Demokratie für Belarus
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Marieluise Beck (Bremen), Dr. Uschi Eid, Thilo Hoppe, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung der Fragesteller
Nach den Präsidentschaftswahlen in Belarus am 19. März 2006, die die OSZE als weder frei noch fair bezeichnet hat, ist die Opposition weiter unter Druck geraten. Der Oppositionskandidat Alexander Kosulin ist wegen seines Aufrufs zur Demonstration gegen das gefälschte Wahlergebnis zu fünfeinhalb Jahren Haft verurteilt worden. Hunderte wurden auf den Demonstrationen nach der Wahl verhaftet. Am 20. September 2006 erklärte Kosulin im Gefängnis den Hungerstreik, um die Aufmerksamkeit der Internationalen Gemeinschaft für die Lage der Opposition in Belarus zu erreichen. Es gibt keine Möglichkeit der freien Meinungsäußerung, unabhängige Medien wie Zeitungen dürfen nicht mehr vertrieben werden.
In zwei Anträgen vor und nach der Wahl hat der Deutsche Bundestag in einem breiten Konsens erklärt, die demokratischen Kräfte in Belarus unterstützen zu wollen. Neben der Forderung nach einer Ausweitung des Visa-Banns für Mitglieder der Regierung und anderer verantwortlicher Personen und dem Einfrieren von Konten, haben sich Mitglieder aller Fraktionen für eine Intensivierung des Jugend- und Studentenaustauschs ausgesprochen. Zentrales Instrument hierzu ist eine liberale Handhabung bei der Visa-Vergabe. Dahinter steht die Überzeugung, dass gerade der jungen Generation in Belarus das Reisen in das westliche Ausland ermöglicht werden muss, um so die Entwicklung von Demokratie und Rechtsstaatlichkeit in Belarus zu fördern.
Fragen und Antworten11
Was unternimmt die Bundesregierung, um die Erhöhung der Visa-Gebühren für den Schengenraum von derzeit 35 Euro auf 60 Euro zum 1. Januar 2007 für Belarus abzuwenden?
Die Bundesrepublik Deutschland setzt die Entscheidung des Rates über die Erhöhung der Visumgebühren für Schengen-Visa (ABl. L 175 vom 29. Juni 2006, S. 77) mit der Ersten Verordnung zur Änderung der Aufenthaltsverordnung in nationales Recht um. Ausgenommen von der Gebührenerhöhung sind nach dem Gemeinschaftsrecht nur Angehörige solcher Länder, mit denen die Europäische Union Abkommen über Visumerleichterungen abgeschlossen hat. Hier gilt die in den jeweiligen Abkommen festgelegte Gebühr. Unverändert bleibt die Visumgebühr für eine Übergangszeit bis zum 1. Januar 2008 ferner in den Ländern, für die der Europäischen Kommission bis zum 1. Januar 2007 ein Mandat für die Aushandlung von Visumerleichterungen erteilt worden ist.
Weitere länderbezogene Ausnahmetatbestände sind in der Entscheidung nicht vorgesehen. In Ziffer 9 der Erwägungsgründe heißt es allerdings: Die Mitgliedstaaten sollten von den vom Schengen-Besitzstand gebotenen Möglichkeiten zur Entwicklung direkter Kontakte mit den Nachbarländern im Einklang mit den übergeordneten politischen Zielen der EU möglichst umfassend Gebrauch machen.
Gemäß Artikel 2 der Entscheidung können in Einzelfällen Gebühren erlassen oder ermäßigt werden, wenn die entsprechende Maßnahme der Förderung kultureller Interessen sowie außenpolitischer, entwicklungspolitischer oder sonstiger erheblicher öffentlicher Interessen dient oder humanitäre Gründe hat.
Nach der Entscheidung des Rates wird weiterhin generell die Visumgebühr aufgehoben für Kinder unter sechs Jahren, Schüler, Studenten, postgraduierte Studenten und begleitende Lehrer im Rahmen einer Reise zu Studien- oder Ausbildungszwecken sowie für Forscher, die sich zu Forschungszwecken innerhalb der Gemeinschaft bewegen. Diese Befreiung gilt unabhängig von der Staatsangehörigkeit, d. h. auch für weißrussische Antragsteller.
Warum hat die Bundesregierung am 27. April 2006 in Luxemburg der Anhebung der Visa-Gebühren zugestimmt, obwohl eine solche Gebühr für die meisten Weißrussen nicht bezahlbar ist, und nicht vielmehr wie Schweden, Griechenland und Ungarn eine solche Erhöhung abgelehnt?
Die vom Rat der Justiz- und Innenminister am 27. April 2006 erzielte politische Einigung, die Erhöhung der Visumgebühren zum 1. Januar 2007 bei Zulassung weit reichender Ausnahmeregelungen in Kraft zu setzen, stellt einen Kompromiss dar, der außenpolitischen Aspekten, insbesondere der Europäischen Nachbarschaftspolitik, Rechnung trägt. Die Bundesregierung teilt die Auffassung, dass direkte persönliche Kontakte von wesentlicher Bedeutung für die Entwicklung der Demokratie in Belarus sind.
Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen.
Wie wirkt die Bundesregierung auf die Innenministerkonferenz ein, um für eine großzügige Anwendung der gesetzlichen Regelungen der Aufenthaltserlaubnis für junge Menschen aus Belarus zu sorgen?
Die aufenthaltsrechtlichen Regelungen finden auf Ausländer aus allen Herkunftsstaaten gleichermaßen Anwendung. Etwas anderes kann sich nur aus zwischenstaatlichen Abkommen oder Vereinbarungen ergeben.
Wie viele Studenten wurden seit den Präsidentschaftswahlen am 19. März 2006 von belarussischen Hochschulen aus politischen Gründen relegiert?
Das in Minsk ansässige „Komitee zur Unterstützung repressierter Studenten“ spricht von 162 aus politischen Gründen exmatrikulierten Studierenden und Schülern.
Wie wertet die Bundesregierung die Urteile gegen Alexander Kosulin und die Aktivisten der gesellschaftlichen Vereinigung „Partnerschaft“ Nikolaj Astrejko, Timofej Drantschuk, Erina Bronizkaja und Alexander Schalaiko aus rechtlicher Sicht?
Die Bundesregierung hat sich sowohl bilateral als auch in der EU und der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE) nach seiner Festnahme und Verurteilung aktiv für Alexander Kosulin eingesetzt. Insbesondere teilt sie die Bewertung der EU in ihrer Erklärung vom 18. Juli 2006, dass die Verurteilung zu fünfeinhalb Jahren Haft wegen „Rowdytums“ und der Störung der öffentlichen Ordnung politisch motiviert ist. Der Pressesprecher des Auswärtigen Amtes hat das Urteil gegen Herrn Kosulin in der Bundespressekonferenz vom 17. November 2006 erneut als „unverhohlen politisch“ bezeichnet. Die Bundesregierung habe die Regierung in Minsk aufgefordert, die internationalen Standards einzuhalten, die sie im Rahmen der belarussischen Verfassung und der OSZE anerkannt hat. Unter aktiver Mitwirkung der Bundesregierung hat die EU am 23. November 2006 in einer weiteren Erklärung die belarussische Regierung für die Gesundheit von Herrn Kosulin verantwortlich gemacht und abermals den Zugang zu ihm sowie die Freilassung aller politischer Gefangenen gefordert. Einer Anfrage des Deutschen Botschafters in Belarus um Besucherlaubnis bei Herrn Kosulin wurde bislang vom Außenministerium nicht stattgegeben.
Die harten Urteile gegen die Mitglieder der Vereinigung „Partnerschaft“ mit Haftstrafen von 6 Monaten bis 2 Jahren wegen Mitgliedschaft in einer unregistrierten Vereinigung sowie die Prozessführung unter Ausschluss der Öffentlichkeit sprechen für einen politischen Charakter auch dieser Verfahren. Aus diesem Anlass hat die Deutsche Botschaft in Minsk als lokale Vertreterin der EU-Präsidentschaft am 15. August 2006 im belarussischen Außenministerium demarchiert. Gleichzeitig haben die EU und die USA in einer gemeinsamen Erklärung (15. August 2006) erneut ihre Sorge über die sich verschlechternde Menschenrechtslage in Belarus zum Ausdruck gebracht sowie die Freilassung aller politischen Gefangenen gefordert. Derzeit ist nur noch Timofej Drantschuk in Haft: Zwei der Verurteilten sind unter Anrechnung der Untersuchungshaft kurz nach der Urteilsverkündung entlassen worden. Überraschend wurde am 17. November 2006 Nikolaj Astrejko ebenfalls entlassen, allerdings mit der Auflage, bestimmte Aufenthaltszeiten zuhause einzuhalten, sich weiterhin bei der Polizei zu melden und gemeinnützige Leistungen zu erbringen.
Der von der EU verhängte Visa-Bann wie auch das Einfrieren von Vermögenswerten wurde einstimmig auf die an der Verurteilung von Herrn Kosulin und den Mitgliedern der Vereinigung „Partnerschaft“ beteiligten Staatsanwälte und Richter ausgedehnt.
Hat die Bundesregierung Kenntnis von einer einmonatigen Zwangseinweisung der Aktivistin Jana Popowa von der Vitebsker Initiative „Unser Haus“ (Nasch Dom) zur stationären psychiatrischen Untersuchung im Mai 2006 (www.soziale-verteidigung.de; www.belarusnews.de/exklusiv1982-0,html; http://www.belarusnews.de/exklusiv.php?id=1982&eintrag=&archiv= vom 12. September 2006)?
Nach Angaben der Witebsker Nichtregierungsorganisation „Unser Haus“ wurde Frau Popowa nach ihrer Verhaftung am 5. Mai 2006 vom 31. Mai 2006 bis 28. Juni 2006 in eine psychiatrische Klinik zwangseingewiesen. Anschließend befand sie sich bis zum 16. August 2006 erneut in Untersuchungshaft. Bei ihrer Entlassung aus der Klinik soll festgestellt worden sein, dass sie gesund sei und keinerlei psychische „Abweichungen“ aufweise. Auf Frau Popowa, ein aktives Mitglied von „Unser Haus“, sollen die lokalen Behörden seit Ende 2004 gezielt Druck ausüben. Frau Popowa war seitdem Hausdurchsuchungen, polizeilichen Befragungen sowie Ordnungs- und Strafverfahren ausgesetzt. Vor diesem Hintergrund ist eine politische Motivation für die berichtete Zwangseinweisung Frau Popowas zu psychiatrischen Untersuchungen nicht auszuschließen.
Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, der Bitte des belarussischen Schriftstellerverbands um moralische und finanzielle Hilfe nachzukommen, der Ende August 2006 sein Verbandshaus räumen musste, nachdem er sich weigerte für das 1997 durch Enteignung entzogene Gebäude Miete zu zahlen und sich daraufhin Mietschulden von ca. 20 000 Euro anhäuften (taz vom 1. September 2006)?
Die Problematik der Räumung des Verbandshauses wird im EU-Kreis ausführlich erörtert, obwohl der belarussische Schriftstellerverband zu keinem Zeitpunkt mit einer förmlichen Unterstützungsbitte direkt an die Bundesregierung – und, soweit bekannt, auch nicht an andere EU-Mitgliedstaaten – herangetreten ist. In diesem Zusammenhang ergibt sich eine Reihe komplexer rechtlicher Fragen. Im EU-Kreis besteht Einigkeit, den Schriftstellerverband in geeigneter Weise politisch und moralisch zu unterstützen. In welcher Form eine solche Unterstützung sinnvoll geleistet werden kann, wird im EU-Kreis derzeit geprüft.
Wie wertet die Bundesregierung das Angebot des Präsidenten Alexander Lukaschenko für eine Partnerschaft mit der EU und den USA, das er auf dem jährlichen Treffen der Führungen der Belarussischen Auslandsvertretungen am 1. August 2006 in Minsk gemacht hat (http://www.president.gov.by/ en/press 26559.html#doc vom 2. August 2006; http://www.belarustoday.info/ ?pid= 35726 vom 8. August 2006)?
Die Bundesregierung hat die Äußerungen von Präsident Lukaschenko zu einer „Neuen Außenpolitik“ mit Aufmerksamkeit zur Kenntnis genommen. Sie sieht darin jedoch keine ausreichende Basis für eine Dynamisierung der Beziehungen zur EU. Ziel der von der Bundesregierung maßgeblich mitgestalteten Politik der EU ist es nicht, Belarus zu isolieren, sondern mit diesem Land ein partnerschaftliches Verhältnis aufzubauen. Dies setzt jedoch die Beachtung von Grundwerten voraus, zu der sich Belarus im Rahmen der Vereinten Nationen, der OSZE und anderer internationaler Organisationen und Konventionen verpflichtet hat. Bislang lässt die belarussische Regierung keine Bereitschaft erkennen, konkrete Schritte hin zu Demokratie, Menschenrechten und Rechtsstaatlichkeit zu unternehmen. Mit der weiteren Einschränkung von politischen und wirtschaftlichen Freiheiten hat sie sich vielmehr in die entgegengesetzte Richtung bewegt.
Wie groß ist der finanzielle Umfang des „Förderprogramm Belarus“ des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung im Jahr 2006, das vorwiegend vom Internationalen Bildungs- und Begegnungswerk als Unterauftragnehmer der Gesellschaft für Technische Zusammenarbeit umgesetzt wird?
Das Förderprogramm Belarus befindet sich in seiner zweiten Phase (Laufzeit 2005/2006). Hierfür wurden im Jahr 2005 Haushaltsmittel in Höhe von 2,5 Mio. Euro bereitgestellt.
Welche Möglichkeiten hat die Bundesregierung, der Bitte des belarussischen Oppositionsführers Aljaksandr Milinkjewitsch vom 20. Oktober 2006 zu entsprechen und die politisch Verfolgten Smiser Daschkjewitsch und Pawal Krasuski in geeigneter Form zu unterstützen sowie die belarussische Führung zur Einstellung der Repressionen und zur Freilassung aller politischen Gefangenen aufzufordern?
Die Bundesregierung hat sich nach der Inhaftierung bilateral und im Rahmen der EU auch für Dmitri (Smitser) Daschkjewitsch eingesetzt. Am Tag vor der Urteilsverkündung (30. Oktober 2006) hat sich der Deutsche Botschafter gemeinsam mit weiteren Leitern von Missionen der EU-Mitgliedstaaten in Minsk am Gericht über den Prozess von Herrn Daschkjewitsch informiert und u. a. gegenüber der anwesenden Presse und Minsker Bürgern bedauert, dass ihm der Zutritt in den Gerichtssaal verweigert wurde. Die EU hat die Verurteilung von Herrn Daschkjewitsch in einer Erklärung vom 7. November 2006 und erneut durch eine Erklärung der EU-Präsidentschaft im Rahmen der OSZE am 9. November 2006 scharf kritisiert und zum Anlass genommen, abermals auch die Freilassung der anderen politischen Häftlinge zu fordern.
Nach Kenntnisstand der Bundesregierung wurde Pawel Krasowskij zehn Tage nach seiner Festnahme – aufgrund des Vorwurfs, er habe 2005 in Witebsk zwei Bombenanschläge organisiert – am 15. Oktober 2006 mangels ausreichender Beweise vorläufig wieder freigelassen.
Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 5 verwiesen.
Wird es im Rahmen der Europäischen Ratspräsidentschaft der Bundesrepublik Deutschland im ersten Halbjahr 2007 von Seiten der Bundesregierung neben Zentralasien als Schwerpunkt der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik Bemühungen geben, eine konsistente Strategie für eine Europäische Außenpolitik zur Entwicklung demokratischer Strukturen in Belarus zu erarbeiten? Falls ja, worin bestehen diese? Falls nein, warum nicht?
Die Bundesregierung wird sich auch während der deutschen EU-Ratspräsidentschaft aktiv für eine Demokratisierung und die Einhaltung der Menschenrechte in Belarus einsetzen. Grundlage ist die im EU-Rahmen vereinbarte Politik, einerseits die demokratischen Kräfte und die Zivilgesellschaft zu fördern, andererseits begrenzte Kontakte zu staatlichen Stellen, insbesondere auf nicht-politischer Ebene, fortzusetzen. Diese Strategie kommt auch in dem informellen Aktionsplan für Belarus zum Ausdruck, der am 21. November 2006 der belarussischen Regierung präsentiert wurde. Durch ihn soll auch der belarussischen Bevölkerung verdeutlicht werden, welche Vorteile sie von einer vollen Teilnahme an der Nachbarschaftspolitik der EU hätte, wenn Belarus die Werte respektieren würde, zu den es sich u. a. in den Vereinten Nationen und der OSZE bereits selber verpflichtet hat.
Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 8 verwiesen.