BundestagKleine Anfragen
Zurück zur Übersicht
Kleine AnfrageWahlperiode 17Beantwortet

Neues Abwehrzentrum gegen Extremismus und Terrorismus

Entstehung, Aufbau, Arbeitsweise, Tätigkeitsfelder, personelle sowie technische Ausstattung und Kosten des neu gegründeten Gemeinsamen Abwehrzentrums gegen Extremismus und Terrorismus (GETZ), Beteiligung der Regierungen der Länder und anderer Bundesbehörden, Organisatorische Anbindung sowie Beziehungen zu BND und MAD, Begründung für die Einbeziehung von Linksextremismus und &quot;Linksterrorismus&quot; in die Überwachung, Rolle in der strategischen und langfristigen Weiterentwicklung der Sicherheitsarchitektur Deutschlands, Kontrolle der neuen Behörde<br /> (insgesamt 25 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium des Innern

Datum

12.12.2012

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 17/1162322. 11. 2012

Neues Abwehrzentrum gegen Extremismus und Terrorismus

der Abgeordneten Ulla Jelpke, Petra Pau, Jens Petermann, Raju Sharma, Dr. Petra Sitte, Frank Tempel, Halina Wawzyniak und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Der Bundesminister des Innern, Dr. Hans-Peter Friedrich, hat am 15. November 2012 das Gemeinsame Extremismus- und Terrorismusabwehrzentrum (GETZ) und damit ein weiteres gemeinsames Zentrum von Polizei- und Geheimdienstbehörden eingerichtet. Eine Unterrichtung des Deutschen Bundestages ist seitens des Bundesministeriums des Innern (BMI) bis zum Zeitpunkt des Einreichens dieser Kleinen Anfrage ausgeblieben.

Das bisherige Gemeinsame Abwehrzentrum Rechtsextremismus/ Rechtsterrorismus (GAR) verliert mit dem neuen Zentrum seine Eigenständigkeit und wird „um die Bereiche Ausländerextremismus/Ausländerterrorismus, Linksextremismus/Linksterrorismus und Spionage/Proliferation erweitert“, wie es in einer Presseinformation des BMI vom 15. November 2012 heißt. Am neuen Zentrum sollen sich der Verfassungsschutz aus Bund und Ländern, das Bundeskriminalamt, die Landeskriminalämter sowie der Bundesnachrichtendienst (BND) und der Militärische Abschirmdienst (MAD), das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge sowie das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle beteiligen, wie es in einer (undatierten) Presseinformation des Bundesamtes für Verfassungsschutz (www.bmi.bund.de/SharedDocs/Downloads/DE/Themen/Sicherheit/Extremismus/getz.pdf?__blob=publicationFile) heißt. Dort wird weiter angekündigt, es sollen neben bereits bestehenden nachrichtendienstlichen und polizeilichen Informations- und Analysestellen zu Rechtsextremismus „weitere phänomenbezogene Stellen dieser Art eingerichtet werden“.

Das bereits im Jahr 2004 gegründete Gemeinsame Terrorismusabwehrzentrum (GTAZ, gegen „islamistischen“ Terrorismus) in Berlin-Treptow soll unabhängig vom neuen Zentrum bestehen bleiben.

Der Bundesminister des Innern hatte zwar in der Vergangenheit mehrfach angekündigt, er wolle nach dem GTAZ und dem GAR auch ein Zentrum zur Bekämpfung des sogenannten Linksextremismus einrichten, von der kurzfristig angekündigten Einrichtung des neuen Zentrums zeigten sich aber mehrere Länderregierungen überrascht. Derzeit beteiligen sich lediglich zehn Länder am GETZ (vgl. DIE WELT, „Neues Sicherheitszentrum GETZ in Köln eröffnet“ vom 15. November 2012).

Mit der Gründung des GETZ geht die faktische Auflösung des Abwehrzentrums gegen Rechtsextremismus einher. Statt spezialisierter Bekämpfung gewaltbereiter Neonazis wird nunmehr allgemein „Extremismus“ bekämpft, so dass sich der thematische Zuschnitt des GETZ als unscharf darstellt. Aus Sicht der Fragesteller wird damit der gleiche Fehler begangen, wie im Jahr 2002, als der Verfassungsschutz seine Abteilung gegen Rechtsextremismus als eigenständige Abteilung aufgelöst und mit der Abteilung „Linksextremismus/ Linksterrorismus“ zusammengeführt hatte – ein Schritt, den das Amt nach Bekanntwerden der Mordserie des „Nationalsozialistischen Untergrunds“ wieder revidierte.

Die Gründung des GETZ wirft nicht nur die Frage danach auf, wie ein „Dachzentrum“ für eine Vielzahl völlig unterschiedlicher Phänomenbereiche fachlich begründet wird. An einer Evaluation des GAR mangelt es bisher. Aus Sicht der Fragesteller sind die Begriffe „Linksextremismus“ und „Ausländerextremismus“ ohnehin politische „Kampfbegriffe“, denen es an jeglicher Legaldefinition fehlt. Von einem „Linksterrorismus“, den es zu bekämpfen gälte, hat bislang keine Bundessicherheitsbehörde gesprochen. Inwiefern Spionage einen „extremistischen“ Charakter hat, wurde bislang ebenfalls nicht dargelegt. Zu den fachlichen kommen verfassungsrechtliche Bedenken in Hinblick auf die Aushöhlung des Trennungsgebotes durch immer intensivere Formen der Zusammenarbeit und des Informationsaustausches zwischen Polizeibehörden und Geheimdiensten.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen25

1

Wie soll das GETZ strukturell und organisatorisch aufgebaut sein?

2

Wie soll dabei die Arbeit hinsichtlich der verschiedenen Phänomenbereiche organisiert werden?

3

Welche Veränderungen bringt die Gründung des GETZ für die Arbeit des bisherigen GAR mit sich?

4

Wird das GETZ die gleichen Räumlichkeiten bzw. Liegenschaften wie das GAR nutzen?

5

Welchen zeitlichen Verlauf hatte die Entscheidungsfindung zur Gründung des neuen Zentrums im BMI?

a) Wann hat der Bundesminister des Innern die feste Entscheidung zur Gründung dieses Zentrums getroffen?

b) Welche – konzeptionellen, – logistischen, – materiellen, – personellen und – organisatorisch/strukturellen Vorbereitungsmaßnahmen zur Gründung des Zentrums sind zu jeweils welchem Zeitpunkt getroffen worden, und wer hat die jeweilige Vorbereitung hierzu geleistet?

6

Bei welchen Gelegenheiten (bitte mit Zeitpunkt angeben) hat der Bundesminister des Innern gegenüber den Regierungen der Länder die Gründung des neuen Zentrums angekündigt?

a) Wann hat der Bundesminister des Innern gegenüber den Regierungen welcher Länder einen konkreten Termin für die Einrichtung des Zentrums genannt?

b) Hat der Bundesminister des Innern die Länder in die Entscheidungsfindung über Struktur, Themensetzung und Arbeitsweise des neuen Zentrums eingebunden, und wenn ja, bei welchen Gelegenheiten (Besprechungen usw. bitte nach Zeitpunkt und Zusammensetzung des Gesprächskreises aufführen)?

c) Inwiefern ist dabei den Ländern die Möglichkeit gegeben worden, auf Zielsetzung, Struktur und Organisation des GETZ Einfluss zu nehmen?

d) Welche Rückmeldungen liegen der Bundesregierung darüber vor, wie die Zusammenführung verschiedener Phänomenbereiche in einem Gemeinsamen Zentrum in den Ländern bewertet wird?

e) Inwiefern haben die Länder Bedenken hinsichtlich des GETZ bzw. ihrer Fähigkeit, das GETZ bzw. dessen Arbeitsgruppen personell zu besetzen, geäußert?

7

Mit welchen Vertretern welcher Bundesbehörden hat welche Ebene des BMI zu welchem Zeitpunkt über Konzeption und Zeitplan der Einrichtung des GETZ verhandelt, und welche Entscheidungsgrundlagen lagen dem Bundesminister des Innern zur Entscheidung über Zeitpunkt und Konzeption zu jeweils welchem Zeitpunkt vor?

8

Ist die in der Pressemitteilung des Bundesamtes für Verfassungsschutz (BfV) genannte Auflistung der Phänomenbereiche, die im GETZ behandelt werden sollen, vollständig (wenn nicht, bitte erläutern)?

a) Wie begründet die Bundesregierung die Auflösung des GAR als eigenständiges Zentrum und seine Überführung in das GETZ, dessen sonstige Themenbereiche keine Berührungspunkte mit denjenigen des GAR aufweisen?

b) Welche gemeinsamen Schnittmengen weisen beispielsweise die Phänomenbereiche „Linksextremismus“ und „Proliferation“ auf?

c) Wie begründet die Bundesregierung allgemein, warum völlig verschiedene Phänomenbereiche im Rahmen eines Gemeinsamen Zentrums behandelt werden sollen?

d) Wie begründet die Bundesregierung die Zusammenführung gerade der von ihr ausgewählten Phänomenbereiche in einem Gemeinsamen Abwehrzentrum?

e) Auf welche kriminologischen oder sicherheitspolitischen Prämissen beruht diese Entscheidung?

f) Inwiefern ist vorgesehen, im GETZ auch die Bekämpfung weiterer Phänomenbereiche (als Beispiele etwa Organisierte Kriminalität, Scientology) anzusiedeln?

9

Welche tiefgehenden Entwicklungen haben sich seit dem 31. August 2012, als die Bundesregierung in ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage erklärte, „valide Erkenntnisse für die zukünftige Aufstellung und Weiterentwicklung des GAR [seien] allerdings erst nach einer längeren Wirkphase des GAR und seiner Foren von etwa zwei Jahren zu erwarten“ (Bundestagsdrucksache 17/10585), vollzogen, so dass die Gründung eines neuen, erweiterten Zentrums und die damit verbundene Auflösung als eigenständiges Zentrum bzw. Überführung des GAR schon jetzt und nicht erst nach einer längeren Wirkphase sinnvoll möglich erscheint? Warum hat die Bundesregierung mit der Gründung des GETZ nicht gewartet, bis das GAR valide Erkenntnisse geliefert hat?

10

Wie sollen das neue Zentrum bzw. die neuen Zentren zusammengesetzt sein (bitte Anzahl der bisherigen und ggf. weiterer zur Teilnahme eingeladener Behörden angeben, jeweils mit Anzahl der maximal eingeladenen Behördenvertreter; bitte auch differenzieren, wenn nicht alle Behörden zu jedem Phänomenbereich arbeiten)?

a) Ist es beabsichtigt, dass die teilnehmenden Behörden des Bundes und der Länder in der Regel die gleichen Mitarbeiter zur Teilnahme an den Besprechungen entsenden, und in welchem Umfang wird es nach Einschätzung der Bundesregierung zu gewährleisten sein, dass jeweils die in den Entsendebehörden mit dem jeweiligen Phänomenbereich betrauten Fachleute in die zugehörigen Arbeitsgruppen entsandt werden, bzw. in welchem Umfang werden „Allrounder“ entsandt?

b) Welche Bundesbehörden sind im Zentrum vertreten?

c) Wie viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter entsenden diese jeweils?

d) Inwiefern sollen BND und MAD in das Zentrum integriert werden?

e) Inwiefern sollen Europol und ggf. weitere internationale oder ausländische Sicherheitsbehörden/-institutionen (bitte auflisten) in das Zentrum integriert werden, bzw. welche Schnittstellen soll es zu diesen geben?

11

Welche Arbeitsweise ist für das neue Zentrum vorgesehen?

a) Inwiefern wird die Arbeit hinsichtlich der unterschiedlichen Phänomenbereiche getrennt bzw. gemeinsam gestaltet?

b) Ist vorgesehen, dass es Gesamtplenarsitzungen aller mit unterschiedlichen Phänomenbereichen befassten Behörden bzw. Behördenvertretern gibt, und wenn ja, welchem Zweck dient dies und in welchem Rhythmus sollen diese erfolgen?

c) Welche Möglichkeiten des Austausches zwischen den unterschiedlichen Phänomenbereichen sind vorgesehen, und welchem Zweck dient dies?

d) Wie wird die Arbeit des Zentrums außerhalb dieser gemeinsamen Sitzungen organisiert?

e) Welche Bundesbehörden werden, mit wie vielen Vertretern, dauerhaft im Zentrum arbeiten, welche nur an bestimmten Tagen bzw. zu bestimmten Gelegenheiten (bitte jeweils nennen und ggf. phänomenbezogen differenzieren)?

f) Werden die Bundessicherheitsbehörden Vertreter in das Zentrum entsenden, die dort ihren Hauptberuf ausüben und dementsprechend an ihren bisherigen Arbeitsplätzen fehlen oder ist vielmehr ein „Pendeln“ beabsichtigt, wie (bisher) beim GAR?

12

Welche Themen hat das Zentrum auf seinen bisherigen Sitzungen behandelt (bitte Tagesordnungen angeben und etwaige Berichte oder Stellungnahmen zusammenfassen)?

13

Welche Arbeitsgruppen sind mittlerweile eingerichtet bzw. welche sind vorgeschlagen oder sollen noch vorgeschlagen werden (bitte Namen der Arbeitsgruppen sowie inhaltlichen bzw. thematischen Schwerpunkt sowie Zusammensetzung angeben), und welche Themen haben diese bisher behandelt (bitte Tagesordnungen angeben und etwaige Berichte oder Stellungnahmen zusammenfassen)?

14

Welche Kosten entstehen durch das Zentrum (bitte Ersteinrichtung und laufende Kosten darstellen), und aus welchem Etat werden diese bestritten? Welche Kosten entstehen nach Kenntnis der Bundesregierung den teilnehmenden Ländern?

15

Welchen Bedarf sieht die Bundesregierung für die Gründung eines Zentrums, das sich (unter anderem) der Bekämpfung des sogenannten Linksextremismus und Linksterrorismus widmet?

a) Welche Defizite hat es aus Sicht der Bundesregierung in der Vergangenheit bei der Bekämpfung politisch links motivierter Straftaten bei der Kommunikation zwischen den Sicherheitsbehörden gegeben, die durch das GETZ überwunden werden sollen?

b) Geht die Bundesregierung davon aus, dass es eine konkrete Gefährdung von Staat und Gesellschaft durch politisch links motivierte Straftaten gibt, die auch nur annähernd mit der Gefährdung durch rechtsterroristische Netzwerke wie dem NSU oder der potenziellen Gefährdung durch Rechtspopulisten und Islamophobe vergleichbar ist (bitte ggf. begründen)?

c) Was genau hat sich seit August 2011, als die Bundesregierung die Neuausrichtung des GTAZ mit der Begründung abgelehnt hatte, es gäbe „derzeit keine Personen(gruppen), die terroristische Ziele in Deutschland aktiv vertreten und verfolgen“ (Bundestagsdrucksache 17/6812) so geändert, und welche Erkenntnisse kamen hinzu, dass jetzt sogar ein eigenes, neues Zentrum für die Bekämpfung eines angeblichen Linksterrorismus gegründet wurde?

d) Welche gegenwärtig aktiven „linksterroristischen“ Bestrebungen in Deutschland sind der Bundesregierung bekannt?

e) Inwiefern droht nach Erkenntnissen der Bundesregierung die Entstehung „linksterroristischer“ Bestrebungen (bitte ggf. die konkreten Erkenntnisse mitteilen)?

f) Inwiefern soll sich das Zentrum bei seiner Bekämpfung des sogenannten Linksextremismus auch auf nicht gewaltförmige Erscheinungsformen linker Politikansätze beziehen (ggf. angeben, welche Politikansätze konkret gemeint sind)?

16

Inwiefern ist beabsichtigt, das GETZ perspektivisch nicht beim Bundeskriminalamt, sondern direkt beim BMI anzubinden?

17

Inwieweit ist in der Gründung des GETZ eine Umsetzung bereits diskutierter Pläne zur Neustrukturierung der Sicherheitsbehörden des Bundes (Werthebach-Kommission usw.) zu sehen, und inwieweit bedeutet die Gründung des GETZ eine Absage an die Vorschläge der Werthebach-Kommission?

18

Inwieweit ist eine wissenschaftliche Begleitung und Evaluation der Arbeit des GTAZ, des GAR sowie des GETZ beabsichtigt, um insbesondere deren Effektivität sowie die Auswirkungen der verstetigten, ausgeweiteten und intensivierten Zusammenarbeit zwischen Polizei- und Geheimdienstbehörden, insbesondere auf ihr jeweiliges Selbstverständnis, den Datenschutz und das Trennungsgebot zu erfassen und auszuwerten?

19

Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Fähigkeit der Länder, Ressourcen, insbesondere Personal, für das GETZ bzw. dessen verschiedene Gremien und Arbeitsgruppen aufzuwenden?

20

Wie ordnet sich die Gründung des GETZ insgesamt in die strategische, langfristige Weiterentwicklung der Sicherheitsarchitektur der Bundesrepublik Deutschland ein?

21

Welche Prinzipien sollen hinsichtlich der im GETZ zu behandelnden Phänomenbereiche für den Austausch von Informationen zwischen Polizeibehörden, Geheimdiensten sowie weiteren beteiligten Stellen gelten (sowohl innerhalb eines Phänomenbereiches als auch zwischen verschiedenen Phänomenbereichen), und wie wird dafür Sorge getragen, dass insbesondere personengebundene Daten nicht solchen Behörden(vertretern) zur Kenntnis gelangen, die dazu nach geltendem Recht nicht befugt sind bzw. mit anderen Phänomenbereichen befasst sind?

22

Welche infrastrukturellen und technischen Voraussetzungen sind im GETZ geschaffen worden bzw. sollen noch geschaffen werden?

23

Welche Entscheidungen über die Anlage eigener Datenbanken und die Ausstattung mit welchen Computerprogrammen durch das GETZ sind getroffen worden?

24

Über welche Datenbanken bzw. Dateien verfügen die im GETZ zusammengeschlossenen Bundes- und Landesbehörden, in denen Informationen über die einzelnen Phänomenbereiche enthalten sind (bitte für jede Behörde vollständig auflisten)?

25

Wie und von wem, wird die Arbeit des GETZ sowie die Arbeit der teilnehmenden Behörden(vertreter) kontrolliert (bitte insbesondere in Hinblick auf Datenschutz und Einhaltung der jeweiligen rechtlichen Bestimmungen für die einzelnen teilnehmenden Behörden ausführen)?

Berlin, den 22. November 2012

Dr. Gregor Gysi und Fraktion

Ähnliche Kleine Anfragen