[Deutscher Bundestag Drucksache 17/11857
17. Wahlperiode 12. 12. 2012 Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulla Jelpke, Petra Pau, Jens Petermann,
weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE.
– Drucksache 17/11623 –
Neues Abwehrzentrum gegen Extremismus und Terrorismus
Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Der Bundesminister des Innern, Dr. Hans-Peter Friedrich, hat am 15. November
2012 das Gemeinsame Extremismus- und Terrorismusabwehrzentrum (GETZ)
und damit ein weiteres gemeinsames Zentrum von Polizei- und
Geheimdienstbehörden eingerichtet. Eine Unterrichtung des Deutschen Bundestages ist
seitens des Bundesministeriums des Innern (BMI) bis zum Zeitpunkt des
Einreichens dieser Kleinen Anfrage ausgeblieben.
Das bisherige Gemeinsame Abwehrzentrum Rechtsextremismus/
Rechtsterrorismus (GAR) verliert mit dem neuen Zentrum seine Eigenständigkeit und
wird „um die Bereiche Ausländerextremismus/Ausländerterrorismus,
Linksextremismus/Linksterrorismus und Spionage/Proliferation erweitert“, wie es
in einer Presseinformation des BMI vom 15. November 2012 heißt. Am neuen
Zentrum sollen sich der Verfassungsschutz aus Bund und Ländern, das
Bundeskriminalamt, die Landeskriminalämter sowie der
Bundesnachrichtendienst (BND) und der Militärische Abschirmdienst (MAD), das Bundesamt für
Migration und Flüchtlinge sowie das Bundesamt für Wirtschaft und
Ausfuhrkontrolle beteiligen, wie es in einer (undatierten) Presseinformation des
Bundesamtes für Verfassungsschutz (
www.bmi.bund.de/SharedDocs/Downloads/DE/
Themen/Sicherheit/Extremismus/getz. pdf?__blob=publicationFile) heißt. Dort
wird weiter angekündigt, es sollen neben bereits bestehenden
nachrichtendienstlichen und polizeilichen Informations- und Analysestellen zu
Rechtsextremismus „weitere phänomenbezogene Stellen dieser Art eingerichtet
werden“.
Das bereits im Jahr 2004 gegründete Gemeinsame Terrorismusabwehrzentrum
(GTAZ, gegen „islamistischen“ Terrorismus) in Berlin-Treptow soll unabhängig
vom neuen Zentrum bestehen bleiben.
Der Bundesminister des Innern hatte zwar in der Vergangenheit mehrfach
angekündigt, er wolle nach dem GTAZ und dem GAR auch ein Zentrum zur
Bekämpfung des sogenannten Linksextremismus einrichten, von der
kurzfristig angekündigten Einrichtung des neuen Zentrums zeigten sich aber
mehrere Länderregierungen überrascht. Derzeit beteiligen sich lediglich zehn
Länder am GETZ (vgl. DIE WELT, „Neues Sicherheitszentrum GETZ in Köln
eröffnet“ vom 15. November 2012). Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern vom 10. Dezember 2012
übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Drucksache 17/11857 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeMit der Gründung des GETZ geht die faktische Auflösung des
Abwehrzentrums gegen Rechtsextremismus einher. Statt spezialisierter Bekämpfung
gewaltbereiter Neonazis wird nunmehr allgemein „Extremismus“ bekämpft, so
dass sich der thematische Zuschnitt des GETZ als unscharf darstellt. Aus Sicht
der Fragesteller wird damit der gleiche Fehler begangen, wie im Jahr 2002, als
der Verfassungsschutz seine Abteilung gegen Rechtsextremismus als
eigenständige Abteilung aufgelöst und mit der Abteilung „Linksextremismus/
Linksterrorismus“ zusammengeführt hatte – ein Schritt, den das Amt nach
Bekanntwerden der Mordserie des „Nationalsozialistischen Untergrunds“ wieder
revidierte.
Die Gründung des GETZ wirft nicht nur die Frage danach auf, wie ein
„Dachzentrum“ für eine Vielzahl völlig unterschiedlicher Phänomenbereiche fachlich
begründet wird. An einer Evaluation des GAR mangelt es bisher. Aus Sicht der
Fragesteller sind die Begriffe „Linksextremismus“ und
„Ausländerextremismus“ ohnehin politische „Kampfbegriffe“, denen es an jeglicher
Legaldefinition fehlt. Von einem „Linksterrorismus“, den es zu bekämpfen gälte, hat
bislang keine Bundessicherheitsbehörde gesprochen. Inwiefern Spionage einen
„extremistischen“ Charakter hat, wurde bislang ebenfalls nicht dargelegt. Zu
den fachlichen kommen verfassungsrechtliche Bedenken in Hinblick auf die
Aushöhlung des Trennungsgebotes durch immer intensivere Formen der
Zusammenarbeit und des Informationsaustausches zwischen Polizeibehörden und
Geheimdiensten.
Vo r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Mit der Aufnahme des Wirkbetriebs des Gemeinsamen Extremismus- und
Terrorismusabwehrzentrums (GETZ) am 15. November 2012 wurde neben dem
Gemeinsamen Terrorismusabwehrzentrum (GTAZ) eine weitere
behördenübergreifende Kommunikationsplattform für die Phänomenbereiche
Rechtsextremismus/-terrorismus, Linksextremismus/Linksterrorismus,
Ausländerextremismus/Ausländerterrorismus und Spionage/Proliferation geschaffen. Das
Gemeinsame Abwehrzentrum gegen Rechtsextremismus/-terrorismus (GAR) ist
Bestandteil des GETZ, es setzt seine Arbeit im Rahmen des GETZ unverändert fort.
Das GETZ soll insbesondere folgende Behörden umfassen: Das
Bundeskriminalamt (BKA), das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV), alle 16
Landeskriminalämter und Landesämter für Verfassungsschutz, den
Bundesnachrichtendienst (BND), den Militärischen Abschirmdienst (MAD), das Bundesamt für
Migration und Flüchtlinge (BAMF), die Bundespolizei (BPol), den
Generalbundesanwalt (GBA) und das Zollkriminalamt (ZKA). Die Federführung obliegt
BfV und BKA gemeinsam, es wurde eine gemeinsame Geschäftsführung
eingerichtet. Sitz des GETZ sind die Standorte von BfV und BKA in Köln und
Meckenheim.
Das GETZ erlaubt es den Fachexperten der beteiligten Behörden von Bund und
Ländern, sich vor Ort in phänomenbezogenen Arbeitsgruppen in Echtzeit
auszutauschen.
Zur Strukturierung der engeren Zusammenarbeit bilden die polizeilichen
Behörden sowie der GBA für jeden Phänomenbereich die Polizeiliche Informations-
und Analysestelle (PIAS), die nachrichtendienstlichen Behörden bilden die
Nachrichtendienstliche Informations- und Analysestelle (NIAS). NIAS und
PIAS werden durch die auf Seiten des Verfassungsschutzes und der Polizei
bestehenden Kooperationsformen „Informationsverbund Verfassungsschutz“
(IVV) und die „Polizeiliche Bund-Länder-Zusammenarbeit“ flankiert. Das
GETZ wird dadurch nicht nur inhaltlich und thematisch gespeist, sondern
spiegelt auch die Ergebnisse und den daraus ggf. erforderlichen Handlungsbedarf
zurück in die bestehenden Kooperationsformen von Polizeien und
Verfassungsschutz.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 3 – Drucksache 17/11857Die informationelle Verzahnung der polizeilichen und nachrichtendienstlichen
Elemente NIAS und PIAS im GETZ erfolgt für jeden Phänomenbereich in
Arbeitsgruppen.
Regelmäßig:
– AG Lage: Austausch aktueller Lageerkenntnisse (im Phänomenbereich
Rechtsextremismus/-terrorismus zwei Mal wöchentlich). Erkenntnisse aus
der AG Lage können in den anderen Arbeitsgruppen aufgegriffen und
vertieft werden.
Anlassbezogen beispielsweise:
– AG Personenpotenzial: Sammlung, Analyse und Darstellung von
Erkenntnissen zu Personen und Gruppierungen.
– AG Operativer Informationsaustausch: Gegenseitiger Austausch über
operative Vorgänge und Gefährdungssachverhalte.
– AG Gefährdungsbewertung: Bewertung gefährdungsrelevanter Aspekte im
Zusammenhang mit Einzelsachverhalten und Veranstaltungen, Erstellung
und Fortschreibung von Gefährdungslagebildern.
– AG Fallanalyse: Erörterung fallbezogener Einzelfragen.
– AG Organisationsverbote: Zusammenführung von Erkenntnissen, die der
Vorbereitung und Durchführung von Verbotsverfahren dienen.
– AG Analyse: Im Rahmen von Workshops werden phänomenbezogene
Ausarbeitungen erstellt, z. B. zu Aktionsfeldern von Extremisten.
1. Wie soll das GETZ strukturell und organisatorisch aufgebaut sein?
2. Wie soll dabei die Arbeit hinsichtlich der verschiedenen Phänomenbereiche
organisiert werden?
Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung wird verwiesen.
3. Welche Veränderungen bringt die Gründung des GETZ für die Arbeit des
bisherigen GAR mit sich?
Siehe Vorbemerkung der Bundesregierung, das GAR ist Bestandteil des GETZ
und setzt seine Arbeit in diesem Rahmen unverändert fort.
4. Wird das GETZ die gleichen Räumlichkeiten bzw. Liegenschaften wie das
GAR nutzen?
Sitz des GETZ sind ebenso wie zuvor des GAR die Standorte von BfV und
BKA in Köln bzw. Meckenheim.
Drucksache 17/11857 – 4 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode5. Welchen zeitlichen Verlauf hatte die Entscheidungsfindung zur Gründung
des neuen Zentrums im BMI?
a) Wann hat der Bundesminister des Innern die feste Entscheidung zur
Gründung dieses Zentrums getroffen?
Das Bundesministerium des Innern (BMI) hat das BKA und das BfV am 7.
September 2012 beauftragt, eine umsetzungsreife Konzeption zur Gründung eines
Gemeinsamen Extremismus- und Abwehrzentrums zu erstellen.
b) Welche
– konzeptionellen,
– logistischen,
– materiellen,
– personellen und
– organisatorisch/strukturellen
Vorbereitungsmaßnahmen zur Gründung des Zentrums sind zu jeweils
welchem Zeitpunkt getroffen worden, und wer hat die jeweilige Vorbereitung
hierzu geleistet?
Die konzeptionellen, logistischen, materiellen, personellen und organisatorisch/
strukturellen Vorbereitungsmaßnahmen sind von BKA und BfV in dem Zeitraum
vom 7. September 2012 bis zur Aufnahme des Wirkbetriebs am 15. November
2012 getroffen worden. Dabei konnte umfassend auf die Erfahrungen des GTAZ
sowie des GAR Bezug genommen werden.
6. Bei welchen Gelegenheiten (bitte mit Zeitpunkt angeben) hat der
Bundesminister des Innern gegenüber den Regierungen der Länder die Gründung
des neuen Zentrums angekündigt?
Im Rahmen der Ständigen Konferenz der Innenminister und -senatoren der
Länder (IMK) am 28. August 2012 wurde ein entsprechendes
Sicherheitszentrum gefordert. Die Länder wurden anlässlich einer Telefonschaltkonferenz
der Amtsleitertagung (ALT) im Oktober 2012 über das Vorhaben informiert, des
Weiteren wurde die Gründung des GETZ im Rahmen der Sitzungen der
Arbeitskreise AK II (Innere Sicherheit) und AK IV (Verfassungsschutz) im Oktober
2012 angesprochen.
a) Wann hat der Bundesminister des Innern gegenüber den Regierungen
welcher Länder einen konkreten Termin für die Einrichtung des
Zentrums genannt?
Den Ländern wurde über die Verteiler von AK II und AK IV am 7. November
2012 die Konzeption für das GETZ übersandt und sie wurden eingeladen,
Vertreter aus den Bereichen Polizei und Verfassungsschutz zur
Auftaktveranstaltung am 15. November 2012 zu entsenden.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 5 – Drucksache 17/11857b) Hat der Bundesminister des Innern die Länder in die
Entscheidungsfindung über Struktur, Themensetzung und Arbeitsweise des neuen
Zentrums eingebunden, und wenn ja, bei welchen Gelegenheiten
(Besprechungen usw. bitte nach Zeitpunkt und Zusammensetzung des
Gesprächskreises aufführen)?
Vergleiche Antwort zu Frage 6a. Darüber hinaus wurde die Diskussion zur
Ausgestaltung dieser besonderen Form der Zusammenarbeit insbesondere bei der
Errichtung des GTAZ geführt, schon beim GAR war eine Abstimmung nur
noch in geringerem Umfang nötig. Die weitere Ausgestaltung des Austauschs
wird zwischen Bund und Ländern fortlaufend abgestimmt.
c) Inwiefern ist dabei den Ländern die Möglichkeit gegeben worden, auf
Zielsetzung, Struktur und Organisation des GETZ Einfluss zu nehmen?
Auf die Antwort zu Frage 6b wird verwiesen.
d) Welche Rückmeldungen liegen der Bundesregierung darüber vor, wie
die Zusammenführung verschiedener Phänomenbereiche in einem
Gemeinsamen Zentrum in den Ländern bewertet wird?
Im Rahmen der Vorbereitungen für die Innenministerkonferenz im Dezember
2012 haben die Länder (über AK II und AK IV) festgestellt, dass der
Informationsaustausch in allen Phänomenbereichen in einem gemeinsamen Zentrum, in
dem Informationen aus Bund und Ländern zusammengeführt werden und über
polizeiliche und nachrichtendienstliche Maßnahmen berichtet wird, erforderlich
ist.
e) Inwiefern haben die Länder Bedenken hinsichtlich des GETZ bzw. ihrer
Fähigkeit, das GETZ bzw. dessen Arbeitsgruppen personell zu
besetzen, geäußert?
Die Länder werden teils durch feste Verbindungsbeamte, teils durch Spezialisten
in einzelnen Phänomenbereichen präsent sein.
7. Mit welchen Vertretern welcher Bundesbehörden hat welche Ebene des
BMI zu welchem Zeitpunkt über Konzeption und Zeitplan der Einrichtung
des GETZ verhandelt, und welche Entscheidungsgrundlagen lagen dem
Bundesminister des Innern zur Entscheidung über Zeitpunkt und
Konzeption zu jeweils welchem Zeitpunkt vor?
Vergleiche Antwort zu Frage 6b. Darüber hinaus wurde die weitere
Ausgestaltung der Zusammenarbeit bei einem Treffen des BMI mit dem
Bundesministerium der Justiz (BMJ), dem Bundesministerium der Finanzen (BMF)
und dem Bundeskanzleramt (BKAmt) am 30. November 2012 erörtert. Diese
Gespräche mit den Ressorts werden fortgesetzt.
8. Ist die in der Pressemitteilung des Bundesamtes für Verfassungsschutz
(BfV) genannte Auflistung der Phänomenbereiche, die im GETZ behandelt
werden sollen, vollständig (wenn nicht, bitte erläutern)?
Die Presseinformation des BfV vom 15. November 2012 benennt die
Phänomenbereiche Rechtsextremismus/-terrorismus, Linksextremismus/-terrorismus,
Ausländerextremismus/-terrorismus und Spionage/Proliferation. Die Auflistung
ist vollständig.
Drucksache 17/11857 – 6 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiodea) Wie begründet die Bundesregierung die Auflösung des GAR als
eigenständiges Zentrum und seine Überführung in das GETZ, dessen
sonstige Themenbereiche keine Berührungspunkte mit denjenigen des GAR
aufweisen?
Siehe Vorbemerkung der Bundesregierung. Es ist nicht zutreffend, dass das
GAR aufgelöst wird. Das GAR hat sich bewährt und bleibt als solches erhalten,
die Arbeit des GAR wird im Rahmen des GETZ fortgeführt.
b) Welche gemeinsamen Schnittmengen weisen beispielsweise die
Phänomenbereiche „Linksextremismus“ und „Proliferation“ auf?
Ziel des GETZ ist es, einen verstärkten Informationsaustausch der beteiligten
Behörden zu ermöglichen. Dies setzt nicht voraus, dass inhaltliche
Schnittmengen zwischen allen vertretenen Phänomenbereichen bestehen.
c) Wie begründet die Bundesregierung allgemein, warum völlig
verschiedene Phänomenbereiche im Rahmen eines Gemeinsamen Zentrums
behandelt werden sollen?
Die Bundesregierung ist der Auffassung, dass in allen Phänomenbereichen der
politisch motivierten Kriminalität vergleichbare Radikalisierungsprozesse
stattfinden können, die bis hin zur Verübung schwerster Straftaten eskalieren
können. Zudem haben die Erfahrungen mit GAR und GTAZ verdeutlicht, dass
entsprechende Kooperationsformen die Information und Kommunikation und
damit den Erkenntnisgewinn für alle Beteiligten deutlich erhöhen.
d) Wie begründet die Bundesregierung die Zusammenführung gerade der
von ihr ausgewählten Phänomenbereiche in einem Gemeinsamen
Abwehrzentrum?
e) Auf welche kriminologischen oder sicherheitspolitischen Prämissen
beruht diese Entscheidung?
Auf die Antwort zu Frage 8c wird verwiesen.
f) Inwiefern ist vorgesehen, im GETZ auch die Bekämpfung weiterer
Phänomenbereiche (als Beispiele etwa Organisierte Kriminalität,
Scientology) anzusiedeln?
Es ist derzeit nicht geplant, weitere Phänomenbereiche einzubeziehen.
9. Welche tiefgehenden Entwicklungen haben sich seit dem 31. August 2012,
als die Bundesregierung in ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage erklärte,
„valide Erkenntnisse für die zukünftige Aufstellung und Weiterentwicklung
des GAR [seien] allerdings erst nach einer längeren Wirkphase des GAR
und seiner Foren von etwa zwei Jahren zu erwarten“
(Bundestagsdrucksache 17/10585), vollzogen, so dass die Gründung eines neuen, erweiterten
Zentrums und die damit verbundene Auflösung als eigenständiges Zentrum
bzw. Überführung des GAR schon jetzt und nicht erst nach einer längeren
Wirkphase sinnvoll möglich erscheint?
Warum hat die Bundesregierung mit der Gründung des GETZ nicht
gewartet, bis das GAR valide Erkenntnisse geliefert hat?
Die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf
Bundestagsdrucksache 17/10585 gilt unverändert fort, das GAR nimmt seine Aufgaben im
Rahmen des GETZ weiterhin wahr. Hinsichtlich seiner möglichen
Weiterentwicklung bleiben zunächst die Ergebnisse einer längeren Wirkphase abzuwarten.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 7 – Drucksache 17/1185710. Wie sollen das neue Zentrum bzw. die neuen Zentren zusammengesetzt
sein (bitte Anzahl der bisherigen und ggf. weiterer zur Teilnahme
eingeladener Behörden angeben, jeweils mit Anzahl der maximal eingeladenen
Behördenvertreter; bitte auch differenzieren, wenn nicht alle Behörden zu
jedem Phänomenbereich arbeiten)?
Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung wird verwiesen.
a) Ist es beabsichtigt, dass die teilnehmenden Behörden des Bundes und
der Länder in der Regel die selben Mitarbeiter zur Teilnahme an den
Besprechungen entsenden, und in welchem Umfang wird es nach
Einschätzung der Bundesregierung zu gewährleisten sein, dass jeweils die
in den Entsendebehörden mit dem jeweiligen Phänomenbereich
betrauten Fachleute in die zugehörigen Arbeitsgruppen entsandt werden,
bzw. in welchem Umfang werden „Allrounder“ entsandt?
Über die Frage, ob Verbindungsbeamte oder Phänomenspezialisten entsandt
werden, entscheiden die betroffenen Bundes- und Landesbehörden
anlassbezogen.
b) Welche Bundesbehörden sind im Zentrum vertreten?
Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung wird verwiesen.
c) Wie viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter entsenden diese jeweils?
Dies wird situations- und anlassbezogen unter Berücksichtigung der
thematischen Betroffenheit der jeweiligen Behörde zu entscheiden sein.
d) Inwiefern sollen BND und MAD in das Zentrum integriert werden?
BND und MAD werden anlass- bzw. fallbezogen – analog zur bisherigen Praxis
im GAR eingebunden. Der Informationsaustausch erfolgt unter Beachtung des
Trennungsgebotes und der gültigen Gesetzeslage.
e) Inwiefern sollen Europol und ggf. weitere internationale oder
ausländische Sicherheitsbehörden/-institutionen (bitte auflisten) in das
Zentrum integriert werden, bzw. welche Schnittstellen soll es zu
diesen geben?
Europol wird in Fortführung der bisherigen Praxis des GAR in die Arbeiten des
GAR eingebunden. Darüber hinausgehend ist zum jetzigen Zeitpunkt keine
Einbindung weiterer internationaler oder ausländischer Sicherheitsbehörden
vorgesehen.
11. Welche Arbeitsweise ist für das neue Zentrum vorgesehen?
Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung wird verwiesen.
a) Inwiefern wird die Arbeit hinsichtlich der unterschiedlichen
Phänomenbereiche getrennt bzw. gemeinsam gestaltet?
Auf die Antworten zu den Fragen 8a und 8b wird verwiesen.
Drucksache 17/11857 – 8 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiodeb) Ist vorgesehen, dass es Gesamtplenarsitzungen aller mit
unterschiedlichen Phänomenbereichen befassten Behörden bzw.
Behördenvertretern gibt, und wenn ja, welchem Zweck dient dies und in welchem
Rhythmus sollen diese erfolgen?
Ein derartiger Austausch kann anlassbezogen erfolgen.
c) Welche Möglichkeiten des Austausches zwischen den
unterschiedlichen Phänomenbereichen sind vorgesehen, und welchem Zweck
dient dies?
Auf die Antwort zu Frage 11a wird verwiesen.
d) Wie wird die Arbeit des Zentrums außerhalb dieser gemeinsamen
Sitzungen organisiert?
Zur Arbeitsweise des GETZ siehe Vorbemerkung der Bundesregierung.
e) Welche Bundesbehörden werden, mit wie vielen Vertretern, dauerhaft
im Zentrum arbeiten, welche nur an bestimmten Tagen bzw. zu
bestimmten Gelegenheiten (bitte jeweils nennen und ggf.
phänomenbezogen differenzieren)?
Eine abschließende Antwort hinsichtlich der Personalausstattung ist derzeit
noch nicht möglich. Grundsätzlich entspricht es nicht der Zielsetzung des
GETZ, dass Vertreter dauerhaft dort arbeiten. Vielmehr handelt es sich um
Beschäftigte aus den Fachbereichen ihrer Behörden, die dort auch weiterhin ihre
Arbeit wahrnehmen sollen.
f) Werden die Bundessicherheitsbehörden Vertreter in das Zentrum
entsenden, die dort ihren Hauptberuf ausüben und dementsprechend an
ihren bisherigen Arbeitsplätzen fehlen oder ist vielmehr ein „Pendeln“
beabsichtigt, wie (bisher) beim GAR?
Auf die Antwort zu Frage 11e wird verwiesen.
12. Welche Themen hat das Zentrum auf seinen bisherigen Sitzungen
behandelt (bitte Tagesordnungen angeben und etwaige Berichte oder
Stellungnahmen zusammenfassen)?
Im GETZ wurden bisher der Bereich Rechtsextremismus/-terrorismus behandelt.
13. Welche Arbeitsgruppen sind mittlerweile eingerichtet bzw. welche sind
vorgeschlagen oder sollen noch vorgeschlagen werden (bitte Namen der
Arbeitsgruppen sowie inhaltlichen bzw. thematischen Schwerpunkt sowie
Zusammensetzung angeben), und welche Themen haben diese bisher
behandelt (bitte Tagesordnungen angeben und etwaige Berichte oder
Stellungnahmen zusammenfassen)?
Siehe Vorbemerkung der Bundesregierung und Antwort zu Frage 12.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 9 – Drucksache 17/1185714. Welche Kosten entstehen durch das Zentrum (bitte Ersteinrichtung und
laufende Kosten darstellen), und aus welchem Etat werden diese
bestritten?
Welche Kosten entstehen nach Kenntnis der Bundesregierung den
teilnehmenden Ländern?
Die genaue Höhe der zu erwartenden Personal- und Raumkosten ist ebenso wie
die ansonsten zu erwartenden Reisekosten noch nicht abschließend zu beziffern.
15. Welchen Bedarf sieht die Bundesregierung für die Gründung eines
Zentrums, das sich (unter anderem) der Bekämpfung des sogenannten
Linksextremismus und Linksterrorismus widmet?
Auf die Antwort zu Frage 8c wird verwiesen.
a) Welche Defizite hat es aus Sicht der Bundesregierung in der
Vergangenheit bei der Bekämpfung politisch links motivierter Straftaten
bei der Kommunikation zwischen den Sicherheitsbehörden gegeben,
die durch das GETZ überwunden werden sollen?
Das GETZ soll – auf der Basis der Erfahrungen im GTAZ und im GAR – auch
im Hinblick auf die Bekämpfung politisch links motivierter Straftaten einen
verstärkten Informationsaustausch zwischen den Sicherheitsbehörden des
Bundes und der Länder ermöglichen und durch diese behördenübergreifende
Zusammenarbeitsform einen Mehrwert für die tägliche Arbeit generieren. Dies
betrifft neben der Bündelung von Phänomenexpertise auch eine Stärkung der
Analysekompetenz sowie der Früherkennung möglicher Bedrohungen. Im
Übrigen wird von der ganzheitlichen Ausrichtung des GETZ ein Zugewinn für
alle Phänomenbereiche erwartet. Inwieweit sich dieser Mehrwert für alle
Phänomenbereiche realisiert, wird zu evaluieren sein.
b) Geht die Bundesregierung davon aus, dass es eine konkrete
Gefährdung von Staat und Gesellschaft durch politisch links motivierte
Straftaten gibt, die auch nur annähernd mit der Gefährdung durch
rechtsterroristische Netzwerke wie dem NSU oder der potentiellen
Gefährdung durch Rechtspopulisten und Islamophobe vergleichbar ist (bitte
ggf. begründen)?
Im Jahr 2011 wurde – bei heterogener Entwicklung der Fallzahlen in den
Ländern – mit 8 687 registrierten Straftaten die Vorjahreszahl im Bereich PMK
– links – um 25,9 Prozent (2010: 6 898) deutlich übertroffen und näherte sich
wieder dem bisherigen Höchststand im Jahr 2009 mit 9 375 Straftaten an. Bei
den Gewaltdelikten im Bereich PMK – links – wurde 2011 mit 1 809
registrierten Straftaten das Niveau von 2009 mit 1 822 Delikten nahezu erreicht. Damit
ist ein Anstieg im Vergleich zum Vorjahr (2010: 1 377) um 31,4 Prozent zu
konstatieren.
Bereits angesichts dieser Entwicklungen empfiehlt sich aus Sicht der
Bundesregierung eine intensivierte und koordinierte Beobachtung bzw. Verfolgung
politisch motivierter Straf- und Gewalttaten. Darüber hinaus kann die
Möglichkeit linksterroristischer Bestrebungen nicht von vorne herein ausgeschlossen
werden. Dies gilt umso mehr, als schwere Straftaten und Gewalt gegen
Personen zumindest in Teilen der linksextremistischen Szene billigend in Kauf
genommen werden. Gewalt gegen politische Gegner aus dem rechten Bereich
und gegen Repräsentanten staatlicher Organe wird inzwischen teilweise wieder
als legitim angesehen. Die Bundesregierung ist der Auffassung, dass diese Ent-
Drucksache 17/11857 – 10 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiodewicklungen besonderes aufmerksam verfolgt werden müssen, zumal in allen
Phänomenbereichen der Politisch motivierten Kriminalität vergleichbare
Radikalisierungsprozesse stattfinden können, die bis hin zur Verübung schwerster
Straftaten eskalieren können.
c) Was genau hat sich seit August 2011, als die Bundesregierung die
Neuausrichtung des GTAZ mit der Begründung abgelehnt hatte, es
gäbe „derzeit keine Personen(gruppen), die terroristische Ziele in
Deutschland aktiv vertreten und verfolgen“ (Bundestagsdrucksache
17/6812) so geändert, und welche Erkenntnisse kamen hinzu, dass
jetzt sogar ein eigenes, neues Zentrum für die Bekämpfung eines
angeblichen Linksterrorismus gegründet wurde?
Die Erkenntnisse zum NSU im November 2011 waren Anlass für die Gründung
des GAR, sie ließen aber auch deutlich werden, dass auch in anderen
Phänomenbereichen ein intensiver Austausch erforderlich ist. Im Übrigen wird auf die
Antwort der Bundesregierung zu Frage 15b verwiesen.
d) Welche gegenwärtig aktiven „linksterroristischen“ Bestrebungen in
Deutschland sind der Bundesregierung bekannt?
Der Bundesregierung liegen derzeit keine konkreten Hinweise auf bestehende
linksterroristische Strukturen in Deutschland vor. Im Übrigen wird auf die
Antwort der Bundesregierung zu Frage 15b verwiesen.
e) Inwiefern droht nach Erkenntnissen der Bundesregierung die
Entstehung „linksterroristischer“ Bestrebungen (bitte ggf. die konkreten
Erkenntnisse mitteilen)?
Auf die Antwort zu Frage 15b wird verwiesen.
f) Inwiefern soll sich das Zentrum bei seiner Bekämpfung des
sogenannten Linksextremismus auch auf nicht gewaltförmige
Erscheinungsformen linker Politikansätze beziehen (ggf. angeben, welche
Politikansätze konkret gemeint sind)?
Im Fokus des GETZ stehen strafrechtlich relevante Erscheinungsformen.
16. Inwiefern ist beabsichtigt, das GETZ perspektivisch nicht beim
Bundeskriminalamt, sondern direkt beim BMI anzubinden?
Das GETZ ist keine eigenständige Behörde, sondern eine behördenübergreifende
Kommunikationsplattform zum Informationsaustausch. Die Geschäftsführung
obliegt BfV und BKA gemeinsam.
17. Inwieweit ist in der Gründung des GETZ eine Umsetzung bereits
diskutierter Pläne zur Neustrukturierung der Sicherheitsbehörden des Bundes
(Werthebach-Kommission usw.) zu sehen, und inwieweit bedeutet die
Gründung des GETZ eine Absage an die Vorschläge der Werthebach-
Kommission?
Die Gründung des GETZ steht in keinem Zusammenhang mit den Vorschlägen
der sog. Werthebach-Kommission.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 11 – Drucksache 17/1185718. Inwieweit ist eine wissenschaftliche Begleitung und Evaluation der Arbeit
des GTAZ, des GAR sowie des GETZ beabsichtigt, um insbesondere deren
Effektivität sowie die Auswirkungen der verstetigten, ausgeweiteten und
intensivierten Zusammenarbeit zwischen Polizei- und
Geheimdienstbehörden, insbesondere auf ihr jeweiliges Selbstverständnis, den
Datenschutz und das Trennungsgebot zu erfassen und auszuwerten?
Es ist vorgesehen, das GETZ ein Jahr nach Aufnahme des Wirkbetriebs zu
evaluieren. Über die Maßstäbe der Evaluation wird zu gegebener Zeit entschieden.
Wie bereits in der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der
Fraktion DIE LINKE. zum GAR vom 31. August 2012 ausgeführt
(Bundestagsdrucksache 17/10585), bleibt die Bundesregierung in Abstimmung mit den
Ländern bestrebt, die Effektivität des GAR bei der Bekämpfung der PMK-
rechts bzw. des Rechtsextremismus/Rechtsterrorismus kontinuierlich zu
überprüfen und zu optimieren. Entsprechend dem IMK-Beschluss vom 31. Mai/
1. Juni 2012 haben die für Polizei und Verfassungsschutz zuständigen
Arbeitskreise der IMK zu ihrer Herbstsitzung einen abgestimmten Sachstandsbericht
zum GAR vorgelegt, der wichtige Anhaltspunkte für die zukünftige Aufstellung
und Weiterentwicklung des GAR im Rahmen des GETZ liefert. Valide
Erkenntnisse sind diesbezüglich jedoch erst nach einer längeren Wirkphase des GAR
und seiner Foren von etwa zwei Jahren zu erwarten.
Eine Evaluierung des GTAZ ist zum jetzigen Zeitpunkt nicht vorgesehen.
19. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Fähigkeit der
Länder, Ressourcen, insbesondere Personal, für das GETZ bzw. dessen
verschiedene Gremien und Arbeitsgruppen aufzuwenden?
Auf die Antwort zu Frage 6e wird verwiesen.
20. Wie ordnet sich die Gründung des GETZ insgesamt in die strategische,
langfristige Weiterentwicklung der Sicherheitsarchitektur der
Bundesrepublik Deutschland ein?
Das GETZ ist als auf Dauer angelegte behördenübergreifende
Informationsplattform ein wichtiger Baustein in der Sicherheitsarchitektur Deutschlands.
21. Welche Prinzipien sollen hinsichtlich der im GETZ zu behandelnden
Phänomenbereiche für den Austausch von Informationen zwischen
Polizeibehörden, Geheimdiensten sowie weiteren beteiligten Stellen gelten
(sowohl innerhalb eines Phänomenbereiches als auch zwischen
verschiedenen Phänomenbereichen), und wie wird dafür Sorge getragen, dass
insbesondere personengebundene Daten nicht solchen Behörden(vertretern)
zur Kenntnis gelangen, die dazu nach geltendem Recht nicht befugt sind
bzw. mit anderen Phänomenbereichen befasst sind?
Der Austausch von Erkenntnissen im GETZ zwischen Polizei und
Nachrichtendiensten erfolgt auf der Grundlage der bestehenden gesetzlichen Regelung zur
Übermittlung von Informationen zwischen diesen Behörden. Insofern gelten für
das GETZ dieselben Prinzipien wie für die etablierten Zentren GTAZ und GAR.
Drucksache 17/11857 – 12 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode22. Welche infrastrukturellen und technischen Voraussetzungen sind im
GETZ geschaffen worden bzw. sollen noch geschaffen werden?
Für die Ländervertreter werden Büroräume mit entsprechender technischer
Ausstattung zur Verfügung gestellt.
23. Welche Entscheidungen über die Anlage eigener Datenbanken und die
Ausstattung mit welchen Computerprogrammen durch das GETZ sind
getroffen worden?
Diesbezügliche Entscheidungen wurden bisher nicht getroffen.
24. Über welche Datenbanken bzw. Dateien verfügen die im GETZ
zusammengeschlossenen Bundes- und Landesbehörden, in denen Informationen
über die einzelnen Phänomenbereiche enthalten sind (bitte für jede
Behörde vollständig auflisten)?
Die Behörden nutzen die auch bislang genutzten Datenbanken im Rahmen der
gesetzlichen Vorgaben.
25. Wie und von wem, wird die Arbeit des GETZ sowie die Arbeit der
teilnehmenden Behörden(vertreter) kontrolliert (bitte insbesondere in
Hinblick auf Datenschutz und Einhaltung der jeweiligen rechtlichen
Bestimmungen für die einzelnen teilnehmenden Behörden ausführen)?
Über die Arbeit der am GETZ beteiligten Bundesbehörden führen das BKAmt
und die Bundesministerien des Innern, der Finanzen, der Verteidigung, der
Justiz und für Wirtschaft und Technologie als jeweils vorgesetzte oberste
Bundesbehörde die Fachaufsicht. Die datenschutzrechtliche Kontrolle über die
Verarbeitung personenbezogener Daten im GETZ durch die beteiligten
Bundesbehörden obliegt im Rahmen seiner gesetzlichen Befugnisse dem
Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit.
Für die beteiligten Landesbehörden gilt das gleiche sinngemäß für die
Fachaufsicht durch die Innenministerien und -senatsverwaltungen der Länder und
die Datenschutzaufsicht durch die Landesbeauftragten für den Datenschutz.Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44,
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