[Deutscher Bundestag Drucksache 17/13785
17. Wahlperiode 06. 06. 2013 Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulla Jelpke, Andrej Hunko, Jan van
Aken, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE.
– Drucksache 17/13607 –
Übung des Spezialkräfteverbundes ATLAS im April 2013
Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Die Zusammenarbeit polizeilicher Spezialkräfte der EU-Staaten wird
fortlaufend intensiviert. Dabei wird auch mit paramilitärischen Einheiten
zusammengearbeitet, also Mischformen aus Polizei und Militär, wie sie in einer
Reihe von EU-Ländern existieren. Eine der Zusammenarbeitsformen ist der
europaweite Verbund „ATLAS“, dessen Vorsitz Deutschland zurzeit innehat.
Koordinator ist damit der GSG-9-Kommandeur Olaf Lindner.
Am 17. und 18. April 2013 fand die „bislang komplexeste
Krisenreaktionssimulation auf europäischer Ebene“ statt (Pressemitteilung der Europäischen
Kommission vom 17. April 2013). Bei der Übung „Common Challenge 2013“
simulierten Spezialkräfte, die „ATLAS“ angehören, „Terroranschläge in neun
EU-Mitgliedstaaten in verschiedenen Bereichen des öffentlichen Lebens“. Die
Leitung oblag der Bundespolizei bzw. der GSG 9. Bewältigt wurden die
terroristischen Angriffssimulationen dann zumindest teilweise durch gemeinsame
Einsätze der beteiligten Spezialkräfte. So waren an der Klärung einer
Geisellage in einer österreichischen Schule neben österreichischen auch tschechische
und deutsche Polizisten beteiligt (
www.zdf.de/ZDFmediathek/#/beitrag/video/
1884068/ZDF-heute-journal-vom-17042013).
Als eine der Grundlagen der Zusammenarbeit polizeilicher Spezialkräfte der
EU-Staaten, die weiter intensiviert werden soll, nennt die Europäische
Kommission Artikel 222 des Vertrages von Lissabon („Solidaritätsklausel“). Darin
heißt es, die Union werde „alle ihr zur Verfügung stehenden Mittel,
einschließlich der ihr von den Mitgliedstaaten bereitgestellten militärischen Mittel“
nutzen – nicht nur, um gegen Terroristen vorzugehen, sondern generell
anlässlich nicht weiter bestimmter „Katastrophen“. Die Fragesteller haben bereits in
der Vergangenheit darauf hingewiesen, dass insbesondere die Zusammenarbeit
polizeilicher und militärischer Kräfte auf eine grundrechtsrelevante
Militarisierung polizeilicher Arbeit hinauszulaufen droht. Der teilweise – auch in der
Pressemitteilung der Europäischen Kommission – zur Begründung für solche
Übungen herangezogene Bombenanschlag von Boston ist nach Auffassung
der Fragesteller allerdings keine Gefahr, auf die militärisch zu reagieren wäre. Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern vom 4. Juni 2013
übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Drucksache 17/13785 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeVo r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Die ATLAS-Kooperation ist ein nicht institutionalisierter
Zusammenarbeitsverbund von derzeit 36 Spezialeinheiten aus 29 europäischen Staaten. Sie resultiert
aus den Anschlägen des 11. September 2001, in deren Folge die Europäische
Kommission sowie der Europäische Rat für Justiz und Inneres die
Mitgliedstaaten beauftragten, ein Treffen der Leiter europäischer Spezialeinheiten
durchzuführen. Grundlage für den ATLAS-Verbund ist der Beschluss (2008/
617/JI) des Rates vom 23. Juni 2008 über die Verbesserung der
Zusammenarbeit zwischen den Spezialeinheiten der Mitgliedstaaten der Europäischen
Union in Krisensituationen.
Für die Zugehörigkeit zur ATLAS-Kooperation ist nicht die jeweilige
Anbindung der Spezialeinheit innerhalb des Mitgliedstaates oder die Einteilung in
Polizei oder Gendarmerie entscheidend. Der Beschluss definiert in Artikel 2 die
Bezeichnung „Spezialeinheit“ als „jede Strafverfolgungseinheit eines
Mitgliedstaates, deren besondere Aufgabe darin besteht, Krisensituationen zu
bewältigen.“ Die ATLAS-Kooperation und somit auch die in Rede stehende Übung wird
im Rahmen des Projektes „Prevention of and Fight against Crime“ durch die
Europäische Kommission gefördert (einschließlich der erforderlichen
Finanzmittel).
Bei der o. g. Übung handelte es sich um eine Übung in der Verantwortung der
Europäischen Union. Der Schwerpunkt der Gesamtübung lag in der
koordinierten, supranationalen Lagebewältigung einzelner Anlässe, die aufgrund
simulierter, europaweit gleichzeitiger Geiselnahmelagen durch eine
Tätergruppierung erforderlich wurde. Insgesamt mussten die unterschiedlichen
Einsatzanlässe koordiniert bewältigt werden, wobei die betroffenen Spezialeinheiten
durch die Einheiten der jeweiligen Nachbarstaaten bei der Lagebewältigung
unterstützt wurden.
Der Vorsitzende des ATLAS-Verbundes hat, im Rahmen eines Vortrages für die
Kommissarin für Inneres, für Mitglieder ihres Kabinetts und einen Vertreter der
Bundesregierung, die Zusammenarbeit, Aufgaben, Organisation und
Leistungsfähigkeit der ATLAS-Spezialeinheiten dargestellt. Die Leiter der
Spezialeinheiten der unterstützten Europäischen Mitgliedstaaten wurden im Rahmen einer
Videokonferenz in die Präsentation eingebunden.
Die Organisation, Durchführung und Bewältigung der neun Einzelübungen
oblag den übenden Mitgliedstaaten (Österreich, Slowakei, Schweden, Irland,
Lettland, Belgien, Spanien, Italien und Rumänien).
Das angenommene Szenario und Ausmaß einer solchen Übung ist bewusst
künstlich gehalten. Da ein konkreter Anlass nicht vorhersehbar ist, wird bei
Übungen ein breiter Ansatz gewählt, um möglichst viele denkbare polizeiliche
Lagen/Ereignisse abzudecken. Anhand der simultanen, gleichzeitigen
Anschläge waren die betroffenen Mitgliedstaaten fiktiv nicht in der Lage, mit den
eigenen verfügbaren Mitteln, Ressourcen und Fachkenntnissen die
entsprechende polizeiliche Lage selbst zu lösen.
Unterstützung durch benachbarte Mitgliedstaaten war somit notwendig. Für
diesen konkreten Fall ist es zwingend, dass Spezialeinheiten mit Blick auf
Kommunikation, Einsatzmittel, polizeiliche Taktiken und hinsichtlich eines
gemeinsamen Sprachgebrauches trainieren, um auf einen möglichen Ernstfall
vorbereitet zu sein.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 3 – Drucksache 17/137851. Welche Rolle kam der Generaldirektion Inneres der Europäischen
Kommission bei der Koordinierung der Übung des Spezialkräfteverbundes
ATLAS im April 2013 zu, und welche Aufgaben genau hat sie dabei
übernommen (bitte möglichst unter Angabe der jeweiligen Dienststellen)?
Die Generaldirektion Inneres der Europäischen Kommission hat keine
koordinierenden Aufgaben bei der Übung des ATLAS-Verbundes im April 2013
wahrgenommen.
2. Welche Rolle kam der Kommission bei der Durchführung und welche
Rolle kommt ihr bei der Auswertung zu?
Die Europäische Kommission stellt auf der Grundlage von Artikel 5 des
Beschlusses 2008/617/JI des Rates über die Verbesserung der Zusammenarbeit
zwischen den Spezialeinheiten der Mitgliedstaaten der Europäischen Union in
Krisensituationen vom 23. Juni 2008 dem ATLAS-Verbund jährlich
Haushaltsmittel aus dem Programm „Prevention of and fight against crime – (ISEC)“ zur
Verfügung, aus denen auch diese Übung finanziert worden ist. Die
Durchführung und Auswertung oblag den zuständigen Stellen der jeweils betroffenen
Mitgliedstaaten als Ausrichter der einzelnen Übungen.
3. Welche Annahmen lagen der Übung zugrunde, und hält es die
Bundesregierung tatsächlich für ein realistisches Szenario, dass in neun Staaten der
EU synchronisiert terroristische Attacken stattfinden und darauf jeweils der
betroffene Staat und Spezialeinheiten von drei weiteren Staaten reagieren?
Grundsätzlich sind komplexe, teilweise international gesteuerte,
Anschlagsvorhaben terroristischer Gruppierungen wie die simultanen Anschläge u. a. in
Mumbai, London, Madrid, Türkei und jüngst die Geisellage in Algerien
jederzeit denkbar. Der Bundesregierung liegen aktuell keine Erkenntnisse über
Planungen derartiger Szenarien vor. Entsprechende Szenarien zu üben, ist
Aufgabe polizeilicher Spezialeinheiten, um sich auf bislang unbekanntes
Täterverhalten einzustellen und entsprechende Lösungsstrategien zu entwickeln. Im
Übrigen wird auf die Vorbemerkung verwiesen.
4. Welche Szenarien lagen den konkreten Übungen in den jeweiligen Ländern
jeweils zugrunde (bitte pro Land detailliert schildern)?
Es wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen. Die jeweiligen
Übungen unterschieden sich hinsichtlich der Tatorte, die sich in den
ausrichtenden Mitgliedstaaten wie folgt darstellten:
• Fähre – Schweden
• Containerschiff – Litauen
• Kohlekraftwerk – Irland
• ÖPNV/Bus – Spanien
• ÖPNV/Bahn – Belgien
• Gebäude – Italien
• Gebäude – Österreich
• Gebäude – Slowenien
• ÖPNV/Bus – Rumänien.
Drucksache 17/13785 – 4 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode5. Wer war an der Ausarbeitung dieser Szenarien beteiligt, und inwiefern
flossen Ratschläge externer Organisationen, Unternehmen oder Personen, die
nicht den im ATLAS-Verbund zusammengeschlossenen Polizeikräften
angehören (welcher), in die Ausarbeitung ein (bitte für jedes Szenario angeben)?
Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung wird verwiesen.
6. Für wie realistisch hält die Bundesregierung
a) ein Szenario, das synchronisierte terroristische Angriffe in mehreren
Ländern der EU gleichzeitig vorsieht,
b) eine jeweils aus einer in- und drei ausländischen Spezialpolizeikräften
bestehenden Reaktion hierauf?
c) Auf welche Erkenntnisse stützt sie sich dabei?
Auf die Antwort zu Frage 3 und die Vorbemerkung der Bundesregierung wird
verwiesen.
d) Welche Erfahrungen wurden in der Vergangenheit gemacht, bzw.
welche Erkenntnisse liegen vor, die im Fall des österreichischen Szenarios
(Geisellage im Gebäude) darauf hindeuten, dass ausländische Kräfte in
einer solchen Lage hinzugezogen werden müssten?
Der Bundesregierung liegen national hierzu keine Erfahrungen vor. Allerdings
hat die Bundesregierung vor dem Hintergrund internationaler Erkenntnisse
dafür Sorge zu tragen, nicht nur national, sondern auch in der Zusammenarbeit mit
europäischen Nachbarn (im Sinne des Beschlusses 2008/617/JI des Rates vom
23. Juni 2008) für derartige Lagen, polizeiliche Maßnahmen vorzusehen. Im
Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 3 und die Vorbemerkung der
Bundesregierung verwiesen.
7. Auf welcher inhaltlichen Grundlage wurden die vier thematischen
Prioritäten Wasser, Luft, Geiselnahmen in Gebäuden und Anschläge auf
Transportwege festgelegt, und welche Analysen lagen dem zugrunde?
Auf die Antwort zu Frage 6d wird verwiesen.
8. An welchen Übungen hat sich die Bundespolizei direkt beteiligt?
Wie viele Polizistinnen und Polizisten mit welchen und wie vielen Waffen,
Waffensystemen und Transportmitteln hat sie dabei jeweils eingesetzt?
Die Bundespolizei hat sich insgesamt mit mehr als 30 Beamten an der Übung in
Österreich beteiligt. Die eingesetzten Beamten haben hierfür dienstliche
Transportmittel, ihre dienstlich zugewiesenen Waffen und Rettungsmittel im Rahmen
ihres polizeilichen Auftrages zur Rettung und Befreiung von Geiseln eingesetzt.
Aussagen zur Anzahl eingesetzter Beamter der GSG 9 der Bundespolizei sowie
Art und Anzahl der eingesetzten Waffen und Transportmittel sind geeignet,
Rückschlüsse auf Handlungsoptionen der Bundesregierung zu ermöglichen und
Rückschlüsse auf die taktische Ausrichtung und Wirkung der
Sicherheitsbehörden zu ziehen.
Hierdurch kann der Erfolg solcher Maßnahmen gefährdet oder unmöglich
werden. In der Folge könnte die Bundesregierung ihrer Schutzpflicht gegenüber
Grundrechten Betroffener, insbesondere hinsichtlich Leib und Leben sowie
Freiheit der Personen, nicht mehr nachkommen. Die GSG 9 der Bundespolizei ist
eine Spezialeinheit des Bundes. Die Preisgabe von Informationen vorgenannter
Art ist mit dem Auftrag einer Spezialeinheit unvereinbar. Dies gilt insbesondere
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 5 – Drucksache 17/13785vor dem Hintergrund, dass die GSG 9 der Bundespolizei, aber auch
internationale Spezialeinheiten in Kriminalitätsfeldern eingesetzt werden, die von einem
besonderen Maß an Gemeinschädlichkeit, hoher Gewaltbereitschaft und
extremer, krimineller Energie geprägt sind. Die Preisgabe der Information würde
damit eine künftige wirksame Bekämpfung der internationalen organisierten
Kriminalität und des Terrorismus unmöglich machen. Deshalb äußert sich die
Bundesregierung hierzu nicht.
9. Wurden Infrastruktur- oder Transport- bzw. sonstige
Unterstützungsleistungen durch militärische Einrichtungen angeboten, und wenn ja, durch
welche militärische Einrichtungen geschah dies, und inwiefern wurden
diese Angebote auch von deutschen Teilnehmenden genutzt?
Versorgung, Unterbringung und Teile der Übung in Österreich erfolgten in einer
Liegenschaft des österreichischen Bundesheeres. Die deutschen Teilnehmer
nutzen diese Unterstützung. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung verwiesen.
10. Wie viele Angehörige jeweils welcher (ausländischen) Kräfte waren nach
Kenntnis der Bundesregierung an den jeweiligen Übungen beteiligt, und
was waren deren jeweilige konkrete Beiträge?
a) Wo fanden die Übungen jeweils statt (bitte Land, Stadt/Region
angeben)?
b) Welche Waffen bzw. Waffensysteme wurden bei den Übungen jeweils
eingesetzt?
c) Welche Transportmittel wurden dabei jeweils eingesetzt?
d) Inwiefern und mit welchem Ziel wurden bei einzelnen Szenarien auch
fliegende Kameras oder Drohnen eingesetzt?
e) Inwiefern wurden dabei jeweils Maßnahmen durchgeführt, die im
Geltungsbereich deutschen Rechts nicht gesetzeskonform wären (bitte
erläutern)?
11. Wie viele weitere Personen (etwa Geiseldarsteller, Unterstützer usw.)
waren an den Übungen jeweils beteiligt, und welche Aufgaben kamen
ihnen zu?
12. Welche weiteren Kräfte (wie etwa Rettungskräfte u. a.), Ministerien und
Unternehmen waren jeweils in welcher Form und mit welchen konkreten
Aufgaben eingebunden bzw. beteiligt?
13. Haben Polizeikräfte weiterer Länder Beobachter oder Hospitanten usw.
entsandt (bitte ggf. angeben, aus welchem Land, von welcher Einheit, an
welcher Übung solche Gäste anwesend waren)?
Die Fragen 10 bis 13 werden wegen ihres Sachzusammenhangs zusammen
beantwortet.
Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung wird verwiesen.
14. Inwiefern wurde bei der Übung der Zugriff auf personenbezogene Daten
simuliert oder tatsächlich vorgenommen, und um welche Datenbestände
handelte es sich dabei?
Inwiefern schloss dies die Übermittlung von Daten an ausländische
Polizeikräfte ein?
Durch die Bundespolizei wurde bei der Übung nicht auf personenbezogene
Daten zugegriffen. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung
verwiesen.
Drucksache 17/13785 – 6 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode15. Wie bewertet die Bundespolizei nach Kenntnis der Bundesregierung den
Verlauf der Übung, und welche Schlussfolgerung ziehen die
Bundespolizei sowie die Bundesregierung selbst daraus, sowohl für den Bereich der
polizeilichen Einsatztaktik, der Zusammenarbeit mit ausländischen
Polizei- bzw. Gendarmeriekräften und den Bereich der politischen
Krisenreaktion?
Auf Grundlage der vorliegenden Erkenntnisse der Bundespolizei kann die
Übung als gemeinsamer Erfolg aller Spezialeinheiten des ATLAS-Verbundes
bewertet werden. Die Zusammenarbeit innerhalb des ATLAS-Verbundes hat
sich bewährt und erscheint geeignet, Geiselnahmen größerer Menschengruppen
durch terroristische Gewalttäter im Rahmen gemeinsamer Einsätze erfolgreich
zu bewältigen. Aus Sicht der Bundesregierung sollte die Zusammenarbeit aller
polizeilichen Spezialeinheiten in Europa mit Unterstützung der Europäischen
Kommission fortgesetzt werden. Im Hinblick auf mögliche Schlussfolgerungen
zu polizeilichen Einsatztaktiken wird auf die Antwort zu Frage 8 verwiesen.
16. In welcher Weise werden die Übungen von der Bundespolizei
ausgewertet, und in welcher Form wird die Auswertung verschriftlicht und kann
dem Deutschen Bundestag zugänglich gemacht werden?
Die Auswertung der Übungen obliegt den zuständigen Stellen der jeweils
betroffenen Mitgliedstaaten. Auch die Bundespolizei wird die Übung
auswerten. Konkrete Ergebnisse liegen noch nicht vor. Die Bundesregierung wird den
Bundestag über die Ergebnisse der Auswertung im Rahmen der
verfassungsrechtlichen Grenzen des parlamentarischen Frage- und Informationsrechts
unterrichten.
17. Welche Polizeikräfte gehören dem ATLAS-Verbund derzeit an?
Derzeit gehören 36 Spezialeinheiten aus 27 EU-Mitgliedstaaten und assoziierten
Staaten dem ATLAS-Verbund an. Alle Spezialeinheiten des ATLAS-Verbundes
nehmen im Aufgabenbereich der Organisation ausschließlich polizeiliche
Aufgaben wahr.
Folgende Einheiten gehören dem ATLAS-Verbund an
• EKO COBRA – Einsatzkommando COBRA, Österreich
• SUCT – Specialized Unit for Combating, Bulgarien
• AKS – The Special Operations and Response Team AKTIONSSTYRKEN,
Dänemark
• K-KOMANDO POLICE AND BORDER GUARD BOARD, CENTRAL
CRIMINAL POLICE, Estland
• KARHU – Helsingin poliisilaitos Valmiusyksikkö, Finland
• GIGN – Groupe d'Intervention de la Gendarmerie Nationale, Frankreich
• SCO19 – Specialist Firearms Command, Großbritannien
• ERU – Garda Emergency Response Unit, Irland
• GIS – Gruppo Intervento Speciale, Italien
• NOCS – Nucleo Operativo Centrale di Sicurezza, Italien
• OMEGA – Counterterrorism Group, Lettland
• ARAS – Lithuanian Police Anti-Terrorist operations Unit, Litauen
• USP – POLICE GRAND-DUCALE – Unité Spéciale de la Police,
Luxemburg
• DSI – Department of Special Interventions, Niederlande
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 7 – Drucksache 17/13785• Lynx Commando – Presidium of the Police Force, Slowakische Republik
• Red Panther – POLICIJA, Specialna Enota, Slovenien
• GEO – Grupo Especial de Operaciones, Spanien
• GNR, GIOE, Grupo de Operações Especiais, Portugal
• EAO, Zypern
• NI – Nationella Insatsstyrkan, Schweden
• EKAM – Eidiki Katastaltiki Antitromokratiki Monada, Griechenland
• RAID – Recherche Assistance Intervention Dissuasion, Frankreich
• SIAS – Serviciul Independent de Interventii si Actiuni Speciale, Rumänien
• UEI – Unidad Especial de Intervención, Spanien
• TEK/CTC – Counter Terrorism Center Hungary, Ungarn
• SAG – Special Assignments Group, Malta
• URNA – Útvar rychlého nasazení Policie MR, Tschechische Republik
• BOA – Biuro Operacji Antyterrorystycznych, Polen
• GOE – Grupo de Operações Especiais, Portugal
• PSNI – HMSU – Police Service of Northern Ireland, Headquarters Mobile
Support Unit, Nordirland
• BSIJ – Brigada Speciala de Interventie a Jandarmeriei, Rumänien
• SEK BWL – Spezialeinsatzkommando Baden Württemberg, Deutschland
• GSG 9 – GSG 9 der Bundespolizei, Deutschland
• CGSU, Commissariat-General Special Units, Belgien
• ATU, Schweiz
• Delta, Norwegen.
18. Welche dieser Kräfte haben Gendarmeriecharakter, verfügen über
militärische Qualitäten und/oder unterstehen den Verteidigungsministerien
ihrer Länder?
Gemäß Artikel 2 des Beschlusses 2006/617/JI des Rates vom 23. Juni 2013 ist
eine „Spezialeinheit“ jede Strafverfolgungseinheit eines Mitgliedstaates, deren
besondere Aufgabe darin besteht, Krisensituationen zu bewältigen.
Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.
19. Wie ist vor dem Hintergrund der Kooperation im ATLAS-Verbund, die
auch (para)militärische Kräfte einschließt, die Aussage der
Bundesregierung zu verstehen, regelmäßige Kontakte zu (para)militärischen Einheiten
würden nicht angestrebt (Bundestagsdrucksache 17/10006)?
Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung sowie die Antwort zu Frage 18
wird verwiesen.
Zu „(para-)militärischen“ Kräften/Einheiten im In- und Ausland bestehen
daher, wie in der Antwort der Bundesregierung auf Bundestagsdrucksache
17/10006 formuliert, keine regelmäßigen Kontakte und werden auch nicht
angestrebt.
Drucksache 17/13785 – 8 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode20. Inwiefern findet eine Koordination oder Zusammenarbeit der im ATLAS-
Verbund beteiligten Kräfte bzw. des ATLAS-Verbundes selbst mit der
Europäischen Gendarmerietruppe statt?
Es findet keine Koordination oder Zusammenarbeit mit der „Europäischen
Gendarmerietruppe“ statt.
21. Welche Spezialkräfte aus welchem Mitgliedstaat kooperieren derzeit
ständig im Rahmen von ATLAS?
Auf die Antwort zu Frage 17 wird verwiesen.
22. Welche Kosten entstehen auf deutscher Seite durch die Kooperation im
ATLAS-Verbund, und welche Gesamtkosten sind nach Kenntnis der
Bundesregierung durch die jüngste Übung entstanden?
Aus welchem Budget werden diese finanziert?
Für die Kooperation im ATLAS-Verbund entstehen Kosten in Höhe von
voraussichtlich 60 000 Euro, die aus dem Haushalt der Bundespolizei finanziert
werden. Aufgrund der Teilnahme an der Übung „ATLAS COMMON
CHALLENGE 2013“ sind der Bundespolizei, abgesehen von Reisekosten,
keine zusätzlichen Kosten entstanden.
Der Bundesregierung liegen keine belastbaren Erkenntnisse über die
Gesamtkosten der Übung vor. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 2 verwiesen.
23. Welche weiteren Übungen sind gegenwärtig geplant, an denen deutsche
sowie ausländische polizeiliche Spezialkräfte zusammenarbeiten (ggf.
auch außerhalb des ATLAS-Verbundes)?
Der Bundesregierung sind derzeit keine weiteren geplanten Übungen bekannt.
24. Welche Struktur hat der ATLAS-Verbund (Gremien, Untergruppen usw.
bitte mit konkreter Zusammensetzung, Aufgabengebiet und Tätigkeit
angeben)?
Der ATLAS-Verbund wird vom Vorsitzenden geleitet. Das ATLAS Executive
Bureau (AEB) unterstützt den Vorsitzenden administrativ. Der ATLAS-Vorsitz
wird alle vier Jahre von den Leitern der Spezialeinheiten der Europäischen
Mitgliedstaaten gewählt. Der Leiter der GSG 9 der Bundespolizei ist im
Oktober 2012 für vier Jahre zum Vorsitzenden gewählt worden.
Das Aufgabenspektrum des AEB umfasst die Verwaltung des Budgets, die
Durchführung von Sitzungen des ATLAS-Commander-Forums sowie
Abstimmung und Koordination gemeinsamer Maßnahmen. In den derzeit
eingerichteten Working Groups „Gebäude“, „Transport“, „Maritim“ sowie „Zugang“
werden Einsatzkonzeptionen zur Bewältigung von Geiselnahmen größerer
Menschengruppen an unterschiedlichen Tatorten entwickelt und fortgeschrieben
sowie Vorschläge für Fortbildungsmaßnahmen und Projekte erarbeitet. Diese
Vorschläge werden durch die Leiter der Working Groups im „ATLAS-
Management-Board“ aufeinander abgestimmt und dem „ATLAS-Commander- Forum“
zur Entscheidung vorgelegt. Dem zweimal jährlich tagenden „ATLAS-
Commander-Forum“ gehören alle Leiter der dem ATLAS-Verbund angehörenden
Spezialeinheiten an.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 9 – Drucksache 17/1378525. Inwiefern finden im Rahmen des ATLAS-Verbundes (regelmäßige)
Beratungssitzungen statt, wer beruft dazu ein, und wer nimmt daran teil?
Was waren nach Kenntnis der Bundesregierung die Ergebnisse der
Beratungssitzungen in den Jahren 2010 bis 2013?
Auf die Antwort zu Frage 24 wird verwiesen.
Nach Kenntnis der Bundesregierung waren die in der Antwort zu Frage 24
genannten Einsatzkonzepte das Ergebnis der Foren/Working Groups.
26. Welche Aufgaben und Kompetenzen hat der jeweilige Vorsitz des
ATLAS-Verbundes, und wie lange wird die GSG 9 noch diesen Vorsitz
innehaben?
Auf die Antwort zu Frage 24 wird verwiesen.
27. Welche Arbeitsgruppen gibt es im ATLAS-Verbund (bitte jeweils mit
Bezeichnung und einer Kurzbeschreibung des Themengebietes angeben),
und in welchen beteiligt sich die Bundespolizei?
Was sind aus Sicht der Bundesregierung die wesentlichen Erkenntnisse
aus der Arbeit dieser Arbeitsgruppen in den letzten Jahren?
Die Bundespolizei beteiligt sich an den Arbeitsgruppen „Maritim“ sowie
„Zugang“.
Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 24, im Hinblick auf die Teilfrage
„Erkenntnisse“ auf die Antwort zu Frage 6d, verwiesen.
28. Wie ist die Äußerung des GSG-9-Mitglieds M. S. gegenüber dem
Österreichischen Rundfunk (ORF vom 18. April 2013) „Wer hat die
Einsatzhoheit in welchem Land? Das muss alles koordiniert werden“ zu
verstehen?
Ist nach Auffassung der Bundesregierung gegenwärtig nicht einwandfrei
klargestellt, dass stets die Behörden in dem Land, in dem ein Einsatz
stattfindet, die Hoheit über den Einsatz haben?
Die Äußerung des Beamten der GSG 9 der Bundespolizei bezog sich auf die
jeweils zuständige Behörde für die Einsatzbewältigung innerhalb des jeweils
anfordernden Mitgliedstaates und das abgestimmte Vorgehen der Mitgliedstaaten.
Hier gilt es im Fall eines Ersuchens im Sinne des Artikels 3 des Beschlusses der
Europäischen Union 2008/617/JI des Rates eine einheitliche polizeifachliche
Kommunikation sicherzustellen und Einsatztaktiken abzugleichen.
Nach Auffassung der Bundesregierung sind die Zuständigkeiten klar geregelt.
Drucksache 17/13785 – 10 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode29. Ist das auf Bundestagsdrucksache 17/4799 erwähnte, damals in
Erarbeitung befindliche Grundlagenpapier zur Zusammenarbeit zwischen
Bundeswehr und Bundespolizei inzwischen fertiggestellt, und wenn ja, ist die
Bundesregierung bereit, es dem Deutschen Bundestag vorzulegen (bitte
ggf. als Anlage beilegen)?
Falls die Bundesregierung nicht zu einer Vorlage bereit ist, warum nicht,
und was sind die wesentlichen Aussagen des Papiers?
Falls es noch nicht fertiggestellt ist, was sind die Gründe hierfür, und bis
wann ist seine Fertigstellung beabsichtigt?
Auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 18 der Kleinen Anfrage der
Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 17/10006 vom 14. Juni 2012
wird verwiesen. Der fortlaufende Abstimmungsprozess zwischen den
beteiligten Behörden ist umfangreich und benötigt dementsprechend noch Zeit.
30. Welche Treffen oder sonstige Zusammenkünfte internationaler
Spezialeinheiten haben 2012 und 2013 auf dem Gelände der Bundespolizei in
Bonn-St. Augustin stattgefunden?
a) Welche Szenarien bzw. „Missionen“ wurden in diesem Rahmen
gezeigt?
b) Welche Einheiten welcher Behörden welcher Länder haben
teilgenommen?
c) Wer hat den dabei üblichen „Wettkampf“ mit welcher Leistung
„gewonnen“?
d) Wie viel Startgeld haben die „Mannschaften“ jeweils entrichtet, und
aus welchen Töpfen ist dies für die deutsche „Mannschaft“ gezahlt
worden?
e) Wie hoch war die jeweilige Unterstützung welcher Sponsoren?
Im Jahr 2012 haben keine von den Fragestellern genannten Veranstaltungen bei
der Bundespolizei in St. Augustin stattgefunden. Im Mai 2013 fand eine
zweitägige Besprechung der Übungskoordinatoren der Übung „ATLAS COMMON
CHALLENGE 2013“ bei der Bundespolizei in St. Augustin statt.
31. Teilt die Bundesregierung die Aussage der Europäischen Kommission,
wonach der ATLAS-Verbund ein „hervorragendes praktisches Beispiel
für proaktives Vorgehen gegen den Terrorismus“ sei, der „Solidarität und
Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten der Europäischen Union
gemäß Artikel 222 des Vertrags von Lissabon“ veranschauliche (bitte
begründen)?
Die Bundesregierung teilt die Einschätzung insoweit, dass die Zusammenarbeit
im Rahmen des ATLAS-Verbundes einen wichtigen Bestandteil der vielfältigen
Bemühungen der EU-Mitgliedstaaten auf EU-Ebene bildet, den internationalen
Terrorismus arbeitsteilig und effektiv gemeinsam zu bekämpfen.
a) Inwieweit hält die Bundesregierung es für politisch wünschenswert,
im Zuge der Ausgestaltung des Artikels 222 des Vertrags über die
Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) auch polizeiliche
Spezialkräfte des Bundes nach Artikel 222 AEUV in anfragende
Länder zu entsenden, zumal Deutschland die Wahl des geeigneten Mittels
gemäß der Erklärung Nummer 37 zu Artikel 222 AEUV freisteht?
Mit Beschluss der Europäischen Union 2008/617/JI des Rates sind die
Rahmenbedingungen zur Verbesserung der Zusammenarbeit zwischen den
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 11 – Drucksache 17/13785Spezialeinheiten der Mitgliedstaaten der Europäischen Union in
Krisensituationen festgelegt. Hiernach kann bereits jetzt jeder Mitgliedstaat einen anderen
um Hilfeleistung durch eine Spezialeinheit ersuchen, um eine Krisensituation
zu bewältigen. Dem ersuchenden Staat steht es hiernach frei, dieses Ersuchen
entgegen zu nehmen, es abzulehnen oder eine andere Art von Hilfeleistung
vorzuschlagen. Die Bundesregierung würde ein solches Ersuchen basierend auf
o. a. Beschluss Einzelfall bezogen prüfen. Eine nähere Ausgestaltung des
Artikels 222 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union ist hierfür
nach Auffassung der Bundesregierung nicht erforderlich.
b) Inwiefern hält es die Bundesregierung für möglich, dass ein
Bombenanschlag, wie er der jüngsten ATLAS-Übung zugrundelag, zur
Entsendung der GSG 9 nach Artikel 222 AEUV führen könnte, bzw.
welche Haltung vertritt sie hierzu in den Diskussionen um die
Ausgestaltung der „Solidaritätsklausel“?
Der jüngsten ATLAS-Übung lag kein Bombenanschlag zugrunde, sondern eine
simulierte, europaweit gleichzeitig stattfindende Geiselnahmelage durch eine
Tätergruppierung. Im Falle dieses Einsatzszenarios, wie auch im Falle eines
etwaigen Bombenanschlages, hält die Bundesregierung den Einsatz der GSG 9
der Bundespolizei im Sinne einer gegenseitigen Unterstützungsleistung der
Mitgliedstaaten für denkbar.
Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 31a und die Vorbemerkung der
Bundesregierung verwiesen.
32. Inwiefern hält die Bundesregierung in den gegenwärtigen Beratungen der
„Solidaritätsklausel“ daran fest, in diesem Zusammenhang die Strukturen
des geheimdienstlich operierenden „Lagezentrums“ INTCEN (Intelligence
Analysis Centre) zu stärken oder besser zu nutzen (Bundestagsdrucksache
17/12652), und welche konkreten Vorschläge hat sie hierzu gemacht?
Die Bundesregierung hat sich bislang dafür ausgesprochen, dass sich der
Europäische Rat bei der gemäß Artikel 222 Absatz 4 regelmäßig vorzunehmenden
Einschätzung der Bedrohungen, denen die EU ausgesetzt ist, möglichst auf
bereits vorhandene Berichte und Einrichtungen der EU stützen sollte. Berichte
sollten dabei möglichst durch die sachnäheste Einrichtung erfolgen. Hierfür
kommen die fachlich spezialisierten Agenturen der EU sowie auch das Intelligence
Analysis Centre (INTCEN) in Betracht. Konkrete Vorschläge seitens der EU
oder der Bundesregierung liegen dazu nicht vor.
33. Wann und wo werden die Beratungen auf EU-Ebene über die Umsetzung
der Solidaritätsklausel gegenwärtig geführt, und welche neuen
Überlegungen existieren bei der Bundesregierung zur Einrichtung neuer Strukturen
bzw. einer neuen Aufgabenverteilung bezüglich der
Informationsgewinnung, Lageerfassung und Reaktion (Bundestagsdrucksache 17/12652)?
Die Beratungen zur Umsetzung der Solidaritätsklause durch die Union werden
in der „Friends of the Presidency Group (on the CCA Review and the Solidarity
Clause Implementation)“ geführt. Die letzte Sitzung fand am 3. Juni 2013 in
Brüssel statt. Neue Überlegungen zur Einrichtung neuer Strukturen bzw. einer
neuen Aufgabenverteilung bezüglich Informationsgewinnung, Lageerfassung
und Reaktion bestehen derzeit nicht.
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