[Deutscher Bundestag Drucksache 17/11930
17. Wahlperiode 17. 12. 2012 Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Viola von Cramon-Taubadel,
Volker Beck (Köln), Ute Koczy, weiterer Abgeordneter und der
Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 17/11763 –
Kasachstan-Politik der Bundesregierung
Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Seit der Aufnahme bilateraler Beziehungen zwischen Deutschland und
Kasachstan 1992 hat sich ein vergleichsweise enges Netz wirtschaftlicher,
kultureller und politischer Beziehungen zwischen Deutschland und dem nach
Fläche und Wirtschaftskraft bedeutendsten Land Zentralasiens entwickelt. Zu
historischen Gründen dafür – wie der einst großen deutschen Minderheit in
Kasachstan – kommen der Rohstoffreichtum Kasachstans, die strategische
Lage und die selbsterklärte „multivektorale“ Außenpolitik mit der
Bereitschaft, Führungsverantwortung z. B. in der internationalen nuklearen
Abrüstungspolitik und in multilateralen Organisationen zu übernehmen. Während
Kasachstans OSZE-Präsidentschaft (OSZE = Organisation für Sicherheit und
Zusammenarbeit in Europa) 2010 stattete die Bundeskanzlerin Dr. Angela
Merkel dem Land gleich zwei Besuche ab.
Allerdings haben sich die Hoffnungen auf eine demokratisch-rechtsstaatliche
Entwicklung Kasachstans im Laufe der letzten beiden Jahrzehnte nicht erfüllt.
Seit 20 Jahren wird das Land von Präsident Nursultan Nasarbajew autoritär
geführt. Im letzten Jahr haben insbesondere zwei Ereignisse in Kasachstan für
internationale Aufmerksamkeit gesorgt. Zum einen das gewaltsame Vorgehen
kasachischer Sicherheitskräfte gegen einen monatelang friedlichen
Ölarbeiterstreik in der Stadt Shanaosen, bei dem am 16. Dezember 2011 mindestens
17 Menschen ums Leben kamen. Zum anderen die vorgezogenen
Parlamentswahlen im Januar 2012, die laut OSZE erneut von demokratischen Standards
weit entfernt waren.
Kurz nach diesen beiden Ereignissen lud die Bundesregierung Präsident
Nursultan Nasarbajew am 8. Februar 2012 zur Unterzeichnung eines
Abkommens über eine bilaterale Rohstoffpartnerschaft ein. Damit setzte sich die
Bundesregierung dem Verdacht aus, wirtschaftliche Interessen über eine
wertegeleitete Außenpolitik zu stellen. Zuletzt wurde dieser Eindruck bestärkt
durch einen öffentlichen Auftritt des deutschen Botschafters in Kasachstan an
der Europauniversität in Frankfurt (Oder), über den die „Märkische
Oderzeitung“ unter dem Titel „Unerwartetes Loblied auf Kasachstan – Deutsch- Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Auswärtigen Amts vom 13. Dezember 2012 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Drucksache 17/11930 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiodelands Botschafter schwärmt vom autokratischen Präsidenten Nursultan
Nasarbajew“ berichtete (vgl. Märkische Oderzeitung vom 17./18. November
2012).
1. Wie beurteilt die Bundesregierung allgemein die Menschenrechtslage in
Kasachstan?
Die Menschenrechtssituation in der Republik Kasachstan bleibt weiter hinter
internationalen Standards zurück. Im regionalen Vergleich hebt sich die
Menschenrechtslage jedoch positiv ab. Besondere Defizite bestehen nach wie vor
im Bereich der Meinungs-, Presse-, Religions- und Versammlungsfreiheit. Im
Übrigen wird auf den 10. Bericht der Bundesregierung über ihre
Menschenrechtspolitik verwiesen.
2. In Form welcher Dialog- und Konsultationsprozesse befindet sich die
Bundesregierung in einem regelmäßigen Austausch über
Menschenrechtsfragen mit Kasachstan?
Wie und über welche Zeiträume werden die Ergebnisse evaluiert?
Die Bundesregierung nutzt ihre zahlreichen Kontakte (Gespräche von
Regierungsvertretern, Kontakte der Deutschen Botschaft mit der kasachischen
Regierung, Kontakte der Kasachischen Botschaft mit der Bundesregierung), um
Menschenrechtsfragen anzusprechen. Die Ergebnisse werden fortlaufend
evaluiert.
3. Wie beurteilt die Bundesregierung die Entwicklung der
Menschenrechtslage seit dem Ende des OSZE-Vorsitzes Kasachstans, insbesondere
hinsichtlich der im Vorfeld der Übernahme des Vorsitzes gemachten Zusagen
bei der Umsetzung von Verpflichtungen aus der menschlichen Dimension
der OSZE?
Durch den Vorsitz Kasachstans in der Organisation für Sicherheit und
Zusammenarbeit in Europa (OSZE) im Jahr 2010 hat sich die dortige
Menschenrechtslage nicht merklich verbessert. Viele der von der kasachischen Regierung
bei der OSZE-Konferenz in Madrid 2007 angekündigten Reformen blieben
deutlich hinter den erklärten Zielen zurück.
4. Wie bewertet die Bundesregierung die bisherige politische und
strafrechtliche Aufarbeitung der tödlichen Schüsse auf die streikenden Ölarbeiter am
16. Dezember 2011 in Shanaosen durch die kasachischen Autoritäten,
insbesondere
a) den bisherigen Verlauf des Strafprozesses gegen den am 8. Oktober
2012 zu siebeneinhalb Jahren Haft verurteilten Oppositionspolitiker
Vladimir Koslov und die Aussichten auf ein rechtsstaatlichen Standards
genügendes Berufungs- bzw. Revisionsverfahren,
Der Strafprozess gegen Wladimir Koslow entsprach nicht den Anforderungen
an ein rechtsstaatliches Verfahren. Dies haben unabhängige Prozessbeobachter
übereinstimmend festgestellt. Die Berufung Koslows wurde am 19. November
2012 durch das Berufungsgericht zurückgewiesen.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 3 – Drucksache 17/11930b) das Strafverfahren gegen den Theaterregisseur und diesjährigen Träger
der Goethe-Medaille Bolat Atabajew und Berichte über die
Wiederaufnahme des Verfahrens,
Gegen Bolat Atabajew wurde im Januar 2012 ein Ermittlungsverfahren wegen
„Aufstachelung zum sozialen Unfrieden“ eingeleitet. Bolat Atabajew wurde
nach Unterschrift einer Verpflichtung, bei Vorladungen zur Vernehmung zu
erscheinen, zunächst nicht in Untersuchungshaft genommen. Er kam folgenden
Vorladungen nicht nach und wurde daraufhin in Untersuchungshaft genommen.
Die Freilassung Atabajews und die Einstellung des Ermittlungsverfahrens
gegen ihn erfolgten aufgrund der Vorschrift des kasachischen Strafgesetzbuches
über die „Freistellung von strafrechtlicher Verantwortlichkeit wegen tätiger
Reue“. Gegenwärtig gibt es keine Hinweise, dass ein erneuter Haftbefehl gegen
Bolat Atabajew vorliegt oder dass das Verfahren gegen ihn wieder
aufgenommen werden soll.
c) den Tod des inhaftierten Barzabai Kenzebaev im Dezember 2011, die in
dem Prozess gegen Streikteilnehmer im März 2012 von den
Angeklagten erhobenen Vorwürfe von Folter sowie die Weigerung der
kasachischen Autoritäten, in beiden Fällen strafrechtliche Ermittlungen
einzuleiten,
Barzabai Kenzhebajew wurde nach den Ausschreitungen von Shanaosen
verhaftet. Kurz nach seiner Entlassung aus dem Gefängnis verstarb er. In dem
anschließenden Prozess am 17. Mai 2012 wurde der Direktor des Gefängnisses,
Zhenisbek Temirow, wegen Amtsmissbrauchs und Tötung durch Unterlassen
zu einer Freiheitsstrafe von fünf Jahren und einer Schmerzensgeldzahlung an
die Angehörigen von Barzabai Kenzhebajew verurteilt. Das Gericht befand den
Direktor des Gefängnisses für schuldig, dem Inhaftierten nicht rechtzeitig
medizinische Hilfe verschafft und damit dessen Tod verursacht zu haben. Das
Gericht beauftragte die Ermittlungsbehörden, die Foltervorwürfe zu untersuchen.
d) den mit Bezug auf die Ereignisse in Shanaosen begründeten
Verbotsantrag des kasachischen Generalstaatsanwalts vom 21. November 2012
gegen die Oppositionsgruppen Algha und Khalyk Maidany und eine
ganze Reihe von Medien, darunter die Zeitungen „Vzglyad“ und
„Respublika“ und die Auslandssender „K+“ und „Stan.tv“?
Der Verbotsantrag des kasachischen Generalstaatsanwalts richtete sich gegen
„Respublika“ als einheitliches Medienunternehmen mit den genannten
Publikationen. Das zuständige Gericht untersagte die Publikationen im Wege des
vorläufigen Rechtsschutzes bis zum Abschluss des Verfahrens. Ungeachtet dessen
erscheint die Zeitung Respublika weiterhin. Der Verbotsantrag gründet unter
anderem auf einem Aufruf von Mukhtar Abljasow, zum „Kampf gegen das
Regime“ und zum „Sturz der Regierung“. Die Hauptverhandlung steht aus.
„Algha!“ ist die Nachfolgeorganisation der in Kasachstan seit 2001 verbotenen
Partei „Demokratische Wahl Kasachstan“ (DWK).
5. In welcher Form und mit welchem Ergebnis hat die Bundesregierung in
den in Frage 4 genannten Fällen gegenüber der kasachischen Regierung
jeweils ihre Besorgnis mitgeteilt (bitte einzeln ausführen)?
Im Februar 2012 haben mehrere Mitglieder der Bundesregierung die
Menschenrechtslage allgemein und in konkreten Fällen gegenüber Präsident
Nursultan Nasarbajew in persönlichen Gesprächen thematisiert. Auch davor
und danach wurden die Fälle von Vertretern der Bundesregierung gegenüber
kasachischen Delegationen und der Kasachischen Botschaft wiederholt ange-
Drucksache 17/11930 – 4 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiodesprochen. Bei hochrangigen Kontakten mit der kasachischen Führung hat der
Deutsche Botschafter den Fall Bolat Atabajew mehrfach angesprochen und
sich für dessen Freilassung eingesetzt.
Der Beauftragte der Bundesregierung für Menschenrechte und Humanitäre
Hilfe im Auswärtigen Amt, Markus Löning, hat den Prozess gegen Wladimir
Koslow in Aktau besucht und sich mit Angehörigen von Verurteilten sowie mit
Opfern der Ausschreitungen von Shanaosen getroffen. Er hat nach dem
Urteilsspruch gegen Wladimir Koslow Präsident Nursultan Nasarbajew aufgefordert,
Wladimir Koslow unverzüglich im Gnadenwege auf freien Fuß zu setzen und
sich für die Aufhebung des Urteils auszusprechen. Er hat sich darüber hinaus
sehr beunruhigt über das Verbot der Zeitung Respublika geäußert und seine
Sorge zum Ausdruck gebracht, dass die kasachischen Behörden weitere
unabhängige Medien schließen wollen.
6. Unterstützt die Bundesregierung nach entsprechenden Äußerungen ihres
Beauftragten für Menschenrechtspolitik und Humanitäre Hilfe Markus
Löning (siehe die tageszeitung vom 10. September 2012, „Das Blutbad
aufklären“) die Empfehlung der VN-Menschenrechtskommissarin Navi
Pillay, eine internationale Untersuchungskommission für die Ereignisse in
Shanaosen einzusetzen?
Wenn ja, inwiefern?
Wenn nein, mit welcher Begründung?
In Kasachstan wird sowohl eine strafrechtliche als auch eine politische
Aufarbeitung der Ereignisse von Shanaosen vom 16. Dezember 2011 betrieben.
Die kasachische Regierung hat zwei Strafverfahren gegen
Demonstrationsteilnehmer von Shanaosen und Sicherheitskräfte geführt. Der Strafprozess
gegen 37 mutmaßliche Organisatoren (davon 18 vormalige Ölarbeiter) der
Ausschreitungen von Shanaosen fand vom 27. März bis 4. Juni 2012 in Aktau statt.
Insgesamt wurden 34 Angeklagte schuldig gesprochen. Hiervon wurden 13
Angeklagte zu Haftstrafen zwischen drei und sieben Jahren, 16 zu Haftstrafen mit
Strafaussetzung zur Bewährung und fünf zu Haftstrafen mit unmittelbar
anschließender Amnestie verurteilt. In einem anderen Verfahren waren im Mai
2012 sechs Angehörige der Ordnungskräfte wegen Amtsmissbrauchs zu
Haftstrafen zwischen fünf und sieben Jahren verurteilt worden. Die
Hochkommissarin für Menschenrechte, Navanethem Pillay, hat das Vorgehen der
kasachischen Regierung in ihrem Bericht vom 12. Juli 2012 auch gewürdigt. Die
menschenrechtliche Seite der Aufarbeitung spricht die Bundesregierung in
ihren Dialogtreffen mit der kasachischen Regierung an. Darüber hinaus sieht
die Bundesregierung gegenwärtig kein Erfordernis, eine internationale
Untersuchungskommission einzusetzen.
7. Wie bewertet die Bundesregierung die Einschränkungen der
Meinungsfreiheit durch den Straftatbestand des „Aufstachelns zum sozialen Unfrieden“
durch Verleumdungsklagen gegen Journalistinnen und Journalisten wie u. a.
Lukpan Akhmedyarov und das Blockieren von Internetseiten wie u. a. dem
Bloggerforum LiveJournal?
Journalisten drohen bei Verstößen gegen straf- und ordnungsrechtliche
Vorschriften, insbesondere bei Straftatbeständen von Verleumdung und
Beleidigung, Haft- oder Geldstrafen in unverhältnismäßiger, existenzbedrohender
Höhe. Regelmäßig kommt es zu Verurteilungen von Journalisten zu Gefängnis-
und Geldstrafen. Der Straftatbestand der „Aufstachelung zum sozialen
Unfrieden“ wird missbräuchlich zur Einschränkung der Meinungsfreiheit verwendet.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 5 – Drucksache 17/11930Internetseiten können ohne vorherige Anhörung zeitweise blockiert werden, die
Entscheidung hierüber trifft die Generalstaatsanwaltschaft. Eine gerichtliche
Überprüfung der Generalstaatsanwaltschaft ist innerhalb von drei Tagen
möglich. Der Zugang zu einigen kritischen Seiten ist dauerhaft blockiert. Der
Zugang zur Webseite
www.livejournal.com wurde Ende 2010 wieder freigegeben,
kurz nachdem der Betreiber die Mitgliedsseite des ehemaligen
Präsidentenschwiegersohns Rakhat Alijew wegen „Verstoßes gegen die
Nutzungsbedingungen“ gesperrt hatte.
8. Wie bewertet die Bundesregierung das neue Religionsgesetz Kasachstans
von 2011, in dessen Folge viele kleinere religiöse Gemeinschaften ihren
legalen Status verloren haben?
Die staatliche Kontrolle der Religionsgemeinschaften ist durch das neue
Religionsgesetz verschärft worden. Das Gesetz unterscheidet sich vor allem in drei
Punkten von den bisherigen Regelungen:
1. Der Mindestanzahl von 50 Personen, um als religiöse Gruppe registriert zu
werden,
2. der Pflicht zur „religionswissenschaftlichen Überprüfung“ religiöser
Literatur auf extremistisches Gedankengut durch staatliche Behörden vor
Veröffentlichung sowie
3. erhöhte Registrierungsvoraussetzungen für Ausländer und Missionare, die
in Kasachstan tätig werden wollen.
Zudem wurden Orte, an denen Glaubensgemeinschaften praktizieren dürfen,
auf speziell dafür vorgesehene Gebäude, Friedhöfe, Krematorien und
Privatwohnungen beschränkt. Zielrichtung des neuen Religionsgesetzes ist der
Kampf gegen Extremismus. In der Praxis sind neben extremistisch-
islamistischen Gruppen auch andere kleinere Religionsgruppen betroffen.
9. Wie bewertet die Bundesregierung die Arbeitsgesetzgebung Kasachstans,
die Arbeitnehmer bzw. Arbeitnehmerinnen in vielen Fällen u. a. das Streik-
und Vereinigungsrecht untersagt?
Das Streikrecht ist in Artikel 24 der kasachischen Verfassung festgeschrieben.
Das kasachische Recht knüpft das Streikrecht in „strategischen
Industriezweigen“ an besondere Voraussetzungen. Danach muss zunächst eine Verhandlung
zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern erfolgen, dann eine gerichtlich
begleitete Schlichtung, anschließend entscheidet ein Gericht über die Zulässigkeit
eines Streiks. Bis zu dieser Entscheidung herrschen Friedenspflichten. Das
Verfahren gilt unter anderem in der Ölindustrie.
Kasachstan hat unter anderem die folgenden Resolutionen der Internationalen
Arbeitsorganisation (ILO) ratifiziert, die Kernarbeitsnormen betreffen:
• Übereinkommen 87 – Vereinigungsfreiheit und Schutz des
Vereinigungsrechtes, sowie
• Übereinkommen 98 – Vereinigungsrecht und Recht zu
Kollektivverhandlungen.
Bei der Internationalen Arbeitskonferenz im Mai und Juni 2012 stand Kasachstan
nicht auf der Eventualliste der Länder, die möglicherweise wegen
Normverletzungen angesprochen worden wären.
Drucksache 17/11930 – 6 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode10. In welcher Form und mit welchem Ergebnis hat die Bundesregierung in
den in den Fragen 7 bis 9 genannten Fällen gegenüber der kasachischen
Regierung ihre Besorgnis mitgeteilt?
Im fortlaufenden Dialog mit Kasachstan fordert die Bundesregierung die
Umsetzung der Bekenntnisse Kasachstans zu Rechtsstaatlichkeit und zur
Durchsetzung der Menschenrechte ein. Dabei werden auch die in den Antworten zu den
Fragen 7 bis 9 genannten Aspekte angesprochen.
11. Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus dem Urteil der
OSZE-Wahlbeobachtungsmission über die vorgezogenen kasachischen
Parlamentswahlen im Januar 2012, in dem das Fehlen grundlegender
Voraussetzungen demokratischer Wahlen bemängelt wird?
Die Bundesregierung misst den Urteilen der OSZE/ODIHR-
Wahlbeobachtungsmission große Bedeutung bei. Sie nutzt sowohl bilaterale Gespräche als
auch Treffen im Rahmen der EU und der OSZE dazu, die kasachische
Regierung aufzufordern, die im Rahmen dieser Wahlbeobachtung abgegebenen
Empfehlungen konstruktiv umzusetzen. Die Bundesregierung ist bereit, Kasachstan
hierbei zu unterstützen.
12. Welche Herausforderungen sieht die Bundesregierung für eine dauerhafte
politische Stabilität in Kasachstan?
Fortschritte bei der Umsetzung der Bekenntnisse Kasachstans zu
Rechtsstaatlichkeit und zur Durchsetzung der Menschenrechte sind wesentliche
Voraussetzungen für eine dauerhafte politische Stabilität.
13. Welche Informationen hat die Bundesregierung über die politischen und
ökonomischen Aktivitäten der beiden ehemaligen kasachischen
Spitzenfunktionäre Mukhtar Ablyazov und Rakhat Alijev, die sich in Staaten der
Europäische Union (EU) aufhalten?
Wie bewertet sie die gegen sie jeweils laufenden Strafverfahren innerhalb
der EU, und welche Ermittlungen der deutschen Justiz und
Steuerfahndung gibt es gegen Rakhat Alijew?
In die Beantwortung dieser Frage sind Erkenntnisse des
Bundesnachrichtendienstes eingeflossen. Die Antwort kann nicht öffentlich dargestellt werden, da
aus ihrem Bekanntwerden sowohl staatliche als auch nichtstaatliche Akteure
Rückschlüsse auf die Herkunft der Informationen ziehen und so eine
erfolgreiche Arbeit der Behörde beeinträchtigen könnten. Das Bekanntwerden
geheimhaltungsbedürftiger Tatsachen würde die Funktionsfähigkeit der Behörde
gefährden und mithin für die Interessen der Bundesrepublik Deutschland
schädlich sein. Gleichwohl wird die Bundesregierung nach gründlicher
Abwägung dem Informationsrecht des Parlaments unter Wahrung berechtigter
Geheimhaltungsinteressen nachkommen. Die Informationen werden als
Verschlusssache „VS-Vertraulich“ eingestuft und in der Geheimschutzstelle des
Deutschen Bundestages hinterlegt und können nach Maßgabe der
Geheimschutzordnung eingesehen werden.
Zu laufenden Ermittlungsverfahren der deutschen Justiz nimmt die
Bundesregierung nicht Stellung. Zu in anderen EU-Staaten möglicherweise laufenden
Strafverfahren gegen Mukhtar Ablyazow und Rakhat Alijew liegen der
Bundesregierung keine Erkenntnisse vor.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 7 – Drucksache 17/1193014. Wie bewertet die Bundesregierung das Problem der Korruption im
kasachischen Staatsapparat und der kasachischen Wirtschaft im Allgemeinen
sowie im kasachischen Rohstoffsektor im Speziellen?
Kasachstan stand zuletzt auf Platz 120 von 186 des von „Transparency
International“ jährlich veröffentlichten „Corruption Perception Index“. Dies ist ein
Indikator dafür, dass Korruption im kasachischen Staatsapparat und der
kasachischen Wirtschaft eine große Rolle spielt. Es liegen der Bundesregierung keine
Hinweise darauf vor, dass der kasachische Rohstoffsektor mehr als andere
Sektoren korruptionsanfällig ist. Die kasachische Regierung hat wiederholt erklärt,
dass sie die Eindämmung der Korruption als wichtiges politisches Ziel ansieht.
15. Welche Informationen hat die Bundesregierung zu den Ermittlungen der
schweizer und der italienischen Justiz in Bezug auf
Schmiergeldzahlungen und Geldwäsche, in deren Zentrum jeweils der kasachische
Spitzenfunktionär und Schwiegersohn von Präsident Nursultan Nasarbajew,
Timur Kulibayev, steht, der einer der reichsten Männer Kasachstans und
kasachischer Verhandlungsführer bei internationalen
Wirtschaftsabkommen ist?
Welche Konsequenzen zieht sie aus den entsprechenden Ermittlungen?
An welchen bilateralen Gesprächen und Verhandlungen war Timur
Kulibajev seit 2009 persönlich beteiligt?
Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse zu Ermittlungen der
schweizerischen und italienischen Justiz zu Timur Kulibajew vor. Timur Kulibayev war
Mitglied der Delegation von Präsident Nursultan Nasarbajew bei seinem
Besuch in Deutschland am 8. Februar 2012. Er bekleidet seit dessen Gründung im
Jahr 2010 die Funktion des Ko-Vorsitzenden des deutsch-kasachischen
Wirtschaftsrates für strategische Zusammenarbeit.
16. Welche Position bezieht die Bundesregierung bezüglich
Hermesbürgschaften für Geschäfte deutscher Unternehmen in Kasachstan
insbesondere hinsichtlich der finanziellen Ausfälle durch den Zusammenbruch der
Bank Astana Finance und der von kasachischer Seite in diesem
Zusammenhang behaupteten Selbstbereicherung von Mukthar Ablyazov?
Im April 2009 hatte der Interministerielle Ausschuss (IMA) für
Exportkreditgarantien die generelle Anerkennung von kasachischen Banken für
Neugeschäft aufgehoben, nachdem drei Kreditinstitute ihre Zahlungen ganz oder
teilweise eingestellt hatten. Bis auf weiteres übernimmt der Bund somit keine
Hermesdeckungen mehr für Geschäfte, die durch die BTA Bank, die Astana
Finance Bank oder die Alliance Bank besichert sind. Für neue Geschäfte
kommen seitdem nur noch Banken in Betracht, die mehrheitlich in ausländischem
Besitz stehen. Zusammengefasst stellt sich die aktuelle Beschlusslage damit
wie folgt dar:
Es bestehen Deckungsmöglichkeiten für Geschäfte mit Kreditlaufzeiten bis zu
zwölf Monaten, wobei für öffentliche Besteller keine Sicherheiten gefordert
werden. Bei privaten Abnehmern sind hingegen Sicherheiten von Banken oder
Staatsgarantien zu stellen. Auf die Besicherung kann nur dann verzichtet
werden, wenn über den Schuldner aussagefähiges Auskunftsmaterial vorliegt, das
bei Anlegung strenger Maßstäbe die Deckungsübernahme auf Basis der
Bestellerbonität rechtfertigt. Exportgeschäfte mit über zwölf Monate hinausgehenden
Kreditlaufzeiten können von Fall zu Fall mit Exportkreditgarantien abgesichert
werden. Dabei erfordern Geschäfte mit öffentlichen Bestellern grundsätzlich
Garantien des Finanzministeriums oder der Zentralbank. Handelt es sich um
Drucksache 17/11930 – 8 – Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeAbnehmer des privaten Sektors oder privatrechtlich organisierte öffentliche
Besteller, sind grundsätzlich Sicherheiten von mehrheitlich im Auslandsbesitz
befindlichen Banken oder aber Staatsgarantien zu stellen. Zudem werden
Sicherheiten der Development Bank of Kasakhstan akzeptiert, wenn eine zusätzliche
Garantie der Eurasian Development Bank vorliegt. Auf Sicherheiten kann nur
verzichtet werden, wenn nach internationalen Rechnungslegungsstandards
erstellte und testierte Jahresabschlüsse und aktuelle Zwischenzahlen dies
rechtfertigen.
17. Inwiefern berücksichtigt das Abkommen über die bilaterale
deutschkasachische Rohstoffpartnerschaft vom Februar 2012 aus Sicht der
Bundesregierung Transparenzbelange, und wie bewertet die Bundesregierung
diese vor dem Hintergrund der Anforderungen der Extractive Industries
Transparency Initiative (EITI) sowie der in den USA bereits
beschlossenen und den auf EU-Ebene aktuell verhandelten verbindlichen
Offenlegungspflichten auf Projektebene?
Das Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik
Kasachstan über Partnerschaft im Rohstoff-, Industrie- und Technologiebereich
soll zu einer gesicherten Rohstoffversorgung und einer nachhaltigen
wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Entwicklung beider Länder beitragen. In Artikel 1
des Abkommens verpflichten sich beide Seiten unter anderem, für
Nachhaltigkeit und Transparenz im nationalen und internationalen Rohstoffsektor
einzutreten. Dies beschränkt sich nicht auf einzelne Transparenzinitiativen. Die
Bundesregierung unterstützt grundsätzlich international abgestimmte
Transparenzinitiativen im Rohstoffbereich und hat dies bereits in der 2010 verabschiedeten
Rohstoffstrategie zum Ausdruck gebracht.
Im Übrigen engagieren sich sowohl die Bundesregierung als Unterstützer als
auch die kasachische Regierung als Kandidatenland bereits in der EITI, bei der
es um die Transparenz von Geldflüssen in der Rohstoffindustrie geht.
Kasachstan hat im Mai 2011 erstmals über die Zahlungen von Rohstoffunternehmen aus
dem Öl-, Gas- und Bergbausektor an staatliche Stellen im Fiskaljahr 2009
berichtet. Der nächste EITI-Bericht ist zum 31. Dezember 2012 fällig. In der
anschließenden Validierung wird entschieden, ob Kasachstan alle EITI-Regeln
erfüllt und somit den Status EITI-Konform („compliant“) erhält.
Deutsche Unternehmen, die in Kasachstan im Rohstoffbereich tätig werden
wollen, sind gemäß des kasachischen „Law on Subsoil and Subsoil Use
No. 291-IV“ vom 24. Juni 2010, Artikel 76 (§ 6 und § 22) verpflichtet, ihre
Zahlungen an kasachische Regierungsstellen an das nationale EITI-Sekretariat
zu melden. Ausnahmen von dieser Regelung sind der Bundesregierung nicht
bekannt.
18. Durch welche Vorkehrungen im Rohstoffabkommen bzw. durch welche
Implementierungsmaßnahmen werden aus Sicht der Bundesregierung
Anforderungen an eine nachhaltige Entwicklung, eine ökologische
Rohstoffbewirtschaftung sowie an Unternehmensverantwortung
berücksichtigt?
Die Fragen 18 und 20 werden wie folgt zusammen beantwortet.
Die Umsetzung von Umwelt- und Sozialstandards bei der Rohstoffgewinnung
und -aufbereitung gehört zu den Schwerpunkten für eine nachhaltige
Zusammenarbeit im Rahmen des genannten Abkommens. Die Bundesregierung
verpflichtet sich, dazu entsprechende Beratung zu leisten. Die konkrete
Ausgestaltung der Maßnahmen wird im Einvernehmen zwischen den Partnern geregelt.
Das Abkommen bildet einen Rahmen, in dem Unternehmen in eigener Verant-
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 9 – Drucksache 17/11930wortung Verträge abschließen können. Die Bundesregierung geht davon aus,
dass Unternehmen im eigenen Interesse grundsätzlich einschlägige
internationale Verhaltenskodizes sowie Umwelt- und Sozialstandards einhalten. Dies ist
auch Voraussetzung für die Inanspruchnahme der Instrumente der deutschen
Außenwirtschaftsförderung zur Unterstützung einzelner Projekte.
Die Information bzw. Einbeziehung der betroffenen Bevölkerung in Kasachstan
ist eine innerstaatliche Angelegenheit und daher Sache der kasachischen
Regierung. Auf lokaler Ebene werden im Rahmen eines Regionalvorhabens des
Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ)
staatliche Institutionen dabei unterstützt, im Dialog mit der Zivilgesellschaft
und dem Privatsektor nationale Entwicklungsstrategien zu operationalisieren
und umzusetzen. Siehe hierzu Antwort zu Frage 21b.
19. Inwiefern profitiert die kasachische Bevölkerung aus Sicht der
Bundesregierung vom Rohstoffabkommen, und inwiefern ist aus Sicht der
Bundesregierung gewährleistet, dass die Rohstoffeinnahmen der
kasachischen Bevölkerung zugutekommen?
Auf die Antwort zu Frage 17 wird verwiesen.
20. Inwiefern wird das Rohstoffabkommen den relevanten internationalen
Abkommen im Bereich Menschenrechte, Sozial- und Umweltstandards,
ILO-Konventionen (ILO = International Labour Organization),
Transparenzinitiativen etc. gerecht?
a) Wie begegnet die Bundesregierung der Gefahr, dass diese
internationalen Abkommen bei Projekten im Rahmen der Rohstoffpartnerschaft
unterlaufen werden?
b) Inwiefern wird im Rahmen des Rohstoffabkommens und in der
Umsetzung der Rohstoffpartnerschaft das Recht auf freie, frühe und
informierte Zustimmung der betroffenen Bevölkerung gewährleistet?
Auf die Antwort zu Frage 18 wird verwiesen.
21. Durch welche Maßnahmen, Vorhaben und Vertragsabschlüsse wurde die
im Februar 2012 mit Kasachstan abgeschlossene Rohstoffpartnerschaft
bisher umgesetzt?
Wie bewertet die Bundesregierung die bisherige Umsetzung, und welche
weiteren Umsetzungsschritte sind in Planung?
a) Mit welchen Instrumenten der Außenwirtschaftsförderung und in
welchem Umfang fand seit Abschluss des Rohstoffabkommens eine
Unterstützung deutscher Unternehmen und Investitionen im
Rohstoffsektor Kasachstans statt?
Im Bereich Exportkreditgarantien bestehen zurzeit drei Grundsatzzusagen in
Höhe von rund 91 Mio. Euro, die den Kohleabbau bzw. deren Förderung und
Lagerung betreffen. Seit Abschluss des Rohstoffabkommens mit Kasachstan
wurden keine Exportkreditgarantien und keine Investitionsgarantien, die den
Rohstoffsektor Kasachstans betreffen, übernommen.
Drucksache 17/11930 – 10 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiodeb) Welche Beratungs- und Unterstützungsmaßnahmen hat Kasachstan im
Rahmen der Rohstoffpartnerschaft bislang erhalten, und wie bewertet
die Bundesregierung diese?
Wie wird insbesondere der Transfer von Wissen und Technologie
gewährleistet?
Die Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe (BGR) unterstützt die
kasachische geologische Behörde bei der Bewertung von Lagerstätten und
Vorkommen in Kasachstan. Ferner hat im November 2012 eine Gruppe von Fach-
und Führungsnachwuchskräften der kasachischen Rohstoffwirtschaft an einer
Managementfortbildung in Deutschland teilgenommen. Es wird erwartet, dass
beide Maßnahmen einen wichtigen Beitrag zur praktischen Umsetzung der
Rohstoffpartnerschaft leisten.
c) Durch welche entwicklungspolitischen Maßnahmen wird die
Rohstoffpartnerschaft begleitet, und welche Bedeutung hat in diesem
Zusammenhang das länderübergreifende Vorhaben der Gesellschaft für
Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH „Mineralische Rohstoffe
für Entwicklung in Zentralasien“?
Kasachstan ist kein bilaterales Kooperationsland des BMZ mehr, wird jedoch in
Regionalvorhaben mit zentralasiatischen Ländern einbezogen. Das vom BMZ
geförderte Regionalvorhaben „Mineralische Rohstoffe für Entwicklung“
unterstützt Kirgisistan, Tadschikistan und Kasachstan dabei, das Potential der
vorhandenen Rohstoffe für eine nachhaltige und breitenwirksame
Wirtschaftsentwicklung im eigenen Land zu erhöhen. In Kasachstan werden die relevanten
Institutionen dabei beraten, die Rahmenbedingungen auf nationaler Ebene für
internationale Investoren im Bergbausektor zu verbessern. Auf lokaler Ebene
werden in der Pilotregion Ust-Kamenogorsk die entsprechenden staatlichen
Institutionen dabei unterstützt, im Dialog mit der Zivilgesellschaft und dem
Privatsektor nationale Entwicklungsstrategien zu operationalisieren und
umzusetzen. Darüber hinaus wird Kasachstan bei der pilothaften Einführung der dualen
Berufsausbildung im Rohstoffsektor sowie seinen vor- und nachgelagerten
Subsektoren unter breiter Einbeziehung der Wirtschaft unterstützt.
d) In welcher Form wird die kasachische und deutsche Zivilgesellschaft
sowie die von Rohstoffprojekten betroffene lokale Bevölkerung bei
der Umsetzung von Projekten im Rahmen der Rohstoffpartnerschaft
beteiligt?
Über die Beteiligung der betroffenen lokalen Bevölkerung und der
Zivilgesellschaft bei der Umsetzung von Rohstoffprojekten wird in Verantwortung der
Behörden des Gastlandes und unter Beteiligung der betroffenen Unternehmen
im Einzelfall und entsprechend den innerstaatlichen Rechtsvorschriften
entschieden.
22. Welche sicherheits- und proliferationspolitischen und welche weiteren
Gründe sprechen aus Sicht der Bundesregierung für Kasachstan als
Standort der internationalen Uranbrennstoffbank der International Atomic
Energy Agency (IAEA), für die die EU bereits 20 Mio. Euro zur
Verfügung gestellt hat und weitere 5 Mio. Euro aus Mitteln der Gemeinsamen
Außen- und Sicherheitspolitik (GASP) zugesagt hat?
a) Sieht sie sicherheitspolitische Risiken angesichts regionaler
Konfliktkonstellationen, Korruption und möglicher politischer Instabilität des
autoritären politischen Systems?
b) Mit welchen Ländern ist die IAEA im Gespräch über die Nutzung der
geplanten internationalen Brennstoffbank in Kasachstan unter Ver-
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 11 – Drucksache 17/11930zicht einer eigenen Anreicherung bzw. Entwicklung einer
Anreicherungstechnologie?
Hinsichtlich der sicherheits- und nichtverbreitungspolitischen Gründe für die
Einrichtung der Brennstoffbank durch die Internationale Atomenergie-Behörde
(IAEO) wird auf die Antwort der Bundesregierung vom 10. September 2012
auf die Schriftliche Frage 1 der Abgeordneten Viola von Cramon-Taubadel auf
Bundestagsdrucksache 17/10696 verwiesen.
Der Brennstoff befindet sich hierbei im Eigentum der IAEO, Kasachstan wird
nicht Eigentümer des Brennstoffs. Das in Verhandlung befindliche
Sitzstaatabkommen zwischen der IAEO und der kasachischen Regierung wird auch die
Bedingungen für die Sicherung und den physischen Schutz des Materials
umfassen. Die Bewertung, ob und wann die erforderlichen Voraussetzungen im
Sinne der Frage 22a vorliegen, obliegt der IAEO als Eigentümerin der Bank.
Die IAEO-Brennstoffbank ist eine zusätzliche Absicherung für die Kernenergie
nutzende Staaten, dass sie auch im Falle eines unwahrscheinlichen
Lieferengpasses auf dem internationalen Brennstoffmarkt Zugang zu
Kernbrennstoffen haben werden und nicht auf nationale Urananreicherung angewiesen sind.
Eine Nutzung der Bank zur regelmäßigen Brennstoffversorgung im Sinne der
Frage 22b ist weder umsetzbar noch beabsichtigt.
23. Welche Bedeutung misst die Bundesregierung der Aarhus-Konvention in
Bezug auf Bürgerbeteiligung und Klagemöglichkeiten in
Umweltangelegenheiten insbesondere in Bezug auf Projekte im Rahmen der bilateralen
Rohstoffpartnerschaft und der IAEO-Brennstoffbank bei?
Das Übereinkommen über den Zugang zu Informationen, die
Öffentlichkeitsbeteiligung an Entscheidungsverfahren und den Zugang zu Gerichten in
Umweltangelegenheiten (Aarhus-Konvention) ist für die Bundesregierung ein
wichtiges Instrument, das Engagement von Bürgerinnen und Bürgern für den
Umweltschutz zu fördern und zu erleichtern. Dieser völkerrechtliche Vertrag,
dem auch die Republik Kasachstan beigetreten ist, setzt Mindeststandards für
eine transparente Verwaltung und kann durch die zugesicherten
Teilhabemöglichkeiten behördlichen Entscheidungen mit Umweltauswirkungen
Legitimation und Akzeptanz verschaffen. Der in der Aarhus-Konvention eingeräumte
Zugang zu Gerichten dient sowohl der wirksamen Durchsetzung der
Informations- und Beteiligungsrechte als auch dem besseren Vollzug von Umweltrecht.
a) Welche Schlussfolgerungen zieht sie aus den von kasachischen
Umweltverbänden im Überprüfungsverfahren vorgebrachten
Beschwerden und dem vom VN-Untergeneralsekretär Sven Alkalaj in einem
Brief vom 9. Oktober 2012 der kasachischen Regierung mitgeteilte
Zwischenurteil?
Die Bundesregierung hat die Beschwerden der kasachischen Umweltverbände
sowie das Ergebnis der Zwischenprüfung des Überprüfungsausschusses der
Aarhus-Konvention zur Einhaltung der Bestimmungen der Aarhus-Konvention
durch Kasachstan vom 9. Oktober 2012 zur Kenntnis genommen. Die
abschließende Entscheidung über die Einhaltung der Bestimmungen der Aarhus-
Konvention durch Kasachstan wird unter Berücksichtigung der Empfehlungen des
Überprüfungsausschusses der Aarhus-Konvention von der
Vertragsstaatenkonferenz auf ihrer nächsten Sitzung im Juni 2014 getroffen werden.
Drucksache 17/11930 – 12 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiodeb) Sieht die Bundesregierung Möglichkeiten, Kasachstan bei der
Schaffung gesetzlicher und institutioneller Voraussetzungen zur Einhaltung
von Bestimmungen der Aarhus-Konvention zu unterstützen?
Die Bundesregierung unterstützt die Arbeit des Aarhus-Sekretariats durch
einen freiwilligen Beitrag in Höhe von jährlich 60 000 US-Dollar. Diese
Finanzmittel sollen insbesondere als Unterstützung für Sitzungen der Arbeitsgruppe
der Vertragsstaaten, der Expertengruppe über Öffentlichkeitsbeteiligung sowie
des Überprüfungsausschusses der Aarhus-Konvention und für sonstige
Aktivitäten des Arbeitsprogramms der Konvention verwendet werden. Darüber
hinaus besteht die Möglichkeit, Kasachstan projektbezogen bei der Umsetzung der
Aarhus-Konvention zu unterstützen.
24. Wie gestaltet sich die bilaterale Zusammenarbeit im Bereich erneuerbarer
Energien, und welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung in
diesem Zusammenhang aus folgenden widersprüchlichen Signalen aus
Kasachstan:
a) den diskutierten Wiedereinstieg Kasachstans in die Energiegewinnung
durch Atomkraft,
Die Wahl des Energiemixes liegt in der nationalen Souveränität eines jeden
Staates. Der Bundesregierung sind keine konkreten Absichten Kasachstans
zum Einstieg in die Nutzung der Kernenergie zur Stromerzeugung bekannt.
b) die ausstehende Ratifizierung von Kasachstans Mitgliedschaft bei der
Internationalen Agentur für Erneuerbare Energien,
Kasachstan strebt weiterhin die Mitgliedschaft in der Internationalen Agentur
für erneuerbare Energien (IRENA) an. Die Bundesregierung unterstützt die
Mitgliedschaft Kasachstans in der IRENA.
c) die auf dem Kazenergy Eurasian Forum am 2. Oktober 2012 in Astana
von dem kasachischen Spitzenfunktionär und Schwiegersohn des
Präsidenten Nursultan Nasarbajews Timur Kulibayev geäußerte
vorläufige Absage an erneuerbare Energietechnologien aus Kostengründen,
Nach Informationen der Bundesregierung strebt Kasachstan die Erhöhung des
Anteils erneuerbarer Energien an der Energieerzeugung unter Berücksichtigung
von Wirtschaftlichkeitskriterien in den kommenden Jahren an. Dies wird durch
den thematischen Schwerpunkt der kleinen Expo 2017 in Astana, „Energie der
Zukunft“, unterstrichen.
d) den geplanten Schwerpunkt erneuerbare Technologien bei der kleinen
Expo 2017,
Die Bundesregierung begrüßt, dass Kasachstan einen Erfahrungsaustausch auf
dem Gebiet alternativer Energien anlässlich der Ausrichtung der Expo 2017 in
Astana fördern will.
e) der Arbeit der Regierung Kasachstans an einem dem Erneuerbare-
Energien-Gesetz ähnlichen Gesetz für erneuerbare Energien?
Ist die Bundesregierung hier beratend tätig, und hat die
Bundesregierung Erkenntnisse über den Inhalt und die Zeitplanung der
Verabschiedung?
Seit Frühjahr 2012 passt die kasachische Regierung die Gesetzgebung zum
Einsatz Erneuerbarer Energien durch eine Novelle entsprechend an. Diese liegt
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 13 – Drucksache 17/11930derzeit im Parlament zur weiteren Beratung. Mit ihrer Verabschiedung ist in
diesem Jahr nicht mehr zu rechnen. Ziel der Novelle ist unter anderem die
Schaffung einer rechtlichen Grundlage für feste Einspeisungstarife für
Erneuerbare Energien. Die Bundesregierung hat die Beratung zu Einzelfragen in
Vorbereitung der Gesetzentwürfe unterstützt.
25. Plant die Bundesregierung, Kasachstan Anreize für eine tiefergehende
Kooperation im Bereich erneuerbarer Energien zu bieten und dadurch die
ökologisch nachhaltige Modernisierung des Landes gezielt zu fördern?
Wenn nein, warum nicht?
Wenn ja, in welcher Form?
Die Frage des Energiemixes obliegt der nationalen Entscheidung Kasachstans.
Die Bundesregierung ist bereit, die Zusammenarbeit mit Kasachstan im
Bereich der erneuerbaren Energien auch zukünftig in geeigneter Weise und
bedarfsorientiert zu fördern. Sie hat dies auch durch Zeichnung eines
Memorandums über gegenseitiges Einvernehmen auf dem Gebiet der Energieeinsparung,
Erhöhung der Energieeffizienz und Nutzung erneuerbarer Energiequellen am
8. Februar 2012 anlässlich des Besuches des kasachischen Präsidenten
Nursultan Nasarbajew zum Ausdruck gebracht.
26. Welche Schwerpunkte setzt die Bundesregierung bei der weiteren kultur-
und bildungspolitischen Kooperation, und vor welchen
Herausforderungen bzw. Weiterentwicklungen steht insbesondere die Deutsch-
Kasachische Universität in Almaty in diesem Zusammenhang?
Über die deutsche Botschaft in Astana und das Generalkonsulat in Almaty
sowie insgesamt 15 Mittlerorganisationen werden in Kasachstan sowohl
allgemeine Maßnahmen der Auswärtigen Kultur- und Bildungspolitik (AKBP) als
auch gezielt Maßnahmen der bildungspolitischen Zusammenarbeit
durchgeführt. Zu den wichtigsten allgemeinen AKBP-Maßnahmen gehörten in jüngster
Vergangenheit das 2010 durchgeführte sehr erfolgreiche Deutschlandjahr in
Kasachstan mit mehr als hundert Einzelveranstaltungen als auch eine 2011
organisierte, sehr erfolgreiche Wanderausstellung „Modernes Deutschland“.
Maßnahmen der bildungspolitischen Zusammenarbeit umfassen sowohl den
schulischen Bereich als auch den Bereich Hochschulen und Universitäten: So
werden elf Schulen im Rahmen der Initiative „Schulen: Partner der Zukunft“
gefördert, von denen sieben das deutsche Sprachdiplom anbieten. Daneben sind
Berater des Goethe-Instituts und der Zentralstelle für das Auslandsschulwesen
im Bereich Unterricht, ein Informationszentrum des Pädagogischen
Austauschdienstes in Almaty sowie verschiedene Netzwerke für Lehrerfortbildung in
Kasachstan tätig. Die Zusammenarbeit im Bereich Hochschulwesen wird im
Wesentlichen vom Deutschen Akademischen Austauschdienst entwickelt, der
in einem Informationszentrum in Almaty über Stipendien sowie über
Studienmöglichkeiten in Deutschland informiert. Das Institut für Auslandsbeziehungen
konzentriert sich auf die Zusammenarbeit im Bereich Medien und entsendet
jährlich einen Redakteur zur Deutschen Allgemeinen Zeitung, der
Wochenzeitung der deutschen Minderheit in der Republik Kasachstan. Die Deutsch-
Kasachische Universität möchte sich als private Hochschule mit einem an
Deutschland orientierten Studienangebot in der kasachischen Bildungslandschaft
positionieren. Die Bundesregierung unterstützt sie beim Ausbau ihrer
akademischen Qualität und zukunftsorientierter Studiengänge. Richtungsweisend sind
dabei die Ausrichtung auf den Bologna-Prozess und der Curricula-Transfer, der
Drucksache 17/11930 – 14 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiodedurch die Zusammenarbeit mit den deutschen Partnerhochschulen geleistet
wird.
27. Welche Formen der sicherheitspolitischen Kooperation bestehen mit der
kasachischen Regierung bezüglich des ISAF-Einsatzes (ISAF =
International Security Assistance Force) in Afghanistan und der Bekämpfung
des internationalen Terrorismus, und welche Bedeutung misst die
Bundesregierung dieser Kooperation bei?
Die Bundesregierung hat 2007 ein Abkommen mit der Republik Kasachstan
über den Transit von Wehrmaterial und Personal durch das Hoheitsgebiet
Kasachstans abgeschlossen, welches den Eisenbahn- und den Lufttransit durch
kasachisches Hoheitsgebiet regelt. Das Abkommen kommt regelmäßig im
Rahmen des Personalaustausches (Lufttransit) sowie der Folgeversorgung
(Eisenbahntransit) des deutschen Einsatzkontingents der Internationalen
Sicherheitsunterstützungstruppe für Afghanistan (ISAF) zur Anwendung und ist ein
wichtiger Baustein für die erfolgreiche Abwicklung der materiellen Rückverlegung
des deutschen ISAF-Kontingents.
Ferner spielt Kasachstan eine Rolle in Regionalprozessen zur Förderung der
Stabilität Afghanistans und seiner Nachbarn, insbesondere im regionalen
„Heart of Asia“-Prozess, dessen nächstes Außenministertreffen im April 2013
in Astana stattfinden wird. Die Bundesregierung unterstützt diesen Prozess.
28. Wie bewertet die Bundesregierung die Zusammenarbeit mit Kasachstan
im Rahmen der EU-Zentralasienstrategie, insbesondere im Hinblick auf
die Rechtsstaatsinitiative und die Lösung regionaler Konflikte um
Energie und Wasser?
Kasachstan ist ein wichtiger Partner der EU in Zentralasien. Kasachstan
engagiert sich aktiv im Rahmen der EU-Rechtsstaatsinitiative für Zentralasien. Am
2./3. November 2012 wurde auf Einladung des kasachischen Justizministers ein
Expertenseminar zum Verwaltungsrecht in Astana durchgeführt. Seit 2010 wird
das EU-Projekt „Förderung der Justiz- und Rechtsreformen in der Republik
Kasachstan“ umgesetzt, das sich wesentlich auf die Zusammenarbeit bei der
Gesetzgebung und der Förderung der Unabhängigkeit der Justiz konzentriert.
Kasachstan steht der regionalen Zusammenarbeit im Wasser- und
Energiebereich aufgeschlossen gegenüber. Es ist Gründungsmitglied des Internationalen
Fonds zur Rettung des Aralsees (IFAS) und hat von 2009 bis 2012 den Vorsitz
des Exekutivkomitees dieser regionalen internationalen Organisation inne.
29. Welche Bedeutung misst die Bundesregierung dem Abschluss eines
neuen erweiterten Partnerschafts- und Kooperationsabkommens der EU
mit Kasachstan bei?
Die Bundesregierung unterstützt die Verhandlungen zum erweiterten
Partnerschafts- und Kooperationsabkommen (PKA), das der Umsetzung der EU-
Zentralasienstrategie dient und die Ausrichtung der Republik Kasachstan nach
Europa fördert. Verhandlungen sollen Kasachstans Reformen in den Bereichen
Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und Menschenrechte voranbringen. Ferner wird
eine weitere Stärkung der Zivilgesellschaft sowie verstärkte Kooperation im
Bereich Bildung erwartet.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 15 – Drucksache 17/11930a) Für wann rechnet sie mit dem erfolgreichen Abschluss der
Verhandlungen, und wieso laufen die Verhandlungen langsamer als erwartet?
Ein konkreter Zeitrahmen für den Abschluss der Verhandlungen ist nicht
vorgesehen. Wie auch bei den Verhandlungen über erweiterte PKA mit anderen
Staaten gilt der Grundsatz der Konditionalität der Verhandlungsfortschritte,
abhängig von Reformfortschritten.
b) Sieht sie Anzeichen dafür, dass die kasachische Regierung die
Verhandlungen trotz offiziell anderslautender Verlautbarungen verzögert,
weil sie bilaterale Abkommen wie die Rohstoffpartnerschaft mit
Deutschland – möglicherweise wegen deren geringerer
menschenrechtlicher Anforderungen – bevorzugt?
Die Bundesregierung stellt keine Verknüpfung zwischen den Verhandlungen
zum erweiterten PKA und dem bilateralen Abkommen über die
Rohstoffpartnerschaft fest.
c) Ist die Frage von Visaerleichterungen für kasachische Staatsbürger
Teil der Verhandlungen, und für welche Form der Visaerleichterung
setzt sie sich in den Verhandlungen ein?
Visaerleichterungen sind nicht Teil der Vertragsverhandlungen zum vertieften
PKA. Erleichterungsmöglichkeiten im Rahmen des bestehenden EU-Visakodex
werden weitgehend genutzt und fortlaufend überprüft.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44,
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ISSN 0722-8333]