[Deutscher Bundestag Drucksache 17/11659
17. Wahlperiode 28. 11. 2012 Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Rolf Mützenich, Johannes Pflug,
Edelgard Bulmahn, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD
– Drucksache 17/11436 –
Maritime Territorialkonflikte in (Süd-)Ostasien
Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Die seit längerem bestehenden Territorialkonflikte im Chinesischen Meer haben
in den zurückliegenden Jahrzehnten immer wieder zu Konflikten zwischen den
Anrainern und weiteren Interessenparteien geführt. Sie blieben jedoch begrenzt
und fanden nur geringe internationale Aufmerksamkeit.
Seit 2011 mehren sich jedoch die maritimen Zwischenfälle in der süd- und
ostchinesischen See. Momentan ist eine zunehmende Internationalisierung des
Konfliktes zu verzeichnen. Die territorialen Grenzen zwischen den Anrainern
sind in vielen Fällen nicht international geklärt und die Anrainer erheben sich
teilweise widersprechende territoriale Ansprüche auf Seegebiete und Inseln in
der Region.
Bei den Ansprüchen spielen wirtschaftliche Faktoren eine zentrale Rolle. So
bergen insbesondere dort vermutete Ressourcen wie Öl, Gas und große
Fischbestände ein enormes Konfliktpotenzial. Auch ist die strategische Lage der
Inseln für die Kontrolle wichtiger Transport- und Verkehrswege von
herausragender Bedeutung. So laufen die wichtigen Energietransporte für Korea,
Japan, Taiwan und China über diese Routen, die den Indischen Ozean mit dem
Westpazifik verbinden. Sie sind damit die Lebensader der ostasiatischen
Wirtschaftssysteme. Wer das Südchinesische Meer kontrolliert, kontrolliert einen
entscheidenden Teil der Weltwirtschaft. Die damit verknüpften
Machtinteressen der Staaten in den umstrittenen Gebieten führen zur Verschärfung der
Auseinandersetzungen.
Japan und China entzweit ein Territorialstreit um die Diaoyu/Senkaku-Inseln
im Ostchinesischen Meer. Das Vorhaben einer gemeinsamen Erkundung der
Ressourcen am Meeresgrund zwischen China und Japan wird immer wieder
durch Zwischenfälle in Frage gestellt.
Unter den hunderten von kleinen Inseln im Südchinesischen Meer bilden die
Paracel- und die Spratly-Inseln die wichtigsten umstrittenen Inselgruppen. Um
die Paracel-Inseln streiten sich China, Vietnam und Taiwan, die Spratly-Inseln
werden ebenfalls von mehreren Staaten beansprucht. Neben China und
Vietnam, reklamieren Malaysia, Indonesien, Brunei und die Philippinen zu- Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Auswärtigen Amts vom 23. November 2012 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Drucksache 17/11659 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiodemindest Teile des Archipels. Auch Taiwan erhebt Anspruch auf die
Inselgruppe. Allerdings haben sich die betreffenden Staaten im Jahr 2002 darauf
geeinigt, ihre Streitigkeiten friedlich beizulegen.
Mit vielen beteiligten Parteien und der Vermischung territorialer Ansprüche
und ökonomischer Interessen im Südchinesischen Meer ist eine Situation
entstanden, die im Gefüge des militärischen Gleichgewichts in Asien insgesamt
die Tendenz hat, zu eskalieren. Gegenseitige Provokationen und direkte
Auseinandersetzungen nehmen an Zahl und Intensität zu. Vorhandene
Möglichkeiten, den Konflikt einer friedlichen Verregelung zuzuführen, z. B. über die
Vereinigung südostasiatischer Nationen – ASEAN, werden nicht genutzt.
Bisherige Versuche, eine legale Basis für die Behandlung territorialer Konflikte zur
See zu schaffen, sind gescheitert. Unter dem Vorwand, der stärker werdenden
chinesischen Marine etwas entgegenzusetzen, versuchen fast alle Anrainer,
ihre maritimen Fähigkeiten auszubauen und Bündnispartner zur Durchsetzung
eigener Interessen zu gewinnen. Der Konflikt um die Inseln hat auch durch
seine Implikationen für die Aufrüstungsbemühungen der Anrainer eine weit
über die Region hinausgehende Bedeutung erreicht.
Das Risiko der Zunahme bewaffneter Zwischenfälle birgt die Möglichkeit der
militärischen Eskalation der Territorialkonflikte in sich. Ein militärischer
Konflikt im Chinesischen Meer hätte Auswirkungen auch auf die ökonomischen
Interessen der Europäischen Union (EU) und Deutschlands, da der Welthandel
ohne den ungehinderten Zugang zu den Weltmeeren nicht möglich ist. Auch
die Sicherheitsinteressen der EU und Deutschlands wären berührt.
Vo r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Die jüngste Eskalation der Spannungen aufgrund gegensätzlicher Ansprüche
einer Reihe von Küstenstaaten, darunter der Volksrepublik China, könnte
potenziell erhebliche Auswirkungen auf die Sicherheit und die Stabilität der Region
haben und sich generell auch auf die Freiheit der Schifffahrt und des Handels
auswirken. Deutschland und die Mitgliedstaaten der Europäischen Union
nehmen hinsichtlich der verschiedenen Ansprüche eine neutrale Haltung ein. Im
Sinne des Interesses an Frieden und Stabilität in der Region appelliert die
Bundesregierung nachdrücklich an die besondere Verantwortung der beteiligten
Staaten, bilaterale und regionale Territorialstreitigkeiten friedlich und
nachhaltig sowie auf der Grundlage des internationalen Völkerrechts (insbesondere des
Seerechtsübereinkommens der Vereinten Nationen) zu lösen.
Konfliktspezifische Fragen
A. Territorialkonflikt im Ostchinesischen Meer
1. Was war nach Kenntnis der Bundesregierung der Grund für die japanische
Regierung, mit dem Kauf von drei der umstrittenen Inseln eine so genannte
Verstaatlichung der Inseln zu befördern?
Im April 2012 verkündete der Gouverneur von Tokio, Shintaro Ishihara, die
Absicht der Präfektur Tokio, die drei Inseln vom bisherigen Privatbesitzer
käuflich zu erwerben. Unter anderem plante er die Einrichtung eines Schutzhafens
für japanische Fischer. Am 11. September 2012 gab die japanische Regierung
daher bekannt, dass sie ihrerseits mit den privaten Besitzern über einen Kauf
der bisher gepachteten Inseln für 2 Mrd. Yen (19,6 Mio. Euro) einig geworden
sei. Man wolle die Inseln baldmöglichst übernehmen und „auf eine friedliche
und stabile Weise“, die man durch einen Kauf durch die Tokioter
Präfekturregierung nicht gewährleistet sah, kontrollieren.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 3 – Drucksache 17/116592. Was spricht nach Kenntnis der Bundesregierung dagegen, die Ressourcen
in den umstrittenen Meeresgebieten gemeinsam zu erschließen, wie dies
bereits mehrfach in der Vergangenheit sowohl von chinesischer als auch
von japanischer Seite vorgeschlagen wurde?
Die Bundesregierung unterstützt alle Schritte, die zur Deeskalation beitragen.
Derartige Schritte können auch die gemeinsame Erschließung und Nutzung von
Ressourcen beinhalten. Voraussetzung dafür ist die Einigung der beteiligten
Länder.
3. Welche Ressorts sind nach Kenntnis der Bundesregierung die
maßgeblichen Akteure auf chinesischer und japanischer Seite im Konflikt im
Ostchinesischen Meer?
Der Territorialkonflikt ist für beide Regierungen von zentraler politischer
Bedeutung und wird auf höchster Regierungsebene behandelt, so auch am
27. September 2012 am Rande der Generalversammlung der Vereinten Nationen
und am 6. November 2012 beim 9. Gipfeltreffen des Asien-Europa-Treffens
(ASEM) in Vientiane.
4. Gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung eine einheitliche Linie der
beteiligten Ressorts auf chinesischer und japanischer Seite?
Auf die Antwort zu Frage 3 wird verwiesen.
5. Erstreckt sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Sicherheitsgarantie
der USA für Japan auch auf die umstrittenen Inseln im Ostchinesischen
Meer?
Ja. Die Außenministerin der Vereinigten Staaten von Amerika, Hillary Clinton,
und kürzlich auch US-Verteidigungsminister Leon Panetta haben beide
klargestellt, dass aus Sicht der USA die zwischen China und Japan umstrittenen
Senkaku/Diaoyu-Inseln in den Geltungsbereich des US-japanischen
Sicherheitsvertrags fallen.
6. Welche Implikationen hätte eine solche Sicherheitsgarantie seitens der
Vereinigten Staaten von Amerika auf europäische Staaten wie die
Bundesrepublik Deutschland?
Eine solche bilaterale Sicherheitsvereinbarung zwischen den USA und Japan hat
keine unmittelbaren Auswirkungen auf europäische Staaten. Ein (NATO-)
Bündnisfall würde nicht ausgelöst.
7. Welche Implikationen hat nach Kenntnis der Bundesregierung die
Beteiligung Taiwans am Territorialkonflikt im Ostchinesischen Meer?
Die Territorialansprüche Taiwans im Ost- und im Südchinesischen Meer decken
sich mit denen der Volksrepublik China. Wie sich gezeigt hat, können Aktionen
wie das Vordringen von taiwanischen Fischerbooten in die umstrittenen
Gewässer ebenfalls zur Eskalation der Situation beitragen. Die Bundesregierung hat
daher auch an die taiwanische Seite appelliert, zur Deeskalation beizutragen.
Drucksache 17/11659 – 4 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode8. Wie groß schätzt die Bundesregierung die Gefahr ein, dass sich als Folge
des Territorialkonflikts die wirtschaftlichen Spannungen zwischen der
Volksrepublik China und Japan ausweiten und diese die regionale sowie
die Weltwirtschaft beeinträchtigen?
Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung wird verwiesen. In der Erklärung
der Hohen Vertreterin für die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik der
Europäischen Union, Catherine Ashton, wird ausdrücklich auf die bedeutenden
Interessen der EU in der Region Bezug genommen. Die Bundesregierung und
auch die EU haben bei all ihren Gesprächen an die beteiligten Parteien
appelliert, Streitigkeiten friedlich zu lösen und die Stabilität in der Region zu
gewährleisten. Aufgrund der hohen Integration Chinas und Japans in die
Weltwirtschaft können beide Seiten kein Interesse an einer weiteren Eskalation der
Lage haben.
B. Territorialkonflikt im Südchinesischen Meer
9. Wie hoch schätzt die Bundesregierung das Risiko ein, dass durch den
Territorialkonflikt die durch das Südchinesische Meer verlaufenden offenen
Schifffahrts- und damit für Europa wichtigen Handelsrouten
beeinträchtigt werden?
Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung sowie die Antwort zu Frage 8 wird
verwiesen. In den vom Rat der Europäischen Union am 15. Juni 2012
aktualisierten Leitlinien für die Außen- und Sicherheitspolitik der EU in Ostasien wird
das Interesse der EU an der Sicherheit und Stabilität der Region unterstrichen.
Dabei ist die Freiheit der Schifffahrt und der Seewege im Südchinesischen
Meer von besonderer Bedeutung für die Weltwirtschaft. Die beteiligten Parteien
China, die Sozialistische Republik Vietnam und die Republik der Philippinen
verfügen über stark exportorientierte Volkswirtschaften und haben daher selbst
ein hohes Interesse an offenen Handelsrouten. Auch untereinander sind sie mit
einem Freihandelsabkommen verbunden. Eine Beeinträchtigung der Freiheit
der Seewege hätte wahrscheinlich gravierende wirtschaftliche Folgen, woran
niemand Interesse haben kann.
10. Wie schätzt die Bundesregierung die signifikante Aufrüstung der
chinesischen Marine – insbesondere der für das Südchinesische Meer
zuständigen Südflotte – ein?
Die chinesischen Streitkräfte und insbesondere die Seestreitkräfte befinden sich
in einer langfristig angelegten Transformation, die nach derzeitigen Planungen
bis zum Jahr 2050 abgeschlossen sein soll. Bisherige Modernisierungen sind als
Maßnahmen innerhalb dieser strategischen Ausrichtung zu sehen. Zudem hat
der 18. Parteitag der Kommunistischen Partei Chinas den intensivierten Aufbau
maritimer Fähigkeiten betont. Aus Sicht der Bundesregierung und der EU
sollten alle Maßnahmen transparent gestaltet werden. Die Nachbarn Chinas
beobachten den militärischen Aufwuchs der Volksrepublik jedoch mit Sorge
und reagieren ihrerseits mit verstärkten Rüstungsanstrengungen.
Die Bundesregierung verfolgt diese Entwicklung aufmerksam und mit dem
Ziel, China wie auch andere Staaten der Region in internationale
Abrüstungsinitiativen einzubeziehen.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 5 – Drucksache 17/1165911. Über welche Erkenntnisse verfügt die Bundesregierung bezüglich der
Nutzung und strategischen Bedeutung der von der Volksrepublik China
errichteten U-Boot-Basis auf der Insel Hainan im Südchinesischen Meer?
Die U-Boot-Basis auf Hainan wurde innerhalb der letzten Dekade im Rahmen
der Transformation der Streitkräfte ausgebaut. Die Basis dient den strategischen
U-Booten als Heimatstandort. Ergänzend wird auf die Antwort zu Frage 10
verwiesen.
12. Teilt die Bundesregierung den Vorwurf der Vereinigten Staaten von
Amerika gegenüber der Volksrepublik China, eine „anti-access/area-denial“-
Strategie im Südchinesischen Meer voranzutreiben?
Die Absicherung von nationalem Wirtschaftswachstum und politischer
Stabilität ist bestimmendes Element der Politik der Volksrepublik China. Der
friedliche und stabilitätsorientierte Charakter der chinesischen Außen- und
Sicherheitspolitik wird hierbei durch die dortige Regierung stets betont.
Chinas militärische Fähigkeiten werden entsprechend seinem wachsenden
wirtschaftlichen und politischen Gewicht derzeit erheblich modernisiert und
ausgebaut. Das chinesische Militär ist ein wichtiges Instrument der Außen- und
Sicherheitspolitik Chinas. Die Volksrepublik verfügt im globalen Vergleich
über den zweithöchsten Rüstungsetat, das größte Wachstum der
Rüstungsausgaben sowie ein zunehmendes militärisches Offensivpotential (u. a.
Flugzeugträger, Weltraumprojekte, Stealth-Kampfflugzeuge, Raketen,
Marschflugkörper). Das Militär hat den klar formulierten Auftrag, territoriale Ansprüche
des Landes auch gegen die Ansprüche Dritter zu schützen und die
Versorgungslinien der chinesischen Wirtschaft zu sichern. China ist zudem Nuklearmacht,
hat einen nuklearen Ersteinsatz jedoch ausgeschlossen. Die seit 1985 gültige
Strategie der chinesischen Seestreitkräfte ist die „Active Offshore Defense“.
Die Bezeichnung „Offshore“ begrenzt den Operationsbereich der chinesischen
Seestreitkräfte nicht auf küstennahe Seegebiete Chinas.
Der zunehmende militärische Aufwuchs Chinas wird insbesondere von vielen
Nachbarn und den USA mit Sorge verfolgt. Es ist daher an China, diese aus der
Modernisierung und dem Ausbau seiner Streitkräfte erwachsenden Besorgnisse
mit vertrauensbildenden Maßnahmen zu zerstreuen. Vor dem Hintergrund
historischer Erfahrungen, ungeklärter regionaler Territorialfragen,
nationalistischer Tendenzen in China sowie der oben ausgeführten militärischen
Entwicklungen ist die friedliche regionale und überregionale Kooperation dabei von
großer Bedeutung. Der Volksrepublik China kommt hierbei eine besondere
Verantwortung für die Stabilität in der Region zu.
Die Bundesregierung und die Europäische Union thematisieren in ihren
Gesprächen mit allen Ländern der Region, in ihren Kontakten zu
Regionalorganisationen wie ASEAN sowie in Foren wie ASEM und dem ASEAN-
Regionalforum (ARF) regelmäßig die Notwendigkeit militärischer Transparenz, des
Dialogs und der Vertrauensbildung.
13. Wie schätzt die Bundesregierung die Rolle der Vereinigten Staaten von
Amerika als Vermittler zwischen den Konfliktparteien ein?
Die Vereinigten Staaten von Amerika nehmen keine Vermittlerrolle in den
Territorialkonflikten im Südchinesischen Meer ein. Eine solche Rolle wurde
von ihnen seitens der Konfliktparteien bisher auch nicht erwartet. Trotzdem
kann der Dialog zwischen den USA und China einerseits sowie den USA und
anderen Anrainerstaaten andererseits einen wichtigen Beitrag zur Deeskalation
Drucksache 17/11659 – 6 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiodeleisten. Im Übrigen haben die USA an die Länder der Region appelliert,
Konflikte friedlich und auf der Basis des Völkerrechts zu lösen.
14. Aus welchen Gründen konnte nach Einschätzung der Bundesregierung
die Einhaltung der im Rahmen von ASEAN + 3 erarbeiteten „Codes of
Conducts“ bislang nicht realisiert werden?
Im Jahr 2002 haben die ASEAN-Mitgliedstaaten und die Volksrepublik China
eine Verhaltenserklärung („Declaration on the Conduct of Parties in the South
China Sea“, DoC) verabschiedet, für die unter indonesischem ASEAN-Vorsitz
Im Jahr 2011 Implementierungsrichtlinien erarbeitet und angenommen wurden
(„Guidelines for the Implementation of the DoC“). Eckpunkte eines
verbindlichen Verhaltenskodex („Code of Conduct“, CoC) werden zwischen den
Parteien des Konflikts im Südchinesischen Meer bilateral wie im ASEAN-Kontext
seit geraumer Zeit verhandelt. Die Schwierigkeiten liegen unter anderem an der
sich im Grundsatz zwischen ASEAN und der Volksrepublik China
unterscheidenden Interpretation der rechtlichen Situation und damit der Gesprächsbasis
für einen solchen Verhaltenskodex. Nicht zuletzt aufgrund der gestiegenen
Aufmerksamkeit der internationalen Gemeinschaft an der Entwicklung sind sich
die betroffenen Parteien der Tatsache bewusst, dass man sich um Entspannung
bemühen und der internationalen Gemeinschaft ein Signal der Beruhigung
geben muss. Aktuelle diplomatische Bemühungen in der Region zielen auf die
baldige Vorlage eines ersten Entwurfs eines solchen CoC.
15. Welche Haltung vertritt die Bundesregierung zu den unterschiedlichen
Auslegungen der Regelungen bezüglich der Durchfahrtsrechte in der
„Exclusive Economic Zone“ (Ausschließliche Wirtschaftszone) im
Rahmen des Seerechtsübereinkommens der Vereinten Nationen?
Nach dem Seerechtsübereinkommen genießen alle Staaten in ausschließlichen
Wirtschaftszonen die Freiheit der Schifffahrt. Sie wird ausgeübt, indem alle
Staaten dort Schiffe unter ihren Flaggen fahren lassen dürfen. Dabei haben
sie die im Seerechtsübereinkommen beschriebenen Rechte und Pflichten des
Küstenstaats gebührend zu berücksichtigen und die von diesem in
Übereinstimmung mit dem Seerechtsübereinkommen und den sonstigen Regeln des
Völkerrechts erlassenen Gesetze und sonstigen Vorschriften zu beachten. Der
Küstenstaat wiederum hat in seiner ausschließlichen Wirtschaftszone bei der
Ausübung seiner Rechte und der Erfüllung seiner Pflichten aus dem
Seerechtsübereinkommen gebührend die Rechte und Pflichten anderer Staaten zu
berücksichtigen, darunter die Freiheit der Schifffahrt. Besondere Bestimmungen
gelten für Meerengen, die der internationalen Schifffahrt dienen.
16. Welche Initiativen hat die Bundesregierung auf internationaler Ebene
gemeinsam mit den Partnern der EU unternommen, um eine Schlichtung
des Territorialstreits durch den Internationalen Seegerichtshof zu
unterstützen?
Die Bundesregierung hat in ihren jüngsten bilateralen Begegnungen alle
Konfliktparteien aufgefordert, bei der Lösung auch internationale
Streitschlichtungsmechanismen in Betracht zu ziehen. In diesem Sinne hat die
Bundesregierung auch an der gemeinsamen Haltung der Europäischen Union mitgewirkt.
Sie hat sich zu den in der Antwort zu Frage 9 erwähnten Leitlinien für die
Außen- und Sicherheitspolitik der EU in Ostasien eingebracht, die für weitere
EU-Maßnahmen einen klaren Rahmen setzen.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 7 – Drucksache 17/11659Soweit die Streitigkeiten die Auslegung und Anwendung des
Seerechtsübereinkommens der Vereinten Nationen betreffen, wirbt auch die Bundesregierung
dafür, sie dem Internationalen Seegerichtshof zu unterbreiten. Dessen
Möglichkeiten werden etwa anhand der Schlichtung zwischen der Volksrepublik
Bangladesch und der Republik der Union Myanmar aufgezeigt.
17. Inwiefern wurden die Territorialstreitigkeiten im Südchinesischen Meer
im Rahmen der EU-China-Gipfel thematisiert?
Auf dem EU-China-Gipfel wurden maritime Konflikte von EU-Seite aktiv
angesprochen. Die EU plädierte insbesondere dafür, Spannungen abzubauen und
multilaterale Verhandlungslösungen zu suchen. Die chinesische Seite machte
erneut deutlich, dass sie eine Multilateralisierung dieser Thematik ablehnt. Sie
verwies stattdessen auf ihre bilateralen Bemühungen.
Allgemein zu maritimen Territorialstreitigkeiten in Ostasien
18. Besteht nach Kenntnis der Bundesregierung die Gefahr eines (maritimen)
Wettrüstens in Ostasien?
Nicht nur China, sondern auch andere ost- und südostasiatische Staaten haben
in letzter Zeit ihre Rüstungsanstrengungen deutlich gesteigert. Auf der anderen
Seite kann keiner der beteiligten Staaten ein Interesse an einem
Rüstungswettlauf im Raum Asien/Pazifik haben. Angesichts der zunehmenden
wirtschaftlichen Verflechtung der betroffenen Staaten wäre ein solcher Rüstungswettlauf
kontraproduktiv für die Stabilität und die weitere wirtschaftliche Entwicklung
der gesamten Region.
19. Welche Initiativen gedenkt die Bundesregierung, im Rahmen der
Europäischen Union im Hinblick auf die sich verschärfenden
Territorialkonflikte im Ost- und Südchinesischen Meer, kurzfristig zu ergreifen, um zu
einer diplomatischen und vertrauensschaffenden sowie für die
Konfliktparteien akzeptablen Lösungen beizutragen?
Die Bundesregierung unterstützt ein verstärktes Engagement der EU und
fordert und fördert eine Intensivierung des Dialogs mit den Konfliktparteien sowie
eine Zusammenarbeit in internationalen und regionalen Foren.
Die EU hat in ihren am 15. Juni 2012 aktualisierten Leitlinien des Rates der
Europäischen Union für die Außen- und Sicherheitspolitik der EU in Ostasien
sowie in der am 12. Juli 2012 verabschiedeten EU-/US-Erklärung zur Region
Asien/Pazifik (unterzeichnet von US-Außenministerin Hillary Clinton und der
Hohen Vertreterin Catherine Ashton) alle Parteien zu einer friedlichen Lösung
der maritimen Konflikte aufgerufen. Catherine Ashton hat zudem am 25.
September 2012 in einer öffentlichen Erklärung einen Appell der EU an alle
Parteien der Konflikte gerichtet, den Weg der friedlichen und nachhaltigen
Streitbeilegung (insbesondere unter Beachtung der VN-Seerechtsübereinkommens
UNCLOS) zu suchen.
In der EU werden zurzeit weitergehende Optionen für die Politik der EU mit
Blick auf diesen Themenkomplex erörtert. Dabei spielen mögliche Beiträge im
Rahmen des ASEAN-Regionalforums (ARF) eine Rolle. Deutschland und die
EU setzen besonders darauf, Erfahrungen Europas mit Konfliktvermeidung und
-bewältigung sowie mit Vertrauensbildung – u. a. im Rahmen der Organisation
für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE) – und dem Aufbau
kooperativer Sicherheitsstrukturen zur Verfügung zu stellen.
Drucksache 17/11659 – 8 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode20. Aus welchen Gründen ist es der Bundesregierung im Rahmen des Rats
der Europäischen Union bisher nicht gelungen, einen gemeinsamen
Standpunkt der Europäischen Union entsprechend Artikel 25 Absatz b
Doppelbuchstabe ii des Vertrags über die Europäische Union bezüglich
der sich verschärfenden Konflikte herbeizuführen?
Aufgrund der Neutralität der EU und ihrer Mitgliedstaaten in dieser Frage
bedarf es keines Gemeinsamen Standpunktes bezüglich der Territorialkonflikte.
Es gibt jedoch eine gemeinsame Haltung der Europäischen Union in dieser
Frage, an der die Bundesregierung erfolgreich mitgewirkt hat. Diese ist auch
reflektiert in der Erklärung der Hohen Vertreterin Catherine Ashton (siehe
Antwort zu Frage 19). Ferner hat sich der Präsident des Europäischen Rates,
Herman van Rompuy, auf dem ASEM-Gipfel am 6. November 2012 im Namen
der EU zu diesem Thema geäußert und an die beteiligten Parteien appelliert, die
Konflikte friedlich und auf der Basis des Völkerrechts zu lösen. Zu den
Leitlinien des Rates der Europäischen Union für die Außen- und Sicherheitspolitik
der EU in Ostasien wird im Übrigen auf die Antworten zu den Fragen 9 und 19
verwiesen.
21. Mit welchen Mitteln beabsichtigt die Bundesregierung, den regionalen
sicherheitspolitischen Integrationsprozess sowie die Ratifizierung von
„Codes of Conduct“/Verhaltensregeln im Rahmen der ASEAN + 3 bzw.
des ASEAN Regional Forum (ARF) gemeinsam mit den EU-Partnern zu
unterstützen, um ein effizientes System kooperativer Sicherheit, unter
Einbezug von festen Regeln und Prozeduren zur friedlichen Beilegung
von Territorialstreitigkeiten im Ost- und Südchinesischen Meer, zu
bilden?
Zum Verhandlungsstand bezüglich eines sogenannten Code of Conduct wird
auf die Antwort zu Frage 14 verwiesen.
Die maritimen Konflikte in Asien sind aus Sicht der Bundesregierung durch
Diplomatie und mit friedlichen Mitteln auf der Grundlage des Völkerrechts zu
lösen. Dazu können die bestehenden Mechanismen und neue Strukturen
beitragen.
Mittelbar betreffen mögliche Auswirkungen der Konflikte die außenpolitischen
Interessen Europas (freie Schifffahrt, Handel, Wirtschaft, Stabilität der Region).
Es besteht daher ein legitimes Interesse der EU und ihrer Mitgliedstaaten an der
friedlichen und nachhaltigen Lösung der Konflikte, die im Idealfall auch zum
Aufbau einer kooperativen Sicherheitsarchitektur im asiatisch-pazifischen Raum
führen könnte. Die Bundesregierung vertritt, zusammen mit ihren Partnern in
der EU, die legitimen Interessen Europas gegenüber den Konfliktparteien und
unterstützt Initiativen zum Auf- und Ausbau einer kooperativen
Sicherheitsarchitektur. Hierzu wird auf die Antwort zu Frage 19 verwiesen.
22. Welche Maßnahmen gedenkt die Bundesregierung gemeinsam mit den
EU-Partnern zu ergreifen, um die Konfliktparteien zu einer
völkerrechtlichen Schlichtung des Streits im Rahmen des Seerechtsübereinkommens
der Vereinten Nationen zu bewegen?
Die Bundesregierung und ihre EU-Partner weisen in Kontakten mit den
Konfliktparteien regelmäßig auf die Geltung internationalen Rechts einschließlich
des Seerechtsübereinkommens der Vereinten Nationen hin, dem die
Konfliktparteien beigetreten sind. Sie betonen die völkerrechtliche Verpflichtung zu
einer friedlichen Streitbeilegung, auch in regionalen Foren sowie in
Fachkonferenzen, Seminaren und ähnlichen Veranstaltungen. Im Übrigen wird auf die
Antwort zu Frage 16 verwiesen.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 9 – Drucksache 17/1165923. Aus welchen Gründen hat der Bundesminister des Auswärtigen, Dr. Guido
Westerwelle, eine Befassung des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen
mit den sich verschärfenden Territorialkonflikte im Ost-und
Südchinesischen Meer sowie die Aufstellung einer Enquete-Kommission der
Vereinten Nationen nicht vorangetrieben, obwohl Deutschland in diesem
Zeitraum den Vorsitz des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen
innehatte?
Die Bundesregierung appelliert in diesem Konflikt an alle Parteien, existierende
Streitigkeiten friedlich und nachhaltig zu lösen. Bisher ist keine der Parteien mit
der Bitte einer Sicherheitsratsbefassung an Deutschland herangetreten, auch
nicht während der Zeit der deutschen Sicherheitsratspräsidentschaft. Nach
Auffassung der Bundesregierung ist eine Befassung des Sicherheitsrates nicht in
jedem Fall geeignet, eine einvernehmliche und nachhaltige Lösung historischer
Territorialstreitigkeiten zu befördern.
24. In welchem Maße ist die Bundesregierung gemeinsam mit den EU-
Partnern dazu bereit, der internationalen Staatengemeinschaft im Rahmen der
Generalversammlung und des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen eine
völkerrechtlich bindende internationale Vereinbarung zur Regelung der
gemeinsamen Ausbeutung von Rohstoffen in konfliktträchtigen Gebieten
vorzuschlagen sowie einen entsprechenden Entwurf vorzutragen?
Die Bundesregierung plant derzeit keine konkrete Initiative im Südchinesischen
Meer. Entsprechende Vorschläge vonseiten der EU-Partner sind der
Bundesregierung bislang ebenfalls nicht bekannt.
Die Bundesregierung setzt sich für einen nachhaltigen und fairen Abbau und
Handel mit Rohstoffen sowie für multilaterale Governance-Ansätze ein. Dies
gilt auch für den Abbau von Rohstoffen in konfliktträchtigen Gebieten.
25. Nach welchen Kriterien wurden nach Kenntnis der Bundesregierung die
umstrittenen Inseln nach dem Zweiten Weltkrieg/Pazifikkrieg von den USA
zur Verwaltung an die jetzigen Verwalterstaaten übergeben?
Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus diesen Kriterien für
die Beurteilung der heutigen Konflikte?
Nach dem Zweiten Weltkrieg verwalteten die USA die Senkaku/Diaoyu-Inseln
als Teil der Nachkriegsbesetzung von Okinawa, die 1951 im Friedensvertrag
(Treaty of Peace with Japan) zwischen den USA und Japan vereinbart wurde.
Im Jahr 1971 unterzeichneten die USA und Japan den „Okinawa Reversion
Treaty“, mit dem Japan die Kontrolle über Okinawa zurückgegeben wurde. Dies
schloss die Senkaku/Diaoyu-Inseln ein. Die Kriterien für diese historischen
Entscheidungen sind ebenso wie deren Bewertung Teil dieser komplexen
Territorialstreitigkeiten. Für die Beurteilung bzw. Lösung der heutigen Konflikte
wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung sowie die Antworten zu den
Fragen 8, 9, 13, 19, 20, 21 und 22 verwiesen.
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