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Kleine AnfrageWahlperiode 17Beantwortet

Europäische Jugendgarantie umsetzen - Jugendarbeitslosigkeit in Deutschland bekämpfen

(insgesamt 23 Einzelfragen)

Fraktion

SPD

Ressort

Bundesministerium für Arbeit und Soziales

Datum

04.06.2013

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 17/1358515. 05. 2013

Europäische Jugendgarantie umsetzen – Jugendarbeitslosigkeit in Deutschland bekämpfen

der Abgeordneten Josip Juratovic, Willi Brase, Kerstin Griese, Anette Kramme, Petra Ernstberger, Iris Gleicke, Gabriele Hiller-Ohm, Angelika Krüger-Leißner, Ute Kumpf, Gabriele Lösekrug-Möller, Katja Mast, Thomas Oppermann, Silvia Schmidt (Eisleben), Anton Schaaf, Caren Marks, Dr. Frank-Walter Steinmeier und der Fraktion der SPD

Vorbemerkung

Die Wirtschafts- und Finanzkrise hat europaweit Auswirkungen auf den Arbeitsmarkt. Insbesondere die Jugendarbeitslosigkeit hat massiv zugenommen. In sieben Ländern der Europäischen Union (EU) liegt sie bei über 25 Prozent, in vier Ländern über 30 Prozent, in Griechenland und Spanien gar bei über 50 Prozent (vergleiche Eurostat Online-Datenbank). In der EU waren im Februar 2013 rund 5,7 Millionen junge Menschen bis 25 Jahre arbeitslos. Das bedeutet im Vergleich zum Vorjahr ein Plus von 196 000 Personen. Die Internationale Arbeitsorganisation (ILO) spricht von einer „verlorenen Generation“ (www.spiegel.de/wirtschaft/soziales/jugendarbeitslosigkeit-uno-ilo-fordert-verstaerkte-massnahmen-a-834194.html) ohne Perspektive – die Jugendlichen sind die Leidtragenden der Wirtschafts- und Finanzkrise.

Auch Deutschland ist keine Insel der Glückseligen. Zwar beträgt die Arbeitslosigkeit bei den unter 25-Jährigen nur 9,4 Prozent (vergleiche Monatsbericht der Bundesagentur für Arbeit: Der Arbeits- und Ausbildungsmarkt in Deutschland, März 2013), allerdings hatten laut Statistischem Bundesamt 2011 2 242 000 junge Menschen im Alter von 20 bis 34 Jahren keinen Berufsabschluss – ein Einfallstor für unsichere und prekäre Beschäftigung. Schon vor dem Hintergrund der Fachkräftebedarfssicherung besteht hier großer Handlungsbedarf. Umso erstaunlicher ist die Äußerung der Bundesregierung durch die Unterrichtung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales im Ausschuss für Arbeit und Soziales des Deutschen Bundestages (Ausschussdrucksache 17(11)1978): „Politische Verpflichtungen sind gering, da der Ansatz der Jugendgarantie bereits weitgehend der Praxis in Deutschland entspricht.“

Auf europäischer Ebene wird seit langem über die Einführung einer Jugendgarantie nach österreichischem Vorbild diskutiert. Am 28. Februar 2013 hat der Rat für Beschäftigung, Sozialpolitik, Gesundheit und Verbraucherschutz einen Vorschlag der Europäischen Kommission zur Einführung einer Jugendgarantie beschlossen. Nun liegt es an den Mitgliedstaaten, diese Jugendgarantie umzusetzen. Jungen Menschen soll binnen vier Monaten nach Verlust einer Arbeit oder dem Verlassen der Schule eine hochwertige Arbeitsstelle bzw. weiterführende Ausbildung oder ein hochwertiger Praktikums- bzw. Ausbildungsplatz angeboten werden.

Drucksache 17/13585 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeAuch wenn die Jugendarbeitslosigkeit in Deutschland bislang im europäischen Vergleich vergleichsweise niedrig ist, muss die Einführung der Jugendgarantie als Chance zur Verbesserung der Ausbildungs- und Arbeitsmarktsituation für junge Menschen genutzt werden. Denn jeder der 290 951 unter 25-Jährigen, der arbeitslos ist, ist einer zu viel.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen23

1

Wie beurteilt die Bundesregierung angesichts der europaweit alarmierenden Zahlen die vom Rat geforderte europaweite Einführung einer Jugendgarantie, und wie wird die Bundesregierung auf europäischer Ebene die Umsetzung der Jugendgarantie in den einzelnen Mitgliedstaaten verfolgen?

Ist eine Evaluation der Umsetzung vorgesehen, und wenn ja, in welchen Zeitabständen?

2

Wie plant die Bundesregierung, die Jugendgarantie als Anlass zu nutzen, um auch in Deutschland Maßnahmen zur Bekämpfung der Jugendarbeitslosigkeit zu initiieren?

3

Wie und durch welche genauen Maßnahmen kommt die Bundesregierung laut Ausschussdrucksache 17(11)1078 zur Überzeugung, dass die Anforderungen der Jugendgarantie bereits in Deutschland umgesetzt seien, insbesondere angesichts der Tatsache, dass dennoch tausende Jugendliche in Deutschland von Jugendarbeits- bzw. Ausbildungslosigkeit betroffen sind?

4

Wie interpretiert die Bundesregierung die Definition einer „hochwertigen Arbeitsstelle“, die von der Jugendgarantie gefordert wird, und welche Ansprüche an die Qualität der Arbeitsstelle sollen erhoben werden?

5

Inwieweit wird die Bundesregierung angesichts der europäischen Forderung, Jugendliche in hochwertige Arbeitsstellen zu vermitteln, Maßnahmen ergreifen, um die überdurchschnittlich hohe Vermittlung von Jugendlichen in Stellen in der Leiharbeit und mit Befristungen zu reduzieren?

6

Wie wird die Bundesregierung gegen den Missbrauch der „Generation Praktikum“ vorgehen, angesichts der Forderung der Jugendgarantie nach „hochwertigen Praktikumsplätzen“, und wie sieht die Bundesregierung vor diesem Hintergrund die Forderungen nach einer Definition von Praktika im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB), nach der Definition einer angemessenen Vergütung von mindestens 350 Euro brutto im Monat im BGB und nach einem zwingenden schriftlichen Vertragsabschluss?

7

Wie steht die Bundesregierung dazu, dass auch Praktika nach einem erfolgreichen Berufsabschluss als Maßnahmen der Jugendgarantie gelten sollen, und wie wird die Bundesregierung dafür Sorge tragen, dass grundsätzlich nach einem Berufsabschluss eine Vermittlung in reguläre Jobs und nicht in Praktika stattfindet?

8

Wie arbeitet die Bundesregierung an einem nationalen Aktionsplan für ein Jugendfördergesetz, der beim EU-Gipfel im Januar 2012 beschlossen wurde, um die Maßgabe der Vermittlung binnen vier Monaten nach dem Schulabschluss umzusetzen?

9

Welche Mittel aus dem Europäischen Sozialfonds (ESF) wird die Bundesregierung zur Umsetzung der Jugendgarantie beantragen, und welche Projekte sollen aus den Mitteln, die der ESF zur Bekämpfung der Jugendarbeitslosigkeit bereitstellt, in Deutschland gefördert werden?

10

An welchen Stellen werden zukünftig ESF-Mittel eingespart werden müssen, und welche Projekte in Deutschland werden zukünftig nicht mehr darüber gefördert, da das Geld zur Bekämpfung der Jugendarbeitslosigkeit

dem ESF nicht zusätzlich bereitgestellt wurde, sondern umgeschichtet wird?

11

Wie setzt sich die Bundesregierung dafür ein, dass die europaweite Arbeitsvermittlung EURES, wie auf europäischer Ebene beschlossen, gestärkt wird?

12

Welche Pläne hat die Bundesregierung, um die besonders von Jugendarbeitslosigkeit betroffenen EU-Länder bei der Einführung der Jugendgarantie zu unterstützen, und welche Beratungstätigkeit ist hier sowohl von deutscher als auch von europäischer Ebene angedacht?

13

Wie schätzt die Bundesregierung die tatsächliche Wirkung der Jugendgarantie ein, wenn sie in allen EU-Ländern umgesetzt wird, und reicht die Jugendgarantie in der derzeit beschlossenen Form aus Sicht der Bundesregierung aus, um die Jugendarbeitslosigkeit europaweit zu bekämpfen?

14

Welche weitergehenden wirtschaftspolitischen Maßnahmen wird die Bundesregierung auf europäischer Ebene vorantreiben, um die Jugendarbeitslosigkeit unter anderem durch öffentliche Investitionen zu bekämpfen, und wie steht die Bundesregierung zum Konzept einer europäischen Wirtschaftsstrategie sowie zum Konzept des Deutschen Gewerkschaftsbundes eines „Marshallplans für Europa“?

15

Welche Überlegungen und Maßnahmen bestehen seitens der Bundesregierung, hiesige Unternehmen zu unterstützen, im EU-Raum arbeitslose Jugendliche als Auszubildende, die ihre Ausbildung in Deutschland absolvieren sollen, anzuwerben (u. a. im naturwissenschaftlichen/ mathematischen Bereich)?

16

Welche Maßnahmen sieht die Bundesregierung vor, um im EU-Raum angeworbenen Jugendlichen eine Integration in die deutsche Arbeitsgesellschaft zu erleichtern?

17

Gibt es bereits Programme seitens der Bundesregierung, Jugendlichen aus dem EU-Raum mit Sprachprogrammen die Arbeits- bzw. Ausbildungsaufnahme in Deutschland zu erleichtern bzw. zu ermöglichen?

Wie umfassend sind die Programme, und für welchen Zeitraum sind sie gedacht?

Wie viele Mittel aus welchem Haushalt sind dafür vorgesehen?

18

Inwieweit berücksichtigt die Bundesregierung in ihrem Handeln die Stellungnahme des Deutschen Industrie- und Handelskammertages (IHK), dass laut des IHK-Magazins für Berufsbildung „position“ (zweites Quartal 2013, S. 8) die geplante Jugendgarantie nicht seriös wäre, „da sie von den betroffenen EU-Ländern kurzfristig nicht zu leisten“ sei?

19

Aus welchen Gründen stimmte die Bundesregierung dem Punkt der Empfehlung zu, eine zuständige Behörde zu ermitteln, „die für die Einrichtung und Verwaltung des Jugendgarantie-Systems sowie für die Koordinierung der Partnerschaften auf allen Ebenen und in allen Branchen zuständig ist“, obwohl in Deutschland die Maßnahmen auf dem Ausbildungs- und Arbeitsmaßnahmen regional koordiniert werden?

20

Welche zuständige Behörde soll nach Ansicht der Bundesregierung die in Frage 19 genannte Koordinierung übernehmen?

21

Inwieweit wird dafür Sorge getragen, dass den vom Rat genannten Beschäftigungsformen ein einheitliches Referenzniveau im europäischen bzw. in den nationalen Qualifikationsrahmen zugeordnet wird?

Haben sich die Länder auf eine einheitliche Zuordnung bei zum Beispiel „hochwertigen Praktika“ verständigt?

22

Wieso soll die Jugendgarantie erst vier Monate nach Verlust einer Arbeit oder dem Verlassen der Schule wirken?

Nach welchen Gesichtspunkten bzw. auf welcher (wissenschaftlichen) Grundlage wurde diese Zeitspanne gewählt?

23

Wieso wird die Jugendgarantie nicht von vornherein auf die Gruppe junger Erwachsener bis zum Alter von 30 oder 35 Jahren ausgedehnt, zumal bekannt ist, dass die Ausbildungs- und Arbeitssituation europaweit ähnlich schwierig ist wie bei jungen Menschen bis 25?

Berlin, den 15. Mai 2013

Dr. Frank-Walter Steinmeier und Fraktion

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