[Deutscher Bundestag Drucksache 17/11925
17. Wahlperiode 17. 12. 2012 Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Harald Weinberg, Dr. Martina Bunge,
Diana Golze, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE.
– Drucksache 17/11746 –
Berechtigung der übrigen Zuzahlungen nach Abschaffung der Praxisgebühr
Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Mit einer vielleicht jahrzehntelang ungekannten Einstimmigkeit in einer
namentlichen Abstimmung ist der Deutsche Bundestag am 9. November 2012
einer über viele Jahre ausschließlich von der Fraktion DIE LINKE.
vorgetragenen Forderung gefolgt und hat die Praxisgebühr abgeschafft.
Dieser Schritt war richtig, denn die Praxisgebühr belastete die Patientinnen und
Patienten, entlastete die Arbeitgeber, hielt Kranke und insbesondere
geringverdienende Kranke von notwendigen Arztbesuchen ab, verursachte damit
unnötige Kosten und menschliches Leid und verursachte zudem auch noch einen
beträchtlichen Verwaltungsaufwand bei Versicherten, Kassen und
Leistungserbringern.
Diese Argumente treffen jedoch auch alle auf die übrigen Zuzahlungen zu.
Deren Abschaffung wurde jedoch nicht beschlossen, obwohl diese fast
ausschließlich dann anfallen, wenn sich ein Versicherter oder eine Versicherte an
die Verordnungen seines Arztes oder seiner Ärztin hält. Dass diese
Zuzahlungen auch eine Steuerungswirkung erzielen, ist in vielen Studien weltweit
nachgewiesen. Man könnte die bestehenden Zuzahlungen als
Verhinderungsinstrument für therapietreues Verhalten bezeichnen. Das ist ein weiterer negativer
Effekt zusätzlich zu den oben beschriebenen Effekten der Praxisgebühr.
Zuzahlungen belasten auch die Versicherten zugunsten der Arbeitgeber, sie
entlasten die Gesunden auf Kosten der Kranken, sie verursachen, wie bereits
beschrieben, vermeidbares menschliches Leid und unnötige Kosten und auch
sie bringen einen beträchtlichen Verwaltungsaufwand für Versicherte, Kassen
und Leistungserbringer mit sich.
Der Finanzierungsbeitrag der Zuzahlungen ist recht überschaubar, ein Wegfall
wäre auch mit Beiträgen gegenfinanzierbar. Dies wäre eine Entlastung der
Kranken zulasten der Gesunden, eine Entlastung der Arbeitnehmer zulasten
der Arbeitgeber. Abgesehen davon schätzt die Bundesregierung die finanzielle
Situation des Gesundheitsfonds aktuell bis ins Jahr 2014 so gut ein, dass sie den
Bundeszuschuss zur pauschalen Abgeltung versicherungsfremder Leistungen Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Gesundheit vom 14. Dezember 2012
übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Drucksache 17/11925 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiodeim Jahr 2013 um insgesamt 2,5 Mrd. Euro und im Jahr 2014 um 2 Mrd. Euro
zugunsten des Bundeshaushalts kürzt.
Vo r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Der breite parteiübergreifende Konsens, der bei der Abstimmung zur
Abschaffung der Praxisgebühr im Deutschen Bundestag offenkundig wurde, zeigt, dass
die Bundesregierung einen wesentlichen Schritt getan hat, um die Patientinnen
und Patienten zu entlasten, Bürokratie in den Arzt- und Zahnarztpraxen
abzubauen und damit die Versorgungsbedingungen zu verbessern.
Mit dem Gesundheitsmodernisierungs-Gesetz (GMG), das am 1. Januar 2004 in
Kraft getreten ist, wurde nicht nur erstmals eine Praxisgebühr eingeführt,
sondern zugleich auch die Zuzahlungen in den anderen Leistungsbereichen neu
geregelt. Die Zuzahlungen sind grundsätzlich als Finanzierungsbeitrag zur
Stärkung der Nachhaltigkeit und einer ausgewogenen Lastenverteilung im
Gesundheitswesen anzusehen. Der internationale Vergleich zeigt, dass Zuzahlungen
und Eigenbeteiligungen daher in den Gesundheitssystemen aller Industrieländer
zum Einsatz kommen – in vielen Ländern allerdings in deutlich höherem
Ausmaß als hierzulande in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Mit Blick
auf die langfristigen Herausforderungen einer durch den demographischen
Wandel und veränderte Erwerbsbiografien gekennzeichneten gesellschaftlichen
Entwicklung stellen Zuzahlungen und Eigenbeteiligungen einen
Stabilisierungsfaktor dar. Sie tragen dazu bei, die Eigenverantwortung der Versicherten zu stärken
und das Bewusstsein für die Kosten der medizinischen Versorgung zu schärfen.
Die gleichzeitig eingeführten Belastungsgrenzen, wonach individuelle
Zuzahlungen je Kalenderjahr 2 Prozent und bei Personen mit chronischen
Erkrankungen 1 Prozent der jährlichen Bruttoeinnahmen zum Lebensunterhalt nicht
überschreiten dürfen, sorgen entgegen der Auffassung der Fragesteller dafür,
dass niemand finanziell überfordert wird und alle Versicherten Zugang zu einem
umfassenden Leistungspaket medizinischer Versorgung haben.
Für die Beibehaltung der Zuzahlungen in den anderen Leistungsbereichen
spricht nicht nur deren zum Teil nachweisbare Steuerungswirkung, sondern
auch die Tatsache, dass diese sich im Unterschied zur Praxisgebühr direkt auf
einzelne Leistungen beziehen. Demgegenüber wird die Praxisgebühr lediglich
quartalsbezogen und gegebenenfalls gesondert für Haus- und Fachärzte,
Psychotherapeuten oder Zahnärzte erhoben. Im Finanzierungssystem der GKV wird
durch die Beibehaltung dieser Zuzahlungen sichergestellt, dass die
Solidargemeinschaft nicht überfordert wird. Ansonsten müssten zusätzliche Ausgaben der
gesetzlichen Krankenversicherung in Höhe von jährlich mehr als 3 Mrd. Euro
von allen Beitragszahlern aufgebracht werden. Die aktuell günstige Finanzlage
der gesetzlichen Krankenversicherung ist u. a. der Tatsache geschuldet, dass die
Maßnahmen der Bundesregierung zur Bewältigung der Herausforderungen der
Finanzkrise überaus erfolgreich waren, und die gute konjunkturelle
Entwicklung dazu beigetragen hat, auch die Einnahmen der Sozialversicherungen in
unerwartetem Umfang zu stärken.
Im Übrigen weist die Bundesregierung darauf hin, dass die Zuzahlungen und
Eigenbeteiligungen der Versicherten in der gesetzlichen Krankenversicherung
auch – wie die von der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und
Entwicklung (OECD) jährlich aktualisierte Datenbank „Health Data“
regelmäßig zeigt – im internationalen Vergleich sehr moderat und sozial verträglich
ausgestaltet sind, so dass niemand aus finanziellen Gründen auf eine notwendige
Inanspruchnahme von Gesundheitsleistungen verzichten muss.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 3 – Drucksache 17/119251. Wie hoch ist die Summe der Zuzahlungen in den vergangenen zehn Jahren
jeweils gewesen (bitte nach Jahren und Zuzahlungsart aufschlüsseln)?
Die Zuzahlungen werden in der amtlichen Statistik der GKV seit dem Jahr 2005
von den Krankenkassen in folgender Untergliederung erfasst.
* Bereinigung um den Saldo aus Erstattungen und Vorauszahlungen, der sich einzelnen Bereichen nicht zuordnen lässt.
Quelle: bis 2009 KV 45 Gesamtjahr; ab 2010 KJ1
* Bereinigung um den Saldo aus Erstattungen und Vorauszahlungen, der sich einzelnen Bereichen nicht zuordnen lässt.
Quelle: bis 2009 KV 45 Gesamtjahr; ab 2010 KJ1
Zuzahlungen in der GKV – BUND – (in Mio. Euro)
2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011
Ärztliche Behandlung 1 620 1 556 1 526 1 521 1 502 1 550 1 605
Zahnärztliche Behandlung 384 375 372 403 375 390 391
Praxisgebühr Ärzte/Zahnärzte insgesamt 2 004 1 931 1 899 1 923 1 876 1 940 1 996
Arznei-, Verband-, Hilfsmittel aus
Apotheken und von Sonstigen 2 125 2 006 1 642 1 663 1 650 1 701 1 809
Heil- und Hilfsmittel, Behandlung durch
sonstige Heilpersonen 518 514 522 545 544 575 602
Krankenhausbehandlung 654 736 619 583 596 692 697
Fahrkosten 66 56 58 61 62 62 61
Amb. Vorsorgeleistungen, stat. Vorsorge
und Reha, med. Leist. Mütter u. Väter 46 61 56 60 68 54 60
Empfängnisverhütung, Sterilisation,
Schwangerschaftsabbruch 4 3 3 3 4 4 5
Ergänzende Leistungen zur Rehabilitation 4 5 5 7 8 6 7
Behandlungspflege und häusliche
Krankenpflege 23 26 26 28 30 31 33
Zuzahlungen insgesamt 5 445 5 336 4 830 4 872 4 838 5 065 5 269
Zuzahlungen insgesamt bereinigt* 5 193 5 209 4 808 4 872 4 836 5 078 5 252
Veränderung in Prozent 0,31 –7,69 1,33 –0,74 5,00 3,43
Zahl der Versicherten 70 540 163 70 398 755 70 326 816 70 234 292 70 011 718 69 803 227 69 637 270
Zuzahlungen in der GKV je Versichertem (in Euro)
2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011
Ärztliche Behandlung 22,97 22,10 21,70 21,65 21,45 22,21 23,04
Zahnärztliche Behandlung 5,45 5,33 5,29 5,73 5,35 5,58 5,61
Praxisgebühr Ärzte/Zahnärzte insgesamt 28,41 27,43 27,00 27,38 26,80 27,79 28,66
Arznei-, Verband-, Hilfsmittel aus
Apotheken und von Sonstigen 30,13 28,49 23,35 23,68 23,57 24,37 25,98
Heil- und Hilfsmittel, Behandlung durch
sonstige Heilpersonen 7,34 7,30 7,42 7,76 7,77 8,24 8,64
Krankenhausbehandlung 9,28 10,45 8,80 8,30 8,51 9,91 10,00
Fahrkosten 0,94 0,79 0,83 0,87 0,89 0,89 0,87
Amb. Vorsorgeleistungen, stat. Vorsorge
und Reha, med. Leist. Mütter u. Väter 0,65 0,87 0,79 0,85 0,97 0,78 0,86
Empfängnisverhütung, Sterilisation,
Schwangerschaftsabbruch 0,06 0,04 0,04 0,04 0,05 0,06 0,08
Ergänzende Leistungen zur Rehabilitation 0,06 0,06 0,07 0,10 0,11 0,09 0,10
Behandlungspflege und häusliche
Krankenpflege 0,32 0,36 0,37 0,40 0,43 0,45 0,47
Zuzahlungen insgesamt 77,19 75,80 68,68 69,37 69,11 72,56 75,66
Zuzahlung insgesamt bereinigt* 73,61 73,99 68,37 69,37 69,08 72,75 75,42
Veränderung je Versichertem in Prozent 0,51 –7,60 1,47 –0,42 5,32 3,68
Drucksache 17/11925 – 4 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode2. Welche Zuzahlungsarten gibt es ab dem Jahr 2013?
Welche Höhe haben diese Zuzahlungen für die Patientinnen und Patienten
im Einzelfall?
Mit Ausnahme der Abschaffung der Zuzahlung für die Inanspruchnahme eines
an der vertragsärztlichen oder vertragszahnärztlichen Versorgung
teilnehmenden Leistungserbringers (Praxisgebühr) wurden die geltenden
Zuzahlungsregelungen nicht verändert. Insofern wird auf die in der Antwort zu Frage 1
ausgewiesene Tabelle verwiesen, in der die einzelnen Leistungsbereiche und die Höhe
der jeweiligen Zuzahlung ausgewiesen sind.
Die Daten der GKV-Statistik werden nicht personenbezogen ausgewertet. Die
ausgewiesenen Werte je Versichertem stellen Durchschnittsbetrachtungen dar.
Die individuelle Höhe der Zuzahlungen pro Patientin oder pro Patient je
Kalenderjahr ist bei chronisch Kranken auf ein und bei allen anderen Versicherten
zwei Prozent der jährlichen Bruttoeinnahmen zum Lebensunterhalt begrenzt.
3. In welcher Höhe werden die Patientinnen und Patienten in der Summe nach
der Abschaffung der Praxisgebühr im Jahr 2013 immer noch Zuzahlungen
leisten (bitte für die gesetzliche Krankenversicherung – GKV – insgesamt,
nach Kassenarten und durchschnittlich pro Versichertem angeben)?
Ist hier für die GKV insgesamt eine Summe von etwa 3,45 Mrd. Euro
realistisch?
Auf Basis der bisher vorliegenden Jahresrechnungsergebnisse für das Jahr 2011
könnte das Zuzahlungsvolumen nach Abschaffung der Praxisgebühr in etwa in der
von den Fragestellern angenommenen Größenordnung liegen. Das tatsächliche
Volumen im Jahr 2013 hängt vom Inanspruchnahmeverhalten in den verbleibenden
Leistungsbereichen ab und lässt sich daher nicht exakt prognostizieren.
Die nach Kassenarten aufgeschlüsselten Beträge für das Jahr 2011 sind der
folgenden Übersicht zu entnehmen.
* Bereinigung um den Saldo aus Erstattungen und Vorauszahlungen, der sich einzelnen Bereichen nicht zuordnen lässt.
Zuzahlungen in der GKV nach Kassenarten 2011 (in Mio. Euro)
GKV AOK BKK IKK KBS VdeK LKK
Ärztliche Behandlung 1 605 538 264 123 34 630 16
Zahnärztliche Behandlung 391 123 64 33 9 157 4
Praxisgebühr Ärzte/Zahnärzte insgesamt 1 996 661 328 156 43 787 20
Arznei-, Verband-, Hilfsmittel aus
Apotheken und von Sonstigen 1 809 661 232 121 70 703 23
Heil- und Hilfsmittel, Behandlung durch
sonstige Heilpersonen 602 200 96 35 18 244 9
Krankenhausbehandlung 697 247 109 47 26 261 5
Fahrkosten 61 23 9 4 3 21 1
Amb. Vorsorgeleistungen, stat. Vorsorge
und Reha, med. Leist. Mütter u. Väter 60 16 9 3 2 28 2
Empfängnisverhütung, Sterilisation,
Schwangerschaftsabbruch 5 0 0 0 0 4 0
Ergänzende Leistungen zur Rehabilitation 7 2 1 0 0 4 0
Behandlungspflege und häusliche
Krankenpflege 33 15 4 1 2 10 1
Zuzahlungen insgesamt 5 269 1 825 788 368 164 2 063 62
Zuzahlungen insgesamt bereinigt* 5 252 1 826 787 356 170 2 051 62
Veränderung in Prozent 1,03 1,06 1,02 1,03 1,01 1,02 0,96
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 5 – Drucksache 17/11925Quelle: KJ 1
* Bereinigung um den Saldo aus Erstattungen und Vorauszahlungen, der sich einzelnen Bereichen nicht zuordnen lässt.
Quelle: KJ 1
4. Ist mit Zuzahlungen eine Steuerungswirkung beabsichtigt?
Für welche Zuzahlungsarten gilt dies, und welche Steuerungswirkung soll
erzielt werden?
Sind der Bundesregierung Studien bekannt, die die entsprechenden
Steuerungswirkungen belegen oder widerlegen?
Es wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen. Ergänzend ist
darauf hinzuweisen, dass die Steuerungswirkung von Zuzahlungen in der
Gesamtschau der Finanzierungs- und Wettbewerbsgrundlagen der GKV zu
bewerten ist. Die Steuerungswirkung sonstiger Zuzahlungen lässt sich exemplarisch
insbesondere an der effizienten Steuerung des Arzneimittelbereichs erkennen.
So haben die seit dem Jahr 2007 dort wirkenden Befreiungsmöglichkeiten dazu
geführt, dass Generika und besonders preisgünstige Festbetragsarzneimittel, die
vollständig von der Zuzahlung befreit sind, verstärkt seitens der Versicherten
nachgefragt und verordnet werden. Mit einem daraus resultierenden verstärkten
Preiswettbewerb unterhalb der jeweiligen Festbeträge konnten erhebliche
Einsparpotenziale bei den Ausgaben der Krankenkassen im Festbetragsmarkt
erzielt werden. Die signifikanten Rückgänge des Zuzahlungsvolumens für
Arzneimittel sind der Tabelle zur Beantwortung der Frage 1 zu entnehmen.
5. Ist es richtig, dass Zuzahlungen allein diejenigen betreffen, die Leistungen
der GKV in Anspruch nehmen?
Ist es richtig, dass es sich hierbei um Behandlungsbedürftige, also Kranke,
handelt?
6. Welche Gründe sprechen dafür, wenn Zuzahlungen allein diejenigen
betreffen, die Leistungen der GKV in Anspruch nehmen?
Zuzahlungen in der GKV nach Kassenarten je Versichertem 2011 (in Euro)
GKV AOK BKK IKK KBS VdeK LKK
Ärztliche Behandlung 23,04 22,19 20,59 22,63 19,52 25,61 19,67
Zahnärztliche Behandlung 5,61 5,09 4,98 6,06 5,39 6,38 5,41
Praxisgebühr Ärzte/Zahnärzte insgesamt 28,66 27,28 25,57 28,69 24,91 31,99 25,08
Arznei-, Verband-, Hilfsmittel aus
Apotheken und von Sonstigen 25,98 27,28 18,07 22,22 39,96 28,57 28,76
Heil- und Hilfsmittel, Behandlung durch
sonstige Heilpersonen 8,64 8,24 7,48 6,50 10,10 9,90 11,93
Krankenhausbehandlung 10,00 10,19 8,51 8,75 15,15 10,61 6,85
Fahrkosten 0,87 0,94 0,71 0,75 1,72 0,84 1,25
Amb. Vorsorgeleistungen, stat. Vorsorge
und Reha, med. Leist. Mütter u. Väter 0,86 0,65 0,68 0,53 1,02 1,15 2,93
Empfängnisverhütung, Sterilisation,
Schwangerschaftsabbruch 0,08 0,02 0,02 0,06 0,00 0,18 0,00
Ergänzende Leistungen zur Rehabilitation 0,10 0,07 0,08 0,07 0,15 0,16 0,13
Behandlungspflege und häusliche
Krankenpflege 0,47 0,60 0,32 0,21 1,15 0,40 1,21
Zuzahlungen insgesamt 75,66 75,27 61,44 67,78 94,16 83,80 78,14
Zuzahlungen insgesamt bereinigt* 75,42 75,33 61,39 65,59 97,53 83,32 78,89
Veränderung in Prozent 1,04 1,06 1,04 1,02 0,99 1,02 0,99
Drucksache 17/11925 – 6 – Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeSieht die Bundesregierung in der Behandlungsbedürftigkeit ein
Verschulden der Kranken?
Geht die Bundesregierung davon aus, dass Zuzahlungen zu weniger
Krankheit führen?
Gibt es dafür Belege?
7. Ist mit Zuzahlungen eine Belastung der Kranken zugunsten der Gesunden
beabsichtigt?
8. Ist mit Zuzahlungen eine Entlastung der Arbeitgeber zulasten der
Arbeitnehmer beabsichtigt?
9. Welchen sonstigen Zweck verfolgen Zuzahlungen?
10. Welche wissenschaftlichen Studien belegen, dass Zuzahlungen zu einer
höheren Wertschätzung der Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen
führen?
Ist der Bundesregierung irgendeine Selbstbeteiligung, der man nicht
entgehen kann, bekannt, die zu einer höheren Wertschätzung des jeweiligen
Gegenstands geführt hat?
11. Halten Zuzahlungen Versicherte – trotz Belastungsgrenze – nach Kenntnis
der Bundesregierung in der Versorgungsrealität von der Inanspruchnahme
von Leistungen ab?
Welche Studien existieren hierzu, und was ist ihr Inhalt?
Bestätigen oder widerlegen sie diese Befürchtung?
Die Fragen 5 bis 11 werden wegen des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Bei der Bewertung gesetzlicher Regelungen – insbesondere zur nachhaltigen
Sicherung der Finanzierungsgrundlagen der gesetzlichen Krankenversicherung –
ist die Gesamtwirkung der einzelnen Finanzierungsinstrumente und die
Ausgewogenheit der Belastungen zu berücksichtigen. Grundsätzlich ist es zum Schutz
der Solidargemeinschaft vor Überforderung und zur Sicherung eines
umfassenden Leistungsangebots hinnehmbar, dass Versicherte mit höherer
Inanspruchnahme von Leistungen in zumutbarem Rahmen auch zusätzliche Eigenbeiträge
leisten. Dies gilt unabhängig von Verschuldensfragen oder Möglichkeiten zur
Krankheitsvermeidung.
Wie schon in der Vorbemerkung der Bundesregierung dargelegt, sollen
Zuzahlungen und Eigenbeteiligungen neben ihrem Finanzierungsbeitrag zum Schutz
der Solidargemeinschaft vor Überforderung das Bewusstsein für die Kosten
medizinischer Leistungen und die Eigenverantwortung der Versicherten stärken.
Zur Aussagekraft entsprechender Studien wird auf den ergänzenden Bericht des
GKV-Spitzenverbands zum „Bericht der Spitzenverbände der Krankenkassen
zur Evaluierung der Ausnahmeregelungen von der Zuzahlungspflicht nach § 62
Absatz 5 Fünftes Buch Sozialgesetzbuch – SGB V“ vom 15. November 2011
verwiesen. Dieser wurde dem Deutschen Bundestag übermittelt und am 7.
November 2012 im Ausschuss für Gesundheit des Deutschen Bundestags beraten.
Wie auch zahlreiche andere Studien und Übersichtsarbeiten zur Thematik
kommt der Bericht zu dem Schluss, dass die Erkenntnislage zu den
angesprochenen Fragen widersprüchlich und uneinheitlich ist. Die Bundesregierung ist
der Auffassung, dass die gegenwärtige Ausgestaltung der
Zuzahlungsregelungen sachgerecht ist und die begleitend hierzu eingeführten Belastungsgrenzen
hinreichend sind, um Versicherte vor finanzieller Überforderung zu schützen.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 7 – Drucksache 17/1192512. Stimmt die Bundesregierung der Aussage zu, dass – jenseits der
ideologischen Wertung und des politischen Willens – das Aufkommen der
Zuzahlungen langfristig auch über Beiträge aufgebracht werden könnte und
die sich daraus ergebende Beitragssatzsteigerung sich bei derzeitigen
Bedingungen in einer Größenordnung von etwa 0,17 Prozent jeweils für
Arbeitgeber und Arbeitnehmer bewegen würde?
Bezüglich der Ausgestaltung der Finanzierungsgrundlagen der GKV wird auf
die Vorbemerkung der Bundesregierung und die Antwort zu den Fragen 5 bis 11
verwiesen. Die vereinfachte Betrachtung, bei der das heutige
Zuzahlungsvolumen unter Berücksichtigung des Wegfalls der Praxisgebühr über
Beitragssatzanpassungen gegenfinanziert wird, greift zu kurz, da damit die mit den
Zuzahlungen einhergehenden Steuerungswirkungen vernachlässigt werden.
13. Wie viel würde eine derartige Beitragssatzsteigerung einen
durchschnittlichen Beitragszahler derzeit jährlich kosten?
Die Annahme der Fragesteller, dass sich eine Beitragssatzsteigerung für
Versicherte in einer Größenordnung von 0,17 Prozentpunkten bewegt, kann nicht
bestätigt werden. Die rechnerische jährliche Durchschnittsbelastung lässt sich
damit nicht beziffern.
14. Wie viel bezahlt ein durchschnittlicher, nicht chronisch kranker
Beitragszahler voraussichtlich ab dem Jahr 2013 (ersatzweise derzeit) an
Zuzahlungen?
Es wird auf die Antwort zu Frage 2 verwiesen.
15. Wie viel bezahlt ab dem Jahr 2013 (ersatzweise derzeit) ein
durchschnittlicher Beitragszahler, der chronisch krank ist und 1 Prozent seines
Einkommens für Zuzahlungen aufbringt, jährlich an Zuzahlungen?
Es wird auf die Antwort zu Frage 2 verwiesen.
16. Stimmt die Bundesregierung der Aussage zu, dass die Zuzahlungen – den
politischen Willen vorausgesetzt – auch ohne Beitragssatzsteigerungen
mit einer moderaten Erhöhung der Beitragsbemessungs- und entsprechend
der Versicherungspflichtgrenze zu finanzieren wären?
Auf welche Höhe müsste die Beitragsbemessungsgrenze (bei einer
Erhöhung der Versicherungspflichtgrenze auf mindestens dasselbe Niveau)
steigen, um die Abschaffung der Zuzahlungen gegenzufinanzieren?
17. Stimmt die Bundesregierung der Aussage zu, dass eine Erhöhung von
Beitragsbemessungs- und Pflichtversicherungsgrenze nur Einkommen
oberhalb von 3 937,50 Euro monatlich (für das Jahr 2013) belasten würde, von
dieser Maßnahme also eine progressive Verteilungswirkung ausginge?
18. Stimmt die Bundesregierung der Aussage zu, dass Zuzahlungen auch trotz
der Belastungsgrenze bei Geringverdienern im Durchschnitt höhere
prozentuale Belastungen gemessen am Einkommen ausmachen als bei
Gutverdienern, sie also eine degressive Verteilungswirkung haben?
19. Sind die Belastungen der Patientinnen und Patienten durch Zuzahlungen
aus Sicht der Bundesregierung alternativlos?
Wenn nein, was sind die Alternativen?
Drucksache 17/11925 – 8 – Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeDie Fragen 16 bis 19 werden wegen des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Die Bundesregierung ist der Auffassung, dass in der Gesamtbetrachtung der
Finanzierungsgrundlagen der GKV Zuzahlungen und Eigenbeteiligungen der
Versicherten ein grundsätzlich sinnvoller Finanzierungsbestandteil sind, zumal
die Zuzahlungen und Eigenbeteiligungen hierzulande im internationalen
Vergleich moderat ausfallen und sichergestellt ist, dass niemand dadurch finanziell
überfordert wird.
Die in diesem Zusammenhang angesprochene Versicherungspflicht- und
Beitragsbemessungsgrenze wird jährlich an die wirtschaftliche Entwicklung
angepasst. Hiermit wird bereits ein Teil der durch die demographische Entwicklung
und den medizinisch technischen Fortschritt bedingten notwendigen
Ausgabensteigerungen gegenfinanziert.
Eine Änderung der geltenden Rechtslage ist daher nicht beabsichtigt.
20. Weshalb hat sich die Bundesregierung für die Abschaffung gerade der
Praxisgebühr entschieden und nicht alternativ für die Abschaffung anderer
Zuzahlungen, zumal beispielsweise Zuzahlungen bei Heilmittelerbringern
unter anderem wegen der ungeraden Beträge oft einen noch größeren
bürokratischen Aufwand erfordern als die Zahlung von glatten 10 Euro in der
Arztpraxis?
Im Unterschied zu den Zuzahlungen für Arzneimittel, Heil- und Hilfsmittel oder
Krankenhausbehandlungen, die an der Inanspruchnahme spezifischer
Leistungen anknüpfen, handelt es sich bei der Praxisgebühr um eine Zuzahlung, die
pauschal ohne Bezug zu Menge und Preis der Leistungen zu zahlen ist. Daher
wurde sie von den Versicherten nicht als sinnvoll angesehen und hat auch ihren
eigentlichen Zweck, die hohe Zahl von Arztbesuchen zu reduzieren, nicht
erfüllt. Der mit der Abschaffung der Praxisgebühr reduzierte Zeitaufwand in den
Arztpraxen kann nun für eine Verbesserung der Patientenversorgung genutzt
werden.
21. Kann die Bundesregierung für diese Wahlperiode ausschließen, dass
Vorschläge, wie sie unter anderem von Arbeitgebern, Ärzteschaft oder auch
der Fraktion der FDP kommen, wonach die Praxisgebühr durch ein für
Ärztinnen und Ärzte unbürokratisches Erhebungsverfahren ersetzt werden
soll, umgesetzt werden?
Der Deutsche Bundestag hat am 9. November 2012 mit dem Gesetz zu Regelung
des Assistenzpflegebedarfs in stationären Vorsorge- und
Rehabilitationseinrichtungen die ersatzlose Abschaffung der Praxisgebühr ab dem 1. Januar 2013
beschlossen. Dieser Beschluss war aufgrund der günstigen Finanzlage der GKV
möglich und stellt einen Beitrag dar, um den Patientinnen und Patienten einen
Teil der dort vorhandenen Überschüsse zurückzugeben und gleichzeitig den
Abbau von Bürokratie voranzutreiben. Nach dem Wegfall der Praxisgebühr ist die
Frage der Etablierung eines unbürokratischen Erhebungsverfahrens
gegenstandslos geworden.Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
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