[Deutscher Bundestag Drucksache 17/12345
17. Wahlperiode 18. 02. 2013 Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dorothea Steiner, Oliver Krischer,
Dr. Hermann E. Ott, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN
– Drucksache 17/12011 –
Ressourceneffizienz steigern – Umsetzung des Deutschen
Ressourceneffizienzprogramms
Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Weltweit steigt der Abbau und Verbrauch von Rohstoffen von Jahr zu Jahr. Mit
jährlich 70 Milliarden Tonnen werden weltweit heute zwei Drittel mehr
Rohstoffe verbraucht, als noch im Jahr 1990. Der Pro-Kopf-Ressourcenverbrauch
in den Industrieländern liegt derzeit etwa viermal höher als in weniger
entwickelten Ländern.
Deutschland wird sich als rohstoffarmes Land in Zukunft vermehrt mit den
Fragen, die mit den Importen und der Verwendung von Rohstoffen
einhergehen, auseinandersetzen müssen. Die Anpassung der Wirtschaft an den
Klimawandel und die damit einhergehenden technologischen Herausforderungen
sind ohne strategisch wichtige High-Tech-Metalle, aber auch ohne importierte
„Massenrohstoffe“ wie Kupfer, undenkbar.
Die Folgen des kurzfristig auf Profit orientierten Rohstoffabbaus und des
damit verbundenen Rohstoffhandels sind für rohstoffreiche Länder heute häufig
verheerend. Die Gewinnung und Weiterverarbeitung der Rohstoffe geht oft
mit schweren sozialen Verwerfungen, Menschenrechtsverletzungen und
Eingriffen in Natur und Landschaft, Flächenbedarf, Material- und
Energieverbrauch sowie Emissionen in Boden, Wasser und Luft einher.
Neben den Problemen der Beschaffung, des Abbaus und der Aufbereitung von
Rohstoffen sind Fragen zu Produktion und Konsum von zentraler Bedeutung.
Ressourceneffizienzziele können nur erreicht und die rohstoffpolitischen
Fragestellungen nur erfolgreich angegangen werden, wenn Produktions- und
Geschäftsprozesse gezielt umgestaltet, wenn neue Geschäftsmodelle eingeführt
werden, die schnelle Erneuerungen von Produkten mit Langlebigkeit und
Wiedernutzbarkeit verbinden, und wenn sich das Konsumverhalten stärker als
bisher auf Qualität, Robustheit und Langlebigkeit von Produkten ausrichtet.
Ein entscheidender Hebel zur Verringerung der Naturbelastung und
Begrenzung der Probleme aus der Rohstoffbeschaffung sind die Wiederverwendung
von Produktkomponenten, die Wiederverwertung von Wertstoffen und Ver- Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und
Reaktorsicherheit vom 14. Februar 2013 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Drucksache 17/12345 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiodemeidung von Abfällen. Nicht erneuerbare Rohstoffe müssen künftig deutlich
effizienter eingesetzt, in weitgehend geschlossene Kreisläufe geführt und,
wenn möglich, durch erneuerbare Rohstoffe substituiert werden.
Im Deutschen Ressourceneffizienzprogramm (ProgRess) hat die
Bundesregierung am 29. Februar 2012 die Ziele und die damit verbundenen Aufgaben für
eine Steigerung der Ressourceneffizienz und für die Schonung natürlicher
Ressourcen benannt. Die allgemeinen Zielsetzungen in diesem Programm und
die zahlreich enthaltenen Prüfaufträge müssen jetzt mit Maßnahmen und
Aktivitäten konkret untersetzt werden, um den Ressourcenverbrauch tatsächlich zu
verringern. Weiter stellt sich die Frage, wie die vielen in ProgRess enthaltenen
Prüfaufträge umgesetzt werden sollen, bzw. wie die bisherigen
Zwischenergebnisse ausfallen.
Vo r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Die Bundesregierung hat die Notwendigkeit der Steigerung der
Ressourceneffizienz schon sehr früh erkannt. Seit langem ist bekannt, dass die Nutzung von
natürlichen Ressourcen die Regenerationsfähigkeit der Erde deutlich übersteigt.
Deshalb ist ein schonender und gleichzeitig effizienter wie effektiver Umgang
mit natürlichen Ressourcen eine Schlüsselkompetenz zukunftsfähiger
Gesellschaften. Eine Steigerung der Ressourceneffizienz begrenzt die
Umweltbelastungen, stärkt die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Wirtschaft und schafft
neue, sichere Arbeitsplätze. Aus diesem Grund hat das Bundeskabinett am
29. Februar 2012 das Deutsche Ressourceneffizienzprogramm (ProgRess)
verabschiedet. Die Bundesregierung ist damit ihrem Beschluss in der
Rohstoffstrategie vom 20. Oktober 2010 nachgekommen, ein nationales
Ressourceneffizienzprogramm zu entwickeln. Der Staatssekretärsausschuss für nachhaltige
Entwicklung hat sich mit seinem Beschluss vom 8. Oktober 2012 mit der
Umsetzung von ProgRess befasst und weitere Maßnahmen festgelegt.
ProgRess wird nicht das Ende, sondern den Anfang eines Prozesses in Politik,
Wirtschaft und Bevölkerung darstellen. Die Umsetzung der im ProgRess
angesprochenen Maßnahmen erfordert ein hohes Maß eigeninitiativer Aktivitäten
zahlreicher gesellschaftlicher Akteure, eine enge Kooperation von Politik,
Wirtschaft, Wissenschaft, Zivilgesellschaft und letztlich das Engagement der
Bürgerinnen und Bürger. Das Programm soll für alle Akteure einen fundierten und
langfristigen Orientierungsrahmen bieten. Seine Umsetzung wird zum Erhalt
der ökologischen Lebensgrundlagen, zu wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit und
nachhaltiger Beschäftigung beitragen und die Perspektiven künftiger
Generationen auf Wohlstand erhalten.
1. Welche neuen Maßnahmen hat die Bundesregierung seit Verabschiedung
des Ressourceneffizienzprogramms konkret ergriffen, um das Ziel einer
Verdopplung der Rohstoffproduktivität bis zum Jahr 2020 gegenüber dem
Jahr 1994 zu erreichen, welches bereits in der Nachhaltigkeitsstrategie aus
dem Jahr 2002 festgelegt wurde und das bei einer Fortschreibung des
bisherigen Trends deutlich verfehlt werden würde?
Wie hoch ist nach Informationen der Bundesregierung gegenwärtig die
Rohstoffproduktivität gegenüber dem Jahr 1994?
Um den Fortschritt und Erfolg des nationalen Ressourceneffizienzprogramms
sicherzustellen, wird eine regelmäßige Evaluierung und Aktualisierung
stattfinden. Das Statistische Bundesamt stellt jährlich die Entwicklung der
Indikatoren der Nachhaltigkeitsstrategie dar. Die Bundesregierung wird dem Deutschen
Bundestag alle vier Jahre über die Entwicklung der Ressourceneffizienz in
Deutschland berichten, die Fortschritte bewerten und das Programm
fortentwickeln. Ein externes Monitoring ist nicht vorgesehen. Soweit erforderlich, fin-
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 3 – Drucksache 17/12345den zur Umsetzung von ProgRess laufend Abstimmungen zwischen den
Bundesressorts und halbjährlich mit den Ländern statt.
Die Nachhaltigkeitsstrategie formuliert konkrete Ziele für eine nachhaltige
Ressourcennutzung, insbesondere eine Verdopplung der Rohstoffproduktivität bis
2020 gemessen am Wert von 1994. Bis 2010 wurden 47,5 Prozent Steigerung
erreicht. Insgesamt entwickelte sich der Indikator also in die angestrebte
Richtung. Zusätzliche Anstrengungen aller Akteure sind erforderlich, um das Ziel
der Nachhaltigkeitsstrategie zu erreichen.
Zur Unterstützung der Ressourceneffizienzziele der Bundesregierung ist in
wesentlichen Förderbereichen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der
Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK) die Verbesserung der
Ressourceneffizienz – insbesondere bezüglich Wasser und/oder Energie – als
Fördervoraussetzung beschlossen worden.
2. Was hat die Bundesregierung bisher zur Umsetzung des EU-„Fahrplans für
ein ressourcenschonendes Europa“ in Deutschland unternommen?
Was ist auf europäischer Ebene bisher zur Umsetzung geschehen, und wie
hat sich die Bundesregierung dabei positioniert?
Mit der Verabschiedung des nationalen Ressourceneffizienzprogramms
„ProgRess“ ist Deutschland der Aufforderung der Europäischen Kommission
an die EU-Mitgliedstaaten gefolgt, eigene nationale Programme aufzulegen.
Der Bundesminister für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit arbeitet in
der Europäischen Ressourceneffizienzplattform (EREP) an konkreten
Umsetzungsempfehlungen zur Verbesserung der Ressourceneffizienz mit. Im Rahmen
der Diskussionen auf EU-Ebene kommt es aus deutscher Sicht darauf an, die in
ProgRess verankerten Grundsätze aktiv einzubringen:
• Zielvorgaben erfordern geeignete Indikatoren, die Mitgliedstaaten mit
industrieller Produktion (Grundstoffindustrie in Deutschland) nicht benachteiligen
sollten.
• Bei der Inanspruchnahme von Ressourcen wird die Verringerung von
Verschwendung durch die Steigerung der Ressourceneffizienz angestrebt.
• Anreizen und freiwilligen Maßnahmen soll der Vorzug vor staatlichen
Regulierungen gegeben werden.
Die Bundesregierung begrüßt, dass die Europäische Kommission sich bei der
Entwicklung von Indikatoren und Zielen zur Ressourceneffizienz an der
deutschen Nationalen Nachhaltigkeitsstrategie orientiert. Vor diesem Hintergrund
haben das VDI Zentrum Ressourceneffizienz (VDI ZRE) und sein britischer
Counterpart WRAP UK gemeinsam die Gründung eines europäischen
Netzwerks von Ressourceneffizienz-Agenturen initiiert.
3. In welchen Programmen, Rechtssetzungsvorhaben und anderen Aktivitäten
hat die Bundesregierung das Ressourceneffizienzprogramm seit seiner
Verabschiedung wie berücksichtigt?
Was ergab die vom Deutschen Bundestag in seinem Beschluss vom
8. März 2012 (Bundestagsdrucksache 17/8875) geforderte Prüfung von
Ansatzpunkten, um Ressourceneffizienzaspekte in den verschiedenen
sektoralen Rechtsbereichen zu stärken?
Auf die Antwort zu Frage 1 wird verwiesen.
Drucksache 17/12345 – 4 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode4. Welche konkreten Aktivitäten und Maßnahmen plant die Bundesregierung
für die Umsetzung des Ressourceneffizienzprogramms zu ergreifen?
Auf die Antwort zu Frage 1 wird verwiesen.
5. Welche finanziellen Mittel hat die Bundesregierung bisher eingesetzt, um
das Ressourceneffizienzprogramm umzusetzen, und welche Mittel sind
weiterhin hierfür vorgesehen?
Handelt es sich um zusätzliche Mittel oder vor der Erarbeitung von
ProgRess bereits veranschlagte Mittel?
Das Programm wird innerhalb des beschlossenen Haushalts und der
mittelfristigen Finanzplanung finanziert. Da die Belange der Ressourceneffizienz in
zahlreichen Aktivitäten der Bundesressorts integriert sind, ist eine gesonderte
Ausweisung der Mittel nicht möglich. Über die Maßnahmen der
Bundesregierung wird in ProgRess ausführlich berichtet.
6. Wie wird die Bundesregierung den Fortschritt des
Ressourceneffizienzprogramms, insbesondere die Zielerreichung zu mehr Ressourceneffizienz,
zukünftig überprüfen?
Ist ein externes Monitoring vorgesehen?
Auf die Antwort zu Frage 1 wird verwiesen.
7. Welche Vorarbeiten für die Erstellung des vom Deutschen Bundestag in
seinem Beschluss vom 8. März 2012 (Bundestagsdrucksache 17/8875)
geforderten vierjährlichen Berichts zur Umsetzung des
Ressourceneffizienzprogramms wurden bereits geleistet, und wie ist die weitere Planung für die
Erstellung des Berichts?
Auf die Antwort zu Frage 1 wird verwiesen.
8. Plant die Bundesregierung, das Deutsche Ressourceneffizienzprogramm
zukünftig über Metalle und Mineralien hinaus auch auf die Ressourcen
Wasser, Boden, Fläche, Luft, biotische Rohstoffe und Biodiversität/
Ökosystemdienstleistungen zu erweitern?
Wenn ja, wann wird eine solche Erweiterung vorgenommen?
Aspekte der stofflichen Nutzung biotischer Rohstoffe sind in ProgRess bereits
berücksichtigt. Zur Einbeziehung weiterer Ressourcen erfolgt die
Meinungsbildung innerhalb der Bundesregierung rechtzeitig vor dem Beschluss über den
ersten Fortschrittsbericht zu ProgRess.
9. Plant die Bundesregierung, neben dem Ziel der Verdopplung der
Rohstoffproduktivität bis zum Jahr 2020 weitere Zielmarken für die Jahre 2030,
2040 und 2050 zu setzen?
Im Rahmen der Erarbeitung des nächsten Fortschrittberichtes zur nationalen
Nachhaltigkeitsstrategie ist die Diskussion über weitere Ressourcenindikatoren
und über Zielmarken vorgesehen, die über das Jahr 2020 hinausgehen.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 5 – Drucksache 17/1234510. Plant die Bundesregierung zusätzlich auch die Aufnahme von
Zieldefinitionen mit Blick auf die absolute Reduktion des Ressourcenverbrauchs in
den entsprechenden Zeithorizonten, da die jetzigen
Rohstoffproduktivitätsziele oft nur zu relativen Entkopplungen und nicht zu absoluter
Senkung führen?
Ziel der Bundesregierung ist es, marktwirtschaftliche Rahmenbedingungen zu
schaffen, um eine möglichst weitgehende Entkopplung des
Wirtschaftswachstums vom Ressourceneinsatz zu erreichen.
11. Was hat die Bundesregierung bisher unternommen, um weitere
Indikatoren für Ressourceneffizienz zu entwickeln, und was plant sie hierzu in
Zukunft zu unternehmen?
Der Indikator der Nationalen Nachhaltigkeitsstrategie zur Rohstoffproduktivität
berücksichtigt nicht alle relevanten Aspekte der Ressourceneffizienz. Für die
Ermittlung und Bewertung der Steigerung der Ressourceneffizienz werden
weitere geeigneten Indikatoren benötigt, die eine praxisrelevante und
widerspruchsfreie Abbildung ermöglichen. Die Bundesregierung unterstützt daher,
wie in ProgRess dargestellt, die Erarbeitung, Weiterentwicklung und
Beobachtung von Indikatoren, um Veränderungen bei der Ressourceneffizienz
aussagekräftig abbilden und mittel- und langfristige Ziele entwickeln zu können.
Hierzu wurden mehrere Forschungs- und Entwicklungsvorhaben beauftragt.
12. Wie beurteilt die Bundesregierung den vom Statistischen Amt der
Europäischen Union entwickelten Indikator „Raw Material Consumption“
(RMC) als Rohstoffindikator für die europäische Ressourcenstrategie und
für das Deutsche Ressourceneffizienzprogramm?
Dem Indikator „Raw Material Consumption“ (RMC) entspricht der inländische
Materialverbrauch in Rohstoffäquivalenten (Domestic Material ConsumptionRME
= DMCRME). Eine Berechnung des DMCRME pro Kopf steht für Deutschland für
die Jahre 2000 bis 2009 zur Verfügung und wird auch in ProgRess dargestellt.
Für die EU 27 wird die Berechnung von EuroStat gegenwärtig umgesetzt,
aufbauend auf der Vorarbeit des Statistischen Bundesamtes.
Der DMCRME (bzw. RMC) kann aus Sicht der Bundesregierung sowohl für
ProgRess als auch für den Europäischen Ressourcenfahrplan wesentlicher
Bestandteil eines Indikatorensatzes sein, da er im Sinne der
Verursachergerechtigkeit den Rohstoffaufwand in den Gewinnungsländern den importierenden
Ländern zuordnet, somit den internationalen Produktionsmustern gerecht wird und
Pro-Kopf-Vergleiche des Rohmaterialverbrauchs ermöglicht. Als
Summenindikator ist jedoch sein Aussagegehalt für die Beurteilung der
Rohstoffproduktivität ebenfalls begrenzt, da Ursache- und Wirkungsbeziehung nicht abgebildet
werden, die für die Ableitung von konkreten Maßnahmen erforderlich sind.
13. Wird die Bundesregierung ProgRess um den Aspekt Rebound-Effekte
erweitern, die oftmals Effizienzsteigerungsmaßnahmen konterkarieren, und
welche Maßnahmen wird sie ergreifen, um diese Effekte einzudämmen?
Mögliche Rebound-Effekte müssen konzeptionell wie bereichsspezifisch bei
der Weiterentwicklung der Ressourceneffizienzpolitik in Betracht gezogen
werden. Diese Thematik war – unter anderem – Gegenstand von Beratungen der
Enquetekommission „Wohlstand, Wachstum, Lebensqualität“ des Deutschen
Bundestages, deren Ergebnisse die Bundesregierung bei der Fortentwicklung
von ProgRess berücksichtigen wird.
Drucksache 17/12345 – 6 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode14. Was unternimmt die Bundesregierung konkret, um die Anwendung der
europäischen Ökodesign-Richtlinie über Energieeffizienz hinaus
zukünftig auch auf Ressourceneffizienz auszuweiten, und damit die Entwicklung
ressourceneffizienter und recycelbarer Produkte zu unterstützen?
Mit der Ökodesign-Richtlinie setzt die Europäische Union (EU) seit 2005 den
Rahmen für die umweltgerechte Gestaltung energieverbrauchsrelevanter
Produkte (Richtlinie 2009/125/EG).
Die Bundesregierung setzt sich bei der Umsetzung der Ökodesign-Richtlinie
stets für angemessene, technologieneutrale Produktanforderungen ein, die
technisch machbar, ökologisch sinnvoll und wirtschaftlich vertretbar sind. Dazu
können grundsätzlich auch Anforderungen an die Ressourceneffizienz zählen.
Für spezifische Produktanforderungen an die Ressourceneffizienz mangelt es
noch an aussagekräftigen Indikatoren. Die Bundesregierung begrüßt die
Bestrebungen der Europäischen Kommission, im Rahmen von Studien angemessene
Parameter und Indikatoren zu entwickeln, und beteiligt sich an den hierzu
stattfindenden Arbeiten.
15. Welche Produktgruppen sollten in der europäischen Ökodesign-Richtlinie
angefasst werden, und was unternimmt die Bundesregierung, um
konkrete Vorschläge für diese Produktgruppen zu erarbeiten?
Die unter der Ökodesign-Richtlinie behandelten Produktgruppen ergeben sich
aus dem jeweiligen Arbeitsprogramm, das die Europäische Kommission gemäß
Artikel 16 Absatz 1 der Richtlinie 2009/125/EG erstellt. Die Bundesregierung
beteiligt sich unter Einbeziehung der betroffenen Kreise intensiv an den
Konsultations- und Regelungsprozessen.
16. Wie werden Ressourceneffizienzaspekte in den bereits geschlossenen und
weiterhin geplanten bilateralen Rohstoffabkommen berücksichtigt?
In den beiden bestehenden Rohstoffabkommen mit der Mongolei und
Kasachstan ist von den Vertragsparteien die Verbesserung der Rohstoff- und
Ressourceneffizienz als ein Schwerpunkt für eine nachhaltige
Rohstoffpartnerschaft festgehalten. Dies ist auch für weitere Partnerschaften entsprechend
vorgesehen.
17. Welche konkreten Maßnahmen ergreift die Bundesregierung, um die
Wirtschaft dabei zu unterstützen, Produktionsprozesse zukünftig
ressourceneffizienter zu gestalten?
In zahlreichen Bundesressorts werden seit langem Maßnahmen zur Steigerung
der Ressourceneffizienz ergriffen. Die konkreten Maßnahmen sind ausführlich
in ProgRess dargestellt. Schwerpunkte liegen dabei auf dem
Erfahrungsaustausch, der Aus- und Weiterbildung, Forschung und Entwicklung sowie
Marktanreizen und Beratungsangeboten.
Beispielsweise können kleine und mittlere Unternehmen KMU
Innovationsgutscheine (go-Inno) des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie
(BMWi) zum Modul Rohstoff- und Materialeffizienz einsetzen, um eine
Steigerung der Rohstoff- und Materialeffizienz zu erzielen oder die
Beratungsangebote der demea und des VDI ZRE nutzen. Zudem nutzen die Unternehmen für
ihre Projekte zur ressourceneffizienteren Produktion in erheblichem Maß auch
die technologieoffenen Forschungs- und Entwicklungsprogramme des BMWi
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 7 – Drucksache 17/12345wie das Zentrale Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM) oder die
Industriellen Gemeinschaftsforschung (IGF).
18. Wie entwickelte sich bisher die finanzielle und personelle Ausstattung der
Deutsche Materialeffizienzagentur (demea), gefördert vom
Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie, und der Deutschen
Rohstoffagentur (DERA)?
Wie entwickelte sich die finanzielle und personelle Ausstattung des VDI
Zentrums Ressourceneffizienz GmbH (VDI-ZRE), gefördert vom
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit?
Für die Deutsche Rohstoffagentur (DERA) in der Bundesanstalt für
Geowissenschaften und Rohstoffe (BGR) wurde erstmals im Haushaltsjahr 2011 im
Kapitel 09 09 (ab 2012 Kapitel 09 15) der BGR eine neue Titelgruppe 06
ausgebracht.
Die Titelgruppe wurde in Summe finanziell wie folgt ausgestattet:
* Zum Haushaltsjahr 2013 wurden 217 T€ in das Kapitel 09 11 verlagert (zentrale Veranschlagung der
Titel 542 01 „Öffentlichkeitsarbeit“ (100 T€), Titel 545 01 „Konferenzen, Tagungen, Messen und
Ausstellungen“ (100 T€), Titel 643 03 „Zuweisungen zum Versorgungsfonds“ (17 T€)).
Im Haushaltsplan 2011 waren keine Plan-/Stellen in der Titelgruppe 06
ausgebracht. Seit dem Haushaltsjahr 2012 sind insgesamt fünfPlan-/Stellen in der
Titelgruppe 06 veranschlagt (1× A14; 2× E14, 1× E10, 1× E6). Drei Stellen
hiervon (1× A14 sowie 1× E10 und 1× E6) dürfen gemäß Haushaltsvermerk nur
mit Überhangpersonal besetzt werden.
Die VDI/VDE-IT GmbH wird nicht vom BMWi gefördert, sondern erhält im
Rahmen eines Vertragsverhältnisses für die Übernahme und Durchführung der
Projektträgerschaft als Deutsche Materialeffizienzagentur (demea) für das
Modul „Rohstoff- und Materialeffizienz“ im BMWi-Förderprogramm „BMWi-
Innovationsgutscheine“ (go-Inno) die vertraglich vereinbarte Vergütung von
rund 340 000 Euro pro Jahr. Der Personalbestand beträgt fünf Personen.
Das VDI ZRE ist Auftragnehmer des Bundesministeriums für Umwelt,
Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU). Es ist mit insgesamt rd. 2,25 Mio. Euro
pro Jahr netto ausgestattet. Der Personalbestand beträgt 15 Personen.
19. Wie ist und wie entwickeln sich der Aufgabenbestand und die
Aufgabenteilung zwischen demea, DERA und VDI-ZRE?
Die DERA leistet einen Beitrag zur Sicherung der Rohstoffversorgung der
Bundesrepublik Deutschland. Sie untersucht und bewertet die Verfügbarkeit von
Energie- und mineralischen Rohstoffen unter besonderer Berücksichtigung
rohstoffwirtschaftlicher, markttechnischer und geopolitischer Aspekte. Dabei
stehen die Rohstoff-Versorgungsrisiken (insbesondere Preis- und Lieferrisiken)
sowie Beschaffungs- und Absicherungsstrategien im Fokus der Tätigkeit.
Die DERA berät und unterstützt Unternehmen darin, ihre
Beschaffungsstrategien langfristig auf die sich verändernden Marktentwicklungen hin anzupassen
und ihre Lieferquellen zu diversifizieren.
2011 2012 2013
Finanzplanung
2014 bis 2016
2 000 T€ 2 500 T€
2 828 T€
(3 045 T€*)
2 828 T€
(3 045 T€*)
Drucksache 17/12345 – 8 – Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeDie Aufgabe des VDI ZRE ist die Vermittlung von Fachwissen und
Informationen zur Steigerung der Ressourceneffizienz vor allem bei KMU.
Die Beauftragung des VDI ZRE wurde im Jahr 2012 erweitert und beinhaltet
zusätzlich zu den bis dahin bereits bestehenden Instrumenten für KMU
insbesondere ein regelmäßiges Technologiemonitoring, die Koordination des
Netzwerks Ressourceneffizienz und die Entwicklung von Beiträgen zur Aus- und
Weiterbildung.
Das VDI ZRE bietet Qualifizierungsmaßnahmen an, die u. a. von Beratern
genutzt werden, die im Beraterpool der demea autorisiert sind und deren Einsatz
bei kleinen und mittleren Unternehmen durch BMWi-Innovationsgutscheine im
Rahmen des Moduls „go-effizient: Beratung zur Steigerung der Rohstoff- und
Materialeffizienz in Ihrem Unternehmen“ gefördert wird.
Auf die konkreten Beratungs- und Förderangebote der demea wird auf der
Webseite, in Publikationen und bei vielen Vorträgen des VDI ZRE sowie im
Rahmen der Informationskampagne „Wettbewerbsvorteil Ressourceneffizienz“
hingewiesen. Die Unterstützungsangebote der DERA werden nach deren
Gründung nunmehr ebenfalls sukzessive in die Informationsangebote des VDI ZRE
und der Kampagne integriert. Die Abstimmung mit der demea erfolgt im
Rahmen des Kompetenzpools Ressourceneffizienz (
www.kompetenzpool-re.de)
und des Netzwerks Ressourceneffizienz (
www.neress.de).
20. Hält die Bundesregierung die derzeitige finanzielle und personelle
Ausstattung der drei Initiativen (bitte einzeln für demea, DERA und VDI-ZRE
aufschlüsseln) für ausreichend, um im Hinblick auf den Beschluss des
Deutschen Bundestages auf Bundestagsdrucksache 17/8875 und den
Beschluss des Staatssekretärsausschusses für nachhaltige Entwicklung
vom 8. Oktober 2012, die Ressourceneffizienzziele umzusetzen?
Die Bundesregierung hält die derzeitige finanzielle Ausstattung der DERA, der
demea und des VDI ZRE für angemessen. Im Übrigen wird auf die Antwort zu
Frage 18 verwiesen.
21. Wie wird sich nach Planung der Bundesregierung die Rolle und die
Ausstattung der drei Initiativen (bitte einzeln für demea, DERA und VDI-ZRE
aufschlüsseln) zukünftig entwickeln?
Deutschland ist als Technologiestandort, insbesondere im Hinblick auf den
Ausbau der erneuerbaren Energien und die Entwicklung von High-Tech-
Technologien, kurz-, mittel- und langfristig von einer sicheren und nachhaltigen
Rohstoffversorgung abhängig. Dementsprechend werden die Kernaufgaben der
DERA weiterentwickelt und vertieft. Die Bundesregierung prüft derzeit, durch
welche Maßnahmen (Neustrukturierung, Stellenausbringung) die DERA
personell verstärkt werden kann. Die bisherige Aufgabenentwicklung der DERA, die
Qualität der Arbeit der DERA und der Bedarf der Wirtschaft an der Beratung zu
Rohstoffversorgungsrisiken und zu Diversifizierungsstrategien unter
Berücksichtigung von geostrategischen Sicherheitsfragen und Umweltaspekten zeigen,
dass eine angemessene Personalausstattung gerechtfertigt ist.
Die Förderrichtlinie zu den BMWi-Innovationsgutscheinen (go-Inno) läuft bis
zum 8. August 2016. Über die verfügbaren Haushaltsmittel entscheidet jährlich
neu der Deutsche Bundestag.
Der derzeitige Auftrag des VDI ZRE läuft über drei Jahre noch bis zum
31. März 2015. Die Finanzierung erfolgt aus der Nationalen
Klimaschutzinitiative des BMU. Die Bundesregierung strebt eine weitere Fortentwicklung
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 9 – Drucksache 17/12345der sehr erfolgreich geleisteten Arbeit des VDI ZRE an. Darüber wird
rechtzeitig vor Auslaufen der Vertragslaufzeit entschieden.
22. Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus den bisherigen
Erfahrungen mit der VDI-ZRE-Kampagne „Wettbewerbsvorteil
Ressourceneffizienz“, und in welchem Umfang wird diese Kampagne in Zukunft
fortgeführt werden?
Die Kampagne „Wettbewerbsvorteil Ressourceneffizienz“ informiert seit
November 2011 Unternehmen in Deutschland, wie sie durch effizienteren Umgang
mit Ressourcen Produktionskosten senken und sich Wettbewerbsvorteile
sichern können. Die Kampagne wird als eigenständiges Projekt aus Mitteln der
Nationalen Klimaschutzinitiative des BMU finanziert. Die Koordination und
Steuerung der Kampagne liegt beim VDI ZRE und ist Teil dessen
gegenwärtigen Auftrags (siehe Antworten zu den Fragen 20 und 21).
Das Ziel der für zwei Jahre konzipierten Informationskampagne ist,
Schlüsselakteure im Mittelstand für den effizienteren Umgang mit Ressourcen zu
sensibilisieren und zu informieren, wie sie durch mehr Ressourceneffizienz Kosten
einsparen können. Die Ansprache erfolgt auf der ökonomischen Ebene, d. h. der
finanzielle Nutzen durch die Umsetzung von Ressourceneffizienz wird in den
Fokus gerückt. Bei vielen der umgesetzten Maßnahmen wurden
Multiplikatoren sowie ausgewählte Mitglieder der Zielgruppe, insbesondere
Unternehmensvertreter aus KMU, mit in die Entwicklung der Produkte einbezogen, um
Zielgruppenadäquatheit sicherzustellen. Praxisnahe Informationsangebote werden
regelmäßig und zunehmend von der Zielgruppe angefragt und genutzt. Dass die
Vorgehensweise der Kampagne Unternehmer überzeugt, zeigt die große
Bereitschaft, die Kampagne zu unterstützen bzw. sich mit ihr zu präsentieren
(
www.das-zahlt-sich-aus.de). Die Kampagne wird regelmäßig evaluiert. Nach
bisherigem Stand geht die Bundesregierung davon aus, dass sie erfolgreich die
vorgegeben Ziele erreicht. Über ein eventuelles Follow-up zu der Kampagne
wird zu gegebener Zeit entschieden.
23. Welche Forschungsprogramme wurden für die Umsetzung des
Ressourceneffizienzprogramms bisher neu aufgelegt, und welche bestehenden
Programme wurden auf ressourceneffiziente Produktions- und
Verarbeitungsprozesse ausgerichtet, wie im Beschluss des Deutschen Bundestages
vom 8. März 2012 (Bundestagsdrucksache 17/8875) gefordert?
Wie ist das jeweilige Budget für diese Programme?
Fördermaßnahmen zur Steigerung der Ressourceneffizienz durch technologische
Innovationen sind ein wichtiger Schwerpunkt im Rahmenprogramm
„Forschung für nachhaltige Entwicklung“ des Bundesministeriums für Bildung und
Forschung (BMBF). Weitere Rahmenprogramme, z. B. der Werkstoffforschung
und der Produktionsforschung, haben auch thematische Schwerpunkte zur
Steigerung der Ressourceneffizienz.
Insbesondere das im Oktober 2012 veröffentlichte F&E-Programm des BMBF
„Wirtschaftsstrategische Rohstoffe für den Hightech-Standort Deutschland“
trägt zur Umsetzung des Ressourceneffizienzprogramms bei. Das BMBF stellt
hierfür bis zu 200 Mio. Euro für die Forschung und Entwicklung entlang der
Wertschöpfungskette nichtenergetischer mineralischer Rohstoffe in den
nächsten fünf bis zehn Jahren bereit.
Drucksache 17/12345 – 10 – Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeFolgende bestehende Fördermaßnahmen des BMBF unterstützen die Ziele des
Ressourceneffizienzprogramms:
• „r2 – Innovative Technologien für Ressourceneffizienz – Rohstoffintensive
Produktionsprozesse“ (38 Mio. Euro, 2009 bis 2013),
• „r3 – Innovative Technologien für Ressourceneffizienz – Strategische Metalle
und Mineralien“ (ca. 30 Mio. Euro, 2012 bis 2016),
• „Materialien für eine ressourceneffiziente Industrie und Gesellschaft –
MatRessource“ (ca. 50 Mio. Euro, 2011 bis 2017),
• „Zusammenarbeit zwischen Deutschland und Frankreich zu nachhaltigen
Rohstofftechnologien“ (geplant ca. 10 Mio. Euro, 2013 bis 2017),
• „Internationale Partnerschaften für nachhaltige Klimaschutz- und
Umwelttechnologien und Dienstleistungen – CLIENT“ (geplant ca. 60 Mio. Euro)
sowie
• KMU-innovativ im Themenschwerpunkt Ressourceneffizienz (ca. 6 Mio.
Euro pro Jahr).
Ferner befasst sich das im Jahr 2011 mit Unterstützung des BMBF gegründete
Helmholtz-Institut Freiberg für Ressourcentechnologie (HIF) im
Grundlagenbereich mit der Entwicklung effizienter Ressourcentechnologien.
Das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
(BMELV) trägt zur Umsetzung des Deutschen Ressourceneffizienzprogramms
mit dem Förderprogramm „Nachwachsende Rohstoffe“ bei. Forschungs-,
Entwicklungs- und Demonstrationsvorhaben in diesem Bereich wurden allein im
Jahr 2012 im Umfang von 52,3 Mio. Euro gefördert.
Darüber hinaus ist Ressourceneffizienz Gegenstand zahlreicher
Forschungsvorhaben im Rahmen der laufenden Programme der Ressortforschung,
insbesondere bei BMU, BMWi und dem Bundesministerium für Verkehr, Bau und
Stadtentwicklung (BMVBS).
24. Durch welches Konzept und durch welche Wege wird die Verbreitung der
Forschungsergebnisse jeweils erfolgen?
Die Verwertung und Verbreitung der Forschungsergebnisse obliegt in erster
Linie den geförderten Projektpartnern. Die Integration von Industriepartnern
und Anwendern sowie ein konkreter Plan zur Ergebnisverbreitung sind
Voraussetzung für die BMBF-Förderung.
Darüber hinaus wird die Ergebnisverbreitung auf Programmebene durch die
Implementierung von sogenannten Integrations- und Transferprojekten als
Bestandteil von Fördermaßnahmen unterstützt. Diese Projekte haben u. a. die
Aufgabe, die übergreifende Öffentlichkeitsarbeit für die Fördermaßnahme und den
Ergebnistransfer in die Praxis zu unterstützen.
25. Was plant die Bundesregierung über die unter Frage 21 genannten
Forschungsprogramme hinaus zu unternehmen, um die Forschungsförderung
zur Minimierung der Materialverluste und Umweltbelastungen bei
Gewinnung, Verarbeitung, Nutzung und Wiedergewinnung seltener Metalle
auszuweiten, wie im Ressourceneffizienzprogramm ProgRess
vorgesehen?
Auf die Antwort zu Frage 23 wird verwiesen.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 11 – Drucksache 17/1234526. Welche Maßnahmen werden derzeit von der Bundesregierung
durchgeführt oder befinden sich in Planung, um die angestrebte stärkere
Beteiligung von Unternehmen an Umweltmanagementsystemen (insbesondere
EMAS – Eco-Management and Audit Scheme) zu erreichen, wie im
Ressourceneffizienzprogramm enthalten?
Im Rahmen des vom Staatssekretärsausschuss für nachhaltige Entwicklung im
Dezember 2010 beschlossenen Programms „Nachhaltigkeit konkret im
Verwaltungshandeln umsetzen – Maßnahmenprogramm Nachhaltigkeit“ wird ein
Pilotvorhaben zur Einführung von EMAS in Bundesbehörden durchgeführt
(siehe auch die Antwort zu Frage 27). Darüber hinaus führt das BMU
regelmäßig Konferenzen, Fachgespräche und Workshops im Zusammenhang mit
EMAS und unter Beteiligung von Unternehmen durch. Aktuell wird sich eine
EMAS-Konferenz des BMU gemeinsam mit anderen Veranstaltern und unter
Beteiligung der Europäischen Kommission für den 15. April 2013 vorbereitet.
27. Wie viel Prozent der öffentlichen Einrichtungen des Bundes und der
Länder nehmen am Umweltmanagementsystem EMAS derzeit teil?
Welche prozentuale Beteiligung wird von der Bundesregierung
angestrebt?
Welche Ressorts der Bundesregierung haben EMAS für sich selbst
eingeführt, und bei welchen besteht die Absicht, dies zu tun?
Eine prozentuale Betrachtung liegt der Bundesregierung nicht vor. Von
Bedeutung ist jedoch, dass Einrichtungen mit einer gewissen Außenwirksamkeit
verstärkt EMAS einführen, um den Bekanntheitsgrad des Systems zu steigern. Das
BMU hat EMAS eingeführt. Das Umweltbundesamt führt an zwölf Standorten
EMAS durch. Beabsichtigt ist, EMAS im gesamten Geschäftsbereich des BMU
zu verankern.
Die Kulturstiftung des Bundes hat EMAS an ihren drei Standorten in Halle/
Saale und Berlin 2011 eingeführt. Die Kulturveranstaltungen des Bundes in
Berlin GmbH (KBB, mit den vier Standorten Berliner Festspiele, Martin-
Gropius-Bau, Haus der Kulturen der Welt und Internationale Filmfestspiele Berlin)
haben die EMAS-Einführung gerade abgeschlossen.
Weitere Teilnehmer an dem Pilotvorhaben (siehe Antwort zu Frage 26) sind das
Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
(BMZ) und die Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH
sowie das BMELV. Auf Länderebene haben einige Umweltministerien und
deren nachgeordneten Bereiche EMAS eingeführt. Auf kommunaler Ebene gibt
es zurzeit etwa 70 EMAS-Teilnehmer.
28. Was unternimmt die Bundesregierung, um die Reparaturfähigkeit von
Produkten zu fördern und somit ihre Langlebigkeit zu unterstützen?
Die Bundesregierung setzt sich bei den Beratungen zu
Durchführungsmaßnahmen der EG-Ökodesign-Richtlinie (Richtlinie 2009/125/EG) dafür ein, dass
auch Aspekte der Reparaturfähigkeit von Produkten und Lieferbarkeit von
Ersatzteilen einbezogen werden. Die spezifischen Anforderungen und
Eigenschaften der Produktgruppe sind dabei zu berücksichtigen. Für etwaige
Produktanforderungen müssen aussagekräftige Indikatoren und
Bewertungsmaßstäbe entwickelt werden. Die Überprüfbarkeit durch die
Marktüberwachungsbehörden ist sicherzustellen.
Drucksache 17/12345 – 12 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode29. Wie wird die Bundesregierung gegen die sogenannte geplante oder
fahrlässige Obsoleszenz von Produkten vorgehen?
Welche Maßnahmen sind hierzu geplant, um eine hohe Qualität und lange
Haltbarkeit von Produkten sicherzustellen?
Der Bundesregierung liegen bislang keine ausreichenden systematischen Daten
darüber vor, ob eine sogenannte geplante Obsoleszenz bei Produkten vorkommt
und inwieweit sie gegebenenfalls zu einer unnötig verkürzten Lebensdauer von
Produkten führen kann. Das Umweltbundesamt hat ein Forschungsvorhaben
ausgeschrieben, das der Schaffung einer Datengrundlage und, darauf aufbauend,
einer fundierten Beschreibung und Beurteilung des Phänomens Obsoleszenz
dienen soll.
30. Plant die Bundesregierung, den rechtlichen Rahmen dafür zu verbessern,
so dass Batterien in Elektronikgeräten zukünftig entnehmbar und somit
von Kundinnen und Kunden austauschbar sein müssen?
Wenn nein, warum nicht?
Auf nationaler Ebene sind derzeit keine entsprechenden Maßnahmen geplant,
denn Anforderungen an das Produktdesign sind aus binnenmarktrechtlichen
Gründen nur EU-weit möglich. Die Bundesregierung hat sich im
Konsultationsprozess zum neuen Arbeitsprogramm der Ökodesign-Richtlinie dafür
ausgesprochen, dass Anforderungen an Batterien und Akkumulatoren im Rahmen
einer Studie untersucht werden. Die Europäische Kommission kam dieser
Forderung bislang nicht nach.
31. Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung ergriffen, um die direkte
und indirekte Landnutzung und ihrer Umweltauswirkungen fortlaufend
besser in ihre Entscheidungsfindung zu integrieren und Landnahme und
Bodenversiegelung so weit wie möglich zu begrenzen, wie im EU-
Fahrplan für ein ressourcenschonendes Europa vorgesehen?
Im Rahmen ihrer Nachhaltigkeitsstrategie hat sich die Bundesregierung das
Ziel gesetzt, bis zum Jahr 2020 die Flächeninanspruchnahme für Siedlung und
Verkehr auf 30 Hektar pro Tag zu reduzieren.
Die Bundesregierung setzt sich dafür ein, dass landwirtschaftliche Flächen
einen höheren Schutzstatus erhalten, um die Inanspruchnahme für
nichtlandwirtschaftliche Zwecke zu begrenzen. Darüber hinaus ist es Ziel der
Bundesregierung, soviel land- und forstwirtschaftliche Flächen wie möglich für die
Produktion zu erhalten. Besonders geeignete Böden müssen künftig der land-
und forstwirtschaftlichen Erzeugung vorbehalten sein.
Hierzu wurde unter der Federführung des BMELV eine Flächenplattform ins
Leben gerufen, gemeinsam mit Bundesressorts, Länderministerien, Kommunen
und Verbänden ein Maßnahmenkatalog entwickelt und am 5. November 2012
beschlossen.
Dieser sieht eine Reihe von konkreten Vorschlägen vor, um der
außerlandwirtschaftlichen Flächeninanspruchnahme wirksam zu begegnen. Kernelemente
sind Vorschläge zur verbindlichen Berücksichtigung agrarstruktureller Belange
bei Anwendung der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung in der
Bundeskompensationsverordnung und im Baugesetzbuch; die Novellierung des
Baugesetzbuchs befindet sich derzeit in den parlamentarischen Beratungen
(Bundestagsdrucksache 17/11468).
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 13 – Drucksache 17/12345In den Rahmenplan ab 2013 der Gemeinschaftsaufgabe zur Verbesserung der
Agrarstruktur und des Küstenschutzes (GAK) ist u. a. aufgenommen worden,
dass sparsamer Umgang mit der Inanspruchnahme von Flächen bei
Maßnahmen der integrierten ländlichen Entwicklung (ILE, Teil A) künftig maßgeblich
zu berücksichtigen ist.
Zu den weiteren Maßnahmen gehören bessere Informationen über
Möglichkeiten der Innenentwicklung, also Übersichten zu Brachflächen,
Gebäudeleerstand, Baulücken und andere Nachverdichtungsmöglichkeiten, aber auch
erweiterte Möglichkeiten zur Entsiegelung von Flächen.
Zur Unterstützung des 30-Hektar-Ziels soll zudem im Rahmen der sich derzeit
in den parlamentarischen Beratungen befindlichen Novellierung des
Baugesetzbuchs (Bundestagsdrucksache 17/11468) ausdrücklich geregelt werden, dass
die städtebauliche Entwicklung vorrangig durch Maßnahmen der
Innenentwicklung erfolgen soll. Des Weiteren soll künftig die Notwendigkeit der
Umwandlung landwirtschaftlich oder als Wald genutzter Flächen begründet
werden.
Die Probleme der direkten Flächeninanspruchnahme lassen sich allerdings
nicht allein auf Bundesebene lösen, da für viele Entscheidungen die kommunale
Ebene rechtlich zuständig ist.
Konkrete Handlungsoptionen zur Reduzierung der
Flächenneuinanspruchnahme müssen generell auch mit anderen Zielen der Bundesregierung (z. B.
Sicherung von Wachstum, Erhalt und Ausbau leistungsfähiger Infrastrukturen,
Sicherung von Mobilität, bezahlbare Mieten durch Wohnungsneubau) in
Einklang gebracht werden.
32. Welche Maßnahmen werden von der Bundesregierung durchgeführt oder
sind in Planung, um bei öffentlichen Beschaffungsvorgängen die direkt
und indirekt verbundenen negativen Umweltauswirkungen zu reduzieren,
wie im Ressourceneffizienzprogramm ProgRess festgehalten?
Die Bundesressorts haben bereits verschiedene Internetplattformen mit
Informationen zur nachhaltigen Beschaffung entwickelt. Dazu gehört die vom
Umweltbundesamt betriebene Datenbank „
www.beschaffung-info.de der
Informationsdienst für umweltfreundliche öffentliche Beschaffung“. Dabei steht als
klares Erkennungszeichen für entsprechende Produkte der Blaue Engel im
Vordergrund. Die Seiten umfassen u. a. konkrete Ausschreibungsempfehlungen für
Waren und Dienstleistungen, vergaberechtliche Aspekte und
Veranstaltungshinweise.
Im Auftrag des BMVBS stellt das Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und
Raumforschung (BBSR) mit der Ökobau.dat (
www.nachhaltigesbauen.de), einer
deutschen Baustoffdatenbank für die Bestimmung globaler ökologischer
Wirkungen, allen Akteuren eine vereinheitlichte Datenbasis für ökologische
Bewertungen von Bauwerken zur Verfügung.
Auch die Fachagentur Nachwachsende Rohstoffe bietet im Rahmen ihrer
öffentlichkeitswirksamen Maßnahmen zu diesem Thema zwei Portale an:
www.natur-baustoffe.info und
www.nawaro-kommunal.de.
Die Kompetenzstelle Nachhaltige Beschaffung des Bundesministeriums des
Innern (BMI) baut gegenwärtig eine neue, übergreifend angelegte Plattform
auf, die das vorhandene Know-how und die vorhandenen Regelwerke
insbesondere den Beschaffungsstellen von Bund, Ländern und Kommunen aktuell und
nutzerfreundlich zugänglich machen soll.
Der Staatssekretärsauschuss für nachhaltige Entwicklung hat am 8. Oktober
2012 die Kompetenzstelle für nachhaltige Beschaffung im Beschaffungsamt
Drucksache 17/12345 – 14 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiodedes Bundesministeriums des Innern gebeten, im Rahmen ihrer Ressourcen unter
Einbeziehung der fachlichen Kompetenz der Bundesressorts praxistaugliche
Arbeitshilfen für die Vergabestellen der öffentlichen Hand zur verstärkten
Berücksichtigung von Ressourceneffizienzaspekten zu entwickeln. Daher wurde
am 23. Januar 2013 innerhalb der „Allianz für Nachhaltige Beschaffung“ die
Expertengruppe „Ressourceneffizienz“ unter Leitung der Kompetenzstelle für
nachhaltige Beschaffung gegründet, die zur gemeinsamen Sitzung des Chefs
des Bundeskanzleramtes mit den Chefinnen und Chefs der Staats- und
Senatskanzleien der Länder im Herbst 2013 über ihren Arbeitsfortschritt berichten
wird.
33. Welche Ressourcen wurden bisher dafür eingesetzt, dass die
Kompetenzstelle für nachhaltige Beschaffung beim Beschaffungsamt des
Bundesministeriums des Innern praxistaugliche Arbeitshilfen für die
Vergabestellen der öffentlichen Hand erstellt, um Ressourceneffizienz verstärkt zu
berücksichtigen, wie im Staatssekretärsausschuss für nachhaltige
Entwicklung am 8. Oktober 2012 beschlossen und im Beschluss des
Deutschen Bundestages vom 8. März 2012 verankert?
Haben die Arbeiten hierfür begonnen, und wann ist mit ersten
Ergebnissen zu rechnen?
Auf die Antwort zu Frage 32 wird verwiesen.
34. Durch welche Projekte und in welchem Umfang wurde die finanzielle
Förderung von Aktivitäten zum Thema Ressourcenschutz/
Ressourcennutzung von Nichtregierungsorganisationen und Basisinitiativen seit
Beschluss des Ressourceneffizienzprogramms ausgebaut?
Seit Beschluss von ProgRess wurden im Rahmen der BMU-Verbändeförderung
sieben Nichtregierungsorganisationen für neun Projekte zum Thema
Ressourceneffizienz insgesamt 618 399 Euro zur Verfügung gestellt.
35. Wie plant die Bundesregierung die Umsetzung der Forderung im EU-
Fahrplan für ein ressourcenschonendes Europa, Steuern verstärkt vom
Faktor Arbeit auf den Faktor Umweltbelastung zu verlagern?
Die Bundesregierung setzt sich dafür ein, das Steuersystem so zu gestalten, dass
Steuern das Wirtschaftswachstum nicht behindern und die Wohlfahrt gesteigert
wird. Dies ist ein kontinuierlicher Prozess, der zwingend auch umweltpolitische
Überlegungen permanent mit einbezieht. Die Maßnahmen der Bundesregierung
und Beispiele zur Steigerung der Ressourceneffizienz sind im ProgRess
beschrieben. Vorschläge im steuerlichen Bereich sind hier nicht vorgesehen. Die
Europäischen Kommission hat im Bereich Steuern keine eigene Kompetenz
oder ein Initiativrecht. Die im EU-Fahrplan aufgezeigten steuerlichen
Empfehlungen bedürfen daher keiner zwingenden Umsetzung.
36. Wie beurteilt die Bundesregierung die Erfahrungen mit der Einführung
einer Primärbaustoffsteuer in anderen europäischen Ländern wie z. B. in
Großbritannien und Schweden, um Ressourceneffizienz zu fördern?
Hierzu liegen der Bundesregierung keine belastbaren Erkenntnisse hinsichtlich
der Erreichung der beabsichtigten Lenkungswirkung vor. Generell ist
festzustellen, dass notwendige Baumaßnahmen, insbesondere zur Entlastung der
Wohnungsmärkte und zum Erhalt und Ausbau der Verkehrsinfrastruktur weiter
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 15 – Drucksache 17/12345bezahlbar bleiben müssen. Die Einführung einer Steuer auf Primärbaustoffe ist
nicht geplant.
37. Wie beurteilt die Bundesregierung unter Wettbewerbsaspekten die
Tatsache, dass in manchen Bundesländern, wie zum Beispiel Mecklenburg-
Vorpommern und Brandenburg, eine Förderabgabe nach § 31 des
Bundesberggesetzes auf Primärbaustoffe wie zum Beispiel Kies erhoben
wird, in anderen Bundesländern jedoch nicht?
Die unterschiedliche Handhabung der Bundesländer im Bezug auf eine
Förderabgabe von Primärbaustoffen resultiert aus dem Gesetz zur Vereinheitlichung
der Rechtsverhältnisse bei Bodenschätzen vom 15. April 1996 (BGBl. I
S. 602). Die Gewinnung von Primärbaustoffen ist in den neuen Bundesländern
nur dann förderabgabepflichtig, wenn es sich um Bodenschätze handelt, auf die
sich eine nach § 2 Absatz 1 des Gesetzes zur Vereinheitlichung der
Rechtsverhältnisse bei Bodenschätzen vom 15. April 1996 bestandsgeschützte
Bergbauberechtigung im Sinne von §§ 8 und 9 des Bundesberggesetzes (BBergG)
bezieht.
Von der Regelung werden Bewilligungen und Bergwerkseigentum zur
Aufsuchung und Gewinnung von Kiesen und Kiessanden sowie von Quarz- und
Spezialsanden im Sinne der Bodenschatzziffern 9.23 und 9.26 der Anlage zu der
Verordnung über die Verleihung von Bergwerkseigentum vom 15. August 1990
(GBl. der DDR I Nr. 53 S. 1071) erfasst. Die Anzahl der
förderabgabepflichtigen Betriebe ist seit 1996 zunehmend rückläufig, da ein Großteil der
Bergbauberechtigungen, auf die sich der Bestandsschutz des Vereinheitlichungsgesetzes
zunächst erstreckte, zwischenzeitlich durch Fristablauf erloschen ist oder
widerrufen bzw. aufgehoben wurde.
Der überwiegende Anteil der in den neuen Bundesländern gewonnenen
Primärbaustoffe unterliegt heute nicht mehr der Förderabgabepflicht nach § 31 BBergG.
38. Welche Erfahrungen liegen bisher mit dem am 1. Januar 2012 eingeführten
Fördertatbestand „Ressourceneffizienz“ im Umweltprogramm der KfW
Bankengruppe vor, und wie soll dieser zukünftig weiterentwickelt
werden?
Die Zusagen für den am 1. Januar 2012 eingeführten Fördertatbestand
„Ressourceneffizienz“ haben bereits zu dessen Beginn 2012 einen Anteil von rund
28 Prozent am Gesamtvolumen des Umweltprogramms der KfW
Bankengruppe erreicht. Ob sich diese erfreuliche Entwicklung fortsetzt, bleibt zunächst
abzuwarten. Forcierender Maßnahmen bedarf es derzeit nicht.
39. Was hat die Bundesregierung unternommen, damit in der nationalen,
europäischen und internationalen Normung Ressourcenaspekte verstärkt
berücksichtigt werden, wie im Beschluss des Deutschen Bundestages auf
Bundestagsdrucksache 17/8875 gefordert?
In der Normung sind in den letzten Jahren eine Vielzahl von Aktivitäten
entwickelt worden, um Ressourcenaspekte stärker zu berücksichtigen. Auf
internationaler Ebene seien z. B. die Normungsvorhaben zur Ermittlung und
Kommunikation von produkt- und unternehmensbezogenem Carbon Footprint sowie
zum Water Footprint genannt.
Beim europäischen Normungsinstitut (CEN) wurde am 13. Dezember 2011 ein
Workshop zur Ressourceneffizienz durchgeführt (
www.cen.eu/cen/News/Events/
Pages/ResourceEfficiency.aspx), und im Oktober 2012 beschloss das Strategic
Drucksache 17/12345 – 16 – Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeAdvisory Body on Environment (SABE) des CEN ein Projekt zur Ermittlung
des Normungsbedarfs im Bereich Ressourceneffizienz.
Auf nationaler Ebene hat die im DIN angesiedelte und von der Bundesregierung
finanzierte Koordinierungsstelle Umweltschutz im letzten Jahr einen
Schwerpunkt Ressourceneffizienz eingerichtet. Der VDI entwickelt mit
Unterstützung der Bundesregierung (im Rahmen des Auftrags an VDI ZRE) eine gut
voranschreitende Richtlinienarbeit (
www.vdi.de/technik/fachthemen/
energieund-umwelt/fachbereiche/ressourcenmanagement/themen/richtlinienwerk-
zurressourceneffizienz-zre/).
Die Bundesregierung begrüßt diese Entwicklung nachdrücklich. Sie hat auf
diese Prozesse nur begrenzten Einfluss, da die Normung privatwirtschaftlich
organisiert ist, kann aber punktuell Unterstützung geben und arbeitet an
mancher Stelle fachlich mit, z. B. durch Mitwirkung nachgeordneter Behörden in
mit der Normentwicklung befassten Gremien.Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44,
www.betrifft-gesetze.de
ISSN 0722-8333]