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Kleine AnfrageWahlperiode 17Beantwortet

Ausbauziele der Bundesregierung für die Offshore-Windenergie

Angaben zur Einhaltung der Offshore-Ausbauziele, Auswirkungen von Planungsstopps und Verzögerungen bei der Anbindung von Offshore-Anlagen an das Stromnetz, Kostenentwicklung, Einsparpotenziale, Verbesserung der Abstimmung von Anlagen- und Netzausbau, Maßnahmen zur Verbesserung der Planungstransparenz<br /> (insgesamt 14 Einzelfragen)

Fraktion

SPD

Ressort

Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit

Datum

27.05.2013

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 17/1328924. 04. 2013

Ausbauziele der Bundesregierung für die Offshore-Windenergie

der Abgeordneten Uwe Beckmeyer, Sören Bartol, Martin Burkert, Dr. Hans-Peter Bartels, Ingo Egloff, Petra Ernstberger, Karin Evers-Meyer, Iris Gleicke, Ulrike Gottschalck, Michael Groß, Bettina Hagedorn, Hans-Joachim Hacker, Gustav Herzog, Gabriele Hiller-Ohm, Johannes Kahrs, Ute Kumpf, Kirsten Lühmann, Thomas Oppermann, Holger Ortel, Florian Pronold, Sönke Rix, Dr. Ernst Dieter Rossmann, Dr. Carsten Sieling, Sonja Steffen, Franz Thönnes, Dr. Frank-Walter Steinmeier und der Fraktion der SPD

Vorbemerkung

Die Energiepolitik steht in Deutschland vor einem Scheideweg. Es gilt, die große Aufgabe zu meistern und die Energiewende sowohl technisch als auch wirtschaftlich erfolgreich umzusetzen. Eine der Aufgaben besteht darin, den Ausbau der erneuerbaren Energien voranzutreiben und dabei die Versorgungssicherheit und die Kosten für die Verbraucherinnen und Verbraucher im Blick zu behalten.

Die Bundesregierung hat das Ziel formuliert, Offshore-Windenergieanlagen mit einer Gesamtleistung von 10 Gigawatt bis zum Jahr 2020 zu errichten. Der aktuelle Zubau der Windenergieanlagen bleibt jedoch derzeit deutlich hinter den Ausbauzielen zurück. Zuletzt wurden mehrere Offshore-Projekte in der deutschen Nordsee gestoppt; Grund für die Zurückhaltung vieler Investoren ist zum einen die nur schleppend vorankommende Anbindung der Windenergieanlagen auf See an das Stromnetz, zum anderen die Unsicherheit über die Perspektiven der Offshore-Windenergie in Deutschland, die durch die jüngste Diskussion um den vom Bundesminister für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit, Peter Altmaier, vorgelegten Vorschlag einer so genannten Strompreisbremse noch verstärkt wurde.

Dabei bietet die Offshore-Windenergie große Chancen für die Wirtschaft. Neben den weitgehend mittelständisch geprägten Unternehmen der Offshore-Branche sind es vor allem die Werften und die Zulieferindustrie, für die sich die junge Technologie mit großen Potenzialen verbindet. Dies gilt insbesondere für die strukturschwachen Wirtschaftsregionen an der Küste von Nord- und Ostsee, für die sich durch den Aufbau der Offshore-Windenergie die Möglichkeit der Strukturanpassung und der Förderung zukunftsträchtiger Produktionsbereiche ergibt, verbunden mit neuer Wertschöpfung und zusätzlichen Arbeitsplätzen. Dies gilt aber auch für die Unternehmen des deutschen Maschinen- und Anlagenbaus, und zwar weit über die Küstenregion hinaus.

Darüber hinaus leisten die Offshore-Windenergieanlagen aufgrund ihrer vergleichsweise hohen Vollaststundenzahl einen Beitrag zur Versorgungssicherheit und Netzstabilität.

Notwendig ist jetzt vor allem eine Verständigung darüber, welche Rolle die Offshore-Windenergie im künftigen Energiemix spielen soll. Dazu braucht es auch Klarheit über die Kosten für den Ausbau und das künftige Fördersystem. Allerdings hat der von der Bundesregierung am 21. März 2013 einberufene Energiegipfel in dieser Frage keinerlei Ergebnisse erzielt. Stattdessen bleibt die Verunsicherung der Investoren nicht nur im Offshore-Bereich, sondern in der gesamten Branche der erneuerbaren Energien bestehen. Investitionen in Erneuerbare-Energien-Anlagen werden derzeit zurückgehalten und Projektplanungen gestoppt. Es stellt sich daher die Frage, ob die Bundesregierung an ihren bisherigen Ausbauzielen für die Offshore-Windenergie festhält, und mit welchen Maßnahmen sie für eine bessere Steuerung des Zubaus von Windenergieanlagen auf Hoher See sorgen will, um Überkapazitäten und Fehlinvestitionen zu vermeiden und Planungssicherheit zu schaffen.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen14

1

Teilt die Bundesregierung die seitens der Offshore-Branche vielfach geäußerte Einschätzung, dass das bisherige Offshore-Ausbauziel einer installierten Leistung von 10 Gigawatt bis zum Jahr 2020 nicht mehr zu halten ist, und wie begründet sie ihre Haltung?

2

Wie stellt sich der bisherige jährliche Zubau von Offshore-Windenergieanlagen auf Basis des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) seit 2009 dar (bitte nach installierter Leistung in Megawatt und Anlagenzahl), und wie hoch ist die derzeit installierte Gesamtleistung?

3

Wie hoch ist derzeit die Zahl der einspeisenden Offshore-Windenergieanlagen gegenüber der Gesamtzahl der errichteten Anlagen?

4

Von welchem Zubau geht die Bundesregierung in diesem Jahr aus (bitte nach installierter Leistung in Megawatt und Anlagenzahl), und wie viele Anlagen werden nach Einschätzung der Bundesregierung bis zum Auslaufen des sog. Stauchungsmodells in Betrieb genommen, das bei einer Inbetriebnahme von Anlagen bis zum 1. Januar 2018 einen erhöhten Vergütungssatz von 19 Cent pro Kilowattstunde vorsieht?

5

Welche Offshore-Windenergieleistung lässt sich nach Einschätzung der Bundesregierung mit den bereits vorliegenden verbindlichen Netzanschlusszusagen erzielen?

6

Welche Verspätungen bei den Netzanschlüssen bestehen derzeit, und welche Auswirkungen hat dies aus Sicht der Bundesregierung für die Offshore-Windenergieleistung?

7

Welche Auswirkungen haben der jüngste Stopp von mehreren bereits laufenden Planungen für Offshore-Windparks sowie die Verzögerungen bei der Anbindung von Offshore-Windenergieanlagen an das Stromnetz aus Sicht der Bundesregierung im Hinblick auf die bisher formulierten Ausbauziele, und welche Prognosen für den Ausbau der Windenergienutzung auf Hoher See sind vor dem Hintergrund der jüngsten Verzögerungen ihrer Einschätzung nach realistisch

a) bis zum Jahr 2020,

b) bis zum Jahr 2030?

8

Besteht über die vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit formulierte Forderung, die Ausbauziele der Windenergie neu zu justieren, innerhalb der Bundesregierung Konsens?

a) Wenn ja, zu welchem Zeitpunkt soll eine Überprüfung der Ausbauziele erfolgen?

b) Auf der Basis welcher Annahmen soll dies geschehen?

c) Wenn nein, wie begründet sie ihre Haltung?

9

Wie werden sich nach Einschätzung der Bundesregierung angesichts des verringerten Ausbautempos die Investitionskosten von Offshore-Windparks entwickeln, und teilt die Bundesregierung die Erwartung der Offshore-Windindustrie, dass sich die Kosten im Verlauf der angenommenen „Lernkurve“ der Offshore-Windenergie signifikant senken lassen?

a) Wenn ja, in welchem Zeitrahmen und unter welchen Voraussetzungen könnten aus Sicht der Bundesregierung die Kostensenkungspotenziale realisiert werden?

b) Wo liegen Einsparpotenziale, und welche Maßnahmen sind aus Sicht der Bundesregierung geeignet, um eine Kostensenkung zu unterstützen?

c) Wie bewertet die Bundesregierung das Kostensenkungspotenzial durch den Abbau von administrativen Hemmnissen (vgl. die Ergebnisse des Workshops V der 8. Nationalen Maritimen Konferenz), und welche Handlungsmöglichkeiten bestehen in diesem Zusammenhang aus ihrer Sicht auf Seiten des Bundes?

10

Welche bisherigen Studien zu Kostensenkungspotenzialen bei der Offshore-Windenergie liegen der Bundesregierung vor, und welche Handlungsansätze soll die auf der 8. Nationalen Maritimen Konferenz für den Sommer 2013 angekündigte Veröffentlichung insbesondere untersuchen?

11

Welche Ansatzpunkte bieten sich aus Sicht der Bundesregierung im Rahmen einer Novelle des EEG, um Kostensenkungspotenziale beim Offshore-Ausbau zu realisieren?

a) Sieht die Bundesregierung die Möglichkeit einer Verlängerung des jetzigen Stauchungsmodells, und wie begründet sie ihre Haltung?

b) Wie beurteilt die Bundesregierung den Vorschlag, die Vergütung nach dem EEG für bereits vollständig geplante Offshore-Windparks auf dem heutigen Niveau festzuschreiben, um Planungssicherheit für die Projekte der zweiten Ausbaustufe herzustellen?

c) Welchen Zeitplan strebt die Bundesregierung für die EEG-Novelle an?

12

Welcher Maßnahmen bedarf es aus Sicht der Bundesregierung, um den Ausbau der Offshore-Windkraftanlagen und den Netzausbau stärker aufeinander abzustimmen und auf diese Weise Überkapazitäten sowie Fehlinvestitionen (stranded investments) zu verhindern?

13

Wie ist aus Sicht der Bundesregierung, eine höhere Transparenz und Verbindlichkeit hinsichtlich der sog. Realisierungsfahrpläne von geplanten Offshore-Projekten zu erreichen, und welche Maßnahmen des Bundes könnten dazu nach ihrer Einschätzung beitragen?

14

Wird die Bundesregierung die Handlungsempfehlung der 8. Nationalen Maritimen Konferenz aufgreifen, die Diskussion zur Bildung einer Netz AG aufzugreifen, und wie begründet sie ihre Haltung?

Berlin, den 24. April 2013

Dr. Frank-Walter Steinmeier und Fraktion

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