Konsequenzen für kommunale Kindertageseinrichtungen aus dem Urteil des Bundesfinanzhofs vom 12. Juli 2012
der Abgeordneten Caren Marks, Bernd Scheelen, Petra Crone, Petra Ernstberger, Iris Gleicke, Christel Humme, Ute Kumpf, Franz Müntefering, Thomas Oppermann, Aydan Özoguz, Sönke Rix, Marlene Rupprecht (Tuchenbach), Stefan Schwartze, Dagmar Ziegler, Dr. Frank-Walter Steinmeier und der Fraktion der SPD
Vorbemerkung
Zahlreiche Kommunen sind Träger von Kindertageseinrichtungen. Kommunale Kindertageseinrichtungen leisten, ebenso wie andere Kindertageseinrichtungen, die den Regelungen der §§ 22 ff. des Achten Buches Sozialgesetzbuch (SGB VIII) unterliegen, einen wichtigen Beitrag zur Bildung, Erziehung und Betreuung von Kindern und insbesondere zum dringend notwendigen Ausbau der Förderangebote für Kinder unter drei Jahren. Sie sind ein wichtiger Bestandteil der sozialen Infrastruktur für Familien und der öffentlichen Daseinsvorsorge.
Laut Urteil des Bundesfinanzhofs vom 12. Juli 2012 (Aktenzeichen I R 106/10), das im September 2012 bekannt wurde, sind kommunale Kindertageseinrichtungen „keine Hoheitsbetriebe, sondern Betriebe gewerblicher Art (BgA)“. Diese Bewertung des Gerichts hat zur Folge, dass Kindertageseinrichtungen in kommunaler Trägerschaft körperschaftsteuerpflichtig sind. Bislang wurde die Körperschaftsteuer in vielen Fällen nicht erhoben.
Es ist unklar, inwieweit dieses Urteil durch die nunmehr erforderliche Veranlagung zur Körperschaftsteuer zusätzlichen Verwaltungsaufwand und höhere Kosten für kommunale Kitas, aber auch für Finanzbehörden, zur Folge hat. Fest steht, dass kaum oder gar nicht mit zusätzlichen Steuereinnahmen zu rechnen ist, weil kommunale Kindertageseinrichtungen regelmäßig nicht mit Gewinnen abschließen, sondern häufig defizitär betrieben und daher mit öffentlichen Mitteln bezuschusst werden.
Angesichts des notwendigen Ausbaus der frühkindlichen Bildung und Betreuung in Deutschland und des Inkrafttreten des Rechtsanspruchs zum 1. August 2013 auf einen Platz in einer Kindertageseinrichtung für Kinder ab dem ersten Geburtstag besteht dringend Klärungsbedarf, welche Anforderungen auf kommunale Kindertageseinrichtungen infolge dieses Urteils zukommen.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen14
Welche Gremien des Bundes (z. B. Bund-Länder-Arbeitsgruppe, interministerielle Arbeitsgruppe auf Bundesebene) befassen sich mit dem Urteil des Bundesfinanzhofs vom 12. Juli 2012 und den daraus zu ziehenden Konsequenzen?
Ist die Bundesregierung an einem entsprechenden Gremium, in dem Konsequenzen aus dem Urteil des Bundesfinanzhofs vom 12. Juli 2012 erörtert werden, beteiligt, und wenn ja, welche Ressorts sind dort vertreten?
Falls es bislang kein Gremium gibt, das sich mit möglicherweise zu ziehenden Schlussfolgerungen aus dem Urteil des Bundesfinanzhofs vom 12. Juli 2012 beschäftigt, ist die Einrichtung einer entsprechenden Arbeitsgruppe auf Bundesebene geplant, und wenn ja, bis wann?
Falls eine solche Arbeitsgruppe geplant ist, welche Institutionen sollen sich daran beteiligen?
Wieviele kommunale Kindertageseinrichtungen sind nach Kenntnis der Bundesregierung von dem Urteil des Bundesfinanzhofs betroffen?
Rechnet die Bundesregierung infolge des Urteils des Bundesfinanzhofs vom 12. Juli 2012 auf die nunmehr erforderliche Veranlagung zur Körperschaftsteuer mit einem erhöhten Verwaltungsaufwand und entsprechenden Kosten für Kommunen bzw. kommunale Kindertageseinrichtungen sowie für Finanzbehörden?
a) Falls ja, wie hoch lässt sich der zu erwartende Verwaltungsaufwand ungefähr pro Jahr beziffern?
b) Falls nein, wie begründet es die Bundesregierung, dass sie nicht mit einem erhöhten Verwaltungsaufwand und entsprechenden Kosten rechnet?
Welche gesetzlichen oder untergesetzlichen Initiativen schlägt die Bundesregierung konkret vor, um einen möglichen erhöhten Verwaltungsaufwand infolge des Urteils des Bundesfinanzhofs vom 12. Juli 2012 zu vermeiden?
Falls die Bundesregierung gesetzliche oder untergesetzliche Initiativen zur Vermeidung eines möglichen Verwaltungsaufwands infolge des Urteils des Bundesfinanzhofs vom 12. Juli 2012 ergreift, welche Änderungen werden konkret vorgeschlagen, und welcher Zeitplan ist für entsprechende Maßnahmen vorgesehen?
Falls die Bundesregierung keine gesetzlichen oder untergesetzlichen Initiativen zur Vermeidung eines möglichen Verwaltungsaufwands plant, wie begründet sie dies?
Welche Länder sind der Bundesregierung bekannt, in denen kommunale Kindertageseinrichtungen Nichtveranlagungsbescheinigungen vorlegen müssen, und welche Schlussfolgerungen und Konsequenzen zieht die Bundesregierung daraus?
Welche Schlussfolgerungen und Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus der Aufforderung des Bayerischen Gemeindetags an die Bundesregierung, klarzustellen, dass kommunale Kindertageseinrichtungen von der Körperschaftsteuer freizustellen sind?
Mit welchen (steuer)rechtlichen Folgen haben aus Sicht der Bundesregierung Einrichtungen, wie beispielsweise Kindertageseinrichtungen, zu rechnen, wenn diese aus der Steuerpflicht entlassen werden?
Welche (steuer)rechtlichen Folgen hat es für kommunale Kindertageseinrichtungen, wenn sie ihre Rechtsform wechseln und beispielsweise als gemeinnützige Einrichtung betrieben werden?
Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass Kindertageseinrichtungen einen wichtigen Beitrag zur Bildung, Erziehung und Betreuung von Kindern leisten und ein wichtiger Bestandteil der öffentlichen Daseinsvorsorge sind (bitte Antwort begründen)?