Mögliche Datenschutzprobleme im Rechtsbereich des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch
der Abgeordneten Katja Kipping, Diana Golze, Jan Korte, Herbert Behrens, Matthias W. Birkwald, Klaus Ernst, Jutta Krellmann, Cornelia Möhring, Jens Petermann, Yvonne Ploetz, Dr. Petra Sitte, Halina Wawzyniak, Harald Weinberg, Jörn Wunderlich, Sabine Zimmermann und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
In der Vergangenheit häufen sich die Beschwerden von Bürgerinnen und Bürgern bezüglich der Einhaltung datenschutzrechtlicher Vorschriften im Rechtsbereich des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch (SGB II).
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen12
Welche gesetzlichen und verwaltungsmäßigen Vorgaben bestehen zur Einhaltung des Sozialdatenschutzes im SGB II?
Gibt es Sonderregelungen zum Datenschutz im Bereich des SGB II, und welche Begründungen rechtfertigen gegebenenfalls nach Ansicht der Bundesregierung diese Sonderregelungen?
Welche Instanzen kontrollieren mit welchen dokumentierten Ergebnissen die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen in den Jobcentern (bitte differenziert nach gemeinsamen Einrichtungen und Optionskommunen antworten)?
Welches waren die häufigsten Datenschutzverstöße im Rahmen des SGB II in den Jahren seit 2005 (bitte jährlich auflisten)?
Welches sind die Jobcenter, aus denen die häufigsten Verstöße bekannt sind (bitte die zehn wichtigsten nach Anzahl pro Bundesland und pro Jahr aufführen)?
Wie oft wurden Akten von Leistungsbeziehenden nach dem SGB II nicht sicher vor dem Zugriff Unbefugter gelagert?
In wie vielen Fällen waren die Akten beim Transport oder Umzug nicht vor dem Zugriff Dritter geschützt?
Wie viele Fälle des unbefugten Zugriffs Dritter auf Leistungsakten – darunter auch durch Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen der Jobcenter – sind der Bundesregierung bekannt geworden?
Wie oft wurde bei den Einträgen in durch die Software VerBIS ermöglichten Profile der Leistungsbeziehenden nach dem SGB II gegen den strafbewehrten Schutz nach § 203 des Strafgesetzbuchs verstoßen, weil
Erkrankungen und ärztliche Behandlungen (über die Jobbörse) für potenzielle Arbeitgeber einsehbar waren,
Erkrankungen und ärztliche Behandlungen auch für nicht mit dem Fall befasste Jobcentermitarbeiter/-innen einsehbar waren,
vermittlungsrelevante gesundheitliche und psychische Einschränkungen nicht korrekt dokumentiert waren und
vermittlungshemmende Informationen über Schulden oder zur häuslichen beziehungsweise familiären Situation über VerBIS veröffentlicht wurden?
Wie viele Beschwerden über verwechselte Datenübermittlung liegen den Jobcentern vor hinsichtlich
Unterlagen und Daten von Leistungsbeziehenden nach dem SGB II, die falschen Anwälten zugesandt wurden,
Daten und Unterlagen, die falschen Leistungsbeziehenden zugesandt wurden?
Wie viele Beschwerden über Kontaktaufnahmen des Jobcenters mit dem Vermieter aktueller und potenzieller Wohnräume von Leistungsbeziehenden nach dem SGB II liegen den Jobcentern vor?
Wie viele Beschwerden liegen den Jobcentern vor, weil die Jobcenter Hilfesuchende aufgefordert hatten, einen Gesundheitsfragebogen auszufüllen und ihre vertraulichen Daten preiszugeben, wenn Betroffene zu Arbeitsfähigkeitsuntersuchung beim Amtsarzt oder ärztlichen Dienst bereit sind, aber eine Datenfreigabe vermeiden wollen?