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Kleine AnfrageWahlperiode 17Beantwortet

Fragen zum Kerntechnischen Regelwerk und zu möglichen Sicherheitsdefiziten im Atomkraftwerk Gundremmingen

Erkenntnisse beim BMU, Institutionen und Sachverständigen über Probleme bzw. Defizite im AKW Grundremmingen, z.B. in Bezug auf Erdbebenrisiken sowie vorgehaltene Sicherheitssystemkapazitäten; Erarbeitung des kerntechnischen Regelwerks, anhängige Änderungsanträge<br /> (insgesamt 8 Einzelfragen)

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit

Datum

19.12.2012

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 17/1175430. 11. 2012

Fragen zum kerntechnischen Regelwerk und zu möglichen Sicherheitsdefiziten im Atomkraftwerk Gundremmingen

der Abgeordneten Sylvia Kotting-Uhl, Hans-Josef Fell, Bärbel Höhn, Oliver Krischer, Undine Kurth (Quedlinburg), Nicole Maisch, Dr. Hermann E. Ott, Dorothea Steiner und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen8

1

Welche Erkenntnisse über Probleme bzw. Defizite von Teilen eines von drei Sicherheitssystemsträngen im Atomkraftwerk (AKW) Gundremmingen, die diese zum Beispiel in Bezug auf Erdbebenrisiken aufweisen (Süddeutsche Zeitung vom 20. November 2012, Augsburger Allgemeine vom 21. November 2012), haben a) das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) und b) die von ihm im Zusammenhang mit der Erarbeitung des neuen kerntechnischen Regelwerks, Revision E, beauftragten Sachverständigen, insbesondere die Reaktor-Sicherheitskommission (RSK) und die Gesellschaft für Anlagen- und Reaktorsicherheit (GRS) mbH (bitte ausführliche, möglichst konkrete Erläuterung, differenziert nach Behörde/Gremium/Sachverständiger, reaktorblockscharf, und, im Falle mehrfacher Erkenntnisse, vollständige Darlegung aller Erkenntnisse)?

2

Kann das BMU bestätigen, dass im AKW Gundremmingen nicht vier mal 50 Prozent Sicherheitsystemkapazitäten vorgehalten werden, sondern drei mal 100 Prozent? Kann das BMU ferner bestätigen, dass bei Berücksichtigung des Einzelfehlerkriteriums und Reparaturausfalls von zwei Sicherheitssystemkapazitäten bei einem Sicherheitssystemstrang nicht praktisch ausgeschlossen ist, dass er – zum Beispiel im Falle äußerer Einwirkungen – nicht zuverlässig zur Verfügung steht? Falls ja, um welchen Strang von den dreien handelt es sich, und warum sind die anderen beiden nicht betroffen?

3

Welche dieser Erkenntnisse wurden dabei a) vom BMU, b) von der GRS, c) von der RSK, d) von welchen anderen vom Bund beauftragten Sachverständigen speziell im Zuge der Erarbeitung der o. g. Revision E erlangt?

4

Welche Sachverständigen waren im Auftrag des Bundes in dieser Wahlperiode mit der Erarbeitung des kerntechnischen Regelwerks befasst?

5

Sind bei der GRS noch alle (Ergebnis-)Protokolle, Stellungnahmen oder Ähnliches, die im Zusammenhang mit der Erarbeitung des kerntechnischen Regelwerks, Revision E, von Besprechungen erstellt wurden bzw. die die GRS von Betreibern, Bundes- und Landesbehörden, Beratungsgremien, anderen Sachverständigen und anderen zugingen, vorhanden? Falls nein, warum, und wann wurden sie gelöscht bzw. vernichtet? Falls ja, wie, und wie lange werden sie bei der GRS archiviert, und bekommt sie auch das BMU zur Veraktung?

6

Von wem hat die GRS im Zusammenhang mit der Erarbeitung des kerntechnischen Regelwerks, Revision E, in dieser Wahlperiode Stellungnahmen oder Ähnliches erhalten?

7

Welche Besprechungen bzw. Beratungen des kerntechnischen Regelwerks, Revision E, gab es in dieser Wahlperiode, wann, und wer war daran jeweils beteiligt?

8

Welche genehmigungspflichtigen Änderungsanträge, wie zum Beispiel Änderung des Anreicherungsgrades in den Brennelementen, sind bei jeweils welchen der neun deutschen Atomkraftwerke, die noch eine Erlaubnis zum Leistungsbetrieb haben, nach Kenntnis a) des BMU, b) der GRS und c) sonstiger für den Bund Tätigen – zum Beispiel Mitglieder der RSK und ihrer Fachausschüsse – derzeit anhängig (bitte mit Angabe des aktuellen Sachstands, und von wann der Antrag stammt)?

Berlin, den 30. November 2012

Renate Künast, Jürgen Trittin und Fraktion

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