Strategie verfolgen die Bundesregierung und die EU, um eine
ausreichende Nahrungsmittelversorgung in allen Teilen Malis zu
gewährleisten, und wurden hierfür auch Gespräche mit den bewaffneten Gruppen
geführt, die derzeit den Norden Malis kontrollieren, und wenn nicht, warum
nicht?
Oberstes Ziel der Hilfe der Bundesregierung und der EU zur Sicherstellung der
Nahrungsmittelversorgung in Mali ist es, die Lebensgrundlagen der Menschen
zu sichern, um die Zeit bis zur nächsten Ernte zu überbrücken. Dies erfolgt
primär durch Soforthilfe und lebensrettende Maßnahmen, insbesondere für die am
Drucksache 17/11542 – 4 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiodemeisten gefährdeten Bevölkerungsgruppen (mangelernährte Kinder,
schwangere und stillende Frauen). Die humanitäre Hilfe wird bedarfsgerecht nach
humanitären Prinzipien geleistet. Im Rahmen der
Entwicklungszusammenarbeit (EZ) werden dort, wo es die Sicherheitssituation erlaubt, Maßnahmen zur
Bewässerung, landwirtschaftlichen Produktion und kleinstädtischen
Wasserversorgung, die direkt der Bevölkerung zugutekommen, fortgesetzt. Neben der
humanitären Soforthilfe in Mali unterstützen sowohl die Bundesregierung als
auch die EU in den Nachbarländern Malis Projekte zur Bekämpfung der
strukturellen Nahrungsmittelunsicherheit, zur Stärkung der Widerstandsfähigkeit der
Bevölkerung und der landwirtschaftlichen Produktion.
5. Inwiefern passt die Bundesregierung ihre Ziele, Schwerpunkte und
Planungen im Bereich der deutschen Entwicklungszusammenarbeit für Mali an
die derzeitige Krise an, welche Änderungen hat dies im Einzelnen zur
Folge, und welchen Stellenwert nimmt hierbei die Förderung der
ländlichen Entwicklung ein (bitte unter Angabe der einzelnen Projekte, des
Planungsstands, der Einsatzgebiete und des finanziellen Umfangs)?
Als Reaktion auf den Putsch vom 22. März 2012 hat Deutschland die bilaterale
Entwicklungszusammenarbeit suspendiert. Unmittelbar hiervon betroffen ist
die Beratung der Ministerien für Inneres, Umwelt, Landwirtschaft, Wirtschaft
und Finanzen sowie der ihnen unmittelbar nachgeordneten Behörden.
Ausgesetzt wurden ebenfalls die Zahlungen in den Nationalen Fonds zur Finanzierung
der Gebietskörperschaften. Ausgenommen von der Suspendierung sind
bevölkerungsnahe und regierungsferne Projekte sowie solche Vorhaben, die
unmittelbar der Ernährungssicherung der Bevölkerung dienen. Damit trägt die
Bundesregierung den strukturellen Ursachen der angespannten Ernährungslage in Mali
Rechnung.
Der Bereich ländliche Entwicklung hat in der deutsch-malischen
Entwicklungszusammenarbeit traditionell eine hohe Priorität. So wurden seit 1961 im
Bereich ländliche Entwicklung insgesamt 338,5 Mio. Euro für Technische (TZ)
und Finanzielle Zusammenarbeit (FZ) zugesagt (bei einer Gesamtzusage von
1 048,9 Mio. Euro). Derzeit ist die Zusammenarbeit im Bereich ländliche
Entwicklung im Schwerpunkt der produktiven und nachhaltigen Landwirtschaft
gebündelt. Das EZ-Programm in diesem Schwerpunkt umfasst FZ- und TZ-
Module für Kleinbewässerung sowie FZ-Module im Gebiet „Office du Niger“.
Vorhaben der bilateralen Entwicklungszusammenarbeit werden derzeit in den
Regionen Mopti, Koulikouro, Sikasso, Ségou und Kayes sowie in der
Hauptstadt Bamako durchgeführt. Aufgrund der schwierigen Sicherheitslage sowie in
Folge der Suspendierung der EZ ist die Zahl der entsandten deutschen EZ-
Mitarbeiter derzeit stark reduziert und ihr Aufenthalt auf Bamako begrenzt.
Für eine schrittweise Wiederaufnahme der EZ mit Mali gibt es klare Kriterien:
Die Vorlage einer substantiierten Roadmap durch die malische Regierung für
die Rückkehr zur verfassungsgemäßen Ordnung sowie die glaubwürdige
Umsetzung darin formulierter Zwischenschritte sind Voraussetzung für erste
Lockerungen der Suspendierung der EZ in geringem Umfang. Die Vorlage
einer derartigen Roadmap durch die malische Regierung steht noch aus. Die
volle Wiederaufnahme der deutsch-malischen EZ kann nur nach Durchführung
freier und fairer Präsidentschafts- und Parlamentswahlen in Mali erfolgen.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 5 – Drucksache 17/115426. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die verschiedenen
bewaffneten Gruppen, die derzeit in Mali und der Region mit welchen Zielen
operieren (bitte einzeln auflisten)?
7. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Größe, Bewaffnung
und Vernetzung der Gruppen, die gegen die malische Armee kämpfen, und
wie bewertet sie das derzeitige Kräfteverhältnis zwischen malischer Armee
und den bewaffneten Gruppen, die den Norden des Landes kontrollieren?
8. Woher bezogen und beziehen derzeit die bewaffneten Gruppen in Nordmali
nach Kenntnis der Bundesregierung ihre Waffen, und was ist der
Bundesregierung bekannt über
a) ehemalige Waffenbestände aus Libyen in den Händen bewaffneter
Gruppen in Nordmali sowie den angrenzenden Staaten Algerien, Niger
und Mauretanien und
b) eine Beteiligung Saudi Arabiens, Katars und anderer arabischer Staaten
an der Aufrüstung dieser Gruppen?
Die Fragen 6 bis 8 werden wie folgt gemeinsam beantwortet.
In die Antwort sind Erkenntnisse des Bundesnachrichtendienstes eingeflossen.
Die Antwort kann nicht öffentlich dargestellt werden, da aus ihrem
Bekanntwerden sowohl staatliche als auch nichtstaatliche Akteure Rückschlüsse auf die
Herkunft der Informationen ziehen und so eine erfolgreiche Arbeit der Behörde
beeinträchtigen könnten. Das Bekanntwerden geheimhaltungsbedürftiger
Tatsachen würde die Funktionsfähigkeit der Behörde gefährden und mithin für die
Interessen der Bundesrepublik Deutschland schädlich sein. Gleichwohl wird die
Bundesregierung nach gründlicher Abwägung dem Informationsrecht des
Parlaments unter Wahrung berechtigter Geheimhaltungsinteressen nachkommen.
Die Informationen werden als Verschlusssache „VS-Vertraulich“ eingestuft und
sind in der Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages hinterlegt und
können dort nach Maßgabe der Geheimschutzordnung eingesehen werden.
9. Wie bewertet die Bundesregierung den derzeitigen völkerrechtlichen
Status der nach dem Putsch gebildeten Übergangsregierung, und wie schätzt
sie deren Akzeptanz in der malischen Bevölkerung ein?
Die Bundesrepublik Deutschland erkennt grundsätzlich nur Staaten an, keine
Regierungen. Die diplomatischen Beziehungen zu Mali bestehen fort.
Die neue „Regierung der nationalen Einheit“, die am 22. August 2012 ihre
Arbeit aufnahm, ging nicht aus dem Putsch hervor, sondern löste die nach dem
Putsch gebildete „Übergangsregierung“ ab. Die Bildung einer „Regierung der
nationalen Einheit“ war von der Westafrikanischen Wirtschaftsgemeinschaft
(ECOWAS) gefordert worden, um angesichts der objektiven Unmöglichkeit,
zum damaligen Zeitpunkt Wahlen abzuhalten, ein Mindestmaß an Legitimität
und staatlicher Autorität zu gewährleisten. Die „Regierung der nationalen
Einheit“ hat inzwischen ein klares Bekenntnis zur Abhaltung von Wahlen im
Frühjahr 2013 abgegeben.
Nach Einschätzung der Bundesregierung verfügt die „Regierung der nationalen
Einheit“ über eine größere Akzeptanz in der malischen Bevölkerung als die
nach dem Putsch eingesetzte „Übergangsregierung“. Die „Regierung der
nationalen Einheit“ wird international als Akteur akzeptiert, um die Rückkehr zur
verfassungsgemäßen Ordnung zu organisieren. Alle relevanten internationalen
und regionalen Organisationen sowie eine Reihe von Staaten, einschließlich der
Bundesrepublik Deutschland, arbeiten mit ihr zusammen im Hinblick auf eine
Rückkehr zur verfassungsgemäßen Ordnung, die Lösung der Konflikte im
Drucksache 17/11542 – 6 – Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeLande und zur Verbesserung der Lage der Bevölkerung. Allerdings sind seit
dem Putsch nach wie vor große Teile der internationalen EZ, insbesondere der
regierungsnahen, suspendiert.
10. Welche Staaten haben die derzeitige Übergangsregierung in Mali als
legitime Vertretung der Bevölkerung anerkannt, gehört die Bundesregierung
dazu, und was bedeutet dies für die Anfrage der malischen
Übergangsregierung nach militärischer Unterstützung und die Anfrage der ECOWAS
beim VN-Sicherheitsrat zur Autorisierung eines internationalen
Militäreinsatzes aus völkerrechtlicher Sicht?
Auf die Antwort zu Frage 9 wird verwiesen.
11. Wie bewertet die Bundesregierung die Einflussmöglichkeiten der ECOWAS
und der Afrikanischen Union auf die Krise in Mali, und inwiefern kann
und sollte die ECOWAS nach Auffassung der Bundesregierung eine
konstruktive Rolle bei der Beendigung der bewaffneten
Auseinandersetzungen und der Wiederherstellung der territorialen Souveränität/Integrität
Malis spielen?
ECOWAS und die AU sind die beiden zuständigen Regionalorganisationen. Die
Bundesregierung betont regelmäßig die Führungsrolle dieser beiden
Organisationen bei der Lösung der Mali-Krise. Beide Organisationen sind aktiv in dieser
Frage tätig. ECOWAS ist von Anfang an mit Verhandlungsbemühungen,
Mediation sowie den Planungen zur Bereitstellung afrikanischer Streitkräfte
befasst gewesen. Die AU ist über ihren Friedens- und Sicherheitsrat ebenfalls
aktiv mit der Mali-Krise befasst. Sie hat am 24. Oktober 2012 die bis dahin
gegen das Land verhängten Sanktionen wieder aufgehoben.
12. Wie schätzt die Bundesregierung die Rolle des Nachbarlands Burkina
Faso und insbesondere ihres Präsidenten Blaise Compaoré ein, der derzeit
als Mediator der ECOWAS im Mali-Konflikt fungiert, insbesondere vor
dem Hintergrund des Vorwurfs aus der dortigen Opposition, er unterstütze
bewaffnete Gruppen im Norden Malis (mit Waffenlieferungen,
Rückzugsräumen in Burkina Faso etc.)?
Die Bundesregierung unterstützt die Bemühungen von ECOWAS und des
ECOWAS-Vermittlers Präsident Blaise Compaoré zur Lösung der Krise in
Mali. Belastbare Hinweise auf angebliche burkinische
Unterstützungsleistungen für bewaffnete Gruppen im Norden Malis liegen der Bundesregierung nicht
vor.
13. Wie schätzt die Bundesregierung die Rolle des Nachbarlandes Côte
d’Ivoire und ihres Präsidenten Allassane Ouattara, der zugleich neuer
ECOWAS-Präsident ist, in dem Konflikt ein, und welche Erkenntnisse hat
die Bundesregierung darüber, ob die Regierung plant, ehemalige Rebellen
aus dem eigenen Land in den geplanten Militäreinsatz der ECOWAS in
Nordmali zu entsenden?
Die Bundesregierung unterstützt die Bemühungen von ECOWAS und des
Präsidenten von ECOWAS zur Lösung der Krise in Mali. Nach Kenntnisstand der
Bundesregierung hat Präsident Allassane Ouattara eine militärische Beteiligung
von Côte d’Ivoire an einer Mali-Mission ausgeschlossen.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 7 – Drucksache 17/1154214. Wie sollen nach Auffassung der Bundesregierung die Nachbarstaaten
Algerien und Mauretanien, die nicht Mitglied der ECOWAS sind, in das
internationale Engagement für eine Beendigung der Gewalt in Mali
einbezogen werden, und wie schätzt die Bundesregierung deren regionale
Rolle ein?
Nach Ansicht der Bundesregierung ist die Einbindung von Algerien und
Mauretanien unerlässlich, nicht zuletzt aufgrund der gemeinsamen Grenzen mit
Mali. Mauretanien ist außerdem durch Flüchtlinge aus dem Norden Malis von
der Krise direkt betroffen.
Lange Zeit nutzte die heute hauptsächlich in Mali aktive „Al Qaida im
islamischen Maghreb“ (AQIM) vorwiegend abgelegenen Gebiete in Algerien als
Operationsbasen. Algerien setzt vor allem auf eine politische Lösung und einen
Verhandlungsprozess.
Die Einbeziehung Algeriens und Mauretaniens in die
Konfliktlösungsbemühungen erfolgt sowohl bilateral durch Mali als auch im multilateralen Rahmen. Dies
gilt für die Initiativen seitens der Afrikanischen Union sowie der europäischen
und VN-Initiativen.
15. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über mutmaßliche ehemalige
und aktuelle Verbindungen zwischen Rebellengruppen in Nordmali und
algerischen Sicherheits- und Geheimdienstorganen?
In die Antwort sind Erkenntnisse des Bundesnachrichtendienstes eingeflossen.
Die Antwort kann nicht öffentlich dargestellt werden, da aus ihrem
Bekanntwerden sowohl staatliche als auch nichtstaatliche Akteure Rückschlüsse auf die
Herkunft der Informationen ziehen und so eine erfolgreiche Arbeit der Behörde
beeinträchtigen könnten. Das Bekanntwerden geheimhaltungsbedürftiger
Tatsachen würde die Funktionsfähigkeit der Behörde gefährden und mithin für die
Interessen der Bundesrepublik Deutschland schädlich sein. Gleichwohl wird die
Bundesregierung nach gründlicher Abwägung dem Informationsrecht des
Parlaments unter Wahrung berechtigter Geheimhaltungsinteressen nachkommen.
Die Informationen werden als Verschlusssache „VS-Vertraulich“ eingestuft und
sind in der Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages hinterlegt und
können dort nach Maßgabe der Geheimschutzordnung eingesehen werden.
16. Welche Anstrengungen um eine friedliche Beilegung des Konflikts,
beispielsweise durch Verhandlungen, wurden seit dem Putsch im März 2012
und der Unabhängigkeitserklärung des „Azawad“ durch die MNLA im
April 2012 seitens der VN, AU, ECOWAS, EU nach Kenntnis der
Bundesregierung anderer internationaler Vermittler, Frankreichs, der USA
und der Bundesregierung selber unternommen, und mit welchem
jeweiligen Ergebnis?
Federführend in der Vermittlung ist die ECOWAS. Sie vermittelte die Übergabe
der Macht sowohl von der Militärjunta an die „Übergangsregierung“ als auch
von der Übergangsregierung an die „Regierung der nationalen Einheit“. Die
VN und die EU haben in den jeweiligen Gremien zu einer politischen Lösung
des Konflikts aufgerufen, so zuletzt in der VN-Sicherheitsratsresolution 2071
(2012) und den EU-Ratsschlussfolgerungen vom 15. Oktober 2012.
Drucksache 17/11542 – 8 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode17. Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass alle möglichen
diplomatischen Anstrengungen und Verhandlungsbemühungen unternommen
wurden, um den Konflikt friedlich zu lösen und dass diese gescheitert
seien?
Wenn ja, welche waren dies im Einzelnen, und woran macht die
Bundesregierung das Scheitern fest?
Wenn nein, warum beteiligt sich die Bundesregierung nun an der
Vorbereitung einer militärischen Lösung?
Die Bundesregierung ist nicht der Auffassung, dass alle diplomatischen
Lösungsansätze ausgeschöpft sind und hat daher ihre Unterstützung der malischen
Regierung zur Entwicklung eines innermalischen Dialogprozesses angeboten.
Die Wiederherstellung der staatlichen Einheit Malis und der Schutz der
Menschen vor Terroristen und Extremisten verlangen auch den Wiederaufbau
malischer Streit- und Sicherheitskräfte.
18. Wie hoch schätzt die Bundesregierung die Gefahr ein, dass sich der
Konflikt in Mali – auch durch einen internationalen Militäreinsatz – zu einem
Flächenbrand in der gesamten Region entwickeln und sich auch auf
Niger, Mauretanien, Algerien und Tschad ausweiten könnte, und mit
welchen Maßnahmen plant die Bundesregierung einer solchen Entwicklung
entgegenzuwirken?
Die Bundesregierung schätzt die Gefahr negativer Auswirkungen auf den
gesamten Sahelraum durch Krise in Mali hoch ein, insbesondere für den Fall, dass
keine Anstrengungen unternommen werden, bewaffnete und terroristische
Gruppen zu stoppen. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 17 verwiesen.
19. Welche Maßnahmen wurden seit Verabschiedung der EU-Sahel-Strategie
2011 in Bezug auf Mali wann in welchen EU-Gremien beraten und
entschieden, wie war die Bundesregierung in diesen Beratungen vertreten,
und welche Initiativen hat die Bundesregierung jeweils eingebracht?
Die Umsetzung der EU-Sahel-Strategie obliegt der EU-Kommission. Die
Bundesregierung war an der Entwicklung der Strategie intensiv beteiligt.
20. Welche Vorschläge für Mali hat die Bundesregierung in die EU-Sahel-
Strategie eingebracht, und welche konkreten Maßnahmen hat die
Bundesregierung zu deren Umsetzung vorgeschlagen?
Auf die Antwort zu Frage 19 wird verwiesen. Die Bundesregierung hat sich
insbesondere dafür eingesetzt, dass in der EU-Sahel-Strategie die Führungsrolle
der afrikanischen Regionalorganisationen und der betroffenen Länder im
Vordergrund steht.
21. Welche Maßnahmen bzw. Programme in den Bereichen Ausbildung und
Ausstattung von malischen Polizei- und Armeekräften wurden in den
letzten fünf Jahren durch die Bundesregierung, die EU und nach Kenntnis
der Bundesregierung andere EU-Staaten durchgeführt, und welche sind in
Planung (bitte unter Angabe der einzelnen Maßnahmen, ihrer Laufzeit
und dem finanziellen Umfang)?
Im Rahmen des Ausstattungshilfeprogramms für ausländische Streitkräfte
wurden im Zeitraum 2008 bis 2011 insgesamt 23 LKW (davon neun mit Ladekran),
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 9 – Drucksache 17/1154234 LKW-Anhänger, eine Wasseraufbereitungsanlage, drei gebrauchte
Baumaschinen, 20 Zelte, zehn kleine Motorboote, ein Einspritzpumpenprüfstand
sowie 200 Schwimmbrückenelemente geliefert. Zehn LKW, die kurz nach dem
Putsch in Mali eintrafen, wurden bislang noch nicht offiziell an die malischen
Streitkräfte übergeben. Es wurden keine Waffen, Munition oder Maschinen zu
deren Herstellung geliefert.
Es wurden Ausbildungsmaßnahmen in den Bereichen Pionier- und
Pioniermaschinenausbildung (u. a. für die Bereiche Straßenbau, Gewässerüberquerung,
Wasseraufbereitung, Feldlagerbau, Minenräumung) sowie Berufsausbildung
für Bauhauptberufe und Kfz-Wesen erbracht.
Die für die Fortsetzung der Zusammenarbeit im Rahmen des
Ausstattungshilfeprogramms erforderlichen Regierungsverhandlungen und Planungen mit Mali
über die weitere, konkrete Ausgestaltung des Ausstattungshilfeprogramms
können aufgrund der Umstände zurzeit nicht geführt werden.
Im Rahmen des humanitären Minenräumens wurden 2008 20 Sätze
Schutzbekleidung und Zubehör an die malischen Streitkräfte geliefert, um die Räumung
von im Nordosten von Mali verlegten Antipersonenminen zu unterstützen.
Die Bundesregierung plante 2012 die Unterstützung einer Einsatzhundertschaft
(Formed Police Unit, FPU) der malischen Polizei, die für den Einsatz im Rahmen
der VN-Mission MINUSTAH in Haiti vorgesehen war, mit
Ausrüstungsgegenständen (Fahrzeuge, Generatoren, Wasseraufbereitungsanlage,
Sanitärcontainer). Das Projekt (Volumen: ca. 1 Mio. Euro) konnte nicht abgeschlossen werden,
da der Einsatz der malischen FPU nach dem Putsch im März 2012 nicht zustande
kam.
Das Bundeskriminalamt (BKA) führte in den letzten fünf Jahren keine
Ausbildungs- oder Ausstattungshilfemaßnahmen für malische Polizei- und
Armeekräfte durch. Ein Angehöriger einer malischen Polizeibehörde nahm an einem
multinationalen Lehrgang des BKA zum Thema „International Police
Cooperation in the Field of International Terrorism and Counter-Terrorism by Analyzing
the Internet“ teil. In der Zeit vom 28. Oktober bis 16. Dezember 2011
unterstützten drei deutsche Polizeiangehörige (zwei Bundespolizei, ein Nordrhein-
Westfalen) das „Bureau of International Narcotics and Law Enforcement“
(INL) des US-Außenministeriums bei der Ausbildung einer malischen FPU, die
für den Einsatz im Rahmen der VN-Mission MINUSTAH vorgesehen war
(siehe oben).
Für das Jahr 2013 ist die Planung zur (grenz-)polizeilichen Aufbauhilfe noch
nicht abgeschlossen. Aussagen hierzu sind zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch
nicht möglich.
Die Bundesregierung hat keine detaillierte Kenntnis über erfolgte oder konkret
geplante Maßnahmen bzw. Programme in den Bereichen Ausbildung und
Ausstattung von malischen Polizei- und Armeekräften durch die EU bzw. EU-
Mitgliedstaaten.
22. Inwiefern beteiligt sich die Bundesregierung konkret an der EU-Mission
EUCAP Niger?
Die Bundesregierung beteiligt sich bislang nicht an der GSVP-Mission EUCAP
Sahel Niger.
Drucksache 17/11542 – 10 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode23. Aus welchen Gründen wurde für die als „zivil“ deklarierte EUCAP-Niger-
Mission größtenteils militärisches Personal rekrutiert, und warum soll
dieses Personal Uniformen mitführen, um sie im Bedarfsfall zu tragen?
EUCAP Sahel Niger wird aus dem GASP-Haushalt der Europäischen Union
finanziert und ist demzufolge eine zivile Mission. Im Sinne des „umfassenden
Ansatzes“ (comprehensive approach), der sich durch die Verwendung von
sowohl zivilen als auch militärischen Fähigkeiten im jeweils erforderlichen
Verhältnis auszeichnet, ist es zivilen Missionen möglich, militärisches Personal
zu führen. Das Personal von EUCAP Sahel Niger soll die nigrischen
Sicherheitskräfte ausbilden. Uniformen gehören zur Berufskleidung der in Niamey
eingesetzten Soldaten.
24. Wie ist der derzeitige Sachstand der Implementierung der EUCAP-Niger-
Mission, insbesondere im Hinblick auf die Einrichtung von
Verbindungsbüros in Bamako und Nouakschot und deren personelle Ausstattung?
Der spanische Missionsleiter und ein Kernteam der Mission befinden sich seit
Anfang August 2012 vor Ort. Derzeit hat die Mission eine Stärke von 22
Personen, darunter je ein Verbindungsbeamter in Bamako und einer in Nouakchott.
Die Missionsmitglieder sollen in diesen Tagen (Anfang November 2012) die
Örtlichkeiten in Niamey beziehen können. Erste Ausbildungsaktivitäten
wurden gemeinsam mit den lokalen Behörden geplant und im November beginnen.
25. Welchen Auftrag haben die Verbindungsbüros, mit wem stehen sie in
Kontakt, und welche Ziele werden verfolgt?
Die Verbindungsbüros sollen die Lage in den Gastländern analysieren, damit
bei der Arbeit der Mission die Situation in der Sahel-Region berücksichtigt
werden kann.
26. In welcher Form ist EUCAP Niger an der Vorbereitung eines künftigen
Militäreinsatzes in Nordmali beteiligt, und wie soll EUCAP Niger die
malischen Streitkräfte bei militärischen Offensiven zur Rückeroberung
der Gebiete im Norden Malis unterstützen?
EUCAP Sahel Niger ist nicht an derartigen Vorbereitungen beteiligt. Derartige
Unterstützungsleistungen sind nicht vorgesehen.
27. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Defizite bei den
malischen Streitkräften in Bezug auf Bewaffnung, Organisation und
Ausbildung, und auf welchen Informationen beruhen diese Kenntnisse?
Die Bundesregierung ist der Auffassung, dass die malischen Streitkräfte
hinsichtlich Bewaffnung, Organisation und Ausbildungsgrad reformbedürftig sind.
Diese Einschätzung beruht auf den der Bundesregierung vorliegenden
Informationen aus unterschiedlichen Quellen. Dazu gehören nachrichtendienstliche
Einschätzungen ebenso wie Erläuterungen der malischen Behörden selbst.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 11 – Drucksache 17/1154228. Welche Maßnahmen sind nach Auffassung der Bundesregierung demnach
zur Stärkung der malischen Streitkräfte nötig, welche konkreten Elemente
soll die Ausbildung malischer Streitkräfte beinhalten, und wo soll die
Ausbildung nach derzeitigem Planungsstand durchgeführt werden?
Die Bundesregierung ist der Auffassung, dass die malischen Streitkräfte
insbesondere von Ausbildungsmaßnahmen profitieren würden. Die Planungen der
EU sind noch nicht abgeschlossen. So liegen bislang weder ein
Krisenmanagementkonzept, ein Operationskonzept noch ein Operationsplan vor, auf deren
Basis Aussagen zu konkreten Anforderungen getroffen werden können.
29. Ist im Rahmen der Ausbildungsmission auch Ausstattungshilfe
vorgesehen, und wenn ja, um welche konkreten Ausstattungselemente handelt es
sich?
Auf die Antwort zu Frage 28 wird verwiesen.
30. Welche Form der Kooperation und Kommunikation wird zwischen der
EU-Ausbildungsmission und dem geplanten internationalen
Militäreinsatz von Afrikanischer Union und ECOWAS angestrebt, und in welcher
Form plant die EU, sich an diesem Militäreinsatz zu beteiligen?
Aus Sicht der Bundesregierung ist eine Koordinierung zwischen einer GSVP-
Mission/GSVP-Operation und anderen vor Ort aktiven, internationalen Akteuren
grundsätzlich wünschenswert und sinnvoll. Die Aktivitäten einer möglichen
GSVP-Mission in Mali und eines möglichen Einsatzes der AU bzw. der
ECOWAS müssen sich als Teile einer kohärenten Antwort der internationalen
Gemeinschaft ergänzen. Erst nach Vorlage des mit VN-Sicherheitsratsresolution
2071 (2012) geforderten Berichts des VN-Generalsekretärs Ende November
werden sich konkrete Aussagen zu einem möglichen internationalen
Militäreinsatz treffen lassen. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 28 verwiesen.
31. Kann die Bundesregierung ausschließen, dass sie sich über eine reine
Ausbildungsmission hinaus an einem etwaigen internationalen
Militäreinsatz beteiligen wird, und welche Schlussfolgerungen zieht sie in
diesem Zusammenhang aus den Warnungen des Deutschen Bundeswehr-
Verbandes e. V. vor einer direkten Verwicklung in kriegerische
Auseinandersetzungen?
Die Bundesregierung hat wiederholt deutlich gemacht, dass sie lediglich eine
Beteiligung Deutschlands an einer EU-Ausbildungsmission für malische
Streitkräfte erwägt, nicht aber an einem internationalen Militäreinsatz. Die Aussagen
des Bundeswehrverbandes nimmt die Bundesregierung zur Kenntnis.
32. Was ist der Bundesregierung über die Rolle und die Interessen
Frankreichs und der USA in Mali und der umliegenden Region bekannt, und
welche Schlussfolgerungen zieht sie aus diesen?
Die USA und Frankreich beobachten die Lage in Mali mit Sorge und befürchten
das Entstehen von Rückzugs- und Operationsräumen für terroristische
Gruppierungen, von denen destabilisierende Wirkungen auf die gesamte Sahel-Region
und darüber hinaus ausgehen könnten. Die Bundesregierung teilt die Sorge der
USA und Frankreichs hinsichtlich der Situation in Mali und steht mit beiden
Ländern in engem Kontakt im Hinblick auf eine Lösung der Krise.
Drucksache 17/11542 – 12 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode33. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über derzeit in Mali präsente
französische und US-amerikanische Truppen, und gegebenenfalls auf
welcher Grundlage sind diese dort stationiert?
Der Bundesregierung liegen keine eigenen belastbaren Informationen darüber
vor, ob sich derzeit US-amerikanische und französische Truppen in Mali
aufhalten. Der Bundesregierung ist bekannt, dass die USA die militärische
Zusammenarbeit mit Mali nach dem Putsch suspendiert und US-Militärberater
abgezogen haben.
34. Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus der von den
USA angekündigten militärischen Unterstützung bei der Bekämpfung
von terroristischen Gruppen, die in Mali operieren?
Der Bundesregierung ist keine derartige Ankündigung der USA bekannt.
35. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über militärische Operationen
durch die Operation Enduring Freedom (OEF) in Mali?
Über militärische Aktivitäten im Rahmen der Operation ENDURING FREEDOM
(OEF) in Mali liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor.Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
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ISSN 0722-8333]