[Deutscher Bundestag Drucksache 17/12330
17. Wahlperiode 14. 02. 2013 Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Elisabeth Scharfenberg,
Sven-Christian Kindler, Katja Dörner, weiterer Abgeordneter und der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 17/12166 –
Stand der Umsetzung des Familienpflegezeitgesetzes
Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Am 1. Januar 2012 trat das Gesetz über die Familienpflegezeit
(Familienpflegezeitgesetz – FPfZG) in Kraft, das gegen den breiten Widerstand von
Expertinnen und Experten aus Wissenschaft, von Sozialverbänden, Gewerkschaften
und Opposition von der schwarz-gelben Regierungskoalition beschlossen
wurde.
Das FPfZG soll Arbeitnehmerinnen und -nehmer die bessere Vereinbarkeit
von Pflege und Beruf ermöglichen. Während der auf maximal zwei Jahre
begrenzten Familienpflegezeit können Beschäftigte ihre Arbeitszeit auf bis zu
15 Stunden Wochenarbeitszeit reduzieren, erhalten in dieser Zeit aber bis zu
75 Prozent ihres vorherigen Gehalts. Das so vorausgezahlte Gehalt müssen die
Beschäftigten nach Rückkehr aus der Familienpflegezeit in der so genannten
Nachpflegephase wieder ausgleichen, indem sie bei der ursprünglichen
Wochenarbeitszeit so lange zu verringerten Bezügen arbeiten, wie die
Familienpflegezeit gedauert hat. Die Inanspruchnahme einer Familienpflegezeit
setzt die Zustimmung des Arbeitgebers sowie den Abschluss einer
Familienpflegezeitversicherung (§ 4 FPfZG) und das Vorliegen der Pflegebedürftigkeit
des nahen Angehörigen nach § 14 des Elften Buches Sozialgesetzbuch
(SGB XI) voraus. Die Arbeitgeber können die ihnen entstehenden Kosten für
die Gehaltsvorauszahlung und die Versicherung über ein zinsloses Darlehen
beim Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA)
ausgleichen (§ 3 FPfZG). Ein Rechtsanspruch auf die Familienpflegezeit
besteht nicht.
Aktuelle Presseberichte vom Dezember 2012 (vgl. z. B. Süddeutsche Zeitung
vom 28. Dezember 2012, „Deutsche nutzen Pflege-Auszeit kaum“) bestätigen
die bereits vor der Verabschiedung und in der Gesetzesanhörung vom
19. September 2011 von vielen Seiten geäußerte Kritik, dass die
Familienpflegezeit kaum in Anspruch genommen werden würde. Unter Bezug auf eine
vorläufige Statistik des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und
Jugend (BMFSFJ) wird dort berichtet, dass die Familienpflegezeit bisher von
nicht mehr als 200 Personen in Anspruch genommen worden sei, beim BAFzA
seien bisher erst 135 Anträge auf eine entsprechende Förderung eingegangen. Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und
Jugend vom 11. Februar 2013 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Drucksache 17/12330 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode1. a) Wie viele Personen haben nach Kenntnis der Bundesregierung seit
Inkrafttreten des FPfZG eine Familienpflegezeit in Anspruch genommen
(bitte nach Geschlecht aufschlüsseln)?
b) Kann die Bundesregierung entsprechende Pressemeldungen vom
28. Dezember 2012 bestätigen (vgl. zum Beispiel Süddeutsche Zeitung,
„Deutsche nutzen Pflege-Auszeit kaum“), wonach dies im Jahr 2012
weniger als 200 Personen gewesen sind?
Falls nein, wie viele Personen waren es tatsächlich?
Falls ja, worin ist nach Meinung der Bundesregierung trotz des hohen
Bedarfs einer besseren Vereinbarkeit von Pflege und Beruf die
Nichtakzeptanz der Familienpflegezeit begründet, und welche
Schlussfolgerungen zieht sie daraus?
c) Inwiefern bedeutet nach Ansicht der Bundesregierung – vor dem
Hintergrund der Aussage der Bundesministerin für Familie, Senioren,
Frauen und Jugend, Dr. Kristina Schröder, man „solle sich nicht von
der angeblich zu schwachen Resonanz auf das Gesetz täuschen lassen“
(FAZ vom 10. Januar 2013, „Schröder verteidigt Familienpflegezeit“) –
die Inanspruchnahme der Familienpflegezeit durch weniger als 200
Personen eine „angeblich“ zu schwache Resonanz, und um wie viel
geringer müsste die Resonanz ausfallen, um auch aus Sicht der
Bundesregierung als „schwach“ bewertet zu werden?
d) Wie viele Personen haben im Vergleich dazu seit dem Inkrafttreten des
Gesetzes über die Pflegezeit (Pflegezeitgesetz – PflegeZG) eine
Pflegezeit nach § 3 bzw. eine kurzzeitige Arbeitsverhinderung nach § 2
PflegeZG in Anspruch genommen (bitte nach Geschlecht und für jedes
Jahr seit Inkrafttreten gesondert aufschlüsseln)?
Die Bundesregierung wird die Wirkungen des zum 1. Januar 2012 in Kraft
getretenen Gesetzes zur Vereinbarkeit von Pflege und Beruf wissenschaftlich
evaluieren lassen. Hierzu wird noch im Frühjahr 2013 eine entsprechende
öffentliche Ausschreibung erfolgen. Erst auf Basis dieser
Evaluationsergebnisse können verlässliche Aussagen zur Nutzung der Familienpflegezeit durch
pflegende Angehörige getroffen und eine fundierte Bewertung vorgenommen
werden.
Ein Familienpflegezeit-Darlehen oder die Aufnahme in die
Gruppenversicherung des Bundesamts für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA)
– und nur über diesen eng begrenzten Kreis liegen der Bundesregierung Daten
vor – wurden bis zum 28. Januar 2013 für 147 Personen von den jeweiligen
Arbeitgebern beantragt. Davon sind exakt ein Drittel Männer (49 = 33,33
Prozent). Bewilligt wurden hiervon bislang 123 Anträge.
In diesen Zahlen nicht berücksichtigt sind die Fälle, in denen der Arbeitgeber
kein Darlehen beim BAFzA beantragt und eine eigene Gruppenversicherung
bei einem zertifizierten Familienpflegezeit-Versicherer abgeschlossen hat.
Insofern ist von einer höheren Gesamtzahl von Personen in Familienpflegezeit
auszugehen.
Zur Inanspruchnahme der Pflegezeit nach dem Pflegezeitgesetz liegen der
Bundesregierung keine Zahlen vor, die Auskunft über die tatsächliche Zahl der
beteiligten Personen geben.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 3 – Drucksache 17/123302. a) Wie viele Familienpflegezeitversicherungen nach § 4 FPfZG wurden
bisher nach Kenntnis der Bundesregierung insgesamt abgeschlossen,
und wie viele Arbeitgeber stellten dabei nach § 3 Absatz 1 Nummer 3
FPfZG einen Antrag auf Aufnahme der oder des Beschäftigten in eine
vom BAFzA abgeschlossene Gruppenversicherung?
Nach Kenntnis der Bundesregierung wurden insgesamt 123
Familienpflegezeitversicherungen abgeschlossen, davon 118 im Rahmen der
Gruppenversicherung des BAFzA.
b) Wie viele und welche Versicherungsunternehmen bieten nach Kenntnis
der Bundesregierung derzeit eine solche Versicherung an?
Zurzeit bieten drei Versicherungen eine Familienpflegezeitversicherung an.
Dies sind:
1. Cardif Lebensversicherung, Friolzheimer Str. 6, 70499 Stuttgart
2. Ries Spezialmakler GmbH, Darmstädter Str. 72, 64625 Sensheim
3. Genworth Financial, Martin-Behaim-Str.22, 63263 Neu-lsenburg.
c) Wie hoch sind dabei nach Kenntnis der Bundesregierung die
durchschnittlichen monatlichen Beiträge für eine solche Versicherung?
Die Höhe der durchschnittlichen monatlichen Beiträge beträgt 17,29 Euro.
3. a) Wie lange wurde nach Kenntnis der Bundesregierung die
Familienpflegezeit nach dem FPfZG im Jahr 2012 im Durchschnitt sowie maximal
und minimal in Anspruch genommen?
In den der Bundesregierung bekannten Fällen beträgt die durchschnittliche
Dauer einer Familienpflegezeit 14,73 Monate. Maximal wurde die
Familienpflegezeit 24 Monate in Anspruch genommen, minimal einen Monat.
b) Wie lange wurde nach Kenntnis der Bundesregierung im Vergleich dazu
eine Pflegezeit nach dem PflegeZG bisher im Durchschnitt sowie
maximal und minimal in Anspruch genommen?
Der Bundesregierung liegen über die Dauer der Inanspruchnahme der
Pflegezeit nach dem Pflegezeitgesetz keine Angaben vor.
4. a) Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung darüber, wie viele Anträge
von Arbeitnehmerinnen und -nehmern auf eine Familienpflegezeit
gestellt und seitens der Arbeitgeber abgelehnt wurden?
b) Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung darüber, aus welchen
Gründen die Anträge abgelehnt wurden?
Die Bundesregierung verfügt über keine Erkenntnisse aus dem Innenverhältnis
von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern und Arbeitgebern.
Drucksache 17/12330 – 4 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode5. a) Wie viele Anträge seitens der Unternehmen für ein zinsloses Darlehen
nach § 3 FPfZG gingen seit Inkrafttreten des FPfZG beim BAFzA ein?
b) Kann die Bundesregierung entsprechende Pressemeldungen vom
28. Dezember 2012 bestätigen (vgl. zum Beispiel Süddeutsche Zeitung,
„Deutsche nutzen Pflege-Auszeit kaum“), wonach dies im Jahr 2012
lediglich 135 Anträge waren?
Falls nein, wie viele Anträge waren es tatsächlich?
Falls ja, worin ist diese geringe Zahl nach Auffassung der
Bundesregierung begründet, und welche Schlussfolgerungen zieht die
Bundesregierung daraus?
c) Wie viele Darlehen hat das BAFzA letztlich gewährt, wie viele Anträge
wurden aus welchen Gründen abgelehnt?
Bis zum 28. Januar 2013 wurden 58 Darlehen beantragt. Allen Anträgen wurde
stattgegeben.
d) Wie viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter waren im BAFzA im Jahr
2012 für die Bearbeitung der entsprechenden Antragstellung
zuständig, und wie viele werden im Jahr 2013 für diese Aufgabe zuständig
sein?
Nach anfänglichem hohen organisatorischen und administrativen Aufwand
waren zunächst im Jahre 2012 im Bereich Familienpflegezeit 3,7 Beschäftigte mit
der Antragsbearbeitung beauftragt, inzwischen nehmen im Jahre 2013 nur noch
2,3 Beschäftigte diese Aufgabe wahr.
6. a) Wie viele Bundeshaushaltsmittel sind seit Inkrafttreten des FPfZG für
die Gewährung von zinslosen Darlehen nach § 3 FPfZG verausgabt
worden?
Im Jahre 2012 wurden folgende Bundesmittel für die Gewährung von zinslosen
Darlehen nach dem Familienpflegezeitgesetz verausgabt: Im Haushaltsjahr
2012 wurden für Mittelabruf und Zinsen bei der KfW Bankengruppe insgesamt
21 105,93 Euro verausgabt. Es wurden im Jahr 2012 Darlehen mit einer
Gesamthöhe von 169 466,28 Euro bewilligt.
b) Warum sind trotz der geringen Inanspruchnahme des FPfZG die im
Haushalt des BMFSFJ dafür gebundenen Bundeshaushaltsmittel von
400 000 Euro im Jahr 2012 auf 1 100 000 Euro im Jahr 2013
aufgestockt worden, und wie verträgt sich dies mit der Aussage eines
Sprechers der Bundesfamilienministerin Dr. Kristina Schröder, „solche
großen gesellschaftlichen Vorhaben brauchen eine Anlaufzeit“ (vgl.
Süddeutsche Zeitung vom 28. Dezember 2012, „Deutsche nutzen Pflege-
Auszeit kaum“)?
Der geplante Mittelabfluss im Kapitel 17 10 Titel 661 01 erklärt sich aus der
seinerzeit erstellten Prognose für die durch die Familienpflegezeit entstehenden
Darlehenskosten im Zeitablauf. Die Prognose geht davon aus, dass – wie bei
anderen Gesetzen auch – erst nach einer Anlaufzeit die volle Wirksamkeit des
Gesetzes erreicht wird. Im Hinblick auf die tatsächliche Inanspruchnahme wurde
der Haushaltsansatz nach unten korrigiert.
Auf die Antwort zu Frage 6c wird verwiesen.
Die Prognose stützte sich dabei auf folgende Überlegungen:
Nach den vorliegenden Statistiken werden etwa 59,7 Prozent der ambulant
Pflegebedürftigen von Personen im erwerbsfähigen Alter (unter 65 Jahren)
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 5 – Drucksache 17/12330gepflegt. Von diesen sind 17,6 Prozent vollzeit- und 21,6 Prozent
teilzeiterwerbstätig. Da eine Inanspruchnahme der Familienpflegezeit erst ab einem
Arbeitsumfang von über 50 Prozent möglich ist, wurde für diese
Teilzeiterwerbstätigen ein Pflegepotenzial von 70 Prozent unterstellt. Bezogen auf die
Gesamtzahl der ambulant Pflegebedürftigen ergaben sich etwa 150 000
Vollzeitbeschäftigte mit pflegebedürftigen Angehörigen sowie 130 000
Teilzeitbeschäftigte.
Die Familienpflegezeit steht allen Unternehmen offen, dennoch ist bei kleinen
Unternehmen mit weniger als 20 Beschäftigten von einer geringeren
Inanspruchnahme auszugehen. Da dort etwa 27 Prozent der Beschäftigten
arbeiten und hier nur von einem Nutzungspotenzial von 20 Prozent ausgegangen
werden kann, reduziert sich das Nachfragepotenzial der Familienpflegezeit auf
118 000 Vollzeitbeschäftigte und 102 000 Teilzeitbeschäftigte.
Die der Mittelanforderung zugrunde liegende Schätzung geht davon aus, dass
ca. 40 Prozent der Unternehmen die Familienpflegezeit bei sich einführen.
Allerdings ist dieser Anteil nicht ad hoc sondern erst mittelfristig erreichbar.
Die Kostenschätzung basierte auf der Annahme, dass im ersten Jahr 5 Prozent
der Unternehmen die Familienpflegezeit anbieten und sich der Anteil jedes Jahr
um weitere 5 Prozentpunkte steigern würde. Von den dort Beschäftigten mit
pflegebedürftigen Angehörigen wurde eine Inanspruchnahme von im ersten
Jahr 15 Prozent, im zweiten Jahr 20 Prozent, im dritten Jahr 25 Prozent und so
weiter ausgegangen (langfristig 45 Prozent). Unter der Annahme
durchschnittlicher Arbeits- und Zinskosten sahen die Planzahlen für die Bereitstellung der
Kreditlinie zur Refinanzierung der Arbeitgeber und des Kreditausfallsrisikos
aufgrund von Privatinsolvenz Aufwendungen im ersten Jahr von rund 0,3 Mio.
Euro, im zweiten Jahr knapp 1 Mio. Euro, im dritten Jahr 1,5 Mio. Euro und
langfristig 8 Mio. Euro vor.
Die Überschätzung ist u. a. auf die damals nicht absehbare positive
wirtschaftliche Entwicklung zurückzuführen, die Unternehmen in die Lage versetzt hat,
auf zinslose Darlehn zu verzichten, was natürlich erfreulich und zu begrüßen
ist.
c) Mit welchem Mittelabfluss rechnet das BMFSFJ für das Jahr 2013, und
auf Basis welcher Annahmen kommt es zu diesem Schluss?
Die Bundesregierung geht im Haushaltsjahr 2013 für Kapitel 17 10, Titel 661 01
unter Berücksichtigung der Erfahrungswerte des Haushaltsjahres 2012 von
einem Mittelabfluss in Höhe von ca. 200 000 Euro aus. Der Schätzwert basiert
dabei auf den vorliegenden Fallzahlen und höchstens zwei möglichen Fällen, in
denen die oder der Beschäftigte ihrer oder seiner Rückzahlungspflicht nicht
nachkommt und der Arbeitgeber Anspruch auf Übernahme der Ratenzahlungen
durch das BAFzA hat. Diese Fälle treten erst in der Nachpflegephase, d. h. mit
ein- bis zweijähriger Verzögerung auf und können zu einem deutlich steigenden
Finanzbedarf des BAFzA führen.
Drucksache 17/12330 – 6 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode7. a) Hält es die Bundesregierung angesichts der geringen Inanspruchnahme
des FPfZG für angemessen, dass zur Vorbereitung des Gesetzes
seinerzeit 139 000 Euro verausgabt wurden für eine Machbarkeitsstudie der
MaschmeyerRürup AG sowie für zwei Umfragen des Instituts für
Demoskopie Allensbach Gesellschaft zum Studium der öffentlichen
Meinung mbH (vgl. DIE WELT vom 29. Dezember 2012,
„Familienministerium zahlte 139 000 Euro für Pflegezeit-Gesetz“)?
b) Welchem Zweck dienten diese Studien jeweils, und inwieweit konnten
sie dem FPfZG zum Erfolg verhelfen?
c) Ist die Bundesregierung der Ansicht, dass mit den von der
Bundesregierung beauftragten Umfragen des Allensbach-Instituts die Fragen, „ob
und wie sich die Deutschen die Pflegezeit wünschen“ (vgl. ebd.),
insoweit zielführend beantwortet wurden, dass es infolgedessen zu einer
Ausgestaltung des FPfZG gekommen ist, die eine zufriedenstellende
Inanspruchnahme bewirkt hätte?
Falls ja, warum?
Bei der Entwicklung eines neuen Konzepts (hier: Familienpflegezeit) sind
vorherige Bedarfs- und Machbarkeitsstudien durch externe Institute üblich und für
eine erfolgreiche Umsetzung erforderlich.
Die vom Institut Allensbach durchgeführten Studien dienten der Analyse zur
aktuellen Situation der Vereinbarkeit von Pflege und Beruf. Im Mittelpunkt der
Untersuchung standen die Pflegeaktivitäten in den Familien, die Konkurrenz
bzw. Kompatibilität von beruflichen Pflichten und einer Pflegetätigkeit in der
Familie, die Pflegebereitschaft und Pflegemotivation.
Die Studien haben gezeigt, dass die Mehrheit aller Berufstätigen im Alter
zwischen 25 und 59 Jahren den Eindruck haben, dass sich die Wahrnehmung von
Pflegeaufgaben in der Familie nur schwer mit einer beruflichen Tätigkeit
vereinbaren lässt. Lediglich 7 Prozent waren überzeugt, dass sich beide Aufgaben
in Deutschland im Allgemeinen gut vereinbaren lassen. Eine positivere Bilanz
gezogen haben Berufstätige, die nur stundenweise arbeiten oder flexiblere
Arbeitszeiten haben.
Als wichtigstes Instrument zur Erleichterung der Vereinbarkeit von Pflege und
Beruf sehen die Befragten die Gestaltung der Arbeitszeit – zum einen durch die
Flexibilisierung von Arbeitszeiten, zum anderen durch die Bereitschaft,
vorübergehend auch eine Reduzierung der Arbeitszeit zu akzeptieren.
Die Befragung erstreckte sich auch auf das Modell einer Pflegezeit mit
Arbeitszeitreduzierung und einen im Anschluss an die Pflege zurückzuzahlenden
Entgeltvorschuss, wie es im Familienpflegezeitgesetz seinen Niederschlag
gefunden hat. Das persönliche Interesse, eine so konzipierte Pflegezeit in Anspruch
zu nehmen, war beachtlich. 38 Prozent aller Berufstätigen waren überzeugt,
dass es für sie persönlich interessant wäre, bei Bedarf eine solche Pflegezeit in
Anspruch zu nehmen. Von den Berufstätigen mit pflegebedürftigen
Angehörigen, die selbst in die Pflege eingebunden sind, interessieren sich 41 Prozent für
die Pflegezeit, von denjenigen, die zwar pflegebedürftige Angehörige haben,
aber nicht an der Pflege beteiligt sind, 27 Prozent. Die Mehrzahl der
Berufstätigen hielt dies für ein überzeugendes Konzept: 57 Prozent bewerten die
Pflegezeit in der vorgeschlagenen Form positiv, nur 23 Prozent negativ.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 7 – Drucksache 17/123308. a) Wie viele deutsche Unternehmen bieten nach Kenntnis der
Bundesregierung ihren Beschäftigten derzeit die Inanspruchnahme einer
Familienpflegezeit nach dem FPfZG an, und in wie vielen dieser
Unternehmen wurde bisher eine Familienpflegezeit in Anspruch genommen?
Mit Stand 31. Januar 2013 haben 148 Unternehmen einen Antrag auf
Darlehensgewährung und/oder Aufnahme in die Gruppenversicherung beim BAFzA
gestellt. Unternehmen, die öffentlich bekundet haben, die Familienpflegezeit
anzubieten, sind beispielsweise: Airbus Deutschland GmbH, BNP Paribas
Versicherungen, Continental AG, Deutsche Post AG, Deutsche Telekom AG,
Genworth Versicherung, Georgsmarienhütte GmbH, GLOBUS Handelshof, KfW
Bankengruppe, Landeshauptstadt Wiesbaden, Lanxess AG, Roche Diagnostics
GmbH, Sozialholding der Stadt Mönchengladbach und Tengelmann. Darüber
hinaus haben mehr als 130 kleinere und mittelständische Unternehmen und
Verwaltungen beim BAFzA das Familienpflegezeit-Darlehen und/oder die
Aufnahme ihrer Beschäftigten in die Gruppenversicherung des BAFzA beantragt.
Auch in den Dienststellen der Bundesverwaltung findet die Familienpflegezeit
für Tarifbeschäftigte Anwendung. Für Bundesbeamtinnen und Bundesbeamte
wurde mit dem Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Familienpflegezeit und
zum flexibleren Eintritt in den Ruhestand für Beamtinnen und Beamte des
Bundes ein entsprechendes Gesetzgebungsverfahren auf den Weg gebracht.
b) Wie erklärt sich die Bundesregierung, dass die Familienpflegezeit
beispielsweise bei der Deutschen Post AG, die ca. 110 000 Personen
beschäftigt und intern sogar einen Rechtsanspruch auf die
Familienpflegezeit vereinbart hat, bisher von nur drei Beschäftigten in Anspruch
genommen wurde (vgl. Die Tageszeitung vom 29. Dezember 2012,
„Gesetz jenseits der Wirklichkeit“)?
Die Bundesregierung hat keine Kenntnis darüber, warum die
Familienpflegezeit bei der Deutschen Post bisher nur von drei Beschäftigten in Anspruch
genommen wurde. Die Bundesregierung erwartet von den Ergebnissen der
geplanten wissenschaftlichen Evaluierung des Familienpflegezeitgesetzes auch
allgemeine Erkenntnisse über die Gründe der Nichtinanspruchnahme der
Familienpflegezeit. Eine unternehmensbezogene Untersuchung ist nicht vorgesehen.
9. Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung der durchschnittliche
monatliche Einkommensverlust für die Inanspruchnehmerinnen bzw.
-nehmer einer Familienpflegezeit?
Die Nutzung der Familienpflegezeit ermöglicht die Beibehaltung von etwa
75 Prozent des Einkommens bei gleichzeitigem Verbleib in der
Erwerbstätigkeit und gleichzeitiger Arbeitsplatzgarantie. Das durchschnittliche monatliche
Darlehnsvolumen und damit die Veränderung gegenüber dem vorherigen
Einkommensniveau liegt bei rund 810 Euro unterhalb der pflegefreien
Berufsausübung.
10. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung darüber, in welchen
Pflegestufen nach dem SGB XI die pflegebedürftigen Personen eingestuft
sind, die von einem pflegenden Angehörigen betreut werden, der die
Familienpflegezeit in Anspruch genommen hat (bitte in absoluten und
prozentualen Zahlen aufschlüsseln)?
Eine Auswertung der vom BAFzA bewilligten 123 Anträge ergibt folgende
Verteilung:
• Pflegestufe 1: 52 Fälle (42 Prozent)
• Pflegestufe 2: 56 Fälle (46 Prozent)
• Pflegestufe 3: 15 Fälle (12 Prozent).
Drucksache 17/12330 – 8 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode11. a) Teilt die Bundesregierung die Ansicht des stellvertretenden
Vorsitzenden der Fraktion der CDU/CSU, Dr. Michael Fuchs, „dass die
Ministerin Schröder jetzt eine Evaluation machen muss, warum das Gesetz
so wenig in Anspruch genommen wurde“ (vgl. DIE WELT vom
29. Dezember 2012, „Familienministerium zahlte 139 000 Euro für
Pflegezeit- Gesetz“)?
Falls nein, warum nicht?
Falls ja, wann und wie soll diese Evaluation vonstatten gehen?
b) Aus welchen Gründen gibt es nach Aussagen eines Sprechers des
BMFSFJ „keinerlei Statistik zur bisherigen Nutzung des Angebots“
(vgl. Ärzte Zeitung online vom 28. Dezember 2012, „Nur ein
zahnloser Papiertiger?“), und wie verträgt sich dies mit der Aussage von
der Bundesfamilienministerin Dr. Kristina Schröder, „für eine
abschließende Bewertung werde es noch einige Jahre brauchen“ (FAZ
vom 10. Januar 2013, „Schröder verteidigt Familienpflegezeit“)?
c) In welcher Form erfasst und evaluiert die Bundesregierung stattdessen
die Inanspruchnahme des bzw. die Erfahrungen mit dem FPfZG, um
den Erfolg bzw. Misserfolg objektiv bewerten und entsprechende
Verbesserungsmaßnahmen einleiten zu können, und was wird dabei
konkret erfasst?
d) Auf welche Statistik des BMFSFJ bezieht sich die „Süddeutsche
Zeitung“ dabei in ihrer Berichterstattung vom 28. Dezember 2012 – auch
vor dem Hintergrund, dass es angeblich keinerlei Statistik gebe –, und
wird die Bundesregierung diese Statistik dem Parlament und der
Öffentlichkeit mit der Beantwortung dieser Anfrage zur Verfügung
stellen?
Falls nein, warum nicht?
e) Hält die Bundesregierung diese Form der Datenerfassung und
Evaluation für ausreichend?
Falls ja, warum?
Falls nein, warum nicht, und was wird die Bundesregierung
unternehmen, um diese Defizite zu beheben?
Die Familienpflegezeit ist ein staatlich gefördertes freiwilliges Arbeitszeitmodell,
welches eine entsprechende Anlaufzeit zur Etablierung bei Arbeitgebern und
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern benötigt. Die Bundesregierung wird die
Wirkungen des zum 1. Januar 2012 in Kraft getretenen Gesetzes zur
Vereinbarkeit von Pflege und Beruf wissenschaftlich evaluieren lassen. Hierzu wird noch
im Frühjahr 2013 eine öffentliche Ausschreibung erfolgen. Erst auf Basis dieser
Evaluationsergebnisse können verlässliche Aussagen zur Nutzung der
Familienpflegezeit durch pflegende Angehörige getroffen werden. Die Ergebnisse
werden auch dazu genutzt, zu prüfen, ob eine Anpassung des Gesetzes oder des
Verwaltungsverfahrens erforderlich ist.
Die Bundesregierung verfügt über keine umfassende Statistik zur
Inanspruchnahme der Familienpflegezeit, da die Unternehmen keiner entsprechenden
Melde- bzw. Statistikpflicht unterliegen. Dies ist Ausfluss und Ergebnis der von
der Bundesregierung gewollten verwaltungsschlanken Regelungsausgestaltung
im Sinne der Vermeidung von Informationspflichten. Entsprechend verfügt die
Bundesregierung nur über Erkenntnisse zur Anzahl der beim BAFzA in
Anspruch genommenen Bundesdarlehen zur Refinanzierung der
Entgeltvorauszahlungen und die Zahl der pflegenden Beschäftigten, für die die Aufnahme in
die Familienpflegezeit-Gruppenversicherung des BAFzA beantragt wurde.
Die Bundesregierung fügt der Beantwortung dieser Kleinen Anfrage die vom
BAFzA erhobenen Daten zur Nutzung der Familienpflegezeit für das Jahr 2012
in der Anlage bei. In diesen Zahlen nicht berücksichtigt sind die Fälle, in denen
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 9 – Drucksache 17/12330der Arbeitgeber kein Darlehen beim BAFzA beantragt und eine eigene
Gruppenversicherung bei einem zertifizierten Familienpflegezeit-Versicherer
abgeschlossen hat. Insofern ist von einer höheren Gesamtzahl auszugehen.
12. a) Welche Maßnahmen wird die Bundesregierung angesichts der
geringen Inanspruchnahmezahlen wann zur Verbesserung des FPfZG
ergreifen, um die Familienpflegezeit mehr Beschäftigten zugänglich zu
machen?
b) Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung dabei aus der
breiten Kritik, die vor dem Hintergrund der aktuellen
Berichterstattung geäußert wird, etwa seitens des Deutschen Gewerkschaftsbundes,
beim FPfZG handele es sich um überkomplexe Regelungen, dem
Gesetz fehle die soziale Prägekraft und der soziale Mindeststandard (vgl.
Süddeutsche Zeitung vom 28. Dezember 2012, „Deutsche nutzen
Pflege-Auszeit kaum“)?
c) Plant die Bundesregierung beispielsweise im Rahmen der
parlamentarischen Beratungen des aktuellen Gesetzentwurfes der
Bundesregierung zur Familienpflegezeit und zum flexibleren Eintritt in den
Ruhestand für Beamtinnen und Beamte des Bundes (Bundesratsdrucksache
815/12) entsprechende Verbesserungen einzubringen?
Falls ja, welche?
Falls nein, warum nicht?
d) Wird die Bundesregierung angesichts der geringen
Inanspruchnahmezahlen im FPfZG zumindest einen Rechtsanspruch für
Arbeitnehmerinnen und -nehmer zur Inanspruchnahme einer Familienpflegezeit
verankern?
Falls ja, wann wird dies geschehen?
Falls nein, warum nicht?
Ob und gegebenenfalls welche Maßnahmen zu ergreifen sind, um die
Familienpflegezeit mehr Beschäftigten zugänglich zu machen, wird die
Bundesregierung nach Abschluss der geplanten wissenschaftlichen Evaluierung der
Wirkungen des zum 1. Januar 2012 in Kraft getretenen Gesetzes zur Vereinbarkeit
von Pflege und Beruf entscheiden. Vor diesem Hintergrund sieht der
Gesetzentwurf zur Familienpflegezeit und zum flexibleren Eintritt in den Ruhestand
für Beamtinnen und Beamte des Bundes eine wirkungsgleiche Übertragung der
Familienpflegezeit in das Beamtenrecht des Bundes, aber keine Änderung des
Familienpflegezeitgesetzes vor.
Im weiteren Verfahren bleiben die parlamentarischen Beratungen in den
Ausschüssen des Deutschen Bundestages abzuwarten.
Drucksache 17/12330 – 10 – Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeAnlage
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