[Deutscher Bundestag Drucksache 17/13694
17. Wahlperiode 04. 06. 2013 Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Josip Juratovic, Willi Brase,
Kerstin Griese, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD
– Drucksache 17/13585 –
Europäische Jugendgarantie umsetzen – Jugendarbeitslosigkeit in Deutschland
bekämpfen
Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Die Wirtschafts- und Finanzkrise hat europaweit Auswirkungen auf den
Arbeitsmarkt. Insbesondere die Jugendarbeitslosigkeit hat massiv
zugenommen. In sieben Ländern der Europäischen Union (EU) liegt sie bei über
25 Prozent, in vier Ländern über 30 Prozent, in Griechenland und Spanien gar
bei über 50 Prozent (vergleiche Eurostat Online-Datenbank). In der EU waren
im Februar 2013 rund 5,7 Millionen junge Menschen bis 25 Jahre arbeitslos.
Das bedeutet im Vergleich zum Vorjahr ein Plus von 196 000 Personen. Die
Internationale Arbeitsorganisation (ILO) spricht von einer „verlorenen
Generation“ (
www.spiegel.de/wirtschaft/soziales/jugendarbeitslosigkeit-uno-ilo-fordert-
verstaerkte-massnahmen-a-834194.html) ohne Perspektive – die Jugendlichen
sind die Leidtragenden der Wirtschafts- und Finanzkrise.
Auch Deutschland ist keine Insel der Glückseligen. Zwar beträgt die
Arbeitslosigkeit bei den unter 25-Jährigen nur 9,4 Prozent (vergleiche Monatsbericht
der Bundesagentur für Arbeit: Der Arbeits- und Ausbildungsmarkt in
Deutschland, März 2013), allerdings hatten laut Statistischem Bundesamt 2011
2 242 000 junge Menschen im Alter von 20 bis 34 Jahren keinen
Berufsabschluss – ein Einfallstor für unsichere und prekäre Beschäftigung. Schon vor
dem Hintergrund der Fachkräftebedarfssicherung besteht hier großer
Handlungsbedarf. Umso erstaunlicher ist die Äußerung der Bundesregierung durch
die Unterrichtung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales im
Ausschuss für Arbeit und Soziales des Deutschen Bundestages
(Ausschussdrucksache 17(11)1978): „Politische Verpflichtungen sind gering, da der Ansatz der
Jugendgarantie bereits weitgehend der Praxis in Deutschland entspricht.“
Auf europäischer Ebene wird seit langem über die Einführung einer
Jugendgarantie nach österreichischem Vorbild diskutiert. Am 28. Februar 2013 hat
der Rat für Beschäftigung, Sozialpolitik, Gesundheit und Verbraucherschutz
einen Vorschlag der Europäischen Kommission zur Einführung einer
Jugendgarantie beschlossen. Nun liegt es an den Mitgliedstaaten, diese Jugendgarantie
umzusetzen. Jungen Menschen soll binnen vier Monaten nach Verlust einer
Arbeit oder dem Verlassen der Schule eine hochwertige Arbeitsstelle bzw. Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales vom
31. Mai 2013 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Drucksache 17/13694 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiodeweiterführende Ausbildung oder ein hochwertiger Praktikums- bzw.
Ausbildungsplatz angeboten werden.
Auch wenn die Jugendarbeitslosigkeit in Deutschland bislang im europäischen
Vergleich vergleichsweise niedrig ist, muss die Einführung der Jugendgarantie
als Chance zur Verbesserung der Ausbildungs- und Arbeitsmarktsituation für
junge Menschen genutzt werden. Denn jeder der 290 951 unter 25-Jährigen,
der arbeitslos ist, ist einer zu viel.
1. Wie beurteilt die Bundesregierung angesichts der europaweit
alarmierenden Zahlen die vom Rat geforderte europaweite Einführung einer
Jugendgarantie, und wie wird die Bundesregierung auf europäischer Ebene die
Umsetzung der Jugendgarantie in den einzelnen Mitgliedstaaten
verfolgen?
Ist eine Evaluation der Umsetzung vorgesehen, und wenn ja, in welchen
Zeitabständen?
Um die Beschäftigungschancen junger Menschen zu verbessern, sollte der
Ansatz der Jugendgarantie in allen Mitgliedstaaten umgesetzt werden. Eine dem
Ansatz der Jugendgarantie entsprechende aktive und präventive
Arbeitsmarktpolitik kann die Integration junger Menschen in den Arbeitsmarkt befördern
bzw. sicherstellen, dass junge Menschen auch in Zeiten hoher Arbeitslosigkeit
nicht den Kontakt zum Arbeitsmarkt verlieren. Die Bundesregierung wird die
Umsetzung der Jugendgarantie in den anderen Mitgliedstaaten im Rahmen der
multilateralen Überwachung durch den Beschäftigungsausschuss im Zuge des
jährlich stattfindenden Europäischen Semesters verfolgen. Auf der Grundlage
der beschäftigungspolitischen Leitlinien werden durch den Rat gegebenenfalls
diesbezügliche länderspezifische Empfehlungen an die Mitgliedstaaten
gerichtet. Das Europäische Netz der öffentlichen Arbeitsvermittlungsdienste wird
über die Gestaltung, Umsetzung und Bilanzierung berichten und damit zur
multilateralen Überwachung beitragen. Die Mitgliedstaaten selbst sind aufgerufen,
alle Maßnahmen im Zusammenhang mit den Jugendgarantie-Systemen zu
überwachen und zu evaluieren.
2. Wie plant die Bundesregierung, die Jugendgarantie als Anlass zu nutzen,
um auch in Deutschland Maßnahmen zur Bekämpfung der
Jugendarbeitslosigkeit zu initiieren?
Deutschland ist zurzeit in der erfreulichen Lage, zu den Ländern mit der
niedrigsten Arbeitslosenquote junger Menschen zu gehören. In Deutschland lag im
Jahresdurchschnitt 2012 laut Eurostat die Erwerbslosenquote der jungen
Menschen unter 25 Jahren bei 8,1 Prozent. Ursächlich hierfür sind die stabile
wirtschaftliche Lage, aber auch die bereits unternommenen politischen
Anstrengungen auf den verschiedensten Feldern. Neben flexiblen
Rahmenbedingungen am Arbeitsmarkt gehören dazu der Ausbildungspakt, die
Qualifizierungsinitiative sowie die verstärkten Anstrengungen, präventiv tätig zu werden.
Die vorhandenen Instrumente entsprechen dem Ansatz der Jugendgarantie und
versetzen alle zuständigen Stellen in die Lage, arbeitslosen jungen Menschen in
Deutschland konkrete Angebote im Sinne der Jugendgarantie zu machen.
Zurzeit sieht die Bundesregierung daher keinen Anlass, zusätzliche Maßnahmen
zur Erfüllung der Jugendgarantie in Deutschland zu initiieren.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 3 – Drucksache 17/136943. Wie und durch welche genauen Maßnahmen kommt die Bundesregierung
laut Ausschussdrucksache 17(11)1078 zur Überzeugung, dass die
Anforderungen der Jugendgarantie bereits in Deutschland umgesetzt seien,
insbesondere angesichts der Tatsache, dass dennoch tausende Jugendliche in
Deutschland von Jugendarbeits- bzw. Ausbildungslosigkeit betroffen sind?
Der Rat hat den Mitgliedstaaten empfohlen, sicherzustellen, dass allen jungen
Menschen unter 25 Jahren innerhalb eines Zeitraums von vier Monaten,
nachdem sie arbeitslos werden oder die Schule verlassen, eine hochwertige
Arbeitsstelle oder Weiterbildungsmaßnahme oder ein hochwertiger Ausbildungs- bzw.
Praktikumsplatz angeboten wird. Das Angebot ist nicht gleichbedeutend mit
einer Einmündung in Arbeit oder Ausbildung.
Die EU-Jugendgarantie ist keine Garantie im Sinne eines Rechtsanspruchs,
sondern eine Empfehlung an die Mitgliedstaaten, ihre nationale Politik nach dem
Grundsatz der Garantie auszurichten. In Deutschland bestehen bereits
entsprechend ausgestaltete gesetzliche Zielvorgaben, jungen Menschen
unverzüglich Angebote zu unterbreiten. Nach § 3 Absatz 2 Satz 1 des Zweiten Buches
Sozialgesetzbuch (SGB II) sind erwerbsfähige Leistungsberechtigte, die das
25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, unverzüglich nach Antragstellung
auf Leistungen in eine Ausbildung oder Arbeit zu vermitteln. Die Umsetzung
steuert die Bundesagentur für Arbeit unter anderem durch die Definition
„operativer Mindeststandards“, die vorsieht, dass innerhalb von sechs Wochen
nach Antragstellung von Arbeitslosengeld II ein Angebot erfolgen muss.
Die Bundesagentur für Arbeit ist sowohl nach dem Dritten Buch Sozialgesetzbuch
(SGB III) (§ 37 Absätze 2 und 3) als auch nach dem SGB II (§ 15) – für
erwerbsfähige leistungsberechtigte Personen – verpflichtet, mit Ausbildung- oder
Arbeitsuchenden eine Eingliederungsvereinbarung abzuschließen, die bei
jungen Menschen spätestens nach drei Monaten zu überprüfen ist (§ 37 Absatz 3
Satz 3 SGB III).
Mit dem Nationalen Pakt für Ausbildung und Fachkräftenachwuchs haben sich
die Paktpartner das Ziel gesetzt, „allen ausbildungsreifen und
ausbildungswilligen Jugendlichen ein Angebot auf Ausbildung zu unterbreiten, das zu einem
anerkannten Abschluss hinführt. Zu diesem Angebot zählen auch
Einstiegsqualifizierungen. Dabei hat die Vermittlung in betriebliche Ausbildung Priorität.“ Die
Erfüllung dieses Ziels wird regelmäßig nachgehalten.
Neben den gesetzlichen Regelungen der aktiven Arbeitsförderung unterstützen
Programme auf Bundes- und Landesebene die berufliche Eingliederung junger
Menschen. Mit der intensiven Nutzung der bestehenden Instrumente in der
Praxis kann Deutschland den Erfordernissen der EU-Jugendgarantie gerecht
werden. Auch die Bundesagentur für Arbeit sieht die EU-Jugendgarantie als
faktisch erfüllt an.
4. Wie interpretiert die Bundesregierung die Definition einer „hochwertigen
Arbeitsstelle“, die von der Jugendgarantie gefordert wird, und welche
Ansprüche an die Qualität der Arbeitsstelle sollen erhoben werden?
Die Empfehlung zur Einführung einer Jugendgarantie spricht von Angeboten für
eine hochwertige Arbeitsstelle oder Weiterbildungsmaßnahme oder einen
hochwertigen Ausbildungs- bzw. Praktikumsplatz. Unter einem hochwertigen
Angebot sind dabei solche Angebote zu verstehen, die den Anschluss an den
Arbeitsmarkt nachhaltig verbessern. Wie dieser Qualitätsmaßstab im Einzelnen
umgesetzt wird, ist von den Mitgliedstaaten entsprechend den nationalen
Gegebenheiten zu entscheiden. Soweit die Bundesagentur für Arbeit oder die Jobcenter
eingeschaltet werden, haben diese zu beurteilen, ob im konkreten Fall eine der
genannten Maßnahmen dem Ziel der Integration in den Arbeitsmarkt förderlich ist.
Drucksache 17/13694 – 4 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode5. Inwieweit wird die Bundesregierung angesichts der europäischen
Forderung, Jugendliche in hochwertige Arbeitsstellen zu vermitteln, Maßnahmen
ergreifen, um die überdurchschnittlich hohe Vermittlung von Jugendlichen
in Stellen in der Leiharbeit und mit Befristungen zu reduzieren?
Eine bevorzugte Vermittlung von Jugendlichen auf Stellenangebote von
Zeitarbeitsunternehmen oder befristete Tätigkeiten erfolgt nicht. Auch eine
Beschäftigung als Zeitarbeitnehmerin oder Zeitarbeitnehmer oder in einem
befristeten Arbeitsverhältnis kann Jugendlichen jedoch einen Einstieg in den
Arbeitsmarkt bieten und Chancen eröffnen. Zudem widerspräche der generelle
Verzicht einer Vermittlung in Zeitarbeitsverhältnisse und befristete
Arbeitsverhältnisse dem Ziel, Arbeitslosigkeit zu beenden und freie Arbeitsplätze zu
besetzen.
6. Wie wird die Bundesregierung gegen den Missbrauch der „Generation
Praktikum“ vorgehen, angesichts der Forderung der Jugendgarantie nach
„hochwertigen Praktikumsplätzen“, und wie sieht die Bundesregierung vor
diesem Hintergrund die Forderungen nach einer Definition von Praktika im
Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB), nach der Definition einer angemessenen
Vergütung von mindestens 350 Euro brutto im Monat im BGB und nach
einem zwingenden schriftlichen Vertragsabschluss?
Das geltende Recht enthält bereits heute gesetzliche Regelungen, die einen
Schutz vor einer missbräuchlichen Ausnutzung von Praktikantenverhältnissen
und Mindeststandards für Praktikantenverhältnisse gewährleisten.
Praktikantinnen und Praktikanten nach dem Berufsbildungsgesetz haben insbesondere
Anspruch auf angemessene Vergütung, Entgeltfortzahlung bei Krankheit und an
Feiertagen, Erholungsurlaub sowie auf eine Vertragsniederschrift. Um
Praktikantinnen und Praktikanten bei der Durchsetzung ihrer Rechte zu helfen und
Arbeitgeber bei der Erfüllung ihrer Pflichten zu unterstützen, hat das
Bundesministerium für Arbeit und Soziales gemeinsam mit dem Bundesministerium
für Bildung und Forschung und den Wirtschaftsverbänden den Leitfaden
„Praktika – Nutzen für Praktikanten und Unternehmen“ veröffentlicht.
7. Wie steht die Bundesregierung dazu, dass auch Praktika nach einem
erfolgreichen Berufsabschluss als Maßnahmen der Jugendgarantie gelten sollen,
und wie wird die Bundesregierung dafür Sorge tragen, dass grundsätzlich
nach einem Berufsabschluss eine Vermittlung in reguläre Jobs und nicht in
Praktika stattfindet?
Die Bundesregierung unterstützt den Ansatz, dass die im Rahmen der
Jugendgarantie in Frage kommenden Angebote an arbeitssuchende junge Menschen
hochwertige Angebote sein sollen, die den Anschluss an den Arbeitsmarkt
nachhaltig verbessern. In welcher Reihenfolge oder Kombination einzelne
Maßnahmen die Chancen eines jungen Menschen auf dem Arbeitsmarkt am
deutlichsten verbessern, kann nur im Einzelfall beurteilt werden.
Vor diesem Hintergrund findet eine explizite Vermittlung von Personen mit
abgeschlossener Berufsausbildung in Praktika durch die Arbeitsverwaltung nicht
statt; insofern erfolgt auch keine statistische Erfassung. Die Arbeitsvermittlung
unterstützt nicht aktiv die Beschäftigung in Praktika.
Im Rahmen des § 45 SGB III können allerdings Ausbildungssuchende, von
Arbeitslosigkeit bedrohte Arbeitsuchende und Arbeitslose durch die Teilnahme
an Maßnahmen der Arbeitsverwaltung zur Aktivierung und beruflichen
Eingliederung an Maßnahmen gefördert werden, die ihre berufliche Eingliederung
unterstützen. Dazu gehören betriebliche Maßnahmen bei einem Arbeitgeber,
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 5 – Drucksache 17/13694mit denen die berufliche Eignung in Bezug auf den Zielberuf festgestellt
werden soll. Sie begründen kein Beschäftigungsverhältnis und werden nicht analog
zu einem Praktikum durchgeführt. Die Teilnehmer gelten während einer
betrieblichen Maßnahme nicht mehr als arbeitslos; in VerBIS, der IT-gestützten
Vermittlungshilfe, wird ihr Status in arbeitsuchend geändert.
8. Wie arbeitet die Bundesregierung an einem nationalen Aktionsplan für
ein Jugendfördergesetz, der beim EU-Gipfel im Januar 2012 beschlossen
wurde, um die Maßgabe der Vermittlung binnen vier Monaten nach dem
Schulabschluss umzusetzen?
Eine europäische Initiative zur Erstellung eines nationalen Aktionsplans für ein
Jugendfördergesetz ist der Bundesregierung nicht bekannt.
9. Welche Mittel aus dem Europäischen Sozialfonds (ESF) wird die
Bundesregierung zur Umsetzung der Jugendgarantie beantragen, und welche
Projekte sollen aus den Mitteln, die der ESF zur Bekämpfung der
Jugendarbeitslosigkeit bereitstellt, in Deutschland gefördert werden?
Die Bundesregierung plant, in der nächsten Förderperiode 2014 bis 2020 junge
Menschen aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) zu fördern. Nach
dem derzeitigen Stand der Planungen zum künftigen ESF-Programm des Bundes
im Zeitraum 2014 bis 2020 sollen Jugendliche und junge Erwachsene
insbesondere in den geplanten ESF-Programmen zur „Kofinanzierung der
Berufseinstiegsbegleitung“, „JUGEND STÄRKEN Plus“ und „Integration statt
Ausgrenzung“ gefördert werden. Diese ESF-Programme stellen schwerpunktmäßig
auf die Zielgruppe junger Menschen ab und fördern u. a. gezielt benachteiligte,
arbeitsmarktferne Jugendliche und junge Erwachsene mit und ohne
Migrationshintergrund. Ziel der Förderung ist eine bessere Integration von Jugendlichen
und jungen Erwachsenen in den Arbeitsmarkt sowie ein besserer Übergang vom
Schul- ins Berufsleben.
Die geplanten ESF-Fördermaßnahmen des Bundes im Zeitraum 2014 bis 2020
entsprechen der Ausrichtung der Jugendgarantie. Eine Beteiligung an der
Beschäftigungsinitiative für junge Menschen, die der Europäische Rat am
8. Februar 2013 beschlossen hat, ist in Deutschland nach derzeitigem Stand
nicht möglich, da zur Zeit keine Region der NUTS-2-Ebene eine
Jugendarbeitslosigkeit von über 25 Prozent aufweist. Nach dem Beschluss des
Europäischen Rates vom 8. Februar 2013 können im Rahmen der
Beschäftigungsinitiative für junge Menschen, für die Mittel in Höhe von insgesamt
6 Mrd. Euro für den Zeitraum 2014 bis 2020 bereitgestellt werden sollen, über
den Europäischen Sozialfonds nur Regionen gefördert werden, in denen die
Jugendarbeitslosigkeit zuletzt über 25 Prozent lag. Dieses Kriterium trifft auf
keine Region in Deutschland zu. In Deutschland lag die Erwerbslosenquote der
jungen Menschen unter 25 Jahren im Jahresdurchschnitt 2012 laut Eurostat bei
8,1 Prozent.
10. An welchen Stellen werden zukünftig ESF-Mittel eingespart werden
müssen, und welche Projekte in Deutschland werden zukünftig nicht
mehr darüber gefördert, da das Geld zur Bekämpfung der
Jugendarbeitslosigkeit dem ESF nicht zusätzlich bereitgestellt wurde, sondern
umgeschichtet wird?
Der Bundesregierung liegen keine verbindlichen Informationen über die ESF-
Programmplanungen anderer Mitgliedstaaten für den Zeitraum 2014 bis 2020
Drucksache 17/13694 – 6 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiodevor. Die ESF-Programmplanungen von Bund und Ländern sind von der
Jugendbeschäftigungsinitiative nicht betroffen.
Der Europäische Rat hat am 8. Februar 2013 beschlossen, dass im Zeitraum
2014 bis 2020 jede Intervention des Europäischen Sozialfonds in Regionen mit
einer Jugendarbeitslosigkeit von über 25 Prozent, die im Rahmen der
Beschäftigungsinitiative für Jugendliche umgesetzt wird, um einen Betrag in gleicher
Höhe aus einer eigenständigen EU-Haushaltslinie ergänzt werden soll. Hierfür
werden in einer neu eingerichteten EU-Haushaltslinie „Jugendbeschäftigung“
zusätzliche 3 Mrd. Euro aus dem EU-Haushalt für die Jahre 2014 bis 2020
bereitgestellt, die gezielt im Rahmen der Beschäftigungsinitiative für junge
Menschen eingesetzt werden können und die Empfehlung des Rates zur Einführung
einer Jugendgarantie unterstützen sollen. Mitgliedstaaten mit einer
Jugendarbeitslosigkeit von mehr als 25 Prozent, die die ihnen für den Zeitraum 2014
bis 2020 zugewiesenen Mittel aus dem Europäischen Sozialfonds zur
Bekämpfung der Jugendarbeitslosigkeit einsetzen, profitieren demzufolge von
zusätzlichen Geldern aus dem EU-Haushalt.
11. Wie setzt sich die Bundesregierung dafür ein, dass die europaweite
Arbeitsvermittlung EURES, wie auf europäischer Ebene beschlossen,
gestärkt wird?
Die Bundesregierung sieht in der Stärkung des EURES-Netzwerkes einen
wichtigen Beitrag zur Förderung der Mobilität innerhalb der EU und unterstützt
die Initiativen der Europäischen Kommission, die EURES verbindlicher und
wirksamer machen sollen. Dazu gehören vor allem die neue, klarere Struktur
des Netzwerkes, die zentrale Rolle von Vermittlungsaktivitäten zur erfolgreichen
Besetzung von Stellen, die Verbesserung des Internetportals und die Ausweitung
von EURES auf die Vermittlung von Ausbildungsplätzen und Praktika.
Die neue Struktur des EURES-Netzwerkes ab dem Jahr 2014 sieht folgende
Akteure vor: die Europäische Kommission, die nationalen EURES-Mitglieder als
„besondere Dienststellen“ bzw. „nationale Koordinierungsbüros“, die EURES-
Partner als universelle Dienstleister für das gesamte Spektrum der EURES-
Angebote der Beratung und Vermittlung und die assoziierten EURES-Partner
(wie die Sozialpartner) für einzelne Leistungen. In Deutschland wird die
Bundesagentur für Arbeit – wie bisher – die Funktionen des koordinierenden EURES-
Mitglieds und des EURES-Partners mit dem universellen EURES-
Dienstleistungsangebot innehaben. Dabei sind die Zentrale Auslands- und
Fachvermittlung und die Arbeitsagenturen in den Grenzregionen die Hauptakteure der
Bundesagentur für Arbeit im EURES-Netzwerk. In den Grenzregionen arbeiten
diese eng mit den assoziierten Partnern zusammen.
Die EURES-Dienstleistungen (Information und Beratung zur
Arbeitnehmermobilität in Europa) werden mit einem besonderen Fokus auf der
Arbeitsvermittlung ausgebaut und intensiviert sowie durch die Ausbildungsvermittlung
ergänzt. Ziel ist es, das transnationale und das grenznahe Arbeitskräfteangebot zur
Deckung von Fachkräftebedarfen in bestimmten Mitgliedstaaten, Regionen und
Branchen noch schneller und passgenauer zu nutzen und so den
innereuropäischen Arbeitsmarktausgleich zu optimieren. Diesen Ansatz unterstützt
Deutschland im besonderen Maße und ergänzt ihn gezielt mit dem
Sonderprogramm zur „Förderung der beruflichen Mobilität von ausbildungsinteressierten
Jugendlichen und arbeitslosen jungen Fachkräften aus Europa“ (MobiPro-EU).
EURES kann somit auch eine größere Rolle bei der Besetzung offener Stellen für
Engpassberufe spielen.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 7 – Drucksache 17/1369412. Welche Pläne hat die Bundesregierung, um die besonders von
Jugendarbeitslosigkeit betroffenen EU-Länder bei der Einführung der
Jugendgarantie zu unterstützen, und welche Beratungstätigkeit ist hier sowohl
von deutscher als auch von europäischer Ebene angedacht?
Die Bundesregierung arbeitet mit anderen Mitgliedstaaten und der
Europäischen Kommission zusammen, um die praktische Umsetzung der
Jugendgarantie zu unterstützen. Wichtige Themen sind in diesem Zusammenhang der
Austausch guter Praktiken, der bessere Einsatz und Abfluss der auf
europäischer Ebene zur Verfügung stehenden Finanzmittel, die Stärkung der
öffentlichen Arbeitsverwaltungen und die Reform der Berufsbildungssysteme.
Begleitet werden die gemeinsamen Anstrengungen von bilateralen Kooperationen.
Mit den Arbeitsministerien aus Italien und Spanien hat das Bundesministerium
für Arbeit und Soziales eine Erklärung zur Zusammenarbeit im Bereich der
Arbeitsmarktpolitik vereinbart. Mit Griechenland wird derzeit eine enge
Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Arbeitsmarktpolitik auf den Weg gebracht.
Zur Intensivierung der Zusammenarbeit in der Berufsbildung wurde im Rahmen
des Berufsbildungsgipfels im Dezember 2012 in Berlin von den
Bildungsministern der beteiligten Länder Deutschland, Griechenland, Italien, Lettland,
Portugal, Spanien und Slowakei ein Memorandum zur Zusammenarbeit im
Bereich berufliche Bildung im europäischen Raum unterzeichnet. Die Konferenz
war Startschuss für gemeinsame Initiativen auf bilateraler und europäischer
Ebene zur Unterstützung von Berufsbildungsreformen in Richtung eines dualen
Berufsbildungssystems in den teilnehmenden Ländern. Diese Initiativen werden
eingebettet in die in der Mitteilung der Europäischen Kommission „Rethinking
Education“ ausgerufene europäische Ausbildungsallianz zur Verbesserung der
Kooperation im Berufsbildungswesen und tragen in den Partnerstaaten zu deren
Umsetzung bei. Eine Zentralstelle für internationale Berufsbildungskooperation
im Bundesinstitut für Berufsbildung wird die Berufsbildungskooperationen
bündeln.
13. Wie schätzt die Bundesregierung die tatsächliche Wirkung der
Jugendgarantie ein, wenn sie in allen EU-Ländern umgesetzt wird, und reicht die
Jugendgarantie in der derzeit beschlossenen Form aus Sicht der
Bundesregierung aus, um die Jugendarbeitslosigkeit europaweit zu bekämpfen?
Wenn die Jugendgarantie in allen Mitgliedstaaten umgesetzt wird, wird sich die
Integration junger Menschen in den Arbeitsmarkt deutlich verbessern.
Insbesondere sind eine Vermeidung von längeren Phasen der Erwerbslosigkeit
oder Inaktivität und die Verbesserung der Beschäftigungsfähigkeit zu erwarten.
Je nach Struktur des Arbeitsmarktes kann dies bereits zu einer nachhaltigen
Reduktion der Jugendarbeitslosigkeit beitragen. Insbesondere in den
Mitgliedstaaten, die allgemein von einer hohen Arbeitslosigkeit und schwacher
Wirtschaftslage betroffen sind, hängt der dauerhafte Abbau der
Jugendarbeitslosigkeit aber wesentlich von der Umsetzung von Strukturreformen ab, die darauf
abzielen, die Rahmenbedingungen am Arbeitsmarkt zu verbessern und die
Wettbewerbsfähigkeit insgesamt zu steigern, sowie einer damit verbundenen
spürbaren wirtschaftlichen Erholung mit einsetzendem Beschäftigungsaufbau.
Drucksache 17/13694 – 8 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode14. Welche weitergehenden wirtschaftspolitischen Maßnahmen wird die
Bundesregierung auf europäischer Ebene vorantreiben, um die
Jugendarbeitslosigkeit unter anderem durch öffentliche Investitionen zu
bekämpfen, und wie steht die Bundesregierung zum Konzept einer europäischen
Wirtschaftsstrategie sowie zum Konzept des Deutschen
Gewerkschaftsbundes eines „Marshallplans für Europa“?
Die Bundesregierung tritt gemeinsam mit den anderen Mitgliedstaaten für eine
Strategie der wachstumsfreundlichen Konsolidierung ein. Dazu gehören die
Sanierung der öffentlichen Haushalte, die Durchführung von Strukturreformen
zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit und gezielte wachstumssteigernde
Maßnahmen. Elemente dieses Ansatzes sind auch im Konzept des Deutschen
Gewerkschaftsbundes (DGB) für einen „Marshallplan für Europa“ enthalten.
Die vom DGB vorgeschlagene Ausweitung kreditfinanzierter, staatlicher
Investitionsprogramme lehnt die Bundesregierung ab. Die Mitgliedstaaten haben im
Pakt für Wachstum und Beschäftigung vom 28. Juni 2012 wachstumssteigernde
Maßnahmen beschlossen und darüber hinaus im Februar dieses Jahres
festgelegt, welche europäischen Mittel der zukünftige mehrjährige Finanzrahmen
(MFR) auch zur Stärkung von Wachstum und Wettbewerbsfähigkeit und zur
Bekämpfung der Jugendarbeitslosigkeit bereit stellen soll. Die
Bundesregierung unterstützt Bestrebungen, die Voraussetzungen für einen schnellen und
gezielten Abfluss vorhandener EU-Mittel zu verbessern.
15. Welche Überlegungen und Maßnahmen bestehen seitens der
Bundesregierung, hiesige Unternehmen zu unterstützen, im EU-Raum arbeitslose
Jugendliche als Auszubildende, die ihre Ausbildung in Deutschland
absolvieren sollen, anzuwerben (u. a. im naturwissenschaftlichen/
mathematischen Bereich)?
Seit Anfang 2013 unterstützt die Bundesregierung mit einem Sonderprogramm
zur Förderung der beruflichen Mobilität (MobiPro-EU) junge Menschen aus EU-
Staaten bei der Aufnahme eines vakanten betrieblichen Ausbildungs- oder
Fachkraftarbeitsplatzes in Deutschland. Teilnehmen können ausbildungsinteressierte
Jugendliche und arbeitslose junge Fachkräfte (i. d. R. 18 bis 35 Jahre) aus anderen
EU-Staaten, die in ihren Herkunftsländern nur geringe berufliche Perspektiven
haben. Hiermit soll ein Beitrag zur Bekämpfung der hohen
Jugendarbeitslosigkeit innerhalb der EU und zur Sicherung der Fachkräftebasis in Deutschland
geleistet sowie die berufliche Mobilität im Rahmen der garantierten EU-
Freizügigkeit gestärkt werden. Des Weiteren wird auf die Antwort der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. „Förderung der beruflichen
Mobilität von ausbildungsinteressierten Jugendlichen und arbeitslosen jungen
Fachkräften aus der EU“ (Bundestagsdrucksache 17/13039) verwiesen.
16. Welche Maßnahmen sieht die Bundesregierung vor, um im EU-Raum
angeworbenen Jugendlichen eine Integration in die deutsche
Arbeitsgesellschaft zu erleichtern?
Im Rahmen des Sonderprogramms MobiPro-EU gibt es zwei Förderbausteine,
die insbesondere auf die Integration der jungen Menschen ausgerichtet sind.
Schwerpunkt der Förderleistungen ist die Finanzierung von
Deutschsprachkursen. Diese können ab einem bestimmten Sprachniveau auch berufsbezogen
ausgerichtet sein. Sprachförderung kann vor Einreise im Herkunftsland sowie
in Deutschland praktikums- sowie ausbildungs- und berufsbegleitend
stattfinden. Darüber hinaus kann sozial- und berufspädagogische
Ausbildungsbegleitung gefördert werden.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 9 – Drucksache 17/13694Mit dem Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWi) wird
zurzeit eine Kooperation im Rahmen des Sonderprogramms mit dem BMWi-
Programm „Passgenaue Vermittlung Auszubildender an ausbildungswillige
Unternehmen“ geprüft. Die Beraterinnen und Berater der passgenauen
Vermittlung sollen künftig sowohl die Unternehmen als auch die Auszubildenden –
besonders in Notfällen oder bei Konflikten – beraten und unterstützen.
Des Weiteren informiert die Zentrale Auslands- und Fachvermittlung der
Bundesagentur für Arbeit, die für die Umsetzung des Sonderprogramms
zuständig ist, Unternehmen darüber, welche Aspekte bei der Integration ausländischer
Auszubildender in den Betrieb wichtig sind und hat dazu z. B. ein Merkblatt
erarbeitet.
Von 2013 bis 2016 stellt das Bundesministerium für Arbeit und Soziales für das
Sonderprogramm MobiPro-EU (inkl. Sprachförderung) Mittel in Höhe von
139 Mio. Euro zur Verfügung.
17. Gibt es bereits Programme seitens der Bundesregierung, Jugendlichen aus
dem EU-Raum mit Sprachprogrammen die Arbeits- bzw.
Ausbildungsaufnahme in Deutschland zu erleichtern bzw. zu ermöglichen?
Wie umfassend sind die Programme, und für welchen Zeitraum sind sie
gedacht?
Wie viele Mittel aus welchem Haushalt sind dafür vorgesehen?
Im Rahmen des Sonderprogramms MobiPro-EU können
ausbildungsinteressierte Jugendliche und arbeitslose junge Fachkräfte an einem umfangreichen
geförderten Spracherwerb teilnehmen. Wenn eine konkrete Zusage eines
Ausbildungsbetriebs bzw. Unternehmens in Deutschland für eine betriebliche
Berufsausbildung oder eine qualifizierte Beschäftigung in einem Engpass-/
Mangelberuf vorliegt, kann die Bewerberin bzw. der Bewerber an einem bis zu
achtwöchigen geförderten Deutschsprachkurs im Herkunftsland und weiteren
Deutschkursen im Rahmen des Praktikums, der Berufsausbildung oder der
Beschäftigung in Deutschland teilnehmen. Des Weiteren wird auf die Antwort
der Bundesregierung zu den Fragen 13 und 14 der Kleinen Anfrage der Fraktion
DIE LINKE. „Förderung der beruflichen Mobilität von ausbildungsinteressierten
Jugendlichen und arbeitslosen jungen Fachkräften aus der EU“
(Bundestagsdrucksache 17/13039) verwiesen.
18. Inwieweit berücksichtigt die Bundesregierung in ihrem Handeln die
Stellungnahme des Deutschen Industrie- und Handelskammertages (IHK),
dass laut des IHK-Magazins für Berufsbildung „position“ (zweites
Quartal 2013, S. 8) die geplante Jugendgarantie nicht seriös wäre, „da sie von
den betroffenen EU-Ländern kurzfristig nicht zu leisten“ sei?
Alle Mitgliedstaaten können grundsätzlich ihre Politik dem Ansatz der
Jugendgarantie entsprechend ausrichten und den Ansatz in ihren Operationalen
Programmen zur Ausgestaltung der zukünftigen Förderperiode 2014 bis 2020
berücksichtigen. Dabei ist klar, dass insbesondere in Mitgliedstaaten, die
gravierende Haushaltsprobleme zu bewältigen haben und eine hohe
Jugendarbeitslosigkeit aufweisen, eine schrittweise Umsetzung wahrscheinlich ist.
Drucksache 17/13694 – 10 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode19. Aus welchen Gründen stimmte die Bundesregierung dem Punkt der
Empfehlung zu, eine zuständige Behörde zu ermitteln, „die für die Einrichtung
und Verwaltung des Jugendgarantie-Systems sowie für die Koordinierung
der Partnerschaften auf allen Ebenen und in allen Branchen zuständig
ist“, obwohl in Deutschland die Maßnahmen auf dem Ausbildungs- und
Arbeitsmaßnahmen regional koordiniert werden?
Leitlinie Nummer 2 der Empfehlung zur Einführung einer Jugendgarantie
fordert die Mitgliedstaaten auf, entsprechend den nationalen, regionalen und
lokalen Gegebenheiten die zuständige Behörde zu ermitteln, die für die Einrichtung
und Verwaltung des Jugendgarantie-Systems sowie für die Koordinierung der
Partnerschaften auf allen Ebenen und in allen Branchen zuständig ist. Sollte es
für einen Mitgliedstaat aus verfassungsrechtlichen Gründen nicht möglich sein,
nur eine einzige Behörde zu ermitteln, so sollen die zuständigen Behörden
bestimmt werden, wobei ihre Zahl möglichst gering gehalten werden soll. Es soll
in diesem Fall auch eine zentrale Anlaufstelle bestimmt werden, die sich mit der
Kommission über die Umsetzung der Jugendgarantie austauscht.
Aufgrund der Kompetenzverteilungen im Bereich der Arbeitsverwaltung und der
Berufsbildung ist es Deutschland nicht möglich, eine einzige zuständige Behörde
zu ermitteln, die für die Einrichtung und Verwaltung des Jugendgarantie-Systems
sowie für die Koordinierung der Partnerschaften auf allen Ebenen und in allen
Branchen zuständig ist. Die zuständigen Behörden und Stellen, die einen Beitrag
zur Umsetzung des Ansatzes der Jugendgarantie in Deutschland leisten, sind
jedoch bekannt und mit klar definierten Kompetenzen versehen. Als zentrale
Anlaufstelle, die sich mit der Kommission über die Umsetzung der Jugendgarantie
austauscht, wird das Bundesministerium für Arbeit und Soziales fungieren.
20. Welche zuständige Behörde soll nach Ansicht der Bundesregierung die in
Frage 19 genannte Koordinierung übernehmen?
Es wird auf die Antwort zu Frage 19 verwiesen.
21. Inwieweit wird dafür Sorge getragen, dass den vom Rat genannten
Beschäftigungsformen ein einheitliches Referenzniveau im europäischen
bzw. in den nationalen Qualifikationsrahmen zugeordnet wird?
Haben sich die Länder auf eine einheitliche Zuordnung bei zum Beispiel
„hochwertigen Praktika“ verständigt?
Der Europäische Qualifikationsrahmen (EQR) bildet als Referenzrahmen für
lebenslanges Lernen die Leistungen der jeweiligen nationalen Bildungssysteme
auf europäischer Ebene in acht Niveaustufen ab. Ziel ist es, als
Übersetzungsinstrument zwischen den Bildungs- und Qualifikationssystemen der
Mitgliedstaaten Lernergebnisse aus allen Bildungsbereichen international verständlicher
und vergleichbar zu machen und so die Mobilität der Arbeitnehmer in Europa zu
fördern. Damit die Ergebnisse des deutschen Bildungssystems EU-weit
Anerkennung finden, müssen sie dem EQR durch einen nationalen Qualifikationsrahmen
angemessen zugeordnet werden können. Mit Unterzeichnung des Gemeinsamen
Beschlusses zum Deutschen Qualifikationsrahmen (DQR) durch Bund und Länder
wurde die Grundlage für die Einführung des DQR zum 1. Mai 2013 geschaffen.
Im Rahmen der Berufsausbildungsvorbereitung sind Praktika den DQR-
Niveaustufen 1 und 2 zugeordnet. Bei Praktika von Hochschulabsolventinnen und -
absolventen wird die Qualifikation des vorangegangenen Hochschulabschlusses
zugrunde gelegt.
Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 4 verwiesen.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 11 – Drucksache 17/1369422. Wieso soll die Jugendgarantie erst vier Monate nach Verlust einer Arbeit
oder dem Verlassen der Schule wirken?
Nach welchen Gesichtspunkten bzw. auf welcher (wissenschaftlichen)
Grundlage wurde diese Zeitspanne gewählt?
Die Jugendgarantie besagt nicht, dass junge Menschen erst nach vier Monaten
die genannten Aktivierungsangebote erhalten sollen, sondern dass sie innerhalb
eines Zeitraums von vier Monaten die genannten Aktivierungsangebote erhalten
sollen. Damit wird deutlich, dass auch frühere Angebote grundsätzlich
gewünscht sind. Die Viermonatsfrist stellt einen im Kreis der Mitgliedstaaten
anerkannten Zielwert dar, der den unterschiedlichen Gegebenheiten in den
Mitgliedstaaten Rechnung trägt.
23. Wieso wird die Jugendgarantie nicht von vornherein auf die Gruppe junger
Erwachsener bis zum Alter von 30 oder 35 Jahren ausgedehnt, zumal
bekannt ist, dass die Ausbildungs- und Arbeitssituation europaweit ähnlich
schwierig ist wie bei jungen Menschen bis 25?
Da die Jugendgarantie einen besonderen Schwerpunkt auf die Übergänge
zwischen Schule, Ausbildung und Arbeit legt, ist die Altersgruppe bis 25 Jahre
mit Blick auf die Ziele der Jugendgarantie von besonderer Bedeutung. Die
Altersgrenze von 25 Jahren wird auf EU-Ebene seit langem zur Abgrenzung der
Jugendarbeitslosigkeit verwendet. Es steht den Mitgliedstaaten frei, den Ansatz
der Jugendgarantie auch auf Altersgruppen über 25 Jahre anzuwenden.
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