[Deutscher Bundestag Drucksache 17/14070
17. Wahlperiode 24. 06. 2013
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Auswärtigen Amts vom 20. Juni 2013 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Jan van Aken, Christine Buchholz,
Niema Movassat, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE.
– Drucksache 17/13822 –
Zur politischen Lage in Mali vor den Wahlen und der geplanten UN-Militärmission
MINUSMA
Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Am 25. April 2013 verabschiedete der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen
Resolution 2100 (S/RES/2100 (2013)), nach der der internationale
Militäreinsatz AFISMA zum 1. Juli 2013 unter VN-Mandat gestellt werden soll. Die
offiziell unter der Führung der ECOWAS (Economic Community of West African
States) stehende AFISMA soll demnach mindestens für ein Jahr unter dem
Namen MINUSMA in veränderter Form fortgesetzt werden. Laut VN-Resolution
ist in dem Mandat eine Unterstellung der französischen Truppen, die derzeit in
Mali im Rahmen der sogenannten Operation Serval im Einsatz sind, nicht
vorgesehen. Neben der Fortsetzung des Kampfes gegen verschiedene bewaffnete
Gruppen, soll MINUSMA mit bis zu 11 200 Soldaten und 1 440 Polizisten unter
anderem zu einem sicheren Umfeld für die Präsidentschafts- und
Parlamentswahlen in Mali beitragen, die nun am 28. Juli 2013 durchgeführt werden sollen.
Anders als in den offiziellen Quellen auch von der Bundesregierung dargestellt,
haben sich weder die humanitäre noch die Sicherheitslage in Mali seit Beginn
der Militärinterventionen Frankreichs und der AFISMA erkennbar verbessert.
In weiten Teilen des Nordens leben die Menschen weiterhin unter der
Bedrohung durch Anschläge, Attentate und Kämpfe zwischen bewaffneten Gruppen
und internationalen sowie malischen Truppen. Die malische
Übergangsregierung hat in weiten Teilen des Nordens keine Kontrolle. Durch Luftangriffe des
französischen Militärs und die anhaltenden Kämpfe am Boden wurden in Mali
wichtige Infrastrukturen zerstört. Ein Großteil der über 600 000 Flüchtlinge
konnte bislang nicht in ihre Herkunftsorte zurückkehren.
Während die malische Übergangsregierung breite internationale militärische
Unterstützung erhält, werden zur politischen Konfliktlösung der Krise in Mali
kaum Anstrengungen unternommen. Die Übergangsregierung hat sich bislang
nicht ausreichend um Verhandlungen mit allen Konfliktparteien bemüht und
konzentriert sich stattdessen auf die vor allem von außen forcierte schnelle
Durchführung von Wahlen. Der dringend notwendige nationale Dialog mit allen
relevanten Kräften aus der Zivilgesellschaft ist bislang ausgeblieben. Eine
nationale Kommission für Dialog und Versöhnung wurde zwar im April 2013
eingerichtet, deren Besetzung beschränkt sich jedoch weitgehend auf die der
Übergangsregierung nahestehenden Kräfte.
Vollkommen unklar ist, wie vor dem Hintergrund der ungelösten Konflikte und
der ausbleibenden Verhandlungen zwischen allen Konfliktparteien ein
Versöhnungsprozess und eine friedliche Entwicklung Malis in Gang gesetzt werden
könnte. Die für freie und faire Wahlen notwendigen Voraussetzungen, zu denen
neben der Verständigung aller Parteien auf einen Wahlprozess, vor allem Zeit
für eine vernünftige Vorbereitung und Zugang zu allen Landesteilen gehören,
sind nicht gegeben.
Deutschland beteiligt sich mit Bundeswehrsoldaten an AFISMA und an der
Ausbildungsmission der Europäischen Union EUTM Mali. Für beide Einsätze
hat die Bundesregierung dem Parlament erst nachträglich ein Mandat vorgelegt.
Über den Verlauf der beiden Militäreinsätze ist seit ihrem Beginn wenig
bekannt. Einer breiten parlamentarischen und öffentlichen Debatte darüber, ob und
mit welchen zivilen Mitteln sich die Bundesregierung für eine nachhaltige
friedliche Konfliktbeilegung in Mali und der Region einsetzen wird, ist die
Bundesregierung bislang ausgewichen.
Vo r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Die Sicherheitslage in der Republik Mali hat sich im Vergleich zur Situation im
Januar 2013 erkennbar verbessert. Die bewaffneten islamistisch-terroristischen
Gruppen, die noch im Januar 2013 in den gesamten Norden und den Süden
Malis vorzustoßen drohten, wurden signifikant geschwächt und haben sich in
schwer zugängliche Gebiete im Norden Malis sowie im benachbarten Ausland
zurückgezogen. Sie stellen zumindest gegenwärtig keine akute Bedrohung für
Mali als Ganzes dar, wohl aber eine asymmetrische Bedrohung in Teilen des
Nordens. Die Lage der Zivilbevölkerung des Nordens hat sich seit Beginn der
Militärinterventionen der Französischen Republik und der afrikanisch-geführten
Unterstützungsmission in Mali (AFISMA) erkennbar verbessert. Die
Verdrängung der radikalislamischen Gruppen wurde von der weit überwiegenden
Mehrheit der Bevölkerung ausdrücklich begrüßt. Nunmehr müssen Voraussetzungen
geschaffen werden, die eine Rückkehr der Flüchtlinge ermöglichen. Die
malische Verwaltung ist, mit Ausnahme der Region Kidal, in den Norden
zurückgekehrt. Dort kontrollieren mit französischer Duldung die Tuareg-Rebellen
MNLA (Mouvement National pour la Libération de l’Azawad) die Stadt Kidal.
Seit Ende Mai 2013 führte die malische Übergangsregierung unter Vermittlung
der Afrikanischen Union und der Vereinten Nationen Gespräche mit Tuareg-
Vertretern (MNLA). Am 18. Juni 2013 wurde ein Abkommen geschlossen, das
auch die Rückkehr der malischen Armee und Zivilverwaltung nach Kidal sowie
die dortige Abhaltung von Wahlen regelt.
Die Bundesregierung hat stets betont, dass es keine rein militärische Lösung des
Konflikts geben kann. Die malische Übergangsregierung hat signifikante
Anstrengungen unternommen, um eine politische Lösung der Krise in Mali
herbeizuführen. Die von der internationalen Gemeinschaft bereits direkt nach dem
Putsch im März 2012 geforderte Rückkehr zur verfassungsmäßigen Ordnung
wurde durch die einstimmige Verabschiedung einer „Roadmap“ durch das
malische Parlament Ende Januar 2013 eingeleitet. Die Umsetzung hat begonnen.
Hierzu gehören insbesondere die Durchführung von Präsidentschaftswahlen am
28. Juli sowie 11. August 2013 sowie die baldige Durchführung von
Parlamentswahlen.
Die Kommission für Dialog und Versöhnung hat ihre Arbeit aufgenommen. Ihre
Mitglieder wurden von der Bevölkerung vorgeschlagen und umfassen wichtige
zivilgesellschaftliche Kräfte, u. a. die Präsidentin des Verbands der malischen
Frauenorganisationen. Sie umfasst auch Mitglieder der Bevölkerungsgruppen
im Norden Malis, die sich vom Terrorismus distanzieren und sich zur
territorialen Einheit Malis bekennen.
Die Umsetzung der „Roadmap“ wird durch die bilateralen und multilateralen
Geber durch die Wiederaufnahme der Entwicklungszusammenarbeit unterstützt,
teilweise ist diese Wiederaufnahme an Fortschritte bei der Umsetzung der
„Roadmap“ gebunden.
Die durch Resolution 2100 (2013) des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen
mandatierte VN-geführte Multidimensionale Integrierte Stabilisierungsmission
in Mali (MINUSMA) ist keine Fortsetzung „in veränderter Form“ der durch
Sicherheitsratsresolution 2085 (2013) mandatierten, aber afrikanisch (ECOWAS)
geführten Stabilisierungsmission AFISMA. MINUSMA ist eine
multidimensionale integrierte Stabilisierungsmission, die zur Erfüllung ihrer politischen
Aufgaben auch eine bedeutende zivile und eine Polizei-Komponente haben wird. Zu
ihren Kernaufgaben gehört die Stabilisierung wichtiger Bevölkerungszentren,
die Unterstützung bei der Wiederherstellung der staatlichen Autorität im
gesamten Land sowie die Unterstützung für die Umsetzung des Fahrplans für den
Übergang (Roadmap), einschließlich des nationalen politischen Dialogs und des
Wahlprozesses, der Schutz von Zivilpersonen und des Personals der Vereinten
Nationen, die Förderung und der Schutz der Menschenrechte, die Unterstützung
für humanitäre Hilfe, die Unterstützung für den Erhalt des Kulturguts, sowie die
Unterstützung für die nationale und internationale Justiz.
Deutschland ist nicht mit eigenen Truppen an der afrikanisch geführten Mission
AFISMA beteiligt, sondern unterstützt AFISMA durch Bereitstellung von
taktischen Lufttransport- sowie Luftbetankungskapazitäten für französische
Luftstreitkräfte, falls diese zur Unterstützung von AFISMA eingesetzt werden. Für
diese Aufgaben wurde der Einsatz von bis zu 150 Bundeswehrsoldatinnen und
Bundeswehrsoldaten mandatiert.
Die Bundesregierung hat den Deutschen Bundestag bei der Entscheidung über
den Einsatz von Bundeswehrsoldaten im Rahmen der Trainingsmission der
Europäischen Union in Mali (EUTM Mali) bzw. zur Unterstützung von AFISMA
beteiligt und informiert. Die dem Deutschen Bundestag gemäß
Parlamentsbeteiligungsgesetz zustehenden Rechte wurden gewahrt.
1. Wie bewertet die Bundesregierung die derzeitige politische und humanitäre
Lage in Mali und die Funktionsfähigkeit lokaler und regionaler
Verwaltungsstrukturen (bitte nach Regionen aufschlüsseln)?
Die Weichen für eine Rückkehr Malis zur verfassungsmäßigen Ordnung sind
gestellt. Eine entsprechende „Roadmap“ wurde am 30. Januar 2013 vom
malischen Parlament angenommen, sie wird Schritt für Schritt umgesetzt.
Präsidentschaftswahlen sind für den 28. Juli bzw. den 11. August 2013 (zweiter
Wahlgang) geplant. Interimspräsident Dioncounda Traoré hat den Termin bei der
Geberkonferenz in Brüssel am 15. Mai 2013 erneut bestätigt. Die in der
„Roadmap“ genannte und von der Gebergemeinschaft begrüßte Kommission für
Dialog und Aussöhnung wurde eingerichtet und hat ihre Arbeit aufgenommen.
Die lokalen und regionalen Verwaltungsstrukturen der südlichen Regionen sind
in ihrer Funktionsfähigkeit nicht durch den Konflikt im Norden beeinträchtigt.
Die Rückkehr der lokalen und regionalen Verwaltungen (Gouverneure,
Präfekten, Unterpräfekten) in die Regionen Timbuktu und Gao hat begonnen. Nach
dem Abschluss eines Rahmenabkommens zwischen der malischen Regierung
und Tuareg-Vertretern kann die staatliche Verwaltung nun auch nach Kidal
zurückkehren.
Die terroristisch-islamistischen Kräfte stellen trotz erheblicher Schwächung
durch die Operation SERVAL weiterhin eine – wenn auch inzwischen
asymmetrische – Bedrohung für den Norden Malis dar.
Die humanitäre Lage in Mali ist örtlich sehr unterschiedlich. Hohe Vulnerabilität
der Bevölkerung, geschwächte Resilienz und eine langanhaltende
Nahrungsmittelkrise prägen historisch das Bild. Der größte humanitäre Bedarf besteht in den
Bereichen Nahrungsmittelsicherheit, Wasser und Hygiene,
Gesundheitsversorgung, Verbesserung der Situation der Flüchtlinge und Binnenvertriebenen.
Zurzeit gibt es rund 475 000 Binnenvertriebene, etwa 300 000 davon leben in den
Regionen Kayes, Koulikoro, Sikasso, Ségou, Mopti und dem Distrikt von
Bamako. Rund 175 000 Flüchtlinge halten sich in den Nachbarländern
Mauretanien, Burkina Faso, Niger und Algerien auf. Die Zahl der Rückkehrer ist noch
gering. Eine Verschärfung der Ernährungslage ist nicht auszuschließen. Der
humanitäre Zugang im Norden ist weiterhin mit Unsicherheiten verbunden.
Insbesondere in der Region Kidal ist die Lage weiterhin durch die Gefahr von
Kampfhandlungen geprägt, die den Zugang für humanitäre Hilfe behindern.
2. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Größe, Bewaffnung
und Vernetzung der bewaffneten Gruppen, die gegen die malischen,
französischen, tschadischen und die ECOWAS-Truppen kämpfen, und wie
bewertet sie das derzeitige Kräfteverhältnis zwischen den Armeen auf der einen
und den bewaffneten Gruppen auf der anderen Seite?
Im aktiven Kampf im Norden Malis gegen malische, französische, tschadische
oder ECOWAS-Truppen wurden bisher zwei Terrororganisationen beobachtet:
Al Qaida im Islamischen Maghreb (AQM) und die Bewegung „Mouvement
pour l’Unicité et le Jihad en Afrique de l’Ouest“ (MUJAO). AQM wird aktuell
noch auf maximal 300 Kämpfer im Norden Malis geschätzt, bei der MUJAO
wird von rund 250 aktiven Kämpfern ausgegangen. Trotz Verlusten in
Gefechten und der Entdeckung zahlreicher Depots durch die o. a. Streitkräfte sind die
genannten Terrororganisationen weiterhin gut ausgerüstet, schwer bewaffnet
(Sturmgewehre, Panzerfäuste, überschwere Maschinengewehre, Handgranaten,
Sprengstoff) und hochmobil. Insbesondere von der MUJAO eingesetzte
Selbstmordattentäter haben bisher vorwiegend psychologische Wirkung entfaltet,
i. d. R. wurden nur diese selbst getötet, weitere Personen erlitten Verletzungen.
Die Vernetzung der Gruppen ist nach der Militärintervention schwierig
geworden. Die zuvor vorhandene Kooperation wurde zerschlagen, die einzelnen
Gruppen haben sich in ihren Ausweichbewegungen über den ganzen Norden Malis
verteilt. Aus Angst vor Aufklärung wird Kommunikation über Telefon oder
Funk möglichst vermieden, die Gruppen greifen oft auf Kuriere zurück. AQM
scheint dabei Strukturen erhalten bzw. wieder hergestellt zu haben und unterhält
auch noch vereinzelt Kontakt zum Hauptquartier in Nordalgerien. MUJAO
besteht aus einzelnen Gruppen, die lokal und ohne Koordination durch eine
übergeordnete Führung handeln. Eine Koordination zwischen AQM und MUJAO
wurde seit der Militärintervention nicht festgestellt.
Die malische Armee umfasst nach Kenntnis der Bundesregierung aktuell rund
4 300 Soldaten, die Westafrikanische Wirtschaftsgemeinschaft (ECOWAS) hat
rund 6 200 Soldaten in Mali stationiert und Frankreich ist mit rund 3 200
Soldaten vor Ort. Aufgrund der asymmetrischen Kriegsführung und ihrer besonderes
schwer auffindbaren Verstecke in der Wüste gelingt es den radikal-islamischen
Gruppierungen jedoch, die Sicherheitslage nachhaltig zu beeinträchtigen.
3. Ist die Bundesregierung der Ansicht, dass die beiden internationalen
Militäreinsätze Operation Serval und AFISMA erfolgreich sind
a) in Bezug auf die Rückeroberung der von Rebellengruppen kontrollierten
Gebiete im Norden Malis und die Wiederherstellung der territorialen
Integrität Malis,
Die größeren Städte sowie die wichtige Infrastruktur im Norden Malis befinden
sich nach Kenntnis der Bundesregierung unter Kontrolle der Kräfte von
AFISMA und ihrer französischen Unterstützungsoperation.
b) in Bezug auf die Zerschlagung der verschiedenen bewaffneten Gruppen,
Die vormals bis zu 1 000 Mitglieder zählende radikal-islamistische Tuareg-
Organisation Ansar al-Din hat sich bis auf kleine Gruppen aufgelöst bzw.
umbenannt, andere Gruppierungen wurden verdrängt.
c) in Bezug auf die Verhinderung einer regionalen Ausweitung der
Konflikte und
Mit der Mission AFISMA und ihrer französischen Unterstützungsoperation
wurde eine mittelfristig absehbare regionale Ausweitung des Mali-Konflikts
verhindert.
d) im Hinblick auf deren Beitrag zu einer politischen Lösung der Konflikte?
Die malischen Verwaltungsstrukturen sind bereits teilweise wieder in den
befreiten Gebieten etabliert.
4. Welche Regionen und Städte in Mali werden derzeit nicht von malischen
Sicherheitskräften, französischen, tschadischen oder ECOWAS-Truppen
kontrolliert, und welche Gruppen üben dort zurzeit die Kontrolle aus?
Die größeren Städte sowie die wichtige Infrastruktur im Norden Malis befinden
sich nach Kenntnis der Bundesregierung weitgehend unter Kontrolle der Kräfte
der Mission AFISMA und ihrer französischen Unterstützungsoperation.
Malische Sicherheitskräfte sind zunehmend im Norden Malis präsent und haben
damit begonnen, erneut regionale Verantwortung zu übernehmen. Ihnen ist
lediglich der Zugang in die Region um Kidal und Tessalit im Nordosten Malis
verwehrt, welche sich noch unter der politischen Kontrolle verschiedener
Tuareg-Organisationen befindet.
Im Norden Malis wurden vereinzelt mögliche Rückzugsräume islamistischer
Extremisten identifiziert, diese verfügen dort jedoch nicht mehr über die
Kontrolle ganzer Regionen oder Städte.
5. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die militärischen
Auseinandersetzungen seit der Intervention durch französische Truppen, und woher
hat sie diese?
Die Bundesregierung konnte durch gute Beziehungen auf politischer,
militärischer und nachrichtendienstlicher Ebene zu Frankreich ein grundsätzliches
Lagebild über die Militäroperationen zur Befreiung des Nordens von Mali
generieren.
6. Wie viele Tote und Verletzte hat es nach Kenntniss der Bundesregierung
seit Beginn der Militärintervention Frankreichs am 11. Januar 2013
gegeben auf Seiten der
a) Zivilbevölkerung,
b) französischen, malischen, tschadischen und der ECOWAS-Truppen,
c) bewaffneten Rebellengruppen?
Die Bundesregierung hat keine eigenen Erkenntnisse über die Anzahl der Toten
und Verletzten auf Seiten der Zivilbevölkerung, der malischen, tschadischen und
ECOWAS-Truppen sowie der bewaffneten Rebellengruppen. Nach Angaben
des Generalstabschefs der französischen Streitkräfte vom 22. Mai 2013 wurden
sechs französische Soldaten getötet. Von den etwa 200 verletzten französischen
Soldaten erlitten etwa 150 hitzebedingte Verletzungen.
7. Wie viele Luftbetankungen hat die Bundeswehr zur Unterstützung der
französischen Luftangriffe im Rahmen von AFISMA durchgeführt (bitte
nach Monaten auflisten)?
Im Zeitraum 4. März bis 10. Juni 2013 hat der deutsche AIRBUS A-310 MRTT
in 257 Fällen eine Luftbetankung französischer Aufklärungs- und
Kampfflugzeuge, die zur Unterstützung von AFISMA eingesetzt waren, durchgeführt. Im
März wurden 93, im April 99, im Mai 51 und im Juni bisher 14 Luftbetankungen
durchgeführt.
Der Bundesregierung liegen keine konkreten Kenntnisse über mögliche, zur
Unterstützung von AFISMA durchgeführte Luftangriffe französischer
Luftfahrzeuge, die im Rahmen der Beteiligung an der Unterstützung von AFISMA durch
die Bundeswehr betankt wurden, vor.
Auf die Antwort der Bundesregierung vom 31. Mai 2013 auf die Kleine Anfrage
der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Bundestagsdrucksache 17/13695
wird verwiesen.
8. Welche Ziele haben die von der Bundeswehr betankten französischen
Flugzeuge angegriffen (bitte Orte und Identität der bekämpften Gruppen
auflisten)?
Auf die Antwort zu Frage 7 wird verwiesen.
9. Wie viele feindliche Kombattanten und wie viele Zivilistinnen und
Zivilisten sind infolge der von der Bundeswehr unterstützten französischen
Angriffe nach Kenntnis der Bundesregierung dabei getötet, und wie viele
verletzt worden?
Auf die Antwort zu Frage 7 wird verwiesen.
10. Wann und in welcher Weise hat die Bundesregierung bei der französischen
Regierung darauf hingewirkt, die Einschränkungen der Pressefreiheit in
den von ihnen militärisch kontrollierten Gebieten in Mali aufzuheben?
Während der Kampfhandlungen im Norden Malis konnte die Sicherheit von
Journalisten nicht gewährleistet werden. Die Bundesregierung warnt selbst
ausdrücklich von Reisen nach Mali. Die Bundesregierung hat keinen Einfluss auf
die französische Regierung in dieser Frage genommen.
11. Wie viele Truppen aus welchen Ländern der ECOWAS und anderen
afrikanischen Staaten hat die Bundeswehr bislang im Rahmen von AFISMA
nach Mali transportiert, und wo werden diese Truppen innerhalb Malis
eingesetzt?
Die Bundeswehr hat mit Stand 10. Juni 2013 im Rahmen von AFISMA 497
Passagiere aus den ECOWAS-Mitgliedstaaten Benin, Burkina Faso, Senegal und
Togo nach Mali geflogen.
Truppen anderer afrikanischer Staaten hat die Bundeswehr nicht nach Mali
geflogen.
AFISMA-Truppen sind innerhalb Malis in Ansongo, Bamako, Diabali,
Douentza, Gao, Gossi, Goundam, Koro, Léré, Ménaka, Nara, Sévaré, Tessalit
und Timbuktu eingesetzt.
12. Wie viele der von der Bundeswehr nach Mali transportierten Truppen sind
nach Kenntnis der Bundesregierung im Einsatz getötet, und wie viele
verletzt worden?
Die Bundesregierung hat keine Kenntnis darüber, ob bei den von der
Bundeswehr nach Mali transportierten Truppen Verluste oder Verwundungen von
Soldaten zu verzeichnen waren.
13. Ist es Teil des Einsatzes der Bundeswehr, die im Rahmen von AFISMA
nach Mali transportierten Truppen nach Einsatzende wieder
zurückzutransportieren, und wenn ja, hat die Bundeswehr bereits AFISMA-Truppen
aus Mali in ihre Heimatländer transportiert (bitte ggf. nach Länder und
Umfang auflisten)?
Die Bundeswehr beteiligt sich an der Unterstützung von AFISMA durch
Lufttransport für Transporte aus den Anrainerstaaten nach Mali und innerhalb Malis.
Eine Unterscheidung, ob diese Passagiere nach Einsatzende oder aus anderen
Gründen ausgeflogen wurden, wurde nicht vorgenommen.
14. Wie viele malische Soldaten wurden bislang im Rahmen der
Ausbildungsmission EUTM Mali durch die Bundeswehr ausgebildet, und wie viele
weitere sollen ausgebildet werden?
Bisher wurden durch die Mission EUTM Mali 670 malische Soldaten
ausgebildet. Mit Stand 10. Juni 2013 wurden durch die Bundeswehr 30 Soldaten des
Pionierzuges des ersten malischen Gefechtsverbandes ausgebildet. Ausgehend
von den bisherigen Planungen zur Pionierzug-, EOD (Sprengkörperabwehr-)-
und Schwimmbrückenausbildung sollen weitere 140 bis 150 Soldaten
ausgebildet werden. Darüber hinaus erhalten alle auszubildenden malischen Soldaten
eine begleitende Erste-Hilfe-Ausbildung durch die Bundeswehr.
15. Aus welchen Truppenteilen der malischen Armee stammen die bislang von
EUTM Mali ausgebildeten Soldaten?
Die bislang ausgebildeten malischen Soldaten sind allesamt Angehörige des
1. Malischen Gefechtsverbandes. Konkrete Informationen über die bisherigen
Stammtruppenteile der nicht neu rekrutierten Angehörigen des 1. Malischen
Gefechtsverbandes liegen der Bundesregierung nicht vor. Es ist bekannt, dass rund
70 Soldaten des 8. Bataillons (GTIA), welches sich im Wesentlichen aus Tuareg
rekrutiert, Teil des Gefechtsverbands sind.
16. Wurden von EUTM Mali ausgebildete malische Soldaten bereits aus der
Ausbildung entlassen, und wenn ja, in welchen Gebieten sind diese
seitdem im Einsatz?
Das erste von EUTM Mali ausgebildete malische Bataillon hat seine Ausbildung
am 8. Juni 2013 abgeschlossen. Bislang befinden sich die ausgebildeten
Soldaten den der Bundesregierung vorliegenden Informationen zufolge noch nicht im
Einsatz.
17. Wie soll nach Auffassung der Bundesregierung die Forderung der
Europäischen Union, „dass an den geplanten Wahlen in Mali auch die Bewohner
der Unruheregion um Kidal sowie der Flüchtlingslager teilnehmen können“
(
www.zeit.de/news/2013-05/27/deutschland-eu-fordert-wahlen-in-
maliauch-in-unruhegebiet-und-fluechtlingscamps-27151233) umgesetzt
werden, welchen Beitrag will die Bundesregierung dafür leisten, und sind
auch militärische Maßnahmen Teil des deutschen und/oder Beitrags der
Europäischen Union (EU)?
Das Rahmenabkommen zwischen der malischen Regierung und den Tuareg-
Gruppen sieht einen Waffenstillstand vor, der die Abhaltung von Wahlen auch
in Kidal ermöglicht. Mit den Aufnahmeländern malischer Flüchtlinge (Burkina
Faso, Niger, Mauretanien) wurden Vereinbarungen über die Durchführung von
Wahlen getroffen.
Die Bundesregierung wird zur Unterstützung der Durchführung der Wahlen als
Einzelmaßnahme Satellitentelefone für die Regionen Mopti, Timbuktu, Gao und
Kidal zur Verfügung stellen. Sie trägt ferner durch ihren Haushaltsanteil zur
finanziellen Unterstützung der Europäischen Union für den Wahlprozess in Höhe
von 15 Mio. Euro bei.
18. Wie können vor dem Hintergrund anhaltender Anschläge und bewaffneter
Auseinandersetzungen in Teilen Malis, insbesondere in nördlichen
Regionen wie Gao oder Timbuktu und angesichts der Einschränkungen der
Bewegungs-, Versammlungs- und Pressefreiheitsrechte durch den
weiterhin geltenden Ausnahmezustand, nach Auffassung der Bundesregierung
bis zum 28. Juli 2013, die notwendigen Voraussetzungen geschaffen
werden, unter denen Wahlen stattfinden können?
Der Ausnahmezustand wurde bis zum 5. Juli 2013 befristet. Der Wahlkampf
beginnt offiziell erst am 7. Juli 2013. Die malische Regierung hat öffentlich
versichert, dass der Ausnahmezustand vor Beginn des Wahlkampfes beendet und
dass die notwendigen Voraussetzungen für ordnungsgemäße Wahlen geschaffen
würden. Anschläge und bewaffnete Auseinandersetzungen in den nördlichen
Regionen können jedoch nicht ausgeschlossen werden. Die Schaffung eines
sicheren Umfelds anlässlich der Wahlen obliegt den malischen Sicherheitskräften,
die von Streitkräften der VN-Stabilisierungsmission MINUSMA sowie
Frankreichs (Operation SERVAL) unterstützt werden.
19. Wie bewertet die Bundesregierung den voraussichtlich bis zum 2. Juli 2013
andauernden Ausnahmezustand, der unter anderem ein umfassendes
Versammlungsverbot beinhaltet, die Bewegungs- und Pressefreiheit
einschränkt und damit unter anderem öffentliche Versammlungen und
Wahlkampfveranstaltungen und die freie Berichterstattung über diese
unmöglich macht, im Hinblick auf das Ziel freier und fairer Wahlen?
Auf die Antwort zu Frage 18 wird verwiesen.
20. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die zur Wahl antretenden
Parteien und deren Möglichkeiten, öffentlich für sich zu werben und
Wahlkampf zu machen, und welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über
Beschränkungen der politischen Parteien beim Zugang zu allen
Landesteilen Malis?
Mali hat ein lebendiges und vielfältiges Parteienspektrum. Zumeist sind die
Parteien weniger Programmparteien sondern Unterstützergruppierungen für
Kandidaten. Im Wahlkampf haben die Präsidentschaftskandidatinnen und -kandidaten
gleichberechtigten Zugang zu den staatlichen Medien und werben auf Plakaten.
Verschiedene Parteitage zur Kandidatenbestimmung fanden bereits statt. Die
Einreichung von Kandidaturen beim Verfassungsgerichtshof ist noch bis zum
28. Juni 2013 möglich. Die Bundesregierung hat keine Kenntnisse über
Beschränkungen der politischen Parteien beim Zugang zu den Landesteilen Malis,
die über die Frage der Sicherheit hinausgehen.
21. Wie schätzt die Bundesregierung die Durchführbarkeit der Wahlen in Mali
am 28. Juli 2013 vor dem Hintergrund ein, dass im Juli in Mali Regenzeit
ist, aufgrund dessen Teile des Landes nicht zugänglich sein werden und in
diesem Jahr zudem der Ramadan in die Zeit vom 9. Juli 2013 bis zum
7. August 2013 fällt?
Die Regenzeit, in der Teile des Nigerbinnendeltas nur auf dem Wasserweg
zugänglich sind, und der islamische Fastenmonat Ramadan sind
Herausforderungen für die Organisation und Durchführung der Präsidentschaftswahlen, die der
malischen Regierung bekannt sind und die sie für kontrollierbar hält.
Die Bundesregierung hat auf baldige Rückkehr zur verfassungsmäßigen
Ordnung in Mali gedrängt, wozu auch Wahlen gehören, jedoch stets vermieden, ein
konkretes Datum zu benennen.
22. Wie können nach Auffassung der Bundesregierung in der nördlichen
Provinzhauptstadt Kidal, die zurzeit von Rebellentruppen der MNLA
kontrolliert wird, reguläre Wahlen durchgeführt werden?
Auf die Antwort zu Frage 17 wird verwiesen.
23. Hat die Bundesregierung Kenntnisse darüber, was der französische
Außenminister Laurent Fabius meint, wenn er betont, dass Arrangements
gemacht würden, die Wahlen auch in Kidal ermöglichen (www.
thejakartaglobe.com/international/doubts-over-mali-plan-for-
nationwideelections/), und schließen diese „Arrangements“ ein militärisches
Vorgehen gegen die MNLA-Einheiten (MNLA = Mouvement National de
Libération de L’Azawad) ein?
Eine Verhandlungslösung für die Rückkehr der staatlichen Verwaltung und für
die Abhaltung von Wahlen auch in der Region Kidal wurde am 18. Juni 2013
erreicht. Die Sicherheit während der Wahlen in Kidal soll durch die malische
Armee, MINUSMA und französische Truppen sowie durch reguläre Polizeikräfte
gewährleistet werden.
24. Wie kann nach Auffassung der Bundesregierung sichergestellt werden,
dass alle Wahlberechtigten auch tatsächlich an den Wahlen teilnehmen
können,
a) vor dem Hintergrund von bis zu 450 000 Binnenflüchtlingen sowie
ca. 175 000 Flüchtlingen, die sich derzeit in Flüchtlingslagern in Niger,
Mauretanien und Burkina Faso aufhalten?
Die Binnenflüchtlinge können sich an den aktuellen Aufenthaltsorten für die
Wahlen registrieren lassen, dort ihre Wählerkarte erhalten und an ihren
Aufenthaltsorten an den Präsidentschaftswahlen teilnehmen.
Für die Flüchtlinge in den Nachbarstaaten hat die malische Regierung mit den
Regierungen dieser Staaten die Vereinbarung getroffen, dass in den Orten, die in
der Nähe der Flüchtlingslager liegen, eigene Wahllokale eingerichtet werden.
b) angesichts dessen, dass ungeklärt ist, ob und wie die Wählerkarten
rechtzeitig fertiggestellt und an alle Wahlberechtigten ausgeteilt werden
können?
Die Wählerkarten werden zurzeit hergestellt und sollen ab Mitte Juni 2013
zunächst in Mali, dann im Ausland ausgegeben werden.
c) angesichts dessen, dass zahlreiche Stadtverwaltungen im Norden des
Landes von Islamisten verwüstet wurden und keine funktionsfähige
Infrastruktur oder Geburtsurkundenregister bestehen, um biometrische
Wählerregistrierungen vorzunehmen, Wahlkarten auszustellen und
Wahlen vernünftig durchzuführen?
Für die Ausstellung einer Wählerkarte werden die Volkszählungsdaten von 2009
genutzt, die der malischen Zentralregierung in Bamako vorliegen. Die
Wahlkarten werden zentral in Frankreich hergestellt und können künftig auch als
Ausweispapier genutzt werden.
25. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über Planungen, Wahlen in
den Flüchtlingslagern durchzuführen, und welche Rolle sollen dabei die
dort tätigen Hilfsorganisationen und die Vereinten Nationen spielen?
Das Hochkommissariat der Vereinten Nationen für Flüchtlinge meldet den
malischen Behörden die Flüchtlinge im Ausland, die dies wünschen, damit sie
in die Wählerlisten aufgenommen werden können. Im Übrigen wird auf die
Antwort zu Frage 24a verwiesen.
26. Was hat die Gemeinsame Arbeitsgruppe für Mali, der neben der ECOWAS,
der Afrikanischen Union, den Vereinten Nationen auch die EU angehören,
seit ihrer Einrichtung unternommen, um einen nationalen Dialog unter
Beteiligung aller Konfliktparteien und Bevölkerungsgruppen sowie aller
relevanten politischen und zivilgesellschaftlichen Kräfte in Mali zu
unterstützen, und welchen Beitrag hat die Bundesregierung im Rahmen der EU
hierfür geleistet?
Die „Groupe de suivi/International Support Group“ koordiniert die Unterstützung
der internationalen Organisationen (Vereinte Nationen, ECOWAS, Afrikanische
Union, EU) und bilateralen Akteure mit der malischen Regierung. Die
Bundesregierung ist bei den Treffen immer vertreten. Sie unterstützt die Umsetzung der
„Roadmap“ zur Rückkehr zu verfassungsmäßigen Ordnung. Die Einrichtung
der Kommission für Dialog und Versöhnung ist Teil dieser „Roadmap“ und
wurde von der „Groupe de suivi“ begrüßt. Die Dialogkommission wird bilateral
durch die Bundesregierung unterstützt. Hierüber wurde die „Groupe de suivi“
unterrichtet.
27. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Zusammensetzung
und die bisherige Arbeit der von der malischen Übergangsregierung
eingerichteten „Kommission für Dialog und Aussöhnung“, deren Aufgabe darin
bestehen soll, durch Dialog, zu einer Versöhnung aller
Bevölkerungsgruppen Malis beizutragen und Menschenrechtsverstöße aufzuklären, und wie
bewertet sie diese?
Die Kommission für Dialog und Aussöhnung hat 33 Mitglieder, die einen
Querschnitt der Bevölkerungsgruppen darstellen. Sie wurden aus Vorschlägen aus
der Bevölkerung ausgewählt. Die Kommission wurde für zwei Jahre eingesetzt
und hat ihre Arbeit gerade begonnen. Insofern kann noch keine Bewertung
vorgenommen werden.
28. Wie bewertet die Bundesregierung die zunehmenden Anschläge und
bewaffneten Auseinandersetzungen in den Nachbarstaaten Malis,
insbesondere in Niger und Algerien, und welchen Zusammenhang zu den
Konflikten in Mali sieht sie?
Die genannten Anschläge in Algerien und Niger sind nach Kenntnis der
Bundesregierung Mokthar Belmokthar zuzuschreiben. Der ehemalige AQM-Emir hat
sich nach einem internen Disput mit der AQM im Herbst 2012 selbstständig
gemacht und die Gruppe „Die mit Blut zeichnen“ gegründet. Mokthar Belmokthar
hat bei allen angegriffenen Zielen jeweils die nationale Wirtschaft der beiden
Länder (Algerien und Niger), die klar gegen Terror Position bezogen haben, und
westliche Staatsbürger und Investitionen im Visier gehabt. Über diese
punktuellen Anschläge hinaus sieht die Bundesregierung keine generelle
Lageverschlechterung für Algerien oder Niger. In Bezug auf Mokthar Belmokthar ist
jedoch mit weiteren Anschlägen in gesamt Nord- und Westafrika zu rechnen.
29. Kann die Bundesregierung erklären, wie die Abgrenzung des zukünftig
unter UN-Mandat MINUSMA stehenden Militäreinsatzes von den noch in
Mali stationierten französischen Truppen formal und praktisch um- und
durchgesetzt werden soll, und welche Konsequenzen ergeben sich daraus
für die Beteiligung deutscher Streitkräfte?
Auf die Antwort zu Frage 30 wird verwiesen.
30. Wie viele französische Truppen sollen nach Kenntnis der Bundesregierung
über den 1. Juli 2013 hinaus in Mali bleiben, und welche Rolle spielen sie
nach Auffassung der Bundesregierung, insbesondere vor dem Hintergrund,
dass in der VN-Resolution 2100 explizit um Unterstützung der VN-
Mission durch französische Truppen ersucht wird, jene aber nicht unter VN-
Mandat stehen?
Der Abzug der französischen Kräfte hat Anfang April 2013 begonnen. Die
derzeitige Planung sieht eine Reduzierung auf 3 000 Soldaten bis Juli 2013 und auf
ca. 1 000 Soldaten bis Ende 2013 vor. Diese 1 000 französischen Soldaten sollen
weiterhin in Mali und der Region verbleiben, um Mali sowie die VN-
Stabilisierungsmission MINUSMA zu unterstützen. Resolution 2100 (2013) des
Sicherheitsrats der Vereinten Nationen ermächtigt die französischen Truppen zur
Unterstützung der Stabilisierungsmission MINUSMA einzugreifen, wenn Teile der
MINUSMA unmittelbar und ernsthaft bedroht sind und der Generalsekretär der
Vereinten Nationen um eine solche Unterstützung ersucht. Daneben erwägt
Frankreich mit einem kleinen Kontingent auch eine direkte Beteiligung an
MINUSMA.
Deutsche Luftbetankungsfähigkeiten zur Unterstützung der französischen
Kräfte können nur im Rahmen der Resolution 2100 (2013), d. h. im Falle einer
ernsthaften Bedrohung von Elementen der MINUSMA und auf Anfrage des
VN-Generalsekretärs, eingesetzt werden. Im Übrigen wird auf die Antwort zu
Frage 35 verwiesen.
31. Wie bewertet die Bundesregierung die Beteiligung tschadischer Truppen
an dem Militäreinsatz in Mali vor dem Hintergrund, dass das tschadische
Militär Kindersoldaten rekrutiert, und diese möglicherweise auch in Mali
eingesetzt werden?
Sowohl VN-Sicherheitsratsresolution 2085 (2012), mit der die afrikanisch
geführte Stabilisierungsmission AFISMA mandatiert wurde, als auch Resolution
2100 (2013), mit der die VN-Stabilisierungsmission MINUSMA mandatiert
wurde, fordern ausdrücklich die Einhaltung der einschlägigen VN-Resolutionen
zu Kindern in bewaffneten Konflikten. Die Bundesregierung geht davon aus,
dass bei der Gewinnung von Truppenstellern für AFISMA sowie MINUSMA
die Einhaltung den hierfür einschlägigen VN-Resolutionen genau überprüft
wurde bzw. wird. Bei AFISMA lag die Verantwortung hierfür bei ECOWAS, bei
MINUSMA bei den Vereinten Nationen.
32. Wie soll nach Auffassung der Bundesregierung sichergestellt werden, dass
tschadische Truppen, die im Rahmen der VN-Mission MINUSMA
eingesetzt werden, die menschenrechtlichen Kriterien für die Beteiligung an
einer UN-Mission einhalten?
Der Sicherheitsrat fordert bei der Mandatierung von MINUSMA in Resolution
2100 (2013) ausdrücklich die Einhaltung der internationalen
Menschenrechtsnormen und der einschlägigen Resolutionen zu Kindern in bewaffneten
Konflikten, Frauen, Frieden und Sicherheit und Schutz von Zivilisten in bewaffneten
Konflikten. Die Vereinten Nationen werden die Einhaltung der
menschenrechtlichen Kriterien für die Beteiligung an einer Mission der Vereinten Nationen bei
der Gewinnung von Truppenstellern bzw. bei der Integration von Truppenteilen
aus der afrikanisch geführten Mission AFISMA in MINUSMA genau prüfen.
Das Mandat für die VN-Mission MINUSMA legt zudem ein besonderes
Augenmerk auf die Förderung und den Schutz von Menschenrechten, die Teil der
Kernaufgaben der Mission darstellen. Resolution 2100 (2013) mandatiert die
Entsendung von Menschenrechtsbeobachtern, sowie Kinderschutz- und
Frauenrechtsberatern nach Mali im Rahmen der Mission MINUSMA.
Die Bundesregierung widmet dem Thema Kinder in bewaffneten Konflikten
besondere Aufmerksamkeit. So hat Deutschland während seiner Mitgliedschaft im
VN-Sicherheitsrat im Jahr 2011/2012 die Arbeitsgruppe des Sicherheitsrats zu
Kindern in bewaffneten Konflikten geleitet. Auch nach dem Ende der deutschen
Sicherheitsratsmitgliedschaft arbeitet die Bundesregierung weiter eng mit dem
derzeitigen Vorsitz der Arbeitsgruppe, Luxemburg, und mit dem Büro der
Sonderbeauftragten des Generalsekretärs der Vereinten Nationen zu Kindern und
bewaffneten Konflikten zusammen.
33. Wie bewertet die Bundesregierung die angekündigte Beteiligung
chinesischer Truppen an der MINUSMA?
Die Bundesregierung bewertet die Rekrutierung bestimmter Truppenteile durch
die Vereinten Nationen für einzelne Missionen der Vereinten Nationen nicht. Die
Bundesregierung begrüßt, dass China im Rahmen der Vereinten Nationen in
steigendem Maße Verantwortung für internationalen Frieden und Sicherheit
übernimmt.
34. Welche Form der Kooperation und Kommunikation besteht zwischen der
EU-Ausbildungsmission EUTM Mali, der französischen Militäroperation
Serval und der AFISMA, und welche Kooperation und Kommunikation ist
mit MINUSMA geplant bzw. wird angestrebt?
Grundsätzlich findet eine Koordination zwischen AFISMA, der französischen
Unterstützungsoperation SERVAL sowie EUTM Mali auf Ebene der
Missionshauptquartiere statt.
Die Ausgestaltung der Informationsbeziehungen für die Mission MINUSMA
obliegt den Vereinten Nationen. Die Planungen hierzu sind noch nicht
abgeschlossen, allerdings ist die Einrichtung eines Verbindungselementes zu EUTM
Mali beabsichtigt.
35. Plant die Bundesregierung, sich über ihre bisherigen militärischen Einsätze
im Rahmen von AFISMA und EUTM-Mali an dem internationalen VN-
Militäreinsatz zu beteiligen, und wenn ja, welche Form der Beteiligung ist
konkret geplant?
Die Bundesregierung hat in der Kabinettsitzung am 5. Juni 2013 – vorbehaltlich
der konstitutiven Zustimmung des Deutschen Bundestages – die Entsendung
bewaffneter deutscher Streitkräfte zur Beteiligung an der Multidimensionalen
Integrierten Stabilisierungsmission der Vereinten Nationen in Mali (MINUSMA)
bis zum 30. Juni 2014 beschlossen. Der deutsche militärische Beitrag für
MINUSMA sieht die Beteiligung mit Fähigkeiten des taktischen Lufttransports,
Einzelpersonal in den Führungsstäben der Mission und Verbindungsoffizieren
vor, ebenso wie die Bereitstellung von Luftbetankungsfähigkeiten zur
Unterstützung der in der Resolution 2100 (2013) unter den dort aufgeführten
Voraussetzungen autorisierten französischen Kräfte.
Die Mandatsobergrenze soll bei bis zu 150 Soldatinnen und Soldaten liegen.
Derzeit berät der Deutsche Bundestag über einen entsprechenden Antrag der
Bundesregierung. Der Mandatsantrag wird nach jetzigem Stand am 27. Juni
2013 in 2./3. Lesung im Deutschen Bundestag behandelt und zur Abstimmung
gestellt.
Darüber hinaus prüft die Bundesregierung derzeit auf Anfrage der Vereinten
Nationen eine Beteiligung an der Polizeikomponente der Mission MINUSMA
mit deutschen Polizeibeamten.
36. Wie bewertet die Bundesregierung im Nachhinein ihre eigene Aussage in
der Antwort auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE.
(Bundestagsdrucksache 17/11542) vom 20. November 2012, „dass sie lediglich
eine Beteiligung Deutschlands an einer EU-Ausbildungsmission erwägt,
nicht aber an einem internationalen Militäreinsatz“ vor dem Hintergrund
ihrer späteren Beteiligung an dem internationalen Militäreinsatz
AFISMA?
Hintergrund der Unterstützung des internationalen Militäreinsatzes der Mission
AFISMA durch die Bundesrepublik Deutschland war der im Januar 2013
stattfindende Vorstoß der malischen Extremisten, der durch die französische
Operation SERVAL, welche den Einsatz der Mission AFISMA vorbereitet und
unterstützt hat, gestoppt werden konnte. Diese Verschärfung der Lage war zuvor nicht
absehbar. Zudem ist die Bundesrepublik Deutschland an der afrikanisch
geführten Mission AFISMA nicht direkt beteiligt, sondern unterstützt sie durch die
Bereitstellung von Fähigkeiten zum Lufttransport und zur Luftbetankung.
Deutschland trägt damit dazu bei, die Gebiete im Norden Malis, die unter der
Kontrolle terroristischer, extremistischer und bewaffneter Gruppen standen,
unter staatliche Kontrolle zu bringen. Dafür hat der Deutsche Bundestag sein
Mandat erteilt.
Mit der Mandatierung einer Stabilisierungsmission der Vereinten Nationen
durch den VN-Sicherheitsrat am 25. April 2013 hat sich die
Entscheidungsgrundlage verändert. Die Bundesregierung hat daher – vorbehaltlich der
konstitutiven Zustimmung des Deutschen Bundestages – die Entsendung bewaffneter
deutscher Streitkräfte zur Beteiligung an der Multidimensionalen Integrierten
Stabilisierungsmission der Vereinten Nationen in Mali (MINUSMA) mit
Fähigkeiten des taktischen Lufttransports, Einzelpersonal in den Führungsstäben der
Mission und Verbindungsoffizieren beschlossen.
37. Für den Export welcher Kriegswaffen und sonstiger Rüstungsgüter nach
Algerien hat die Bundesregierung seit dem 1. Januar 2012 Genehmigungen
erteilt (bitte nach Waffengattung, Anzahl aufschlüsseln und nach den
Jahren 2012 und 2013 differenzieren)?
Die Bundesregierung hat im Jahr 2012 eine Genehmigung nach dem
Kriegswaffenkontrollgesetz zur Ausfuhrbeförderung nach Algerien erteilt. Gegenstand der
Genehmigung waren zwei Radpanzer des Typs Fuchs (gepanzerte Fahrzeuge
gemäß Nr. 25 der Kriegswaffenliste).
Wertangaben können zu den Genehmigungen nicht gemacht werden, da diese
nicht zu den Angaben zählen, die gemäß § 1 der 2. Durchführungsverordnung
zum Kriegswaffenkontrollgesetz bei Antragstellung für eine Genehmigung
erforderlich sind.
Für den Zeitraum 1. Januar bis 31. Mai 2013 hat die Bundesregierung keine
Genehmigung für Kriegswaffen erteilt.
Nach vorläufiger Auswertung hat die Bundesregierung im Jahr 2012 20
Ausfuhrgenehmigungen für Rüstungsgüter des Teils I Abschnitt A der Ausfuhrliste
(Anlage AL zur Außenwirtschaftsverordnung) mit einem Gesamtwert von
286 720 740 Euro erteilt. Die Genehmigungen beinhalteten Güter folgender
Ausfuhrlistenpositionen:
A0004
A0005
A0006
A0008
A0009
A0010
A0011
A0016
A0022
Nach vorläufiger Auswertung hat die Bundesregierung im Zeitraum 1. Januar
bis 31. Mai 2013 elf Ausfuhrgenehmigungen für Rüstungsgüter des Teils I
Abschnitt A der Ausfuhrliste (Anlage AL zur Außenwirtschaftsverordnung) mit
einem Gesamtwert von 6 283 391 Euro erteilt. Die Genehmigungen beinhalten
Güter folgender Ausfuhrlistenpositionen:
A0003
A0005
A0006
A0007
A0009
A0010
A0021
A0022
Die Bundesregierung weist darauf hin, dass in der Auswertung der
Ausfuhrgenehmigungen für Rüstungsgüter des Teils I Abschnitt A der Ausfuhrliste die
vorstehend aufgelisteten Kriegswaffen noch nicht vollständig berücksichtigt
sind. Endgültige Zahlen für die Jahre 2012 und 2013 werden in jeweiligen
Berichten der Bundesregierung über ihre Exportpolitik für konventionelle
Rüstungsgüter veröffentlicht.
38. Welche konkreten Vereinbarungen im Bereich der Sicherheitskooperation
wurden im Rahmen des Algerienbesuchs des Bundesministers des
Auswärtigen, Dr. Guido Westerwelle, vom 18. und 19. Mai 2013, in dem auch
die Sicherheitslage in Algerien und Mali thematisiert wurde, zwischen den
beiden Regierungen getroffen, und wurde in den Gesprächen auch über
weitere deutsche Waffenlieferungen an Algerien gesprochen, und wenn ja,
mit welchem Ergebnis?
Im Rahmen der Gespräche des Bundesministers des Auswärtigen, Dr. Guido
Westerwelle, in Algier am 18. und 19. Mai 2013 wurden Konsultationen der
Außenministerien auf Staatssekretärsebene vereinbart. Im Rahmen dieser
Konsultationen sollen künftig bilaterale und außenpolitische Themen besprochen
werden. Rüstungsgeschäfte wurden bei den Gesprächen nicht thematisiert.
39. Ist die Bundesregierung der Ansicht, dass die Genehmigung des Exports
von deutschen Kleinwaffen dem Auftrag des VN-Mandats MINUSMA,
die malische Übergangsregierung dabei zu unterstützen „gegen das
Problem der Verbreitung von Kleinwaffen und leichten Waffen und des
unerlaubten Handels (damit) anzugehen“ widerspricht, und wenn nein, wie
begründet sie dies?
Die Bundesregierung ist der Ansicht, dass die Verbreitung von Kleinwaffen und
leichten Waffen in Mali und der unerlaubte Handel damit die Erfüllung des
Mandats von MINUSMA erschweren würde. Die Bundesregierung ist auch der
Ansicht, dass die Mission MINUSMA für die Erfüllung ihres Mandats eine gut
ausgestattete militärische Komponente benötigt und damit eine Genehmigung
der Ausfuhr von Kleinwaffen für den ausschließlichen Gebrauch durch die VN-
Mission MINUSMA dem nicht widersprechen würde. Seit dem 1. Januar 1993
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44,
www.betrifft-gesetze.de
ISSN 0722-8333
wurden jedoch keine Genehmigungen für die Ausfuhr von Kleinwaffen (siehe
Definition des Rüstungsexportberichts) nach Mali erteilt.
40. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über Fälle, in denen deutsche
und/oder im Ausland mit deutscher Lizenz hergestellte Waffen in Mali in
den Händen von Rebellengruppen gefunden bzw. beschlagnahmt worden
sind?
Wenn sie Kenntnis hat,
a) welche Waffen wurden bei welchen Gruppe bzw. Personen gefunden
(bitte unter Angabe der Waffenbezeichnung),
b) wie viele Waffen wurden jeweils gefunden,
c) von wem wurden die Waffen gefunden,
d) und wenn sie keine Kenntnis hat, welche Schritte hat die
Bundesregierung unternommen, um diese Kenntnisse zu erhalten?
Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse über deutsche oder mit
deutscher Lizenz hergestellte Waffen in Mali in den Händen von Tuareg-Rebellen
oder islamistischen Extremisten vor.
Waffen und Munition der in Mali operierenden Gruppierungen stammen nach
Erachten der Bundesregierung zum Teil aus Libyen, wobei die Waffen
überwiegend alte Systeme aus Zeiten des Warschauer Paktes und weltweit in nahezu
jedem Konflikt anzutreffen sind. Dabei sind die Herkunftsländer nur in den
wenigsten Fällen eindeutig zuzuordnen.
41. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung darüber, ob und welche
Waffen der französischen, malischen, tschadischen und ECOWAS-Streitkräfte
in die Hände von Rebellengruppen gelangt sind?
Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse über einen möglichen Verlust
von Waffen der französischen, tschadischen und ECOWAS-Streitkräfte vor.
42. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über den Einsatz von Waffen
aus deutscher Produktion, deutscher Lizenzproduktion und/oder Waffen
mit deutschen Komponenten durch die in Mali eingesetzten französischen
Truppen?
Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse über den Einsatz von Waffen
aus deutscher Produktion, deutscher Lizenzproduktion und/oder Waffen mit
deutschen Komponenten durch die in Mali eingesetzten französischen Truppen
vor.]