[Deutscher Bundestag Drucksache 17/11774
17. Wahlperiode 03. 12. 2012 Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Andrej Hunko, Christine Buchholz,
Sevim Dağdelen, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE.
– Drucksache 17/11487 –
Rassistische Gewalt von Polizei und Neonazis in Griechenland
und die Rolle der Europäischen Union
Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Am 25. Oktober 2012 hat Amnesty International (AI) den Bericht „Europe:
Policing demonstrations in the European Union“ zu Polizeigewalt in Spanien,
Griechenland und Rumänien vorgelegt. Deutlich wird, wie das austeritäre
Europa eine autoritäre Formierung seiner Polizeibehörden befördert. Die
Organisation stellt eine signifikante Zunahme des Einsatzes von Tränengas und
Gummigeschossen fest. Ein weiterer Bericht von AI zur Repression der
griechischen Regierung unter dem Titel „Police violence in Greece – Not just ‚
isolated incidents‘“ weist systematische Misshandlungen durch die Polizei nach
und kritisiert die Straflosigkeit. Die Gewalt der Behörden sei demnach
„exzessiv“, Festnahmen erfolgten „willkürlich“. Auch ein Mitarbeiter von AI wurde
derart auf eine Wache verschleppt und misshandelt.
Die Polizeigewalt richtet sich nicht nur gegen Demonstrantinnen und
Demonstranten, die gegen von der „Troika“ diktierte „Austeritätspolitik“ auf die
Straße gehen. Vor allem Migrantinnen und Migranten werden durch die
Regierung mit landesweiten Razzien drangsaliert. Die am 4. August 2012, dem
Jahrestag des Metaxas-Regimes in Athen und der Evros-Region begonnene
„Operation Xenios Zeus“ (Gott der Gastfreundschaft) ist bis zum Jahresende
verlängert worden. Allein in der ersten Woche wurden 1 500 Unerwünschte
inhaftiert, neuere Zahlen sprechen von insgesamt 48 402 Aufgegriffenen,
3 668 Verhafteten und 383 Hausdurchsuchungen (
www.ekathimerini.com,
6. November 2012). 1 311 Frauen wurden unter dem Vorwurf der Prostitution
festgenommen, obwohl viele von ihnen Papiere nachweisen konnten. Die
Polizei geht dabei nach rassistischen Kriterien vor. Vermeintliche
Ausländerinnen und Ausländer werden nach ihrem äußeren Erscheinungsbild
angehalten. Die meisten Inhaftierten wurden in einem der vier provisorisch
eröffneten Flüchtlingshaftlager Amygdaleza, Komotini, Xanthi, Kornithos und
Drama eingesperrt.
Die Maßnahmen stehen im Zusammenhang mit dem Druck der EU auf
Griechenland, die irreguläre Migration zu bekämpfen. Hierzu hatten die
deutsche und französische Regierung mehrere Initiativen gestartet, um das Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Auswärtigen Amts vom 28. November 2012 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Drucksache 17/11774 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeSchengen-Regelwerk neu zu gestalten. Mit anderen Innenministern
veröffentlichten beide Länder „Gemeinsame Antworten auf aktuelle
Herausforderungen in besonders stark von sekundärer Migration betroffenen
Mitgliedstaaten“. In Anspielung auf Griechenland wurde gemaßregelt, dass Regierungen
ihren „Haushalt ordentlich führen“ müssten. Ansonsten dürfen andere Länder
mit der Wiedereinführung von Kontrollen der EU-Binnengrenzen reagieren.
Die Innenminister Deutschlands und Frankreichs schrieben an den dänischen
EU-Ratsvorsitz, um ihre Forderung nach einer möglichen temporären
Aussetzung des Schengen-Abkommens zu untermauern. Die Regierung in
Kopenhagen veröffentlichte daraufhin das Papier „EU-Aktion gegen den
Migrationsdruck – Eine strategische Antwort“. Die deutsch-französischen Initiativen
befördern einen wachsenden Rassismus, der von der Partei „Goldene
Morgenröte“ in regelrechte Pogrome kanalisiert wird. Videos zeigen, wie
Migrantinnen und Migranten von Faschisten ebenso wie von der Polizei schikaniert,
verprügelt und verletzt werden. Das Projekt „Welcome to EU“ berichtet im
Internet täglich über ähnliche Vorfälle. Elf im Gefängnis Igoumenitsa inhaftierte
Migrantinnen bzw. Migranten mussten demnach ins Krankenhaus eingeliefert
werden, nachdem sie von Beamtinnen bzw. Beamten mehrfach gegen die
Gitterstäbe gestoßen wurden (
http://infomobile.w2eu.net, 24. Oktober 2012). Das
„Racist Violence Recording Network“ hat deshalb das zuständige Ministerium
für Öffentliche Ordnung aufgerufen, die Attacken zu verurteilen und zu
verfolgen. Dem Netzwerk gehört AI ebenso an wie das Hohe
Flüchtlingskommissariat der Vereinten Nationen (UNHCR), Human Rights League und
Ärzte ohne Grenzen. Andere Dienste der Vereinten Nationen bestätigen die
rassistischen Misshandlungen ausländisch aussehender Einwohnerinnen und
Einwohner Griechenlands durch Polizisten und Mitglieder der „Goldenen
Morgendämmerung“ (
www.irinnews.org/Report/96518/MIGRATION-Fear-
andloathing-on-the-streets-of-Athens).
AI kritisiert die Unwilligkeit der Polizei, rassistische Attacken zu verfolgen.
Stattdessen werden die Opfer eingeschüchtert und Anzeigen verschleppt. In
einem Fall befahl ein Polizist einem Migranten im Gewahrsam, drei
Mitgefangene zu verprügeln. AI nimmt auch Bezug auf folterähnliche Misshandlungen
von linken Demonstranteninnen und Demonstranten auf Polizeistationen.
Polizisten hätten sie geschlagen, nackt gefilmt und ihre Haut verbrannt. Der
Bericht wird von der britischen Tageszeitung „Guardian“ und anderen Medien
bestätigt (Guardian, 9. Oktober 2012). Gleichlautende Vorwürfe erheben
Demonstrantinnen und Demonstranten, die gegen den Bau einer Goldmine bei
Chalkidiki protestierten. Die Rede ist von einer neuen Dimension von
Polizeigewalt. Wie in Diktaturen werden Aktivistinnen und Aktivisten immer wieder
ohne Grund auf Polizeiwachen verschleppt und dort mehrere Stunden
gedemütigt, bedroht und misshandelt.
Mehr als die Hälfte aller Polizeiangehörigen haben laut der Tageszeitung „To
Vima“ im Mai 2012 die Partei „Goldene Morgenröte“ gewählt, die Zahlen bei
Angehörigen von Spezialeinheiten seien sogar noch höher (ANSAmed,
12. Mai 2012). Dem „Guardian“ erklärt ein Polizeioffizier, dass die Partei
„Goldene Morgenröte“ die Sicherheitsbehörden regelrecht „unterwandert“
hätte und dies dem Verfassungsschutz bekannt sei, dieser aber nichts
unternehme, da die rechten Schläger womöglich gegen linke Demonstranten
nützlich sein könnten (Guardian, 26. Oktober 2012). In mehreren Fällen wurden
überdies Personen, die wegen Beschwerden gegenüber Migrantinnen und
Migranten bei der Polizei vorstellig wurden, von dieser an die Partei „Goldene
Morgenröte“ verwiesen, damit diese sich ihrer Probleme annehmen können
(Guardian, 28. September 2012).
Der Rat der Europäischen Union macht die Bekämpfung unerwünschter
Migration in Griechenland zur Chefsache. Zum deshalb erstarkenden Faschismus
haben sich der Rat oder die Kommission bislang mit keinem Wort geäußert.
Auch zu den rassistischen Übergriffen von Polizisten schweigt die EU.
Stattdessen erklärt der Präsident der Europäischen Kommission José Manuel
Barroso, die Entscheidung ob eine Partei als „Neonazi-Partei“ eingestuft würde,
müsse jeweils auf nationaler Ebene getroffen werden (
http://euobserver.com/
tickers/116177). So wird die EU nach Ansicht der Fragestellerinnen und Fra-
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 3 – Drucksache 17/11774gesteller zum Komplizen der erstarkenden faschistischen „Goldene
Morgenröte“.
Vo r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Die Bundesregierung unterstützt die griechische Regierung auf ihrem
Reformkurs und begrüßt die Maßnahmen, die die Hellenische Republik im Rahmen
des Anpassungsprogramms auf den Weg gebracht hat. Dass die griechische
Bevölkerung große Opfer für diese notwendigen Sparmaßnahmen erbringt,
erkennt die Bundesregierung an und hat dies mehrfach zum Ausdruck gebracht.
Die Meinungen der Fragesteller zu den Ursächlichkeiten und
Schlussfolgerungen der geschilderten Prozesse teilt die Bundesregierung nicht.
Aus Sicht der Bundesregierung besteht kein ursächlicher Zusammenhang
zwischen den sozialen und wirtschaftlichen Folgen des Reformprozesses und der in
der Vorbemerkung der Fragesteller unterstellten „autoritären Formierung“ der
griechischen Polizei. Die Bundesregierung nimmt Berichte, die in diese Richtung
weisen, zur Kenntnis. Zu dem durch die Fragesteller suggerierten kollusiven
Vorgehen der griechischen Polizei und fremdenfeindlicher Gewalttäter liegen der
Bundesregierung keine gesicherten Erkenntnisse vor. Die Bundesregierung hat
allerdings zur Kenntnis genommen, dass sich die Hinweise auf eine Zunahme
fremdenfeindlicher Gewalt in Griechenland verdichten. Die griechische Polizei
erfasst ausländerfeindliche Straftaten jedoch nicht statistisch.
Die Bundesregierung beobachtet die innenpolitische Lage in Griechenland sehr
sorgfältig. Dazu gehört auch die Beobachtung von Polizeiarbeit und
fremdenfeindlichen Tendenzen in Teilen der Bevölkerung, die politisch im Aufstieg der
neofaschistischen Partei „Goldene Morgenröte“ Ausdruck findet. Die
Prävention und Bestrafung rechtsextremistischer Straftaten ist Sache der griechischen
Behörden. Die griechische Regierung hat gegenüber der Bundesregierung zum
Ausdruck gebracht, dass sie die rechtsextremistische Szene beobachtet und
Übergriffe verfolgt.
Medienberichte und Berichte von Nichtregierungsorganisationen zum
Vorgehen griechischer Behörden nimmt die Bundesregierung zur Kenntnis,
kommentiert sie jedoch nicht im Einzelnen. Die Bundesregierung vertraut auf die
Wahrung der Rechtsstaatlichkeit in Griechenland durch die griechische Regierung.
1. Welchen Hintergrund hatte die Initiative der Bundesregierung sowie
Österreichs, Belgiens, Frankreichs, der Niederlanden, Schwedens und
Großbritanniens zur Postulierung der „Gemeinsame[n] Antworten auf
aktuelle Herausforderungen in besonders stark von sekundärer Migration
betroffenen Mitgliedstaaten“ bezüglich Griechenland?
Hintergrund der Initiative waren Aktivitäten der damaligen polnischen EU-
Ratspräsidentschaft zur Dimension und den Herausforderungen der
unerlaubten Zuwanderung. Das Ratsdokument 18302/11 MIGR 211 vom 9. Dezember
2011 enthält einen zusammenfassenden Vermerk der Ratspräsidentschaft hierzu
und liegt dem Deutschen Bundestag vor.
a) Inwieweit sollte der Brief der Innenminister Deutschlands und
Frankreichs an den dänischen EU-Ratsvorsitz diesbezüglich den Druck auf
die griechische Regierung erhöhen?
Das gemeinsame Ministerschreiben vom April 2012 war ein Appell, die
Verhandlungen zu den von der Europäischen Kommission im Herbst 2011
vorgelegten Vorschlägen zur Reform des Schengensystems („Schengen
Governance“) rasch voran zu bringen.
Drucksache 17/11774 – 4 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiodeb) Inwiefern war die Bundesregierung zuvor über die Veröffentlichung der
„EU-Aktion gegen den Migrationsdruck – Eine strategische Antwort“
durch die dänische Regierung informiert?
Das Ratsdokument 18302/12 MIGR 211, das dem Rat zu seiner Sitzung am
13./14. Dezember 2011 vorlag, enthält am Ende bereits einen Hinweis darauf,
dass die dänische Ratspräsidentschaft beabsichtigte, einen Fahrplan mit
Antworten der EU auf den wachsenden Migrationsdruck vorzulegen. Der
angekündigte Fahrplan wurde in Form eines „Aktionsplans“ von der dänischen
Ratspräsidentschaft initiiert und vom Rat bei seiner Tagung am 26. April 2012
angenommen. Deutschland und alle anderen EU-Mitgliedstaaten waren an den
vorbereitenden Beratungen in den Gremien des Rates beteiligt.
c) Ist die Bundesregierung wie die Fragestellerinnen und Fragesteller der
Ansicht, dass die beschriebenen, auf Ebene der EU lancierten
Maßnahmen geeignet sind, die rassistische Stimmung gegenüber Migrantinnen
und Migranten in Griechenland zu schüren und damit letztlich das
Erstarken der faschistischen Partei „Goldene Morgenröte“ gefördert zu
haben?
Die Bundesregierung ist nicht dieser Ansicht.
2. Inwieweit war der Bundesregierung die „Operation Xenios Zeus“ vor
deren Beginn bekannt?
Die Europäische Union hat Griechenland mehrfach gebeten, die nationale
Verantwortung für den Schutz der EU-Außengrenze einschließlich der
Bekämpfung der illegalen Migration unter Beachtung europäischer Standards
wahrzunehmen. Dies wurde von griechischer Seite auch zugesagt. Über die
Informationen aus der Pressekonferenz des griechischen Ministers für
Bürgerschutz und öffentliche Ordnung am 30. Juli 2012 hinaus waren der
Bundesregierung keine Einzelheiten zur operativen Umsetzung bekannt.
a) Inwieweit steht die „Operation Xenios Zeus“ nach Kenntnis der
Bundesregierung im Zusammenhang mit Lageberichten der Europäischen
Agentur für die operative Zusammenarbeit an den Außengrenzen
(FRONTEX), wonach im Sommer 2012 immer mehr Migrantinnen und
Migranten in das Land eingereist seien (
www.frontex.europa.eu/news/
situational-update-migratory-situation-at-the-greek-turkish-border-HATx
N9)?
Welche Informationen die griechischen Behörden in ihre Beurteilung der Lage
und Entschlussfassung einbezogen haben, ist der Bundesregierung nicht
bekannt. Lage- und Analyseprodukte der Europäischen Agentur für die operative
Zusammenarbeit an den Außengrenzen (FRONTEX) sind jedoch regelmäßig
Elemente zur Beurteilung der nationalen Sicherheitslage und bilden in der
Regel eine von zahlreichen Grundlagen zur Planung operativer Maßnahmen.
b) Wo werden die Festgenommenen der „Operation Xenios Zeus“ nach
Kenntnis der Bundesregierung inhaftiert, und was ist der
Bundesregierung, etwa aus den Berichten der EU-Kommissarin für Inneres Cecilia
Malmström oder Berichten von Angehörigen nationaler Parlamente,
über die Haftbedingungen sowie den Zugang zum Asylverfahren in den
Anstalten bekannt?
Der Bundesregierung liegen keine umfassenden Erkenntnisse über die
Unterbringung aller im Rahmen der Operation „Xenios Zeus“ in Gewahrsam
Genommenen vor. Inhaftierte sind nach Kenntnis der Bundesregierung unter ande-
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 5 – Drucksache 17/11774rem untergebracht in den Aufnahmelagern Korinth und Amygdaleza.
Informationen und Einschätzungen der EU-Kommission zu den
Aufnahmebedingungen in den Haftanstalten für Migranten, einschließlich
Asylbewerbern, in der Evros-Region und auf den ägäischen Inseln sowie zum Zugang
zum Asylsystem sind dem Ratsdokument 15358/12 vom 23. Oktober 2012 zu
entnehmen.
c) Ist dem Europäischen Unterstützungsbüro für Asylfragen bzw. der
Bundesregierung bekannt, wie viele der 3 668 Migrantinnen und
Migranten, die im Rahmen der „Operation Xenios Zeus“ in
Abschiebehaftanstalten verbracht wurden, nach den Grundsätzen der Genfer
Konvention nicht abgeschoben werden können, weil sie aus Ländern, in
denen Krieg geführt wird (z. B. Afghanistan), oder weil sie aus Staaten
mit bürgerkriegsähnlichen Zuständen wie Somalia oder dem Sudan
stammen bzw. sie aus Ländern kommen, die keine abgeschobenen
Flüchtlinge mehr aufnehmen (z. B. dem Irak)?
Der Bundesregierung liegen hierzu keine Kenntnisse in der Sache bzw. zu
Erkenntnissen des Europäischen Unterstützungsbüros für Asylfragen (EASO)
vor.
d) Wie beurteilt die Bundesregierung die Razzien im Kontext des
griechischen „Nationalen Aktionsplan[s] zur Asylreform und zur
Migrationsbewältigung“ hinsichtlich einer verschärften Bekämpfung nicht
erwünschter Migration?
Der Nationale Aktionsplan, den die griechische Regierung 2010 vorgelegt hat,
dient der Reform des Asylsystems und Migrationsmanagements, z. B. durch
den Aufbau von Asylbehörden und der Errichtung von Screening-
Einrichtungen, adäquaten Aufnahmeeinrichtungen für Asylbewerber sowie
Abschiebehaftzentren in Griechenland. Bei seiner Umsetzung wird Griechenland durch
die EU und ihre Mitgliedstaaten unterstützt.
Die umfassenden Kontrollen, die die griechischen Behörden seit August dieses
Jahres durchführen, dienen dazu, Personen ohne gültige Aufenthaltstitel
festzunehmen. Darüber hinaus dienen die Kontrollen der allgemeinen Bekämpfung
von Straftaten (z. B. illegaler Besitz von Drogen, Glücksspiel,
Menschenhandel, Waffenbesitz).
3. Auf welche Art und Weise war die Bundesregierung über das
Zustandekommen des griechischen „Nationalen Aktionsplans zur Asylreform und
zur Migrationsbewältigung“ informiert?
a) Inwieweit hat die Bundesregierung hierzu gegenüber der Regierung in
Athen oder in Arbeitsgruppen auf EU-Ebene Stellungnahmen
abgegeben oder sich anderweitig positioniert?
Im Jahr 2010 hat die griechische Regierung allgemein über beabsichtigte
Reformen im Bereich des Asylverfahrens sowie des Grenzschutzes informiert.
Über die Art und Weise des Zustandekommens des vom griechischen
Ministerium für Bürgerschutz im August 2010 der Europäischen Kommission
vorgelegten Nationalen Aktionsplans zur Asylreform und zum
Migrationsmanagement wurde die Bundesregierung nicht informiert.
b) Wie hat die Bundesregierung die Aufstellung des „Nationalen
Aktionsplans“ sowie dessen Umsetzung bei den Treffen der Innen- und
Justizminister der Europäischen Union und in den zuständigen
Ratsarbeitsgruppen kommentiert?
Drucksache 17/11774 – 6 – Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeDie Aufstellung des Aktionsplans zur Lösung der Probleme des griechischen
Asylsystems wurde durch die Bundesregierung begrüßt und es wurde
Unterstützung bei der Umsetzung angeboten. Die seitens der griechischen Behörden
im Asylverfahren erzielten Fortschritte, wie z. B. die Steigerung der
Bearbeitungszahlen, wurden anerkannt. Gleichzeitig wurde wiederholt auf die
fortbestehende Besorgnis über eine mangelnde Bereitstellung adäquater
Unterbringungskapazitäten für Flüchtlinge in den Aufnahmelagern an der
griechischtürkischen Grenze sowie den unzureichenden Zugang zum Asylverfahren
hingewiesen.
4. Wie positioniert sich die Bundesregierung zur jüngsten Stellungnahme
Griechenlands, der Kommission, FRONTEX und das Europäische
Unterstützungsbüro für Asylfragen (EASO) zur Umsetzung des „Nationalen
Aktionsplan zur Asylreform und zur Migrationsbewältigung“ (Ratsdokument
15358/12 vom 23. Oktober 2012)?
Die im Ratsdokument 15358/12 vom 23. Oktober 2012 dargelegten
Anstrengungen Griechenlands zur Verbesserung der Grenzüberwachung, insbesondere
entlang der türkischen Landgrenze im Evros-Gebiet, werden anerkannt.
Unabhängig davon muss die Umsetzung des Nationalen Aktionsplans intensiv
weiterverfolgt werden. Die hierzu anlässlich des Besuchs von EU-Kommissarin
Cecilia Malmström mit der griechischen Regierung getroffenen
Vereinbarungen für die nächsten Schritte werden von der Bundesregierung begrüßt.
a) Welchen weiteren „Reformbedarf“ sieht die Bundesregierung im
„Nationalen Aktionsplan zur Asylreform und zur Migrationsbewältigung“
bei der Wirksamkeit von Grenzkontrollen, einer anderen
„Rückführungspolitik“ und der schnelleren Abschiebung von Migrantinnen und
Migranten?
Die Überarbeitung und Umsetzung des Nationalen Aktionsplans zur
Asylreform und zum Migrationsmanagement ist Aufgabe der griechischen
Regierung in Zusammenarbeit mit der Europäischen Kommission. Nach Auskunft
der Europäischen Kommission soll der Plan Ende dieses Jahres überarbeitet
werden. Neben einer aktuellen Bestandsaufnahme ist danach auch die
Festlegung objektiver und nachvollziehbarer Maßstäbe beabsichtigt, um einen
schnellen Fortschritt sicherzustellen und ein konkretes Bild über den Grad der
Umsetzung zu ermöglichen.
b) Welchem Zweck soll die Einrichtung eines „National Coordination
Centre“ dienen, und inwiefern ist dessen spätere Einbindung in das
Grenzüberwachungssystem EUROSUR geplant?
Gemäß Ratsdokument 15358/12 vom 23. Oktober 2012 soll die Einrichtung
eines „National Coordination Centre“ einer besseren Koordination der
verschiedenen Maßnahmen an den griechischen Außengrenzen dienen. Der
Vorschlag der Kommission zur Errichtung eines Europäischen
Grenzüberwachungssystems/Eurosur (Ratsdokument 18666/11 vom 15. Dezember 2011) sieht
ebenfalls die Einrichtung nationaler Koordinierungszentren vor. Diese sollen
im Rahmen von Eurosur den Informationsaustausch zwischen allen Behörden
mit Zuständigkeiten für die Außengrenzenüberwachung auf nationaler Ebene,
mit anderen Mitgliedstaaten und mit FRONTEX koordinieren. Ob
Griechenland beabsichtigt, das „National Coordination Centre“ im Sinne der Umsetzung
des Nationalen Aktionsplans zur Asylreform und Migrationskontrolle auch im
Rahmen von Eurosur zu nutzen, ist der Bundesregierung nicht bekannt.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 7 – Drucksache 17/117745. Wie hat die Bundesregierung den „Nationalen Aktionsplan zur Asylreform
und zur Migrationsbewältigung“ auf der letzten Sitzung der EU-
Innenminister am 25. Oktober 2012 in Luxemburg kommentiert?
Was war der inhaltliche Kern des Vortrags und eine etwaige Kritik der EU-
Kommissarin für Inneres Cecilia Malmström über ihren Besuch
griechischer Haftanstalten am 8. Oktober 2012?
Die Bundesregierung hat die griechischen Anstrengungen im Rahmen des
Nationalen Aktionsplans begrüßt, machte aber deutlich, dass unverändert
Reformbedarf bestehe.
Kommissarin Cecilia Malmström berichtete über ihren Besuch in Athen und
verwies auf feststellbare Fortschritte bei der Umsetzung des Aktionsplans. Sie
äußerte u. a. Kritik am Zugang zum Asylverfahren.
6. Mit welchem Hintergrund wird Griechenland dazu aufgerufen, verstärkt
Finanzierungshilfen der EU zu den Themen Migration und Asyl
abzufordern (EU-Kommission, MEMO/12/807)?
Gemäß dem Annex zum Ratsdokument 15358/12 vom 23. Oktober 2012 sollen
die Verwaltungsbestimmungen und die Verwaltungspraxis in Griechenland
reformiert werden, um eine optimale Ausschöpfung der von der EU im Bereich
Migration, Asyl und Grenzen zur Verfügung gestellten finanziellen Mittel zu
gewährleisten. Insbesondere bei der Umsetzung von Schlüsselprojekten im
Bereich des EU-Außengrenzenfonds seien interne Arbeitsabläufe zur
Vorbereitung von Ausschreibungen sowie die mehrjährige Planung von
Beschaffungsvorhaben zu vereinfachen.
a) Welcher Verwendungszweck ist nach Ansicht der Bundesregierung für
den Bereich Asyl verstärkt nachzufragen?
b) Welcher Verwendungszweck ist nach Ansicht der Bundesregierung für
den Bereich Migration verstärkt nachzufragen?
Die Griechenland aus verschiedenen Fonds im Bereich Migration, Asyl und
Grenzen zur Verfügung stehenden EU-Mittel werden durch die Europäische
Kommission verwaltet. Es ist nicht Aufgabe der Bundesregierung,
Empfehlungen zur Verwendung dieser Mittel auszusprechen.
7. Inwieweit soll Griechenland nach Ansicht der Bundesregierung weiter
angehalten werden, seine Grenzüberwachung auszubauen?
Griechenland unterliegt insbesondere an seinen Landes- und Seeaußengrenzen
zur Republik Türkei hohem Migrationsdruck. Daher ist es im Interesse aller
EU-Mitgliedstaaten wichtig, dass die europäischen Standards zur
Überwachung der Grenzen eingehalten werden. Zur Einhaltung dieser Standards ist
momentan eine personelle und materielle Unterstützung anderer EU-
Mitgliedstaaten unter Koordination der EU-Agentur FRONTEX notwendig.
Mittelfristig sollte die nationale Verantwortung eigenständig wahrgenommen werden
können. Hierfür ist eine Optimierung der Grenzüberwachung durch die
griechischen Behörden angezeigt.
a) Welche Maßnahmen hält die Bundesregierung hierzu für geeignet?
Die griechischen Behörden werden derzeit durch die EU-Agentur FRONTEX
und die Task-Force der Europäischen Kommission dabei unterstützt,
Optimierungspotential zu identifizieren und geeignete Maßnahmen – gegebenenfalls
Drucksache 17/11774 – 8 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiodeauch unter Inanspruchnahme einschlägiger EU-Fonds – zu entwickeln. Die
Ergebnisse dieses Prozesses bleiben abzuwarten.
b) Gehören der Bau eines Grenzzauns zur Türkei (tinyurl.com/bg9wmro)
und die Errichtung einer als „Panzergrabens“ deklarierten Sperre durch
das Militär (
http://tinyurl.com/as5jdfj) zu den von der Bundesregierung
als geeignet angesehene Maßnahmen?
Wenn nein, warum nicht?
Mit dem Grenzzaun verfolgen die griechischen Behörden die Intention, die
Grenzüberwachung materiell zu unterstützen. Der Schutz der EU-
Außengrenzen liegt in der Verantwortung und Souveränität Griechenlands. Grundsätzlich
erfordert der Schutz der EU-Außengrenzen umfassende Konzepte, die im
Einklang mit internationalem Recht und EU-Recht stehen. Ein europaweit
anerkanntes Konzept ist das des „Integrierten Grenzmanagements“, wonach
professionelle, respektvolle und verhältnismäßige Maßnahmen zur
Grenzüberwachung vorgesehen sind, die einen Teil des Gesamtansatzes verkörpern.
Materielle Hindernisse stehen nicht per se im Widerspruch zu dem Konzept.
Der genannte „Graben“ hingegen steht nach Kenntnis der Bundesregierung in
keinem Zusammenhang mit (grenz-)polizeilichen Aufgaben.
8. Inwieweit beobachtet die Bundesregierung die Aktivitäten der
faschistischen Partei „Goldene Morgenröte“?
Die Bundesregierung verfolgt die innenpolitische Entwicklung in Griechenland
umfassend und unterrichtet sich in diesem Rahmen auch über die Partei
„Goldene Morgenröte“. Die Bundesregierung verfolgt die Entwicklung dieser Partei
mit Besorgnis.
a) Welche Kenntnis hat die Bundesregierung über homophobe und
antisemitische Tendenzen und Vorfälle, wie sie etwa das Magazin
„Searchlight“ auf seiner Webseite berichtet (1. November 2012) und zugleich
Gegenmaßnahmen von in Griechenland lebenden Jüdinnen und Juden
aufzählt?
Der Bundesregierung sind Medienberichte über derartige Vorfälle bekannt.
Eigene Erkenntnisse hierzu liegen der Bundesregierung jedoch nicht vor.
b) Inwieweit ist der Bundesregierung bekannt, ob die Partei „Goldene
Morgenröte“ Kontakte zu deutschen oder sonstigen ausländischen
faschistischen Gruppen unterhält oder diese sucht?
c) Von welchen Treffen, Konferenzen oder gemeinsamen Aktivitäten hat
die Bundesregierung Kenntnis, und welche anderen Teilnehmenden
sind ihr bekannt?
Zu den Fragen 8b und 8c liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor.
9. Inwieweit wurden die Aktivitäten griechischer Neonazis nach Kenntnis der
Bundesregierung auf Ebene der EU und ihrer Institutionen thematisiert?
a) Teilt die Bundesregierung die Einordnung der Partei „Goldene
Morgenröte“ durch die Fragestellerinnen und Fragesteller als faschistische
„Neonazi-Partei“?
Wenn nein, wie würde sie diese dann klassifizieren?
b) Welche Initiativen ergreift die Bundesregierung, um faschistischen
Parteien auf EU-Ebene zu begegnen?
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 9 – Drucksache 17/11774c) Inwiefern teilt die Bundesregierung die Forderung des
Kommissionspräsidenten, eine Einstufung als „Neonazi-Partei“ müsse auf
nationaler Ebene erfolgen?
Die Einschätzung der Partei „Goldene Morgenröte“ als faschistisch,
neonazistisch und rechtsextremistisch ist aus Sicht der Bundesregierung zutreffend.
Eine formelle Klassifizierung ausländischer Parteien unternimmt die
Bundesregierung jedoch nicht. Eine solche Klassifizierung könnte der komplexen
Parteienlandschaft in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union nicht gerecht
werden.
Der Bundesregierung liegen keine Kenntnisse darüber vor, inwieweit die
Aktivitäten griechischer Neonazis auf Ebene der EU und ihrer Institutionen im
Einzelnen thematisiert worden sind. Hinsichtlich einzelner Initiativen zur
Bewertung faschistischer Parteien ist anzumerken, dass die Bundesregierung sich in
ihrem gesamten Handeln, auch auf EU-Ebene, für die Wahrung und Förderung
der freiheitlich-demokratischen Grundwerte einsetzt und bestrebt ist, dem
Entstehen fremdenfeindlicher Tendenzen in Europa beständig entgegenzuwirken.
10. Teilt die Bundesregierung die Ansicht der Fragesteller, dass ihre
gemeinsam mit Frankreich über die EU initiierte Politik gegenüber Griechenland
im Bereich Migration und Austerität das Erstarken faschistischer
Tendenzen in dem Sinne mindestens begünstigt, wenn nicht sogar hervorruft,
wie es der Wirtschaftsredakteur Paul Mason auf „BBC News“ als
„Griechische Parallele zu Weimar“ beschreibt (26. Oktober 2012)?
Bei den Ausführungen handelt es sich um die Meinung eines
Wirtschaftsredakteurs, die die Bundesregierung nicht teilt.
11. Wie hat die Bundesregierung die Äußerung des griechischen
Ministerpräsidenten Antonis Samaras aufgenommen oder gegenüber der
griechischen Regierung kommentiert, „der Aufstieg einer rechtsextremistischen,
man könnte sagen faschistischen, Neonazi-Partei“ erinnere an die
Weimarer Republik (Handelsblatt Online, 5. Oktober 2012)?
Der griechische Ministerpräsident Antonis Samaras hat in dem angeführten
Interview einen Vergleich angestellt, der die derzeitige soziale Lage in
Griechenland – insbesondere den Zusammenhalt der Gesellschaft, die hohe
Arbeitslosigkeit und die Polarisierung der Parteienlandschaft auf dem rechten, wie auch auf
dem linken Spektrum – in ihrer Tendenz mit der Situation am Ende der Weimarer
Republik in Deutschland vergleicht. Die Bundesregierung kommentiert
derartige Vergleiche nicht.
a) Wie kommentiert die Bundesregierung in dieser Hinsicht, dass mehr
als die Hälfte aller Polizeiangehörigen laut der Tageszeitung „To
Vima“ im Mai 2012 die Partei „Goldene Morgenröte“ gewählt haben,
und die Zahlen bei Angehörigen von Spezialeinheiten sogar noch
höher liegen (ANSAmed, 12. Mai 2012)?
Der Bundesregierung liegen Berichte vor, denen zufolge die Partei „Goldene
Morgenröte“ zahlreiche Anhänger auch unter den Sicherheitskräften haben
soll. Offizielle Daten liegen der Bundesregierung hierzu jedoch nicht vor.
Drucksache 17/11774 – 10 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiodeb) Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus dem darüber
hinausgehenden Bericht des „Guardian“, wonach ein Polizeioffizier
angibt, dass die Partei „Goldene Morgenröte“ die Sicherheitsbehörden
regelrecht „unterwandert“ hätte und dies dem Verfassungsschutz
bekannt sei, dieser aber nichts unternehme, da die rechten Schläger
womöglich gegen linke Demonstranten nützlich sein könnten (Guardian,
26. Oktober 2012)?
c) Inwieweit haben sich Institutionen der Bundesrepublik Deutschland
mit Berichten befasst, wonach in mehreren Fällen Personen, die
wegen Beschwerden gegenüber Migrantinnen und Migranten bei der
griechischen Polizei vorstellig wurden, von dieser an die Partei
„Goldene Morgenröte“ verwiesen wurden, damit diese sich ihrer Probleme
annehmen können (Guardian, 28. September 2012)?
Die Bundesregierung hat die Berichte mit Besorgnis zur Kenntnis genommen
und bemüht sich um Verifizierung. Sollten die Berichte zutreffen, wäre dies
inakzeptabel.
d) Inwieweit sind die Äußerungen des griechischen Ministerpräsidenten,
der Zeitung „To Vima“ sowie des „Guardian“ geeignet, die
Zusammenarbeit Deutschlands mit der griechischen Polizei grundsätzlich zu
überdenken und einzustellen?
Die Bundesregierung beabsichtigt nicht, die Zusammenarbeit mit Griechenland
im Sicherheitsbereich grundsätzlich zu ändern oder gar einzustellen.
12. Inwieweit hat die Bundesregierung Kenntnis der Berichte „Europe:
Policing demonstrations in the European Union“ und „POLICE VIOLENCE
IN GREECE – Not just ‘isolated incidents’“ von AI?
a) Teilt die Bundesregierung die darin geäußerte Besorgnis bezüglich
brutaler und unverhältnismäßiger Polizeiübergriffe gegenüber
Migrantinnen und Migranten, Journalistinnen und Journalisten sowie
politischen Aktivistinnen und Aktivisten?
b) Teilt die Bundesregierung die Ansicht von AI, wonach die
Straffreiheit nach Polizeiübergriffen besorgniserregend ist?
c) Inwieweit ist die Bundesregierung über die von AI zitierte Aussage
eines Opfers der DELTA-Spezialeinheit zur Bekämpfung von
Versammlungen besorgt, der die Straflosigkeit von Vergehen seiner
Kollegen bestätigt („I would like to see the police officers responsible for
the attack punished even though I do not believe that justice will be
done“; Angeliki Koutsoubou, protester injured by a DELTA force
officer in December 2009)?
d) Inwieweit ist die Bundesregierung über Berichte zunehmender
Misshandlungen von Migrantinnen und Migranten in Gefängnissen,
Abschiebelagern oder bei polizeilichen Razzien besorgt?
Auf die Antwort zu Frage 14 wird verwiesen.
13. Auf welche Weise und mit welchen Maßnahmen arbeitet die
Bundesregierung auf bilateraler Ebene mit Griechenland in den letzten fünf
Jahren im Bereich Justiz und Inneres zusammen?
Die Bundesregierung arbeitet mit den griechischen Behörden seit einigen
Jahren insbesondere im Bereich Zivilschutz, Migration, Asyl und Grenzsicherung
auf bilateraler Ebene zusammen. Auf europäischer Ebene findet die
Zusammenarbeit im Rahmen von FRONTEX, EASO und in der Task-Force Griechen-
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 11 – Drucksache 17/11774land statt. Mit der griechischen Regierung finden anlassbezogen, mitunter auch
am Rande des Rates Justiz und Inneres, bilaterale Gespräche statt.
Bilaterale Abkommen im Bereich der strafrechtlichen Zusammenarbeit
bestehen mit Griechenland nicht.
14. Inwieweit haben sich die deutsche Botschaft oder andere diplomatische
Stellen der Bundesregierung mit den von AI beschriebenen Phänomenen
befasst, und welche Schritte wurden diesbezüglich unternommen?
Die deutsche Botschaft in Athen beobachtet die Menschenrechtslage in
Griechenland und ist in regelmäßigem Austausch mit nationalen und
internationalen Menschenrechtsorganisationen. In diesem Zuge sind ihr auch
Medienberichte über die in Frage 12 genannten Entwicklungen sowie der dort genannte
Bericht von Amnesty International zur Kenntnis gelangt. Die deutsche
Botschaft in Athen hat dazu Erkundigungen bei der griechischen Regierung und
Nichtregierungsorganisationen angestellt. Gleichwohl hat sie keine eigenen
Erkenntnisse, die diese Berichte objektiv belegen würden.
a) Inwieweit sieht die Bundesregierung nach ihren Beobachtungen das
Recht auf freie Meinungsäußerung oder Versammlung in
Griechenland beeinträchtigt?
Die Bundesregierung hat keine eigenen Erkenntnisse, wonach das Recht auf
freie Meinungsäußerung oder Versammlung in Griechenland beeinträchtigt
wäre. Verbreitete Proteste und Demonstrationen in Griechenland gerade in den
vergangenen Wochen und Monaten belegen vielmehr aus Sicht der
Bundesregierung, dass Meinungs- und Versammlungsfreiheit in Griechenland
grundsätzlich gewährleistet sind.
b) Inwieweit bestätigen die Beobachtungen der Bundesregierung die von
AI dokumentierte Zunahme willkürlicher Verhaftungen, die
Verbringung auf Polizeidienststellen und dortige Misshandlung von
Betroffenen?
Auf die Antwort zu Frage 14 wird verwiesen.
15. Inwieweit hält es die Bundesregierung hinsichtlich ihrer weiteren
Zusammenarbeit mit griechischen Polizeibehörden für ausreichend, wenn die
griechische Regierung zur Verhinderung der oben beschriebenen Vorfälle
eine Anlaufstelle gegen Diskriminierung einrichtet?
Auf die Antwort zu Frage 14 wird verwiesen.
16. Welche Kenntnis hat die Bundesregierung über die Ausrüstung der
griechischen Polizei?
Die Bundesregierung hat keine detaillierte Kenntnis über die Ausrüstung der
griechischen Polizei.
a) Inwieweit teilt die Bundesregierung eine Einschätzung von AI,
wonach es sich bei Wasserwerfern, Gummigeschossen, Gaskartuschen
und Pfefferspray nicht um „nicht tödliche“, sondern vielmehr um
„weniger tödliche“ Waffen handelt?
Diese Auffassung von Amnesty International (AI) wird seitens der
Bundesregierung nicht geteilt.
Drucksache 17/11774 – 12 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiodeb) Inwiefern teilt die Bunderegierung die Forderung von AI an
Regierungen, einen Monitoring-Mechanismus einzusetzen, der überprüft, ob
diese Kampfstoffe einer zuvor zu erlassenden Richtlinie für ihre
Verwendung genügen?
Die Bundesregierung äußert sich nicht zu Forderungen von AI an ausländische
Regierungen.
17. Welche Kenntnis hat die Bundesregierung über die (Neu-)Strukturierung
der griechischen Polizei, ihrer Einheiten, Spezialeinheiten und
Grenzschutztruppen (bitte die Einheiten stichwortartig auflisten)?
Die griechische Polizei ist nach Kenntnis des Bundesregierung für alle
polizeilichen Aufgaben in Griechenland zuständig und gliedert sich im Wesentlichen
in
• das Hauptquartier der griechischen Polizei,
• die dem Hauptquartier unmittelbar unterstellten spezialpolizeilichen
Einheiten,
• die Generaldivision Attika mit zwölf nachgeordneten Polizeidirektionen
sowie
• 13 regional zuständige, dem Hauptquartier unterstellte Generaldivisionen mit
61 nachgeordneten Polizeidirektionen.
a) Wem unterstehen die Polizeikräfte nach Kenntnis der
Bundesregierung jeweils?
Nach Kenntnis der Bundesregierung ist die griechische Polizei dem
griechischen Ministerium für Bürgerschutz und öffentliche Ordnung unterstellt.
b) Inwieweit ist die Bundesregierung über den Aufbau der
Spezialeinheiten YAT und DELTA informiert, und welchem Zweck dienen diese
demnach?
Nach den der Bundesregierung vorliegenden Informationen wurde die
Polizeieinheit „DELTA“ im Jahr 2009 aufgestellt, um mittels Motorradstreifen die
ansteigende Kriminalität im Zentrum Athens zu bekämpfen. Sie ist der
Generaldivision Attika unterstellt.
Bei der Einheit „YAT“ handelt es sich um die griechische Bereitschaftspolizei.
c) Inwiefern hat die Bundesregierung in der Vergangenheit mit der
Bereitschaftspolizei MAT zusammengearbeitet?
Zur griechischen Bereitschaftspolizei MAT (die griechische
Bereitschaftspolizei wird entweder als YAT oder MAT bezeichnet) hatte die Bundespolizei in
den vergangenen Jahren folgende Kontakte:
• Februar 2010: Hospitation von zwei leitenden Beamten der griechischen
Bereitschaftspolizei bei der Bundespolizei.
• Oktober 2012: Einweisung bei der MAT von Studierenden des
Laufbahnlehrgangs der Bundespolizei für den gehobenen Dienst im Rahmen einer
Projektwoche der Fachhochschule des Bundes.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 13 – Drucksache 17/1177418. Inwieweit und mit welchem Inhalt stand oder steht die Bundesregierung
hinsichtlich der Zuspitzung polizeilicher Auseinandersetzungen in
Griechenland im Zuge der „Austeritätspolitik“ mit welchen griechischen
Behörden seit 2008 in Kontakt?
Weder stand noch steht die Bundesregierung hinsichtlich der Zuspitzung
polizeilicher Auseinandersetzungen in Griechenland im Zuge der
„Austeritätspolitik“ mit griechischen Behörden in Kontakt.
a) Ist der Bundesregierung bekannt, inwieweit griechische Behörden
hierzu auf europäischer Ebene um Auskünfte, Treffen oder sonstige
über die reguläre polizeiliche Zusammenarbeit hinausgehende
Aktivitäten nachgesucht hat?
b) Inwieweit spielte diesbezüglich auch die Tötung von Alexis
Grigoropoulos durch einen Polizisten eine Rolle (Antwort der
Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache
17/9756)?
Auf europäischer Ebene gibt es eine Vielzahl von Gesprächsforen, die sich mit
der Zusammenarbeit von Polizei- und Sicherheitsbehörden befassen. Der
Bundesregierung ist nicht bekannt, dass griechische Behörden auf dieser Ebene zu
dem genannten Zweck oder vor dem genannten Hintergrund aktiv geworden
sind.
19. An welchen gemeinsamen Übungen auf Ebene der EU sowie ihrer
Mitgliedstaaten hat Griechenland nach Kenntnis der Bundesregierung in den
letzten fünf Jahren teilgenommen (auch von Spezialeinheiten, wie
ATLAS)?
Inwieweit und mit welchen konkreten Einheiten war Griechenland an den
„Krisensimulationsübungen“ „European Union Police Services Training“
bzw. „European Union Police Force Training“ und, soweit der
Bundesregierung bekannt, ähnlichen Maßnahmen beteiligt?
An dem 2010 in Lehnin/Deutschland durchgeführten „European Union Police
Force Training“ (EUPFT) war Griechenland nicht beteiligt. Darüber hinaus
liegen der Bundesregierung keine Informationen über die Teilnahme
Griechenlands an weiteren Übungen auf Ebene der EU vor.
20. Welchen neuen Stand kann die Bundesregierung zu Verhandlungen
zwischen Bulgarien, Griechenland und der Türkei über die Einrichtung einer
„trilateralen Kontaktdienststelle im bulgarisch-griechisch-türkischen
Grenzraum“ mitteilen (Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche
Frage 11 auf Bundestagsdrucksache 17/9678)?
a) Inwieweit hat die Türkei nach Kenntnis der Bundesregierung den
Entwurf eines Abkommens bereits kommentiert?
b) Ist der Bundesregierung aus den zuständigen Ratsarbeitsgruppen
mittlerweile bekannt, inwieweit die Agenturen FRONTEX oder Europol
daran beteiligt werden sollen, oder ob es mit diesen entsprechende
Gespräche gegeben hat?
Die Republik Bulgarien hat den Entwurf für ein dreiseitiges Abkommen über
ein Gemeinsames Kontaktzentrum für die Zusammenarbeit der Polizei- und
Zollbehörden erstellt und dieses im April 2011 an die türkische und griechische
Seite offiziell übergeben und um Aufnahme der Vertragsverhandlungen
gebeten. Diese Bitte wurde nach Bildung der neuen türkischen Regierung im Juni/
Juli 2011 durch den bulgarischen Innenminister erneuert. Im August und Okto-
Drucksache 17/11774 – 14 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiodeber 2011 fanden Expertengespräche zwischen Bulgarien, Griechenland und der
Türkei über die Vertiefung der Zusammenarbeit im Grenzgebiet in Svilengrad
(Bulgarien) und Ankara (Türkei) statt. Hierbei erläuterte die bulgarische Seite
die Vorteile eines Gemeinsamen Kontaktzentrums. Im Dezember 2011 teilte die
türkische Seite der bulgarischen Seite mit, die Prüfung des Vertragsentwurfs
dauere an. Die bulgarische Regierung bat die Türkei im Rahmen von
Regierungskonsultationen am 19./20. April 2012 sowie erneut im April und im
August 2012 um Aufnahme von Vertragsverhandlungen. Über die Beteiligung
von FRONTEX oder Europol ist der Bundesregierung nichts bekannt.
21. Mit welchen Maßnahmen wird die Bundesrepublik Deutschland dafür
eintreten, dass, wie auch von AI gefordert, die griechische Polizei bzw.
der griechische Grenzschutz
a) alle notwendigen Maßnahmen zur Verhinderung exzessiver Gewalt
oder Menschenrechtsverletzungen durch Polizeiangehörige bei
Razzien gegen Migrantinnen und Migranten, Demonstrationen oder
allgemeinen Festnahmen ergreifen,
b) alle ratifizierten Bestimmungen zur Einhaltung der Menschenrechte
sowie Richtlinien zur Polizeiarbeit einhalten, insbesondere den „Code
of Conduct for Law Enforcement Officials“ und die „Basic Principles
on the Use of Force and Firearms“ der Vereinten Nationen,
c) sicherstellen, dass jede Anwendung exzessiver Gewalt und
Menschenrechtsverletzungen sofort, gründlich, objektiv und wirkungsvoll
untersucht werden,
d) dafür Sorge tragen, dass jene Polizisten, die unverhältnismäßige
Gewalt einsetzten, disziplinarisch und strafrechtlich zur Verantwortung
gezogen werden,
e) Betroffene polizeilicher Misshandlungen entschädigen,
f) die Ausbildung ihrer Angehörigen derart überprüfen, dass diese zur
Einhaltung der oben genannten Grundsätze angehalten werden?
Grenzpolizeilich wird Griechenland im Rahmen europäischer Solidarität
insbesondere durch FRONTEX-koordinierte Einsatzoperationen unterstützt. Dabei
kommt der Beachtung der Grund- und Menschenrechte eine herausragende
Bedeutung zu. Die Bundesrepublik Deutschland hat sich aktiv an der Entwicklung
eines diesbezüglichen Maßnahmenpaketes beteiligt: Im Jahr 2010 hat der Rat
der Europäischen Union Leitlinien für die Überwachung der Seeaußengrenzen
im Rahmen von FRONTEX-koordinierten Maßnahmen beschlossen und in
Kraft gesetzt. Im selben Jahr entwickelte die Agentur eine sogenannte
Grundrechtestrategie, einen sich darauf beziehenden Aktionsplan sowie einen
bindenden Verhaltenskodex für Einsatzkräfte in FRONTEX-koordinierten
Operationen. Seit Ende 2011 ist die weiterentwickelte sog. FRONTEX-
Verordnung in Kraft. In diesem Zusammenhang sind insbesondere die neu
geschaffene Funktion eines unabhängigen „Fundamental Rights Officers“ und eines
beratenden Konsultativforums (bestehend aus Menschenrechtsorganisationen
und -institutionen) zu nennen. Darüber hinaus schreibt die weiterentwickelte
sogenannte FRONTEX- Verordnung dem Exekutivdirektor der Agentur vor,
Operationen bei Verstößen gegen die Grund- und Menschenrechte auszusetzen oder
zu beenden. Um entsprechende Feststellungen zu gewährleisten, wurde seitens
der Agentur ein Beobachtungs- bzw. Evaluierungsmechanismus geschaffen.
Die zur Unterstützung der griechischen Polizei entsandten Beamtinnen und
Beamten der Bundespolizei sind angewiesen, sich eindeutig von
grenzpolizeilichen Maßnahmen, die nicht mit den Grund- und Menschenrechten vereinbar
sind, zu distanzieren und sofort entsprechend nach Deutschland zu berichten.
Das weisungskonforme, aufmerksame und vorbildliche Verhalten der entsand-
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 15 – Drucksache 17/11774ten „Gastbeamten“ hat sich zurückliegend spürbar positiv auf die
grenzpolizeiliche Aufgabenwahrnehmung der griechischen Einsatzkräfte ausgewirkt.
Über im Einzelfall vorliegende Verstöße von griechischen Behörden liegen der
Bundesregierung keine Informationen vor. Die Ahndung möglicher Verstöße
läge in der Souveränität des griechischen Staates bzw. seines Rechtssystems.
22. Inwieweit teilt die Bundesregierung die Einschätzung der Fragesteller,
dass die Pressefreiheit in Griechenland zunehmend Einschränkungen
unterliegt, wie es die britische Tageszeitung „Guardian“ berichtete
(29. Oktober 2012) und „Reporter ohne Grenzen“ unter dem Titel „Media
Freedom in the European Union“ am 6. November 2012 im Ausschuss
für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres (LIBE) des Europäischen
Parlaments vortrug?
a) Welche Schlussfolgerungen zieht sie aus Berichten, und welche
Maßnahmen hat sie diesbezüglich ergriffen bzw. wird sie ergreifen?
b) Inwieweit verfolgen Institutionen der Bundesregierung die
Suspendierung der Moderatorin Marilena Katsimi und des Moderators Kostas
Arvanitis durch das griechische Staatsfernsehen, nachdem diese im
Zusammenhang mit Berichten über Polizeifolter an Antifaschistinnen
und Antifaschisten die Frage nach einem Rücktritt des zuständigen
Bürgerschutzministers gestellt hatten (eurotopics, 30. Oktober 2012),
ob schon die Strafbarkeit der Misshandlungen durch den
Untersuchungsrichter K. Protonotarios in einem Bericht vom 17. Oktober
2012 (Protokoll- Nr. 2182) bestätigt wird (Griechenland-Blog,
31. Oktober 2012)?
Die Bundesregierung teilt die Einschätzung der Fragesteller nicht. Soweit in
den genannten Berichten der Fall der Fernsehjournalisten Marilena Katsimi
und Kostas Arvanitis genannt wird, hat die Bundesregierung keine eigenen
Erkenntnisse über die Hintergründe, die zu ihrer Entlassung führten. Soweit in
den Berichten der Fall des Journalisten Kostas Vaxevanis geschildert wird,
kann die Bundesregierung laufende Strafverfahren nicht kommentieren. Das
gleiche gilt für laufende staatsanwaltliche Ermittlungen in einem strafrechtlichen
Untersuchungsverfahren.
23. Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung daraus, dass
Griechenland nach Kenntnis der Fragesteller jenen Flüchtlingen, die einen
Asylantrag stellen konnten, nach der Genfer Konvention vorgesehene
Hilfen (z. B. Wohnung und Verpflegung) verwehrt?
a) Teilt die Bundesregierung die Auffassung der Fragestellenden, wonach
der faktische Zwang zum Leben auf der Straße bzw. der
Ghettoisierung das Entstehen der „Goldenen Morgenröte“ begünstigt hat?
Griechenland hat bei der Unterbringung von Migranten und Ausländern, die
sich ohne gültigen Aufenthaltstitel in Griechenland aufhalten, zwar Fortschritte
erzielt, die Unterbringung bleibt aber insgesamt weiterhin nicht
zufriedenstellend. Die mangelnde Unterbringung leistet Spannungen in der Gesellschaft
Vorschub, von denen letztlich Parteien an den extremen Rändern profitieren
können. Es ist daher eine der vordringlichsten Aufgaben der griechischen
Regierung, mehr Unterbringungsmöglichkeiten zu schaffen und die Bedingungen
in Erstaufnahmeeinrichtungen und Abschiebehaftanstalten zu verbessern. Die
Schaffung neuer Erstaufnahmezentren ist Bestandteil des griechischen
Aktionsplans zur Asylreform, der derzeit aus Mangel an Infrastruktur und Personal
jedoch nur schleppend vorankommt.
Drucksache 17/11774 – 16 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiodeb) Wie beurteilt die Bundesregierung den Zugang von Flüchtlingen zum
Asylsystem vor allem unter dem Aspekt, dass ihnen nach Kenntnis
der Fragesteller der Zutritt zur Antragsstelle in der Petrou-Ralli-Straße
in Athen praktisch verwehrt ist, da nur wenige Personen täglich Zutritt
erhalten?
Der Zugang von Flüchtlingen zum Asylsystem in Griechenland ist insgesamt
nicht zufriedenstellend. Die griechischen Behörden sind derzeit nicht in der
Lage, alle Anträge auf Asyl zeitnah und adäquat zu bearbeiten und haben daher
entsprechende Maßnahmen für die Bearbeitung dieser Anträge ergriffen. Dazu
gehört auch die Beschränkung des Zugangs zur Antragstelle. Im Rahmen des
Nationalen Aktionsplans bemühen sich die griechischen Behörden u. a. um
eine Verbesserung des Zugangs zum Asylsystem.
c) Welche Kenntnis hat die Bundesregierung über die Gewährung von
Schutz für Flüchtlinge aus Afghanistan, Irak, Somalia bzw. dessen
Verletzung, und wie beurteilt sie deren Situation in Griechenland?
Zur Zahl der in Griechenland gestellten Asylanträge afghanischer, irakischer
und somalischer Staatsangehöriger und zum Inhalt der insoweit getroffenen
Entscheidungen wird auf die von der EU-Kommission (EUROSTAT)
veröffentlichten Daten verwiesen (
http://epp.eurostat.ec.europa.eu/ portal/page/portal/
statistics/search_database).
24. Inwiefern ist das aus Sicht der Fragesteller marode Asylsystem in
Griechenland geeignet, die Dublin-II-Regelung grundsätzlich zu überdenken
und sich stattdessen für eine Verteilungsregelung wie zwischen den
deutschen Bundesländern einzusetzen?
Die Bundesregierung sieht keine Veranlassung, die Dublin-II-Regelung
grundsätzlich zu überdenken und sich stattdessen für eine Verteilungsregelung, wie
zwischen den Bundesländern, einzusetzen. Die Neufassung der Dublin-
Verordnung, die die sogenannte Dublin-II-Verordnung ersetzt, wird voraussichtlich
Ende dieses Jahres oder Anfang nächsten Jahres in Kraft treten.
a) Inwieweit hat die Bundesregierung Kenntnis über den Hintergrund
der Änderung bezüglich der Haftzeiten für abzuschiebende
Migrantinnen und Migranten ohne Papiere, die jetzt auf eineinhalb Jahre
verlängert wurde?
Nach Kenntnis der Bundesregierung können Personen ohne gültigen
Aufenthaltstitel außerhalb eines laufenden Asylverfahrens unter bestimmten
Bedingungen sechs Monate (bei Verlängerung bis zu zwölf Monate) lang zur
Vorbereitung der Abschiebung festgehalten werden. Soweit bis dahin keine
Abschiebung erfolgt, werden sie entlassen.
b) Inwieweit wird sich die Bundesregierung dafür einsetzen, den Stopp
von Abschiebung nach Griechenland für das kommende Jahr zu
verlängern?
Über eine Verlängerung der derzeit bis zum 12. Januar 2013 befristeten
Aussetzung von Überstellungen nach Griechenland wird der Bundesminister des
Innern rechtzeitig entscheiden und dies bekanntgeben.Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44,
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ISSN 0722-8333]