[Deutscher Bundestag Drucksache 17/13065
17. Wahlperiode 15. 04. 2013
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und
Reaktorsicherheit vom 11. April 2013 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Bärbel Kofler, Dr. Sascha Raabe,
Dr. h. c. Gernot Erler, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD
– Drucksache 17/12748 –
Erneuerbare Energien und Energieeffizienz in Entwicklungsländern
Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Eine sozial gerechte Entwicklung weltweit braucht auch eine nachhaltige und
effiziente Energieversorgung. Das heutige Energieversorgungssystem in
Entwicklungsregionen ist jedoch weit davon entfernt, diesen Anforderungen
gerecht zu werden. Der hohe Anteil fossiler Energieträger führt zu steigenden
CO2-Emissionen und damit zu schweren Schäden an Klima und Umwelt, die
vor allem in Entwicklungsländern die Armutsbekämpfung und
Ernährungssicherung erschweren. Knapp 1,3 Milliarden Menschen haben weiterhin keinen
Zugang zu Elektrizität. 2,7 Milliarden Menschen haben keine modernen
Kochmöglichkeiten, sondern kochen mit Brennholz oder fossilen Energien – mit
schweren gesundheitsschädlichen Folgen. Geschätzt zwei Millionen Menschen
jährlich sterben der Weltgesundheitsorganisation (WHO) zufolge aufgrund des
Rauchs aus offenen Herdfeuern. Über 95 Prozent dieser Menschen leben
entweder in Subsahara-Afrika oder in den Entwicklungsländern Asiens.
Erneuerbare und effiziente Energien bieten die Chance, Energiearmut zu verringern, die
globale Erwärmung und die gefährlichen Folgen des Klimawandels zu mindern,
Energieabhängigkeit zu reduzieren und Wachstum und Arbeitsplätze auch in
„grünen Sektoren“ zu schaffen. Laut dem "Globalen Statusbericht zu
erneuerbaren Energien 2012“ decken erneuerbare Energien mittlerweile 16,7 Prozent
des Endenergieverbrauchs und rund 20,3 Prozent des weltweiten
Stromverbrauchs ab. Investitionen in diesen Bereich steigen und die Technologien
werden wirtschaftlich konkurrenzfähig.
So positiv diese Entwicklungen zu sehen sind, muss dennoch beachtet werden,
dass die weltweite Nachfrage nach Kohle ebenso steigt wie die Investitionen in
technisch veraltete Kohlekraftwerke. Denn die Entwicklungen im Bereich
erneuerbare Energien und der Energieeffizienz sind regional sehr unterschiedlich
ausgeprägt. Vor allem ärmere Entwicklungsländer können aus eigener Kraft
nicht die für die Produktion und Nutzung erneuerbarer Energien oder die
Entwicklung von Effizienzmaßnahmen notwendige Finanzierung und Infrastruktur
bereitstellen. Sie müssen dabei unterstützt werden, diese Umstellung zu
nachhaltiger Energienutzung in allen Lebens- und Arbeitsbereichen zu beginnen und
zu erreichen.
1. Wie soll der Ausbau von erneuerbaren Energien sowie der Aufbau von
Kapazitäten, die Informationsvermittlung, Bildung und Ausbildung über
erneuerbare Energien in Entwicklungsländern durch die deutsche
Entwicklungspolitik und die deutsche Klimadiplomatie gezielt gefördert werden?
Die Bekämpfung der Energiearmut und der Zugang der Bevölkerung zu
nachhaltigen Energiedienstleistungen sind für die Befriedigung von
Grundbedürfnissen und die Verwirklichung der Millennium-Entwicklungsziele von zentraler
Bedeutung. Schwerpunkte der Arbeit der Bundesregierung mit
Kooperationsländern der Entwicklungszusammenarbeit sind daher die Förderung der
erneuerbaren Energien, die Steigerung der Energieeffizienz und das Thema Zugang zu
Energie.
Klima-Außenpolitik soll die Klimaverhandlungen begleiten und unterstützen,
um dem Ziel eines weltweiten verbindlichen Klimaschutzabkommens, das Ende
2015 vorliegen soll, näher zu kommen. Aber auch jenseits des
Verhandlungsprozesses engagiert sich die deutsche Außenpolitik für eine klimafreundliche
Politik im bilateralen und regionalen Kontext. Dabei steht die Unterstützung der
Transformation hin zu einer klimafreundlichen und ressourcenschonenden
Wirtschaftsweise im Vordergrund.
Die Bedeutung des Energiesektors hat auch in der entwicklungspolitischen
Zusammenarbeit in den letzten Jahren stark zugenommen und als Konsequenz
ist Energie eines der fünf Schwerpunktthemen des Entwicklungspolitischen
Konzepts des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und
Entwicklung (BMZ). Zurzeit unterstützt das BMZ bilaterale Energievorhaben in
über 50 Kooperationsländern. Im Jahr 2011 beliefen sich die Zusagen für
erneuerbare Energien und Energieeffizienz auf rund 1,8 Mrd. Euro (inklusive
zinsgünstiger Kredite der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW)). Damit ist Energie
der größte Förderbereich der deutschen Entwicklungszusammenarbeit. Die
Unterstützung erfolgt sowohl durch Beratung der Kooperationsländer, vor allem
durch die Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ)
GmbH, als auch durch günstige Entwicklungskredite über die KfW
Entwicklungsbank. Ein besonderes Augenmerk gilt der Beteiligung und Förderung von
Privatwirtschaft und Zivilgesellschaft.
Der Aufbau von Kapazitäten, die Informationsvermittlung, Bildung und
Ausbildung über erneuerbare Energien in Entwicklungsländern durch die deutsche
Entwicklungspolitik ist ein wesentlicher Teil des Portfolios der deutschen
Entwicklungszusammenarbeit im Energiesektor.
Die Förderung erneuerbarer Energien in Schwellen- und Entwicklungsländern
ist zugleich ein Schwerpunkt der Internationalen Klimaschutzinitiative (IKI) des
Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU).
Mit der IKI strebt das BMU an, die Klimaverhandlungen durch die
Unterstützung von Schwellen- und Entwicklungsländern durch Maßnahmen des
Kapazitätsaufbaus, der Politikberatung und der Unterstützung von innovativen
Pilotvorhaben zu unterstützen. Der besondere Stellenwert des Themas Energie, vor
allem der Energieeffizienz und der erneuerbaren Energien, kommt deutlich im
Portfolio der IKI zum Ausdruck: mit 83 Projekten und einem Gesamtvolumen
von über 200 Mio. Euro in 29 Partnerländern seit 2008 stellt das Thema Energie
45 Prozent aller Projekte im Bereich „Klimafreundliche Wirtschaft“ dar. Im
Fokus stehen dabei insbesondere diejenigen Schwellen- und Entwicklungsländer,
die ein besonders hohes Treibhausgasreduktionspotential aufzuweisen haben.
Dieses soll mit Hilfe deutschen Knowhow und deutscher Technologien
erschlossen werden.
Auch mit dem Sondervermögen Energie- und Klimafonds (EKF) fördert die
Bundesregierung Maßnahmen im Bereich des internationalen Klima- und
Umweltschutzes in Entwicklungsländern.
2. Inwiefern fördert die Bundesregierung die Umsetzung von
Energieeffizienzmaßnahmen in Entwicklungsländern?
In 35 Ländern unterstützt die Bundesregierung im Rahmen von mehr als 140
Vorhaben ihre Partner in Entwicklungsländern dabei, die Rahmenbedingungen und
das Knowhow für Energieeffizienz zu verbessern sowie konkrete
Investitionsprogramme umzusetzen. Die Maßnahmen beziehen sich insbesondere auf die
Unterstützung bei der Verbesserung der politischen Rahmenbedingungen, der
verbesserten Ausbildung von Projektentwicklern, dem Wissenstransfer bei
Technologien, auf den Aufbau von lokalen Kapazitäten sowie auf die
Bereitstellung von angepassten Finanzierungen für Energieeffizienzinvestitionen. Da die
spezifischen Hemmnisse und Herausforderungen in jedem Land unterschiedlich
sind, entwickelt die deutsche Entwicklungszusammenarbeit gemeinsam mit den
Kooperationsländerländern Lösungen und Strategien, die sich an den lokalen/
regionalen Bedingungen orientieren. Die Instrumente der technischen und
finanziellen Zusammenarbeit ergänzen sich dabei. Die deutsche
Entwicklungszusammenarbeit kooperiert mit allen relevanten Akteuren: Ministerien,
Kommunalverwaltungen und Verbänden, Finanzinstitutionen und wissenschaftlichen
Einrichtungen, aber auch mit Energienutzern, seien es Unternehmen oder
Privathaushalte. Sofern die Rahmenbedingungen und Marktchancen für deutsche
Unternehmen günstig sind, unterstützt das Bundesministerium für Wirtschaft und
Technologie (BMWi) deutsche Unternehmen im Rahmen der Exportinitiative
Energieeffizienz mit ergänzenden Maßnahmen.
3. Welche Anstrengungen zum Kapazitätsaufbau in den Entwicklungsländern
unternimmt die Bundesregierung, um sicherzustellen, dass die dringend
benötigten Maßnahmen zur klimafreundlichen Entwicklung auch effektiv
umgesetzt werden können?
Die Durchführungsorganisationen der deutschen Entwicklungszusammenarbeit
beraten im Rahmen der bilateralen Zusammenarbeit Entscheidungsträger in den
Kooperationsländern bei der Entwicklung nationaler Energiestrategien, der
Gesetzgebung für erneuerbare Energien und Energieeinsparung sowie der
entsprechenden regulativen und administrativen Umsetzung. Hierzu zählen auch
der Aufbau entsprechender institutioneller Kapazitäten, etwa die Etablierung
von nationalen Energieagenturen, und die Unterstützung der Internationalen
Organisation für Erneuerbare Energien. Parallel dazu werden in Kooperation mit
internationalen Forschungs- und Bildungseinrichtungen und mit nationalen
Partnern die Verbreitung klimafreundlicher Technologien sowie die
Entwicklung lokal angepasster Lösungen unterstützt.
Die Bundesregierung ermöglicht auch durch finanzielle Unterstützung den
Aufbau von Kapazitäten zur klimafreundlichen Entwicklung. So vergibt die
Initiative für Klima- und Umweltschutz (IKLU) zinsvergünstigte Darlehen an
Entwicklungsländer, die Investitionen in treibhausgasmindernde Initiativen
anstoßen. Zwischen 2008 und 2011 flossen Mittel in Höhe von 5 Mrd. Euro in
Kooperationsländer, mit denen umgerechnet etwa 10 Millionen Tonnen CO2-
Emissionen vermieden werden konnten. Durch die „Deutsche
Klimatechnologieinitiative“ (DKTI) fördert die Bundesregierung die Verbreitung von
Klimatechnologien, die grundsätzlich technisch erprobt sind, aber in Schwellen- und
Entwicklungsländern noch auf Hindernisse bei der Markteinführung stoßen. In
diesem Rahmen werden Vorhaben unter anderem in den Sektoren erneuerbare
Energien, Energieeffizienz in der Industrie und in Gebäuden und intelligente
Stromnetze umgesetzt. Ergänzt werden diese Programme durch die IKI. Durch
die IKI fördert die Bundesregierung in Kooperationsländern Vorhaben, die diese
Länder unter anderem bei Aufbau von institutionellen und personellen
Kapazitäten im Bereich Minderung von Treibhausgasen, Anpassung an die Folgen
des Klimawandels und Minderung von Emissionen aus Entwaldung und
Schädigung von Wäldern (Reducing Emissions from Deforestation and Forest
Degradation – REDD+) sowie dem Erhalt der natürlichen Biodiversität
unterstützen.
Darüber hinaus hat die Bundesregierung bei der VN-Klimakonferenz 2011 in
Durban ein Unterstützungsangebot für vorbereitende und kapazitätsbildende
Maßnahmen in gemeinsamer Initiative von BMZ und BMU in Höhe von
40 Mio. Euro (Climate finance readiness support program) angekündigt. Dieses
Programm soll Kooperationsländer befähigen, die hohen
Qualitätsanforderungen, welche die Bundesregierung für den Green Climate Fund (GCF) anstrebt,
erfüllen zu können, damit sie – wenn der Fonds eingerichtet ist – die Mittel
rasch, wirksam und zielorientiert einsetzen können. Dieses Programm wird
durch BMZ über GIZ und KfW umgesetzt, durch das BMU in erster Linie über
das Entwicklungsprogramm der Vereinten Nationen (UNDP), dem
Umweltprogramm der Vereinten Nationen (UNEP) und das World Resources Institute.
Aus Mitteln des EKF werden zudem über das Auswärtige Amt (AA)
Ausbildungsprogramme und Trainingsinstitute etwa in Tunesien oder Nigeria
unterstützt, deren Ziel der Aufbau von Kapazitäten und Kenntnissen für den Einsatz
erneuerbarer Energien sowie umweltschonender und die Energieeffizienz
steigernder Techniken ist.
4. Wie kann bei deutschen Projekten in Partnerländern gesichert werden, dass
die Absorptionsfähigkeit vor Ort gegeben ist und lokale Industrien gefördert
und Arbeitsplätze geschaffen werden?
Der Aufbau lokaler Industrien und die Schaffung von Arbeitsplätzen in
Kooperationsländern spielen eine zentrale Rolle für die deutsche
Entwicklungszusammenarbeit. Einerseits werden Aus- und Fortbildungsmaßnahmen für
Fachkräfte etabliert und gefördert, andererseits werden nach Bedarf und
Vereinbarung mit den Kooperationsländern Forschungs- und Entwicklungskapazitäten
geschaffen. Zudem werden im Rahmen der Technischen Zusammenarbeit TZ
zuverlässige rechtliche Rahmenbedingungen geschaffen, um mittel- bis
langfristig Investoren für ein Engagement in Kooperationsländern zu mobilisieren.
Die Vorhaben bauen nicht lediglich auf Bedarf und entsprechender Nachfrage
auf, sondern stellen auf Eigenverantwortung und – im Rahmen der jeweiligen
Leistungsfähigkeit – auf Eigenbeiträge ab („ownership“ als Grundlage
nachhaltiger Entwicklung). Hierdurch wird gewährleistet, dass die Absorptionsfähigkeit
der Entwicklungspartner nicht überfordert wird.
5. Wie belegt die Bundesregierung, dass die „Exportinitiative Erneuerbare
Energien“ auch der spezifischen Situation im Empfängerland gerecht wird?
Die einzelnen Module der Exportinitiative sind stets zielgerichtet auf die
Anforderungen des jeweiligen Ziellandes zugeschnitten. Die Organisation der
Geschäftsreisen erfolgt vor Ort durch die jeweilige Auslandshandelskammer,
welche die spezifische Situation kennt und die teilnehmenden Unternehmen gezielt
beraten und vorbereiten kann. Darüber hinaus werden für ausgewählte
Zielländer Finanzierungsberatungen angeboten. Dies soll die Unternehmen in die Lage
versetzen, ihre Strategie für die Markterschließung entsprechend auszurichten.
Den speziellen Anforderungen (z. B. hohe Markteintrittsbarrieren, großer
Informationsbedarf über EE) in einzelnen Schwellen- und Entwicklungsländern
(regional gebündelt) begegnet die Bundesregierung mit dem strategisch
angelegten Projektentwicklungsprogramm, welches die GIZ im Auftrag des BMWi
durchführt.
6. Verfolgt die Bundesregierung mit der Exportinitiative auch die Absicht, die
Grundlagen der Energiewende zu vermitteln?
Bei den Exportinitiativen handelt es sich um Instrumente der
Außenwirtschaftsförderung. Die Vermittlung der Grundlagen der Energiewende steht deshalb bei
den Exportinitiativen erneuerbare Energien und Energieeffizienz nicht im
Vordergrund. Es besteht aber ein direkter Bezug zum Thema Energiewende, da
sowohl die Potenziale erneuerbarer Energien und deren Einbindung in eine
zukünftige Energieversorgung als auch Technologien zur Steigerung der
Energieeffizienz vermittelt werden. Darüber hinaus greifen die Exportinitiativen das
Interesse der Teilnehmer in den Zielländern an diesem Thema mit auf.
7. Ist sichergestellt, dass die mit der Exportinitiative geförderten Unternehmen
neben ihren gewerblichen Interessen auch eine nachhaltige Entwicklung in
den Empfängerländern verfolgen?
Ziel der Exportinitiativen ist die Unterstützung von kleinen und mittleren
Unternehmen (KMU) bei der Erschließung von Auslandsmärkten. Deutsche Energie-
Technologien sind dabei in der Regel so komplex und anspruchsvoll, dass eine
nachhaltige Entwicklung im jeweiligen Zielland ihren Erfolg am Markt
begünstigen kann. Die Entscheidung über die jeweiligen Aktivitäten in den Zielländern
liegt aber in der unternehmerischen Verantwortung der Teilnehmer. Es zeichnet
die deutsche Wirtschaft aber im Allgemeinen aus, ein Interesse an einer
nachhaltigen Entwicklung (z. B. Aufbau lokaler Kompetenzen) zu haben.
8. Welchen messbaren Beitrag zur Armutsbekämpfung leistet diese gezielte
Förderung der erneuerbaren Energien bzw. der
Energieeffizienzmaßnahmen?
Wie wird dieser Beitrag bemessen und evaluiert?
Die deutschen Aktivitäten zur Bekämpfung der Energiearmut beziehen sich
vornehmlich auf die Verbesserung des Zugangs zu Energie. Energiezugang bedeutet
Zugang zu grundlegenden Energiedienstleistungen (Kochen, Heizen,
Beleuchten, Kühlen, Bewegung und Information) für die drei Nutzergruppen Haushalte,
öffentliche und soziale Einrichtungen sowie Unternehmen und
Gewerbetreibende.
Die Verbesserung des Energiezugangs ist in der Regel ein gradueller Prozess
mit verschiedenen Energiedienstleistungsniveaus. Das Verständnis der
deutschen Entwicklungszusammenarbeit von Energiezugang basiert daher auf einem
Mehrstufenansatz, der hinsichtlich der einzelnen Bedürfnisse nach Strom,
Koch- und Heizenergie sowohl Qualität als auch Quantität der Versorgung
berücksichtigt. Gleichzeitig legt die deutsche Entwicklungspolitik besonderen
Wert auf die Nachhaltigkeit des Energiezugangs. Bei der Messung von
Energiezugang fokussiert die deutsche Entwicklungszusammenarbeit, in Anlehnung an
die internationale Debatte, auf die Energiedienstleistungen Licht,
Kommunikation und Kochen in Haushalten, ohne moderne Formen des Heizens und Kühlens
auszuschließen. Für Vorhaben werden Daten zu den unterschiedlichen
Energiedienstleistungen und Leistungsniveaus sowie zur Nachhaltigkeit der
Energieversorgung ermittelt. Diese Daten werden gebündelt und jeweils zwei Stufen in
den Kategorien Elektrizität (Basisstromversorgung/erweiterte Stromversorgung
durch Netzanschluss) und Kochenergie (Zugang zu verbesserten Herden/
Zugang zu modernen Brennstoffen bzw. Wärmeträgern) zugeordnet.
Ein Beispiel für breitenwirksame Aktivitäten mit klar messbaren quantitativen
und qualitativen Wirkungen zur Minderung der Energiearmut ist das von der
deutschen Entwicklungszusammenarbeit mit Kofinanzierung der Niederlande,
Norwegens, Australiens, des Vereinigten Königreichs sowie der Schweiz
durchgeführte Partnerschaftsprogramm Energising Development. Durch die Arbeit
von Energising Development konnten bis Juni 2012 ca. 9,2 Millionen Menschen
in Afrika, Asien und Lateinamerika Zugang zu Strom und sauberer Kochenergie
erhalten. Die Erfahrungen von Energising Development im Bereich Monitoring
und Evaluierung von Energiezugangsprojekten fließen in das globale
Monitoringsystem der SE4All-Initiative ein, das zurzeit entwickelt wird.
9. Welche neuen und zusätzlichen Mittel wird die Bundesregierung dafür
bereitstellen?
Die Fördervolumina im Energiesektor sind in den letzten Jahren kontinuierlich
gestiegen. Angesichts der hohen Nachfrage aus den Kooperationsländern wird
der Energiesektor weiter ein Schwerpunktbereich der deutschen
Entwicklungszusammenarbeit bleiben. Zusätzlich zu den Mitteln für die bilaterale technische
und finanzielle Zusammenarbeit standen der Bundesregierung 2011 und 2012
für die gezielte Förderung der erneuerbaren Energien bzw. der
Energieeffizienzmaßnahmen in Entwicklungs- und Schwellenländern zusätzliche Mittel aus dem
Sondervermögen Energie- und Klimafonds (EKF) zur Verfügung.
Nähere Einzelheiten finden sich in den Antworten zu den Fragen 11 und 12.
10. Wie errechnet sich der ODA-Anteil (ODA = Official Development
Assistance) für die Förderung erneuerbarer Energien in Entwicklungsländern,
und welchen Anteil haben die einzelnen Ressorts?
Der ODA-Anteil der erneuerbaren Energien errechnet sich aus den Zusagen
der Bundesregierung für die bilaterale Zusammenarbeit im Bereich erneuerbare
Energien nach den Förderbereichsschlüsseln 23030, 23065, 23066, 23067,
23068, 23069, 23070.
Den größten Anteil an ODA-fähigen Leistungen für die Förderung erneuerbarer
Energien – im Jahr 2010 rund 94 Prozent der Zusagen – entfällt auf das BMZ.
Die weiteren ODA-fähigen Zusagen für die Förderung erneuerbarer Energien
verteilten sich im gleichen Jahr auf das BMU (5,7 Prozent), auf das BMWi
(0,2 Prozent) und das AA (0,1 Prozent).
Darüber hinaus fördert die Bundesregierung mittelbar über die Beiträge zu den
multilateralen Organisationen wie Weltbank, den Entwicklungsbanken, der
Global Environment Facility (GEF) und der Clean Investment Fund (CIF) auch
Vorhaben zu erneuerbaren Energien und Energieeffizienz. Die einzelnen
Beträge für erneuerbare Energien und Energieeffizienz können nicht separat
aufgeschlüsselt werden.
11. Welche finanziellen Mittel stellt bzw. stellte die Bundesregierung für die
gezielte Förderung der erneuerbaren Energien und der Energieeffizienz in
Entwicklungsländern jeweils in den Jahren 2008 bis 2013 zur Verfügung?
Im Geschäftsbereich des BMZ beliefen sich die Zusagen (einschließlich ODA-
fähiger Marktmittel) für erneuerbare Energien und Energieeffizienz im Zeitraum
von 2008 bis 2011 auf rund 6,1 Mrd. Euro. Davon entfallen rund 4,2 Mrd. Euro
auf die Förderung erneuerbarer Energien inklusive der Deutschen Klima- und
Technologieinitiative (ab 2011) und rund 1,9 Mrd. Euro auf die Förderung von
Energieeffizienz. Die Aufteilung auf die jeweiligen Jahre ist nachstehender
Tabelle zu entnehmen. Die Zahlen für das Jahr 2012 werden derzeit ausgewertet.
Zahlen für das Jahr 2013 liegen noch nicht vor.
Im Geschäftsbereich des BMU beliefen sich die Zusagen im Rahmen der IKI
und des EKF im Zeitraum von 2008 bis 2012 auf insgesamt 202,4 Mio. Euro an
Haushaltsmitteln. Davon entfallen rund 88,7 Mio. Euro auf Projekte zur
Förderung erneuerbarer Energien, rund 62,9 Mio. Euro auf Projekte zur Förderung
von Energieeffizienz und rund 50,8 Mio. Euro auf Mischprojekte.
Im Rahmen der Exportinitiative Energieeffizienz unter Federführung des BMWi
wurden im Zeitraum von 2009 bis 2012 Mittel in Höhe von insgesamt rund
358 000 Euro in Entwicklungs- und Schwellenländern zur Verfügung gestellt.
Davon entfallen rund 189 000 Euro auf das Jahr 2012, rund 116 000 Euro auf
das Jahr 2010 und rund 53 000 Euro auf das Jahr 2009. Für das Jahr 2013 sollen
im Rahmen der Exportinitiative Energieeffizienz rund 280 000 Euro für
Schwellen- und Entwicklungsländer zur Verfügung gestellt werden.
Die Exportinitiative Erneuerbare Energien hat für den Zeitraum 2008 bis 2012
insgesamt 6 418 000 Euro zur Verfügung gestellt. Davon entfielen rund
2 975 000 Euro auf das Jahr 2012, 1 835 000 Euro auf 2011, 1 006 000 Euro auf
2010 und 602 000 Euro auf das Jahr 2009. Für das Jahr 2013 sollen 1 580 000
Euro zur Verfügung gestellt werden.
Mit dem EKF unterstützt die Bundesregierung unter anderem Maßnahmen im
Bereich des internationalen Klima- und Umweltschutzes in
Entwicklungsländern zur Förderung von erneuerbaren Energien und Energieeffizienz. Ziele
sind unter anderem, die Bewusstseinsbildung im Ausland für das Thema
Klimawandel und internationale Sicherheit zu fördern und einen Beitrag zur
Stabilisierung und nachhaltigen wirtschaftlichen, ökologischen und sozialen
Entwicklung in Entwicklungsländern zu leisten. Das AA hat aus diesen Mitteln dafür im
Jahr 2011 7 Mio. Euro und im Jahr 2012 3,5 Mio. Euro eingesetzt.
12. Welche Mittel aus welchen Titeln des Bundeshaushalts werden bzw. wurden
dafür jeweils aufgewandt?
Der Geschäftsbereich des BMZ ist im Bundeshaushalt in Einzelplan 23
veranschlagt.
Die Mittel zur Förderung von Projekten im Bereich erneuerbare Energien und
Energieeffizienz werden aus folgenden Haushaltstiteln aufgewandt:
– Kapitel 2302 Titel 685 08 (Zuschüsse an integrierte Fachkräfte);
– Kapitel 2302 Titel 685 41 (InWEnt);
– Kapitel 2302 Titel 687 01 (Beiträge an Vereinte Nationen und
Sonderorganisationen);
– Kapitel 2302 Titel 687 06 (Förderung privater Träger);
– Kapitel 2302 Titel 687 40 (Deutscher Entwicklungsdienst);
– Kapitel 2302 Titel 896 03 (Bilaterale technische Zusammenarbeit);
– Kapitel 2302 Titel 896 04 (Förderung von Vorhaben der Kirchen);
BMZ-Zusagen zur Förderung von erneuerbaren Energien (RE) und
Energieeffizienz (EE) in Mio. Euro
2008 2009 2010 2011
RE 328,10 976,05 1 471,00 1 170,95
EE 633,55 583,20 310,95 357,29
DKTI (RE) 0 0 0 287,00
Gesamt 961,65 1 559,25 1 781,95 1 815,25
– Kapitel 2302 Titel 866 01/Einzelplan 23 Titel 896 01 (Finanzielle
Zusammenarbeit).
Der Geschäftsbereich des BMU ist im Bundeshaushalt in Einzelplan 16
veranschlagt. Die Mittel für die IKI des BMU werden aus dem Kapitel 1602 Titel 896 05
(IKI classic) bereitgestellt. Die Zusagen an Haushaltsmitteln beliefen sich im
Zeitraum von 2008 bis 2012 auf insgesamt 191,15 Mio. Euro.
Die Mittel aus dem EKF (seit 2011) werden aus dem Kapitel 6092 Titel 687 01
bereitgestellt. Aus der Tranche zur Bewirtschaftung durch das BMU beliefen
sich die Zusagen in den Jahren 2011 und 2012 auf insgesamt 11,25 Mio. Euro an
Haushaltsmitteln. Aus den vom AA bewirtschafteten Mitteln wurden im
gleichen Zeitraum insgesamt 10,5 Mio. Euro eingesetzt.
Der Geschäftsbereich des BMWi ist im Bundeshaushalt in Einzelplan 09
veranschlagt. Die Mittel für die Exportinitiativen Erneuerbare Energien und
Energieeffizienz wurden aus dem Kapitel 0904 Titel 687 05 (Erschließung von
Auslandsmärkten Energieeffizienz wurden aus dem Kapitel 0904 Titel 687 05
(Erschließung von Auslandsmärkten) bereitgestellt.
Wie ist bzw. war jeweils das Verhältnis zwischen Zuschüssen und Darlehen?
Wie sind bzw. waren diese Mittel regional verteilt?
Der Anteil von Zuschüssen an den Zusagen des BMZ und Entwicklung im
Rahmen der bilateralen finanziellen Zusammenarbeit zur Förderung von
erneuerbaren Energien und Energieeffizienz betrug im Zeitraum 2008 bis 2011 knapp ein
Drittel. Die Angaben zur regionalen Verteilung der Mittel zur Förderung von
erneuerbaren Energien und Energieeffizienz beziehen sich für den
Geschäftsbereich des BMZ auf die Instrumente der technischen und finanziellen
Zusammenarbeit. Der mit rund einem Drittel größte Anteil der Zusagen wurde Ländern
in Ost-/Südostasiens/Ozeanien gewährt. Auf die Region Zentralasien/Kaukasus
entfällt rund ein Viertel der Zusagen. Rund 17 Prozent der Zusagen entfallen auf
Afrika südlich der Sahara. In der Region Mittelmeerraum, Naher und Mittlerer
Osten wurden rund 14 Prozent der Zusagen gewährt, Lateinamerika 13 Prozent.
Die Angaben zum Verhältnis zwischen Zuschüssen und Darlehen des BMU im
Bereich erneuerbare Energien und Energieeffizienz beziehen sich auf die
bilaterale Zusammenarbeit des BMU im Rahmen der IKI. Der Anteil von Darlehen in
den oben genannten Themengebieten an den bereitgestellten Haushaltsmitteln
betrug im Zeitraum 2008 bis 2012 ca. 29 Prozent. Die regionale Verteilung der
Darlehen-Projekte hat einen Fokus auf die Region Südosteuropa und Türkei, ca.
48 Prozent der Darlehensprojekte wurden oder werden dort durchgeführt.
Im Rahmen der Exportinitiative Energieeffizienz wurden bzw. werden Projekte
in den Ländern Ghana, Indien, Brasilien, Kolumbien, Peru, Marokko, Ägypten,
Aserbaidschan, Tunesien, Algerien und Vietnam unterstützt.
Das AA hat aus EKF-Mitteln ausschließlich Zuschüsse vergeben und damit
unter anderem Projekte in den Entwicklungsländern Jordanien, Ägypten, Libyen
Tunesien, Algerien, Marokko, Nigeria, Südafrika und China unterstützt.
13. Welche neuen Finanzierungsinstrumente und -quellen wie etwa eine
Klimaschutz-Abgabe auf Flugtickets oder Kerosin, eine Schweröl-Abgabe für
den internationalen Schiffsverkehr etc. plant die Bundesregierung
international zu unterstützen?
Die Bundesregierung unterstützt die Prüfung neuer Finanzierungsinstrumente
wie sie z. B. im Abschlussbericht der VN-Beratungsgruppe zur
Klimafinanzierung (sogenannter AGF-Report) oder G20-Bericht zur Mobilisierung von
Klimafinanzierung genannt sind.
Die Bundesregierung unterstützt weiterhin die Einführung einer globalen
marktbasierten Maßnahme durch die International Civil Aviation Organisation (ICAO).
Ende 2012 hat der ICAO-Rat beschlossen, dass die Arbeiten hierzu auf hoher
politischer Ebene fortgesetzt werden sollen. Gleichzeitig wurde die
Einbeziehung außereuropäischer Flüge in das europäische Emissionshandelssystem (ETS)
befristet ausgesetzt. Der alte Stand des Emissionshandels ist automatisch wieder
einzusetzen, sofern in der ICAO bis Herbst 2013 kein angemessenes Ergebnis
erreicht wird.
Die Bundesregierung setzt sich bei der Internationalen Maritimen Organisation
(IMO) weiterhin für die Verabschiedung einer globalen marktbasierten
Maßnahme für den internationalen Seeverkehr ein. Die Einführung einer solchen
Maßnahme, insbesondere eines Emissionshandelssystems für den Seeverkehr,
ist jedoch mittelfristig nicht zu erwarten.
14. Inwiefern setzt sich die Bundesregierung dafür ein, internationale Regimes
zu schaffen, die den Einsatz von Schweröl auf Hoher See verbieten, die
internationale Schifffahrt dahingehend überwachen und gegebenenfalls
sanktionieren?
Anlage VI Regel 14 des im Rahmen der Internationalen Seeschifffahrts-
Organisation IMO beschlossenen MARPOL-Übereinkommens, die von Deutschland
mit der 17. Verordnung Umweltschutz-See in Kraft gesetzt wurde, sieht seit der
Änderung des Übereinkommens im Jahre 2008 bereits einen Zeitplan vor, der
den Schwefelanteil im Schiffskraftstoff drastisch senkt und zur Verwendung von
Destillaten zwingt, wenn nicht Abgasnachbehandlungssysteme installiert
werden. Im Antarktisgebiet sind Verwendung und Beförderung von Schweröl
bereits verboten. Bei der Diskussion um die Einführung verpflichtender
Vorschriften für das Arktisgebiet (Polar Code) wird sich Deutschland für gleichartige
Regelungen einsetzen.
Für Überwachung und Sanktionierung gelten die internationalen Vorschriften,
insbesondere Artikel 4 und 6 des MARPOL-Übereinkommens.
15. Welche Ergebnisse für 2013 erhofft sich die Bundesregierung von dem um
ein Jahr verlängerten Arbeitsprogramm zur langfristigen
Klimafinanzierung?
Das Arbeitsprogramm Langfristfinanzierung hat im Jahr 2013 zum Ziel, die
Industrieländer in ihren Anstrengungen zu unterstützen, Pfade für die
Mobilisierung zum Aufwuchs auf jährlich 100 Mrd. US Dollar ab 2020 zu erarbeiten.
Weiterhin sollen die Informationen zur Verbesserung von Rahmenbedingungen
für die Mobilisierung und Auszahlung von Klimafinanzierung in
Entwicklungsländern bereitgestellt werden. Die Bundesregierung erhofft sich durch das
Arbeitsprogramm einen Informationsgewinn in beiden Bereichen für alle
Beteiligten, der zu einer Stärkung der internationalen Klimafinanzierung sowie zu einer
verbesserten Wirkung der mobilisierten Mittel führt.
Welche Rolle spielt dabei die Initiative des Generalsekretärs der Vereinten
Nationen „Sustainable Energy for All (SE4ALL)“?
Die Initiative des Generalsekretärs der Vereinten Nationen „Nachhaltige
Energie für alle“ („Sustainable Energy for All – SE4All“) trägt durch die Ausrichtung
auf nachhaltige Energieversorgung zur Erreichung der Klimaziele bei. Daher
sind Erfahrungen aus der Initiative in Bezug auf den Ausbau von erneuerbaren
Energien unter dem Blickwinkel Zugang zu nachhaltiger Energieversorgung
und Armutsreduzierung ein wichtiger Aspekt, der auch im Rahmen des
Arbeitsprogramms zur langfristigen Klimafinanzierung relevant sein kann.
16. Welchen Beitrag wird die Bundesregierung dazu leisten, den Green Climate
Fund möglichst schnell mit Mitteln zu bestücken und arbeitsfähig zu
machen?
Die Bundesregierung arbeitet intensiv am Aufbau des GCF mit. Im Direktorium
(Board) des GCF werden derzeit auch Modalitäten für eine Auffüllung des GCF
erörtert. Es ist derzeit allerdings nicht absehbar, ob im Jahr 2013 finanzwirksame
Entscheidungen zur Operationalisierung des GCF getroffen werden. Für einen
künftigen Beitrag wurde Vorsorge getroffen. Im Wirtschaftsplan 2013 des
Energie- und Klimafonds wurden bei Titel 687 01 „Internationaler Klima- und
Umweltschutz“ Mittel eingeplant. Nach dem Eckwertebeschluss zum
Regierungsentwurf des Bundeshaushalts 2014 und des Finanzplans 2013 bis 2017
werden die bislang im Finanzplan zum Sondervermögen „Energie- und
Klimafonds“ bei Titel 687 01 vorgesehenen Mittel in die Einzelpläne des BMZ und des
BMU umgesetzt.
17. Welches zukünftige jährliche Fördervolumen hält die Bundesregierung für
den Green Climate Fund für angemessen (z. B. für das Jahr 2020)?
Der GCF soll eines der Hauptinstrumente der internationalen Klimafinanzierung
werden. Die Bundesregierung wird einen angemessenen Beitrag (fair share)
dazu leisten.
18. Welchen Anteil davon hält die Bundesregierung für einen angemessenen
fairen Beitrag Deutschlands?
Auf die Antworten zu den Fragen 16 und 17 wird verwiesen.
19. Wie gestaltet die Bundesregierung die Förderung internationaler
Innovations- und Kooperationsnetzwerke im Bereich erneuerbarer Energien und
Energieeffizienz?
Die Bundesregierung unterstützt verschiedene internationale Netzwerke im
Bereich erneuerbare Energien und Energieeffizienz. So hat Deutschland
beispielsweise die Gründung des internationalen Multistakeholder-Netzwerks „REN21“
oder des IEA-Durchführungsabkommens zu erneuerbaren Energien „RETD“
maßgeblich vorangetrieben und unterstützt diese weiterhin. Auch in weiteren
internationalen Netzwerken, etwa in Arbeitsgruppen zu erneuerbaren Energien
und Energieeffizienz des „Clean Energy Ministerials“ oder bei REEEP
(„Renewable Energy and Energy Efficiency Partnership“) ist die Bundesregierung
engagiert und unterstützt als europäischer Ko-Vorsitzender der Afrikanisch-
Europäischen Energie-Partnerschaft die Förderung der erneuerbarer Energien
auf dem afrikanischen Kontinent. Auch die Unterstützung von Allianzen wie die
Global Alliance for Clean Cookstoves (GACC) bezeugen das aktive
Engagement der Bundesregierung in globalen Innovations- und
Kooperationsnetzwerken.
Darüber hinaus unterstützt die Bundesregierung Bestrebungen
intergouvernementaler Organisationen wie der IEA oder IRENA, den Dialog mit der
Privatwirtschaft und der Zivilgesellschaft zu stärken, etwa im Rahmen des IEA
„Renewable Industry Adivisory Boards“, im Globalen erneuerbaren Energien
Inselnetzwerk (GREIN) oder im Internationalen Business Dialogforum IRENAs.
Das multilaterale Engagement der Bundesregierung wird ergänzt durch
bilaterale Kooperation zu erneuerbaren Energien und Energieeffizienz mit zahlreichen
Partnerländern.
20. Wie unterstützt die Bundesregierung die Arbeit der Internationalen
Agentur für erneuerbare Energien (IRENA)?
Die Bundesregierung hat maßgeblich zu der Gründung der IRENA beigetragen
und unterstützt die Organisation seit ihrer Gründung im Jahre 2009 in ihrer
fachlichen und strategischen Ausrichtung, mit finanziellen Beiträgen und durch
Personalbereitstellung. Deutschland trägt in 2013 mit Pflichtbeiträgen in Höhe von
1,759 Mio. US-Dollar zum Kernbudget der Organisation bei. Weiterhin
finanziert Deutschland 2013 das IRENA Innovations- und Technologiezentrum
(IITC) – eine der drei Fachabteilungen des IRENA-Sekretariats – in Bonn mit
einem freiwilligen Beitrag von 4,3 Mio. US-Dollar. Außerdem leistet
Deutschland weitere projektgebundene freiwillige Beiträge im Bereich
Kapazitätsaufbau und Politikberatung in Westafrika und den Pazifischen Inselstaaten und für
den Aufbau des „Global Renewable Energy Island Network“ (GREIN).
Deutschland steht in kontinuierlichem, engem Austausch mit dem IRENA-
Sekretariat bezüglich der strategischen und programmatischen Ausrichtung der
Organisation. Im Rahmen der Initiative „Sustainable Energy for All“ des
Generalsekretärs der Vereinten Nationen, Ban Ki-moon, unterstützt die
Bundesregierung die Ambitionen der IRENA, zum Knotenpunkt für erneuerbare Energien
der Initiative zu werden. In weiteren multilateralen Gremien (wie G8/20, Clean
Energy Ministerial) bindet die Bundesregierung die IRENA aktiv in laufende
Prozesse ein. Deutschland wirbt auch in seinen bilateralen Beziehungen um die
Unterstützung anderer Staaten für IRENA.
Die Bundesregierung begleitet die Umsetzung des Arbeitsprogramms der
IRENA fachlich und hat hierzu unter anderem Kooperationen mit laufenden
Aktivitäten von deutschen Akteuren angeregt, insbesondere
Durchführungsorganisationen, Forschung, Politik, Wirtschaft und Zivilgesellschaft im Bereich
erneuerbare Energien. In diesem Kontext hat die Bundesregierung bereits eine
Vielzahl von gemeinsamen Veranstaltungen durchgeführt, etwa bei der
Konferenz für nachhaltige Entwicklung in Rio de Janeiro, der International Renewable
Energy Conference in Abu Dhabi, und der 5. MENAREC (Middle East North
Africa Renewable Energy Conference) in Marokko.
In der Aufbauphase entsandte die Bundesregierung zeitweilig drei Mitarbeiter
an IRENA. 2013 soll ein „Junior Professional Officer – JPO“ im Rahmen des
Programms Beigeordnete Sachverständige an IRENA entsandt werden, um den
Bereich Wissensmanagement zu unterstützen.
Die Bundesregierung unterstützt IRENA auch in völkerrechtlichen Belangen.
Deutschland fungiert als Verwahrer der IRENA-Satzung.
21. Wie sollen die Umsetzungprozesse im Rahmen der Energiewende
verbessert werden, um ein erfolgreiches Beispiel für andere Länder darzustellen?
Die Bundesregierung überprüft in dem jährlichen Monitoringbericht zur
Energiewende, dem alle drei Jahre erscheinenden Fortschrittsbericht zur
Energiewende sowie in regelmäßigen Abständen tagenden Staatssekretärs-
Steuerungskreis zur Energiewende den Umsetzungsstand der Energiewende und
identifiziert dabei Handlungs- und Optimierungsbedarfe.
22. An welchen Projekten fossiler Energieerzeugung in Entwicklungsländern
ist Deutschland (z. B. über die KfW oder Hermes-Bürgschaften) zurzeit
direkt oder indirekt beteiligt (z. B. durch finanzielle Unterstützung, wie
etwa konzessionäre Darlehen), und mit jeweils welchem Volumen?
Hinsichtlich der Projekte in Kooperationsländern der deutschen
Entwicklungszusammenarbeit, die im Rahmen der finanziellen und technischen
Zusammenarbeit gefördert werden, wird auf die Antwort zu Frage 28 verwiesen.
Darüber hinaus belaufen sich die Finanzierungen der KfW-IPEX-Bank für
Projekte fossiler Energieerzeugung seit 1997 insgesamt auf 1 791,8 Mio. Euro
aufgeteilt nach Brennstoffarten und Ländern:
Diesel 248,6 Mio. Euro Costa Rica, Dominikanische Republik;
Gas 744,1 Mio. Euro Ägypten, Bangladesch, Indien, Jordanien, Mexiko,
Philippinen, Thailand, Türkei, Vietnam;
Kohle 799,1 Mio. Euro Chile, Indien, Mazedonien, Südafrika, Thailand,
Türkei.
Mit den Exportkreditgarantien des Bundes (Hermesdeckungen) werden Exporte
aus Deutschland abgesichert. Ausländische Projekte sind nicht Gegenstand der
Exportkreditgarantien.
23. Plant die Bundesregierung (bzw. die KfW) neue Beteiligungen oder neue
Gewährungen finanzieller Unterstützung, wie konzessionäre Kredite für
Projekte fossiler Energieerzeugung, in Entwicklungsländern?
Wenn ja, welche?
Hinsichtlich der Projekte in Kooperationsländern der deutschen
Entwicklungszusammenarbeit, die im Rahmen der finanziellen und technischen
Zusammenarbeit gefördert werden, wird auf die Antwort zu Frage 28 verwiesen.
24. Wie begründet die Bundesregierung die Förderung der Nutzung fossiler
Energien vor dem Hintergrund, dass die gegenwärtigen globalen
Emissionsprognosen ein deutliches Überschreiten der kritischen Zwei-Grad-
Grenze vorhersagen und Projekte fossiler Energieerzeugung wegen ihrer
langen Laufzeit die Emissionspfade der betroffenen Länder auf Jahrzehnte
festschreiben?
Auf die Antwort zu Frage 28 wird verwiesen.
25. Welche Änderungen sind hinsichtlich künftiger finanzieller Beteiligung
der Bundesregierung (z. B. über die KfW) an derartigen fossilen Projekten
mit welchem Zeithorizont geplant?
Die Geschäftsausrichtung der KfW ist langfristig orientiert und berücksichtigt
Entwicklungen in dem Geschäftsbereich, auf die auch die Bundesregierung
entsprechend reagieren wird.
26. Welche Projekte, Programme und Strategien wurden unter der
Federführung der Bundesregierung im Sektor Energie des gemeinsamen
Aktionsplans der EU-Afrika-Strategie entwickelt und umgesetzt, welche Rolle
spielt dabei der Ausbau erneuerbarer Energien, und welche finanziellen
Mittel wurden eingesetzt bzw. sind vorgesehen?
Die Bundesregierung unterstützt die Afrika-EU Energiepartnerschaft (AEEP),
die im Rahmen der Gemeinsamen Afrika-EU-Strategie (JAES) eine von acht
Partnerschaften darstellt. Die Bundesrepublik Deutschland hat in dieser
Partnerschaft gemeinsam mit der Republik Österreich den EU-Ko-Vorsitz inne und
beteiligt sich maßgeblich am strategischen Dialog zwischen dem afrikanischen
und dem europäischen Kontinent.
Im Rahmen der AEEP wurden unter deutschem Vorsitz beim 1. Hochrangigen
Treffen der AEEP in Wien im September 2010 politische Ziele vereinbart, die
beide Kontinente inklusive ihrer Mitgliedstaaten auffordern, bis 2020 für
zusätzlich 100 Millionen Menschen in Afrika Zugang zu modernen
Energiedienstleistungen zu schaffen und den Ausbau erneuerbarer Energien auf dem
afrikanischen Kontinent zu beschleunigen (zusätzlich 10 000 Megawatt Wasserkraft,
5 000 Megawatt Windkraft, 500 Megawatt Solarenergie).
Beim Wiener Treffen 2010 wurde auch das Africa-EU Renewable Energy
Cooperation Programme (RECP) ins Leben gerufen, um neue Märkte für
erneuerbare Energien auf dem afrikanischen Kontinent aufzubauen und deren
Funktionsfähigkeit zu unterstützen. Finanziert durch Beiträge der Bundesregierung
(0,5 Mio. Euro), der Europäischen Kommission (5 Mio. Euro), von Frankreich
(0,2 Mio. Euro), Österreich (0,3 Mio. Euro) und Finnland (0,3 Mio. Euro) soll
das Programm die notwendigen politischen, regulativen und rechtlichen
Rahmenbedingungen für erneuerbare Energien schaffen und Staaten beim Auf- und
Ausbau von Kapazitäten unterstützen („skills development“). Darüber hinaus
unterstützt die Bundesregierung durch die AEEP den weiteren Ausbau des
Programms und damit den verstärkten Einsatz erneuerbarer Energien in Afrika.
Das Sekretariat der AEEP sowie eine der zwei Implementierungsorganisationen
für das RECP stellen die EU Energy Initiative Partnership Dialogue Facility
(EUEI PDF), ein von der Europäischen Kommission und mehreren
Mitgliedstaaten finanziertes Instrument. Die Bundesregierung trägt sowohl durch
Beiträge zur EUEI PDF als auch direkt zum RECP zur erfolgreichen Umsetzung der
AEEP und des RECP bei (insgesamt 4,5 Mio. Euro im Zeitraum 2009 bis 2015).
Weiterhin unterstützt die Bundesregierung sowohl über Beiträge zum EU-Africa
Infrastructure Trust Fund (5 Mio. Euro) als auch über zahlreiche bilaterale
Programme der Entwicklungszusammenarbeit die Erreichung der politischen Ziele
der AEEP.
27. Wie will die Bundesregierung die Glaubwürdigkeit ihrer Projekte zur
Förderung erneuerbarer Energien in Entwicklungsländern bewahren, wenn
gleichzeitig Hermes-Bürgschaften für Atomprojekte in anderen Ländern
vergeben werden?
Die von der Bundesregierung beschlossene Energiewende betrifft die nukleare
Stromerzeugung im Inland. Es liegt in der souveränen Entscheidung anderer
Staaten, zur Ausgestaltung ihrer Energiepolitik einen anderen Energiemix zu
wählen.
Die Bundesregierung ist sich der besonderen Sensibilität von Nuklearprojekten
bewusst. Soweit Exportkreditgarantien für Lieferungen und Leistungen für
Kernkraftwerke beantragt werden, werden besonders strenge
Prüfungsanforderungen angelegt.
Vor dem Hintergrund der Ereignisse in Fukushima setzt sich die
Bundesregierung international – sowohl in der EU als auch in der Gemeinschaft der G20-
Staaten – für einheitliche Sicherheitsstandards auf hohem Niveau ein.
Im Rahmen der deutschen Entwicklungszusammenarbeit wird gemäß dem
BMZ-Sektorkonzept „Nachhaltige Energie für Entwicklung“ eine Förderung
der Kernenergie im Rahmen der deutschen Entwicklungszusammenarbeit
ausgeschlossen.
28. Gibt es Partnerländer, die in der bilateralen Zusammenarbeit die Förderung
von Energiegewinnung aus fossilen Brennstoffen oder Atomenergie
wünschen?
Wenn ja, welche Länder sind dies, und welches Fördervolumen für welche
Projekte wird hierfür aufgewendet?
Für die meisten Entwicklungs-, Schwellen- und Übergangsländer sind fossile
Brennstoffe eine wesentliche Quelle für die Energieerzeugung. Inwieweit der
Wunsch nach Förderung fossiler Energiegewinnung in Konsultationen oder
Verhandlungen von den Kooperationen artikuliert wurde, lässt sich im Einzelnen
nicht darstellen.
Die erforderliche Minderung von Treibhausgasemissionen zur Begrenzung der
Erderwärmung auf maximal 2 Grad Celsius im Jahr 2050 kann nur erreicht
werden, wenn auch in den Entwicklungs- und Schwellenländern das notwendige
Wachstum für Entwicklung und Armutsbekämpfung und die damit verbundenen
Treibhausgasemissionen voneinander entkoppelt werden.
Daher ist neben der Armutsminderung die Unterstützung der Entwicklungs- und
Schwellenländer bei der Anpassung an den Klimawandel und der Minderung
von Treibhausgasen eine wesentliche Aufgabe der Entwicklungspolitik. Ziel der
deutschen Entwicklungszusammenarbeit ist die Förderung der Transformation
zu einer klimafreundlichen und klimaresilienten Entwicklung in Entwicklungs-
und Schwellenländern.
Einige Schwellenländer wie zum Beispiel Indien decken ihren steigenden
Energiebedarf über zahlreiche zum überwiegenden Teil veraltete Kohlekraftwerke
mit schlechten Wirkungsgraden. Hier kann die Demonstration von
energieeffizienten, neuesten Kraftwerkstechnologien zur kurzfristigen
Emissionsminderung beitragen; gleichzeitig wird jedoch eine weiterhin Treibhausgas
emittierende Energieversorgung für folgende Jahre festgelegt und der
Wettbewerb im Energiebereich beeinflusst.
Im Rahmen der deutschen Entwicklungszusammenarbeit ist das Thema Kohle
in vier Kooperationsländern (Indien, Serbien, Kosovo und Mongolei) relevant.
In den Jahren 2007 und 2008 wurden im Rahmen der finanziellen
Zusammenarbeit zwei Zusagen in Höhe von insgesamt 358 Mio. Euro für Vorhaben zur
Stromerzeugung aus Kohle gemacht. Dabei handelt es sich um ein
Neubauvorhaben und ein Vorhaben zur Modernisierung/Rehabilitierung eines bestehenden
Kohlekraftwerks, die zurzeit umgesetzt werden. Ziel von Modernisierungs-
Vorhaben ist die Demonstration von effizienten Kraftwerkstechnologien, um eine
katalytische Wirkung im Energiesektor der Länder zu entfalten. Neben diesen
beiden Projekten zur Stromgewinnung aus Kohle wurden im Zeitraum von 2006
bis 2012 vier Zusagen mit einem Gesamtvolumen von 52 Mio. Euro für die
Modernisierung/Rehabilitierung von Fernwärme-Heizwerken und Kraft-
Wärme-Kopplungs-Anlagen gemacht.
In Indien befindet sich ein Vorhaben zur Modernisierung eines bestehenden
Kraftwerks (ein Block mit 210 Megawatt) mit einem voraussichtlichen
Zusagevolumen (zinsverbilligtes Darlehen) von rund 80 Mio. Euro in Vorbereitung.
Im Rahmen der Technischen Zusammenarbeit werden zurzeit Maßnahmen in
der Mongolei (3,6 Mio. Euro; Laufzeit 2007 bis 2013) und Indien (8,2 Mio.
Euro; Laufzeit 2003 bis 2014) durchgeführt, die Trainings und
Beratungsleistungen zur guten Betriebsführung, Instandhaltung und zur Vorbereitung von
Rehabilitationsmaßnahmen von Kohlekraftwerken umfassen.
Weitere Förderung im Bereich Kohlekraftwerke in Indien erfolgt im Rahmen der
IKI durch das BMU Projekt „Excellence Enhancement Centre“ mit 1,73 Mio.
Euro.
Gemäß dem BMZ-Sektorkonzept „Nachhaltige Energie für Entwicklung“ ist
eine Förderung der Kernenergie im Rahmen der deutschen
Entwicklungszusammenarbeit nicht vorgesehen.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44,
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ISSN 0722-8333]