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Kleine AnfrageWahlperiode 17Beantwortet

Zielvereinbarungen im deutschen Spitzensport

Sinn und Zweck von Zielvereinbarungen zwischen dem Deutschen Olympischen Sportbund und den olympischen Verbänden unter Beteiligung des Bundesministeriums des Innern (BMI), Verwendung und Kontrolle der Fördermittel, Kosten im Zusammenhang mit dem Rechtsstreit des BMI über Veröffentlichung der Zielvereinbarungen, Prüfung durch den Bundesrechnungshof, Anforderungen an künftige Vereinbarungen im Hinblick auf Transparenz und Veröffentlichung, Einbindung der Fachpolitiker des Deutschen Bundestages<br /> (insgesmt 33 Einzelfragen)

Fraktion

SPD

Ressort

Bundesministerium des Innern

Datum

14.05.2013

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 17/1329124. 04. 2013

Zielvereinbarungen im deutschen Spitzensport

der Abgeordneten Martin Gerster, Dagmar Freitag, Sabine Bätzing-Lichtenthäler, Petra Ernstberger, Iris Gleicke, Gabriele Fograscher, Ute Kumpf, Christine Lambrecht, Caren Marks, Thomas Oppermann, Axel Schäfer (Bochum), Ute Vogt, Brigitte Zypries, Dr. Frank-Walter Steinmeier und der Fraktion der SPD

Vorbemerkung

Der Bund fördert den deutschen Spitzensport mit jährlich ca. 250 Mio. Euro. Davon werden allein gut 132 Mio. Euro aus dem Etat des Bundesministeriums des Innern (BMI) dem Sport zur Verfügung gestellt. Ein Teil dieser Mittel wird für die Grund- und Projektförderung der olympischen Spitzenverbände bereitgestellt. Als Grundlage für ein möglichst erfolgreiches Abschneiden bei den Olympischen Spielen sollen Zielvereinbarungen dienen, die zwischen dem Deutschen Olympischen Sportbund (DOSB) und den olympischen Verbänden für den Vierjahreszeitraum einer Olympiade geschlossen werden. Auch das BMI ist an den Gesprächen beteiligt. Den Zielvereinbarungen kommt in der Spitzensportförderung eine hohe Bedeutung zu, im 12. Sportbericht der Bundesregierung heißt es dazu: „Um die Chancengleichheit bei internationalen Wettkämpfen zu gewährleisten, braucht der Sport geeignete Rahmenbedingungen. Grundlage hierfür ist die am 8. November 2007 zwischen dem BMI und dem DOSB unterzeichnete Zielvereinbarung hinsichtlich der Zusammenarbeit im Rahmen der Spitzensportförderung. Gegenstand der Zielvereinbarung ist die Abstimmung sportlicher Gesamtzielstellungen, die Aufteilung der vorhandenen Ressourcen und die Festlegung der notwendigen Verfahren“ (Bundestagsdrucksache 17/2880, S. 24).

Der Öffentlichkeit sind bis dato lediglich grobe Bemessungskriterien bekannt (Anzahl der Wettbewerbe im olympischen Wettkampfprogramm, Anzahl der tatsächlich nominierten Athletinnen und Athleten bei den letzten beiden Olympischen Spielen sowie Anzahl erreichter Medaillen je Spitzenverband bei den letzten beiden Olympischen Spielen). Auch die Inhalte der so genannten Meilensteingespräche sind nicht bekannt. Erst nach Ablauf der Olympiade 2008 bis 2012 erhielten Mitglieder des Deutschen Bundestages erstmals einen Einblick in die Zielvereinbarungen. Die Medaillenziele veröffentlichte das BMI nur nach der Klage durch zwei Journalisten aufgrund eines Beschlusses des Verwaltungsgerichts Berlin vom 31. Juli 2012. Demnach wurden für die letzten Spiele 86 Medaillen als Ziel ausgegeben, davon 28 in Gold. In London gab es tatsächlich 44 Medaillen, davon 11 in Gold.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen33

1

Was ist das Ziel bzw. der Zweck der Zielvereinbarungen zwischen dem DOSB und den Sportspitzenverbänden?

2

Für wen werden diese Zielvereinbarungen formuliert?

3

Wessen Interessen sollen mit dem Abschluss der jeweiligen Zielvereinbarungen entsprochen werden?

4

Welchen Inhalt haben die Zielvereinbarungen allgemein?

5

Welche Vorteile hat das Instrument der Zielvereinbarungen gegenüber anderen Fördermethoden?

6

Welche Vorteile hat das Instrument der Zielvereinbarungen, um Wege des sportlichen Erfolges festzuhalten?

7

Warum werden Zielvereinbarungen nur mit olympischen Spitzenverbänden abgeschlossen?

8

Was sind die Konsequenzen, wenn ein Sportfachverband die in den Zielvereinbarungen festgehaltenen Medaillenziele bei den Olympischen Spielen verfehlt bzw. übertrifft?

9

Wie stellt das BMI sicher, dass die in den Zielvereinbarungen festgehaltenen Projekte durchgeführt und die dafür zur Verfügung stehenden Mittel korrekt verwendet werden?

10

Was geschieht mit Mitteln, die ein Sportfachverband am Ende eines Jahres bzw. einer Olympiade nicht verwendet hat?

11

Für welche Bereiche werden mögliche Boni zur Verfügung gestellt?

12

Wer ist an den Zielvereinbarungs- und Meilensteingesprächen jeweils beteiligt?

13

Welche Rolle hat das BMI in diesen Gesprächen?

14

Auf welcher Rechtsgrundlage basiert die Nichtveröffentlichung der Zielvereinbarungen?

15

Welche Kosten sind dem BMI durch die juristische Beratung im Vorgehen gegen die Veröffentlichung der Zielvereinbarungen sowie der Medaillenziele entstanden?

16

Welche Kosten sind dem BMI und damit den Steuerzahlerinnen und Steuerzahlern durch Rechtsstreitigkeiten bezüglich der Veröffentlichung der Zielvereinbarungen sowie der Medaillenziele entstanden?

17

Hat das BMI jemals versucht, sich gegenüber den Sportfachverbänden und dem DOSB dafür einzusetzen, dass die Zielvereinbarungen veröffentlicht werden?

18

Wenn ja, wann, und in welcher Form?

19

Prüft der Bundesrechnungshof zurzeit die Abteilung Sport im BMI?

20

Falls ja, was ist nach Kenntnis der Bundesregierung Gegenstand der Untersuchungen, und sind die Zielvereinbarungen Bestandteil der Überprüfungen durch den Bundesrechnungshof?

21

Prüfte der Bundesrechnungshof in der Vergangenheit die Abteilung Sport im BMI?

22

Falls ja, was war nach Kenntnis der Bundesregierung Gegenstand der Untersuchungen, und waren die Zielvereinbarungen Bestandteil der Überprüfungen durch den Bundesrechnungshof?

23

Wurde nach den Olympischen Spielen 2012 eine Evaluierung über das Instrument der Zielvereinbarungen angefertigt?

24

Wenn ja, was sind die Ergebnisse dieser Evaluierung?

25

Wie werden die künftigen Zielvereinbarungen aufgebaut sein?

26

Was sind die Kriterien und Anforderungen der künftigen Zielvereinbarungen?

27

Wird es auch weiterhin eine 1:1:3-Gewichtung bei den Zielvereinbarungen geben?

28

Wenn nein, wie soll eine zukünftige Gewichtung aussehen?

29

Plant das BMI im Sinne der Transparenz die Veröffentlichung der aktuellen und zukünftigen Zielvereinbarungen?

30

Warum haben zunächst ausschließlich die BMI-Berichterstatterinnen und -Berichterstatter des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages Einsicht in die Zielvereinbarungen erhalten und dies auch nur im vom BMI angebotenen Zeitfenster?

31

Weshalb wurde es den zuständigen Fachpolitikerinnen und Fachpolitikern aus dem Sportausschuss des Deutschen Bundestages nicht ermöglicht, an dem Termin zur Einsichtnahme der BMI-Berichterstatterinnen und -Berichterstatter aus dem Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages teilzunehmen?

32

Weshalb kann die Einsichtnahme in Zielvereinbarungen durch Abgeordnete des Deutschen Bundestages nur in Anwesenheit des BMI erfolgen?

33

Warum werden die Prüfberichte des Bundesverwaltungsamtes zur Sportförderung den Abgeordneten des Deutschen Bundestages nicht zur Verfügung gestellt?

Berlin, den 24. April 2013

Dr. Frank-Walter Steinmeier und Fraktion

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