[Deutscher Bundestag Drucksache 17/12606
17. Wahlperiode 04. 03. 2013 Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Sabine Zimmermann, Jutta Krellmann,
Diana Golze, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE.
– Drucksache 17/12232 –
Mindestlohn und Tarifverträge in der Callcenter-Branche und die Rolle der Politik
Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Seit Jahren ist bekannt, dass die Callcenter-Branche sich durch schlechte
Arbeitsbedingungen und niedrige Löhne auszeichnet (vgl. auch
Bundestagsdrucksachen 17/3319, 17/7132). Die Politik hat es bisher unterlassen, hier
einzugreifen. Im Jahr 2010 scheiterte ein Mindestlohnverfahren über das
Mindestarbeitsbedingungengesetz (MiArbG). Darauffolgende
Ankündigungen von Verbandsvertretern der Callcenter-Branche, einen
Arbeitgeberverband zu gründen, um damit den Weg frei zu machen für einen tariflichen
Branchenmindestlohn, blieben bisher ohne Ergebnisse.
Auch die Bundesregierung lässt jegliche Aktivitäten zur Einführung eines
Mindestlohns vermissen. Anders die Beschäftigten des Sparkassen-
Callcenters „S-Direkt“ in Halle. Sie haben im Sommer 2012 begonnen zu handeln
und in einem viermonatigen Streik einen Tarifvertrag durchgesetzt, der neben
besseren Arbeitsbedingungen auch einen Mindestlohn von 8,50 Euro vorsieht.
Nach diesem Erfolg hat die Gewerkschaft ver.di – Vereinte
Dienstleistungsgewerkschaft in zahlreichen Callcentern eine Unterschriftenaktion für einen
tariflichen Mindestlohn gestartet. Die Politik ist gefordert, die Aktivitäten der
Beschäftigten für einen Mindestlohn und tarifliche Regelungen in der
Callcenter-Branche zu unterstützen.
1. Wie beurteilt die Bundesregierung die derzeitigen Arbeitsbedingungen und
die Lohnsituation in der Callcenter-Branche, und wo sieht sie politischen
Handlungsbedarf, um die Situation der Beschäftigten zu verbessern?
Zur Einschätzung der Arbeitsbedingungen in der Branche verweist die
Bundesregierung auf den letzten Satz in ihrer Antwort zu Frage 1 der Kleinen Anfrage
der Fraktion DIE LINKE. vom 18. Oktober 2010 (Bundestagsdrucksache
17/3319). Nach Auffassung der Bundesregierung ist es grundsätzlich Aufgabe
der Tarifpartner, Entgelte zu vereinbaren, die einerseits den Belangen der
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer Rechnung tragen, und andererseits sicher- Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales
vom 1. März 2013 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Drucksache 17/12606 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiodestellen, dass die betreffenden Unternehmen die Löhne auch erwirtschaften
können.
2. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung innerhalb der
vergangenen zwei Jahre die Zahl der Beschäftigten in der Callcenter-Branche
entwickelt (bitte gesamt sowie nach sozialversicherungspflichtiger Vollzeit,
Teilzeit und geringfügiger Beschäftigung angeben)?
Die Auswertung aus den Daten der Bundesagentur für Arbeit erfolgt nach dem
Wirtschaftszweig (Wirtschaftszweigklassifikation 2008 – WZ 08 –) und
umfasst für die Callcenter die Wirtschaftsgruppe 82.20 (Callcenter). Zum
Wirtschaftszweig „Callcenter“ werden alle Betriebe und damit deren Beschäftigte
gezählt, deren Schwerpunkt in dieser Branche liegt. Mitarbeiter in internen
Callcentern anderer Wirtschaftszweige sind in dieser Statistik nicht enthalten.
Angaben zu sozialversicherungspflichtig und geringfügig Beschäftigten in der
Callcenter-Branche liegen quartalsweise bis zum Ende des zweiten Quartals
2012 vor. Die geringfügige Beschäftigung umfasst geringfügig entlohnte und
kurzfristige Beschäftigung, die entweder ausschließlich oder im Nebenberuf
ausgeübt werden kann. Eine geringfügige Beschäftigung liegt vor, wenn das
(voraussichtliche durchschnittliche) Arbeitsentgelt im Monat 400 Euro nicht
übersteigt (geringfügig entlohnte Beschäftigung) oder die Beschäftigung von
Beginn an auf 50 Arbeitstage oder zwei Monate im Jahr begrenzt ist und keine
Berufsmäßigkeit vorliegt (kurzfristige Beschäftigung). Bei den im Nebenberuf
geringfügig Beschäftigten kann nicht festgestellt werden, in welchem
Wirtschaftszweig die Hauptbeschäftigung ausgeübt wird; bei der Summe der
Beschäftigungsformen sind deshalb Doppelzählungen möglich.
In der Zeit von Juni 2010 bis Juni 2012 hat die Zahl der
sozialversicherungspflichtig oder geringfügig Beschäftigten in der Callcenter-Branche um 9 800
auf 111 300 zugenommen. Die Zahl sozialversicherungspflichtig Beschäftigter
ist gestiegen, die Zahl der geringfügig Beschäftigten zurückgegangen.
Die Angaben für die einzelnen Jahre und die Differenzierung nach
Beschäftigungsformen können der Tabelle 4 der Anlage entnommen werden. Die
Unterscheidung nach sozialversicherungspflichtiger Vollzeit- und
Teilzeitbeschäftigung kann für das Jahr 2012 wegen der Umstellung des Meldeverfahrens zur
Sozialversicherung derzeit nicht ausgewiesen werden.
3. Wie haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung in dieser Zeit die Zahl
und der Anteil der Beschäftigten in der Callcenter-Branche nach
Geschlecht entwickelt?
Bezüglich der methodischen Hinweise zu Auswertungen zum Wirtschaftszweig
„Callcenter“ wird auf die Antwort zu Frage 2 verwiesen.
Die Zahl der in der Callcenter-Branche beschäftigten Männer
(sozialversicherungspflichtig sowie geringfügig Beschäftigte, einschließlich kurzfristig
Beschäftigte) ist in den vergangenen zwei Jahren um 12,1 Prozent (4 569) auf
42 415 und die der Frauen um 8,3 Prozent (5 251) auf 68 890 gestiegen. Der
Anteil der Männer belief sich 2012 auf 38,1 Prozent und der der Frauen auf
61,9 Prozent. Im Vergleich zum Jahr 2010 hat sich der Anteil der Männer leicht
um 0,8 Prozentpunkte erhöht.
Die Angaben für die einzelnen Jahre und die Differenzierung nach
Beschäftigungsformen können der Tabelle 4 der Anlage entnommen werden.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 3 – Drucksache 17/126064. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung in den vergangenen zehn
Jahren die Zahl der Leiharbeitskräfte in der Callcenter-Branche
entwickelt?
Hierzu liegen der Bundesregierung keine Angaben vor.
Die Abgrenzung der Beschäftigten in der Arbeitnehmerüberlassung erfolgt
bereits über die Wirtschaftszweigklassifikation, d. h. alle Beschäftigten in der
Arbeitnehmerüberlassung sind einem Wirtschaftszweig (WZ 782 + 783)
zugeordnet. Sie können nicht noch zusätzlich nach dem Wirtschaftszweig ihres
tatsächlichen Einsatzes ausgewertet werden.
In der alternativ verfügbaren Arbeitnehmerüberlassungsstatistik der
Bundesagentur für Arbeit werden Tätigkeiten erfasst, die von Zeitarbeitnehmerinnen
und Zeitarbeitnehmern ausgeübt werden. Diese werden jedoch nicht aggregiert
auf einzelne Berufe oder Branchen, sondern auf Berufshauptgruppen, die keine
weiteren Differenzierungsmöglichkeiten zulassen. Der
Arbeitnehmerüberlassungsstatistik lässt sich entnehmen, dass im langfristigen Trend die Zahl der
Zeitarbeitnehmerinnen und Zeitarbeitnehmer, die in Dienstleistungsberufen tätig
sind, zum Beispiel in Callcentern, leicht von 27 Prozent im Juni 2000 auf
30 Prozent im Juni 2011 gestiegen ist.
5. Wie hoch sind nach Kenntnis der Bundesregierung die absolute Zahl und
der relative Anteil der Niedriglohnbeschäftigten in der Callcenter-Branche
und im Vergleich dazu in der Gesamtwirtschaft (soweit verschiedene
Erfassungsmethoden, bitte jeweils aktuell verfügbare Daten benennen)?
Bezüglich der methodischen Hinweise zu Auswertungen zum Wirtschaftszweig
„Callcenter“ wird auf die Antwort zu Frage 2 verwiesen. Bezug genommen
wird auch auf die methodischen Vorbemerkungen zu den Fragen 17, 18 und 21
sowie auf die inhaltlichen Ausführungen zu Frage 17 in der Antwort der
Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. „Niedriglöhne
in der Call-Center-Branche und das gescheiterte Mindestlohnverfahren“
(Bundestagsdrucksache 17/7132).
Analysen des Niedriglohnbereichs richten sich in der Regel nach einer
Konvention der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
(OECD), die einen Niedriglohn definiert als einen Bruttolohn, der unterhalb
von zwei Dritteln des mittleren Bruttolohns (Median) aller Beschäftigten liegt.
Die relative Definition in Abhängigkeit von der statistischen Verteilung führt
dazu, dass immer ein Niedriglohnbereich existiert unabhängig von der
absoluten Höhe der so definierten Niedriglöhne und dem damit verbundenen
Wohlstandsniveau.
An dieser Stelle wird – anders als in der Antwort der Bundesregierung auf
Frage 17 der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. „Niedriglöhne in der
Call-Center-Branche und das gescheiterte Mindestlohnverfahren“
(Bundestagsdrucksache 17/7132) – auf weitere Ausführungen zu Ergebnissen der
Entgeltstatistik der Bundesagentur für Arbeit verzichtet, da hierzu zwischenzeitlich
keine aktuelleren Daten verfügbar sind und diese aufgrund der notwendigen
Beschränkung der Auswertungen aus der Entgeltstatistik auf
Vollzeitbeschäftigte aus Sicht der Bundesregierung für die Callcenter-Branche mit ihrem hohen
Anteil an Teilzeitbeschäftigten wenig aussagekräftig sind.
Die nachfolgenden Ausführungen stützen sich auf die zuletzt im Jahr 2010
durchgeführte Verdienststrukturerhebung (VSE) des Statistischen
Bundesamtes, die nach Branchen und weiteren Merkmalen differenzierende Analysen
zulässt. Dabei werden allerdings nur Betriebe mit zehn beziehungsweise fünf und
mehr Arbeitnehmern und die Abschnitte B bis S der Klassifikation der Wirt-
Drucksache 17/12606 – 4 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiodeschaftszweige (WZ 2008) erfasst, so dass auf Basis der VSE keine
aussagekräftigen absoluten Zahlen zu Niedriglohnbeziehern ausgewiesen werden können.
Im Jahr 2010 entsprachen zwei Drittel des mittleren Bruttolohns aller
Beschäftigten nach den Daten der VSE 10,36 Euro/Stunde. In der
Wirtschaftsunterklasse 82.2 der WZ 2008 hatten – mit den geschilderten Einschränkungen –
68,1 Prozent der Beschäftigten ein Entgelt unterhalb von 10,36 Euro/Stunde.
Im Vergleich dazu beträgt dieser Anteil in der Gesamtwirtschaft 20,6 Prozent.
6. Wie hoch war im vergangenen Jahr die Zahl und der Anteil der Callcenter-
Beschäftigten, die aufstockende Leistungen nach dem Zweiten Buch
Sozialgesetzbuch (SGB II) bezogen, und wie lauten die Vergleichszahlen der
Gesamtwirtschaft?
Erwerbstätige Arbeitslosengeld-II-Bezieher sind erwerbsfähige
Leistungsberechtigte, die aufgrund des Hilfebedarfs der Bedarfsgemeinschaft, in der sie
leben, Leistungen aus der Grundsicherung für Arbeitsuchende und gleichzeitig
Bruttoeinkommen aus Erwerbstätigkeit beziehen. Gründe für den
gleichzeitigen Bezug von Grundsicherungsleistungen und Erwerbseinkommen liegen vor
allem im Arbeitsumfang (Teilzeit- bzw. geringfügige Beschäftigung) und/oder
im Haushaltskontext (Größe der Bedarfsgemeinschaft).
Im Rahmen einer integrierten Auswertung der Grundsicherungsstatistik und
der Beschäftigungsstatistik (Angaben zu Beschäftigen beziehen sich hier auf
Beschäftigte im Alter von 15 bis 64 Jahren nach Wohnort in Deutschland)
werden als sozialversicherungspflichtig und geringfügig erwerbstätige
Arbeitslosengeld-II-Empfänger nur die Personen gezählt, für die auch im Monat des
Leistungsbezugs ein tatsächlicher Zufluss von Brutto-Erwerbseinkommen
vorliegt. Bezüglich der methodischen Hinweise zu Auswertungen zum
Wirtschaftszweig „Callcenter“ aus der Beschäftigtenstatistik wird auf die
Ausführungen in der Antwort zu Frage 2 verwiesen.
Im Juni 2012 arbeiteten 5 467 Arbeitslosengeld-II-Bezieher mit Einkommen
aus sozialversicherungspflichtiger und 460 mit Einkommen aus geringfügiger
Beschäftigung in der Callcenter-Branche. Das waren 5,4 Prozent aller
sozialversicherungspflichtig und 7,6 Prozent aller geringfügig Beschäftigten in dieser
Branche. In der Gesamtwirtschaft belief sich der Anteil der Arbeitslosengeld-II-
Bezieher mit Einkommen aus sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung auf
2 Prozent und mit Einkommen aus geringfügiger Beschäftigung auf 11,2
Prozent.
Weitere Ergebnisse sind der Tabelle 5 der Anlage zu entnehmen.
7. Wie hoch waren im vergangenen Jahr die Ausgaben für aufstockende
Leistungen der Callcenter-Beschäftigten insgesamt und durchschnittlich je
Erwerbstätigen (soweit noch keine Jahreszahl verfügbar ist, bitte einen
gleitenden Jahreszeitraum oder notfalls Monatsdaten nennen)?
Bezüglich der methodischen Hinweise zu Auswertungen zu erwerbstätigen
Arbeitslosengeld-II-Beziehern wird auf die Ausführungen in der Antwort zu
Frage 6 verwiesen.
Auswertungen zu den Geldleistungen für beschäftigte Arbeitslosengeld-II-
Bezieher werden nach dem Bedarfsgemeinschaftskonzept durchgeführt, weil nicht
nur die beschäftigte Person, sondern auch die Angehörigen, die mit ihr in einer
Bedarfsgemeinschaft leben, Grundsicherungsleistungen beziehen. Dazu
werden die Bedarfsgemeinschaften identifiziert, in denen mindestens ein
Arbeitslosengeld-II-Bezieher beschäftigt ist. Ergebnisse liegen auf Jahresbasis bis 2011
vor.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 5 – Drucksache 17/12606Danach gab es im Jahr 2011 jahresdurchschnittlich 5 069
Bedarfsgemeinschaften mit mindestens einem sozialversicherungspflichtig beschäftigten und 593 mit
mindestens einem geringfügig beschäftigten Arbeitslosengeld-II-Bezieher in
der Callcenter-Branche. Die Zahlungsansprüche dieser Bedarfsgemeinschaften
beliefen sich im Durchschnitt auf monatlich 439 Euro bzw. 838 Euro und in der
Jahressumme auf 26,7 Mio. bzw. 6 Mio. Euro.
Bei der Interpretation der Ergebnisse ist zu beachten, dass der gleichzeitige
Bezug von Grundsicherungsleistungen und Erwerbseinkommen nur für einen Teil
der betroffenen Bedarfsgemeinschaften mit dem Stundenlohn zusammenhängt.
Gründe für den gleichzeitigen Bezug von Grundsicherungsleistungen und
Erwerbseinkommen liegen vor allem im Arbeitsumfang (Teilzeit- bzw.
geringfügige Beschäftigung) und/oder im Haushaltskontext (Größe der
Bedarfsgemeinschaft). Insbesondere bei den geringfügigen Beschäftigungsverhältnissen lässt
sich zudem eher davon sprechen, dass die Grundsicherungsleistungen durch die
Erwerbstätigkeit aufgestockt werden und der Hilfebedarf so vermindert wird.
Die nach Beschäftigungsformen differenzierten Ergebnisse sind in der Tabelle 6
der Anlage enthalten.
8. Wie hoch lag in den vergangenen Jahren die Fluktuationsrate in der
Callcenter-Branche, und wie hoch in der Gesamtwirtschaft?
Wie erklärt sich die Bundesregierung mögliche Unterschiede, und welche
Rolle spielen dabei die Arbeitsbedingungen?
Anhand der Beschäftigtenstatistik der Bundesagentur für Arbeit können die
begonnenen und beendeten Beschäftigungsverhältnisse differenziert nach Branchen
betrachtet werden. Bezüglich der methodischen Hinweise zu Auswertungen
zum Wirtschaftszweig „Callcenter“ wird auf die Ausführungen in der Antwort
zu Frage 2 verwiesen.
Als begonnene bzw. beendete Beschäftigungsverhältnisse zählen die An- bzw.
Abmeldungen eines sozialversicherungspflichtigen
Beschäftigungsverhältnisses innerhalb eines Quartals. Hierbei sind Mehrfacherfassungen von
Beschäftigten möglich. Bei der Interpretation der Ergebnisse ist zudem zu beachten,
dass hier jeder Arbeitsplatzwechsel erfasst wird, d. h. neben den Kündigungen
durch Arbeitnehmer und Arbeitgeber umfassen die begonnenen und beendeten
Beschäftigungsverhältnisse auch natürliche Abgänge (Rente/Pension,
Todesfall) und Beendigungen aufgrund von Befristungen.
Bezieht man die hälftige Summe (Durchschnitt) der begonnenen und beendeten
Beschäftigungsverhältnisse auf den durchschnittlichen Bestand an
Beschäftigten, so ergibt sich für das Jahr 2011 in der Callcenter-Branche eine Quote von
50,2 Prozent und über alle Branchen eine Quote von 27,7 Prozent. Im Vergleich
zu 2008 hat die Rate in der Callcenter-Branche um 6,4 Prozentpunkte
abgenommen, während sie über alle Branchen unverändert blieb. Die Angaben für
die Jahre 2008 bis 2011 können der Tabelle 7 der Anlage entnommen werden.
Angaben für das Jahr 2012 liegen noch nicht ganzjährig vor.
Die Beendigung und der Wechsel der Beschäftigung sind in einem
Wirtschaftssystem, das auf der grundgesetzlich geschützten freien Wahl des Arbeitsplatzes
beruht, ein normales Phänomen. Unterschiede in einzelnen Branchen können
viele unterschiedliche Ursachen haben.
Drucksache 17/12606 – 6 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode9. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die aktuelle
Tarifbindung in der Callcenter-Branche?
In wie vielen bzw. welchen Unternehmen gibt es derzeit Tarifverträge
(bitte mit vertragsschließender Gewerkschaft nennen) bzw. Einträge in
das Tarifregister?
Zur Frage der aktuellen Tarifbindung in der Callcenter-Branche wird auf die
Antwort zu Frage 5, zur Frage nach Tarifverträgen in Unternehmen auf die
Antwort zu Frage 6 der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE.
(Bundestagsdrucksache 17/7132) verwiesen.
10. Welche Chancen sieht die Bundesregierung, noch in dieser
Legislaturperiode zu einem tariflichen Branchenmindestlohn zu kommen?
Welche Schritte will sie gegebenenfalls unternehmen, um den Prozess
dafür zu unterstützen?
Initiativen innerhalb der Callcenter-Branche für einen tariflichen
Branchenmindestlohn sind der Bundesregierung nicht bekannt. Damit fehlt eine notwendige
Voraussetzung für das Zustandekommen eines tariflichen
Branchenmindestlohns.
11. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über den Stand der
Aktivitäten der Unternehmen der Callcenter-Branche, einen Arbeitgeberverband
zu gründen?
Steht eine Verbandsgründung bevor?
Der Bundesregierung liegen keine Kenntnisse über den aktuellen Stand solcher
Aktivitäten vor.
12. Gab es seit der Erklärung von Branchenvertretern vor einem Jahr, einen
Arbeitgeberverband zu gründen, seitens der Bundesregierung Kontakte,
Gespräche etc. mit Vertretern der Arbeitgeber?
Wenn ja, wann und was war der Gegenstand der Gespräche?
Wenn nein, warum nicht?
Es gab und gibt in unregelmäßigen Abständen vertrauliche Gespräche
zwischen Vertretern der Bundesregierung und der Callcenter-Branche.
13. Ist es richtig, dass die Bundesregierung nach dem MiArbG selbst ein
Mindestlohnverfahren einleiten bzw. initiieren kann (vgl. § 3 MiArbG)?
Wenn ja, will sie von dieser Möglichkeit Gebrauch machen, und wie
begründet sie ihre Antwort?
Es ist zutreffend, dass nach § 3 Absatz 2 des
Mindestarbeitsbedingungengesetzes die Bundesregierung ebenso wie jede Landesregierung die Möglichkeit hat,
dem Hauptausschuss Vorschläge für die Festsetzung von
Mindestarbeitsentgelten zu machen. Die Bundesregierung ist der Auffassung, dass Mindestlöhne nur
in solchen Branchen erlassen werden sollen, in denen die Sozialpartner
Handlungsbedarf sehen. Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände haben die
Möglichkeit, über ihre Spitzenorganisationen dem Hauptausschuss Vorschläge zur
Festsetzung von Mindestarbeitsentgelten zu unterbreiten. Ein entsprechender
Vorschlag der dbb tarifunion fand im Hauptausschuss keine Mehrheit.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 7 – Drucksache 17/1260614. Wie haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung seit dem Jahr 2009
bis heute die Umsätze und Gewinne in der Call-Center-Branche
entwickelt?
Daten über Umsatz, Aufwand und Bruttobetriebsüberschuss im
Wirtschaftszweig „Callcenter“ liefert die Strukturerhebung im Dienstleistungsbereich des
Statistischen Bundesamtes. Nähere Angaben für die Berichtsjahre 2008 bis
2010 können der nachfolgenden Tabelle 1 entnommen werden. Daten für das
Berichtsjahr 2011 liegen im Sommer 2013 vor. Bei der Interpretation der Daten
ist zu berücksichtigen, dass es sich um hochgerechnete Ergebnisse einer 15-
Prozent-Stichprobenerhebung von Unternehmen oder Einrichtungen mit einem
Umsatz von mehr als 17 500 Euro handelt. Die Zahlen deuten auf eine
angespannte wirtschaftliche Situation der Branche hin: Während die Anzahl der
Unternehmen, tätigen Personen und der Umsatz im Jahr 2010 gegenüber 2008
zurückgingen, stiegen die Aufwendungen – auch für Personal – deutlich an. Das
hatte entsprechende Auswirkungen auf die Ertragslage des Wirtschaftszweigs.
15. In welchen Umfang haben Unternehmen der Callcenter-Branche in den
Jahren 2011 und 2012 von Leistungen der Arbeitsförderung profitiert
(bitte Gesamtzahl der Leistungen sowie die Zahl der einzelne Instrumente
aufführen, und wenn möglich auch die geschätzten verausgabten Mittel)?
In welchem Umfang bestimmte Branchen von Leistungen der Arbeitsförderung
profitieren, kann lediglich indirekt über die Zahl der Personen, deren
Beschäftigungsverhältnis gefördert wird, grob abgeschätzt werden.
Im Jahr 2012 begannen 6 555 Personen eine abhängige Beschäftigung bzw.
eine Maßnahme in der Callcenter-Branche, die mit Instrumenten der
Arbeitsförderung gefördert wurde; das waren 1,4 Prozent aller Eintritte in geförderte
Beschäftigung (ohne Daten für zugelassene kommunale Träger). Weitere
Angaben können Tabelle 8 der Anlage entnommen werden.
Die Ausgaben für diese Instrumente liegen nur insgesamt, d. h. für alle
Branchen vor. Sie beliefen sich im Jahr 2012 in der Summe auf rund 631 Mio. Euro
(ohne Angaben von zugelassenen kommunalen Trägern). Im Jahr 2011 beliefen
sich die Ausgaben auf 865 Mio. Euro. Hierbei muss jedoch beachtet werden,
dass die zum 1. Januar 2012 neu zugelassenen kommunalen Träger, die ab dem
Jahr 2012 eigene Finanzsysteme nutzen, in den Ausgaben für das Jahr 2012
nicht mitbetrachtet wurden.
Tabelle 1: Umsatz, Aufwand und Bruttobetriebsüberschuss im Wirtschaftszweig „Callcenter“
2008 2009 2010 Veränd. 2010 geg. 2008
Unternehmen Anzahl 1 036 1 060 918 –11,4 %
Umsatz Mio. Euro 4 903 4 881 4 614 –5,9 %
Tätige Personen (am 30.9.) Anzahl 99 243 99 815 93 723 –5,6 %
Aufwendungen Mio. Euro 4 219 4 853 4 922 16,7 %
darunter Personalaufwand Mio. Euro 2 226 2 369 2 500 12,3 %
Bruttobetriebsüberschuss Mio. Euro 677 8 –316 –146,6 %
Quelle: Stat. Bundesamt, Strukturerhebung im Dienstleistungsbereich.
Drucksache 17/12606 – 8 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode16. In welchem Ausmaß sind nach Kenntnis der Bundesregierung in den
Jahren 2011 und 2012 Callcenter-Unternehmen durch verschiedene
Instrumente der Wirtschaftsförderung subventioniert worden (insgesamt, und
wenn möglich bitte nach Bundesländern aufgliedern)?
Innerhalb der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen
Wirtschaftsstruktur“ (GRW) wurden in den Jahren 2011 und 2012 zehn betriebliche
Investitionsvorhaben aus der Wirtschaftsklasse 82.20 Callcenter (Klassifikation
der Wirtschaftszweige, Ausgabe 2008) gefördert.
Durch die GRW, an deren Finanzierung Bund und Länder gemäß Artikel 91a
GG je zur Hälfte beteiligt sind, sind über beide Jahre in dieser
Wirtschaftsklasse insgesamt 4 958 558 Euro bewilligt worden.
Aus der nachfolgenden Tabelle 2 geht die Verteilung der GRW-Mittel auf die
einzelnen Jahre und Länder hervor.
Tabelle 2: GRW-Mittel differenziert nach Jahren und Ländern
17. Welches sind nach Kenntnis der Bundesregierung die zehn Callcenter-
Unternehmen die in den Jahren 2011/2012 die meisten Fördergelder
erhalten haben?
Tabelle 3 ist zu entnehmen, welche Unternehmen aus der Wirtschaftsklasse
82 20 Call-Center in den Jahren 2011 bzw. 2012 durch die GRW gefördert
wurden.
Land Merkmal Jahr
2011 2012 Gesamt
Berlin Anzahl 0 2 2
Investitionsvolumen in Euro 0 3 040 000 3 040 000
bewilligte GRW-Mittel in Euro 0 464 000 464 000
Brandenburg Anzahl 3 1 4
Investitionsvolumen in Euro 8 106 744 114 050 8 220 794
bewilligte GRW Mittel in Euro 1 294 200 45 600 1 339 800
Mecklenburg-
Vorpommern
Anzahl 2 1 3
Investitionsvolumen in Euro 591 971 6 049 548 6 641 519
bewilligte GRW-Mittel in Euro 2 096 200 907 400 3 003 600
Nordrhein-
Westfalen
Anzahl 0 1 1
Investitionsvolumen in Euro 0 1 007 721 1 007 721
bewilligte GRW-Mittel in Euro 0 151 158 151 158
Gesamt: Anzahl 5 5 10
Gesamt: Investitionsvolumen in Euro 8 698 715 10 211 319 18 910 034
Gesamt: bewilligte GRW-Mittel in Euro 3 390 400 1 568 158 4 958 558
Anmerkung
1) begriffliche Abgrenzung
gemäß Klassifikation der Wirtschaftszweige, Ausgabe 2003 (WZ 2003) bzw. 2008 (WZ 2008)
WZ 2003: 74.86 – Call Center
WZ 2008: 82.20 – Call Center
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 9 – Drucksache 17/12606Tabelle 3: Geförderte Unternehmen (alphabetische Reihenfolge)
18. Wie steht die Bundesregierung zu dem Vorschlag, die Förderpolitik zur
Unterstützung von guter Arbeit zu nutzen und die Ausgabe der Mittel an
soziale Kriterien wie das Vorhandensein von Tarifverträgen,
Leiharbeitsquoten etc. zu binden?
Der Staat hat grundsätzlich die Aufgabe, den marktorientierten Strukturwandel
zu flankieren und die positiven Wachstumskräfte zu stärken. Von
grundlegender Bedeutung sind dabei stabile, transparente und für alle Akteure verlässliche
und zukunftsfähige Rahmenbedingungen. Dieser marktwirtschaftliche
Ordnungsrahmen setzt Grenzen und befähigt zugleich die Wirtschaftsakteure,
Innovationsgeist und Eigeninitiative frei in diesem Rahmen zu entfalten.
Die Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“
(GRW) leistet einen Beitrag zur Schaffung und Sicherung von nachhaltigen
Arbeitsplätzen in den strukturschwachen Regionen Deutschlands. Innerhalb der
GRW sind nur jene betrieblichen Investitionsvorhaben förderfähig, durch die
von vornherein auf Dauer angelegte Arbeitsplätze geschaffen oder vorhandene
gesichert werden. Dies wird gewährleistet, indem die Arbeitsplätze für eine
Überwachungszeit von mindestens fünf Jahren nach Abschluss des
Investitionsvorhabens tatsächlich besetzt oder zumindest auf dem Arbeitsmarkt
dauerhaft angeboten werden. Förderhöchstsätze werden nur für Investitionen
gewährt, von denen ein besonderer Struktureffekt ausgeht. In diese Kategorie
fallen beispielsweise Investitionsvorhaben, die Arbeits- und Ausbildungsplätze
für Frauen schaffen.
Teilzeitarbeitsplätze und Arbeitsplätze, die mit Zeitarbeitnehmerinnen oder
- nehmern besetzt sind, die zur Arbeitsleistung in die Betriebsstätte entsandt
wurden, werden im Verhältnis der jährlichen Arbeitsstunden zu der Anzahl der
Arbeitsstunden eines Vollzeitarbeitsplatzes anteilig berücksichtigt. Eine darüber
hinausgehende Differenzierung von Beschäftigungsverhältnissen – etwa ein
Zuschlag für Branchentarifbindung oder eine Entlohnung der Arbeitskräfte
über Branchendurchschnitt – liegt im Ermessen der Länder, die für die
Auswahl der zu fördernden Investitionsvorhaben zuständig sind.
Firma Land Jahr
Benchmark Partner GmbH Agentur für
Dialogmarketing
Mecklenburg-
Vorpommern
2011
Bosch Communication Center Magdeburg GmbH Berlin 2012
buw customer care operations Wismar GmbH Mecklenburg-
Vorpommern
2012
callplus telemarketing GmbH Brandenburg 2011
CC WellCom GmbH Brandenburg 2011
CommuniGate Kommunikationsservice GmbH Brandenburg 2011
espado GmbH Berlin 2012
KDW Neustrelitz GmbH Mecklenburg-
Vorpommern
2011
KiKxxl GmbH Nordrhein-Westfalen 2012
lead on GmbH Brandenburg 2012
Drucksache 17/12606 – 10 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode19. Gab oder gibt es seitens der Bundesregierung bzw. der zuständigen
statistischen Behörden Aktivitäten, das Problem der ungenauen statistischen
Erfassung der Callcenter-Branche (vgl. Bundestagsdrucksache 17/7132
zu den Fragen 31 bis 33) anzugehen?
Wenn nein, warum nicht?
Wenn ja, welche Überlegungen gibt es?
Solche Aktivitäten gab oder gibt es seitens bzw. nach Kenntnis der
Bundesregierung nicht. Zur Begründung wird auf die Antwort zu Frage 33 der Kleinen
Anfrage der Fraktion DIE LINKE. (Bundestagsdrucksache 17/7132)
verwiesen.
20. Hat die Bundesregierung den 117-tägigen Streik bei der S Direkt-
Marketing GmbH & Co. KG in Halle verfolgt, und welche Schlussfolgerungen
zieht sie aus dem Tarifabschluss?
Es ist nicht Aufgabe der Bundesregierung, Tarifabschlüsse zu bewerten.
21. Welche Kenntnisse hat die Bundesregiering über Vorwürfe, die
Geschäftsleitung der S Direkt-Marketing GmbH & Co. KG würde nach dem
Ende des Arbeitskampfes Beschäftigte im Betrieb mobben, die am Streik
beteiligt waren (vgl. Mitteldeutsche Zeitung vom 15. Januar 2013
„Mobbing-Vorwürfe im Call-Center in Halle“), und welche Schlussfolgerungen
zieht sie gegebenenfalls aus diesen Vorgängen?
Der Bundesregierung liegen hierzu keine Kenntnisse vor.
22. Inwiefern sind Ministerien, Einrichtungen und Behörden des Bundes
direkt oder indirekt als Eigentümer an der S Direkt-Marketing GmbH &
Co. KG beteiligt?
Bundesministerien sowie deren zugeordnete Einrichtungen und Behörden des
Bundes sind, soweit feststellbar, weder direkt noch indirekt als Eigentümer an
der S Direkt-Marketing GmbH & Co. KG beteiligt.
23. Inwiefern sind Ministerien, Einrichtungen und Behörden des Bundes
Kunden der S Direkt-Marketing GmbH & Co. KG?
Bundesministerien sowie deren zugeordnete Einrichtungen und Behörden des
Bundes sind, soweit feststellbar, nicht Kunden der S Direkt-Marketing GmbH
& Co. KG.
24. Wie verhält sich die Bundesregierung gegebenenfalls als Eigentümer
oder Kunde vor dem Hintergrund der berichteten Vorwürfe gegenüber der
Geschäftsführung der S Direkt-Marketing GmbH & Co. KG?
Auf die Antworten zu den Fragen 22 und 23 wird verwiesen.
25. Welche Konsequenzen hat der mögliche Verstoß der S Direkt-Marketing
GmbH & Co. KG gegen die Anzeigepflicht (§ 320 SGB III) des Streiks
bei der Agentur für Arbeit nach sich gezogen (vgl. auch die Schriftlichen
Fragen 51 und 52 auf Bundestagsdrucksache 17/10737), und erachtet die
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 11 – Drucksache 17/12606Bundesregierung die derzeit bestehenden Sanktionierungsmöglichkeiten
für ausreichend?
Die in der Antwort der Bundesregierung (Bundestagsdrucksache 17/10737) auf
die in Bezug genommene Schriftliche Frage erwähnte Prüfung der
Bundesagentur für Arbeit, ob ein Verstoß gegen die Anzeigepflicht bei einem
Arbeitskampf vorliegt, ist abgeschlossen. Eine Mitteilung des Ergebnisses der Prüfung
ist aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht zulässig. Die Bundesregierung
erachtet die derzeit bestehenden Sanktionierungsmöglichkeiten als ausreichend.
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Drucksache 17/12606 – 14 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode
Drucksache 17/12606 – 16 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode
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ISSN 0722-8333]