Auswirkungen des Prostitutionsgesetzes auf die Entwicklung beim Menschenhandel
der Abgeordneten Volker Beck (Köln), Monika Lazar, Ekin Deligöz, Britta Haßelmann, Ingrid Hönlinger, Memet Kilic, Dr. Konstantin von Notz, Tabea Rößner, Arfst Wagner (Schleswig) und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Seit dem Jahr 2002 gilt in Deutschland ein Prostitutionsgesetz (ProstG). Mit dem Gesetz wurde festgestellt, dass Prostitution in Deutschland nicht verboten und nicht sittenwidrig ist. Mit der Neufassung wollte der Gesetzgeber die rechtliche Situation von Prostituierten verbessern und zugleich den in diesem Bereich oftmals vorherrschenden kriminellen Begleiterscheinungen, die auch dem Bereich der organisierten Kriminalität zugerechnet werden müssen, die Grundlage entziehen.
In der Öffentlichkeit gibt es unterschiedliche Einschätzungen zu den Auswirkungen des Prostitutionsgesetzes in Bezug auf die organisierte Kriminalität. In einer Studie für die Europäische Kommission kamen die Forscher Seo-Young Cho, Axel Dreher und Eric Neumayer zum Ergebnis, dass die Liberalisierung des Prostitutionsrechtes zu einer Ausweitung des Menschenhandels führen würde. Die Forscher berufen sich in ihrer Studie insbesondere auf Zahlen der International Labour Organization aus den Jahren 1998 bis 2003. Kritiker bemängeln, dass die Studie – obwohl im Jahr 2011 veröffentlicht – keine neueren Zahlen nutzt. Durch die im Jahr 2001 erfolgte EU-Osterweiterung seien andere Faktoren entscheidend für den nur vorübergehenden Anstieg der Opferzahlen.
Das Bundeskriminalamt (BKA) dagegen weist in seinem jährlichen Bundeslagebericht zum Menschenhandel keinen Anstieg der Anzahl der mutmaßlichen Opfer von Menschenhandel zum Zweck der sexuellen Ausbeutung aus. Im Gegenteil, während im Jahr 2000 926 Menschen mutmaßlich Opfer dieses Verbrechens wurden (2001: 987, 2002: 811, 2003: 1 235), sind die Zahlen seit dem Jahr 2003 stark rückläufig. Im Jahr 2010 wurden noch 610 Menschen Opfer von Menschenhandel zum Zweck der sexuellen Ausbeutung und im Jahr 2011 640. Das entspricht einem Rückgang um 31 Prozent im Vergleich zum Jahr 2001 und sogar um 48 Prozent im Vergleich zum Höchststand im Jahr 2003. In den 40 Opferberatungsstellen zum Thema Menschenhandel wurden laut „Bundeslagebericht Menschenhandel“ des Bundeskriminalamtes in Deutschland im Jahr 2011 202 Opfer von Menschenhandel zum Zweck der sexuellen Ausbeutung beraten.
Die Zahl der erfassten Fälle von Menschenhandel zum Zweck der sexuellen Ausbeutung sank laut Polizeilicher Kriminalstatistik im Jahr 2010 mit 621 erfassten Fällen auf den niedrigsten Stand des Jahrtausends und blieb mit 636 erfassten Fällen im Jahr 2011 auf diesem Niveau (zum Vergleich: 2000: 1 016 Fälle, 2001: 746 Fälle).
Ähnliches gilt für die Anzahl der Tatverdächtigen nach § 232 des Strafgesetzbuches – StGB (Menschenhandel zum Zweck der sexuellen Ausbeutung), deren Anzahl dem Bericht zufolge im Jahr 2011 im Vergleich zum Jahr 2001 um 10 Prozent zurückging und im Vergleich zum Jahr 2003 sogar um 33 Prozent. Das BKA kommt in seinem Bundeslagebericht Menschenhandel 2011 zum Fazit, dass das durch diesen Kriminalitätsbereich ausgehende Gefährdungspotential „begrenzt“ sei.
Laut Polizeilicher Kriminalstatistik sind auch andere früher mit dem sogenannten Rotlichtmilieu verbundene Straftaten rückläufig. Die Anzahl der Tatverdächtigen nach § 180a StGB (Ausbeutung von Prostituierten) reduzierte sich vom Jahr 2001 zum Jahr 2011 um 95 Prozent, die der tatsächlich Verurteilten um 99 Prozent (Quelle: Statistisches Bundesamt, Strafverfolgung, Fachserie 10, Reihe 3). Auch der Tatbestand der Zuhälterei (§ 181a StGB) wurde in deutlich geringerem Ausmaß erfüllt; die Zahl der Tatverdächtigen verringerte sich um 66 Prozent, die der Verurteilten um 81 Prozent im genannten Zeitraum.
Im Bereich der organisierten Kriminalität liegt der Anteil der Kriminalität im Zusammenhang mit dem Nachtleben (wozu neben den bereits genannten Themenfeldern auch illegales Glücksspiel zählt) an der gesamten organisierten Kriminalität im Jahr 2011 bei 3,6 Prozent (Quelle: BKA, „Organisierte Kriminalität“, Bundeslagebild 2011). Insgesamt wurde in 21 Fällen ermittelt. Das bedeutet einen Rückgang um 89 Prozent seit dem Jahr 2001. Im selben Zeitraum hat die Bedeutung der organisierten Kriminalität im Zusammenhang mit dem Nachtleben im Vergleich zu anderen Bereichen von knapp 11 Prozent im Jahr 2001 auf nunmehr 3,6 Prozent abgenommen.
Andererseits wird in vielen Stellungnahmen und Berichten von einer hohen Dunkelziffer im Bereich des Menschenhandels zum Zweck der sexuellen Ausbeutung ausgegangen. Eine konkrete Dunkelfeldstudie wurde jedoch bis heute nicht erstellt.
Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat einen Gesetzentwurf zur Verbesserung der Situation von Opfern von Menschenhandel in Deutschland vorgelegt (Bundestagsdrucksache 17/10843), der aktuell in den Ausschüssen des Deutschen Bundestages beraten wird. Darin fordert die Fraktion unter anderem einen besseren Opferschutz durch Änderungen des Aufenthaltsrechts. Durch eine verbesserte Sicherheit des Aufenthaltstitels für Opfer von Menschenhandel soll die Erhellung des Dunkelfelds verbessert und die Strafverfolgung von Tätern erleichtert werden. Darüber hinaus soll eine Entschädigung der Opfer durch einen Ausgleichsfonds und verbesserten Zugang zu medizinischen und psychotherapeutischen Leistungen erleichtert werden. Die möglicherweise bestehende finanzielle Abhängigkeit soll durch den Abbau von Hürden beim Zugang zum Arbeitsmarkt und beim Bezug von Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) reduziert werden.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen15
Wie viele Fälle nach § 232 StGB (bzw. 180a und 181 StGB alte Fassung, zusammen: Menschenhandel zum Zweck der sexuellen Ausbeutung) erfasste das BKA seit dem Jahr 2000 (bitte nach Jahren unterteilt auflisten)?
Gegen wie viele Tatverdächtige wurde nach Kenntnis der Bundesregierung seit dem Jahr 2000 aufgrund des § 232 StGB (Menschenhandel zum Zweck der sexuellen Ausbeutung) ermittelt, und wie viele Verurteilungen gab es in diesem Zeitraum (bitte nach Jahren unterteilt auflisten)?
Gab es im genannten Zeitraum einen signifikanten Anstieg oder Rückgang der Anzahl der Fallzahlen nach § 232 StGB, und wenn ja, wie erklärt die Bundesregierung diese Entwicklung?
Kann die Bundesregierung bestätigen, dass sich nach Angaben des BKA die Anzahl der mutmaßlichen Opfer von Menschenhandel zum Zweck der sexuellen Ausbeutung vom Jahr 2000 bis zum Jahr 2011 um knapp 31 Prozent verringert hat und im Vergleich zum Jahr 2003 sogar um 48 Prozent zurückgegangen ist?
Teilt die Bundesregierung die Auffassung des BKA, wonach das Gefährdungspotential des Kriminalitätsbereiches des Menschenhandels zum Zweck der sexuellen Ausbeutung „begrenzt“ bleibt (Bundeslagebericht Menschenhandel 2011)?
Wie viele Opfer von Menschenhandel zum Zwecke der sexuellen Ausbeutung wurden seit dem Jahr 2001 von den Opferberatungsstellen zum Thema beraten (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?
Wie hoch ist der Anteil der Opfer, die von Opferberatungsstellen betreut wurden, und welche Maßnahmen wird die Bundesregierung ergreifen, um den Anteil zu erhöhen?
Welche anderen gesicherten Zahlen zur Anzahl der Opfer von Menschenhandel kennt die Bundesregierung für die Jahre 2000 bis 2011 (bitte nach Jahren unterteilt auflisten), und welche Entwicklung kann die Bundesregierung hier erkennen?
Hat die Bundesregierung eine Studie zur Ermittlung des Ausmaßes des Dunkelfelds des Menschenhandels zum Zwecke der sexuellen Ausbeutung in Deutschland erstellt? Wenn ja, welche Erkenntnisse über Ausmaß und Entwicklung hat die Bundesregierung daraus gewonnen? Wenn nein, plant die Bundesregierung die Erstellung einer solchen Studie?
Vertritt die Bundesregierung die Auffassung, dass die Liberalisierung der Prostitution durch das ProstG im Jahr 2002 zu einer Ausweitung des Phänomens des Menschenhandels von Frauen zum Zweck der sexuellen Ausbeutung geführt hat, und wie begründet die Bundesregierung diese Auffassung?
Kann die Bundesregierung bestätigen, dass sich der Anteil der „Organisierten Kriminalität im Zusammenhang mit dem Nachtleben“ (vor allem Prostitution, Menschenhandel, Glücksspiel) im Vergleich zur gesamten organisierten Kriminalität von 10,1 Prozent im Jahr 2000 auf 3,6 Prozent im Jahr 2011 reduziert hat, und welche Schlüsse zieht die Bundesregierung aus diesem Befund?
Plant die Bundesregierung Änderungen beim Aufenthaltsrecht, um Opfern von Menschenhandel einen erleichterten Zugang zum Arbeitsmarkt bzw. einen sicheren Aufenthaltsstatus zu gewährleisten, um eine Aufhellung des Dunkelfelds und eine Verbesserung der Strafverfolgung von Tätern zu erreichen? Wenn ja, welche sind dies? Wenn nein, wieso nicht?
Welche Maßnahmen will die Bundesregierung ergreifen, um die finanzielle Abhängigkeit von Opfern von Menschenhandel von den Tätern zu verringern und so eine Aufhellung des Dunkelfelds und eine Verbesserung der Strafverfolgung von Tätern zu erreichen?
Wie viele Anträge auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis für Opfer von Menschenhandel nach § 25 Absatz 4a des Aufenthaltsgesetzes wurden seit Einführung der Regelung im Jahr 2007 jährlich gestellt?
Wie viele der beantragten Aufenthaltserlaubnisse wurden erteilt, und wie viele wurden aus welchen Gründen abgelehnt?