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Kleine AnfrageWahlperiode 17Beantwortet

Stromnetzausbau im rheinischen Braunkohlerevier und die Doppelkonverter-Anlage in Meerbusch-Osterath

Erzeugungsformen des über die HGÜ-Leitung A zu transportierenden Stroms, dem Einspeisebedarf konventioneller Kraftwerke dienende Netzausbaumaßnahmen, erwartete Erzeugungs- und Transportmengen für fossile und erneuerbare Energien, Wirtschaftlichkeit, mögliche Beeinträchtigungen und Gesundheitsgefahren sowie Schutz der Anwohner, Auswirkungen des geplanten Baus der Konverterstation, Einbindung der Bevölkerung in die Planungen, alternative Standorte<br /> (insgesamt 27 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie

Datum

20.06.2013

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 17/1364523. 05. 2013

Stromnetzausbau im rheinischen Braunkohlerevier und die Doppelkonverter- Anlage in Meerbusch-Osterath

der Abgeordneten Johanna Voß, Ralph Lenkert, Eva Bulling-Schröter, Werner Dreibus, Andrej Hunko, Sabine Stüber, Kathrin Vogler und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Die Konzentration des Netzausbaus um die Kraftwerke des rheinischen Braunkohlereviers ist nach Auffassung von Umweltverbänden in Nordrhein-Westfalen (NRW) ein auffälliger Aspekt der Netzentwicklungsplanung (Landesbüro der Naturschutzverbände NRW GbR, Stellungnahme zum Netzentwicklungsplan – NEP – 2012 vom 2. November 2012). Die Stadt Meerbusch in NRW ist von den im Bundesbedarfsplangesetz (BBPlG) vorgesehenen Netzausbaumaßnahmen besonders stark betroffen. Der Ortsteil Osterath wird dort als Anfangs- bzw. Endpunkt zweier Vorhaben (Vorhaben 1 Emden/Borßum-Osterath und Vorhaben 2 Osterath-Philippsburg) genannt, die Bestandteil einer Hochspannungs-Gleichstrom-Leitung von Nord- nach Süddeutschland sind. Planungen der Übertragungsnetzbetreiberin Amprion GmbH zufolge soll am Netzverknüpfungspunkt Osterath in unmittelbarer Nähe zu Wohngebieten auf einer Grundfläche von 100 m × 200 m und mit einer Höhe von mindestens 20 m eine Doppelkonverter-Anlage errichtet werden, die samt Außenanlagen ein Territorium von 36 Hektar umfassen könnte (www.wdr.de vom 25. April 2013 „Osterath und das ,Schutzgut Mensch‘“). Die damit verbundenen Gefahren für Mensch und Natur sind unklar. Denn in der Umweltprüfung zum Netzentwicklungsplan Strom 2012 ist eine Alternativenprüfung mit Vergleich von Umweltrisiken unterblieben und die von Nebenanlagen wie Konvertern ausgehenden Gefahren sind nicht betrachtet worden.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen28

1

Strom mit welchen Erzeugungscharakteristika (eingeteilt in erneuerbare Energien, Atom- und Kohlekraft) soll nach Kenntnis der Bundesregierung über die HGÜ-Leitung A (Vorhaben 1 Emden/Borßum-Osterath und Vorhaben 2 Osterath-Philippsburg aus der Anlage zu § 1 Absatz 1 BBPlG) transportiert werden?

2

Wie viele Maßnahmen zum Netzausbau, zur Netzverstärkung und -optimierung (bezogen auf die Gesamtheit der im Energieleitungsausbaugesetz – EnLAG – und BBPlG vorgesehenen Maßnahmen) dienen dem Einspeisebedarf konventioneller Kraftwerke im rheinischen Braunkohlerevier?

3

Wie viele davon dienen dem Einspeisebedarf neuer konventioneller Kraftwerke?

Um welche Kraftwerke handelt es sich im Einzelnen?

4

Welchen Bedarf an fossilen Stromtransporten, ausgedrückt in Strommengen und in Übertragungsleistung, erkennt die Bundesregierung für den Zeitraum von 2015 bis 2030 aus

dem rheinischen Braunkohlerevier und

anderen Regionen Deutschlands nach Süddeutschland?

Aus welcher Bilanzierung bzw. Studie leitet sie diesen Bedarf ab?

5

Welche Bedeutung misst die Bundesregierung vor dem Hintergrund der Äußerungen von Umweltverbänden in NRW (vgl. Stellungnahme des Landesbüros der Naturschutzverbände NRW zum Netzentwicklungsplan vom 2. November 2012), dass der Bau des HGÜ-Korridors A „unschwer mit der Vermarktung von Braunkohlestrom ins Ausland“ erklärt werden kann, dem HGÜ-Korridor A für den europäischen Stromhandel zu?

Teilt sie die Auffassung der Umweltverbände (bitte begründen)?

6

Mit welchen Strommengen aus Erneuerbaren-Energien-Anlagen ist bei Erzeugungsspitzen gemäß des Leitszenarios B 2022 im Netzentwicklungsplanung 2012 (NEP 2012) für den HGÜ-Korridor A maximal zu rechnen?

Wie oft im Jahr und über welche Zeiträume treten solche Erzeugungsspitzen schätzungsweise auf?

Welche Leitungskapazitäten verbleiben in der HGÜ-Trasse A bei maximaler Einspeisung der erneuerbaren Energien?

7

Ist die Leitungskapazität der HGÜ-Trasse A so ausgelegt, dass auch bei starkem Aufkommen an erneuerbaren Energien gleichzeitig der Transport hoher Strommengen aus konventionellen Kraftwerken, auch für den Export, möglich ist?

8

Hat die Bundesregierung Kenntnis davon, dass laut wissenschaftlichen Berechnungen unter Verwendung des Strommodells ELMOD die zu erwartenden Leitungsflüsse in der HGÜ-Trasse A, Abschnitt Osterath-Philippsburg, im Jahr 2022 voraussichtlich stark von Kohlestrom geprägt sein und damit eine hohe CO2-Intensität aufweisen werden (vgl. Leuthold/Weigt/ Hirschhausen 2012: A Large-Scale Spatial Optimization Model of the European Electricity Market)?

Wenn ja, wie ist dies mit den Klimazielen der Bundesregierung zu vereinbaren?

Wenn nein, wie schätzt die Bundesregierung die zu erwartenden Stromflüsse aus unterschiedlichen Erzeugungsformen in der HGÜ-Trasse A ein?

9

Welche Übertragungskapazitäten im HGÜ-Korridor A sind jeweils für den Transport von Onshore-Windenergie und Offshore-Windenergie eingeplant?

10

Wenn, wie es die Erläuterungen zu Vorhaben 1 Emden/Borßum-Osterath und Vorhaben 2 Osterath-Philippsburg in der Anlage zu § 1 Absatz 1 BBPlG nahelegen, der HGÜ-Korridor A allein dem Transport von Strom aus Windkraft von Nord- nach Süddeutschland dienen würde, könnte dafür der Strom auch direkt von Emden nach Philippsburg geleitet werden?

Wenn nicht, wäre dann statt eines Doppelkonverters ein einfacher Konverter ausreichend?

11

Wie beurteilt die Bundesregierung die Unterbrechung der Leitung, wenn im NEP 2012 darauf hingewiesen wird, dass die Wirtschaftlichkeit von HGÜ-Systemen erst bei Übertragungsentfernungen ab 400 km gegeben sei, das Vorhaben 1 Emden/Borßum-Osterath wie auch das Vorhaben 2 Osterath- Philippsburg im BBPlG aber eine kürzere Trassenlänge aufweisen?

Aus welchen Gründen ist die Wirtschaftlichkeit von HGÜ-Leitungen über kurze Distanzen eingeschränkt?

12

Welche Abstandsregelungen im Hinblick auf gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse sind nach Auffassung der Bundesregierung bei Doppelkonverter-Anlagen wie der in Meerbusch-Osterath geplanten ausreichend?

Welche wissenschaftlichen Untersuchungen liegen hierzu nach Kenntnis der Bundesregierung vor?

13

Welche Abstandsregelungen im Hinblick auf gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse sind nach Auffassung der Bundesregierung bei HGÜ- Leitungen ausreichend?

Welche wissenschaftlichen Untersuchungen liegen hierzu nach Kenntnis der Bundesregierung vor?

14

Wie beurteilt die Bundesregierung (angesichts fehlender diesbezüglicher Untersuchungen in der strategischen Umweltprüfung zum NEP 2012) die von Anwohnern und Anwohnerinnen befürchteten Gesundheitsgefahren durch elektromagnetische Felder infolge des Betriebs großtechnischer Anlagen wie einer Doppelkonverterstation?

Wie will sie den Schutz der Anwohner und Anwohnerinnen sicherstellen?

Welche wissenschaftlichen Untersuchungen liegen hierzu nach Kenntnis der Bundesregierung vor?

15

Wie beurteilt die Bundesregierung befürchtete Beeinträchtigungen und Gesundheitsgefahren durch Lärmemissionen?

Wie soll der Schutz der Anwohner und Anwohnerinnen sichergestellt werden?

Welche wissenschaftlichen Untersuchungen liegen hierzu nach Kenntnis der Bundesregierung vor?

16

Wie beurteilt die Bundesregierung befürchtete Beeinträchtigungen und Gesundheitsgefahren durch Lichtreizüberflutung infolge des Anstrahlens und Beleuchtens der Konverterhalle in der Nacht?

Wie soll der Schutz der Anwohner und Anwohnerinnen sichergestellt werden?

Welche wissenschaftlichen Untersuchungen liegen hierzu nach Kenntnis der Bundesregierung vor?

17

Wie beurteilt die Bundesregierung befürchtete Beeinträchtigungen und Gesundheitsgefahren durch Geruchsemissionen infolge der Anwendung von Kühlungs- und Klimatechnik?

Wie soll der Schutz der Anwohner und Anwohnerinnen sichergestellt werden?

Welche wissenschaftlichen Untersuchungen liegen hierzu nach Kenntnis der Bundesregierung vor?

18

Wie beurteilt die Bundesregierung befürchtete Beeinträchtigungen und Gesundheitsgefahren durch Schadstoffemissionen, insbesondere Dioxine, beim Normalbetrieb der Konverteranlage bzw. bei Störungen und Unfällen?

Wie soll der Schutz der Anwohner und Anwohnerinnen sichergestellt werden?

Welche wissenschaftlichen Untersuchungen liegen hierzu nach Kenntnis der Bundesregierung vor?

19

Ist nach Meinung der Bundesregierung bei Realisierung der Konverterstation in Meerbusch-Osterath, mit einem erhöhten Verkehrsaufkommen zu rechnen?

20

Ist der Doppelkonverter als kritische Infrastruktur im Sinne der Gefahrenvorsorge einzustufen (bitte begründen)?

21

Wie beurteilt die Bundesregierung die Sicherheitsrisiken solcher großtechnischer Anlagen in Wohngebieten, etwa was Brand- und Terrorgefahr anbelangt?

Wie soll der Schutz der Anwohnerinnen und Anwohner sichergestellt werden?

Welche wissenschaftlichen Untersuchungen liegen hierzu nach Kenntnis der Bundesregierung vor?

22

Welche Auswirkungen hätte ein Ausfall der geplanten Doppelkonverter- Anlage auf die Versorgungssicherheit mit Strom?

23

Mit welchen Gefahren für Mensch und Umwelt ist bei einem Störfall im näheren Umkreis der Anlage zu rechnen?

24

Ist die Bevölkerung von Meerbusch-Osterath nach Meinung der Bundesregierung ausreichend in die konkreten Planungen zum Doppelkonverter seitens der Übertragungsnetzbetreiberin Amprion GmbH eingebunden worden?

25

Wie will die Bundesregierung (jenseits der öffentlichen Konsultationen zum Netzentwicklungsplan) in Meerbusch-Osterath und darüber hinaus Transparenz und Mitsprache der betroffenen Bevölkerung bei Planung und Realisierung der im BBPlG vorgesehenen Netzbauten sicherstellen?

26

Wird die Bundesregierung, entsprechend der Äußerungen des Präsidenten der Bundesnetzagentur, Jochen Homann, zur geplanten Doppelkonverter- Anlage in Meerbusch-Osterath anlässlich der öffentlichen Anhörung vom 15. April 2012 im Ausschuss für Wirtschaft und Technologie des Deutschen Bundestages, dass „man mit einer Stichleitung etliche Kilometer – und nicht nur die 10 Kilometer, die da gelegentlich im Gespräch sind – entfernt vom Umspannwerk diesen Konverter hinstellen“ kann, auf eine solche Lösung hinwirken?

Wenn nein, warum nicht?

Welche Entfernungen sind mit einer Stichleitung zu überbrücken?

27

Welche alternativen Standorte kommen nach Kenntnis der Bundesregierung infrage?

Werden alternative Standorte geprüft?

28

Welche Schlussfolgerungen und Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus der Aussage von Jochen Homann (ebd.), dass „man sich in Meerbusch-Osterath möglicherweise darüber unterhalten muss, ob man noch ein zweites Umspannwerk außer dem Konverter hinstellt“, wenn den Forderungen nach einer flexiblen Handhabung der Netzverknüpfungspunkte im BBPlG stattgegeben würde?

Berlin, den 23. Mai 2013

Dr. Gregor Gysi und Fraktion

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