Zur politischen Lage in Mali vor den Wahlen und der geplanten UN-Militärmission MINUSMA
der Abgeordneten Jan van Aken, Christine Buchholz, Niema Movassat, Wolfgang Gehrcke, Annette Groth, Inge Höger, Andrej Hunko, Harald Koch, Paul Schäfer (Köln), Kathrin Vogler und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Am 25. April 2013 verabschiedete der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen Resolution 2100 (S/RES/2100 (2013)), nach der der internationale Militäreinsatz AFISMA zum 1. Juli 2013 unter VN-Mandat gestellt werden soll. Die offiziell unter der Führung der ECOWAS (Economic Community of West African States) stehende AFISMA soll demnach mindestens für ein Jahr unter dem Namen MINUSMA in veränderter Form fortgesetzt werden. Laut VN-Resolution ist in dem Mandat eine Unterstellung der französischen Truppen, die derzeit in Mali im Rahmen der sogenannten Operation Serval im Einsatz sind, nicht vorgesehen. Neben der Fortsetzung des Kampfes gegen verschiedene bewaffnete Gruppen, soll MINUSMA mit bis zu 11 200 Soldaten und 1 440 Polizisten unter anderem zu einem sicheren Umfeld für die Präsidentschafts- und Parlamentswahlen in Mali beitragen, die nun am 28. Juli 2013 durchgeführt werden sollen.
Anders als in den offiziellen Quellen auch von der Bundesregierung dargestellt, haben sich weder die humanitäre noch die Sicherheitslage in Mali seit Beginn der Militärinterventionen Frankreichs und der AFISMA erkennbar verbessert. In weiten Teilen des Nordens leben die Menschen weiterhin unter der Bedrohung durch Anschläge, Attentate und Kämpfe zwischen bewaffneten Gruppen und internationalen sowie malischen Truppen. Die malische Übergangsregierung hat in weiten Teilen des Nordens keine Kontrolle. Durch Luftangriffe des französischen Militärs und die anhaltenden Kämpfe am Boden wurden in Mali wichtige Infrastrukturen zerstört. Ein Großteil der über 600 000 Flüchtlinge konnte bislang nicht in ihre Herkunftsorte zurückkehren.
Während die malische Übergangsregierung breite internationale militärische Unterstützung erhält, werden zur politischen Konfliktlösung der Krise in Mali kaum Anstrengungen unternommen. Die Übergangsregierung hat sich bislang nicht ausreichend um Verhandlungen mit allen Konfliktparteien bemüht und konzentriert sich stattdessen auf die vor allem von außen forcierte schnelle Durchführung von Wahlen. Der dringend notwendige nationale Dialog mit allen relevanten Kräften aus der Zivilgesellschaft ist bislang ausgeblieben. Eine nationale Kommission für Dialog und Versöhnung wurde zwar im April 2013 eingerichtet, deren Besetzung beschränkt sich jedoch weitgehend auf die der Übergangsregierung nahestehenden Kräfte.
Vollkommen unklar ist, wie vor dem Hintergrund der ungelösten Konflikte und der ausbleibenden Verhandlungen zwischen allen Konfliktparteien ein Versöhnungsprozess und eine friedliche Entwicklung Malis in Gang gesetzt werden könnte. Die für freie und faire Wahlen notwendigen Voraussetzungen, zu denen neben der Verständigung aller Parteien auf einen Wahlprozess, vor allem Zeit für eine vernünftige Vorbereitung und Zugang zu allen Landesteilen gehören, sind nicht gegeben.
Deutschland beteiligt sich mit Bundeswehrsoldaten an AFISMA und an der Ausbildungsmission der Europäischen Union EUTM Mali. Für beide Einsätze hat die Bundesregierung dem Parlament erst nachträglich ein Mandat vorgelegt. Über den Verlauf der beiden Militäreinsätze ist seit ihrem Beginn wenig bekannt. Einer breiten parlamentarischen und öffentlichen Debatte darüber, ob und mit welchen zivilen Mitteln sich die Bundesregierung für eine nachhaltige friedliche Konfliktbeilegung in Mali und der Region einsetzen wird, ist die Bundesregierung bislang ausgewichen.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen42
Wie bewertet die Bundesregierung die derzeitige politische und humanitäre Lage in Mali und die Funktionsfähigkeit lokaler und regionaler Verwaltungsstrukturen (bitte nach Regionen aufschlüsseln)?
Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Größe, Bewaffnung und Vernetzung der bewaffneten Gruppen, die gegen die malischen, französischen, tschadischen und die ECOWAS-Truppen kämpfen, und wie bewertet sie das derzeitige Kräfteverhältnis zwischen den Armeen auf der einen und den bewaffneten Gruppen auf der anderen Seite?
Ist die Bundesregierung der Ansicht, dass die beiden internationalen Militäreinsätze Operation Serval und AFISMA erfolgreich sind
a) in Bezug auf die Rückeroberung der von Rebellengruppen kontrollierten Gebiete im Norden Malis und die Wiederherstellung der territorialen Integrität Malis,
b) in Bezug auf die Zerschlagung der verschiedenen bewaffneten Gruppen,
c) in Bezug auf die Verhinderung einer regionalen Ausweitung der Konflikte und
d) im Hinblick auf deren Beitrag zu einer politischen Lösung der Konflikte?
Welche Regionen und Städte in Mali werden derzeit nicht von malischen Sicherheitskräften, französischen, tschadischen oder ECOWAS-Truppen kontrolliert, und welche Gruppen üben dort zurzeit die Kontrolle aus?
Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die militärischen Auseinandersetzungen seit der Intervention durch französische Truppen, und woher hat sie diese?
Wie viele Tote und Verletzte hat es nach Kenntniss der Bundesregierung seit Beginn der Militärintervention Frankreichs am 11. Januar 2013 gegeben auf Seiten der
a) Zivilbevölkerung,
b) französischen, malischen, tschadischen und der ECOWAS-Truppen,
c) bewaffneten Rebellengruppen?
Wie viele Luftbetankungen hat die Bundeswehr zur Unterstützung der französischen Luftangriffe im Rahmen von AFISMA durchgeführt (bitte nach Monaten auflisten)?
Welche Ziele haben die von der Bundeswehr betankten französischen Flugzeuge angegriffen (bitte Orte und Identität der bekämpften Gruppen auflisten)?
Wie viele feindliche Kombattanten und wie viele Zivilistinnen und Zivilisten sind infolge der von der Bundeswehr unterstützten französischen Angriffe nach Kenntnis der Bundesregierung dabei getötet, und wie viele verletzt worden?
Wann und in welcher Weise hat die Bundesregierung bei der französischen Regierung darauf hingewirkt, die Einschränkungen der Pressefreiheit in den von ihnen militärisch kontrollierten Gebieten in Mali aufzuheben?
Wie viele Truppen aus welchen Ländern der ECOWAS und anderen afrikanischen Staaten hat die Bundeswehr bislang im Rahmen von AFISMA nach Mali transportiert, und wo werden diese Truppen innerhalb Malis eingesetzt?
Wie viele der von der Bundeswehr nach Mali transportierten Truppen sind nach Kenntnis der Bundesregierung im Einsatz getötet, und wie viele verletzt worden?
Ist es Teil des Einsatzes der Bundeswehr, die im Rahmen von AFISMA nach Mali transportierten Truppen nach Einsatzende wieder zurückzutransportieren, und wenn ja, hat die Bundeswehr bereits AFISMA-Truppen aus Mali in ihre Heimatländer transportiert (bitte ggf. nach Länder und Umfang auflisten)?
Wie viele malische Soldaten wurden bislang im Rahmen der Ausbildungsmission EUTM Mali durch die Bundeswehr ausgebildet, und wie viele weitere sollen ausgebildet werden?
Aus welchen Truppenteilen der malischen Armee stammen die bislang von EUTM Mali ausgebildeten Soldaten?
Wurden von EUTM Mali ausgebildete malische Soldaten bereits aus der Ausbildung entlassen, und wenn ja, in welchen Gebieten sind diese seitdem im Einsatz?
Wie soll nach Auffassung der Bundesregierung die Forderung der Europäischen Union, „dass an den geplanten Wahlen in Mali auch die Bewohner der Unruheregion um Kidal sowie der Flüchtlingslager teilnehmen können“ (www.zeit.de/news/2013-05-27/deutschland-eu-fordert-wahlen-in-maliauch-in-unruhegebiet-und-fluechtlingscamps-27151233) umgesetzt werden, welchen Beitrag will die Bundesregierung dafür leisten, und sind auch militärische Maßnahmen Teil des deutschen und/oder Beitrags der Europäischen Union (EU)?
Wie können vor dem Hintergrund anhaltender Anschläge und bewaffneter Auseinandersetzungen in Teilen Malis, insbesondere in nördlichen Regionen wie Gao oder Timbuktu und angesichts der Einschränkungen der Bewegungs-, Versammlungs- und Pressefreiheitsrechte durch den weiterhin geltenden Ausnahmezustand, nach Auffassung der Bundesregierung bis zum 28. Juli 2013, die notwendigen Voraussetzungen geschaffen werden, unter denen Wahlen stattfinden können?
Wie bewertet die Bundesregierung den voraussichtlich bis zum 2. Juli 2013 andauernden Ausnahmezustand, der unter anderem ein umfassendes Versammlungsverbot beinhaltet, die Bewegungs- und Pressefreiheit einschränkt und damit unter anderem öffentliche Versammlungen und Wahlkampfveranstaltungen und die freie Berichterstattung über diese unmöglich macht, im Hinblick auf das Ziel freier und fairer Wahlen?
Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die zur Wahl antretenden Parteien und deren Möglichkeiten, öffentlich für sich zu werben und Wahlkampf zu machen, und welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über Beschränkungen der politischen Parteien beim Zugang zu allen Landesteilen Malis?
Wie schätzt die Bundesregierung die Durchführbarkeit der Wahlen in Mali am 28. Juli 2013 vor dem Hintergrund ein, dass im Juli in Mali Regenzeit ist, aufgrund dessen Teile des Landes nicht zugänglich sein werden und in diesem Jahr zudem der Ramadan in die Zeit vom 9. Juli 2013 bis zum 7. August 2013 fällt?
Wie können nach Auffassung der Bundesregierung in der nördlichen Provinzhauptstadt Kidal, die zurzeit von Rebellentruppen der MNLA kontrolliert wird, reguläre Wahlen durchgeführt werden?
Hat die Bundesregierung Kenntnisse darüber, was der französische Außenminister Laurent Fabius meint, wenn er betont, dass Arrangements gemacht würden, die Wahlen auch in Kidal ermöglichen (www.thejakartaglobe.com/international/doubts-over-mali-plan-for-nationwide-elections/), und schließen diese „Arrangements“ ein militärisches Vorgehen gegen die MNLA-Einheiten (MNLA = Mouvement National de Libération de L’Azawad) ein?
Wie kann nach Auffassung der Bundesregierung sichergestellt werden, dass alle Wahlberechtigten auch tatsächlich an den Wahlen teilnehmen können,
a) vor dem Hintergrund von bis zu 450 000 Binnenflüchtlingen sowie ca. 175 000 Flüchtlingen, die sich derzeit in Flüchtlingslagern in Niger, Mauretanien und Burkina Faso aufhalten?
b) angesichts dessen, dass ungeklärt ist, ob und wie die Wählerkarten rechtzeitig fertiggestellt und an alle Wahlberechtigten ausgeteilt werden können?
c) angesichts dessen, dass zahlreiche Stadtverwaltungen im Norden des Landes von Islamisten verwüstet wurden und keine funktionsfähige Infrastruktur oder Geburtsurkundenregister bestehen, um biometrische Wählerregistrierungen vorzunehmen, Wahlkarten auszustellen und Wahlen vernünftig durchzuführen?
Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über Planungen, Wahlen in den Flüchtlingslagern durchzuführen, und welche Rolle sollen dabei die dort tätigen Hilfsorganisationen und die Vereinten Nationen spielen?
Was hat die Gemeinsame Arbeitsgruppe für Mali, der neben der ECOWAS, der Afrikanischen Union, den Vereinten Nationen auch die EU angehören, seit ihrer Einrichtung unternommen, um einen nationalen Dialog unter Beteiligung aller Konfliktparteien und Bevölkerungsgruppen sowie aller relevanten politischen und zivilgesellschaftlichen Kräfte in Mali zu unterstützen, und welchen Beitrag hat die Bundesregierung im Rahmen der EU hierfür geleistet?
Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Zusammensetzung und die bisherige Arbeit der von der malischen Übergangsregierung eingerichteten „Kommission für Dialog und Aussöhnung“, deren Aufgabe darin bestehen soll, durch Dialog, zu einer Versöhnung aller Bevölkerungsgruppen Malis beizutragen und Menschenrechtsverstöße aufzuklären, und wie bewertet sie diese?
Wie bewertet die Bundesregierung die zunehmenden Anschläge und bewaffneten Auseinandersetzungen in den Nachbarstaaten Malis, insbesondere in Niger und Algerien, und welchen Zusammenhang zu den Konflikten in Mali sieht sie?
Kann die Bundesregierung erklären, wie die Abgrenzung des zukünftig unter UN-Mandat MINUSMA stehenden Militäreinsatzes von den noch in Mali stationierten französischen Truppen formal und praktisch um- und durchgesetzt werden soll, und welche Konsequenzen ergeben sich daraus für die Beteiligung deutscher Streitkräfte?
Wie viele französische Truppen sollen nach Kenntnis der Bundesregierung über den 1. Juli 2013 hinaus in Mali bleiben, und welche Rolle spielen sie nach Auffassung der Bundesregierung, insbesondere vor dem Hintergrund, dass in der VN-Resolution 2100 explizit um Unterstützung der VN-Mission durch französische Truppen ersucht wird, jene aber nicht unter VN-Mandat stehen?
Wie bewertet die Bundesregierung die Beteiligung tschadischer Truppen an dem Militäreinsatz in Mali vor dem Hintergrund, dass das tschadische Militär Kindersoldaten rekrutiert, und diese möglicherweise auch in Mali eingesetzt werden?
Wie soll nach Auffassung der Bundesregierung sichergestellt werden, dass tschadische Truppen, die im Rahmen der VN-Mission MINUSMA eingesetzt werden, die menschenrechtlichen Kriterien für die Beteiligung an einer UN-Mission einhalten?
Wie bewertet die Bundesregierung die angekündigte Beteiligung chinesischer Truppen an der MINUSMA?
Welche Form der Kooperation und Kommunikation besteht zwischen der EU-Ausbildungsmission EUTM Mali, der französischen Militäroperation Serval und der AFISMA, und welche Kooperation und Kommunikation ist mit MINUSMA geplant bzw. wird angestrebt?
Plant die Bundesregierung, sich über ihre bisherigen militärischen Einsätze im Rahmen von AFISMA und EUTM-Mali an dem internationalen VN-Militäreinsatz zu beteiligen, und wenn ja, welche Form der Beteiligung ist konkret geplant?
Wie bewertet die Bundesregierung im Nachhinein ihre eigene Aussage in der Antwort auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. (Bundestagsdrucksache 17/11542) vom 20. November 2012, „dass sie lediglich eine Beteiligung Deutschlands an einer EU-Ausbildungsmission erwägt, nicht aber an einem internationalen Militäreinsatz“ vor dem Hintergrund ihrer späteren Beteiligung an dem internationalen Militäreinsatz AFISMA?
Für den Export welcher Kriegswaffen und sonstiger Rüstungsgüter nach Algerien hat die Bundesregierung seit dem 1. Januar 2012 Genehmigungen erteilt (bitte nach Waffengattung, Anzahl aufschlüsseln und nach den Jahren 2012 und 2013 differenzieren)?
Welche konkreten Vereinbarungen im Bereich der Sicherheitskooperation wurden im Rahmen des Algerienbesuchs des Bundesministers des Auswärtigen, Dr. Guido Westerwelle, vom 18. und 19. Mai 2013, in dem auch die Sicherheitslage in Algerien und Mali thematisiert wurde, zwischen den beiden Regierungen getroffen, und wurde in den Gesprächen auch über weitere deutsche Waffenlieferungen an Algerien gesprochen, und wenn ja, mit welchem Ergebnis?
Ist die Bundesregierung der Ansicht, dass die Genehmigung des Exports von deutschen Kleinwaffen dem Auftrag des VN-Mandats MINUSMA, die malische Übergangsregierung dabei zu unterstützen „gegen das Problem der Verbreitung von Kleinwaffen und leichten Waffen und des unerlaubten Handels (damit) anzugehen“ widerspricht, und wenn nein, wie begründet sie dies?
Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über Fälle, in denen deutsche und/oder im Ausland mit deutscher Lizenz hergestellte Waffen in Mali in den Händen von Rebellengruppen gefunden bzw. beschlagnahmt worden sind?
Wenn sie Kenntnis hat,
a) welche Waffen wurden bei welchen Gruppe bzw. Personen gefunden (bitte unter Angabe der Waffenbezeichnung),
b) wie viele Waffen wurden jeweils gefunden,
c) von wem wurden die Waffen gefunden,
d) und wenn sie keine Kenntnis hat, welche Schritte hat die Bundesregierung unternommen, um diese Kenntnisse zu erhalten?
Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung darüber, ob und welche Waffen der französischen, malischen, tschadischen und ECOWAS-Streitkräfte in die Hände von Rebellengruppen gelangt sind?
Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über den Einsatz von Waffen aus deutscher Produktion, deutscher Lizenzproduktion und/oder Waffen mit deutschen Komponenten durch die in Mali eingesetzten französischen Truppen?