Übung des Spezialkräfteverbundes ATLAS im April 2013
der Abgeordneten Ulla Jelpke, Andrej Hunko, Jan van Aken, Christine Buchholz, Heidrun Dittrich, Annette Groth, Harald Koch und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Die Zusammenarbeit polizeilicher Spezialkräfte der EU-Staaten wird fortlaufend intensiviert. Dabei wird auch mit paramilitärischen Einheiten zusammengearbeitet, also Mischformen aus Polizei und Militär, wie sie in einer Reihe von EU-Ländern existieren. Eine der Zusammenarbeitformen ist der europaweite Verbund „ATLAS“, dessen Vorsitz Deutschland zurzeit innehat. Koordinator ist damit der GSG-9-Kommandeur Olaf Lindner.
Am 17. und 18. April 2013 fand die „bislang komplexeste Krisenreaktionssimulation auf europäischer Ebene“ statt (Pressemitteilung der Europäischen Kommission vom 17. April 2013). Bei der Übung „Common Challenge 2013“ simulierten Spezialkräfte, die „ATLAS“ angehören, „Terroranschläge in neun EU-Mitgliedstaaten in verschiedenen Bereichen des öffentlichen Lebens“. Die Leitung oblag der Bundespolizei bzw. der GSG 9. Bewältigt wurden die terroristischen Angriffssimulationen dann zumindest teilweise durch gemeinsame Einsätze der beteiligten Spezialkräfte. So waren an der Klärung einer Geisellage in einer österreichischen Schule neben österreichischen auch tschechische und deutsche Polizisten beteiligt (www.zdf.de/ZDFmediathek/#/beitrag/video/1884068/ZDF-heute-journal-vom-17042013).
Als eine der Grundlagen der Zusammenarbeit polizeilicher Spezialkräfte der EU-Staaten, die weiter intensiviert werden soll, nennt die Europäische Kommission Artikel 222 des Vertrages von Lissabon („Solidaritätsklausel“). Darin heißt es, die Union werde „alle ihr zur Verfügung stehenden Mittel, einschließlich der ihr von den Mitgliedstaaten bereitgestellten militärischen Mittel“ nutzen – nicht nur, um gegen Terroristen vorzugehen, sondern generell anlässlich nicht weiter bestimmter „Katastrophen“. Die Fragesteller haben bereits in der Vergangenheit darauf hingewiesen, dass insbesondere die Zusammenarbeit polizeilicher und militärischer Kräfte auf eine grundrechtsrelevante Militarisierung polizeilicher Arbeit hinauszulaufen droht. Der teilweise – auch in der Pressemitteilung der Europäischen Kommission – zur Begründung für solche Übungen herangezogene Bombenanschlag von Boston ist nach Auffassung der Fragesteller allerdings keine Gefahr, auf die militärisch zu reagieren wäre.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen33
Welche Rolle kam der Generaldirektion Inneres der Europäischen Kommission bei der Koordinierung der Übung des Spezialkräfteverbundes ATLAS im April 2013 zu, und welche Aufgaben genau hat sie dabei übernommen (bitte möglichst unter Angabe der jeweiligen Dienststellen)?
Welche Rolle kam der Kommission bei der Durchführung und welche Rolle kommt ihr bei der Auswertung zu?
Welche Annahmen lagen der Übung zugrunde, und hält es die Bundesregierung tatsächlich für ein realistisches Szenario, dass in neun Staaten der EU synchronisiert terroristische Attacken stattfinden und darauf jeweils der betroffene Staat und Spezialeinheiten von drei weiteren Staaten reagieren?
Welche Szenarien lagen den konkreten Übungen in den jeweiligen Ländern jeweils zugrunde (bitte pro Land detailliert schildern)?
Wer war an der Ausarbeitung dieser Szenarien beteiligt, und inwiefern flossen Ratschläge externer Organisationen, Unternehmen oder Personen, die nicht den im ATLAS-Verbund zusammengeschlossenen Polizeikräften angehören (welcher), in die Ausarbeitung ein (bitte für jedes Szenario angeben)?
Für wie realistisch hält die Bundesregierung a) ein Szenario, das synchronisierte terroristische Angriffe in mehreren Ländern der EU gleichzeitig vorsieht, b) eine jeweils aus einer in- und drei ausländischen Spezialpolizeikräften bestehenden Reaktion hierauf?
c) Auf welche Erkenntnisse stützt sie sich dabei?
d) Welche Erfahrungen wurden in der Vergangenheit gemacht, bzw. welche Erkenntnisse liegen vor, die im Fall des österreichischen Szenarios (Geisellage im Gebäude) darauf hindeuten, dass ausländische Kräfte in einer solchen Lage hinzugezogen werden müssten?
Auf welcher inhaltlichen Grundlage wurden die vier thematischen Prioritäten Wasser, Luft, Geiselnahmen in Gebäuden und Anschläge auf Transportwege festgelegt, und welche Analysen lagen dem zugrunde?
An welchen Übungen hat sich die Bundespolizei direkt beteiligt? Wie viele Polizistinnen und Polizisten mit welchen und wie vielen Waffen, Waffensystemen und Transportmitteln hat sie dabei jeweils eingesetzt?
Wurden Infrastruktur- oder Transport- bzw. sonstige Unterstützungsleistungen durch militärische Einrichtungen angeboten, und wenn ja, durch welche militärische Einrichtungen geschah dies, und inwiefern wurden diese Angebote auch von deutschen Teilnehmenden genutzt?
Wie viele Angehörige jeweils welcher (ausländischen) Kräfte waren nach Kenntnis der Bundesregierung an den jeweiligen Übungen beteiligt, und was waren deren jeweilige konkrete Beiträge?
a) Wo fanden die Übungen jeweils statt (bitte Land, Stadt/Region angeben)?
b) Welche Waffen bzw. Waffensysteme wurden bei den Übungen jeweils eingesetzt?
c) Welche Transportmittel wurden dabei jeweils eingesetzt?
d) Inwiefern und mit welchem Ziel wurden bei einzelnen Szenarien auch fliegende Kameras oder Drohnen eingesetzt?
e) Inwiefern wurden dabei jeweils Maßnahmen durchgeführt, die im Geltungsbereich deutschen Rechts nicht gesetzeskonform wären (bitte erläutern)?
Wie viele weitere Personen (etwa Geiseldarsteller, Unterstützer usw.) waren an den Übungen jeweils beteiligt, und welche Aufgaben kamen ihnen zu?
Welche weiteren Kräfte (wie etwa Rettungskräfte u. a.), Ministerien und Unternehmen waren jeweils in welcher Form und mit welchen konkreten Aufgaben eingebunden bzw. beteiligt?
Haben Polizeikräfte weiterer Länder Beobachter oder Hospitanten usw. entsandt (bitte ggf. angeben, aus welchem Land, von welcher Einheit, an welcher Übung solche Gäste anwesend waren)?
Inwiefern wurde bei der Übung der Zugriff auf personenbezogene Daten simuliert oder tatsächlich vorgenommen, und um welche Datenbestände handelte es sich dabei? Inwiefern schloss dies die Übermittlung von Daten an ausländische Polizeikräfte ein?
Wie bewertet die Bundespolizei nach Kenntnis der Bundesregierung den Verlauf der Übung, und welche Schlussfolgerung ziehen die Bundespolizei sowie die Bundesregierung selbst daraus, sowohl für den Bereich der polizeilichen Einsatztaktik, der Zusammenarbeit mit ausländischen Polizeibzw. Gendarmeriekräften und den Bereich der politischen Krisenreaktion?
In welcher Weise werden die Übungen von der Bundespolizei ausgewertet, und in welcher Form wird die Auswertung verschriftlicht und kann dem Deutschen Bundestag zugänglich gemacht werden?
Welche Polizeikräfte gehören dem ATLAS-Verbund derzeit an?
Welche dieser Kräfte haben Gendarmeriecharakter, verfügen über militärische Qualitäten und/oder unterstehen den Verteidigungsministerien ihrer Länder?
Wie ist vor dem Hintergrund der Kooperation im ATLAS-Verbund, die auch (para)militärische Kräfte einschließt, die Aussage der Bundesregierung zu verstehen, regelmäßige Kontakte zu (para)militärischen Einheiten würden nicht angestrebt (Bundestagsdrucksache 17/10006)?
Inwiefern findet eine Koordination oder Zusammenarbeit der im ATLAS-Verbund beteiligten Kräfte bzw. des ATLAS-Verbundes selbst mit der Europäischen Gendarmerietruppe statt?
Welche Spezialkräfte aus welchem Mitgliedstaat kooperieren derzeit ständig im Rahmen von ATLAS?
Welche Kosten entstehen auf deutscher Seite durch die Kooperation im ATLAS-Verbund, und welche Gesamtkosten sind nach Kenntnis der Bundesregierung durch die jüngste Übung entstanden? Aus welchem Budget werden diese finanziert?
Welche weiteren Übungen sind gegenwärtig geplant, an denen deutsche sowie ausländische polizeiliche Spezialkräfte zusammenarbeiten (ggf. auch außerhalb des ATLAS-Verbundes)?
Welche Struktur hat der ATLAS-Verbund (Gremien, Untergruppen usw. bitte mit konkreter Zusammensetzung, Aufgabengebiet und Tätigkeit angeben)?
Inwiefern finden im Rahmen des ATLAS-Verbundes (regelmäßige) Beratungssitzungen statt, wer beruft dazu ein, und wer nimmt daran teil? Was waren nach Kenntnis der Bundesregierung die Ergebnisse der Beratungssitzungen in den Jahren 2010 bis 2013?
Welche Aufgaben und Kompetenzen hat der jeweilige Vorsitz des ATLAS-Verbundes, und wie lange wird die GSG 9 noch diesen Vorsitz innehaben?
Welche Arbeitsgruppen gibt es im ATLAS-Verbund (bitte jeweils mit Bezeichnung und einer Kurzbeschreibung des Themengebietes angeben), und in welchen beteiligt sich die Bundespolizei? Was sind aus Sicht der Bundesregierung die wesentlichen Erkenntnisse aus der Arbeit dieser Arbeitsgruppen in den letzten Jahren?
Wie ist die Äußerung des GSG-9-Mitglieds M. S. gegenüber dem Österreichischen Rundfunk (ORF vom 18. April 2013) „Wer hat die Einsatzhoheit in welchem Land? Das muss alles koordiniert werden“ zu verstehen? Ist nach Auffassung der Bundesregierung gegenwärtig nicht einwandfrei klargestellt, dass stets die Behörden in dem Land, in dem ein Einsatz stattfindet, die Hoheit über den Einsatz haben?
Ist das auf Bundestagsdrucksache 17/4799 erwähnte, damals in Erarbeitung befindliche Grundlagenpapier zur Zusammenarbeit zwischen Bundeswehr und Bundespolizei inzwischen fertiggestellt, und wenn ja, ist die Bundesregierung bereit, es dem Deutschen Bundestag vorzulegen (bitte ggf. als Anlage beilegen)? Falls die Bundesregierung nicht zu einer Vorlage bereit ist, warum nicht, und was sind die wesentlichen Aussagen des Papiers? Falls es noch nicht fertiggestellt ist, was sind die Gründe hierfür, und bis wann ist seine Fertigstellung beabsichtigt?
Welche Treffen oder sonstige Zusammenkünfte internationaler Spezialeinheiten haben 2012 und 2013 auf dem Gelände der Bundespolizei in Bonn-St. Augustin stattgefunden?
a) Welche Szenarien bzw. „Missionen“ wurden in diesem Rahmen gezeigt?
b) Welche Einheiten welcher Behörden welcher Länder haben teilgenommen?
c) Wer hat den dabei üblichen „Wettkampf“ mit welcher Leistung „gewonnen“?
d) Wie viel Startgeld haben die „Mannschaften“ jeweils entrichtet, und aus welchen Töpfen ist dies für die deutsche „Mannschaft“ gezahlt worden?
e) Wie hoch war die jeweilige Unterstützung welcher Sponsoren?
Teilt die Bundesregierung die Aussage der Europäischen Kommission, wonach der ATLAS-Verbund ein „hervorragendes praktisches Beispiel für proaktives Vorgehen gegen den Terrorismus“ sei, der „Solidarität und Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten der Europäischen Union gemäß Artikel 222 des Vertrags von Lissabon“ veranschauliche (bitte begründen)?
a) Inwieweit hält die Bundesregierung es für politisch wünschenswert, im Zuge der Ausgestaltung des Artikels 222 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) auch polizeiliche Spezialkräfte des Bundes nach Artikel 222 AEUV in anfragende Länder zu entsenden, zumal Deutschland die Wahl des geeigneten Mittels gemäß der Erklärung Nummer 37 zu Artikel 222 AEUV freisteht?
b) Inwiefern hält es die Bundesregierung für möglich, dass ein Bombenanschlag, wie er der jüngsten ATLAS-Übung zugrundelag, zur Entsendung der GSG 9 nach Artikel 222 AEUV führen könnte, bzw. welche Haltung vertritt sie hierzu in den Diskussionen um die Ausgestaltung der „Solidaritätsklausel“?
Inwiefern hält die Bundesregierung in den gegenwärtigen Beratungen der „Solidaritätsklausel“ daran fest, in diesem Zusammenhang die Strukturen des geheimdienstlich operierenden „Lagezentrums“ INTCEN (Intelligence Analysis Centre) zu stärken oder besser zu nutzen (Bundestagsdrucksache 17/12652), und welche konkreten Vorschläge hat sie hierzu gemacht?
Wann und wo werden die Beratungen auf EU-Ebene über die Umsetzung der Solidaritätsklausel gegenwärtig geführt, und welche neuen Überlegungen existieren bei der Bundesregierung zur Einrichtung neuer Strukturen bzw. einer neuen Aufgabenverteilung bezüglich der Informationsgewinnung, Lageerfassung und Reaktion (Bundestagsdrucksache 17/12652)?