Perspektiven der Offshore-Windenergiebranche in Deutschland
der Abgeordneten Uwe Beckmeyer, Rolf Hempelmann, Dr. Hans-Peter Bartels, Sören Bartol, Martin Burkert, Ingo Egloff, Petra Ernstberger, Karin Evers-Meyer, Iris Gleicke, Ulrike Gottschalck, Michael Groß, Hans-Joachim Hacker, Bettina Hagedorn, Gustav Herzog, Gabriele Hiller-Ohm, Johannes Kahrs, Ute Kumpf, Kirsten Lühmann, Thomas Oppermann, Holger Ortel, Florian Pronold, Dr. Ernst Dieter Rossmann, Dr. Carsten Sieling, Sonja Steffen, Franz Thönnes, Dr. Frank-Walter Steinmeier und der Fraktion der SPD
Vorbemerkung
Die Netzanbindung der Offshore-Windparks stellt eine zentrale Herausforderung bei der Nutzung dieser neuen Technologie dar. Ein wesentliches Problem besteht darin, dass die TenneT TSO GmbH (TenneT) als der für die Anbindung der deutschen Offshore-Windparks zuständige Übertragungsnetzbetreiber in Deutschland nach eigener Aussage nicht über die erforderlichen Finanzmittel verfügt, um die gesetzlichen Verpflichtungen aus dem Erneuerbare-Energien-Gesetz zu erfüllen. Nach der Entscheidung der Bundesnetzagentur, dem Unternehmen die Zertifizierung zu verweigern, zeigt sich, dass wesentliche Voraussetzungen fehlen, um die von der Bundesregierung aufgestellten Ausbauziele für die Offshore-Windenergie von 10 Gigawatt installierter Leistung bis zum Jahr 2020 zu erreichen.
Hinzu kommt, dass nach derzeitiger Rechtslage auch die Haftung für die durch die Verzögerungen entstehenden Mehrkosten und Ertragsausfälle bislang nicht klar geregelt ist. Dies bleibt nicht ohne Folgen für die Bereitschaft von Windparkbetreibern, Banken und Investoren, weiter in dieses Segment zu investieren, wie die jüngsten Ankündigungen von EnBW Energie Baden-Württemberg AG, RWE AG und dem dänischen Energieversorger DONG Energy zeigen, ihre Offshore-Projekte vorerst zu stoppen.
Das Haftungsproblem des seeseitigen Netzanschlusses ist bezeichnend für die derzeit insgesamt unsicheren Rahmenbedingungen im Offshore-Bereich. Die Bundesregierung ist aufgefordert, auf diese Entwicklung zu reagieren, kommt doch der Offshore-Windenergie bei der Umsetzung der Energiewende eine wesentliche Bedeutung zu.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen27
Welche Auswirkungen hat die Entscheidung der Bundesnetzagentur, der TenneT TSO GmbH die Zertifizierung zu verweigern, nach Einschätzung der Bundesregierung auf deren zukünftige Rolle als einer von vier Übertragungsnetzbetreibern in Deutschland und auf die Realisierung der Netzanbindungen von Offshore-Windparks in der deutschen Nordsee?
Welche Schlüsse wird die Bundesregierung aus der Entscheidung der Bundesnetzagentur ziehen, wenn es darum geht, eine Lösung für die zur Erreichung der Energiewende-Ziele entscheidende Frage einer ausreichenden Finanzausstattung der Übertragungsnetzbetreiber zu finden?
Welche der bislang geplanten Offshore-Windparks in der deutschen Nordsee sind nach Kenntnis der Bundesregierung aktuell gefährdet, und in welchen Fällen ist dies auf Probleme bei der Netzanbindung zurückzuführen?
Welches Volumen haben nach Kenntnis der Bundesregierung die bereits getätigten bzw. die für die noch geplanten Offshore-Windparks weiterhin erforderlichen Investitionen von Betreiberfirmen bzw. Genehmigungsinhabern?
Welche Mehrkosten sind durch die bisherigen Verzögerungen bei der Netzanbindung nach Kenntnis der Bundesregierung für die Betreiber bzw. die Genehmigungsinhaber von bestehenden und geplanten Offshore-Windparks bisher entstanden (bitte nach Windparks aufschlüsseln)?
Wie stellt sich nach Kenntnis der Bundesregierung der derzeitige Projektstatus für die genehmigten Offshore-Windparks in der deutschen Nord- und Ostsee dar?
Welche dieser Offshore-Anlagen werden sich nach Kenntnis der Bundesregierung zeitlich verzögern, und bis wann ist in diesen Fällen derzeit mit einer Fertigstellung zu rechnen?
In welchen Fällen ist ein Stopp bereits laufender Planungen für Offshore-Windparks nach Kenntnis der Bundesregierung auf fehlende Zusagen für einen Netzanschluss oder ungeklärte rechtliche Fragen zurückzuführen?
Welche Offshore-Projekte werden nach Kenntnis der Bundesregierung aufgrund von Problemen bei der Netzanbindung mit verminderter Leistung ans Netz gehen, und in welchen Fällen sollen für die Stromeinspeisung Netzkapazitäten genutzt werden, die zunächst für jetzt verzögerte Vorhaben vorgesehen waren?
Welche der beantragten Offshore-Projekte, für die eine Errichtungsgenehmigung besteht, werden derzeit nach Kenntnis der Bundesregierung tatsächlich geplant, und in welchen Fällen ruht die Planung?
Gibt es Fälle, in denen die Genehmigung für Offshore-Windparks zurückgegeben wurde, und wenn ja, wie wurde dies jeweils von den Antragstellern begründet?
Welche der bereits genehmigten See- und Landkabel zur Netzanbindung der Offshore-Windparks wurden bislang nicht oder mit Verzögerung realisiert, und welche Gründe gibt es dafür nach Informationen der Bundesregierung?
Welche Windpark-Projekte auf See sind davon betroffen, und welche Leitungskapazität haben diese?
Welche Unternehmen liefern nach Kenntnis der Bundesregierung derzeit die für den Netzanschluss notwendigen Komponenten wie HGÜ-Kabel (HGÜ: Hochspannungs-Gleichstrom-Übertragung) und Umspannstationen, und welche Entwicklung erwartet sie in dem Marktsegment der Zulieferer?
Wie stellt sich nach Informationen der Bundesregierung das Investitionsvolumen der Kabelhersteller sowie der Zulieferbetriebe bei der Umsetzung der Netzanbindung von Offshore-Windparks dar, und welche Kenntnis hat sie hinsichtlich der wirtschaftlichen Folgen der Verzögerungen bei der Netzanbindung für diese Unternehmen?
Wie stellt sich nach Informationen der Bundesregierung das Investitionsvolumen der Hersteller bzw. Zulieferer von Offshore-Umspannstationen sowie Landstationen bei der Umsetzung der Netzanbindung von Offshore-Windparks dar, und welche Kenntnis hat sie hinsichtlich der wirtschaftlichen Folgen der Verzögerungen bei der Netzanbindung für diese Unternehmen?
Wie begründet die Bundesregierung die in der Novelle des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) formulierte Bedingung, wonach der Nachweis der Betriebsbereitschaft eines Umspannwerkes von Offshore-Windparks die Voraussetzung für einen Anspruch auf Entschädigungszahlungen (§ 17e Absatz 2 EnWG) darstellt, obwohl ein solches Umspannwerk über die gesamte Dauer bis zur Netzanbindung mittels Dieselgeneratoren mit Strom versorgt werden muss und dies aus ökonomischen und ökologischen Erwägungen problematisch ist, und mit welchen Aufwendungen für die Offshore-Windparkbetreiber rechnet sie (bitte nach Anzahl der Parks, durchschnittlichem Dieselverbrauch pro Monat und Park, geschätztem CO2-Ausstoß der Dieselgeneratoren pro Monat und Park aufschlüsseln)?
In welchem Umfang geht die Bundesregierung vor dem Hintergrund der Netzanschlussproblematik von einem Verlust von Arbeitsplätzen bzw. einem nicht ausgeschöpften Arbeitsplatzpotenzial aus, und wie stellen sich dabei die regionalen und sektoralen Effekte dar?
Inwieweit wird die Bundesregierung den in der Anhörung des Ausschusses für Wirtschaft und Technologie des Deutschen Bundestages von den geladenen Sachverständigen geäußerten technischen und rechtlichen Problemen, die sich aus den geänderten Haftungsregelungen ergeben, Rechnung tragen?
Wie errechnet sich die von der Bundesregierung in ihrer Antwort auf die Schriftliche Frage 42 des Abgeordneten Hans-Josef Fell auf Bundestagsdrucksache 17/10737 genannte Summe von rund 1 Mrd. Euro, die nach dem Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Neuregelung energiewirtschaftlicher Vorschriften zum jetzigen Zeitpunkt vor dem Hintergrund verspäteter Netzanbindungen an Entschädigungszahlungen für die Betreiber von Offshore-Windparks zu erwarten sind?
Mit welchen zusätzlichen Belastungen für die Verbraucherinnen und Verbraucher in Deutschland rechnet die Bundesregierung, wenn der Selbstbehalt der Übertragungsnetzbetreiber nach dem Willen der Koalitionsfraktionen der CDU/CSU und FDP künftig nur noch bei 20 Mio. Euro statt der bisher geplanten 100 Mio. Euro liegen soll und die Differenz künftig über die Netzentgelte umgelegt werden kann?
Geht die Bundesregierung vor diesem Hintergrund davon aus, dass die bisherige Offshore-Haftungsumlage für Stromkunden in Höhe von 0,25 Cent pro Kilowattstunde ausreichend ist, und welche Daten liegen dieser Annahme zugrunde?
Mit welchen Konsequenzen für die weitere Entwicklung der Netzanbindung von Offshore-Windparks in Deutschland rechnet die Bundesregierung bei einer weiteren Absenkung der Grenze, bis zu der die Übertragungsnetzbetreiber haften, und geht sie davon aus, dass die bisher kalkulierte Haftungssumme in Höhe von rund 1 Mrd. Euro ausreichend ist?
Wird dies nach Einschätzung der Bundesregierung zu einer zusätzlichen Belastung der Stromkunden in Deutschland führen, und wie begründet sie ihre Haltung?
Ist der Bundesregierung bekannt, dass das im Energiewirtschaftsgesetz neu geregelte Netzanschlussregime einschließlich der Erstellung eines Offshore-Netzentwicklungsplans nach Informationen der Fragesteller dazu führt, dass viele Betreiber von Offshore-Windparks aufgrund der zeitlichen Verzögerungen nicht mehr unter die Regeln des bis Ende 2017 befristeten sogenannten Stauchungsmodells nach § 31 Absatz 3 des Erneuerbare-Energien-Gesetzes fallen, und wenn ja, plant sie Änderungen beim „Stauchungsmodell“?
Welche Folgen haben die Verzögerungen bei der Netzanbindung von Offshore-Windparks für die von der Bundesregierung bei der Formulierung ihrer Energiewende-Ziele zugrunde gelegten Annahmen?
Wird die Bundesregierung an dem Ausbauziel von 10 Gigawatt installierter Leistung bis zum Jahr 2020 festhalten, und wie begründet sie ihre Haltung?